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21.08.2012 Aufrufe

Die Buchung für eine Eingangsrechnung lautet folgendermaßen: Soll E Haben E Werkstoffkonto, Fremdbauteile oder Handelswaren (Kontenklasse 2) Bezugskosten (Kontenklasse 2) Vorsteuer (Konto 2600) an Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen (Konto 4400) Für die Buchung der Bezugskosten stehen im IKR folgende Konten zur Verfügung: Einkaufskonto Bezugskosten 2000 Rohstoffe 2001 2010 Vorprodukte/Fremdbauteile 2011 2020 Hilfsstoffe 2021 2030 Betriebsstoffe 2031 2280 Waren 2281 Es liegt folgende Eingangsrechnung vor: 10 Stück Glaselemente Typ G1, Einzelpreis 100,00 E Gesamtpreis 1.000,00 € - 10 % Rabatt 100,00 € 900,00 € + Frachtkosten 75,00 E + Versicherung 25,00 E + 19 % USt 190,00 € Rechnungsbetrag 1.190,00 € Zahlbar innerhalb von 10 Tagen unter Abzug von 2 % Skonto, 30 Tage rein netto. Frachtkosten und Versicherung sind nicht skontierfähig. Buchungssatz: LERNEN Buchen des Einkaufs nach der bestandsorientierten Methode Kto-Nr. Kontobezeichnung SOLL € HABEN € 2000 Rohstoffe 900,00 2001 Bezugskosten 100,00 2600 Vorsteuer 190,00 4400 Verbindlichkeiten a. LL. 1.190,00 Auf T-Konten sieht dies wie folgt aus: S 2000 Rohstoffe H S 2001 Bezugskosten H 900,00 € 100,00 € S 4400 Verbindlichkeiten a. LL. H S 2600 Vorsteuer H 1.190,00 E 190,00 € 37

38 LERNEN Buchen des Einkaufs nach der bestandsorientierten Methode C Buchen Sie eine Versicherung für eine Fracht im Rahmen einer Eingangsrechnung nie auf ein Aufwandskonto der Klasse 6 oder 7, z.B. 6900 Versicherungsbeiträge. Durch diese Buchung wäre keine Zuordnung zu den eingekauften Artikeln möglich und keine Ermittlung der Anschaffungskosten. Eine Buchung dieser Art würde eindeutig gegen die Vorschriften der GOB und des HGB verstoßen. Nach der Umbuchung der Bezugskosten sehen die Konten Rohstoffe und Bezugskosten wie folgt aus: S 2000 Rohstoffe H S 2001 Bezugskosten H 900,00 € 100,00 € 100,00 € 100,00 € Wie berechnet und bucht man einen Skonto beim Ausgleich der Eingangsrechnung? Der Skontobetrag wird mit dem Skontoprozentsatz vom Wert der bezogenen Güter berechnet. Dabei geht man vom Nettobetrag aus. Der Skonto verringert nachträglich den Gesamtwert der bezogenen Güter. Daher muss man auch die Umsatzsteuer um den Anteil des Skontobetrages nachträglich berichtigen. Da es sich um die Umsatzsteuer im Einkauf handelt, muss die Vorsteuer entsprechend berichtigt werden. Wenn die Eingangsrechnung Bezugskosten ausweist, sind diese im Normalfall nicht skontierbar. Sollte der gesamte Rechnungsbetrag skontierfähig sein, muss dies ausdrücklich angegeben sein. Stellt man die gebuchte Eingangsrechnung ohne Bezugskosten auf T-Konten dar, sieht dies wie folgt aus: S 2000 Rohstoffe H S 2600 Vorsteuer H 900,00 E 171,00 € S 4400 Verbindlichkeiten a. LL. 1.071,00 E H Anweisung: Die Eingangsrechnung wird unter Abzug von 2 % Skonto durch Überweisung vom Bankkonto ausgeglichen. Gehen Sie bei der Lösung in 3 Schritten vor: 1. Berechnung des Skontobetrages 2. Berechnung des Umsatzsteueranteils 3. Buchung des Vorgangs

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LERNEN<br />

Buchen des Einkaufs nach der bestandsorientierten Methode<br />

C<br />

Buchen Sie eine Versicherung für eine Fracht im Rahmen einer Eingangsrechnung<br />

nie auf ein Aufwandskonto der Klasse 6 oder 7, z.B.<br />

6900 Versicherungsbeiträge. Durch diese Buchung wäre keine Zuordnung<br />

zu den eingekauften Artikeln möglich und keine Ermittlung<br />

der Anschaffungskosten. Eine Buchung dieser Art würde eindeutig<br />

gegen die Vorschriften der GOB und des HGB verstoßen.<br />

Nach der Umbuchung der Bezugskosten sehen die Konten Rohstoffe und Bezugskosten<br />

wie folgt aus:<br />

S 2000 Rohstoffe H S 2001 Bezugskosten H<br />

900,00 €<br />

100,00 €<br />

100,00 € 100,00 €<br />

Wie berechnet und bucht man einen Skonto beim Ausgleich der Eingangsrechnung?<br />

Der Skontobetrag wird mit dem Skontoprozentsatz vom Wert der bezogenen<br />

Güter berechnet. Dabei geht man vom Nettobetrag aus. Der Skonto verringert<br />

nachträglich den Gesamtwert der bezogenen Güter. Daher muss man auch die<br />

Umsatzsteuer um den Anteil des Skontobetrages nachträglich berichtigen. Da<br />

es sich um die Umsatzsteuer im Einkauf handelt, muss die Vorsteuer entsprechend<br />

berichtigt werden.<br />

Wenn die Eingangsrechnung Bezugskosten ausweist, sind diese im<br />

Normalfall nicht skontierbar. Sollte der gesamte Rechnungsbetrag<br />

skontierfähig sein, muss dies ausdrücklich angegeben sein.<br />

Stellt man die gebuchte Eingangsrechnung ohne Bezugskosten auf T-Konten<br />

dar, sieht dies wie folgt aus:<br />

S 2000 Rohstoffe H S 2600 Vorsteuer H<br />

900,00 E 171,00 €<br />

S 4400 Verbindlichkeiten<br />

a. LL.<br />

1.071,00 E<br />

H<br />

Anweisung: Die Eingangsrechnung wird unter Abzug von 2 % Skonto durch<br />

Überweisung vom Bankkonto ausgeglichen.<br />

Gehen Sie bei der Lösung in 3 Schritten vor:<br />

1. Berechnung des Skontobetrages<br />

2. Berechnung des Umsatzsteueranteils<br />

3. Buchung des Vorgangs

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