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Organisation des LFV - Landesfischereiverband Salzburg

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Das FischereibuchIm Fischereibuch sind die Fischereirechte verzeichnet.Es ist vom Lan<strong>des</strong>fischereiverband<strong>Salzburg</strong> zu führen.Es besteht aus:ͮͮFischereibucheinlagenͮͮUrkundensammlungJede Fischereibucheinlage erhält eine eindeutigeNummer und besteht aus:ͮͮA-Blatt: Fischwassermit seinerlan<strong>des</strong>üblichen Benennung,Grundstücksbezeichnung,seineLage, Fläche sowieseine Begrenzunggegenüber Ober- undUnterliegerͮͮB-Blatt: FischereiberechtigtemitNamen, Geburtsdatumund AnschriftͮͮC-Blatt: Pachtverhältnissesowiesonstige Rechte undPflichten, die das FischereirechtbetreffenͮͮD-Blatt: BetriebsundWirtschaftsverhältnisseVerpflichtungenFischereiberechtigte oder deren Rechtsnach folgerhaben Änderungen im Fischereirecht binnen3 Monate ab Kenntnisnahme unter Vorlage derentsprechenden Urkunden anzuzeigen.FischereipachtverträgeͮͮAnzeige beim <strong>LFV</strong>S innerhalb 4 Wochen abUnterfertigungͮͮMin<strong>des</strong>tpachtdauer: 9 KalenderjahreͮͮErfolgt die Zahlung der vorgeschriebenenFischereiumlage durch den Pächter nicht fristgerecht(per Gesetz: 30.04. jeden Jahres), isteine Aufhebung <strong>des</strong> Pachtvertrages durch den<strong>LFV</strong> möglich.ImpressumVerleger & Herausgeber: Lan<strong>des</strong>fischereiverband<strong>Salzburg</strong>, A-5020 <strong>Salzburg</strong>, Reichenhallerstr. 6,Gestaltung & Satz: <strong>LFV</strong>S (Latzer), Bilder: <strong>LFV</strong>SAuflage: Jänner 2010LANDESFISCHE R EI V E R BAND SALZBURGLan<strong>des</strong>fischereiverband<strong>Salzburg</strong>Der Lan<strong>des</strong>fischereiverband<strong>Organisation</strong> & EinrichtungAufgabenDas FischereibuchLan<strong>des</strong>fischereiverband <strong>Salzburg</strong>A-5020 <strong>Salzburg</strong>, Reichenhallerstr. 6Tel. +43-(0)662-84 26 84, Fax. DW-9E-Mail: buero@fischereiverband.atInternet: www.fischereiverband.atParteienverkehr (Mo.-Fr.): 08.00 - 12.30 UhrLANDESFISCHE R EI V E R BAND SALZBURG


Der Lan<strong>des</strong>fischereiverband <strong>Salzburg</strong> (kurz:<strong>LFV</strong>S) ist eine Körperschaft öffentlichenRechts mit Sitz in <strong>Salzburg</strong>. Er ist die Interessensvertretungder Fischerei in <strong>Salzburg</strong> mitbestimmten Behördenaufgaben.<strong>Organisation</strong>Der <strong>LFV</strong>S hat das Recht auf Selbstverwaltung. Erist berechtigt, das <strong>Salzburg</strong>er Lan<strong>des</strong>wappen zuführen.MitgliederSämtliche Fischereirechtsberechtigte, Pächter,Be wirtschafter sowie Inhaber einer gültigen Jahresfischerkartesind Mitglieder beim <strong>LFV</strong>S, derzeitrund 9.500 Personen.AufgabenͮͮFörderung der Fischerei einschließlich derAusbildung und Schulung der Bewirtschafter,der Fischereiausübungsberechtigten und derFischereiaufsichtsorgane;ͮͮBeratung der Lan<strong>des</strong>regierung und andererBehörden und aller sonst an der Fischerei undWasserwirtschaft beteiligten Stellen undPersonen durch Abgabe von Stellungnahmenund Beistellung von Sachverständigen;ͮͮFührung <strong>des</strong> Fischereibuches;ͮͮÜberwachung und statistische Auswertung <strong>des</strong>Besatzes und der Fangergebnisse;ͮͮDurchführung von Maßnahmen zur Erhaltungder heimischen Wassertiere.BehördenfunktionIm Zuge von Verwaltungsvereinfachungen wurdendem <strong>LFV</strong>S vom Lan<strong>des</strong>gesetzgeber behördlicheAufgaben übertragen. Dazu zählen:ͮͮAusstellung der JahresfischerkarteͮͮGastfischerkarten: Auflage, Ausgabe und Festlegungder Höhe der Fischereiumlage für GastfischerkartenͮͮBewilligung zum Fischfang mittels ElektrogerätͮͮBewilligung zum LaichfischfangͮͮBestellung eines BewirtschaftersͮͮZustimmung zum PachtvertragͮͮDurchführung und <strong>Organisation</strong> der FischerprüfungͮͮDurchführung und <strong>Organisation</strong> der Prüfungzum Fischereiaufsichtsorgan, Entscheidungüber ZulassungOrganemit Wirkungsbereich für das Land <strong>Salzburg</strong>(Lan<strong>des</strong>organe <strong>des</strong> <strong>LFV</strong>S)ͮͮder Lan<strong>des</strong>fischertagͮͮder Lan<strong>des</strong>fischereiratͮͮder Lan<strong>des</strong>fischermeister (LFM-Stellvertreter)ͮͮdas Ehrengerichtmit Wirkungsbereich für jeden Verwaltungsbezirk(Bezirksorgane <strong>des</strong> <strong>LFV</strong>S)ͮͮder Bezirksfischertagͮͮder Bezirksfischereiratͮͮder Bezirksfischermeister (BFM-Stellvertreter)Lan<strong>des</strong>fischertagͮͮLan<strong>des</strong>fischermeister und sein Stellvertreterͮͮvon jedem Bezirk der Bezirksfischermeister,sein Stellvertreter und die (vom Bezirksfischertaggewählten) zehn Bezirksfischereiräteͮͮdie Referentenͯͯfür Rechtsangelegenheitenͯͯfür Gewässerökologieͯͯfür Seenbewirtschaftungͯͯfür Fließgewässerbewirtschaftungͯͯfür Vereinsarbeit und JugendbetreuungLan<strong>des</strong>fischereiratͮͮLan<strong>des</strong>fischermeister und sein Stellvertreterͮͮvon jedem Bezirk der Bezirksfischermeisterund sein Stellvertreterͮͮdie Referentenͯͯfür Rechtsangelegenheitenͯͯfür Gewässerökologieͯͯfür Seenbewirtschaftungͯͯfür Fließgewässerbewirtschaftungͯͯfür Vereinsarbeit und JugendbetreuungFunktionͮͮFunktionsperiode: 5 JahreͮͮTätigkeit: ehrenamtlichHilfsorganͮͮSekretariat unter der Leitung eines GeschäftsführersͯͯMag. Daniela Latzer (Geschäftführerin)ͯͯMag. Susanne GrillͯͯBirgit Schmid

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