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Schreiben der Swissmedic - VgT

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d"SW1SSme lCIhr Zeichen:Unser Zelchen: kleKonlaktperson. TeL-Nr.: Odette Klensch, Tel. 031322 04 saSeite 2J2Mit treundlichen Grussen<strong>Swissmedic</strong>, Schweizerisches HeilmittetinstitutAbteilung Marktkontrolle ArzneimittelDie LeiterinOr. Catherine ManigleyAdvertising Reviewer/';//&,.OOdette Klensch "')Beilagen:Botox: Information versus WerbungBotax: Information versus publicite<strong>Swissmedic</strong> I Hallerstrasse 71 Post/ach I CH-3000 Bern 91 www.swissmedic.chITel.+41 31 3220211 I Fax +41313220212


~ d·SW1SSme lCMerkblattBotulinumtoxin - Leit linienalieine <strong>der</strong> behandelnde Arzt die vollumfanglich Verantwortung , und er muss die Patientin/denPatienten entsprechend informieren.Eine Bewerbung von nicht zugelassenen Indikationen ist nicht erlaubt. Hinweise auf Webseiten furseiche "off-label"-8ehandlungsmbglichkeiten sind deshalb grundsatzlich unzulassig. <strong>Swissmedic</strong>akzeptiert jedoch den Oberbegriff "mimisch bedingte Falten" in Fliesstexten und die Aufzahlung vonspezifisch zu behandelnden Falten (auch von salchen, die off-label use darstellen) im Rahmen vonPreisangeboten, sofern dies in zuruckhalten<strong>der</strong> Art und Weise geschieht.Angaben zur SicherheitIn <strong>der</strong> von <strong>der</strong> <strong>Swissmedic</strong> genehmigten Arzneimittelinformation uber die Behandlung vonGlabellafalten ("Zornesfalten") mittels Botulinumtoxin wird festgehalten, dass aufgrund vonUntersuchungsergebnissen aus kontrollierten klinischen Studien bei <strong>der</strong> Behandlung fUr 24% <strong>der</strong>Patientinnen und Patienten behandlungsbedingte unerwunschte Wirkungen zu erwarten sind. Dieseverschiedenen maglichen Nebenwirkungen werden dort klassifiziert nach <strong>der</strong> Wahrscheinlichkeitihres Eintritts: sehr haufig (> 1 0%), haufig (1 %-1 0%) und gelegentlich (0,1 %-1 %).Alle relevanten Aubriken einer Webseite mussen nicht nur hinsichtlich <strong>der</strong> mag lichen Anwendungen(Indikationen). son<strong>der</strong>n auch bezuglich ihrer Angaben zur Sicherheit mit <strong>der</strong> genehmigtenArzneimittelinformation ubereinstimmen. <strong>Swissmedic</strong> empfiehlt daher neben einer, evtl.zusammenfassenden, Aussage zu den Aisiken einer Behandlung die Aufschaltung einesentsprechenden links zur Datenbank mit den genehmigten Arzneimittelinformationen.Angaben zum Wirkungseintritt und zur WirkungsdauerEbenso mussen aile relevanten Aubriken einer Webseite bezuglich Angaben zum Wirkungseintrittund zur Wirkungsdauer mit <strong>der</strong> genehmigten Arzneimittelinformation ubereinstimmen.Vorher-Nachher-Bil<strong>der</strong>Abbildungen und Fotografien, die den Zustand vor <strong>der</strong> Behandlung und denjenigen nach <strong>der</strong>Behandlung dokumentieren, mussen als klassische Darstellungen von garantierten Wirkversprechen<strong>der</strong> angewendeten Arzneimittel gewertet werden und sind nicht zulassig. Sie waren selbst dannunzulassig, wenn die Botulinumtoxin-Praparate nicht verschreibungspflichtig waren. Vorher-Nachher­Bil<strong>der</strong> durfen in keinem Fall auf Webseiten enthalten sein.Angebot von Spezialaktionen, die sich auf den Preis <strong>der</strong> Behandlung mit BotulinumtoxinauswirkenAis beson<strong>der</strong>s gravierende Verstasse sind Spezialaktionen anzusehen, bei denen fur Behandlungenmit Botulinumtoxin Aabatte angeboten werden. Neben <strong>der</strong> Verletzung des Publikumswerbeverbotswird auf diese Weise auch Arzneimittelwerbung betrieben, die zu einem Obermassigen,missbrauchlichen o<strong>der</strong> unzweckmassigen Einsatz verleiten und damit die Gesundheit <strong>der</strong>Behandelten gefahrden kann.Spezialaktionen fOr asthetische Behandlungen mit Botulinumtoxin sind daher verboten und werdendurch <strong>Swissmedic</strong> strafrechtlich verfolgt.QM-Idenl: MUOOO 00 002d MB I V01 I kle I mk 122.03.12 2/5$wissmedic • Hallerstrasse 7 • CH-3000 Bem 9 • www,swissmedic.ch • Tel. +41313220211 • Fax +41 313220212


I' d'SW1SSme lCMerkblattBotulinumtoxin - LeitlinienTabelle 1 Zulassige Angaben im Rahmen <strong>der</strong> Anpreisung von arztlichen Dienstleistungen(Behandlungen mit Botulinumtoxin)IndikationenNebenwlrkungenWirkungseintritt, -dauerBotullnumtoxin" Botox"-BehandlungenFachinformationGlabellalalte (Zornesfalte)mimisch bedingte Falten (ohne spezifische Aufzahlung)Obermassiges Schwitzen in den AchselhohlenAls sachliche und ausgewogene Information zwingen<strong>der</strong>for<strong>der</strong>lich, jedoch nur Angaben basierend auf <strong>der</strong> von<strong>Swissmedic</strong> genehmigten Arzneimittelinformation (Fach-)Nur Angaben basierend auf <strong>der</strong> von <strong>Swissmedic</strong>genehmigten Arzneimittelinformation (Fach-)Angabe des Wirkstoffes8egriff "Boto)(' nur als Beschreibung innerhalb ainesFliesstextesAufschaltungTabelle 2 Nicht zulassige Angaben im Rahmen <strong>der</strong> Anpreisung von arztlichen Dienstleistungen(Behandlungen mit Botulinumtoxin)Bezeichnung o<strong>der</strong> Abbildungvon Botulinumtoxin-haltigenArzneimittelnBegriff "Botox"Off-label-useVorher-Naehher-Bil<strong>der</strong>Spezialaktionen, we Ie he sichauf den Preis <strong>der</strong>Behandlungen auswirken1m gesamten TextInnerhalb Domainnameauf <strong>der</strong> Homepage von Webseitenals Titel einer Rubrikals Titel einer Unterrubrikinnerhalb Internetadressen (Pfad, URL)Angaben, wie z.B. Krahenfusse, Stirnfalten,Nasenf~iltchen, Lippenfalten, Halsfalten, Migrane, USW.Einstufung als garantierte WirkversprechenF6r<strong>der</strong>ung eines ubermassigen EinsatzesOM·ldeo!: MUOOO 00 002d MB /V01 / k1e / mk/22.03.12 3/5<strong>Swissmedic</strong> • Halierslrasse 7 • CH-3000 Bem 9 - www.swissmedic.ch - Tel. +41 31 322 02 11 • Fax +41 3 1 322 02 12


" d·SW1SSme lCMerkblattBotulinumtoxin - LeitlinienQuellenangabenHeilmittelgesetz (HMG 2 ):Botschaft zu HMG:http://www.admin.ch/chldlsr/c812 21.htmlhttp://www.amtsdruckschriften.bar.admin.ch -> Suchbegriff"HMG" eingeben o<strong>der</strong> direkt:Arzneimittel-Werbeverordnung (AWVJ):Medizinal-Berufegesetz(MedBG'):Bundesverwaltungsgericht;Urteil C·1795/2009http://www.admin.ch/chld/sr/c8122125.htmlhttp://www.admin.ch/ch/d/s r/c811 11.htmlhttp://www.bvger.ch/publiwslpub/search.jsf -> unter SuchtextC-179S/2009 eingeben und Suchen2 Bundesg8selz 110m 15. Dezember 2000 Dber Arzneimittel und Medizlnprodukte (Heilmlttelgesetz, HMG; SR 812.21),:) Verordnung yom 17. Oktober 2001 Dber die Arzneimittelwerbung (Arzneimittel·Werbeverordnung. AWV; SA 812.212.5)Bundesgesetz vorn 23. Junl 2006 uoor die universitaren Medizinalberufe (Medlzinalberulegesetz. MedBG; SA 811 .11)OM-lden1: MUOOO 00 002d MB I VOl I kle I mk 1 22.03.12 4 /5<strong>Swissmedic</strong> • Halierstrasse 7 • CH·3OOQ Bern 9 • www.swissmedic.ch • Tel. +4131322 02 11 • Fax +41313220212


. '•SW1SSme / d' lCMerkblattBotulinumtoxin - LeitlinienWichtige zu beachtende Gesetzes- und VerordnungstexteArt. 1 Abs. 2 Sst. b HMG: Das Heilmittelgesetz soli Konsumenlinnenund Konsumenlen von Heilmitteln var Tauschung schOtzen.Art. 32 Abs. 1 Bst. b HMG: Unzulassig ist Werbung, die zu einemGbermassigen, missbrauchlichen o<strong>der</strong> unzweckmassigen Einsatz vonArzneimitteln varlei!en kann.Art. 32 Abs. 2 Bst. a HMG: Unzulflssig ist Publikumswerbung furArzneimittel, die nur auf arztliche Verschreibung abgegeben werdendOrten.Art. 1 Abs. 1 AWV: Diese Verordnung regelt die Fach- undPublikumswerbung fur verwendungsfertige Arzneimittel (Arzneimittel)<strong>der</strong> Human- und <strong>der</strong> Veterinarmedizin.Art. 1 Abs. 2 AWV: Diese Verordnung gilt nicht fur.a. das Packungsmaterial und die Arzneimitlelinformation;b. Verkaufskalaloge und Preislisten, sofem diese keinemedizinischen Angaben Gber Arzneimitlel enthallen;c. Informationen allgemeiner Art GOOr die Gesundheit o<strong>der</strong> GberKrankheiten, solem sich diese we<strong>der</strong> direkt noch indirekt aufbestimmte Arzneimittel beziehen.Art. 2 AWV: 1m Sinne dieser Verordnung gilt als:a. Arzneimittelwerbung. aile Massnahmen zur Information,Marktbearbeitung und Schaffung von Anreizen, welche zumliel haben, die Verschreibung, die Abgabe, den Verkauf, denVerbrauch o<strong>der</strong> die Anwendung von Arzneimitleln zu lordem;b. PublikumswBrbung Arzneimittelwerbung, welche sich an dasPublikum richtet;c. FachwBrbung Arzneimitlelwerbung, die sich an zurVerschreibung, Abgabe o<strong>der</strong> zur eigenverantwortlichenberuflichen Anwendung von Arzneimitteln berechtigteFachpersonen richtet.Art. 16 Abs. 1 AWV: Alie Angaben in <strong>der</strong> PubJikumswerbung mussenim Einklang mit <strong>der</strong> vom Institut zuletzt genehmigtenArzneimittelinformation stehen; insbeson<strong>der</strong>e dGrfen nur vom Instilutgenehmigte Indikationen o<strong>der</strong> Anwendungsmllglichkeiten beworbenwerden.Art. 21 Abs. 1 Bst. b AWV: UnzulAssig ist jede aufdringliche,marktschreierische Publikumswerbung.Art. 22 Bst. b AWV: Publikumswerbung darf nichl eine garanlierteWirkung des Arzneimiltels versprechen o<strong>der</strong> behaupten, dieses habekeinertei unerwGnschte Wirkungen.Art. 40 Bst. d MedBG: Person en, die einen universitarenMedizinalberuf selbstslandig ausGOOn, machen nur Werbung, dieobjektiv ist, dem offentlichen BedGrfnis entspricht und we<strong>der</strong>irrefGhrend noch aufdringlich ist.5/ 5<strong>Swissmedic</strong> • Halierstrasse 7 • CH-3000 Bem 9 • W\oWo'.swissmedic.ch • Tel. +41313220211 • Fax +41313220212

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