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STATUSBERICHT 2000plus ARCHITEKTEN / INGENIEURE

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<strong>STATUSBERICHT</strong> <strong>2000plus</strong> <strong>ARCHITEKTEN</strong> / <strong>INGENIEURE</strong>Zwischenbericht Februar 2002nes abweichenden Leistungsverständnisses bzw. vage Aussagen gleichen Inhalts (vom Typus"detailliertere Ausführungsplanung in Deutschland").3. Das Ziel der Qualitätssicherung durch Preisrecht ist wichtig für eine binnenmarkttauglicheund damit nachhaltige Gestaltung der HOAI. Die Auftragnehmerseite wird von uns dringendgebeten, dieses Schlüsselargument durch wissenschaftlich gesicherte Untersuchungenzu substantiieren. Dabei muss aus unserer Sicht zwischen den verschiedenen Dimensionender Qualität (Baukultur, Planungs- und Ausführungsqualität) unterschieden werden.4. Die HOAI erfüllt in ihrer gegenwärtigen Form die Anforderungen des EU-Rechts. MitBlick auf die politischen Ziele der Binnenmarktstrategie ergeben sich aber zusätzliche Anforderungen.Aus dem Ziel der „Binnenmarkttauglichkeit“ der HOAI erwachsen für den Endberichtdrei Untersuchungsfragen:• Welche Anforderungen ergeben sich aus dem geltenden EU-Recht formal und vonder rechtlichen Intention her für die Gestaltung einer nationalen HOAI? Dieser Punktumfasst eine umfassende Würdigung abweichender Meinungen sowie eine Aktualisierungder bestehenden Gutachtenliteratur mit Blick auf neue Rechtssprechung.• Welche Anforderungen ergeben sich aus der politischen Zielsetzung eines EU-Binnenmarkts für die Gestaltung einer "binnenmarkttauglichen" nationalen HOAI?Dieser Punkt umfasst eine rechtliche und tatsächliche Analyse von „gemeinschaftsfesten“Begründungen für eine HOAI und die Analyse der HOAI im Verhältnis zu andereneuropäischen Preisrechtsregeln bzw. im Verhältnis zum europäischen Vergaberecht.• Durch welche begleitenden Maßnahmen kann die Chancengleichheit europäischerArchitekten und Ingenieure materiell verbessert werden? Dieser Punkt umfasst dieAufnahme der Binnenmarktstudie der Kommission zum nächstmöglichen Zeitpunktund die Diskussion der Tragweite von begleitenden Maßnahmen wie Werbefreiheitetc.• Daneben hat die Frage der Anwendung des Herkunftslandsprinzips, d.h. die Fragewelches Preisrecht gilt bei Leistungen, die ganz oder teilweise im europäischen undaußereuropäischen Ausland erbracht wurden, eine erhebliche Bedeutung für diepraktische Relevanz und den Vollzug der HOAI. Hierzu wird im Endbericht auf derGrundlage der Literatur eine gesonderte Einschätzung vorgenommen.- Seite 49 -Enseleit • Löffelmann • Meran • Mertes • Schramm • Schwarze

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