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STATUSBERICHT 2000plus ARCHITEKTEN / INGENIEURE

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<strong>STATUSBERICHT</strong> <strong>2000plus</strong> <strong>ARCHITEKTEN</strong> / <strong>INGENIEURE</strong>Zwischenbericht Februar 20025 Schlußfolgerungen und weiteres VorgehenEine tragfähige Reform der HOAI kann nur unter Einbeziehung der Erfahrungen und Interessenaller betroffenen Kreise erfolgen. Der durch das Projekt angestoßene Prozess des Meinungs-und Erfahrungsaustausches (Gespräche mit Auftragnehmerverbänden und öffentlichenAuftraggebern) hat die Diskussion um die Zukunft und die Reform der HOAI inDeutschland neu belebt. Dieser Prozess muss in der Folge vertieft und verbreitert werden.Die Anhörung beteiligter Kreise am 21.3.2002 soll ein Forum für diesen breiten Meinungsaustauschsein. Eine Verbreiterung streben wir insbesondere durch eine verstärkte Einbeziehungprivater Auftraggeber an. Darüber hinaus werden wir in Einzelgesprächen mit betroffenenKreisen und im Lenkungsausschuss dieses Projekts die bisher destillierten Erkenntnisse(die wir im folgenden als "landmarks" bezeichnen) differenziert mit Blick auf kompromissfähige,rechtssichere sowie binnenmarkttaugliche Alternativen erörtern.In der Gesamtschau der bisher erfolgten Auswertung von Unterlagen und Gesprächen mitAuftraggeber- und Auftragnehmervertretern kommen wir zu den folgenden, die weitere Forschungleitenden Feststellungen ("landmarks"):1. Unter zahlreichen Gesichtspunkten sind die in der HOAI zusammengefassten heterogenenLeistungsbilder im Rahmen dieser Begutachtung differenziert zu betrachten.• Dies gilt zum einen für eine rechtssichere und binnenmarkttaugliche Begründung desPreisrechts. So unterscheidet sich der Gehalt geistig-schöpferischer Leistungen wesentlichzwischen den jetzt erfassten Leistungsbildern, andererseits ergeben sichnach Leistungsbildern und Leistungsphasen unterschiedliche Schutznotwendigkeiten(z.B. für 'kleinen' Bauherrn, Nachfragemonopole 'große' Auftraggeber sowie die Fragedes einheitlichen Werkerfolgs).• Zum anderen sind die bisher erörterten Modelle zur Verbesserung der Honorarbemessungsgrundlage(im Sinne einer Entkopplung und von Anreizen zu kostensparendemBauen) wohl nicht für alle Berufs- und Leistungsbilder sinnvoll und praktikabel.2. Eine wichtige, für die materielle Verbesserung des Marktzutritts im EU-Binnenmarkt praktischsehr bedeutsame Frage ist die europäische Vergleichbarkeit von Leistungsbildernim Hinblick auf ein unterschiedliches Leistungsverständnis. Hierzu gibt es anders als zurFrage der Leistungstiefe und Honorierung bislang nur vereinzelte anekdotische Evidenz ei-- Seite 48 -Enseleit • Löffelmann • Meran • Mertes • Schramm • Schwarze

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