STATUSBERICHT 2000plus ARCHITEKTEN / INGENIEURE
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<strong>STATUSBERICHT</strong> <strong>2000plus</strong> <strong>ARCHITEKTEN</strong> / <strong>INGENIEURE</strong>Zwischenbericht Februar 2002Position zu ... Auftragnehmer Private und öffentlicheAuftraggebergestrichen werden des Bürgermeisters gemäßGemeindeordnungerst bei erfolgten GemeinderatsbeschlußgiltWissenschaft / PolitikSpreizungÄnderung bei „Auftragserteilung“wohl erforderlich,da ein schriftlicherVertrag „von Anfang an“nicht möglichIn der Praxis durchRechtsprechung aufgeweichtNichtanhebung der MindestsätzeÜberproportionales Anhebender HöchstsätzeBezogen auf die Absicht,die Mindestsätzeeinzufrieren, ist dieBAK der Auffassung,dass ein solches VorgehenverfassungswidrigwäreDie berechtigten Interessender Planer und derzur Zahlung der HonorareVerpflichteten gem.Ermächtigungsgrundlagemüssen gewahrt bleibenWürde zu einer UnauskömmlichkeitderHonorare führen Wärenur diskutabel, wenndie Mittelsätze als Regelsätzedefiniert würdenso wie es der Gesetzgeberursprünglichvorgesehen hatte– Größere ErmessensspielräumesinnvollExistenzgründern würdeder Berufseinstiegnicht zusätzlich erschwert.Größere Verhandlungsspielräume.Annäherung an HonorierungsusancenimEU-Wettbewerb (Bundesratsbeschluß399/95)ZeithonorarZeithonorar2 StufenAN:DM 100,00 bis 300,00MA:DM 90,00 bis 200,00(BAK, § 7 neu)– 4 StufenAN:DM 200 – DM 250Arch./ Ing:DM 150 – DM 190,Techniker::DM 100 – DM 140Zeichner:DM 80 – DM 120(Kaufhold)TafelfortschreibungTafelgrenzen50 Mill. Grenze ist unzeitgemäß,aber Abstimmungmit GesetzeszwecknötigÖffentliche Hände haltensich an die fortgeschriebenenTafeln; obereWerte spielen in denKommunen praktisch- Seite 30 -Enseleit • Löffelmann • Meran • Mertes • Schramm • Schwarze