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STATUSBERICHT 2000plus ARCHITEKTEN / INGENIEURE

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<strong>STATUSBERICHT</strong> <strong>2000plus</strong> <strong>ARCHITEKTEN</strong> / <strong>INGENIEURE</strong>Zwischenbericht Februar 2002Position zu ... Auftragnehmer Private und öffentlicheAuftraggeberKosten in die BetriebskostenWissenschaft / PolitikBestimmung der anrechenbaren KostenDIN 276 Aufnahme entsprechendTeile der DIN276 (93) im Anhangzur HOAIVerschiedene Kostenermittlungsarten,Grundlagender HonorarberechnungNur Kostenberechnungoder Referenzkosten(BAK)3-Phasen-Splittungaufgeben. Empfehlenswertist eine einzigegenau beschriebeneArt der Kostenermittlung(AHO)DIN 276 (81) durch DIN276 (93) ersetzenEinheitliche Kostenermittlung,frühzeitig endbestimmendDer Kostenanschlag istnicht geeignet, danachstreitfeste anrechenbareKosten zu bestimmenSplitting gem. § 52 in LP1-4 und LP 5-9 hat sichim Straßenbau nicht bewährtAufnahme der BerechnungsmethodeDIN276 (93) in Verordnung;der Bezug aufDIN 276 ist aus rechtsförmlichenGründenunterlassen worden(Kaufhold)Kostenberechnungund Kostenanschlagoder Referenzkosten(Kaufhold)Mehrere Objekte gem.§ 22 HOAI und vergleichbare§§Be-Proportionaltabelle/zugsprozentsätzeBeschreibung der Wiederholungstatbeständezu kompliziert.Einheitlichkeit der Wiederholungstatbeständeeinheitlich regelnVereinfachungAusweitung eines allgemeinenTeilsStreichung von missverständlichenbzw. selten/nichtangewandtenBestimmungen der HOAIWird vorgeschlagen Wird vorgeschlagen Wird vorgeschlagen(Kaufhold)Leichtere Lesbarkeit, § 10 (HOAI) durch § 18 Die Bundesregierungeinfachere Handhabungund bessere Aksetzenist problematische fung gebeten, ob undAbs.3 (BAK-Novelle) er-wird erneut um Prüzeptanzim EU-Bereich Lösungwelcher Weise einfachEinzelvorschläge: §10Abs. 4, §§ 23, 25, 26,28, 29, 33, 36Bekannte Auslegungsvarianten“der HOAI eliminierenIm Sinne einer Vereinfachungwünschenswertzu handhabende Honorarregelungeneingeführtwerden können(BundesratsentschließungDS 399/95)Empfohlen (Kaufhold))SchriftformerfordernisDie Praxis zeigt, dassin der Regel die Vereinbarungnicht „beiAuftragserteilung“ getroffenwird. ZurRechtssicherheit solltedeshalb der Passusaus § 4 Abs. 1 HOAIDie Schriftformerfordernisder Ermächtigungsgrundlageist grundsätzlichden VOB- / Werkvertragsrechtfremd undstellt besonders in Kommunenein Problem dar,da die Willenserklärung- Seite 29 -Enseleit • Löffelmann • Meran • Mertes • Schramm • Schwarze

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