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STATUSBERICHT 2000plus ARCHITEKTEN / INGENIEURE

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<strong>STATUSBERICHT</strong> <strong>2000plus</strong> <strong>ARCHITEKTEN</strong> / <strong>INGENIEURE</strong>Zwischenbericht Februar 2002Werkvertragliche Elementein der HOAIPosition zu ... Auftragnehmer Private und öffentlicheAuftraggeberLeitmotive der StrukturreformAuf Bundesratsforderungenwerden AntwortengegebenStreichung (so weit alsmöglich)AnwendungsproblemeÄnderungsleistungen BAK, § 5 Abs. 4 neu Honorierung von Änderungsleistungenmussbesser als bisher geregeltwerdenStufenreform (nach Vorliegender großen Reformvorab Tafel- und Stundensatzanhebung)Dringendst gefordert;viele Büros schonKonkurs, weitere werdenfolgenNach Vorlage desGutachtens ist dieBundesregierung inder Pflicht, kurzfristigden Restabschlag ausder 5. Novelle und diezusätzlich eingetretenenVeränderungenhonorarwirksam umzusetzenLeistungsstrukturOhne eine grundlegendeHOAI- Reform kann eskeine HonoraranhebunggebenWissenschaft / PolitikVereinfachung,HOAI streitfester machen,Schaffung von mehr KostensicherheitVereinfachung, Entkoppelung/Anreizezukostensparenden Bauen,Spreizung der Honorare(Bundesratsentschließung399/95,s. einzeln unten)Alternativen, Variantenund Änderungsleistungensind einschl. § 20HOAI (mehrere Vor-und Entwurfsplanungen)eindeutig undstreitfrei zu regeln(Koeble)Planer sind vermehrtnicht mehr kreditwürdigNeue LeistungsgegenständeLeistungen des StraßenundBrückenbaus in gesondertemTeil niederlegenKünstlerische Oberleitung/gestalterischeÜberwachungNicht in HOAI einzubeziehensind bauherrennaheLeistungen(Projektsteuerung,Projektentwicklung) ,ungeklärt sind neueLeistungsgegenstände(Baustellenkoordination,Facility Management)Aufnahme (BAK, § 16neu)Keine neuen Leistungsgegenstände,da diesdem Ziel der Vereinfachungwiderspricht; HO-AI sollte beschränkt seinauf geistig-schöpferischeLeistungenAls Honorartatbestand inLeistungsphase 8 nichtgewünscht, Planung inLeistungsphase 5 enthalten- Seite 25 -Enseleit • Löffelmann • Meran • Mertes • Schramm • Schwarze

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