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STATUSBERICHT 2000plus ARCHITEKTEN / INGENIEURE

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<strong>STATUSBERICHT</strong> <strong>2000plus</strong> <strong>ARCHITEKTEN</strong> / <strong>INGENIEURE</strong>Zwischenbericht Februar 2002Eine ausführliche Bewertung und Gegenüberstellung der fundierten Vorschläge von Auftraggeber-und Auftragnehmerseite wird während der weiteren Bearbeitung bzw. im Rahmen desEndberichts erfolgen. Dies gilt unter Einschluß von weiteren Vorschlägen z.B. des HonorarsachverständigenKaufhold ('Beitrag zur Vereinfachung der Honorarordnung für Architektenund Ingenieure', 2000) und weiteren Diskussionspapieren der BAK ('Stichwortkatalog einesVereinfachungs- und Ergänzungskonzeptes der HOAI' und Stellungnahme zu den Bundesratforderungen,beide 2000). In diese Auswertung werden auch die darüber hinaus vorliegendenVorschläge zu Teilen einer HOAI-Novellierungen und die Diskussionsbeiträge ausWissenschaft und Politik einbezogen.1.3.5 TafelanpassungDer Bayerische Staatsminister für Wirtschaft, Verkehr und Technologie Dr. Otto Wiesheu hatin einem Schreiben vom 30.07.2001 an den Präsidenten der Bayerischen IngenieurekammerBau, Herrn Prof. Karl Kling einer getrennten Tafelanpassung unabhängig von dem - damalsvor der Beauftragung stehenden, hier als Zwischenbericht vorliegenden - Gutachten eineAbsage erteilt. Den in einem Offenen Brief an den Bundeskanzler formulierte Vorstoß desVUBIC bezüglich einer Erhöhung der Tafelwerte als 'HOAI-Notfaktor' hielt Dr. Wiesheu fürnicht vermittelbar.In der schon erwähnten Stellungnahme der kommunalen Spitzenverbände wird die Ansichtvertreten, dass Honoraranpassungen zum derzeitigen Zeitpunkt nicht erforderlich seien. Einenähere Begründung ist dort nicht enthalten. Zur Frage der Tafelanpassung muß sicherlichauch das Gesetzgebungsverfahren zur 5. HOAI-Novelle hinsichtlich der letztlich verordnetenTafelerhöhungen betrachtet werden. Stellvertretend dafür seien zwei Schreiben des AHOvom 26. bzw. 28.04.1994 an die Mitglieder des Wirtschaftsausschusses bzw. des Ausschussesfür Städtebau, Wohnungswesen und Raumordnung genannt, in denen der Anpassungsbedarfaus Sicht der Auftragnehmer auf Grundlage verschiedener Gutachten vorgerechnetwird. Im Verlauf der Gutachtenbearbeitung wird angestrebt, auf der Grundlage bestehenderGutachten zur Honorarauskömmlichkeit indikatorengestützte Trendaussagen über die Auskömmlichkeitder gegenwärtigen Honorare zu machen. Die vorliegenden Datenerhebungenwerden dabei durch Stichproben ("Mikrozensi") auf Aktualität geprüft. Es wird zu prüfen sein,inwieweit diese Trendaussagen ausreichen, eventuelle Tafelanpassungen fundiert zu ermittelnbzw. ob noch zusätzlicher Erhebungsbedarf besteht.Eine vom BDLA überreichte Veröffentlichung von Fielitz mit Vergleich der Honorare im öffentlichenDienst und in freien Landschaftsarchitekturbüros (in: Landschaftsarchitekten3/1998) kommt zu dem Schluss, dass die HOAI derzeit keine ausreichenden Stundensätzebietet. Auch der BDB hat auf seiner Tagung Deutscher Baumeistertag 2001 einen Antragverabschiedet, dass der Verband auf eine Erhöhung der Tafelwerte hinwirken möge. Darüberhinaus ist der Standpunkt der Verbände, hier insbesondere von BAK und AHO eindeutig,dass die derzeitige wirtschaftliche Lage der Büro eine deutliche Tafelerhöhung notwendigmacht (s. den folgenden Punkt).Diese Frage ist, wie nicht anders zu erwarten, von den Interessen der verschiedenen Parteiengeleitet. Wie oben angedeutet, wird das Forschungsteam hierzu im Rahmen seines AuftragsStellung beziehen. Dazu bedarf es substantiierter Untersuchungen zur ökonomischenSituation der Auftragnehmer und der Auftraggeber (s. den nächsten Punkt). Die allgemeineLage der Bauwirtschaft, konjunkturelle Aspekte und die Entwicklung der Zahl der Architektenund Ingenieure sind dabei durch geeignete Wahl des Betrachtungszeitraums zu berücksichtigen.- Seite 18 -Enseleit • Löffelmann • Meran • Mertes • Schramm • Schwarze

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