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STATUSBERICHT 2000plus ARCHITEKTEN / INGENIEURE

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<strong>STATUSBERICHT</strong> <strong>2000plus</strong> <strong>ARCHITEKTEN</strong> / <strong>INGENIEURE</strong>Zwischenbericht Februar 2002Die BAK verzichtet auf die dreigeteilte Ermittlung der anrechenbaren Kosten und empfiehltein Kostenberechnungsmodell mit Ermittlungszeitpunkt nach Abschluß der Entwurfsplanungals Grundlage der gesamten Honorarbestimmung. Nach Vorliegen ausreichender Kostenkennziffernkönnte das Kostenberechnungsmodell in ein Referenzkostenmodell überführtwerden. Veränderungen während der weiteren Planung sollen zusätzlich honoriert werden.Auch der AHO wünscht sich vergleichbare Regelungen in den Teilen VII bis XIII HOAI undschlägt dem BAK-Modell vergleichbare Berechnungen der anrechenbaren Kosten nach einemBaukostenberechnungsmodell im Rahmen einer Machbarkeitsstudie und/oder nachAbschluß der Entwurfsplanung vor, um damit die Honorare endgültig zu berechnen. Auch dieAuftraggeber wünschen sich eine nachprüfbare Kostenermittlung in einem frühen Stadium,stellen aber gleichzeitig fest, es fehle "an praktikablen Regelungen zur Änderung der Honorarbemessungim Sinne einer grundlegenden Abkoppelung der Honorare von den Baukostenselbst." (Bundesrat-Beschluß vom 06.06.1997)2. Vereinfachung der HonorarregelungenEs besteht Konsens über das Ziel einer wesentlichen Vereinfachung, Verbesserung undHandhabung der HOAI, ebenso die Schaffung eines erweiterten allgemeinen Teils. Auch dieHerstellung von vollständigen fachbezogenen Regelungen in jedem Teil bei Verzicht aufVerweise in andere Teile der HOAI wird allgemein befürwortet. Die Streichung von mißverständlichen,komplizierten oder selten angewandten Bestimmungen wird allgemein angeregt,soweit erforderlich und schlüssig begründbar. Eine Vereinfachung der Honorarbestimmungsregelungenbzw. der HOAI insgesamt ist dabei unabhängig von der Frage der 'richtigen'Honorarhöhe abzuwägen.Die BAK stellt die Vereinfachung unter dem Motto: „Insgesamt folgt das Vereinfachungskonzeptder Erkenntnis, daß eine HOAI, die inmitten marktwirtschaftlicher Zusammenhänge alsPreisrecht erhalten bleibt, mehr Handlungsspielraum in diesem Gefüge zulassen muß. Dasbedeutet vor allem, daß die Honorarermittlung gröber wird und dementsprechend die Einzelfallgerechtigkeitweniger geregelt sein kann.“Der AHO stellt die Vereinfachung unter das Motto: „Eine Vereinfachung erfordert dahergrundsätzlich die Neustrukturierung der HOAI ... in Hinblick auf ein transparentes, verständlichesund damit dem Verbraucherschutz dienendes Regelwerk ...“.Auch die Auftraggeber fordern, die HOAI zu straffen, zu vereinfachen, auf Kernleistungen zubeschränken und streitfester zu gestalten (vgl. auch Bundesratsforderungen).3. Honorarregelungen ohne Anbindung an die voraussichtliche BausummeDie BAK stellt fest als Ergebnis der alternativ diskutierten Lösungsansätze fest, dass „dieAbkoppelung der Honorare von den Baukosten mit dem Referenzkostenmodell zu erreichen(sein) wird“ mit späterer Option auf ein Kostenkennziffermodell. Der AHO schlägt ebenfallsein Referenzkostenmodell vor. Die öffentlichen Auftraggeber möchten als Honorargrundlagedie nachprüfbaren Kostenermittlungen frühzeitiger erarbeiten und vereinbaren. Für Einzelheitenwird auf die Synopse in Abschnitt 2 verwiesen.4. Spreizung der HonorartafelnDie Frage der Spreizung der Honorartafeln wird von den Parteien konträr diskutiert. Währenddie Auftragnehmer ein solches Modell strikt ablehnen, stehen die Auftraggeber einer möglichenSpreizung eher positiv gegenüber (s. Synopse).- Seite 17 -Enseleit • Löffelmann • Meran • Mertes • Schramm • Schwarze

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