12.07.2015 Aufrufe

STATUSBERICHT 2000plus ARCHITEKTEN / INGENIEURE

STATUSBERICHT 2000plus ARCHITEKTEN / INGENIEURE

STATUSBERICHT 2000plus ARCHITEKTEN / INGENIEURE

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

<strong>STATUSBERICHT</strong> <strong>2000plus</strong> <strong>ARCHITEKTEN</strong> / <strong>INGENIEURE</strong>Zwischenbericht Februar 2002geber § 5 Abs. 4a vielfach für nicht praktikabel, da vom Auftragnehmer ohnehin eine wirtschaftlichePlanung erwartet wird. Zudem ist festzuhalten, daß § 5 Abs. 4a nur Bonus-Regelungen enthält für Kostenunterschreitungen, aber keine Malus-Regelungen bei Kostenüberschreitungen.§ 5 Abs. 4a entspricht daher nicht in Gänze der Anregung des Bundesratesnach Bonus- und Malus-Regelungen.Zur Bonus-Malus-Regelung als Ersatz für § 5 Abs. 4a und weitere HOAI-Regelungen, insbesondere§ 29, liegen verschiedene ausgearbeitete Vorschläge vor vom AHO, Schelle (in "BeratenderIngenieur" 11/86) und Enseleit/Osenbrück (HOAI-Praxis, Anrechenbare Kosten fürArchitekten und Tragwerksplaner, 3. Auflage, Rdn. 216-7), die nachfolgend stichpunktartigbeschrieben werden sollen:Vorschläge des AHODer AHO macht in seinem Kompendium unter dem Stichwort "Honoraranreize" folgendeVorschläge:a) Verbesserte Möglichkeit zur Ausschöpfung der Spanne zwischen Mindest- undHöchstwerten der Honorartafel (Verweis auf den Vorschlag Enseleit/Osenbrück, s.u.)b) Ausarbeitung von Kriterien zur Überschreitung der Mindestsätze (= Mindestanforderung,im RBBau-Vertragsmuster 1993 realisiert) und Vereinbarung einer zusätzlichenHonorarpauschalec) Überprüfung der Gewichte der Grundleistungen (Verbesserung der Honorare für diePlanungsphasen zu Lasten der Vergütung in der Ausführungsplanung)d) Honorierung der Ausführungsphase nach der Kostenberechnung analog § 52 (2)(in der 5. HOAI-Novelle umgesetzt)e) Beratungen im Projektvorfeld.Vorschlag H. SchelleSchelle schlägt vor, das Erfolgshonorar unter Ausschöpfung der Bandbreite zwischen Mindest-und Höchstsätzen der Tabellenwerte zu ermitteln. Als Erfolg könnte die Differenz zwischendem Ergebnis der Kostenberechnung und der Kostenfeststellung gewertet werden.Die Einsparkosten könnten für die betroffenen Leistungsphasen (Leistungsphasen 5 bis 8)den Kosten aus der Kostenberechnung zugeschlagen und daraus als Honorar - mit demGrenzwert des Höchstsatzes - bestimmt werden.Vorschlag Enseleit/OsenbrückDie Autoren schlagen vor „- als Ersatz für § 5 Abs. 4 a HOAI - ein Bonus-Malus-System unterAusschöpfung der Bandbreite zwischen dem Mindest - und Höchstsätzen der Tabellenwerteeinzufügen. Durch diese Regelung könnten auf der allgemeinen Grundlage der HOAI „(vorliegendeFassung)“- die Möglichkeit einer gleitenden Veränderung der Bandbreite zwischenMindest- und Höchstsatz geschaffen werden, die erfolgreichen Anstrengungen der Planerbei der Baukostenminimierung (zusätzlich) honoriert bzw. bei nicht erfolgreichen Anstrengungendas Honorar gemindert werden“.Es wird Aufgabe der Forschungsgemeinschaft sein, unter Einbeziehung der Einzelvorschlägeeine praktikable Lösung anzubieten.• zu HOAI § 10 Abs. 2 - Kostenermittlungsarten für anrechenbare Kosten -- Seite 16 -Enseleit • Löffelmann • Meran • Mertes • Schramm • Schwarze

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!