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STATUSBERICHT 2000plus ARCHITEKTEN / INGENIEURE

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<strong>STATUSBERICHT</strong> <strong>2000plus</strong> <strong>ARCHITEKTEN</strong> / <strong>INGENIEURE</strong>Zwischenbericht Februar 2002• Artikelserie in Deutsches Architektenblatt von 4/1995 bis 5/1996 zur Situation der Architektenin Belgien, England, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Luxemburg,Niederlande, Österreich, Portugal, Schweden, Spanien• Überblick zur Geltung von Honorarordnungen im europäischen Kontext ('HOAI-Erhebung' durch den BAK bei den ACE-Mitgliedsorganisationen, publiziert in DAB2/1996• European Handbook for Interior Architects (1997) (BDIA).Diese Unterlagen sind im vorliegenden Zwischenbericht ausgewertet bzw. werden im Hinblickauf den Endbericht noch mit weiteren Dokumenten unterlegt.Von Relevanz für die Frage der Auswirkungen bei Entfall einer Honorarordnung sind die Erfahrungsberichteaus England, wie in DAB 9, 10 und 11 / 1994 veröffentlicht ('Das englischeExempel' basierend auf Auswertung englischer Fachzeitschriften). Dieser Artikel muß parallelmit dem ca. 1 Jahr später in DAB 10/1995 erschienenen Artikel mit dem Titel 'FrischerWind aus England' gelesen werden, der die durchaus positiv empfundene Entwicklung desBerufsstands auch nach Entfall der Honorarordnung zum Thema hat. Schließlich wird dieserFragenkomplex von einem Vortrag von K. Button und M. Fleming 'Reforming the regulationof the professions in the UK' abgerundet, der beim Jahrestreffen der Europäischen Vereinigungfür Recht und Ökonomie in Wien 1989 gehalten wurde.Auffällig ist bei Durchsicht der beschriebenen Unterlagen das Fehlen von expliziten Informationenzum Berufsbild und zum Leistungsbild von Ingenieuren oder Beratenden Ingenieurenin der EU. In den Papieren wird überwiegend auf Architekten und das jeweilige nationale Berufsbildbzw. den Berufsstand der Architekten rekurriert. Die weitere Literaturrecherche wirddaher versuchen müssen, diese Lücke zu schließen. Eine weitere Lücke zeigt sich in derFrage der europäischen Vergleichbarkeit von Leistungsinhalten. Hierzu gibt es (anders alszur Frage der Leistungstiefe und Honorierung) bislang nur vereinzelte anekdotische Evidenzeines stark abweichenden Leistungsverständnisses bzw. nicht näher umrissene Aussagengleichen Inhalts (Beispiel: "Die Ausführungsplanung ist detaillierter in Deutschland als in anderenEU-Ländern" oder zu der Frage des Werkgedankens). Die Auftragnehmer werden gebeten,ggf. über die europäischen Vereinigungen, fundierte Auswertungen zu diesen Fragenzu übergeben.1.3.4 Novellierung der HOAI1.3.4.1 BundesratforderungenDer vollständige Wortlaut der auf eine HOAI-Novellierung bezogenen Passagen der BR-Drucksachen 105/84 und 399/95 wird zur Vereinheitlichung der Diskussion vorangestellt:Drucksache 105/84 - Entschliessung (Empfehlung)" 7. Der Bundesrat stellt fest, dass die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure unterweitgehendem Verzicht auf die Regelung von regionalen, fachspezifischen und individuellenBesonderheiten sehr stark abstrahiert und generalisiert. Die Regelung der Honorarhöhe hathäufig Kompromisscharakter, wobei einerseits den berechtigten Interessen der Auftragnehmer,andererseits der angespannten Haushaltslage der öffentlichen Auftraggeber Rechnungzu tragen war. Eine angemessene Vergütung kann nur erreicht werden, wenn im jeweiligenEinzelfall alle für die Leistung und ihre Honorierung wesentlichen Faktoren sorgfältig ermitteltund berücksichtigt werden. Insgesamt kann die Honorarordnung für Architekten und Ingenieurenicht mehr als ein Raster vorgeben, das durch die vorgesehenen Möglichkeiten zu Honorarvereinbarungenden individuellen Verhältnissen angepasst werden muss. Der innerhalbder Honorarordnung verbleibende Spielraum erscheint ausreichend bemessen, um auchabweichende Gegebenheiten ganzer Fachbereiche (z. B. Wasser- und Abfallwirtschaft) auffangenzu können.- Seite 11 -Enseleit • Löffelmann • Meran • Mertes • Schramm • Schwarze

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