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STATUSBERICHT 2000plus ARCHITEKTEN / INGENIEURE

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<strong>STATUSBERICHT</strong> <strong>2000plus</strong> <strong>ARCHITEKTEN</strong> / <strong>INGENIEURE</strong>Zwischenbericht Februar 2002• Zusätzlicher Kontroll-Einrichtungen für Bauqualität bedarf es nicht.Auch seitens des AHO liegen zu dieser Frage bereits erste Vorüberlegungen in Form einesKonzeptpapiers vor, die derzeit verbandsintern diskutiert werden. Ergänzend hat uns derAHO einen Auszug aus den VBI-Nachrichten 11/2001 zur Verfügung gestellt, in dem überden Ingenieur- und Architektentag der Deutschen Bahn im Oktober 2001 unter dem Motto'Wir planen gemeinsam Qualität - eine partnerschaftliche Aufgabe' berichtet wird. Zur Ausführungsqualitätwurden außerdem vom Verband der Prüfingenieure verschiedene Auswertungenzur Einhaltung von Qualitätsstandards im Zusammenhang mit Veränderungen baurechtlicherBestimmungen übersandt.Zur Frage der Qualitätssicherung der Leistungserbringung von Architekten und Ingenieurenliegt außerdem ein Merkblatt der Architektenkammer NRW zu Qualitätsmanagement undZertifizierung vor.In der Zusammenschau ist auffällig, dass die Qualitätsdiskussion lediglich von Seiten der ANgeführt wird. Der immer wieder vorgebrachte Zusammenhang von Qualität und öffentlichemPreisrecht ist in keinem der - wenigen vorliegenden - Papiere näher auf Stichhaltigkeit belegt,wenngleich verschiedentlich eingeräumt wird, dass die (Baukultur-)Qualität für sichschwer meßbar ist. Aus wissenschaftlicher Sicht wäre dieser Punkt noch näher zu untersuchen,auch und gerade im Zusammenhang mit dem Ausland, in denen, wie der StatusberichtBaukultur betont, die Qualitätsdebatte intensiver als in Deutschland geführt wird, aber nichtimmer eine Honorarordnung existiert. Im Hinblick auf die zentrale Bedeutung des Qualitätsaspekteszur Begründung der HOAI sind insbesondere die Auftragnehmer aufgefordert, fundierteUntersuchungen und Analysen zur Verfügung zu stellen.1.3.3 Europäische und internationale AspekteZur Frage der Vereinbarkeit der HOAI mit europäischem (und internationalem) Recht liegeninsgesamt drei Rechtsgutachten vor. Das Gutachten unseres Beraters Achim von Winterfeld'Rechtsgutachten zu der Frage der Vereinbarkeit der Honorarregelungen der HOAI mit denBestimmungen des europäischen Gemeinschaftsrechts' wurde seinerzeit vom AHO beauftragt,der die Verwendung für diesen Statusbericht freigegeben hat. Dieses Gutachten ausdem Jahre 1996 soll vorliegend sowohl im Zwischenbericht als auch im Endbericht weiterentwickelt und aktualisiert werden.Ein von der BAK beauftragtes und erneut zur Verfügung gestelltes Rechtsgutachten 'ZurVereinbarkeit der Höchst- und Mindestsatzregelungen der HOAI mit EG-Recht und Völkervertragsrecht'ist 1996 veröffentlicht worden (Sonderdruck in DAB 5/96). In der inhaltlichenAusrichtung kommen beide Gutachten zu dem Ergebnis, dass die Anwendung der HOAIdem geltenden EU-Recht nicht widerspricht.Ein entgegengesetztes Resumee zieht Boesen in seinem als 'Ergänztes Kurzgutachtenbetreffend die Vereinbarkeit von HOAI und VOF mit den Regelungen der EG-Richtlinien92/50/EWG und 93/38/EWG in Bezug auf Architektenleistungen' (1995) bezeichneten Gutachten.Dieses Gutachten wurde seinerzeit vom Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft,Technologie und Verkehr beauftragt und stammt aus eigenen Beständen des Gutachterkreises.An weiteren rechtlichen Ausführungen stehen für die weitere Bearbeitung u.a. folgende Veröffentlichungenzur Verfügung (in chronologischer Reihenfolge):• Wenner, C. Internationale Architektenverträge, insbesondere das Verhältnis Schuldstatut- HOAI (in: Baurecht 3/93, S. 257ff)- Seite 9 -Enseleit • Löffelmann • Meran • Mertes • Schramm • Schwarze

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