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Permanente interstitielle Brachytherapie (Seed-Implantation) bei ...

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6. <strong>Brachytherapie</strong><br />

6.2. Zulassungsproblematik und zugelassene<br />

Indikation<br />

Die Ar<strong>bei</strong>tsgruppe ging zunächst davon aus, dass radioaktive<br />

<strong>Seed</strong>s– ähnlich wie z.B. Radionuklide zur Durchführung der<br />

Positronenemissionstomographie – als Arzneimittel gelten, die<br />

eine arzneimittelrechtliche, indikationsbezogene Überprüfung<br />

ihrer Wirksamkeit und Risiken für eine Zulassung durch das<br />

Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (oder der<br />

EMEA auf europäischer Ebene) voraussetzen, bevor sie am<br />

Menschen zur Anwendung kommen dürfen.<br />

Dies ist offenbar nicht der Fall. Auf eine entsprechende Anfrage<br />

teilte das BfArM vielmehr Ende Juli 2004 mit, dass Radionuklid-<strong>Seed</strong>s<br />

zur Behandlung von Prostatakarzinomen seit<br />

dem 1. Januar 1995 dem Medizinprodukte-Recht unterliegen.<br />

Der Marktzugang erfolgt für diese Produkte europaweit über<br />

ein sog. „Konformitätsbewertungsverfahren“ hierzu benannter<br />

Stellen. Nach Mitteilung des BfArM ist eine Behörde in dieses<br />

Verfahren nicht mehr involviert, eine staatliche Zulassung<br />

existiere nicht mehr (Schriftwechsel s. 11.16 Anfrage an das<br />

BfArM vom 03.06.2004 und 11.17 Antwort des BfArM vom<br />

29.07.2004).<br />

6.3. Leistungrechtlicher Status<br />

Die permanente <strong>Seed</strong>-<strong>Implantation</strong> <strong>bei</strong> Prostatakarzinom wird<br />

sowohl stationär wie ambulant durchgeführt:<br />

Nach aktuellen Auskünften der Geschäftsführung des Bewertungsausschusses<br />

der Ärzte und Krankenkassen, der gemäß §<br />

87 Abs.2 SGB V gesetzlich beauftragt ist, Inhalt und Bewertung<br />

der abrechnungsfähigen Leistungen der vertragsärztlichen<br />

Gebührenordnung (EBM) zu bestimmen, ist diese<br />

Therapie jedoch nicht Bestandteil der vertragsärztlichen<br />

Versorgung. Das heißt sie kann nicht zu Lasten der gesetzlichen<br />

Krankenkassen ambulant oder belegärztlich durchge-<br />

führt werden.<br />

Im stationären Bereich wird die <strong>Seed</strong>-<strong>Implantation</strong> für GKV-<br />

Versicherte nach den dort geltenden stationären Entgelten,<br />

Fallpauschalen oder DRG’S mit den Krankenkassen<br />

abgerechnet.<br />

Der Ausschuss "Gebührenordnung" der Bundesärztekammer<br />

hat zur <strong>Seed</strong>-<strong>Implantation</strong> <strong>bei</strong> lokal begrenztem Prostatakarzinom<br />

Abrechnungsempfehlungen für die Amtliche Gebührenordnung<br />

für Ärzte (GOÄ) ausgear<strong>bei</strong>tet. Nach Zustimmung<br />

durch den Vorstand der Bundesärztekammer wurden<br />

diese Abrechnungsempfehlungen im Deutschen Ärzteblatt vom<br />

30. September 2005, Jg. 102, Heft 39, S. A2659, veröffentlicht.<br />

67/415<br />

HTA zur permanenten <strong>interstitielle</strong>n <strong>Brachytherapie</strong>, copyright KBV und Bundesärztekammer<br />

Radioaktive <strong>Seed</strong>s<br />

unterliegen nicht der<br />

arzneimittelrechtlichen<br />

Überprüfung,<br />

sondern gelten seit<br />

1.1.1995 als<br />

Medizinprodukte<br />

PBT ist keine<br />

vertragsärztliche<br />

Leistung (nicht nach<br />

EBM<br />

abrechnungsfähig)<br />

Stationäre<br />

Abrechnung über<br />

DRG’s<br />

Privatärztliche GOÄ-<br />

Vergütung

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