Gesamtkonzept
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Familien- und schulergänzende<br />
Kinderbetreuung<br />
Menziken<br />
<strong>Gesamtkonzept</strong><br />
Im Auftrag der Arbeitsgruppe<br />
Amanda Wildi, K&F Fachstelle<br />
Kinder&Familien, Aargau<br />
Januar 2010
1. ZUSAMMENFASSUNG DER RESULTATE 3<br />
2. AUSGANGSLAGE 5<br />
2.1 LEITBILD DER GEMEINDE MENZIKEN 5<br />
2.2 FINANZIELLE BEITRÄGE DER GEMEINDE 5<br />
2.3 ENTWICKLUNG AUS DER SICHT DER BETREUUNGSINSTITUTIONEN 6<br />
2.4 ENTWICKLUNG AUS DER SICHT DER SCHULE 6<br />
2.5 GESAMTKONZEPT FAMILIEN- UND SCHULERGÄNZENDE KINDERBETREUUNG 7<br />
2.7 ARBEITSGRUPPE 8<br />
3. FAMILIEN- UND SCHULERGÄNZENDE<br />
KINDERBETREUUNG - ALLGEMEINE AUSFÜHRUNGEN 9<br />
3.1 GESELLSCHAFTLICHE ENTWICKLUNGEN 9<br />
3.2 NUTZEN VON FAMILIEN- UND SCHULERGÄNZENDER KINDERBETREUUNG 11<br />
3.2.1 Stärkung der Familien 11<br />
3.2.2 Bildungsqualität und Chancengleichheit 11<br />
3.2.3 Prävention und Integration 12<br />
3.2.4 Standortattraktivität 12<br />
3.2.5 Volkswirtschaftliches Wachstum 13<br />
4. FAMILIEN- UND SCHULERGÄNZENDE<br />
KINDERBETREUUNG - PROJEKT MENZIKEN 14<br />
4.1 BETREUUNG VORSCHULKINDER 14<br />
4.1.1 Bestehendes Angebot 14<br />
4.1.2 Angebots-Lücken 15<br />
4.1.3 Finanzen 15<br />
4.2 BETREUUNG PRIMARSCHULKINDER 17<br />
4.2.1 Bestehendes Angebot 17<br />
4.2.2 Angebots-Lücken 18<br />
4.2.3 Angebots-Erweiterung 18<br />
4.2.4 Anforderungen an den Aufbau/Ausbau von Tagesstrukturen 19<br />
4.3 BETREUUNG OBERSTUFENSCHULKINDER 24<br />
5. FINANZIERUNGSMODELL 25<br />
5.1 BISHERIGE SCHWIERIGKEITEN 25<br />
5.2 NEUES FINANZIERUNGSMODELL 25<br />
6. BETRIEBSBEWILLIGUNG/AUFSICHTSPFLICHT 28<br />
7. EVALUATION 28<br />
8. BEILAGEN 29<br />
8.1 BEGRIFFSDEFINITIONEN 29<br />
8.2 GESETZLICHE BESTIMMUNGEN 29<br />
9. QUELLEN-NACHWEIS 29
1. Zusammenfassung der Resultate<br />
Die Arbeitsgruppe hat sich in 9 Sitzungen intensiv mit dem Thema familien- und schulergänzende<br />
Kinderbetreuung in Menziken befasst. Mit dem vorliegenden Bericht wurde ein<br />
Grundlagenpapier für die politischen Weichenstellungen sowie den Umgang mit gesellschaftspolitischen<br />
Forderungen erarbeitet. Dabei wurde versucht, alle möglichen Aspekte<br />
und Vorgaben der Gemeinde Menziken als Auftraggeberin in den verschiedenen Kontexten<br />
zu berücksichtigen.<br />
Die Arbeitsgruppe empfiehlt deshalb folgendes:<br />
1. Trägerschaft<br />
Es gibt eine Gesamtträgerschaft für die Kinderbetreuung von Vorschul- und<br />
Schulkinder, die die strategische Führung der Kita Spatze-Näscht und der Tagesstrukturen<br />
übernimmt. Sie bestimmt auch die Betriebsführung der einzelnen Betriebe.<br />
Im Vorstand der Gesamtträgerschaft sind folgende Personen/Gruppen vertreten:<br />
- Elternvertretung Vorschulkinder<br />
- Elternvertretung Schulkinder<br />
- Vertretung Gemeinde<br />
- Vertretung Schule<br />
- Schulsozialarbeit<br />
- Kita Spatze-Näscht<br />
- Gemeinnütziger Frauenverein Menziken<br />
2. In Menziken wird ein Betreuungsangebot für Kinder von 0 – 16 Jahren angeboten,<br />
das professionell, zuverlässig, mit ausgebildetem und genügend vorhandenem<br />
Personal, in kindergerechten Räumlichkeiten und zu einem finanzierbaren<br />
Tarif für die Eltern geführt wird.<br />
Angebot Kita Spatze-Näscht<br />
Montag – Freitag von 6.30 – 18.30h während 48 - 50 Wochen<br />
Angebot Tagesstrukturen Primarschule<br />
Montag – Freitag von 6.30 – 18.30h während 48 – 50 Wochen<br />
3. Platzangebot<br />
Das Platzangebot wird in der Kindertagesstätte nicht erhöht. Es werden weiterhin<br />
22 Plätze angeboten. Davon sind 10 Plätze für Babies und Kleinkinder bis 3 Jahre<br />
vorgesehen.<br />
Für die Betreuung von Schulkindern würde bereits ein Angebot im Mittagstisch<br />
Pick und im Kinderhort Mikado bestehen. Diese Betriebe werden auf absehbarer<br />
Zeit (Schuljahr 2010/11) eingestellt.<br />
Aus diesem Grund wird für Schulkinder ein neues Platzangebot von 10 – 15 Plätzen<br />
im Betrieb der Tagesstrukturen geschaffen. Die Entwicklung der Belegung<br />
wird jährlich überprüft.<br />
3
4. Finanzen<br />
Die Finanzierung der Betreuungsangebot wird gedeckt durch:<br />
a) Elternbeiträge<br />
b) Beiträge der Gemeinde (subjektorientierte Beiträge)<br />
c) Beitrag Kanton gemäss SPG<br />
d) Beitrag Bund durch die Anstossfinanzierung vom BSV<br />
Der Hauptanteil der Finanzierung der Betreuungsangebot liegt bei den Eltern.<br />
Diese sollen mit einer subjetorientieren Finanzierung (direkte Unterstützung der<br />
Familien) unterstützt werden. Die Betreuungsangebote werden mit einkommensabhängigen<br />
Tarifen angeboten. Die Gemeinde wird mit dem Trägerverein eine<br />
Leistungsvereinbarung erarbeiten und darin ihre finanzielle Beteiligung bestimmen.<br />
Die Gesamtträgerschaft ist verantwortlich, die jährlichen Beiträge beim Kanton<br />
einzufordern.<br />
Die Gesamtträgerschaft beantragt mind. 12 Wochen vor Betriebsaufnahme die<br />
Anstossfinanzierung vom BSV für 10 – 15 Plätze von schulergänzender Kinderbetreuung.<br />
5. Räumlichkeiten<br />
Im Moment liegen keine geeignete Räumlichkeiten vor. Die Kita Spatze-Näscht<br />
kann bis auf weiteres an ihrem jetzigen Standort die Räumlichkeiten benutzen.<br />
Die Arbeitsgruppe hat einen ersten Überblick über die möglichen Räumlichkeiten<br />
erstellt.<br />
4
2. Ausgangslage<br />
2.1 Leitbild der Gemeinde Menziken<br />
Die Gemeinde Menziken hat in ihrem Leitbild einen wichtigen Grundstein für die familienergänzende<br />
Kinderbetreuung gelegt, der wie folgt ausformuliert wurde:<br />
Wir wollen die bestehenden Angebote erhalten und allenfalls verbessern. Wir wollen die<br />
Berufs- und Erwachsenenbildung in der Region unterstützen.<br />
� Horte / Blockzeiten<br />
� Mittagstisch forcieren<br />
� Schulleitung<br />
� Schulsozialdienst<br />
� Elterninformation<br />
2.2 Finanzielle Beiträge der Gemeinde<br />
Folgende Institutionen, die familienergänzende Kinderbetreuung anbieten, erhalten von<br />
der Gemeinde zum heutigen Zeitpunkt finanzielle Beiträge:<br />
Einrichtung Trägerschaft Beitrag/Jahr<br />
Kita Spatze-Näscht Verein Spatze-Näscht CHF 5’000<br />
Mittagstisch Pic Gemeinnütziger Frauenverein CHF 9’600*<br />
Aufgabenhilfe Schule CHF 2’324**<br />
Blockzeiten Betreuung Schule CHF 38’000***<br />
Kinderhort Gemeinnütziger Frauenverein CHF 20’000<br />
*Miete für die Räumlichkeiten und Raumnebenkosten – keine Barauszahlung<br />
** Aufgabenhilfe benötigt separaten Raum, aber unter gleicher Organisation.<br />
***Dieser Betrag wurde in der Phase der Projektierung geschätzt, wird aber voraussichtlich<br />
um einiges niedriger ausfallen (Budget 2010; CHF 20'000).<br />
5
2.3 Entwicklung aus der Sicht der Betreuungsinstitutionen<br />
Kita Spatze-Näscht<br />
Der Vorstand und die Leitung der Kita Spatze-Näscht sind davon überzeugt, dass ein<br />
Angebot von Kinderbetreuung in Menziken sehr wichtig ist und auch rege benutzt würde,<br />
wenn ein professionelles und für die Eltern finanzierbares Angebot bestehen würde.<br />
Sie stellen immer wieder fest, dass die Benutzung der Kita für die Familien aus finanziellen<br />
Möglichkeiten oft nicht möglich ist und wünschen sich daher eine aktivere Unterstützung<br />
durch die Gemeinde. Damit würde die Gemeinde massgebend zum Erfolg der Einrichtung<br />
beitragen und direkt die Familien aus Menziken unterstützen.<br />
Gleichzeitig steht die Kita Spatze-Näscht dem Problem gegenüber, dass die Anschlussbetreuung<br />
(Mittagstisch Pick und Kinderhort Mikado) für die Kinder, die eingeschult werden,<br />
nicht dem gewohnten Rahmen der Kindertagesstätte entspricht.<br />
Dies hat zur Folge, dass sich die Eltern eine ganzheitlichere Lösung auf privater Basis<br />
(Nachbarn, Freunde, Verwandte etc.) suchen und dadurch eine eher unstabile Betreuungsform<br />
wählen müssen. Kinder werden dann oft zu früh zu „Schlüsselkinder― oder ältere<br />
Kinder müssen Betreuungsaufgaben für ihre jüngeren Geschwister übernehmen.<br />
Mittagstisch Pick und Kinderhort Mikado<br />
Trotz grosser Bemühungen ist es dem Gemeinnützigen Frauenverein nicht möglich, das<br />
bestehende Angebot vom Mittagstisch und Kinderhort mit einer genügenden Anzahl von<br />
Kindern zu füllen und aufrecht zu halten.<br />
Diese beiden Angebote sind für Eltern sehr kostengünstig und werden vom Gemeinnützigen<br />
Frauenverein aus ideologischer Sicht defizitär geführt. Da das Angebot in dieser<br />
Form zu wenig genutzt wird und der Aufwand und Ertrag für den Gemeinnützigen Frauenverein<br />
nicht mehr übereinstimmen, belastet es die Finanzen des Gemeinnützigen Frauenvereins<br />
sehr. Aus diesem Grund haben sie die Gemeinde Menziken darüber informiert,<br />
dass sie sich entschlossen haben, die beiden Angebote (Mittagstisch und Kinderhort)<br />
spätestens ab Schuljahr 2010/11 nicht mehr weiter zu führen.<br />
Der Gemeinnützige Frauenverein ist überzeugt, dass das Angebot einer Tagesstruktur<br />
(Früh-, Mittag-, Nachmittagsbetreuung inkl. Ferien) genützt würde, wenn diese neu aufgebaut<br />
würde und räumlich, personell und organisatorisch vereint wäre. Sie schlagen<br />
deshalb vor, eine Gesamt-Trägerschaft für alle familienergänzende Kinderbetreuung (Kita,<br />
Tagesstruktur) anzustreben. Der Gemeinnützige Frauenverein hat sich noch nicht<br />
entschieden, in welcher Form er sich beteiligen möchte.<br />
2.4 Entwicklung aus der Sicht der Schule<br />
Die Verantwortlichen der Schule Menziken sind sich der Wichtigkeit einer guten Betreuung<br />
der Schulkinder während der Mittagszeit und den schulfreien Unterrichtszeiten<br />
(Nachmittage) sehr bewusst. Da das Aargauer Stimmvolk das Bildungskleeblatt am 17.<br />
Mai 2009 abgelehnt hat und damit kein gesetzlicher Handlungsbedarf für die Schule besteht,<br />
ist es umso wichtiger, dass eine Lösung mit privaten Trägerschaften gesucht werden<br />
soll.<br />
6
Die Verantwortlichen der Schule Menziken sind überzeugt, dass ein grosser Bedarf in<br />
Bezug auf Kinderbetreuung in den Familien in Menziken besteht. Dies zeigt vor allem, die<br />
von der Lehrerschaft freiwillig angebotene Förderstunde, die von 70 – 80% der Kinder<br />
aus Menziken in Anspruch genommen wird, wo sie die Lehrkraft anbietet.<br />
An einer umfassenden Betreuung der Schulkinder auch während der Mittagszeit und an<br />
den schulfreien Nachmittagen, in schulnahen und kinderfreundlichen Räumlichkeiten, zu<br />
einem für die Familien finanziell tragbarem Tarif, ist die Schule Menziken sehr interessiert<br />
und würde eine solches Angebot in jedem Fall unterstützen.<br />
In Menziken ist seit dem Schuljahr 2009/10 die Schulsozialarbeit installiert. Sie und auch<br />
die Schulleitung sollten die Möglichkeit haben bei Bedarf Kinder in eine Mittagstischbetreuung<br />
oder Nachmittagsbetreuung zuzuweisen. Somit könnten mit einer qualitativ<br />
guten Betreuung massive Folgekosten eingespart werden.<br />
2.5 <strong>Gesamtkonzept</strong> familien- und schulergänzende Kinderbetreuung<br />
Die Kita Spatze-Näscht betreut Vorschul- und Schulkinder seit rund 10 Jahren und wird<br />
als Verein geführt. Laufend gibt es finanzielle Probleme.<br />
Der Mittagstisch Pick und die Kinderbetreuung Mikado wird vom Gemeinnützigen Frauenverein<br />
(GFV) geführt. Seit 67 Jahren wird der Kinderhort Mikado und seit 4 Jahren der<br />
Mittagstisch Pick von vielen freiwilligen HelferInnen geführt und mit viel Elan und Engagement<br />
aufrecht erhalten. Zwar würde der GFV über die nötigen Mittel verfügen, aber die<br />
Auslastung der beiden Einrichtungen ist zu gering und der nötige personelle Aufwand<br />
übersteigt das Mass der Freiwilligenarbeit. Der GFV kann sich gut vorstellen, dass Land<br />
auf dem das Mikado steht, einer ähnlichen Organisation zur Verfügung zu stellen (Schenkungsvertrag).<br />
Dazu sind gegenwärtig Gespräche im Gange.<br />
Der Verein Spatze-Näscht braucht eine Unterstützung durch die Gemeinde, damit sie<br />
weiterhin bestehen und gute Arbeit leisten kann. Der Gemeinnützige Frauenverein wird<br />
den Betrieb des Kinderhorts Mikado und den Mittagstisch Pick in dieser Form nicht mehr<br />
weiterführen und den Betrieb auf Schuljahr 2010/11 einstellen. Bei einem konkreten<br />
Projekt würde man aber für eine Übergangslösung Hand bieten.<br />
Die Gemeinde Menziken hat eine Absichtserklärung abgegeben, dass sie nicht auf die<br />
Betreuung der Vorschulkinder und Schulkinder verzichten möchte. Der Gemeinderat bietet<br />
deshalb Hand, um ein neues gesamtheitliches Konzept zu erarbeiten und aufgrund<br />
dieser Unterlagen einen finanziellen Beitrag zu bewilligen.<br />
Aufgrund der Erfahrungen mit den laufenden Angeboten erteilte der Gemeinderat am 10.<br />
März 2009 den Projektauftrag für ein <strong>Gesamtkonzept</strong> familien- und schulergänzende Kinderbetreuung<br />
der Gemeinde Menziken.<br />
Das <strong>Gesamtkonzept</strong> soll folgende Rahmenbedingungen einhalten:<br />
� Situationsanalyse aufgrund der vorhandenen Unterlagen der drei involvierten<br />
Betreuungseinrichtungen<br />
� Das Angebot richtet sich an Kinder im Vorschul- und Schulbereich.<br />
� Beschreibung einer möglichen Aufbauorganisation.<br />
� Kostenberechnungen<br />
� Finanzierung<br />
7
2.6 Arbeitsgruppe<br />
Das <strong>Gesamtkonzept</strong> wird unter Mitwirkung der Fachstelle Kinder & Familien Aargau erarbeitet.<br />
In der Arbeitsgruppe sind sowohl die Kompetenzen des Vorschulbereichs, für welchen<br />
das Sozialhilfe- und Präventionsgesetz die Grundlage bildet, als auch jene des<br />
Schulbereichs (mit Schulgesetz als Basis) vertreten.<br />
Die Arbeitsgruppe setzt sich wie folgt zusammen:<br />
� Alfred Merz, Leitung<br />
� Annette Heuberger, Protokoll<br />
� Brigitte Aeschbach, Lehrerin<br />
� Chrege Lehmann, Schulleiterin<br />
� Brigitte Schätti, Mittagstisch Pick<br />
� Andrea Stadler, Kita Spatze-Näscht<br />
� Tamara Thommen, Kita Spatze-Näscht<br />
� Claudia Zingg, Kinderhort Mikado<br />
� Amanda Wildi, Fachstelle Kinder&Familien, Aargau<br />
8
3. Familien- und schulergänzende Kinderbetreuung -<br />
allgemeine Ausführungen<br />
3.1 Gesellschaftliche Entwicklungen<br />
In der Schweiz gilt die Familie traditionellerweise als Privatangelegenheit. In den letzten<br />
Jahren haben sich die familiären Lebensformen allerdings stark gewandelt. Die politischen<br />
Instanzen haben dies erkannt und stehen vor der Aufgabe, geeignete Rahmenbedingungen<br />
zu schaffen. In der heutigen Gesellschaft ist es normal und oft notwendig, dass<br />
Väter und Mütter einer Berufstätigkeit nachgehen. Die Scheidungsrate ist mittlerweile bei<br />
knapp 50% und damit steigt die Anzahl der allein Erziehenden stetig an. Die gute Ausbildung<br />
der Frauen und das oftmals knappe Familien-Einkommen führen dazu, dass Frauen auch<br />
nach der Geburt im Erwerbsprozess bleiben wollen oder müssen.<br />
87% der Väter und nur 17% der Mütter mit Kind(ern) unter 25 Jahren sind Vollzeit erwerbstätig;<br />
umgekehrt sind 59% der Mütter Teilzeit erwerbstätig, aber nur 7,2% der<br />
Väter. Das Alter des jüngsten Kindes und die Familiensituation haben einen relativ starken<br />
Einfluss auf die Erwerbssituation der Mütter. Mütter mit Partner und jüngstem Kind<br />
unter 7 Jahren sind deutlich häufiger nicht erwerbstätig als bei jüngstem Kind zwischen 7<br />
und 14 Jahren; aber auch häufiger als allein erziehende Mütter. Letztere sind nicht nur<br />
öfter erwerbstätig als Mütter mit einem Partner, sondern haben zudem eher einen höheren<br />
Beschäftigungsgrad.<br />
9
Familienergänzende Kinderbetreuung kann eine wesentliche Entlastung der Eltern darstellen<br />
und bildet so ein zentraler Faktor bei der Vereinbarkeit von Beruf und Familie.<br />
36% der Paarhaushalte und rund 55% der Alleinerziehenden mit Kindern unter 15 Jahren<br />
nehmen Kinderbetreuung in Anspruch. Ist das jüngste Kind unter 7 Jahre alt, sind es gar<br />
50% respektive 72%. Rund ein Fünftel der Paarhaushalte mit Kindern nutzen familienergänzende<br />
Kinderbetreuung bis zu einem Tag pro Woche und knapp ein Sechstel mehr als<br />
einen Tag pro Woche. Alleinerziehende beanspruchen deutlich öfter mehrere Betreuungstage<br />
pro Woche für ihre Kinder, was mit ihrer höheren Erwerbsbeteiligung zusammen<br />
hängt. Am häufigsten werden die Kinder durch Verwandte wie die Grosseltern betreut,<br />
danach kommen Krippen und Horte; an dritter Stelle liegen Tagesmütter und Pflegefamilien.<br />
Mit der Anzahl Kinder nimmt der Anteil Haushalte mit familienergänzender Kinderbetreuung<br />
ab, was wohl bei kostenloser Betreuung durch Verwandte mit der hohen Belastung<br />
der Betreuungspersonen und bei kostenpflichtigen Betreuungsarten mit den hohen Kosten<br />
für mehrere Kinder zusammen hängt.<br />
10
Die Zukunft der Gemeinden hängt wesentlich davon ab, ob junge Familien gerne in ihrer<br />
Wohngemeinde leben und damit die Voraussetzungen finden, die sie brauchen, um ihre Familienaufgaben<br />
im konkreten Alltag zu bewältigen. Wollen die Gemeinden weiter wachsen<br />
und für Familien attraktiv bleiben, müssen sie auf den gesellschaftlichen Wandel reagieren.<br />
Es ist nötig, Antworten auf die Fragen zu finden, wie Frauen und Männern eine Familiengründung<br />
erleichtert und wie die Eigenkräfte von Familien gestärkt werden können.<br />
3.2 Nutzen von familien- und schulergänzender Kinderbetreuung<br />
Familien- und schulergänzende Kinderbetreuungen ersetzen weder die Familie noch die<br />
Schule. Sie erfüllen eine doppelte Aufgabe. Zum einen ermöglichen sie den Eltern, Elternschaft<br />
und Erwerbstätigkeit bzw. Studium miteinander zu vereinbaren, zum anderen<br />
unterstützen und stimulieren sie den Entwicklungs- und Lernprozess der Kinder und tragen<br />
dazu bei, dass Kinder und Jugendliche unter sicheren, gerechten und guten Bedingungen<br />
aufwachsen. Familien- und schulergänzende Kinderbetreuungen erzielen in verschiedenen<br />
Bereichen einen Nutzen:<br />
3.2.1 Stärkung der Familien<br />
Die Kinder werden in der Entwicklung der kognitiven, sozialen und motorischen Fähigkeiten<br />
unterstützt und gefördert. Eltern fühlen sich entlastet und in ihrer eigenen Erziehungsverantwortung<br />
gestärkt.<br />
Familien, in denen die Eltern einer ausserhäuslichen Beschäftigung nachgehen, werden<br />
durch die familien- und schulergänzende Kinderbetreuung entlastet. Die Eltern sind mehr<br />
oder weniger ohne Unterbruch erwerbstätig und können dadurch ihr Ausbildungs- und<br />
Erfahrungswissen erhalten und ausbauen und damit unmittelbar ein zusätzliches Einkommen<br />
erzielen.<br />
Die Eltern können ohne schlechtes Gewissen, motiviert und konzentriert einer Erwerbsarbeit<br />
nachgehen, ihre Existenz selber sichern und die Alterssicherung vermehrt aus eigener<br />
Kraft decken. Damit ergibt sich aus den früher in sie investierten Bildungsfranken<br />
wiederum ein Nutzen für Wirtschaft und Gesellschaft.<br />
3.2.2 Bildungsqualität und Chancengleichheit<br />
Der strukturierte Aufenthalt in der Schule und in der zusätzlichen Betreuung ermöglicht<br />
eine umfassende und individuelle Förderung der einzelnen Kinder im schulischen und<br />
ausserschulischen Bereich. Dies ermöglicht ein erfolgreiches Lernen. Zudem können die<br />
Hausaufgaben in betreuter Umgebung erledigt und das Gelernte vertieft werden. Kinder<br />
und deren Familien aus unterschiedlichen kulturellen und sozialen Verhältnissen werden<br />
besser integriert und gefördert.<br />
Familien- und schulergänzende Kinderbetreuungen ermöglichen also den Kindern - besonders<br />
auch solchen aus bildungsferneren Schichten - eine bessere Sozialisation und<br />
einen grösseren Schulerfolg (Studie Lanchfranchi 2005). Gleichzeitig entlasten sie bei<br />
Tagesstrukturen die Lehrpersonen und erlauben ihnen die Konzentration auf den Unterricht.<br />
Damit kann nicht nur die Erhöhung der Bildungsqualität, sondern auch die Chancengleichheit<br />
und Integration erreicht werden.<br />
11
3.2.3 Prävention und Integration<br />
Währenddem die Kinder Zeit in den familien- und schulergänzenden Kinderbetreuungen<br />
verbringen, lernen sie einen konstruktiven und kreativen Umgang mit ihrer Freizeit, was<br />
sie auch zu Hause anwenden können. Damit entsteht unter Umständen ein Beitrag im<br />
gewaltpräventiven Bereich, da die Kinder lernen, mit ihrer Freizeit sinnvoll umzugehen.<br />
Ebenso werden die Kinder nach gesunden und abwechslungsreichen Ernährungsrichtlinien<br />
verpflegt. Dies kann sich generell positiv auf ihr Essverhalten und den Umgang mit Nahrung<br />
auswirken.<br />
Kinder, Mütter und Väter, die noch nicht so lange in der Schweiz leben oder in denen die<br />
deutsche Sprache weniger vertraut ist, werden besser integriert und gefördert. Einer<br />
Isolation kann entgegengewirkt werden.<br />
Wenn familien- und schulergänzende Kinderbetreuung noch dazu beitragen kann, dass mehr<br />
junge Paare Lust auf Kinder verspüren, wäre das, vor dem Hintergrund der Alterung der<br />
Gesellschaft, eine positive, präventive Nebenwirkung.<br />
Die Vereinbarung von familiären, beruflichen und sozialen Verpflichtungen unterliegt weniger<br />
Stressfaktoren, die Zufriedenheit und Lebensqualität von Eltern und Kindern wird<br />
gesteigert.<br />
3.2.4 Standortattraktivität<br />
Investitionen in Bildungs- und Betreuungsinstitutionen, die zu einer erhöhten Standortattraktivität<br />
beitragen, lohnen sich für die Gemeinden.<br />
Die Studie "Kindertagesstätten zahlen sich aus", die im Auftrag des Sozialdepartements<br />
der Stadt Zürich im Jahr 2001 erstellt wurde, sowie weitere Untersuchungen zeigen, dass<br />
pro Franken, der gesamthaft investiert wird, zwischen knapp zwei und vier Franken an<br />
die Gesellschaft zurück fliessen und damit den Kosten eines ausreichenden Angebots an<br />
familien- und schulergänzenden Kinderbetreuungsplätzen ein 2-bis 4-facher volkswirtschaftlicher<br />
und gesellschaftlicher Nutzen gegenüber steht. Der finanzielle Rückfluss setzt<br />
sich gemäss den Studien wie folgt zusammen:<br />
� Erhöhte Steuereinnahmen<br />
- Steuereinnahmen der Beschäftigten in Betreuungseinrichtungen.<br />
- Steuereinnahmen aus dem unmittelbaren Mehreinkommen der Eltern.<br />
- Steuereinnahmen aus den langfristig erhöhten Einkommen der Eltern (Eltern,<br />
die ohne Unterbruch/Karrierenknick erwerbstätig sind, haben langfristig<br />
eine positive Lohnentwicklung).<br />
� Einsparungen von Kosten<br />
- Einsparungen bei den Sozialausgaben.<br />
- Einsparungen für Sonderschulmassnahmen.<br />
- Einsparungen für Brückenangebote von Schulabgänger/innen.<br />
12
3.2.5 Volkswirtschaftliches Wachstum<br />
Familien- und schulergänzende Kinderbetreuungen tragen dazu bei, das volkswirtschaftliche<br />
Wachstum anzukurbeln. Erwerbstätige Eltern bezahlen mehr Steuern und erleben<br />
einen kleineren Unterbruch in ihrer beruflichen Karriere, was sich positiv auf die zukünftigen<br />
Verdienstmöglichkeiten auswirkt. Beschäftigte in den Betreuungsinstitutionen bezahlen<br />
ebenfalls Einkommenssteuern.<br />
Eltern, die beide voll- oder teilzeitlich arbeiten, verfügen über mehr Kaufkraft und weniger<br />
Zeit, so dass sie diese Kaufkraft für den Kauf zusätzlicher Dienste aufwenden (z.B.<br />
Kinderbetreuer/innen, Gärtner/innen, Raumpfleger/innen). Sie nehmen mehr am Konsum<br />
teil (gehen eher auswärts Essen, machen Ferien im Hotel anstatt in der Ferienwohnung)<br />
und tragen auch dadurch zum Wirtschaftswachstum bei.<br />
Dass in der modernen Gesellschaft beides, Kinder und Beschäftigung, zum Glücklichsein<br />
der Familien gehört, ist für die Gesellschaft ein Vorteil. Eine höhere Erwerbsquote der<br />
Bevölkerung steigert das Wirtschaftswachstum, welches u. a. erforderlich ist, um die<br />
Finanzierung der Alters- und Sozialwerke weiterhin sichern zu können. Mehr Beschäftigte<br />
tragen zum Wohlstand der Gesellschaft bei, insbesondere dann, wenn die Berufstätigen<br />
hohe Leistungen erbringen. In der Schweiz sind es vor allem die know-how-intensiven<br />
Dienstleistungen und Technologien, die eine hohe Wertschöpfung generieren. Dafür sind<br />
gut ausgebildete Arbeitskräfte und ein hohes Bildungsniveau der Bevölkerung gefragt.<br />
13
4. Familien- und schulergänzende Kinderbetreuung -<br />
Projekt Menziken<br />
Das vorliegende <strong>Gesamtkonzept</strong> bezieht sich auf die familien- und schulergänzende<br />
Betreuung von Kindern im Vorschul- und Schulalter (0-16 Jahre). Da diese definierte<br />
Zielgruppe unterschiedliche Betreuungsformen beansprucht wird das Konzept in zwei<br />
Bereiche aufgeteilt:<br />
� Betreuung Vorschulkinder<br />
� Betreuung Primarschul- / Oberstufenkinder<br />
Die im Bericht und in den Anhängen enthaltenen Zahlen wurden im Mai 2009 erhoben.<br />
Sie sind ständigen Änderungen unterworfen.<br />
4.1 Betreuung Vorschulkinder<br />
4.1.1 Bestehendes Angebot<br />
Menziken<br />
In Menziken gibt es zwei Betreuungsinstitutionen (Kindertagesstätte Spätzen-Näscht und<br />
die als Grossfamilie geführte Institution Jim Knopf), die eine umfassende familienergänzende<br />
Kinderbetreuung im Vorschulalter anbieten. Das bedeutet, dass sie eine ganztägige<br />
Kinderbetreuung von Montag bis Freitag während des ganzen Jahres, mit Ausnahme<br />
der Betriebsferien, anbieten.<br />
Die Institutionen verfügen über verschiedene Trägerschaften und Organisationen, die den<br />
Betrieb gewährleisten.<br />
Die Kindertagesstätte Spatze-Näscht hat keine Leistungsvereinbarung mit der Gemeinde<br />
Menziken, erhält aber einen jährlichen Beitrag der Gemeinde (vgl. Ziffer 2.2).<br />
Jim Knopf wird privat als Grossfamilie geführt und hat sich nicht bereit erklärt, Bestandteil<br />
dieses Konzeptes zu sein. Jim Knopf erhält keinerlei Entschädigungen der Gemeinde<br />
Menziken.<br />
Kindertagesstätte Spatze-Näscht<br />
www.spatze-naescht.ch<br />
Die Kindertagesstätte Spatze-Näscht wird von einem Verein geführt. Es werden total 22<br />
Plätze angeboten, die von 60 Kindern belegt werden. Im letzen Jahr (2008) wurden<br />
durchschnittlich 16,5 Plätze besetzt, was einer Auslastung von 75,2% entspricht. Aus<br />
Menziken stammen 31 Kinder im Vorschulalter, die zusammen 11,5 Plätze belegen.<br />
Die Öffnungszeiten sind von 6.30 – 18.00h während 48 Wochen. Der max. Tarif beträgt<br />
CHF 72.--/Tag. Die Gemeinde Menziken beteiligt sich mit einem Betrag von CHF 5'000.--<br />
/Jahr an der Kindertagesstätte. Der Spitalverein Oberwynen- und Seetal zahlt pro Jahr<br />
CHF 12'000.--. (Weitere Details siehe Ziffer 8.3. Analyse Ist-Situation)<br />
Tagesfamilien<br />
Die Tagesfamilien in Menziken werden privat vermittelt und es gibt keine verlässliche<br />
Angaben über den Bestand der Tagesfamilien und wie viele Kinder in Tagesfamilien betreut<br />
werden.<br />
Jim Knopf<br />
Jim Knopf wird privat als Grossfamilie geführt. Es gibt 12 Plätze und es werden Kinder im<br />
Alter von 3 Monate – 16 Jahren aufgenommen. Im Moment gibt es keine freien Plätze.<br />
14
Die Öffnungszeiten sind von 6.30 – 18.00h während 48 Wochen. Der max. Tarif beträgt<br />
CHF 35.--/Tag.<br />
Region<br />
In der Region gibt es einige Kindertagesstätte, die total 125 Betreuungsplätze anbieten,<br />
die von 234 Kinder belegt werden. Es gibt in fast allen Kindertagesstätten noch freie Plätze<br />
(24,6 Plätze noch frei).<br />
Im Moment werden nur im Pink Panther in Reinach 4 Kinder aus Menziken betreut. Alle<br />
anderen Kitas betreuen keine Kinder aus Menziken. Die Tarife der Kindertagesstätten<br />
bewegen sich zwischen CHF 70.-- - CHF 100.--/Tag; für Babies: max. CHF 113.--.<br />
(Weitere Details siehe Ziffer 8.3. Analyse Ist-Situation)<br />
4.1.2 Angebots-Lücken<br />
In allen Betreuungsangeboten, auch in den Nachbargemeinden, gibt es noch freie Plätze.<br />
Die Nachfrage nach Babyplätzen und subventionierten Plätzen sind jeweils hoch und die<br />
Betreuungsinstitutionen bemühen sich, diesen Nachfragen nach zu kommen. Die Subventionierung<br />
der Plätze durch die Institutionen ist nur begrenzt möglich, da die meisten<br />
Kosten fix sind (Personal, Räumlichkeiten, Infrastruktur). Eine Erweiterung der Subventionen<br />
kann nur durch die öffentliche Hand gewährleistet werden.<br />
4.1.3 Finanzen<br />
Das Budget der Kita Spatze-Näscht ist knapp berechnet und weist für das Jahr 2009 einen<br />
Verlust von rund CHF 4’000.—aus. Die folgenden Punkte haben Einfluss auf die Finanzlage<br />
der Kita:<br />
1. Die Personalkosten sind niedrig gehalten, entsprechen aber den Minimallöhnen.<br />
2. Die Kosten für die Verpflegung können nur so gering budgetiert werden, da das<br />
Spital Menziken einen günstigen Verkaufspreis verrechnet.<br />
3. Die Kita bietet den Familien viele Rabatte und Reduktionen an, damit sie attraktiv<br />
für die Familien bleibt. Die Kosten dieser Reduktionen trägt die Kita allein.<br />
4. Damit die Kita alle anfallenden Arbeiten ausserhalb der Betreuungsaufgaben erledigen<br />
kann, ist sie darauf angewiesen, dass der Vorstand ehrenamtlich tätig ist<br />
und tatkräftig mitarbeitet.<br />
5. Die Kita-Leitung leistet zusätzlich unentgeltliche Überzeiten.<br />
Die Kita Spatze-Näscht kämpft jedes Jahr mit den Finanzen und versucht den Betrieb so<br />
kostengünstige wie möglich zu führen. Dies ist auf die Länge nicht möglich, da relativ<br />
schnell die Qualität der Betreuung darunter leiden kann.<br />
Eine stabile Finanzlage der Kita ist mit einer Vollkostenberechnung und darauf aufbauend<br />
einer höheren Auslastung und einer Tarifanpassung zu erreichen. Das Bewusstsein, dass<br />
Reduktionen und Rabatte und die Auslastung der Kita Einfluss auf die Finanzlage haben,<br />
erleichtert eine betriebswirtschaftliche Sichtweise der Finanzlage.<br />
15
Ziele einer neuen Finanzierungslösung<br />
Die Gemeinde Menziken könnte mit einer Leistungsvereinbarung die Subventionierung<br />
der Kita Spatze-Näscht regeln, indem sie nicht mehr eine objektorientierte Subventionierung<br />
(an die Institution) anstrebt, sondern eine subjektorientierte Subventionierung (an<br />
die Familien aus Menziken) realisiert.<br />
Der Kita wäre es somit möglich, allen Familien die genau berechneten Vollkosten zu verrechnen<br />
(damit sichert sie ihre Existenz) und gleichzeitig den Familien aus Menziken einen<br />
einkommensabhängigen Tarif anzubieten. Die Kita hätte zudem die Möglichkeit mit<br />
dem gleichen System die Wohngemeinden von den anderen Familien um eine identische<br />
Unterstützung anzufragen. Ein Restrisiko, im Besonderen die Auslastung der Kita, obliegt<br />
nach wie vor der Verantwortung der Kita.<br />
In einer Leistungsvereinbarung könnte zusätzlich noch folgende Punkte geregelt werden:<br />
- Aufnahmekriterien der Kinder<br />
- Angebotsmenge<br />
- Leistungen<br />
- Qualitätsstandards<br />
- Finanzielle Abgeltung<br />
Elternbeiträge für die Kita könnten wie folgt aussehen:<br />
Angebot Zeitfenster Kosten<br />
Ganzer Tag<br />
Halber Tag<br />
CHF 80.--<br />
CHF 50.--<br />
16
4.2 Betreuung Primarschulkinder<br />
4.2.1 Bestehendes Angebot<br />
Mittagstisch Pick<br />
Der Gemeinnützige Frauenverein bietet im Hedigerhaus den Mittagstisch Pick für Kindergarten-<br />
und Schulkinder an.<br />
� Mittagstisch Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag<br />
von 11.30 – 13.15h<br />
� Kosten CHF 8.50 – 10.-- pro Essen und Kind inkl.<br />
Betreuung im Abonnement<br />
CHF 10.50 – 11.—pro Essen und Kind inkl.<br />
Betreuung als Einzelbesuch<br />
Kinderhort Mikado<br />
Der Gemeinnützige Frauenverein bietet einen Kinderhort für Kindergarten- und Schulkinder<br />
(bis 5. Klasse) an.<br />
� Morgenbetreuung Montag – Freitag<br />
von 6.30 – 9.00h<br />
CHF 15.— bis 2 Besuche pro Woche<br />
CHF 30.— ab 3 Besuche pro Woche<br />
� Nachmittagsbetreuung Montag – Freitag<br />
von 13.00 – 17.30h<br />
CHF 40.— bis 2 Besuche pro Woche<br />
CHF 65.— bis 3 Besuche pro Woche<br />
� Kosten Morgen- und Nachmittagsbetreuung<br />
CHF 75.—pro Woche<br />
Ferienbetreuung<br />
CHF 90.—pro Woche<br />
Schulhaus<br />
In den Schulhäusern werden 48 Abteilungen mit 790 Schülern geführt. Davon sind 311<br />
Schüler in der Oberstufe. Das Betreuungsangebot sieht in den Schulhäuser wie folgt aus:<br />
� Blockzeiten Montag-Freitag von 9.00 – 11.00h, 1. + 2. Klasse<br />
Montag-Freitag von 8.15 – 11.45h, ab 3. Klasse<br />
� Randstundenbetreuung: Montag-Freitag von 8.15 – 9.05h und<br />
11.00 – 11.45h im Primarschulhaus von der<br />
Schule organisiert. Nur für Kinder der 1. + 2.<br />
Klasse.<br />
� Aufgabenhilfe: Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag<br />
(Nachmittag). Organisation Schulverwaltung<br />
Die Aufgabenhilfe ist für die Eltern kostenpflichtig,<br />
das Inkasso läuft über die Gemeindeverwaltung.<br />
17
Kindergärten<br />
In den Kindergärten von Menziken werden 93 Kinder unterrichtet. Das Betreuungsangebot<br />
sieht wie folgt aus:<br />
� Blockzeiten Montag-Freitag von 8.00 – 12.00h<br />
Zwei Nachmittage 13.15 – 15.45h<br />
4.2.2 Angebots-Lücken<br />
In Menziken wird ein umfassendes Betreuungsangebot für die Schulkinder angeboten. Als<br />
einzige Angebots-Lücke fehlt am Mittwoch ein Mittagstisch-Angebot.<br />
Dieses umfassende, sehr günstige Betreuungsangebot wird jedoch von Menziker Familien<br />
viel zu wenig genutzt. Zum Teil liegt es daran, dass die Angebote Mittagstisch und Früh-<br />
/Nachmittagsbetreuung räumlich getrennt sind, personell von verschiedenen Betreuerinnen<br />
betreut werden und die soziale Durchmischung der Kinder nicht optimal stattfindet.<br />
Zudem braucht es zurzeit vier Anmeldungen für vier Angebote. Das bedeutet, dass das<br />
An- bzw. Abmeldeverfahren kompliziert ist.<br />
4.2.3 Angebots-Erweiterung<br />
In Menziken sollen Tagesstrukturen inkl. Mittagstischbetreuung von Montag bis Freitag<br />
von 6.30 – 18.30h während 48 - 50 Schulwochen an einem Ort und unter der Führung<br />
einer Trägerschaft angeboten werden. Während den Nachmittagen können in den Tagesstrukturen<br />
auch Therapien, Aufgabenhilfe, Sport- und Musikangebote sowie andere Freizeitmöglichkeiten<br />
besucht werden.<br />
18
Unterricht und Betreuung der Kinder könnten in Zukunft folgendermassen aussehen:<br />
6.30 - 8.15<br />
8.15 - 11.45<br />
11.45 -<br />
13.30<br />
13.30 –<br />
18.00<br />
Montag Dienstag Mittwoch Donnerstag Freitag<br />
Frühbetreuung (freiwillig)<br />
Unterricht in Blockzeiten inkl. Randzeitenbetreuung<br />
Mittagstisch-Betreuung (freiwillig)<br />
Unterricht und/oder<br />
Betreuung (freiwillig)<br />
Dies wäre ein grosser Gewinn für die Schule Menziken. Dabei ist es wichtig darauf zu<br />
achten, dass die Tagesstrukturen einheitlich organisiert und professionell geführt werden<br />
und dass sie einen guten Kontakt zur Schulleitung aufbauen kann.<br />
Es gilt nämlich in der ersten Phase des Aufbaus, das Vertrauen der Menziker Familien in<br />
allen Einwohnerschichten zu gewinnen, damit sie davon überzeugt sind, dass das Angebot<br />
zuverlässig und professionell geführt wird.<br />
Dazu wird eine gewisse „Durststrecke― nötig sein, die finanziell mit den Anstossfinanzierungen<br />
des Bundes überbrückt werden könnte (siehe Ziffer 4.2.4 Finanzierung). Es<br />
braucht aber auch die finanzielle und idelle Unterstützung der Gemeinde und ein grosses<br />
Engagement der zukünftigen Trägerschaft um diese Herausforderung anzunehmen.<br />
4.2.4 Anforderungen an den Aufbau/Ausbau von Tagesstrukturen<br />
Allgemein<br />
Alle Kinder und Jugendlichen der Volksschule besuchen den Unterricht im Rahmen von<br />
Blockzeiten. Sie können am Morgen, über Mittag und am Nachmittag von einer Förderung<br />
und Betreuung in Tagesstrukturen profitieren, sofern sie, beziehungsweise ihre Eltern<br />
dies wollen.<br />
Trägerschaft<br />
Die Trägerschaft soll in der Gemeinde bekannt und breit abgestützt sein. Sie übernimmt<br />
die Verantwortung für alle familien- und schulergänzende Kinderbetreuungsformen (Kindertagesstätte,<br />
Mittagstisch, Tagesstrukturen).<br />
Sie hat die Aufgabe und Verantwortung die Betreuungseinrichtungen einheitlich und strategisch<br />
zu führen, aber gleichzeitig auch die individuellen Ansprüche zu berücksichtigen.<br />
Die Trägerschaft kann als Verein oder als Fachstelle organisiert sein. Dabei ist zu beachten,<br />
dass nur eine private Trägerschaft in den Genuss der Gelder gemäss SPG (Sozialhilfe<br />
und Präventionsgesetzt des Kantons Aargau) kommt. Eine Trägerschaft, die durch die<br />
Gemeinde geführt wird, erhält keinerlei Unterstützungsgelder gemäss SPG.<br />
Die Trägerschaft unterscheidet zwischen strategischer und operativer Verantwortung.<br />
19
Strategische Verantwortung (Vorstand)<br />
� Finanzielle Absicherung, Abschliessen von Leistungsverträgen.<br />
� Erstellung und laufende Überprüfung der Konzepte und Reglemente.<br />
� Gesellschaftliche Entwicklung aufnehmen und umsetzen (Angebot – Nachfrage).<br />
� Stellenbeschreibungen, Auswahl des Personals.<br />
� Zusammenarbeit und Qualifikationsgespräche mit Tagesstruktur-Leitung.<br />
� Öffentlichkeitsarbeit<br />
� Finanzverantwortung<br />
� Qualitätssicherung<br />
� Zusammenarbeit mit Gemeinde, Schule etc.<br />
Operative Verantwortung (Betrieb)<br />
� Betreuung, Erziehung und Verpflegung der Kinder.<br />
� Ausstattung der Räumlichkeiten.<br />
� Personalführung (Einarbeitung, Qualifikationsgespräche, Weiterbildung).<br />
� Elternzusammenarbeit, Veranstaltungen mit Eltern.<br />
� Teamarbeit, Teamentwicklung, Weiterbildung.<br />
� Buchhaltung und Inkasso<br />
Es ist geplant, eine Gesamtträgerschaft für die Kinderbetreuung von Vorschul- und<br />
Schulkinder zu gründen. Diese Gesamtträgerschaft übernimmt die strategische Führung<br />
der Kita Spatze-Näscht und der Tagesstrukturen. Sie bestimmt auch die Betriebsführung<br />
der einzelnen Betriebe.<br />
Der Vorstand müsste mit Elternvertretungen von Vorschulkinder und Schulkinder, Vertretungen<br />
aus der Gemeinde, Schule, Schulsozialarbeit, Kita Spatze-Näscht und evt. Gemeinnütziger<br />
Frauenverein besetzt werden.<br />
Die Gesamtträgerschaft könnte zudem die Aufgabe als Anlaufstelle für die Familien in<br />
Menziken übernehmen, die Informationen über die bestehende Betreuungsangebote weitergeben<br />
könnte.<br />
Platzangebot<br />
Gemäss Erfahrungswerten in anderen Gemeinden kann mit einer Beteiligung von ca. 20 -<br />
25% der Kinder, die während 2 - 3 Tagen pro Woche (40-60%) die Tagesstrukturen besuchen<br />
würden, gerechnet werden. In der Schule Menziken besuchen rund 900 Kinder<br />
die Schule. Würde man von den Erfahrungswerten in anderen Gemeinden ausgehen,<br />
müsste ein Platzangebot bei einem Vollausbau von ca. 50 Plätzen für Kindergarten- und<br />
Primarschüler (ohne Oberstufe) zur Verfügung gestellt werden.<br />
Anzahl Kindergarten- und Schulkinder<br />
Kindergarten: 93 Kinder<br />
Primarschule: 490 Kinder<br />
Oberstufe: 310 Kinder<br />
Für die erste Phase des Aufbaus Tagesstrukturen wird ein Angebot von 10-15 Plätzen<br />
vorgesehen. Dies kann je nach Bedarf weiter ausgebaut und angepasst werden.<br />
Anzahl Betreuungspersonen<br />
Für die Betreuung und Aufgabenunterstützung in Tagesstrukturen stehen bis zu max. 8 -<br />
10 Plätzen mind. eine Betreuungsperson und für weitere 8 Plätze je mindestens eine<br />
zusätzliche Betreuungsperson zur Verfügung.<br />
20
Am Mittagstisch sollte bereits ab 5 anwesenden Kindern eine 2. Betreuungsperson präsent<br />
oder auf Abruf bereit sein. Dies, um auf individuelle Bedürfnisse eingehen oder im<br />
Notfall adäquat handeln zu können. Ab 18 Kindern wird eine 3. Betreuungsperson und ab<br />
26 Kindern eine 4. Betreuungsperson nötig.<br />
Qualifikation des Personals<br />
Tagesstrukturen stehen unter der Leitung von mindestens einer Betreuungsfachperson<br />
mit einer höheren Weiterbildung und/oder einer spezifischen Führungsausbildung.<br />
Bei der Betreuung und der Aufgabenunterstützung steht mindestens eine im Betreuungsbereich<br />
aus- oder weitergebildete Person zur Verfügung.<br />
Das Personal, das in einer Tagesstruktur beschäftigt ist, sollte die Zusammenhänge eines<br />
breiteren Erfahrungshorizontes (Familie, Schule, Freizeit, Gesellschaft) der Kinder verstehen<br />
und kann sich auf einer reiferen, kognitiven Stufe mit ihnen auseinander setzen. Es<br />
verfügt ebenfalls über interkulturelle Kompetenzen und kann damit einen zufrieden stellenden<br />
Umgang mit Kindern aus allen Kulturen pflegen. Die Leitung einer Tagesstruktur<br />
sollte über administrative, organisatorische und pädagogische Kenntnisse verfügen, die in<br />
entsprechenden Aus- und Weiterbildungen erlangt worden sind. Die Betreuerinnen sollten<br />
mindestens über die kantonale Ausbildung für MittagstischbetreuerInnen an der Berufsschule<br />
für Gesundheit und Soziales in Brugg verfügen bzw. diese absolvieren wollen<br />
(Teilfinanzierung der Ausbildungskosten durch die Gemeinde).<br />
Definition Ausbildung Personal<br />
� Pädagogisch ausgebildetes Personal<br />
Lehrperson, Kindergärtner/in, Sozialpädagoge/in<br />
� Ausgebildetes Personal mit Zusatzausbildung<br />
Fachfrau/Fachmann Betreuung Bereich Kinder mit Zusatzausbildung in Leitungs-<br />
und Führungsfunktion<br />
Fachfrau/Fachmann Betreuung Bereich Kinder mit Zusatzausbildung im Management<br />
von Non-Profit-Organisationen<br />
� Ausgebildetes Personal<br />
Fachfrau/Fachmann Betreuung Bereich Kinder, Kinderpfleger/in mit Zusatzausbildung<br />
in Pädagogik, Person mit Zusatzausbildung im Bereich Mittagstischbetreuung<br />
� Nicht ausgebildetes Personal<br />
Kinderpfleger/in, Person mit einfachen Grundkompetenzen im Umgang mit Kindern,<br />
Person mit eigener Erfahrung als (Gross-)Mutter oder (Gross-)Vater<br />
� Auszubildendes Personal<br />
Lehrfrau/Lehrling Fachfrau/Fachmann Betreuung Bereich Kinder<br />
Praktikant/in<br />
Finanzierungen<br />
Die Finanzierung des Betriebes Tagesstrukturen setzt sich aus folgenden Erträgen zusammen:<br />
- Elternbeiträge gemäß Tarifreglement<br />
- Gemeindebeiträge<br />
21
- Finanzhilfe des Bundes<br />
- Kantonsbeiträge<br />
- Beiträge Dritter<br />
Die Vereinsbeiträge an die Trägerschaft fliessen nicht in den Betrieb, sondern werden für<br />
reine Vereinstätigkeiten verwendet.<br />
Elternbeiträge<br />
Die Elternbeiträge werden anhand der Vollkosten berechnet und sollen einkommensabhängig<br />
gestaltet werden können. Die definitive Festlegung der Tarife ist in der Kompetenz<br />
der Trägerschaft oder kann bei einer finanziellen Beteiligung durch die Gemeinde Bestandteil<br />
einer Leistungsvereinbarung sein.<br />
Elternbeiträge für Tagesstrukturen könnten wie folgt aussehen:<br />
Angebot Zeitfenster Kosten<br />
Mittagstisch 11.45 - 13.15h CHF 12.--<br />
Frühbetreuung 06.30 - 08.30h CHF 15.--<br />
Frühbetreuung inkl. Mit- 06.30 - 08.30h<br />
tagstisch<br />
Mittagstisch inkl. Nach-<br />
11.45 - 13.15h<br />
CHF 25.-mittag<br />
11.45 - 18.30h<br />
CHF 40.--<br />
Mittagstisch und halber<br />
Nachmittag<br />
11.45 - 13.15h<br />
15.15 - 18.30h oder<br />
13.15 - 15.00h<br />
CHF 30.--<br />
Einzelstunden Nur in Ausnahmefällen CHF 15.--/Std.<br />
Ganzer Tag (Ferien) Nur in den Ferien CHF 52.--<br />
Ganzer Nachmittag 13.15 - 18.30h CHF 35.--<br />
Halber Nachmittag 15.15 - 18.30 oder<br />
13.15 - 15.00h<br />
CHF 25.--<br />
Beiträge der Gemeinde<br />
Die Gemeinde Menziken hat bis heute eine objektorientierte Beitragspolitik betrieben.<br />
Dies hat zur Folge, dass die Beiträge nicht immer gerecht verteilt worden sind.<br />
Diese Beitragspolitik ist zu überdenken und in Leistungsvereinbarungen mit den bestehenden<br />
Trägerschaften zu definieren (Anhang: Muster Leistungsvereinbarung Kanton<br />
Aargau). Sollte sich die Gemeinde Menziken für eine subjektorientierte Beitragspolitik<br />
entscheiden, würde dies bedeuten, dass die Familien aus der Gemeinde Menziken direkt<br />
unterstützt werden, indem sie einen einkommensabhängigen Tarif erhalten und die Gemeinde<br />
die Differenz zum Volltarif ausgleichen würde (siehe Ziffer 5 Finanzierungsmodell).<br />
Finanzhilfen des Bundes (Anstossfinanzierung)<br />
Das Bundesgesetz über Finanzhilfen für familienergänzende Kinderbetreuung ist seit dem<br />
1. Februar 2003 in Kraft. Es handelt sich um ein auf 8 Jahre befristetes Impulsprogramm,<br />
22
das die Schaffung zusätzlicher Plätze für die Tagesbetreuung von Kindern fördern soll,<br />
damit die Eltern Erwerbsarbeit bzw. Ausbildung und Familie besser vereinbaren können.<br />
Art. 2 Empfänger<br />
1 Die Finanzhilfen können ausgerichtet werden an:<br />
a. Kindertagesstätten;<br />
b. Einrichtungen für die schulergänzende Betreuung von Kindern bis zum Ende der<br />
obligatorischen Schulzeit; und<br />
c. Strukturen für die Koordination der Betreuung in Tagesfamilien.<br />
2 Die Finanzhilfen werden in erster Linie für neue Institutionen gewährt. Sie können auch<br />
für bestehende Institutionen gewährt werden, die ihr Angebot wesentlich erhöhen.<br />
Art. 3 Voraussetzungen<br />
1 Die Finanzhilfen können Kindertagesstätten und Einrichtungen für die schulergänzende<br />
Betreuung gewährt werden:<br />
a. die als juristische Personen organisiert und nicht gewinnorientiert sind, oder die<br />
von der öffentlichen Hand getragen sind;<br />
b. deren Finanzierung langfristig, mindestens aber für sechs Jahre, gesichert erscheint;<br />
und<br />
c. die den kantonalen Qualitätsanforderungen genügen.<br />
Für eine Tagesstruktur mit schulergänzender Betreuung werden während 3 Jahren Finanzhilfe<br />
angeboten. Die Anträge an die Anstoßfinanzierung müssen spätestens 12 Wochen<br />
vor Betriebsbeginn eingereicht werden. Der Beitrag beträgt pro angebotenen Platz<br />
Fr. 3.000.—pro Jahr bei einem Vollangebot (morgens, mittags und nachmittags, während<br />
5 Tage pro Woche). Details siehe unter Verordnung Finanzhilfe für familienergänzende<br />
Kinderbetreuung www.bsv-admin.ch.<br />
Kantonsbeiträge<br />
Der Kanton beteiligt sich auf der Grundlage von Leistungsvereinbarungen an privaten<br />
Institutionen der Tagesbetreuung von Kindern im Umfang von maximal 20 % der anrechenbaren<br />
Betriebskosten, sofern sich die Gemeinde angemessen beteiligt (§ 51 Abs. 2<br />
SPG und § 35 SPV).<br />
Gesuche sind dem Kantonalen Sozialdienst einzureichen. Dieser entscheidet nach Vorliegen<br />
der definitiven Jahresrechnung über den effektiven Kantonsbeitrag. Es besteht die<br />
Möglichkeit aufgrund des Budgets Vorauszahlungen zu erhalten.<br />
Räumlichkeiten<br />
Die Tagesstrukturen sollten in naher Umgebung zu den jeweiligen Schulhäusern liegen<br />
und für alle Kinder gefahrlos und leicht erreichbar sein. Bei einem Angebot von 10 bis 20<br />
Plätzen stehen ein Ess- und ein Aufenthaltsraum mit Tageslicht zur Verfügung. Pro Platz<br />
werden 6m2 Raumfläche gerechnet.<br />
Hinzu kommen Nebenräume wie:<br />
� Küche (voll ausgestattet, wenn selber gekocht wird), die auch von den Kindern genutzt<br />
werden kann und die über genügend Aufbewahrungsmöglichkeiten für Lebensmittel<br />
verfügt (Lebensmittelgesetz).<br />
� WC, nach Geschlecht getrennt.<br />
� Büro- und Gesprächsraum<br />
� Garderobe<br />
� Stauräume<br />
23
Die Ausstattung der Räume lässt verschiedene Beschäftigungs- und Verhaltensweisen zu<br />
(z.B. essen, spielen, sich zurückziehen, Aufgaben machen, stille Beschäftigung, sich bewegen<br />
und austoben, werken, sich ausruhen). Aussenräume stehen direkt oder in unmittelbarer<br />
Nähe zur Verfügung, damit sie von den Kindern gefahrlos genutzt werden können.<br />
In der Arbeitsgruppe wurden diverse Möglichkeiten von Räumlichkeiten diskutiert und<br />
bewertet (Anhang: Bewertung Räumlichkeiten).<br />
4.3 Betreuung Oberstufenschulkinder<br />
Die Arbeitsgruppe ist sich bewusst, dass die Mittagstisch-Betreuung der Oberstufenschulkinder<br />
ebenso wichtig ist. Falls ein Bedürfnis für die Oberstufe bestehen sollte, würde das<br />
Bedürfnis, unter Einbezug der Oberstufen-Schulleitung und dem Schülerrat, durch die<br />
Trägerschaft abgeklärt werden und ein dementsprechenden Antrag an die Gemeinde<br />
formuliert werden.<br />
24
5. Finanzierungsmodell<br />
Die Kosten einer Kindertagesstätte in den Griff zu bekommen bedarf einem hohen Mass<br />
an Professionalität, Flexibilität und Geschick im Umgang mit betriebswirtschaftlichen Daten.<br />
Eine Kindertagesstätte ist ein Betrieb, der ständigen Schwankungen (Ein- und Austritte<br />
von Kindern) ausgesetzt ist. Es ist deshalb äusserst wichtig, dass die Finanzierung<br />
einer Kindertagesstätte gut durchdacht ist und auf verschiedene Seiten abgesichert werden<br />
kann.<br />
Die Hauptpositionen auf der Ausgabenseite sind die Personalkosten, die ca. 70 – 80 %<br />
der Gesamtkosten ausmachen. Dazu kommen die Räumlichkeiten, die als Fixkosten kaum<br />
beeinflussbar sind und der übrige Betriebsaufwand, der je nach Fluktuation von Kindern<br />
und Personal höher oder tiefer ausfallen kann.<br />
Auf der Ertragsseite sind die Haupteinnahmequellen die Elternbeiträge. Diese müssen<br />
sozialverträglich berechnet werden, damit die Auslastung der Kindertagesstätte bei 90%<br />
liegen kann und es sich alle Eltern leisten können, einen Platz in der Kindertagesstätte zu<br />
finanzieren.<br />
Damit dies möglich ist, ist es gleichzeitig die Aufgabe der öffentlichen Hand, sich an den<br />
Kosten eines Platzes in einer Kindertagesstätte mit zu beteiligen.<br />
5.1 Bisherige Schwierigkeiten<br />
Die Kita Spatze-Näscht finanzierte sich bis anhin hauptsächlich mit den Elternbeiträgen<br />
und Sponsorengelder. Die Betriebskosten mussten so tief wie möglich gehalten werden,<br />
damit die Elternbeiträge die Betriebsaufwendungen decken konnten. Die Elternbeiträge<br />
sind einkommensabhängig und können je nach Durchmischung der Kindergruppen von<br />
Jahr zu Jahr variieren. Mit diesem Finanzierungsmodell kam die Trägerschaft der Kita<br />
Spatze-Näscht je nach „Geschäftsverlauf― in finanzielle Schwierigkeiten, die sie nur durch<br />
zusätzliche Sponsoren, freiwillige und unentgeltliche Mitarbeit und reduzierte Personalkosten<br />
decken konnte. Der Beitrag der Gemeinde Menziken zur Unterstützung der Betriebskosten<br />
beträgt CHF 5'000.—pro Jahr.<br />
5.2 Neues Finanzierungsmodell<br />
Mit der Ausdehnung auf ein umfassendes Kinderbetreuungsangebot (Kita und Tagesstrukturen)<br />
in der Gemeinde Menziken soll in diesem Projekt, ein neues Finanzierungsmodell<br />
entwickelt werden. Mit diesem neuen Finanzierungsmodell sollen folgende Ziele<br />
erreicht werden:<br />
a) Gesunde finanzielle Basis für die Betreuungsinstitutionen.<br />
b) Wirtschaftlichkeit und Qualität der Betreuungsinstitutionen fördern.<br />
c) Einkommensabhängige Tarife für die Eltern.<br />
d) Subjektorientierte Subventionierung durch die Gemeinde Menziken.<br />
e) Anreiz für andere Gemeinde, ihre eigenen Familien ebenfalls zu subventionieren.<br />
Die Trägerschaft der Betreuungsinstitutionen ist aufgefordert sich die betriebswirtschaftlichen<br />
Instrumente wie Vollkostenrechnung, Budget, Mehrjahresplanung und Controlling<br />
zu beschaffen. Aufgrund der Vollkostenrechnung und der Mehrjahresplanung wird die<br />
Tarifgestaltung für die Elternbeiträge berechnet. Dabei ist zu achten, dass nur Eltern in<br />
den Genuss von einkommensabhängigen Tarifen kommen können, deren Gemeinde sich<br />
an der Finanzierung der Sozialtarife mitbeteiligen. Alle anderen Eltern müssen den<br />
Höchsttarif bezahlen. Zudem soll die Auslastung der Betreuungsinstitution optimal gestaltet<br />
und die Qualitätsanforderungen eingehalten werden.<br />
25
Gemeindebeiträge<br />
Die Beiträge der Gemeinde Menziken werden subjektorientiert gestaltet. Dies bedeutet,<br />
dass die Eltern grundsätzlich den vollen Tarif an die Kindertagesstätte bezahlen und eine<br />
Reduzierung des Tarifs bei der Gemeinde beantragen können. Die Gemeinde wird die<br />
Differenz zwischen dem vollen Tarif und dem Anspruch an den einkommensabhängigen<br />
Tarif rückwirkend direkt an die Familie ausbezahlen.<br />
Bemessungsgrundlagen für die Beiträge der Gemeinde Menziken<br />
Bei einem steuerbaren Einkommen beträgt der Gemeindebeitrag:<br />
von über Franken bis und mit Franken Gemeindebeitrag<br />
A 40'000.-- 40%<br />
B 40'001.-- 50'000.-- 30%<br />
C 50'001.-- 60'000.-- 20%<br />
D 60'001.-- 70'000.-- 10%<br />
E ab 70'001.-- 0%<br />
Die zu erwartenden Kosten für die Gemeinde können nur geschätzt werden und hätten<br />
im letzten Jahr (Zahlen 2008) wie folgt ausgesehen:<br />
Kindertagesstätte Spatze-Näscht, Menziken<br />
Kosten pro Platz/Jahr: CHF 18'545.— CHF 80.--/Tag<br />
Kinder aus Menziken belegen 11.8 Plätze CHF 226'560.--<br />
Beitrag der Eltern (78 %) CHF 177’424.--<br />
Beitrag der Gemeinde (22 %) CHF 49'136.—<br />
Tagesstrukturen, Menziken<br />
Kosten pro Platz/Jahr: CHF 12'480.— CHF 52.--/Tag<br />
Kinder aus Menziken belegen 15 Plätze CHF 187'200.--<br />
Beitrag der Eltern (70 %) CHF 146'900.--<br />
Beitrag der Gemeinde (30 %) CHF 40'300.—<br />
Total Beiträge der Gemeinde CHF 89'436.--<br />
Bisherige Beiträge (Stand 2009/10) CHF 54'600.—<br />
26
Kantonsbeiträge<br />
Der Kanton beteiligt sich auf der Grundlage von Leistungsvereinbarungen an privaten<br />
Institutionen der Tagesbetreuung von Kindern im Umfang von maximal 20 % der anrechenbaren<br />
Betriebskosten, sofern sich die Gemeinde angemessen beteiligt (§ 51 Abs. 2<br />
SPG und § 35 SPV).<br />
Gesuche sind dem Kantonalen Sozialdienst einzureichen. Dieser entscheidet nach Vorliegen<br />
der definitiven Jahresrechnung über den effektiven Kantonsbeitrag. Es besteht die<br />
Möglichkeit aufgrund des Budgets Vorauszahlungen zu erhalten.<br />
Finanzhilfen des Bundes (Anstossfinanzierung)<br />
Das Bundesgesetz über Finanzhilfen für familienergänzende Kinderbetreuung ist seit dem<br />
1. Februar 2003 in Kraft. Es handelt sich um ein Impulsprogramm, das die Schaffung<br />
zusätzlicher Plätze für die Tagesbetreuung von Kindern fördern soll, damit die Eltern Erwerbsarbeit<br />
bzw. Ausbildung und Familie besser vereinbaren können.<br />
Art. 2 Empfänger<br />
1 Die Finanzhilfen können ausgerichtet werden an:<br />
a. Kindertagesstätten;<br />
b. Einrichtungen für die schulergänzende Betreuung von Kindern bis zum Ende der<br />
obligatorischen Schulzeit; und<br />
c. Strukturen für die Koordination der Betreuung in Tagesfamilien.<br />
2 Die Finanzhilfen werden in erster Linie für neue Institutionen gewährt. Sie können auch<br />
für bestehende Institutionen gewährt werden, die ihr Angebot wesentlich erhöhen.<br />
Art. 3 Voraussetzungen<br />
1<br />
Die Finanzhilfen können Kindertagesstätten und Einrichtungen für die schulergänzende<br />
Betreuung gewährt werden:<br />
a. die als juristische Personen organisiert und nicht gewinnorientiert sind, oder die<br />
von der öffentlichen Hand getragen sind;<br />
b. deren Finanzierung langfristig, mindestens aber für sechs Jahre, gesichert erscheint;<br />
und<br />
c. die den kantonalen Qualitätsanforderungen genügen.<br />
Für eine Kindertagesstätte werden während 2 Jahren und für eine Tagesstruktur mit<br />
schulergänzender Betreuung werden während 3 Jahren Finanzhilfe angeboten. Die Anträge<br />
an die Anstossfinanzierung müssen spätestens 12 Wochen vor Betriebsbeginn eingereicht<br />
werden.<br />
Der Beitrag für eine Kindertagesstätte beträgt pro angebotenen Platz Fr. 5.000.—pro Jahr<br />
bei einem Vollangebot (mind. 9 Betreuungsstunden pro Tag, während 225 Tagen pro<br />
Jahr).<br />
Der Beitrag für eine Tagesstruktur beträgt pro angebotenen Platz Fr. 3.000.—pro Jahr bei<br />
einem Vollangebot (morgens, mittags und nachmittags, während 5 Tage pro Woche).<br />
Details siehe unter Verordnung Finanzhilfe für familienergänzende Kinderbetreuung<br />
www.bsv.admin.ch.<br />
Vereinsmitgliederbeiträge<br />
Die Vereinsbeiträge sind in den Statuten festgelegt. Alle Eltern deren Kinder die Betreuungsinstitution<br />
besuchen, sollten Mitglied im Verein sein. Damit leisten die Eltern einen<br />
Beitrag um die Vereinsstrukturen zu erhalten und die Vorstandsarbeit zu entschädigen.<br />
27
Beiträge Dritter<br />
Es steht in der Verantwortung der Betreuungsinstitutionen mit möglichen Spendern (Firmen,<br />
Kirchen, Gönnern) in Kontakt zu treten sowie Aktivitäten und Veranstaltungen<br />
durchzuführen. Diese Gelder werden als Reserven verstanden und werden für Anschaffungen,<br />
Kapazitätsauslastungen, liquide Mittel …… im Betrieb verwendet.<br />
6. Betriebsbewilligung/Aufsichtspflicht<br />
Das Angebot der Tagesstruktur wird in der Verordnung über die Aufnahme von Kindern<br />
zur Pflege und zur Adoption (PAVO) nicht explizit erwähnt. Es handelt sich dabei um eine<br />
modernere Betreuungsform, die mit dem früheren Hort vergleichbar ist. In der PAVO,<br />
Art. 13, 1b wird erwähnt, wenn "mehrere Kinder unter zwölf Jahren regelmässig tagsüber<br />
zur Betreuung aufgenommen werden (Kinderkrippen, Kinderhorte u. dgl.)" der Betrieb<br />
eine Bewilligung der Behörde bedarf.<br />
Gemäss PAVO ist für die Erteilung der Betriebsbewilligung und für die Aufsicht die Vormundschaftsbehörde<br />
am Ort der Unterbringung des Unmündigen, das heisst am Standort<br />
der Betreuungseinrichtung, zuständig.<br />
7. Evaluation<br />
Die Arbeitsgruppe empfiehlt, nach 5 Jahren eine Evaluation nach folgenden Kriterien<br />
durchzuführen:<br />
1. Finanzieller Aufwand/Ertrag der Gemeinde Menziken<br />
Schwerpunkt: Volkswirtschaftlicher Nutzen<br />
2. Finanzielle Situation der Institutionen.<br />
3. Entwicklung und Nachfrage des Platzangebotes.<br />
4. Qualität des Angebotes.<br />
5. Qualität der Institution (Personal, Raum, Infrastruktur, Kommunikation, Öffentlich-<br />
keitsarbeit).<br />
6. Befragung zur Zufriedenheit der Eltern und Kinder.<br />
28
8. Beilagen<br />
8.1 Begriffsdefinitionen<br />
8.2 Gesetzliche Bestimmungen<br />
9. Quellen-Nachweis<br />
Fachstelle Kinder&Familien, Aargau: Qualitätsstandards für familien- und schulergänzende<br />
Kinderbetreuungseinrichtungen, 2007.<br />
Elsener Konezciny Esther: Lohnen sich Tagesstrukturen? Entwurf einer Sozialbilanz<br />
am Beispiel der Tagesstrukturen Ennetbaden, 2007.<br />
Hochschule Luzern, Wirtschaft: PP über Nutzen vs. Kosten von Investitionen der<br />
Gemeinde Horw in familienergänzende Kinderbetreuung.<br />
Lanfranchi, Andrea (2002): Schulerfolg von Mitgrationskindern<br />
Mecop-Infras (2007): Familienergänzende Kinderbetreuung und Erwerbstätigkeit<br />
von Haushalten mit Kindern, Studie im Auftrag des Staatssekretariates für Wirtschaft<br />
(SECO)<br />
www.seco.admin.ch<br />
Stern, S., Banfi, S., Tassinari, S., (Hrsg) (2006): Krippen und Tagesfamilien in der<br />
Schweiz - Aktuelle und zukünftige Nachfragepotenziale, Haupt, Bern<br />
http://www.bfs.admin.ch/bfs/portal/de/index.html<br />
http://www.bfs.admin.ch/bfs/portal/de/index/themen/20/05/blank/key/Vereinbark<br />
eit.html<br />
Studien zu „Volkswirtschaftlicher Nutzen/Ertrag/Effekten― bei familien- und<br />
schulergänzender Kinderbetreuung:<br />
www.wu-wien.ac.at/sozialpolitik/pub/fbn01_06<br />
www.buerobass.ch/projekte_d.php?id_subkern=12<br />
www.uni-bielfeld.de/Universitaet/Einrichtungen/Pressestelle/dokumente/Studie_<br />
kindertagesstaetten.html<br />
29
Beilagen<br />
8.1 Begriffsdefinitionen<br />
8.1.1 Kindertagesstätte<br />
Kindertagesstätten bieten eine voll- oder teilzeitliche Betreuung von Kindern an. Sie werden<br />
auch Kinderkrippen, Kinderhäuser oder Kinderhorte genannt. In den Kindertagesstätten<br />
werden Kinder ab ca. 2 Monaten bis zum Eintritt in die Eingangsstufe oder bis zum<br />
Übertritt in die Oberstufe betreut.<br />
Kindertagesstätten sind in der Regel von Montag bis Freitag während 10 bis 12 Stunden<br />
pro Tag geöffnet, auch während der Schulferien.<br />
8.1.2 Mittagstische<br />
Das Angebot Mittagstisch richtet sich an Kinder der Eingangsstufe und der Primarschule,<br />
die ihre Mittagspause in schulnahen Räumlichkeiten oder in der Schule gemeinsam<br />
verbringen. Eine Betreuung der Kinder während, kurz vor und nach dem Mittagstisch wird<br />
gewährleistet. Während schulfreien Zeiten wird keine weitere Betreuung angeboten.<br />
8.1.3 Tagesstrukturen<br />
Tagesstrukturen sind Angebote für Kinder der Eingangsstufe und der Primarschule, die<br />
ihre schulfreie Zeit in schulnahen Räumlichkeiten gemeinsam verbringen. Die Tagesstruktur<br />
hat einen sozialpädagogischen Auftrag, der sich von jenem der Schule unterscheidet.<br />
Die Tagesstruktur setzt sich aus einzelnen schulischen und ausserschulischen Modulen<br />
zusammen. Sie bietet Betreuung vor und nach der Schule sowie während schulfreien<br />
Zeiten an. Der Mittagstisch ist in die Tagesstruktur integriert. Es ist ein freiwilliges Angebot,<br />
das die Familien individuell nutzen können. Im Vergleich dazu ist die obligatorische<br />
Tagesschule ein Angebot, das die Kinder täglich von morgens bis abends besuchen. Es<br />
werden Hilfestellungen beim Erledigen der Hausaufgaben angeboten. An schulfreien<br />
Nachmittagen und während der Schulferien sollte ebenfalls ein Betreuungsangebot garantiert<br />
sein.<br />
8.1.4 Oberstufen-Mittagstische<br />
Der Oberstufenmittagstisch ist ein Angebot für Schülerinnen und Schüler aller Oberstufen,<br />
welche ihre Mittagspause am Schul-Standort verbringen.<br />
Infolge verkürzter Mittagspausen, welche durch länger werdende Schulwege in Oberstufenzentren<br />
entstehen, sollen Kinder und Jugendliche die Gelegenheit haben, sich in der<br />
Schule zu verpflegen. Die Jugendlichen nehmen in der Mittagspause zusammen mit anderen<br />
Jugendlichen und Erwachsenen eine geregelte Mahlzeit ein.<br />
Der Mittagstisch bietet Verpflegung nach gesunden, ausgewogenen, abwechslungsreichen<br />
und den Bedürfnissen von Jugendlichen aus unterschiedlichen Kulturkreisen angepassten<br />
Ernährungsrichtlinien an.<br />
8.1.5 Tagesfamilien<br />
In der Tagesfamilie werden Säuglinge, Kleinkinder, Kinder und Jugendliche in der Familie<br />
aufgenommen und wie eigene Kinder betreut. Die Betreuung in Tagesfamilien ist flexibel<br />
und kann, wie kein anderes Angebot, individuell organisiert werden. Zudem sind keine<br />
baulichen Massnahmen notwendig, da die Betreuung zu Hause stattfindet.<br />
Die Betreuung in Tagesfamilien bildet ein wichtiges Segment innerhalb des familien- und<br />
schulergänzenden Kinderbetreuungsangebotes. Die Kinder können an ihrem Wohnort,<br />
teilweise sogar im Quartier betreut werden. Die Betreuungszeiten können sehr flexibel<br />
gestaltet werden, sodass ausnahmsweise auch am Wochenende und über Nacht ein Kind<br />
betreut werden kann. Besonders in ländlicher Umgebung, wo es noch wenig Kinderbetreuungsinstitutionen<br />
(Kita, Tagesstruktur, Mittagstisch) gibt, sind Tagesfamilien unentbehrlich.<br />
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8.2 Gesetzliche Bestimmungen und Grundlagen<br />
8.2.1 Gesetze auf Bundesebene<br />
8.2.1.1. UNO-Kinderkonvention<br />
1997 hat die Schweiz die UNO-Kinderrechtskonvention ratifiziert. Sie verpflichtet<br />
sich damit unter anderem zu folgenden Maßnahmen:<br />
Art. 18<br />
(2) Zur Gewährleistung und Förderung der in diesem Übereinkommen festgelegten<br />
Rechte unterstützen die Vertragsstaaten die Eltern und den Vormund in<br />
angemessener Weise bei der Erfüllung ihrer Aufgabe, das Kind zu erziehen, und<br />
sorgen für den Ausbau von Institutionen, Einrichtungen und Dienste für die Betreuung<br />
von Kindern.<br />
(3) Die Vertragsstaaten treffen alle geeigneten Maßnahmen, um sicherzustellen,<br />
dass Kinder berufstätigen Eltern das Recht haben, die für sie in Betracht<br />
kommenden Kinderbetreuungsdienste und –einrichtungen zu nutzen.<br />
8.2.1.2. Bundesverfassung<br />
Artikel 41: Sozialziele (Auszug)<br />
Abs. 1 Bund und Kantone setzen sich in Ergänzung zu persönlicher<br />
Verantwortung und privater Initiative dafür ein, dass:<br />
c) Familien als Gemeinschaften von Erwachsenen und Kindern geschützt und<br />
gefördert werden;<br />
g) Kinder und Jugendliche in ihrer Entwicklung zu selbständigen und sozial<br />
verantwortlichen Personen gefördert und in ihrer sozialen, kulturellen und politischen<br />
Integration unterstützt werden.<br />
8.2.1.3 Impulsprogramm des Bundes zur Unterstützung der familienergänzenden<br />
Kinderbetreuung (Anstoßfinanzierung)<br />
Das am 1. Februar 2003 in Kraft getretene Bundesgesetz über Finanzhilfe für familienergänzende<br />
Kinderbetreuung bezweckt die Schaffung von zusätzlichen Betreuungsplätzen<br />
und die Förderung der Ausbildung der Tagesfamilien. Im Herbst<br />
2006 hat das Parlament die zweite Hälfte des Verpflichtungskredites von Fr. 120<br />
Mio. gesprochen (1.2.2007 – 31.1.2011). Es werden nur Betreuungsangebote unterstützt,<br />
die neu geschaffen werden oder das Angebot maßgeblich erhöhen. Im<br />
Moment hat das Parlament dem Bundesrat den Auftrag erteilt, an eine Weiterführung<br />
dieser Anstossfinanzierung während weiteren 4 Jahren, festzuhalten.<br />
8.2.2 Gesetze auf Kantonsebene<br />
8.2.2.1 Sozialhilfe- und Präventionsgesetz des Kantons Aargau<br />
- Im Art.39 des Sozialhilfe- und Präventionsgesetztes des Kantons Aargau wird<br />
ausgeführt, dass "die Gemeinde, soweit möglich in Zusammenarbeit mit Privaten<br />
und anderen Gemeinden, für eine bedarfsgerechte Bereitstellung von<br />
Einrichtungen der familienergänzenden Kinderbetreuung, wie zum Beispiel<br />
Tagespflegplätze, Kindertagesstätten und Tagesschulen, sorgen können. Sie<br />
regelt die Kostenbeteiligung der Benützenden unter Berücksichtigung sozialer<br />
Aspekte."<br />
- Im Art. 35 der Sozialhilfe- und Präventionsverordnung wird eine Kostenbeteiligung<br />
des Kantons in Aussicht gestellt, sofern eine Leistungsvereinbarung,<br />
welche sich an schweizerischen Qualitätsstandards ausrichtet, besteht und<br />
sich die Standortgemeinde angemessen an den Kosten beteiligt.<br />
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