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Gesamtkonzept

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Familien- und schulergänzende<br />

Kinderbetreuung<br />

Menziken<br />

<strong>Gesamtkonzept</strong><br />

Im Auftrag der Arbeitsgruppe<br />

Amanda Wildi, K&F Fachstelle<br />

Kinder&Familien, Aargau<br />

Januar 2010


1. ZUSAMMENFASSUNG DER RESULTATE 3<br />

2. AUSGANGSLAGE 5<br />

2.1 LEITBILD DER GEMEINDE MENZIKEN 5<br />

2.2 FINANZIELLE BEITRÄGE DER GEMEINDE 5<br />

2.3 ENTWICKLUNG AUS DER SICHT DER BETREUUNGSINSTITUTIONEN 6<br />

2.4 ENTWICKLUNG AUS DER SICHT DER SCHULE 6<br />

2.5 GESAMTKONZEPT FAMILIEN- UND SCHULERGÄNZENDE KINDERBETREUUNG 7<br />

2.7 ARBEITSGRUPPE 8<br />

3. FAMILIEN- UND SCHULERGÄNZENDE<br />

KINDERBETREUUNG - ALLGEMEINE AUSFÜHRUNGEN 9<br />

3.1 GESELLSCHAFTLICHE ENTWICKLUNGEN 9<br />

3.2 NUTZEN VON FAMILIEN- UND SCHULERGÄNZENDER KINDERBETREUUNG 11<br />

3.2.1 Stärkung der Familien 11<br />

3.2.2 Bildungsqualität und Chancengleichheit 11<br />

3.2.3 Prävention und Integration 12<br />

3.2.4 Standortattraktivität 12<br />

3.2.5 Volkswirtschaftliches Wachstum 13<br />

4. FAMILIEN- UND SCHULERGÄNZENDE<br />

KINDERBETREUUNG - PROJEKT MENZIKEN 14<br />

4.1 BETREUUNG VORSCHULKINDER 14<br />

4.1.1 Bestehendes Angebot 14<br />

4.1.2 Angebots-Lücken 15<br />

4.1.3 Finanzen 15<br />

4.2 BETREUUNG PRIMARSCHULKINDER 17<br />

4.2.1 Bestehendes Angebot 17<br />

4.2.2 Angebots-Lücken 18<br />

4.2.3 Angebots-Erweiterung 18<br />

4.2.4 Anforderungen an den Aufbau/Ausbau von Tagesstrukturen 19<br />

4.3 BETREUUNG OBERSTUFENSCHULKINDER 24<br />

5. FINANZIERUNGSMODELL 25<br />

5.1 BISHERIGE SCHWIERIGKEITEN 25<br />

5.2 NEUES FINANZIERUNGSMODELL 25<br />

6. BETRIEBSBEWILLIGUNG/AUFSICHTSPFLICHT 28<br />

7. EVALUATION 28<br />

8. BEILAGEN 29<br />

8.1 BEGRIFFSDEFINITIONEN 29<br />

8.2 GESETZLICHE BESTIMMUNGEN 29<br />

9. QUELLEN-NACHWEIS 29


1. Zusammenfassung der Resultate<br />

Die Arbeitsgruppe hat sich in 9 Sitzungen intensiv mit dem Thema familien- und schulergänzende<br />

Kinderbetreuung in Menziken befasst. Mit dem vorliegenden Bericht wurde ein<br />

Grundlagenpapier für die politischen Weichenstellungen sowie den Umgang mit gesellschaftspolitischen<br />

Forderungen erarbeitet. Dabei wurde versucht, alle möglichen Aspekte<br />

und Vorgaben der Gemeinde Menziken als Auftraggeberin in den verschiedenen Kontexten<br />

zu berücksichtigen.<br />

Die Arbeitsgruppe empfiehlt deshalb folgendes:<br />

1. Trägerschaft<br />

Es gibt eine Gesamtträgerschaft für die Kinderbetreuung von Vorschul- und<br />

Schulkinder, die die strategische Führung der Kita Spatze-Näscht und der Tagesstrukturen<br />

übernimmt. Sie bestimmt auch die Betriebsführung der einzelnen Betriebe.<br />

Im Vorstand der Gesamtträgerschaft sind folgende Personen/Gruppen vertreten:<br />

- Elternvertretung Vorschulkinder<br />

- Elternvertretung Schulkinder<br />

- Vertretung Gemeinde<br />

- Vertretung Schule<br />

- Schulsozialarbeit<br />

- Kita Spatze-Näscht<br />

- Gemeinnütziger Frauenverein Menziken<br />

2. In Menziken wird ein Betreuungsangebot für Kinder von 0 – 16 Jahren angeboten,<br />

das professionell, zuverlässig, mit ausgebildetem und genügend vorhandenem<br />

Personal, in kindergerechten Räumlichkeiten und zu einem finanzierbaren<br />

Tarif für die Eltern geführt wird.<br />

Angebot Kita Spatze-Näscht<br />

Montag – Freitag von 6.30 – 18.30h während 48 - 50 Wochen<br />

Angebot Tagesstrukturen Primarschule<br />

Montag – Freitag von 6.30 – 18.30h während 48 – 50 Wochen<br />

3. Platzangebot<br />

Das Platzangebot wird in der Kindertagesstätte nicht erhöht. Es werden weiterhin<br />

22 Plätze angeboten. Davon sind 10 Plätze für Babies und Kleinkinder bis 3 Jahre<br />

vorgesehen.<br />

Für die Betreuung von Schulkindern würde bereits ein Angebot im Mittagstisch<br />

Pick und im Kinderhort Mikado bestehen. Diese Betriebe werden auf absehbarer<br />

Zeit (Schuljahr 2010/11) eingestellt.<br />

Aus diesem Grund wird für Schulkinder ein neues Platzangebot von 10 – 15 Plätzen<br />

im Betrieb der Tagesstrukturen geschaffen. Die Entwicklung der Belegung<br />

wird jährlich überprüft.<br />

3


4. Finanzen<br />

Die Finanzierung der Betreuungsangebot wird gedeckt durch:<br />

a) Elternbeiträge<br />

b) Beiträge der Gemeinde (subjektorientierte Beiträge)<br />

c) Beitrag Kanton gemäss SPG<br />

d) Beitrag Bund durch die Anstossfinanzierung vom BSV<br />

Der Hauptanteil der Finanzierung der Betreuungsangebot liegt bei den Eltern.<br />

Diese sollen mit einer subjetorientieren Finanzierung (direkte Unterstützung der<br />

Familien) unterstützt werden. Die Betreuungsangebote werden mit einkommensabhängigen<br />

Tarifen angeboten. Die Gemeinde wird mit dem Trägerverein eine<br />

Leistungsvereinbarung erarbeiten und darin ihre finanzielle Beteiligung bestimmen.<br />

Die Gesamtträgerschaft ist verantwortlich, die jährlichen Beiträge beim Kanton<br />

einzufordern.<br />

Die Gesamtträgerschaft beantragt mind. 12 Wochen vor Betriebsaufnahme die<br />

Anstossfinanzierung vom BSV für 10 – 15 Plätze von schulergänzender Kinderbetreuung.<br />

5. Räumlichkeiten<br />

Im Moment liegen keine geeignete Räumlichkeiten vor. Die Kita Spatze-Näscht<br />

kann bis auf weiteres an ihrem jetzigen Standort die Räumlichkeiten benutzen.<br />

Die Arbeitsgruppe hat einen ersten Überblick über die möglichen Räumlichkeiten<br />

erstellt.<br />

4


2. Ausgangslage<br />

2.1 Leitbild der Gemeinde Menziken<br />

Die Gemeinde Menziken hat in ihrem Leitbild einen wichtigen Grundstein für die familienergänzende<br />

Kinderbetreuung gelegt, der wie folgt ausformuliert wurde:<br />

Wir wollen die bestehenden Angebote erhalten und allenfalls verbessern. Wir wollen die<br />

Berufs- und Erwachsenenbildung in der Region unterstützen.<br />

� Horte / Blockzeiten<br />

� Mittagstisch forcieren<br />

� Schulleitung<br />

� Schulsozialdienst<br />

� Elterninformation<br />

2.2 Finanzielle Beiträge der Gemeinde<br />

Folgende Institutionen, die familienergänzende Kinderbetreuung anbieten, erhalten von<br />

der Gemeinde zum heutigen Zeitpunkt finanzielle Beiträge:<br />

Einrichtung Trägerschaft Beitrag/Jahr<br />

Kita Spatze-Näscht Verein Spatze-Näscht CHF 5’000<br />

Mittagstisch Pic Gemeinnütziger Frauenverein CHF 9’600*<br />

Aufgabenhilfe Schule CHF 2’324**<br />

Blockzeiten Betreuung Schule CHF 38’000***<br />

Kinderhort Gemeinnütziger Frauenverein CHF 20’000<br />

*Miete für die Räumlichkeiten und Raumnebenkosten – keine Barauszahlung<br />

** Aufgabenhilfe benötigt separaten Raum, aber unter gleicher Organisation.<br />

***Dieser Betrag wurde in der Phase der Projektierung geschätzt, wird aber voraussichtlich<br />

um einiges niedriger ausfallen (Budget 2010; CHF 20'000).<br />

5


2.3 Entwicklung aus der Sicht der Betreuungsinstitutionen<br />

Kita Spatze-Näscht<br />

Der Vorstand und die Leitung der Kita Spatze-Näscht sind davon überzeugt, dass ein<br />

Angebot von Kinderbetreuung in Menziken sehr wichtig ist und auch rege benutzt würde,<br />

wenn ein professionelles und für die Eltern finanzierbares Angebot bestehen würde.<br />

Sie stellen immer wieder fest, dass die Benutzung der Kita für die Familien aus finanziellen<br />

Möglichkeiten oft nicht möglich ist und wünschen sich daher eine aktivere Unterstützung<br />

durch die Gemeinde. Damit würde die Gemeinde massgebend zum Erfolg der Einrichtung<br />

beitragen und direkt die Familien aus Menziken unterstützen.<br />

Gleichzeitig steht die Kita Spatze-Näscht dem Problem gegenüber, dass die Anschlussbetreuung<br />

(Mittagstisch Pick und Kinderhort Mikado) für die Kinder, die eingeschult werden,<br />

nicht dem gewohnten Rahmen der Kindertagesstätte entspricht.<br />

Dies hat zur Folge, dass sich die Eltern eine ganzheitlichere Lösung auf privater Basis<br />

(Nachbarn, Freunde, Verwandte etc.) suchen und dadurch eine eher unstabile Betreuungsform<br />

wählen müssen. Kinder werden dann oft zu früh zu „Schlüsselkinder― oder ältere<br />

Kinder müssen Betreuungsaufgaben für ihre jüngeren Geschwister übernehmen.<br />

Mittagstisch Pick und Kinderhort Mikado<br />

Trotz grosser Bemühungen ist es dem Gemeinnützigen Frauenverein nicht möglich, das<br />

bestehende Angebot vom Mittagstisch und Kinderhort mit einer genügenden Anzahl von<br />

Kindern zu füllen und aufrecht zu halten.<br />

Diese beiden Angebote sind für Eltern sehr kostengünstig und werden vom Gemeinnützigen<br />

Frauenverein aus ideologischer Sicht defizitär geführt. Da das Angebot in dieser<br />

Form zu wenig genutzt wird und der Aufwand und Ertrag für den Gemeinnützigen Frauenverein<br />

nicht mehr übereinstimmen, belastet es die Finanzen des Gemeinnützigen Frauenvereins<br />

sehr. Aus diesem Grund haben sie die Gemeinde Menziken darüber informiert,<br />

dass sie sich entschlossen haben, die beiden Angebote (Mittagstisch und Kinderhort)<br />

spätestens ab Schuljahr 2010/11 nicht mehr weiter zu führen.<br />

Der Gemeinnützige Frauenverein ist überzeugt, dass das Angebot einer Tagesstruktur<br />

(Früh-, Mittag-, Nachmittagsbetreuung inkl. Ferien) genützt würde, wenn diese neu aufgebaut<br />

würde und räumlich, personell und organisatorisch vereint wäre. Sie schlagen<br />

deshalb vor, eine Gesamt-Trägerschaft für alle familienergänzende Kinderbetreuung (Kita,<br />

Tagesstruktur) anzustreben. Der Gemeinnützige Frauenverein hat sich noch nicht<br />

entschieden, in welcher Form er sich beteiligen möchte.<br />

2.4 Entwicklung aus der Sicht der Schule<br />

Die Verantwortlichen der Schule Menziken sind sich der Wichtigkeit einer guten Betreuung<br />

der Schulkinder während der Mittagszeit und den schulfreien Unterrichtszeiten<br />

(Nachmittage) sehr bewusst. Da das Aargauer Stimmvolk das Bildungskleeblatt am 17.<br />

Mai 2009 abgelehnt hat und damit kein gesetzlicher Handlungsbedarf für die Schule besteht,<br />

ist es umso wichtiger, dass eine Lösung mit privaten Trägerschaften gesucht werden<br />

soll.<br />

6


Die Verantwortlichen der Schule Menziken sind überzeugt, dass ein grosser Bedarf in<br />

Bezug auf Kinderbetreuung in den Familien in Menziken besteht. Dies zeigt vor allem, die<br />

von der Lehrerschaft freiwillig angebotene Förderstunde, die von 70 – 80% der Kinder<br />

aus Menziken in Anspruch genommen wird, wo sie die Lehrkraft anbietet.<br />

An einer umfassenden Betreuung der Schulkinder auch während der Mittagszeit und an<br />

den schulfreien Nachmittagen, in schulnahen und kinderfreundlichen Räumlichkeiten, zu<br />

einem für die Familien finanziell tragbarem Tarif, ist die Schule Menziken sehr interessiert<br />

und würde eine solches Angebot in jedem Fall unterstützen.<br />

In Menziken ist seit dem Schuljahr 2009/10 die Schulsozialarbeit installiert. Sie und auch<br />

die Schulleitung sollten die Möglichkeit haben bei Bedarf Kinder in eine Mittagstischbetreuung<br />

oder Nachmittagsbetreuung zuzuweisen. Somit könnten mit einer qualitativ<br />

guten Betreuung massive Folgekosten eingespart werden.<br />

2.5 <strong>Gesamtkonzept</strong> familien- und schulergänzende Kinderbetreuung<br />

Die Kita Spatze-Näscht betreut Vorschul- und Schulkinder seit rund 10 Jahren und wird<br />

als Verein geführt. Laufend gibt es finanzielle Probleme.<br />

Der Mittagstisch Pick und die Kinderbetreuung Mikado wird vom Gemeinnützigen Frauenverein<br />

(GFV) geführt. Seit 67 Jahren wird der Kinderhort Mikado und seit 4 Jahren der<br />

Mittagstisch Pick von vielen freiwilligen HelferInnen geführt und mit viel Elan und Engagement<br />

aufrecht erhalten. Zwar würde der GFV über die nötigen Mittel verfügen, aber die<br />

Auslastung der beiden Einrichtungen ist zu gering und der nötige personelle Aufwand<br />

übersteigt das Mass der Freiwilligenarbeit. Der GFV kann sich gut vorstellen, dass Land<br />

auf dem das Mikado steht, einer ähnlichen Organisation zur Verfügung zu stellen (Schenkungsvertrag).<br />

Dazu sind gegenwärtig Gespräche im Gange.<br />

Der Verein Spatze-Näscht braucht eine Unterstützung durch die Gemeinde, damit sie<br />

weiterhin bestehen und gute Arbeit leisten kann. Der Gemeinnützige Frauenverein wird<br />

den Betrieb des Kinderhorts Mikado und den Mittagstisch Pick in dieser Form nicht mehr<br />

weiterführen und den Betrieb auf Schuljahr 2010/11 einstellen. Bei einem konkreten<br />

Projekt würde man aber für eine Übergangslösung Hand bieten.<br />

Die Gemeinde Menziken hat eine Absichtserklärung abgegeben, dass sie nicht auf die<br />

Betreuung der Vorschulkinder und Schulkinder verzichten möchte. Der Gemeinderat bietet<br />

deshalb Hand, um ein neues gesamtheitliches Konzept zu erarbeiten und aufgrund<br />

dieser Unterlagen einen finanziellen Beitrag zu bewilligen.<br />

Aufgrund der Erfahrungen mit den laufenden Angeboten erteilte der Gemeinderat am 10.<br />

März 2009 den Projektauftrag für ein <strong>Gesamtkonzept</strong> familien- und schulergänzende Kinderbetreuung<br />

der Gemeinde Menziken.<br />

Das <strong>Gesamtkonzept</strong> soll folgende Rahmenbedingungen einhalten:<br />

� Situationsanalyse aufgrund der vorhandenen Unterlagen der drei involvierten<br />

Betreuungseinrichtungen<br />

� Das Angebot richtet sich an Kinder im Vorschul- und Schulbereich.<br />

� Beschreibung einer möglichen Aufbauorganisation.<br />

� Kostenberechnungen<br />

� Finanzierung<br />

7


2.6 Arbeitsgruppe<br />

Das <strong>Gesamtkonzept</strong> wird unter Mitwirkung der Fachstelle Kinder & Familien Aargau erarbeitet.<br />

In der Arbeitsgruppe sind sowohl die Kompetenzen des Vorschulbereichs, für welchen<br />

das Sozialhilfe- und Präventionsgesetz die Grundlage bildet, als auch jene des<br />

Schulbereichs (mit Schulgesetz als Basis) vertreten.<br />

Die Arbeitsgruppe setzt sich wie folgt zusammen:<br />

� Alfred Merz, Leitung<br />

� Annette Heuberger, Protokoll<br />

� Brigitte Aeschbach, Lehrerin<br />

� Chrege Lehmann, Schulleiterin<br />

� Brigitte Schätti, Mittagstisch Pick<br />

� Andrea Stadler, Kita Spatze-Näscht<br />

� Tamara Thommen, Kita Spatze-Näscht<br />

� Claudia Zingg, Kinderhort Mikado<br />

� Amanda Wildi, Fachstelle Kinder&Familien, Aargau<br />

8


3. Familien- und schulergänzende Kinderbetreuung -<br />

allgemeine Ausführungen<br />

3.1 Gesellschaftliche Entwicklungen<br />

In der Schweiz gilt die Familie traditionellerweise als Privatangelegenheit. In den letzten<br />

Jahren haben sich die familiären Lebensformen allerdings stark gewandelt. Die politischen<br />

Instanzen haben dies erkannt und stehen vor der Aufgabe, geeignete Rahmenbedingungen<br />

zu schaffen. In der heutigen Gesellschaft ist es normal und oft notwendig, dass<br />

Väter und Mütter einer Berufstätigkeit nachgehen. Die Scheidungsrate ist mittlerweile bei<br />

knapp 50% und damit steigt die Anzahl der allein Erziehenden stetig an. Die gute Ausbildung<br />

der Frauen und das oftmals knappe Familien-Einkommen führen dazu, dass Frauen auch<br />

nach der Geburt im Erwerbsprozess bleiben wollen oder müssen.<br />

87% der Väter und nur 17% der Mütter mit Kind(ern) unter 25 Jahren sind Vollzeit erwerbstätig;<br />

umgekehrt sind 59% der Mütter Teilzeit erwerbstätig, aber nur 7,2% der<br />

Väter. Das Alter des jüngsten Kindes und die Familiensituation haben einen relativ starken<br />

Einfluss auf die Erwerbssituation der Mütter. Mütter mit Partner und jüngstem Kind<br />

unter 7 Jahren sind deutlich häufiger nicht erwerbstätig als bei jüngstem Kind zwischen 7<br />

und 14 Jahren; aber auch häufiger als allein erziehende Mütter. Letztere sind nicht nur<br />

öfter erwerbstätig als Mütter mit einem Partner, sondern haben zudem eher einen höheren<br />

Beschäftigungsgrad.<br />

9


Familienergänzende Kinderbetreuung kann eine wesentliche Entlastung der Eltern darstellen<br />

und bildet so ein zentraler Faktor bei der Vereinbarkeit von Beruf und Familie.<br />

36% der Paarhaushalte und rund 55% der Alleinerziehenden mit Kindern unter 15 Jahren<br />

nehmen Kinderbetreuung in Anspruch. Ist das jüngste Kind unter 7 Jahre alt, sind es gar<br />

50% respektive 72%. Rund ein Fünftel der Paarhaushalte mit Kindern nutzen familienergänzende<br />

Kinderbetreuung bis zu einem Tag pro Woche und knapp ein Sechstel mehr als<br />

einen Tag pro Woche. Alleinerziehende beanspruchen deutlich öfter mehrere Betreuungstage<br />

pro Woche für ihre Kinder, was mit ihrer höheren Erwerbsbeteiligung zusammen<br />

hängt. Am häufigsten werden die Kinder durch Verwandte wie die Grosseltern betreut,<br />

danach kommen Krippen und Horte; an dritter Stelle liegen Tagesmütter und Pflegefamilien.<br />

Mit der Anzahl Kinder nimmt der Anteil Haushalte mit familienergänzender Kinderbetreuung<br />

ab, was wohl bei kostenloser Betreuung durch Verwandte mit der hohen Belastung<br />

der Betreuungspersonen und bei kostenpflichtigen Betreuungsarten mit den hohen Kosten<br />

für mehrere Kinder zusammen hängt.<br />

10


Die Zukunft der Gemeinden hängt wesentlich davon ab, ob junge Familien gerne in ihrer<br />

Wohngemeinde leben und damit die Voraussetzungen finden, die sie brauchen, um ihre Familienaufgaben<br />

im konkreten Alltag zu bewältigen. Wollen die Gemeinden weiter wachsen<br />

und für Familien attraktiv bleiben, müssen sie auf den gesellschaftlichen Wandel reagieren.<br />

Es ist nötig, Antworten auf die Fragen zu finden, wie Frauen und Männern eine Familiengründung<br />

erleichtert und wie die Eigenkräfte von Familien gestärkt werden können.<br />

3.2 Nutzen von familien- und schulergänzender Kinderbetreuung<br />

Familien- und schulergänzende Kinderbetreuungen ersetzen weder die Familie noch die<br />

Schule. Sie erfüllen eine doppelte Aufgabe. Zum einen ermöglichen sie den Eltern, Elternschaft<br />

und Erwerbstätigkeit bzw. Studium miteinander zu vereinbaren, zum anderen<br />

unterstützen und stimulieren sie den Entwicklungs- und Lernprozess der Kinder und tragen<br />

dazu bei, dass Kinder und Jugendliche unter sicheren, gerechten und guten Bedingungen<br />

aufwachsen. Familien- und schulergänzende Kinderbetreuungen erzielen in verschiedenen<br />

Bereichen einen Nutzen:<br />

3.2.1 Stärkung der Familien<br />

Die Kinder werden in der Entwicklung der kognitiven, sozialen und motorischen Fähigkeiten<br />

unterstützt und gefördert. Eltern fühlen sich entlastet und in ihrer eigenen Erziehungsverantwortung<br />

gestärkt.<br />

Familien, in denen die Eltern einer ausserhäuslichen Beschäftigung nachgehen, werden<br />

durch die familien- und schulergänzende Kinderbetreuung entlastet. Die Eltern sind mehr<br />

oder weniger ohne Unterbruch erwerbstätig und können dadurch ihr Ausbildungs- und<br />

Erfahrungswissen erhalten und ausbauen und damit unmittelbar ein zusätzliches Einkommen<br />

erzielen.<br />

Die Eltern können ohne schlechtes Gewissen, motiviert und konzentriert einer Erwerbsarbeit<br />

nachgehen, ihre Existenz selber sichern und die Alterssicherung vermehrt aus eigener<br />

Kraft decken. Damit ergibt sich aus den früher in sie investierten Bildungsfranken<br />

wiederum ein Nutzen für Wirtschaft und Gesellschaft.<br />

3.2.2 Bildungsqualität und Chancengleichheit<br />

Der strukturierte Aufenthalt in der Schule und in der zusätzlichen Betreuung ermöglicht<br />

eine umfassende und individuelle Förderung der einzelnen Kinder im schulischen und<br />

ausserschulischen Bereich. Dies ermöglicht ein erfolgreiches Lernen. Zudem können die<br />

Hausaufgaben in betreuter Umgebung erledigt und das Gelernte vertieft werden. Kinder<br />

und deren Familien aus unterschiedlichen kulturellen und sozialen Verhältnissen werden<br />

besser integriert und gefördert.<br />

Familien- und schulergänzende Kinderbetreuungen ermöglichen also den Kindern - besonders<br />

auch solchen aus bildungsferneren Schichten - eine bessere Sozialisation und<br />

einen grösseren Schulerfolg (Studie Lanchfranchi 2005). Gleichzeitig entlasten sie bei<br />

Tagesstrukturen die Lehrpersonen und erlauben ihnen die Konzentration auf den Unterricht.<br />

Damit kann nicht nur die Erhöhung der Bildungsqualität, sondern auch die Chancengleichheit<br />

und Integration erreicht werden.<br />

11


3.2.3 Prävention und Integration<br />

Währenddem die Kinder Zeit in den familien- und schulergänzenden Kinderbetreuungen<br />

verbringen, lernen sie einen konstruktiven und kreativen Umgang mit ihrer Freizeit, was<br />

sie auch zu Hause anwenden können. Damit entsteht unter Umständen ein Beitrag im<br />

gewaltpräventiven Bereich, da die Kinder lernen, mit ihrer Freizeit sinnvoll umzugehen.<br />

Ebenso werden die Kinder nach gesunden und abwechslungsreichen Ernährungsrichtlinien<br />

verpflegt. Dies kann sich generell positiv auf ihr Essverhalten und den Umgang mit Nahrung<br />

auswirken.<br />

Kinder, Mütter und Väter, die noch nicht so lange in der Schweiz leben oder in denen die<br />

deutsche Sprache weniger vertraut ist, werden besser integriert und gefördert. Einer<br />

Isolation kann entgegengewirkt werden.<br />

Wenn familien- und schulergänzende Kinderbetreuung noch dazu beitragen kann, dass mehr<br />

junge Paare Lust auf Kinder verspüren, wäre das, vor dem Hintergrund der Alterung der<br />

Gesellschaft, eine positive, präventive Nebenwirkung.<br />

Die Vereinbarung von familiären, beruflichen und sozialen Verpflichtungen unterliegt weniger<br />

Stressfaktoren, die Zufriedenheit und Lebensqualität von Eltern und Kindern wird<br />

gesteigert.<br />

3.2.4 Standortattraktivität<br />

Investitionen in Bildungs- und Betreuungsinstitutionen, die zu einer erhöhten Standortattraktivität<br />

beitragen, lohnen sich für die Gemeinden.<br />

Die Studie "Kindertagesstätten zahlen sich aus", die im Auftrag des Sozialdepartements<br />

der Stadt Zürich im Jahr 2001 erstellt wurde, sowie weitere Untersuchungen zeigen, dass<br />

pro Franken, der gesamthaft investiert wird, zwischen knapp zwei und vier Franken an<br />

die Gesellschaft zurück fliessen und damit den Kosten eines ausreichenden Angebots an<br />

familien- und schulergänzenden Kinderbetreuungsplätzen ein 2-bis 4-facher volkswirtschaftlicher<br />

und gesellschaftlicher Nutzen gegenüber steht. Der finanzielle Rückfluss setzt<br />

sich gemäss den Studien wie folgt zusammen:<br />

� Erhöhte Steuereinnahmen<br />

- Steuereinnahmen der Beschäftigten in Betreuungseinrichtungen.<br />

- Steuereinnahmen aus dem unmittelbaren Mehreinkommen der Eltern.<br />

- Steuereinnahmen aus den langfristig erhöhten Einkommen der Eltern (Eltern,<br />

die ohne Unterbruch/Karrierenknick erwerbstätig sind, haben langfristig<br />

eine positive Lohnentwicklung).<br />

� Einsparungen von Kosten<br />

- Einsparungen bei den Sozialausgaben.<br />

- Einsparungen für Sonderschulmassnahmen.<br />

- Einsparungen für Brückenangebote von Schulabgänger/innen.<br />

12


3.2.5 Volkswirtschaftliches Wachstum<br />

Familien- und schulergänzende Kinderbetreuungen tragen dazu bei, das volkswirtschaftliche<br />

Wachstum anzukurbeln. Erwerbstätige Eltern bezahlen mehr Steuern und erleben<br />

einen kleineren Unterbruch in ihrer beruflichen Karriere, was sich positiv auf die zukünftigen<br />

Verdienstmöglichkeiten auswirkt. Beschäftigte in den Betreuungsinstitutionen bezahlen<br />

ebenfalls Einkommenssteuern.<br />

Eltern, die beide voll- oder teilzeitlich arbeiten, verfügen über mehr Kaufkraft und weniger<br />

Zeit, so dass sie diese Kaufkraft für den Kauf zusätzlicher Dienste aufwenden (z.B.<br />

Kinderbetreuer/innen, Gärtner/innen, Raumpfleger/innen). Sie nehmen mehr am Konsum<br />

teil (gehen eher auswärts Essen, machen Ferien im Hotel anstatt in der Ferienwohnung)<br />

und tragen auch dadurch zum Wirtschaftswachstum bei.<br />

Dass in der modernen Gesellschaft beides, Kinder und Beschäftigung, zum Glücklichsein<br />

der Familien gehört, ist für die Gesellschaft ein Vorteil. Eine höhere Erwerbsquote der<br />

Bevölkerung steigert das Wirtschaftswachstum, welches u. a. erforderlich ist, um die<br />

Finanzierung der Alters- und Sozialwerke weiterhin sichern zu können. Mehr Beschäftigte<br />

tragen zum Wohlstand der Gesellschaft bei, insbesondere dann, wenn die Berufstätigen<br />

hohe Leistungen erbringen. In der Schweiz sind es vor allem die know-how-intensiven<br />

Dienstleistungen und Technologien, die eine hohe Wertschöpfung generieren. Dafür sind<br />

gut ausgebildete Arbeitskräfte und ein hohes Bildungsniveau der Bevölkerung gefragt.<br />

13


4. Familien- und schulergänzende Kinderbetreuung -<br />

Projekt Menziken<br />

Das vorliegende <strong>Gesamtkonzept</strong> bezieht sich auf die familien- und schulergänzende<br />

Betreuung von Kindern im Vorschul- und Schulalter (0-16 Jahre). Da diese definierte<br />

Zielgruppe unterschiedliche Betreuungsformen beansprucht wird das Konzept in zwei<br />

Bereiche aufgeteilt:<br />

� Betreuung Vorschulkinder<br />

� Betreuung Primarschul- / Oberstufenkinder<br />

Die im Bericht und in den Anhängen enthaltenen Zahlen wurden im Mai 2009 erhoben.<br />

Sie sind ständigen Änderungen unterworfen.<br />

4.1 Betreuung Vorschulkinder<br />

4.1.1 Bestehendes Angebot<br />

Menziken<br />

In Menziken gibt es zwei Betreuungsinstitutionen (Kindertagesstätte Spätzen-Näscht und<br />

die als Grossfamilie geführte Institution Jim Knopf), die eine umfassende familienergänzende<br />

Kinderbetreuung im Vorschulalter anbieten. Das bedeutet, dass sie eine ganztägige<br />

Kinderbetreuung von Montag bis Freitag während des ganzen Jahres, mit Ausnahme<br />

der Betriebsferien, anbieten.<br />

Die Institutionen verfügen über verschiedene Trägerschaften und Organisationen, die den<br />

Betrieb gewährleisten.<br />

Die Kindertagesstätte Spatze-Näscht hat keine Leistungsvereinbarung mit der Gemeinde<br />

Menziken, erhält aber einen jährlichen Beitrag der Gemeinde (vgl. Ziffer 2.2).<br />

Jim Knopf wird privat als Grossfamilie geführt und hat sich nicht bereit erklärt, Bestandteil<br />

dieses Konzeptes zu sein. Jim Knopf erhält keinerlei Entschädigungen der Gemeinde<br />

Menziken.<br />

Kindertagesstätte Spatze-Näscht<br />

www.spatze-naescht.ch<br />

Die Kindertagesstätte Spatze-Näscht wird von einem Verein geführt. Es werden total 22<br />

Plätze angeboten, die von 60 Kindern belegt werden. Im letzen Jahr (2008) wurden<br />

durchschnittlich 16,5 Plätze besetzt, was einer Auslastung von 75,2% entspricht. Aus<br />

Menziken stammen 31 Kinder im Vorschulalter, die zusammen 11,5 Plätze belegen.<br />

Die Öffnungszeiten sind von 6.30 – 18.00h während 48 Wochen. Der max. Tarif beträgt<br />

CHF 72.--/Tag. Die Gemeinde Menziken beteiligt sich mit einem Betrag von CHF 5'000.--<br />

/Jahr an der Kindertagesstätte. Der Spitalverein Oberwynen- und Seetal zahlt pro Jahr<br />

CHF 12'000.--. (Weitere Details siehe Ziffer 8.3. Analyse Ist-Situation)<br />

Tagesfamilien<br />

Die Tagesfamilien in Menziken werden privat vermittelt und es gibt keine verlässliche<br />

Angaben über den Bestand der Tagesfamilien und wie viele Kinder in Tagesfamilien betreut<br />

werden.<br />

Jim Knopf<br />

Jim Knopf wird privat als Grossfamilie geführt. Es gibt 12 Plätze und es werden Kinder im<br />

Alter von 3 Monate – 16 Jahren aufgenommen. Im Moment gibt es keine freien Plätze.<br />

14


Die Öffnungszeiten sind von 6.30 – 18.00h während 48 Wochen. Der max. Tarif beträgt<br />

CHF 35.--/Tag.<br />

Region<br />

In der Region gibt es einige Kindertagesstätte, die total 125 Betreuungsplätze anbieten,<br />

die von 234 Kinder belegt werden. Es gibt in fast allen Kindertagesstätten noch freie Plätze<br />

(24,6 Plätze noch frei).<br />

Im Moment werden nur im Pink Panther in Reinach 4 Kinder aus Menziken betreut. Alle<br />

anderen Kitas betreuen keine Kinder aus Menziken. Die Tarife der Kindertagesstätten<br />

bewegen sich zwischen CHF 70.-- - CHF 100.--/Tag; für Babies: max. CHF 113.--.<br />

(Weitere Details siehe Ziffer 8.3. Analyse Ist-Situation)<br />

4.1.2 Angebots-Lücken<br />

In allen Betreuungsangeboten, auch in den Nachbargemeinden, gibt es noch freie Plätze.<br />

Die Nachfrage nach Babyplätzen und subventionierten Plätzen sind jeweils hoch und die<br />

Betreuungsinstitutionen bemühen sich, diesen Nachfragen nach zu kommen. Die Subventionierung<br />

der Plätze durch die Institutionen ist nur begrenzt möglich, da die meisten<br />

Kosten fix sind (Personal, Räumlichkeiten, Infrastruktur). Eine Erweiterung der Subventionen<br />

kann nur durch die öffentliche Hand gewährleistet werden.<br />

4.1.3 Finanzen<br />

Das Budget der Kita Spatze-Näscht ist knapp berechnet und weist für das Jahr 2009 einen<br />

Verlust von rund CHF 4’000.—aus. Die folgenden Punkte haben Einfluss auf die Finanzlage<br />

der Kita:<br />

1. Die Personalkosten sind niedrig gehalten, entsprechen aber den Minimallöhnen.<br />

2. Die Kosten für die Verpflegung können nur so gering budgetiert werden, da das<br />

Spital Menziken einen günstigen Verkaufspreis verrechnet.<br />

3. Die Kita bietet den Familien viele Rabatte und Reduktionen an, damit sie attraktiv<br />

für die Familien bleibt. Die Kosten dieser Reduktionen trägt die Kita allein.<br />

4. Damit die Kita alle anfallenden Arbeiten ausserhalb der Betreuungsaufgaben erledigen<br />

kann, ist sie darauf angewiesen, dass der Vorstand ehrenamtlich tätig ist<br />

und tatkräftig mitarbeitet.<br />

5. Die Kita-Leitung leistet zusätzlich unentgeltliche Überzeiten.<br />

Die Kita Spatze-Näscht kämpft jedes Jahr mit den Finanzen und versucht den Betrieb so<br />

kostengünstige wie möglich zu führen. Dies ist auf die Länge nicht möglich, da relativ<br />

schnell die Qualität der Betreuung darunter leiden kann.<br />

Eine stabile Finanzlage der Kita ist mit einer Vollkostenberechnung und darauf aufbauend<br />

einer höheren Auslastung und einer Tarifanpassung zu erreichen. Das Bewusstsein, dass<br />

Reduktionen und Rabatte und die Auslastung der Kita Einfluss auf die Finanzlage haben,<br />

erleichtert eine betriebswirtschaftliche Sichtweise der Finanzlage.<br />

15


Ziele einer neuen Finanzierungslösung<br />

Die Gemeinde Menziken könnte mit einer Leistungsvereinbarung die Subventionierung<br />

der Kita Spatze-Näscht regeln, indem sie nicht mehr eine objektorientierte Subventionierung<br />

(an die Institution) anstrebt, sondern eine subjektorientierte Subventionierung (an<br />

die Familien aus Menziken) realisiert.<br />

Der Kita wäre es somit möglich, allen Familien die genau berechneten Vollkosten zu verrechnen<br />

(damit sichert sie ihre Existenz) und gleichzeitig den Familien aus Menziken einen<br />

einkommensabhängigen Tarif anzubieten. Die Kita hätte zudem die Möglichkeit mit<br />

dem gleichen System die Wohngemeinden von den anderen Familien um eine identische<br />

Unterstützung anzufragen. Ein Restrisiko, im Besonderen die Auslastung der Kita, obliegt<br />

nach wie vor der Verantwortung der Kita.<br />

In einer Leistungsvereinbarung könnte zusätzlich noch folgende Punkte geregelt werden:<br />

- Aufnahmekriterien der Kinder<br />

- Angebotsmenge<br />

- Leistungen<br />

- Qualitätsstandards<br />

- Finanzielle Abgeltung<br />

Elternbeiträge für die Kita könnten wie folgt aussehen:<br />

Angebot Zeitfenster Kosten<br />

Ganzer Tag<br />

Halber Tag<br />

CHF 80.--<br />

CHF 50.--<br />

16


4.2 Betreuung Primarschulkinder<br />

4.2.1 Bestehendes Angebot<br />

Mittagstisch Pick<br />

Der Gemeinnützige Frauenverein bietet im Hedigerhaus den Mittagstisch Pick für Kindergarten-<br />

und Schulkinder an.<br />

� Mittagstisch Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag<br />

von 11.30 – 13.15h<br />

� Kosten CHF 8.50 – 10.-- pro Essen und Kind inkl.<br />

Betreuung im Abonnement<br />

CHF 10.50 – 11.—pro Essen und Kind inkl.<br />

Betreuung als Einzelbesuch<br />

Kinderhort Mikado<br />

Der Gemeinnützige Frauenverein bietet einen Kinderhort für Kindergarten- und Schulkinder<br />

(bis 5. Klasse) an.<br />

� Morgenbetreuung Montag – Freitag<br />

von 6.30 – 9.00h<br />

CHF 15.— bis 2 Besuche pro Woche<br />

CHF 30.— ab 3 Besuche pro Woche<br />

� Nachmittagsbetreuung Montag – Freitag<br />

von 13.00 – 17.30h<br />

CHF 40.— bis 2 Besuche pro Woche<br />

CHF 65.— bis 3 Besuche pro Woche<br />

� Kosten Morgen- und Nachmittagsbetreuung<br />

CHF 75.—pro Woche<br />

Ferienbetreuung<br />

CHF 90.—pro Woche<br />

Schulhaus<br />

In den Schulhäusern werden 48 Abteilungen mit 790 Schülern geführt. Davon sind 311<br />

Schüler in der Oberstufe. Das Betreuungsangebot sieht in den Schulhäuser wie folgt aus:<br />

� Blockzeiten Montag-Freitag von 9.00 – 11.00h, 1. + 2. Klasse<br />

Montag-Freitag von 8.15 – 11.45h, ab 3. Klasse<br />

� Randstundenbetreuung: Montag-Freitag von 8.15 – 9.05h und<br />

11.00 – 11.45h im Primarschulhaus von der<br />

Schule organisiert. Nur für Kinder der 1. + 2.<br />

Klasse.<br />

� Aufgabenhilfe: Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag<br />

(Nachmittag). Organisation Schulverwaltung<br />

Die Aufgabenhilfe ist für die Eltern kostenpflichtig,<br />

das Inkasso läuft über die Gemeindeverwaltung.<br />

17


Kindergärten<br />

In den Kindergärten von Menziken werden 93 Kinder unterrichtet. Das Betreuungsangebot<br />

sieht wie folgt aus:<br />

� Blockzeiten Montag-Freitag von 8.00 – 12.00h<br />

Zwei Nachmittage 13.15 – 15.45h<br />

4.2.2 Angebots-Lücken<br />

In Menziken wird ein umfassendes Betreuungsangebot für die Schulkinder angeboten. Als<br />

einzige Angebots-Lücke fehlt am Mittwoch ein Mittagstisch-Angebot.<br />

Dieses umfassende, sehr günstige Betreuungsangebot wird jedoch von Menziker Familien<br />

viel zu wenig genutzt. Zum Teil liegt es daran, dass die Angebote Mittagstisch und Früh-<br />

/Nachmittagsbetreuung räumlich getrennt sind, personell von verschiedenen Betreuerinnen<br />

betreut werden und die soziale Durchmischung der Kinder nicht optimal stattfindet.<br />

Zudem braucht es zurzeit vier Anmeldungen für vier Angebote. Das bedeutet, dass das<br />

An- bzw. Abmeldeverfahren kompliziert ist.<br />

4.2.3 Angebots-Erweiterung<br />

In Menziken sollen Tagesstrukturen inkl. Mittagstischbetreuung von Montag bis Freitag<br />

von 6.30 – 18.30h während 48 - 50 Schulwochen an einem Ort und unter der Führung<br />

einer Trägerschaft angeboten werden. Während den Nachmittagen können in den Tagesstrukturen<br />

auch Therapien, Aufgabenhilfe, Sport- und Musikangebote sowie andere Freizeitmöglichkeiten<br />

besucht werden.<br />

18


Unterricht und Betreuung der Kinder könnten in Zukunft folgendermassen aussehen:<br />

6.30 - 8.15<br />

8.15 - 11.45<br />

11.45 -<br />

13.30<br />

13.30 –<br />

18.00<br />

Montag Dienstag Mittwoch Donnerstag Freitag<br />

Frühbetreuung (freiwillig)<br />

Unterricht in Blockzeiten inkl. Randzeitenbetreuung<br />

Mittagstisch-Betreuung (freiwillig)<br />

Unterricht und/oder<br />

Betreuung (freiwillig)<br />

Dies wäre ein grosser Gewinn für die Schule Menziken. Dabei ist es wichtig darauf zu<br />

achten, dass die Tagesstrukturen einheitlich organisiert und professionell geführt werden<br />

und dass sie einen guten Kontakt zur Schulleitung aufbauen kann.<br />

Es gilt nämlich in der ersten Phase des Aufbaus, das Vertrauen der Menziker Familien in<br />

allen Einwohnerschichten zu gewinnen, damit sie davon überzeugt sind, dass das Angebot<br />

zuverlässig und professionell geführt wird.<br />

Dazu wird eine gewisse „Durststrecke― nötig sein, die finanziell mit den Anstossfinanzierungen<br />

des Bundes überbrückt werden könnte (siehe Ziffer 4.2.4 Finanzierung). Es<br />

braucht aber auch die finanzielle und idelle Unterstützung der Gemeinde und ein grosses<br />

Engagement der zukünftigen Trägerschaft um diese Herausforderung anzunehmen.<br />

4.2.4 Anforderungen an den Aufbau/Ausbau von Tagesstrukturen<br />

Allgemein<br />

Alle Kinder und Jugendlichen der Volksschule besuchen den Unterricht im Rahmen von<br />

Blockzeiten. Sie können am Morgen, über Mittag und am Nachmittag von einer Förderung<br />

und Betreuung in Tagesstrukturen profitieren, sofern sie, beziehungsweise ihre Eltern<br />

dies wollen.<br />

Trägerschaft<br />

Die Trägerschaft soll in der Gemeinde bekannt und breit abgestützt sein. Sie übernimmt<br />

die Verantwortung für alle familien- und schulergänzende Kinderbetreuungsformen (Kindertagesstätte,<br />

Mittagstisch, Tagesstrukturen).<br />

Sie hat die Aufgabe und Verantwortung die Betreuungseinrichtungen einheitlich und strategisch<br />

zu führen, aber gleichzeitig auch die individuellen Ansprüche zu berücksichtigen.<br />

Die Trägerschaft kann als Verein oder als Fachstelle organisiert sein. Dabei ist zu beachten,<br />

dass nur eine private Trägerschaft in den Genuss der Gelder gemäss SPG (Sozialhilfe<br />

und Präventionsgesetzt des Kantons Aargau) kommt. Eine Trägerschaft, die durch die<br />

Gemeinde geführt wird, erhält keinerlei Unterstützungsgelder gemäss SPG.<br />

Die Trägerschaft unterscheidet zwischen strategischer und operativer Verantwortung.<br />

19


Strategische Verantwortung (Vorstand)<br />

� Finanzielle Absicherung, Abschliessen von Leistungsverträgen.<br />

� Erstellung und laufende Überprüfung der Konzepte und Reglemente.<br />

� Gesellschaftliche Entwicklung aufnehmen und umsetzen (Angebot – Nachfrage).<br />

� Stellenbeschreibungen, Auswahl des Personals.<br />

� Zusammenarbeit und Qualifikationsgespräche mit Tagesstruktur-Leitung.<br />

� Öffentlichkeitsarbeit<br />

� Finanzverantwortung<br />

� Qualitätssicherung<br />

� Zusammenarbeit mit Gemeinde, Schule etc.<br />

Operative Verantwortung (Betrieb)<br />

� Betreuung, Erziehung und Verpflegung der Kinder.<br />

� Ausstattung der Räumlichkeiten.<br />

� Personalführung (Einarbeitung, Qualifikationsgespräche, Weiterbildung).<br />

� Elternzusammenarbeit, Veranstaltungen mit Eltern.<br />

� Teamarbeit, Teamentwicklung, Weiterbildung.<br />

� Buchhaltung und Inkasso<br />

Es ist geplant, eine Gesamtträgerschaft für die Kinderbetreuung von Vorschul- und<br />

Schulkinder zu gründen. Diese Gesamtträgerschaft übernimmt die strategische Führung<br />

der Kita Spatze-Näscht und der Tagesstrukturen. Sie bestimmt auch die Betriebsführung<br />

der einzelnen Betriebe.<br />

Der Vorstand müsste mit Elternvertretungen von Vorschulkinder und Schulkinder, Vertretungen<br />

aus der Gemeinde, Schule, Schulsozialarbeit, Kita Spatze-Näscht und evt. Gemeinnütziger<br />

Frauenverein besetzt werden.<br />

Die Gesamtträgerschaft könnte zudem die Aufgabe als Anlaufstelle für die Familien in<br />

Menziken übernehmen, die Informationen über die bestehende Betreuungsangebote weitergeben<br />

könnte.<br />

Platzangebot<br />

Gemäss Erfahrungswerten in anderen Gemeinden kann mit einer Beteiligung von ca. 20 -<br />

25% der Kinder, die während 2 - 3 Tagen pro Woche (40-60%) die Tagesstrukturen besuchen<br />

würden, gerechnet werden. In der Schule Menziken besuchen rund 900 Kinder<br />

die Schule. Würde man von den Erfahrungswerten in anderen Gemeinden ausgehen,<br />

müsste ein Platzangebot bei einem Vollausbau von ca. 50 Plätzen für Kindergarten- und<br />

Primarschüler (ohne Oberstufe) zur Verfügung gestellt werden.<br />

Anzahl Kindergarten- und Schulkinder<br />

Kindergarten: 93 Kinder<br />

Primarschule: 490 Kinder<br />

Oberstufe: 310 Kinder<br />

Für die erste Phase des Aufbaus Tagesstrukturen wird ein Angebot von 10-15 Plätzen<br />

vorgesehen. Dies kann je nach Bedarf weiter ausgebaut und angepasst werden.<br />

Anzahl Betreuungspersonen<br />

Für die Betreuung und Aufgabenunterstützung in Tagesstrukturen stehen bis zu max. 8 -<br />

10 Plätzen mind. eine Betreuungsperson und für weitere 8 Plätze je mindestens eine<br />

zusätzliche Betreuungsperson zur Verfügung.<br />

20


Am Mittagstisch sollte bereits ab 5 anwesenden Kindern eine 2. Betreuungsperson präsent<br />

oder auf Abruf bereit sein. Dies, um auf individuelle Bedürfnisse eingehen oder im<br />

Notfall adäquat handeln zu können. Ab 18 Kindern wird eine 3. Betreuungsperson und ab<br />

26 Kindern eine 4. Betreuungsperson nötig.<br />

Qualifikation des Personals<br />

Tagesstrukturen stehen unter der Leitung von mindestens einer Betreuungsfachperson<br />

mit einer höheren Weiterbildung und/oder einer spezifischen Führungsausbildung.<br />

Bei der Betreuung und der Aufgabenunterstützung steht mindestens eine im Betreuungsbereich<br />

aus- oder weitergebildete Person zur Verfügung.<br />

Das Personal, das in einer Tagesstruktur beschäftigt ist, sollte die Zusammenhänge eines<br />

breiteren Erfahrungshorizontes (Familie, Schule, Freizeit, Gesellschaft) der Kinder verstehen<br />

und kann sich auf einer reiferen, kognitiven Stufe mit ihnen auseinander setzen. Es<br />

verfügt ebenfalls über interkulturelle Kompetenzen und kann damit einen zufrieden stellenden<br />

Umgang mit Kindern aus allen Kulturen pflegen. Die Leitung einer Tagesstruktur<br />

sollte über administrative, organisatorische und pädagogische Kenntnisse verfügen, die in<br />

entsprechenden Aus- und Weiterbildungen erlangt worden sind. Die Betreuerinnen sollten<br />

mindestens über die kantonale Ausbildung für MittagstischbetreuerInnen an der Berufsschule<br />

für Gesundheit und Soziales in Brugg verfügen bzw. diese absolvieren wollen<br />

(Teilfinanzierung der Ausbildungskosten durch die Gemeinde).<br />

Definition Ausbildung Personal<br />

� Pädagogisch ausgebildetes Personal<br />

Lehrperson, Kindergärtner/in, Sozialpädagoge/in<br />

� Ausgebildetes Personal mit Zusatzausbildung<br />

Fachfrau/Fachmann Betreuung Bereich Kinder mit Zusatzausbildung in Leitungs-<br />

und Führungsfunktion<br />

Fachfrau/Fachmann Betreuung Bereich Kinder mit Zusatzausbildung im Management<br />

von Non-Profit-Organisationen<br />

� Ausgebildetes Personal<br />

Fachfrau/Fachmann Betreuung Bereich Kinder, Kinderpfleger/in mit Zusatzausbildung<br />

in Pädagogik, Person mit Zusatzausbildung im Bereich Mittagstischbetreuung<br />

� Nicht ausgebildetes Personal<br />

Kinderpfleger/in, Person mit einfachen Grundkompetenzen im Umgang mit Kindern,<br />

Person mit eigener Erfahrung als (Gross-)Mutter oder (Gross-)Vater<br />

� Auszubildendes Personal<br />

Lehrfrau/Lehrling Fachfrau/Fachmann Betreuung Bereich Kinder<br />

Praktikant/in<br />

Finanzierungen<br />

Die Finanzierung des Betriebes Tagesstrukturen setzt sich aus folgenden Erträgen zusammen:<br />

- Elternbeiträge gemäß Tarifreglement<br />

- Gemeindebeiträge<br />

21


- Finanzhilfe des Bundes<br />

- Kantonsbeiträge<br />

- Beiträge Dritter<br />

Die Vereinsbeiträge an die Trägerschaft fliessen nicht in den Betrieb, sondern werden für<br />

reine Vereinstätigkeiten verwendet.<br />

Elternbeiträge<br />

Die Elternbeiträge werden anhand der Vollkosten berechnet und sollen einkommensabhängig<br />

gestaltet werden können. Die definitive Festlegung der Tarife ist in der Kompetenz<br />

der Trägerschaft oder kann bei einer finanziellen Beteiligung durch die Gemeinde Bestandteil<br />

einer Leistungsvereinbarung sein.<br />

Elternbeiträge für Tagesstrukturen könnten wie folgt aussehen:<br />

Angebot Zeitfenster Kosten<br />

Mittagstisch 11.45 - 13.15h CHF 12.--<br />

Frühbetreuung 06.30 - 08.30h CHF 15.--<br />

Frühbetreuung inkl. Mit- 06.30 - 08.30h<br />

tagstisch<br />

Mittagstisch inkl. Nach-<br />

11.45 - 13.15h<br />

CHF 25.-mittag<br />

11.45 - 18.30h<br />

CHF 40.--<br />

Mittagstisch und halber<br />

Nachmittag<br />

11.45 - 13.15h<br />

15.15 - 18.30h oder<br />

13.15 - 15.00h<br />

CHF 30.--<br />

Einzelstunden Nur in Ausnahmefällen CHF 15.--/Std.<br />

Ganzer Tag (Ferien) Nur in den Ferien CHF 52.--<br />

Ganzer Nachmittag 13.15 - 18.30h CHF 35.--<br />

Halber Nachmittag 15.15 - 18.30 oder<br />

13.15 - 15.00h<br />

CHF 25.--<br />

Beiträge der Gemeinde<br />

Die Gemeinde Menziken hat bis heute eine objektorientierte Beitragspolitik betrieben.<br />

Dies hat zur Folge, dass die Beiträge nicht immer gerecht verteilt worden sind.<br />

Diese Beitragspolitik ist zu überdenken und in Leistungsvereinbarungen mit den bestehenden<br />

Trägerschaften zu definieren (Anhang: Muster Leistungsvereinbarung Kanton<br />

Aargau). Sollte sich die Gemeinde Menziken für eine subjektorientierte Beitragspolitik<br />

entscheiden, würde dies bedeuten, dass die Familien aus der Gemeinde Menziken direkt<br />

unterstützt werden, indem sie einen einkommensabhängigen Tarif erhalten und die Gemeinde<br />

die Differenz zum Volltarif ausgleichen würde (siehe Ziffer 5 Finanzierungsmodell).<br />

Finanzhilfen des Bundes (Anstossfinanzierung)<br />

Das Bundesgesetz über Finanzhilfen für familienergänzende Kinderbetreuung ist seit dem<br />

1. Februar 2003 in Kraft. Es handelt sich um ein auf 8 Jahre befristetes Impulsprogramm,<br />

22


das die Schaffung zusätzlicher Plätze für die Tagesbetreuung von Kindern fördern soll,<br />

damit die Eltern Erwerbsarbeit bzw. Ausbildung und Familie besser vereinbaren können.<br />

Art. 2 Empfänger<br />

1 Die Finanzhilfen können ausgerichtet werden an:<br />

a. Kindertagesstätten;<br />

b. Einrichtungen für die schulergänzende Betreuung von Kindern bis zum Ende der<br />

obligatorischen Schulzeit; und<br />

c. Strukturen für die Koordination der Betreuung in Tagesfamilien.<br />

2 Die Finanzhilfen werden in erster Linie für neue Institutionen gewährt. Sie können auch<br />

für bestehende Institutionen gewährt werden, die ihr Angebot wesentlich erhöhen.<br />

Art. 3 Voraussetzungen<br />

1 Die Finanzhilfen können Kindertagesstätten und Einrichtungen für die schulergänzende<br />

Betreuung gewährt werden:<br />

a. die als juristische Personen organisiert und nicht gewinnorientiert sind, oder die<br />

von der öffentlichen Hand getragen sind;<br />

b. deren Finanzierung langfristig, mindestens aber für sechs Jahre, gesichert erscheint;<br />

und<br />

c. die den kantonalen Qualitätsanforderungen genügen.<br />

Für eine Tagesstruktur mit schulergänzender Betreuung werden während 3 Jahren Finanzhilfe<br />

angeboten. Die Anträge an die Anstoßfinanzierung müssen spätestens 12 Wochen<br />

vor Betriebsbeginn eingereicht werden. Der Beitrag beträgt pro angebotenen Platz<br />

Fr. 3.000.—pro Jahr bei einem Vollangebot (morgens, mittags und nachmittags, während<br />

5 Tage pro Woche). Details siehe unter Verordnung Finanzhilfe für familienergänzende<br />

Kinderbetreuung www.bsv-admin.ch.<br />

Kantonsbeiträge<br />

Der Kanton beteiligt sich auf der Grundlage von Leistungsvereinbarungen an privaten<br />

Institutionen der Tagesbetreuung von Kindern im Umfang von maximal 20 % der anrechenbaren<br />

Betriebskosten, sofern sich die Gemeinde angemessen beteiligt (§ 51 Abs. 2<br />

SPG und § 35 SPV).<br />

Gesuche sind dem Kantonalen Sozialdienst einzureichen. Dieser entscheidet nach Vorliegen<br />

der definitiven Jahresrechnung über den effektiven Kantonsbeitrag. Es besteht die<br />

Möglichkeit aufgrund des Budgets Vorauszahlungen zu erhalten.<br />

Räumlichkeiten<br />

Die Tagesstrukturen sollten in naher Umgebung zu den jeweiligen Schulhäusern liegen<br />

und für alle Kinder gefahrlos und leicht erreichbar sein. Bei einem Angebot von 10 bis 20<br />

Plätzen stehen ein Ess- und ein Aufenthaltsraum mit Tageslicht zur Verfügung. Pro Platz<br />

werden 6m2 Raumfläche gerechnet.<br />

Hinzu kommen Nebenräume wie:<br />

� Küche (voll ausgestattet, wenn selber gekocht wird), die auch von den Kindern genutzt<br />

werden kann und die über genügend Aufbewahrungsmöglichkeiten für Lebensmittel<br />

verfügt (Lebensmittelgesetz).<br />

� WC, nach Geschlecht getrennt.<br />

� Büro- und Gesprächsraum<br />

� Garderobe<br />

� Stauräume<br />

23


Die Ausstattung der Räume lässt verschiedene Beschäftigungs- und Verhaltensweisen zu<br />

(z.B. essen, spielen, sich zurückziehen, Aufgaben machen, stille Beschäftigung, sich bewegen<br />

und austoben, werken, sich ausruhen). Aussenräume stehen direkt oder in unmittelbarer<br />

Nähe zur Verfügung, damit sie von den Kindern gefahrlos genutzt werden können.<br />

In der Arbeitsgruppe wurden diverse Möglichkeiten von Räumlichkeiten diskutiert und<br />

bewertet (Anhang: Bewertung Räumlichkeiten).<br />

4.3 Betreuung Oberstufenschulkinder<br />

Die Arbeitsgruppe ist sich bewusst, dass die Mittagstisch-Betreuung der Oberstufenschulkinder<br />

ebenso wichtig ist. Falls ein Bedürfnis für die Oberstufe bestehen sollte, würde das<br />

Bedürfnis, unter Einbezug der Oberstufen-Schulleitung und dem Schülerrat, durch die<br />

Trägerschaft abgeklärt werden und ein dementsprechenden Antrag an die Gemeinde<br />

formuliert werden.<br />

24


5. Finanzierungsmodell<br />

Die Kosten einer Kindertagesstätte in den Griff zu bekommen bedarf einem hohen Mass<br />

an Professionalität, Flexibilität und Geschick im Umgang mit betriebswirtschaftlichen Daten.<br />

Eine Kindertagesstätte ist ein Betrieb, der ständigen Schwankungen (Ein- und Austritte<br />

von Kindern) ausgesetzt ist. Es ist deshalb äusserst wichtig, dass die Finanzierung<br />

einer Kindertagesstätte gut durchdacht ist und auf verschiedene Seiten abgesichert werden<br />

kann.<br />

Die Hauptpositionen auf der Ausgabenseite sind die Personalkosten, die ca. 70 – 80 %<br />

der Gesamtkosten ausmachen. Dazu kommen die Räumlichkeiten, die als Fixkosten kaum<br />

beeinflussbar sind und der übrige Betriebsaufwand, der je nach Fluktuation von Kindern<br />

und Personal höher oder tiefer ausfallen kann.<br />

Auf der Ertragsseite sind die Haupteinnahmequellen die Elternbeiträge. Diese müssen<br />

sozialverträglich berechnet werden, damit die Auslastung der Kindertagesstätte bei 90%<br />

liegen kann und es sich alle Eltern leisten können, einen Platz in der Kindertagesstätte zu<br />

finanzieren.<br />

Damit dies möglich ist, ist es gleichzeitig die Aufgabe der öffentlichen Hand, sich an den<br />

Kosten eines Platzes in einer Kindertagesstätte mit zu beteiligen.<br />

5.1 Bisherige Schwierigkeiten<br />

Die Kita Spatze-Näscht finanzierte sich bis anhin hauptsächlich mit den Elternbeiträgen<br />

und Sponsorengelder. Die Betriebskosten mussten so tief wie möglich gehalten werden,<br />

damit die Elternbeiträge die Betriebsaufwendungen decken konnten. Die Elternbeiträge<br />

sind einkommensabhängig und können je nach Durchmischung der Kindergruppen von<br />

Jahr zu Jahr variieren. Mit diesem Finanzierungsmodell kam die Trägerschaft der Kita<br />

Spatze-Näscht je nach „Geschäftsverlauf― in finanzielle Schwierigkeiten, die sie nur durch<br />

zusätzliche Sponsoren, freiwillige und unentgeltliche Mitarbeit und reduzierte Personalkosten<br />

decken konnte. Der Beitrag der Gemeinde Menziken zur Unterstützung der Betriebskosten<br />

beträgt CHF 5'000.—pro Jahr.<br />

5.2 Neues Finanzierungsmodell<br />

Mit der Ausdehnung auf ein umfassendes Kinderbetreuungsangebot (Kita und Tagesstrukturen)<br />

in der Gemeinde Menziken soll in diesem Projekt, ein neues Finanzierungsmodell<br />

entwickelt werden. Mit diesem neuen Finanzierungsmodell sollen folgende Ziele<br />

erreicht werden:<br />

a) Gesunde finanzielle Basis für die Betreuungsinstitutionen.<br />

b) Wirtschaftlichkeit und Qualität der Betreuungsinstitutionen fördern.<br />

c) Einkommensabhängige Tarife für die Eltern.<br />

d) Subjektorientierte Subventionierung durch die Gemeinde Menziken.<br />

e) Anreiz für andere Gemeinde, ihre eigenen Familien ebenfalls zu subventionieren.<br />

Die Trägerschaft der Betreuungsinstitutionen ist aufgefordert sich die betriebswirtschaftlichen<br />

Instrumente wie Vollkostenrechnung, Budget, Mehrjahresplanung und Controlling<br />

zu beschaffen. Aufgrund der Vollkostenrechnung und der Mehrjahresplanung wird die<br />

Tarifgestaltung für die Elternbeiträge berechnet. Dabei ist zu achten, dass nur Eltern in<br />

den Genuss von einkommensabhängigen Tarifen kommen können, deren Gemeinde sich<br />

an der Finanzierung der Sozialtarife mitbeteiligen. Alle anderen Eltern müssen den<br />

Höchsttarif bezahlen. Zudem soll die Auslastung der Betreuungsinstitution optimal gestaltet<br />

und die Qualitätsanforderungen eingehalten werden.<br />

25


Gemeindebeiträge<br />

Die Beiträge der Gemeinde Menziken werden subjektorientiert gestaltet. Dies bedeutet,<br />

dass die Eltern grundsätzlich den vollen Tarif an die Kindertagesstätte bezahlen und eine<br />

Reduzierung des Tarifs bei der Gemeinde beantragen können. Die Gemeinde wird die<br />

Differenz zwischen dem vollen Tarif und dem Anspruch an den einkommensabhängigen<br />

Tarif rückwirkend direkt an die Familie ausbezahlen.<br />

Bemessungsgrundlagen für die Beiträge der Gemeinde Menziken<br />

Bei einem steuerbaren Einkommen beträgt der Gemeindebeitrag:<br />

von über Franken bis und mit Franken Gemeindebeitrag<br />

A 40'000.-- 40%<br />

B 40'001.-- 50'000.-- 30%<br />

C 50'001.-- 60'000.-- 20%<br />

D 60'001.-- 70'000.-- 10%<br />

E ab 70'001.-- 0%<br />

Die zu erwartenden Kosten für die Gemeinde können nur geschätzt werden und hätten<br />

im letzten Jahr (Zahlen 2008) wie folgt ausgesehen:<br />

Kindertagesstätte Spatze-Näscht, Menziken<br />

Kosten pro Platz/Jahr: CHF 18'545.— CHF 80.--/Tag<br />

Kinder aus Menziken belegen 11.8 Plätze CHF 226'560.--<br />

Beitrag der Eltern (78 %) CHF 177’424.--<br />

Beitrag der Gemeinde (22 %) CHF 49'136.—<br />

Tagesstrukturen, Menziken<br />

Kosten pro Platz/Jahr: CHF 12'480.— CHF 52.--/Tag<br />

Kinder aus Menziken belegen 15 Plätze CHF 187'200.--<br />

Beitrag der Eltern (70 %) CHF 146'900.--<br />

Beitrag der Gemeinde (30 %) CHF 40'300.—<br />

Total Beiträge der Gemeinde CHF 89'436.--<br />

Bisherige Beiträge (Stand 2009/10) CHF 54'600.—<br />

26


Kantonsbeiträge<br />

Der Kanton beteiligt sich auf der Grundlage von Leistungsvereinbarungen an privaten<br />

Institutionen der Tagesbetreuung von Kindern im Umfang von maximal 20 % der anrechenbaren<br />

Betriebskosten, sofern sich die Gemeinde angemessen beteiligt (§ 51 Abs. 2<br />

SPG und § 35 SPV).<br />

Gesuche sind dem Kantonalen Sozialdienst einzureichen. Dieser entscheidet nach Vorliegen<br />

der definitiven Jahresrechnung über den effektiven Kantonsbeitrag. Es besteht die<br />

Möglichkeit aufgrund des Budgets Vorauszahlungen zu erhalten.<br />

Finanzhilfen des Bundes (Anstossfinanzierung)<br />

Das Bundesgesetz über Finanzhilfen für familienergänzende Kinderbetreuung ist seit dem<br />

1. Februar 2003 in Kraft. Es handelt sich um ein Impulsprogramm, das die Schaffung<br />

zusätzlicher Plätze für die Tagesbetreuung von Kindern fördern soll, damit die Eltern Erwerbsarbeit<br />

bzw. Ausbildung und Familie besser vereinbaren können.<br />

Art. 2 Empfänger<br />

1 Die Finanzhilfen können ausgerichtet werden an:<br />

a. Kindertagesstätten;<br />

b. Einrichtungen für die schulergänzende Betreuung von Kindern bis zum Ende der<br />

obligatorischen Schulzeit; und<br />

c. Strukturen für die Koordination der Betreuung in Tagesfamilien.<br />

2 Die Finanzhilfen werden in erster Linie für neue Institutionen gewährt. Sie können auch<br />

für bestehende Institutionen gewährt werden, die ihr Angebot wesentlich erhöhen.<br />

Art. 3 Voraussetzungen<br />

1<br />

Die Finanzhilfen können Kindertagesstätten und Einrichtungen für die schulergänzende<br />

Betreuung gewährt werden:<br />

a. die als juristische Personen organisiert und nicht gewinnorientiert sind, oder die<br />

von der öffentlichen Hand getragen sind;<br />

b. deren Finanzierung langfristig, mindestens aber für sechs Jahre, gesichert erscheint;<br />

und<br />

c. die den kantonalen Qualitätsanforderungen genügen.<br />

Für eine Kindertagesstätte werden während 2 Jahren und für eine Tagesstruktur mit<br />

schulergänzender Betreuung werden während 3 Jahren Finanzhilfe angeboten. Die Anträge<br />

an die Anstossfinanzierung müssen spätestens 12 Wochen vor Betriebsbeginn eingereicht<br />

werden.<br />

Der Beitrag für eine Kindertagesstätte beträgt pro angebotenen Platz Fr. 5.000.—pro Jahr<br />

bei einem Vollangebot (mind. 9 Betreuungsstunden pro Tag, während 225 Tagen pro<br />

Jahr).<br />

Der Beitrag für eine Tagesstruktur beträgt pro angebotenen Platz Fr. 3.000.—pro Jahr bei<br />

einem Vollangebot (morgens, mittags und nachmittags, während 5 Tage pro Woche).<br />

Details siehe unter Verordnung Finanzhilfe für familienergänzende Kinderbetreuung<br />

www.bsv.admin.ch.<br />

Vereinsmitgliederbeiträge<br />

Die Vereinsbeiträge sind in den Statuten festgelegt. Alle Eltern deren Kinder die Betreuungsinstitution<br />

besuchen, sollten Mitglied im Verein sein. Damit leisten die Eltern einen<br />

Beitrag um die Vereinsstrukturen zu erhalten und die Vorstandsarbeit zu entschädigen.<br />

27


Beiträge Dritter<br />

Es steht in der Verantwortung der Betreuungsinstitutionen mit möglichen Spendern (Firmen,<br />

Kirchen, Gönnern) in Kontakt zu treten sowie Aktivitäten und Veranstaltungen<br />

durchzuführen. Diese Gelder werden als Reserven verstanden und werden für Anschaffungen,<br />

Kapazitätsauslastungen, liquide Mittel …… im Betrieb verwendet.<br />

6. Betriebsbewilligung/Aufsichtspflicht<br />

Das Angebot der Tagesstruktur wird in der Verordnung über die Aufnahme von Kindern<br />

zur Pflege und zur Adoption (PAVO) nicht explizit erwähnt. Es handelt sich dabei um eine<br />

modernere Betreuungsform, die mit dem früheren Hort vergleichbar ist. In der PAVO,<br />

Art. 13, 1b wird erwähnt, wenn "mehrere Kinder unter zwölf Jahren regelmässig tagsüber<br />

zur Betreuung aufgenommen werden (Kinderkrippen, Kinderhorte u. dgl.)" der Betrieb<br />

eine Bewilligung der Behörde bedarf.<br />

Gemäss PAVO ist für die Erteilung der Betriebsbewilligung und für die Aufsicht die Vormundschaftsbehörde<br />

am Ort der Unterbringung des Unmündigen, das heisst am Standort<br />

der Betreuungseinrichtung, zuständig.<br />

7. Evaluation<br />

Die Arbeitsgruppe empfiehlt, nach 5 Jahren eine Evaluation nach folgenden Kriterien<br />

durchzuführen:<br />

1. Finanzieller Aufwand/Ertrag der Gemeinde Menziken<br />

Schwerpunkt: Volkswirtschaftlicher Nutzen<br />

2. Finanzielle Situation der Institutionen.<br />

3. Entwicklung und Nachfrage des Platzangebotes.<br />

4. Qualität des Angebotes.<br />

5. Qualität der Institution (Personal, Raum, Infrastruktur, Kommunikation, Öffentlich-<br />

keitsarbeit).<br />

6. Befragung zur Zufriedenheit der Eltern und Kinder.<br />

28


8. Beilagen<br />

8.1 Begriffsdefinitionen<br />

8.2 Gesetzliche Bestimmungen<br />

9. Quellen-Nachweis<br />

Fachstelle Kinder&Familien, Aargau: Qualitätsstandards für familien- und schulergänzende<br />

Kinderbetreuungseinrichtungen, 2007.<br />

Elsener Konezciny Esther: Lohnen sich Tagesstrukturen? Entwurf einer Sozialbilanz<br />

am Beispiel der Tagesstrukturen Ennetbaden, 2007.<br />

Hochschule Luzern, Wirtschaft: PP über Nutzen vs. Kosten von Investitionen der<br />

Gemeinde Horw in familienergänzende Kinderbetreuung.<br />

Lanfranchi, Andrea (2002): Schulerfolg von Mitgrationskindern<br />

Mecop-Infras (2007): Familienergänzende Kinderbetreuung und Erwerbstätigkeit<br />

von Haushalten mit Kindern, Studie im Auftrag des Staatssekretariates für Wirtschaft<br />

(SECO)<br />

www.seco.admin.ch<br />

Stern, S., Banfi, S., Tassinari, S., (Hrsg) (2006): Krippen und Tagesfamilien in der<br />

Schweiz - Aktuelle und zukünftige Nachfragepotenziale, Haupt, Bern<br />

http://www.bfs.admin.ch/bfs/portal/de/index.html<br />

http://www.bfs.admin.ch/bfs/portal/de/index/themen/20/05/blank/key/Vereinbark<br />

eit.html<br />

Studien zu „Volkswirtschaftlicher Nutzen/Ertrag/Effekten― bei familien- und<br />

schulergänzender Kinderbetreuung:<br />

www.wu-wien.ac.at/sozialpolitik/pub/fbn01_06<br />

www.buerobass.ch/projekte_d.php?id_subkern=12<br />

www.uni-bielfeld.de/Universitaet/Einrichtungen/Pressestelle/dokumente/Studie_<br />

kindertagesstaetten.html<br />

29


Beilagen<br />

8.1 Begriffsdefinitionen<br />

8.1.1 Kindertagesstätte<br />

Kindertagesstätten bieten eine voll- oder teilzeitliche Betreuung von Kindern an. Sie werden<br />

auch Kinderkrippen, Kinderhäuser oder Kinderhorte genannt. In den Kindertagesstätten<br />

werden Kinder ab ca. 2 Monaten bis zum Eintritt in die Eingangsstufe oder bis zum<br />

Übertritt in die Oberstufe betreut.<br />

Kindertagesstätten sind in der Regel von Montag bis Freitag während 10 bis 12 Stunden<br />

pro Tag geöffnet, auch während der Schulferien.<br />

8.1.2 Mittagstische<br />

Das Angebot Mittagstisch richtet sich an Kinder der Eingangsstufe und der Primarschule,<br />

die ihre Mittagspause in schulnahen Räumlichkeiten oder in der Schule gemeinsam<br />

verbringen. Eine Betreuung der Kinder während, kurz vor und nach dem Mittagstisch wird<br />

gewährleistet. Während schulfreien Zeiten wird keine weitere Betreuung angeboten.<br />

8.1.3 Tagesstrukturen<br />

Tagesstrukturen sind Angebote für Kinder der Eingangsstufe und der Primarschule, die<br />

ihre schulfreie Zeit in schulnahen Räumlichkeiten gemeinsam verbringen. Die Tagesstruktur<br />

hat einen sozialpädagogischen Auftrag, der sich von jenem der Schule unterscheidet.<br />

Die Tagesstruktur setzt sich aus einzelnen schulischen und ausserschulischen Modulen<br />

zusammen. Sie bietet Betreuung vor und nach der Schule sowie während schulfreien<br />

Zeiten an. Der Mittagstisch ist in die Tagesstruktur integriert. Es ist ein freiwilliges Angebot,<br />

das die Familien individuell nutzen können. Im Vergleich dazu ist die obligatorische<br />

Tagesschule ein Angebot, das die Kinder täglich von morgens bis abends besuchen. Es<br />

werden Hilfestellungen beim Erledigen der Hausaufgaben angeboten. An schulfreien<br />

Nachmittagen und während der Schulferien sollte ebenfalls ein Betreuungsangebot garantiert<br />

sein.<br />

8.1.4 Oberstufen-Mittagstische<br />

Der Oberstufenmittagstisch ist ein Angebot für Schülerinnen und Schüler aller Oberstufen,<br />

welche ihre Mittagspause am Schul-Standort verbringen.<br />

Infolge verkürzter Mittagspausen, welche durch länger werdende Schulwege in Oberstufenzentren<br />

entstehen, sollen Kinder und Jugendliche die Gelegenheit haben, sich in der<br />

Schule zu verpflegen. Die Jugendlichen nehmen in der Mittagspause zusammen mit anderen<br />

Jugendlichen und Erwachsenen eine geregelte Mahlzeit ein.<br />

Der Mittagstisch bietet Verpflegung nach gesunden, ausgewogenen, abwechslungsreichen<br />

und den Bedürfnissen von Jugendlichen aus unterschiedlichen Kulturkreisen angepassten<br />

Ernährungsrichtlinien an.<br />

8.1.5 Tagesfamilien<br />

In der Tagesfamilie werden Säuglinge, Kleinkinder, Kinder und Jugendliche in der Familie<br />

aufgenommen und wie eigene Kinder betreut. Die Betreuung in Tagesfamilien ist flexibel<br />

und kann, wie kein anderes Angebot, individuell organisiert werden. Zudem sind keine<br />

baulichen Massnahmen notwendig, da die Betreuung zu Hause stattfindet.<br />

Die Betreuung in Tagesfamilien bildet ein wichtiges Segment innerhalb des familien- und<br />

schulergänzenden Kinderbetreuungsangebotes. Die Kinder können an ihrem Wohnort,<br />

teilweise sogar im Quartier betreut werden. Die Betreuungszeiten können sehr flexibel<br />

gestaltet werden, sodass ausnahmsweise auch am Wochenende und über Nacht ein Kind<br />

betreut werden kann. Besonders in ländlicher Umgebung, wo es noch wenig Kinderbetreuungsinstitutionen<br />

(Kita, Tagesstruktur, Mittagstisch) gibt, sind Tagesfamilien unentbehrlich.<br />

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8.2 Gesetzliche Bestimmungen und Grundlagen<br />

8.2.1 Gesetze auf Bundesebene<br />

8.2.1.1. UNO-Kinderkonvention<br />

1997 hat die Schweiz die UNO-Kinderrechtskonvention ratifiziert. Sie verpflichtet<br />

sich damit unter anderem zu folgenden Maßnahmen:<br />

Art. 18<br />

(2) Zur Gewährleistung und Förderung der in diesem Übereinkommen festgelegten<br />

Rechte unterstützen die Vertragsstaaten die Eltern und den Vormund in<br />

angemessener Weise bei der Erfüllung ihrer Aufgabe, das Kind zu erziehen, und<br />

sorgen für den Ausbau von Institutionen, Einrichtungen und Dienste für die Betreuung<br />

von Kindern.<br />

(3) Die Vertragsstaaten treffen alle geeigneten Maßnahmen, um sicherzustellen,<br />

dass Kinder berufstätigen Eltern das Recht haben, die für sie in Betracht<br />

kommenden Kinderbetreuungsdienste und –einrichtungen zu nutzen.<br />

8.2.1.2. Bundesverfassung<br />

Artikel 41: Sozialziele (Auszug)<br />

Abs. 1 Bund und Kantone setzen sich in Ergänzung zu persönlicher<br />

Verantwortung und privater Initiative dafür ein, dass:<br />

c) Familien als Gemeinschaften von Erwachsenen und Kindern geschützt und<br />

gefördert werden;<br />

g) Kinder und Jugendliche in ihrer Entwicklung zu selbständigen und sozial<br />

verantwortlichen Personen gefördert und in ihrer sozialen, kulturellen und politischen<br />

Integration unterstützt werden.<br />

8.2.1.3 Impulsprogramm des Bundes zur Unterstützung der familienergänzenden<br />

Kinderbetreuung (Anstoßfinanzierung)<br />

Das am 1. Februar 2003 in Kraft getretene Bundesgesetz über Finanzhilfe für familienergänzende<br />

Kinderbetreuung bezweckt die Schaffung von zusätzlichen Betreuungsplätzen<br />

und die Förderung der Ausbildung der Tagesfamilien. Im Herbst<br />

2006 hat das Parlament die zweite Hälfte des Verpflichtungskredites von Fr. 120<br />

Mio. gesprochen (1.2.2007 – 31.1.2011). Es werden nur Betreuungsangebote unterstützt,<br />

die neu geschaffen werden oder das Angebot maßgeblich erhöhen. Im<br />

Moment hat das Parlament dem Bundesrat den Auftrag erteilt, an eine Weiterführung<br />

dieser Anstossfinanzierung während weiteren 4 Jahren, festzuhalten.<br />

8.2.2 Gesetze auf Kantonsebene<br />

8.2.2.1 Sozialhilfe- und Präventionsgesetz des Kantons Aargau<br />

- Im Art.39 des Sozialhilfe- und Präventionsgesetztes des Kantons Aargau wird<br />

ausgeführt, dass "die Gemeinde, soweit möglich in Zusammenarbeit mit Privaten<br />

und anderen Gemeinden, für eine bedarfsgerechte Bereitstellung von<br />

Einrichtungen der familienergänzenden Kinderbetreuung, wie zum Beispiel<br />

Tagespflegplätze, Kindertagesstätten und Tagesschulen, sorgen können. Sie<br />

regelt die Kostenbeteiligung der Benützenden unter Berücksichtigung sozialer<br />

Aspekte."<br />

- Im Art. 35 der Sozialhilfe- und Präventionsverordnung wird eine Kostenbeteiligung<br />

des Kantons in Aussicht gestellt, sofern eine Leistungsvereinbarung,<br />

welche sich an schweizerischen Qualitätsstandards ausrichtet, besteht und<br />

sich die Standortgemeinde angemessen an den Kosten beteiligt.<br />

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