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Allgemeine Einkaufsbedingungen der ANDREAS STIHL AG & Co

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6. Mängelhaftung<br />

6.1. Bei Lieferung mangelhafter Produkte kann <strong>STIHL</strong> unter den nachfolgend aufgeführten Voraussetzungen folgendes<br />

verlangen:<br />

Vor Beginn <strong>der</strong> Fertigung (Bearbeitung o<strong>der</strong> Einbau) wird <strong>STIHL</strong> zunächst dem Lieferanten, innerhalb einer angemessenen<br />

Frist, Gelegenheit zur Mängelbeseitigung (Nacharbeit, Aussortieren o<strong>der</strong> Nach8/Ersatzlieferung) geben. Kommt <strong>der</strong><br />

Lieferant vorstehenden Pflicht zur Mängelbeseitigung nicht innerhalb einer von <strong>STIHL</strong> gesetzten, angemessenen Frist<br />

nach, so ist <strong>STIHL</strong> unabhängig von den Regeln über die Geschäftsführung ohne Auftrag berechtigt, den Mangel selbst o<strong>der</strong><br />

durch Dritte auf Kosten des Lieferanten zu beseitigen.<br />

Wird die Lieferung mangelhafter Produkte erst nach Beginn <strong>der</strong> Fertigung festgestellt, kann <strong>STIHL</strong> die zur<br />

Mängelbeseitigung erfor<strong>der</strong>lichen Aufwendungen, insbeson<strong>der</strong>e Transport8 und Wegekosten, Arbeitskosten (z. B.<br />

Untersuchungs8, Sortier8, Aus8 und Einbaukosten) sowie Materialkosten verlangen.<br />

6.2. Das Recht den Mangel selbst o<strong>der</strong> durch Dritte auf Kosten des Lieferanten beseitigen zu lassen steht <strong>STIHL</strong> auch<br />

dann zu, wenn eine Fristsetzung für <strong>STIHL</strong> zur Vermeidung von Bandstillstandkosten o<strong>der</strong> Schäden aus<br />

Versorgungsengpässen, sowie zur Abwendung von Gefährdungen <strong>der</strong> Betriebssicherheit o<strong>der</strong> bei Drohen von<br />

unverhältnismäßig hohen Schäden bei <strong>STIHL</strong> o<strong>der</strong> bei Dritten unzumutbar ist. Der Lieferant ist in solchen Fällen<br />

unverzüglich zu informieren.<br />

6.3. Mit Zustimmung des Lieferanten kann <strong>STIHL</strong> auf Kosten des Lieferanten die Mängelbeseitigung unverzüglich<br />

selbst vornehmen o<strong>der</strong> durch einen Dritten vornehmen lassen, unbeschadet sonstiger Ansprüche. Im Fall von<br />

geringfügigen Mängeln (10 % des netto Bestellwertes) gilt eine Zustimmung des Lieferanten als erteilt.<br />

6.4. Zeigen einzelne Stichproben bei einer Lieferung mangelhafte Produkte, so kann <strong>STIHL</strong> wegen <strong>der</strong> gesamten<br />

Lieferung Ansprüche geltend machen bzw. vom Liefervertrag zurücktreten.<br />

6.5. Vorbehaltlich abweichen<strong>der</strong> Vereinbarungen im Einzelfall beträgt die Gewährleistungsfrist 24 Monate ab<br />

Übergabe des Endgerätes an den Endkunden. Die Gewährleistungsfrist endet in jedem Fall spätestens 48 Monate nach<br />

Lieferung <strong>der</strong> Produkte an <strong>STIHL</strong>.<br />

6.6. Teillieferungen sind nur mit schriftlicher Zustimmung von <strong>STIHL</strong> zulässig. Erfolgen gleichwohl ohne Zustimmung<br />

Teillieferungen, so hat <strong>der</strong> Lieferant <strong>STIHL</strong> den zusätzlichen Aufwand für Wareneingang, Prüfung und Einlagerung<br />

pauschal mit Euro 75,8 pro zusätzlicher Lieferung zu erstatten. Dem Lieferanten bleibt <strong>der</strong> Nachweis vorbehalten, dass<br />

Kosten nicht bzw. nur in geringerem Umfang entstanden sind.<br />

6.7. Von Lieferanten gelieferte Produkte sind auch dann mangelhaft, wenn die vereinbarten o<strong>der</strong> in den<br />

Anlieferbedingungen o<strong>der</strong> den Regelungen zur Anlieferverpackung bestimmten Verpackungsvorschriften nicht eingehalten<br />

werden.<br />

6.8. Wird <strong>STIHL</strong> nach den gesetzlichen Regeln von seinen Vertriebspartnern in Anspruch genommen, so stellt <strong>der</strong><br />

Lieferant mangels an<strong>der</strong>er vertraglicher Vereinbarungen <strong>STIHL</strong> von solchen Ansprüchen frei, soweit sie auf einem<br />

verschuldeten Mangel <strong>der</strong> von ihm gelieferten Produkte beruhen.<br />

6.9. Soweit zwischen dem Lieferanten und <strong>STIHL</strong> nichts an<strong>der</strong>es vereinbart wurde (z. B. dokumentierter Prüfverzicht)<br />

werden angelieferte Produkte durch <strong>STIHL</strong> nur auf Stückzahl, Identität mit dem Lieferabruf sowie auf offensichtliche Mängel<br />

wie z. B. offensichtliche Transportschäden hin überprüft.<br />

6.10. Erkennbare Mängel werden von <strong>STIHL</strong> innerhalb von 14 Tagen nach Ablieferung, versteckte Mängel innerhalb<br />

von 14 Tagen nach Entdeckung dem Lieferanten angezeigt. Insofern verzichtet <strong>der</strong> Lieferant auf den Einwand <strong>der</strong><br />

verspäteten Mängelrüge.<br />

6.11 Die Entgegennahme <strong>der</strong> Ware und die Verarbeitung, Bezahlung und Nachbestellung können nicht als<br />

Genehmigung <strong>der</strong> Lieferung o<strong>der</strong> Verzicht auf Mängelansprüche ausgelegt werden.<br />

7. Haftung, Versicherung<br />

7.1. Der Lieferant wird <strong>STIHL</strong> von allen Verbindlichkeiten, Kosten, Schäden und Aufwendungen (einschließlich<br />

Gerichts8 und angemessener und üblicher Rechtsverfolgungskosten) schadlos halten und freistellen, die durch die<br />

schuldhafte Lieferung eines mangelhaften Produkts o<strong>der</strong> durch die schuldhafte Nichtbeachtung einer Pflicht aus den<br />

Lieferverträgen mit <strong>STIHL</strong> o<strong>der</strong> sonstigen auf die Lieferung anwendbaren Gesetzen und Sicherheitsvorschriften verursacht<br />

wurde.<br />

7.2. Wird <strong>STIHL</strong> aufgrund einer verschuldensunabhängigen Haftung Dritten gegenüber aufgrund nicht abdingbarem<br />

Recht in Anspruch genommen, tritt <strong>der</strong> Lieferant gegenüber <strong>STIHL</strong> insoweit ein, wie <strong>der</strong> Lieferant auch unmittelbar dem<br />

Dritten gegenüber haften würde.<br />

7.3. Ansprüche von <strong>STIHL</strong> sind insoweit ausgeschlossen, wie <strong>der</strong> Schaden zurückzuführen ist auf <strong>STIHL</strong><br />

zuzurechnende Verletzungen von Bedienungs8, Wartungs8 und Einbauvorschriften, ungeeignete und unsachgemäße<br />

Verwendung, fehlerhafte o<strong>der</strong> nachlässige Behandlung, natürlichen Verschleiß o<strong>der</strong> fehlerhafte Reparatur.<br />

7.4. Ist <strong>STIHL</strong> verpflichtet, wegen eines Mangels eines vom Lieferanten gelieferten Produkts eine Warn8 o<strong>der</strong><br />

Rückrufaktion durchzuführen, so erstattet <strong>der</strong> Lieferant <strong>STIHL</strong> die entstandenen, üblichen und angemessenen Kosten, es<br />

sei denn, <strong>der</strong> Fehler fällt nicht in den Verantwortungsbereich des Lieferanten, insbeson<strong>der</strong>e aufgrund falscher<br />

Anweisungen von <strong>STIHL</strong> o<strong>der</strong> fehlerhafter Gesamtkonstruktion des Endproduktes. Weitergehende gesetzliche Ansprüche<br />

von <strong>STIHL</strong> bleiben unberührt. <strong>STIHL</strong> wird den Lieferanten informieren und die Maßnahmen mit diesem abstimmen. Dem<br />

Lieferanten wird Gelegenheit zur Untersuchung <strong>der</strong> Warn8 o<strong>der</strong> Rückrufaktion gegeben.<br />

7.5. Der Lieferant hat auf seine Kosten Versicherungen abzuschließen, welche die Haftung des Lieferanten gegenüber<br />

<strong>STIHL</strong> aus <strong>der</strong> Belieferung abdecken. <strong>STIHL</strong> ist berechtigt, vom Lieferanten den Abschluss von Versicherungen mit einem<br />

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