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Betriebsordnung für Fremdfirmen, Einsätze im Werk 3 - Stihl

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<strong>Betriebsordnung</strong> <strong>für</strong> <strong>Fremdfirmen</strong> der<br />

ANDREAS STIHL AG & Co. KG <strong>im</strong> <strong>Werk</strong> 3<br />

Die "<strong>Betriebsordnung</strong> <strong>für</strong> <strong>Fremdfirmen</strong>“ von STIHL dient dem Arbeits- und Gesundheitsschutz Ihrer<br />

und unserer Mitarbeiter sowie dem Umweltschutz.<br />

1. Grundsatz<br />

Alle einschlägigen Umwelt- und Arbeitsschutzvorschriften, Berufsgenossenschaftliche Regelwerke<br />

und allgemein anerkannten sicherheitstechnischen und arbeitsmedizinischen Regeln, einschließlich<br />

der <strong>für</strong> unser Unternehmen geltenden internen Regelungen, müssen von Ihnen und Ihren<br />

Mitarbeitern bei der Ausführung des Auftrages beachtet werden.<br />

2. Anmeldung / Auftragsbeginn / Einweisung / Auftragsende<br />

Vor Arbeitsaufnahme des jeweiligen Auftrags ist bei der Anmeldung <strong>im</strong> Büro die Angabe<br />

von Arbeitsort, Arbeitsbeginn und Dauer sowie der Name des zuständigen STIHL-Koordinators<br />

erforderlich. Ihre Aufsichtsperson bekommt von diesem Koordinator vor Aufnahme der Tätigkeit<br />

eine umfassende Unterweisung über mögliche Gefährdungen und Belastungen in Ihrem Arbeitsbereich.<br />

Sind mehrere Mitarbeiter von Ihnen oder ein von Ihnen beauftragtes weiteres Unternehmen bei<br />

uns <strong>im</strong> Einsatz, so ist Ihre Aufsichtsperson <strong>für</strong> die gründliche Weitergabe dieser Unterweisungen<br />

verantwortlich. Kein Mitarbeiter darf seine Tätigkeit auf unserem Betriebsgelände aufnehmen, der<br />

nicht unterwiesen ist! Vor dem Arbeitsende und Verlassen des Arbeitsbereiches muss eine Übergabe<br />

an den STIHL-Koordinator erfolgen.<br />

3. Allgemeine Verpflichtungen<br />

� Weisen Sie uns auf eventuelle Störungen oder Änderungen des Betriebsablaufes hin. Melden<br />

Sie uns alle Störungen und Unregelmäßigkeiten, die während der Ausführung Ihres Auftrages<br />

auftreten.<br />

� Koordinieren Sie die täglichen Arbeiten mit dem jeweiligen Koordinator unter Berücksichtigung<br />

der betrieblichen Möglichkeiten und Notwendigkeiten.<br />

� Die von Ihnen eingesetzten technischen Betriebsmittel, <strong>Werk</strong>zeuge und Geräte, insbesondere<br />

Leitern und Gerüste, müssen in arbeitssicherem Zustand sein.<br />

� Diese Betriebsmittel sind be<strong>im</strong> Verlassen des Arbeitsplatzes unter Verschluss zu bringen oder<br />

anderweitig zu sichern, so dass keine Gefahren <strong>für</strong> Personen oder Sachgegenstände von<br />

ihnen ausgehen.<br />

� Mitarbeiter, die Flurförderzeuge, Krane und Hubarbeitsbühnen betätigen, müssen <strong>im</strong> Besitz<br />

einer entsprechenden schriftlichen Erlaubnis sein und diese während ihrer Tätigkeit jederzeit<br />

vorzeigen können.<br />

� Achten Sie darauf, dass Ihre Mitarbeiter<br />

- <strong>im</strong> <strong>Werk</strong> grundsätzlich Schutzschuhe tragen,<br />

- die notwendige persönliche Schutzausrüstung (z. B. Schutzbrillen) tragen,<br />

- nicht infolge Alkoholgenusses oder anderer berauschender Mittel sich oder andere bei ihrer<br />

Arbeit gefährden. Mitarbeiter, bei denen der Verdacht besteht, dass sie unter Alkoholeinfluss<br />

stehen, werden vom Betriebsgelände verwiesen.<br />

� Informationen über STIHL werden von Ihren Mitarbeitern vertraulich behandelt und dürfen nur<br />

mit unserer Genehmigung an Dritte weitergegeben werden.<br />

� Bild- und Tonaufzeichnungen sind nur mit Genehmigung der <strong>Werk</strong>leitung erlaubt.<br />

4. Innerbetriebliche Sicherheitsbest<strong>im</strong>mungen<br />

� <strong>Werk</strong>zeuge, Geräte, Einrichtungen und Anlagen (inkl. Kommunikationseinrichtungen) unseres<br />

Unternehmens dürfen ohne die Erlaubnis durch den Koordinator nicht benutzt werden.<br />

� Materiallager und Materialstapel müssen so angelegt werden, dass sie die Arbeitssicherheit,<br />

den Produktionsablauf, den Transport und Verkehrsfluss nicht gefährden.<br />

� Ausschachtungen, Gräben und offenstehende Kanäle, Bodenöffnungen usw. sind überall ausreichend<br />

zu sichern.<br />

� Beachten Sie das grundsätzliche Rauchverbot <strong>im</strong> gesamten <strong>Werk</strong>. Es stehen vier separat<br />

ausgewiesene Raucherplätze zur Verfügung.<br />

S_<strong>Betriebsordnung</strong>_<strong>Fremdfirmen</strong>_<strong>im</strong>_<strong>Werk</strong>_3_2012_02_06.doc D3/PWR<br />

Stand: 07.02.2012


� Das Betreten der nicht zu Ihrem Einsatzbereich gehörenden Betriebsteile ist verboten.<br />

� Gebots-, Verbots- und Warnschilder müssen beachtet werden. Sie dürfen nicht entfernt oder<br />

unkenntlich gemacht werden.<br />

� Die gekennzeichneten Fluchtwege und Fluchttüren sind jederzeit frei zu halten. Markierungen<br />

dürfen nicht entfernt oder unkenntlich gemacht werden.<br />

� Feuerlöscheinrichtungen wie Sprinkler und Ringleitungen und entsprechende Hinweisschilder<br />

dürfen nicht verdeckt, zugestellt oder anderweitig unbenutzbar gemacht werden.<br />

� Bei Alarmierungen (inkl. Räumungsübungen) muss das Gebäude sofort verlassen und die ergehenden<br />

Anweisungen befolgt werden. Der aufzusuchende Sammelplatz befindet sich be<strong>im</strong><br />

Zweiradunterstand.<br />

5. Gefährliche Arbeiten<br />

� Feuergefährliche Arbeiten (z. B. Schweißen, Schneiden, Brennen, Flexen),<br />

� Arbeiten mit brennbaren Flüssigkeiten,<br />

� Arbeiten in Behältern und engen Räumen und<br />

� Arbeiten an oder in der Nähe elektrischer Anlagen<br />

sind gesondert anzuzeigen und bedürfen der ausdrücklichen Genehmigung durch den Koordinator.<br />

6. Automatische Brandmeldeanlage<br />

Im gesamten <strong>Werk</strong> 3 sind Rauchmelder aktiv, mit deren Auslösung die Rettungskräfte automatisch<br />

alarmiert werden. Daher muss vor einer zu erwartenden Staub- oder Dampfentwicklung der<br />

STIHL-Koordinator informiert werden. Die Arbeiten dürfen erst nach dessen Freigabe begonnen<br />

werden.<br />

7. Verwendung von Gefahrstoffen<br />

Die Verwendung von Gefahrstoffen ist unbedingt zu vermeiden! Ist dies nicht möglich, muss dies<br />

dem Koordinator mitgeteilt werden, der dann mit Ihnen die erforderlichen Schutzmaßnahmen<br />

festlegt. Auf Anforderung ist uns das EG-Sicherheitsdatenblatt der Stoffe vorzulegen.<br />

8. Lärm, Staub, Geruch<br />

Beeinträchtigungen durch Lärm, Staub und Geruch sind durch entsprechende Maßnahmen soweit<br />

wie möglich zu vermeiden. Ist dies nicht möglich, muss es rechtzeitig dem Koordinator angekündigt<br />

werden.<br />

9. Abfallentsorgung<br />

Für die Entsorgung der bei Ihrer Arbeit anfallenden Abfälle sind Sie selbst verantwortlich, sofern<br />

keine andere Vereinbarung getroffen wurde. Dabei sind die <strong>für</strong> die Region geltenden gesetzlichen<br />

Vorschriften sowie die kommunalen Satzungen zu beachten.<br />

10. Kontrollen, Zuwiderhandlungen<br />

Befolgen Sie unbedingt die Weisungen unserer Führungskräfte und Koordinatoren. Bei Sicherheitsverstößen<br />

sind unsere Mitarbeiter berechtigt,<br />

� die Einstellungen der Arbeiten bis zur Behebung des Mangels anzuordnen<br />

� zuwiderhandelnde Mitarbeiter von der weiteren Tätigkeit auszuschließen<br />

� zu verlangen, dass unsichere Arbeitsmittel sofort vom Betriebsgelände entfernt werden.<br />

11. Erste Hilfe und Notfallmaßnahmen<br />

Melden Sie alle Arbeitsunfälle Ihrer Mitarbeiter dem jeweiligen STIHL-Koordinator. Unabhängig<br />

davon sind Sie verpflichtet, bei einem Arbeitsunfall die gesetzlichen Meldepflichten zu erfüllen.<br />

Bei Unfällen nutzen Sie an unseren Telefonapparaten die Notrufnummer 7112, um die Rettungsleitstelle<br />

zu erreichen.<br />

Mit seiner Unterschrift erkennt der Auftragnehmer diese <strong>Betriebsordnung</strong> an.<br />

Firmenname Name (lesbar) Datum und Unterschrift<br />

S_<strong>Betriebsordnung</strong>_<strong>Fremdfirmen</strong>_<strong>im</strong>_<strong>Werk</strong>_3_2012_02_06.doc D3/PWR<br />

Stand: 07.02.2012

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