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Beschwerdeschrift Militärsteuer - Marduk-buscher.de

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An dasBun<strong>de</strong>sverfassungsgerichtSchlossbezirk 376131 Karlsruhe (per Einschreiben) München <strong>de</strong>n 15.Februar 2009Verfassungsbeschwer<strong>de</strong> Militärsteuernach Art. 93 Abs. 4a GG(Beschwer<strong>de</strong>führer alphabetisch)1. <strong>de</strong>s Herrn Dr. Robert F. Antoch, Alte Landstr. 32, 40489 Düsseldorf2. Dr. <strong>Marduk</strong> Buscher, Schirmhofweg 1, 76530 Ba<strong>de</strong>n Ba<strong>de</strong>n3. <strong>de</strong>s Herrn Kurt Büttler, Oberbreitenauer Str. 43, 84030 Landshut4. <strong>de</strong>r Frau Dr. Brigitte Janus, Krelingstr. 10, 90408 Nürnberg5. <strong>de</strong>r Frau Ria Makein, Kalkerer Str. 49, 47551 Bedburg-Hau6. <strong>de</strong>s Herrn Dr. Klaus-Dieter Preis, Sachsenmühler Str. 6, 91327 Gößweinstein7. <strong>de</strong>r Frau Gerlin<strong>de</strong> Rambow, Wilhelm-Bo<strong>de</strong>-Str. 30, 99425 Weimar8. <strong>de</strong>s Herrn Martin Rambow, Wilhelm-Bo<strong>de</strong>-Str. 30, 99425 Weimar9. <strong>de</strong>s Herrn Josef Rottmayr, Eduard-Schmid-Str. 26, 81541 München10. <strong>de</strong>s Herrn Dr. Wolfgang Steuer, Am Kölberrain 20, 78647 Trossingengegendie Verwendung unserer Steuern für Rüstung und Militär wie sie durch dasBun<strong>de</strong>shaushaltsgesetz 2009 mit <strong>de</strong>m Bun<strong>de</strong>shaushaltsplan 1 festgelegt wird.Das Bun<strong>de</strong>shaushaltsplan, festgestellt und in Kraft durch das Bun<strong>de</strong>shaushaltsgesetz verletztunser Grundrecht <strong>de</strong>r Glaubens-, Gewissens und Bekenntnisfreiheit nach Art. 4 Abs. 1Grundgesetz. Er benachteiligt uns ferner im Sinne <strong>de</strong>s Art. 3 Abs. 3 Grundgesetz, wenn wirversuchen, nach unserem Gewissen zu han<strong>de</strong>ln.Gemäß Art. 1 Abs. 3 GG unterliegt das Haushaltsgesetz mit <strong>de</strong>m Haushaltsplan <strong>de</strong>rGrundrechtsbindung.Wir beantragen daher eine grundrechtskonforme Ausgestaltung <strong>de</strong>s gegenwärtigen und <strong>de</strong>rkünftigen Haushaltsgesetze dahingehend, dass unsere Steuern nur zivilen (nichtmilitärischen)Zwecken zugeführt wer<strong>de</strong>n können.Diese Verfassungsbeschwer<strong>de</strong> wird von <strong>de</strong>n Personen laut beigefügten Listen und Einzelerklärungenunterstützt (Anlage1).Das Bun<strong>de</strong>shaushaltsgesetz mit <strong>de</strong>m Haushaltsplan ist ein Akt öffentlicher Gewalt i.S. <strong>de</strong>s Art. 93Abs. 1 Nr. 4a GG. Die Verfassungsbeschwer<strong>de</strong> ist gem. § 90 (1) zulässig, gem. § 92 BVerfGGbegrün<strong>de</strong>t (s. folgen<strong>de</strong>n Text) und gem. § 93a (2) a) BVerfGG annahmefähig, da ihr grundsätzlicheverfassungsrechtliche Be<strong>de</strong>utung zukommt. Zuständig ist das Bun<strong>de</strong>sverfassungsgericht, da einan<strong>de</strong>rer Rechtsweg gegen das Bun<strong>de</strong>shaushaltsgesetz bzw. <strong>de</strong>s Haushaltsplanes nicht ersichtlichist.1 (seit 1.1.2009 in Kraft Bun<strong>de</strong>sgesetzblatt 2008 Teil I Nr. ….)---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------Datei: <strong>Beschwer<strong>de</strong>schrift</strong> Militärsteuer.doc Stand: 25.11.08 Seite 1 von 29


Inhalt Begründung1. Das Gewissensproblem Seite 22. Betroffenheit <strong>de</strong>r Beschwer<strong>de</strong>führer und An<strong>de</strong>rer Seite 32.1 Persönliche Betroffenheiten Seite 32.2 Zusammenfassung Betroffenheit Seite 17.3. Grundrechtsverletzungen Seite 184. Ursache <strong>de</strong>r Grundrechtsverletzungen Seite 195. Zeitpunkt <strong>de</strong>r Verfassungsbeschwer<strong>de</strong> Seite 216. Stellungnahme zu bisherigen Beschlussbegründungen <strong>de</strong>s BVerfG Seite 226.1 BVerfG-Beschluss vom 9.10.86 Az. 1BvR 1013/86 Seite 226.2 BVerfG-Beschluss vom 6.12.91, Az.: 1BvR 752/87 Seite 256.3 BVerfG-Beschluss vom 26.8.1992, Az.: 2BvR 478/ 92 Seite 257. Schlussbemerkung und Unterschriften Seite 28Anlagen Seite 29Begründung1. Das GewissensproblemSeit <strong>de</strong>r Wie<strong>de</strong>rbewaffnung Deutschlands wer<strong>de</strong>n Steuermittel für Maßnahmen ausgegeben, die beizweckentsprechen<strong>de</strong>r Anwendung Menschen töten, verletzen und ihre Lebensgrundlagen zerstören(z.B. Bomben, Minen, Geschosse, mit <strong>de</strong>r dazu gehören<strong>de</strong>n militärischen Infrastruktur).Aufgrund <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>shaushaltsgesetzes bzw. <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>shaushaltsplanes wer<strong>de</strong>n unterschiedslosdie Abgaben <strong>de</strong>r Steuerzahlerinnen und Steuerzahler auch für Rüstung und Militär und fürentsprechen<strong>de</strong> Kriegs-Einsätze wie im ehemaligen Jugoslawien o<strong>de</strong>r in Afghanistan verwen<strong>de</strong>t.Dabei bleibt unberücksichtigt, dass damit auch die Abgaben jener Steuerzahlerinnen undSteuerzahler für diesen Zweck verwen<strong>de</strong>t wer<strong>de</strong>n, die dies wie bei uns nicht mit ihrem Gewissenvereinbaren können.Wir, die Beschwer<strong>de</strong>führer, sind alle zur inneren und festen Überzeugung gekommen, dass wirkeinerlei Kriegsdienst leisten dürfen und wollen, sei es seine Ausübung, seine För<strong>de</strong>rung o<strong>de</strong>r seineFinanzierung.Min<strong>de</strong>stens seit <strong>de</strong>r Steuererhebung für die Türkenkriege im 16. Jh. und die unaufhörlicheAnmahnung durch die historischen Frie<strong>de</strong>nskirchen (u.a. Quäker und Mennoniten) ist diesesProblem als Gewissensproblem und für Christen als Glaubensproblem bekannt. Auch <strong>de</strong>utscheGerichte und das Bun<strong>de</strong>sverfassungsgericht (Nichtannahmebeschluss) haben es als Gewissensproblemanerkannt und gewürdigt (FG Düsseldorf 14 K 823/85 AO, FG Nürnberg V 183/92,BVerfGE 2 BvR 479/92).Das Gewissensproblem ergibt sich aus <strong>de</strong>r Verantwortung, die wir durch die Mitfinanzierung <strong>de</strong>smilitärischen Gewaltpotenzials haben.Als <strong>de</strong>utsche Staatsbürgerinnen und Staatsbürger haften wir für die parlamentarischenMehrheitsentscheidungen materiell und immateriell mit. So haften wir wie unsereVorgängergenerationen materiell mit, wenn durch die Ausgaben für das militärischeGewaltpotenzial Staatsverschuldung und Inflation erzeugt wer<strong>de</strong>n. Wir haften materiell mit für dieKriegsfolgelasten gem. Art. 120 GG, zu <strong>de</strong>nen auch <strong>de</strong>r Solidaritätsbeitrag aufgrund <strong>de</strong>rKriegsfolge „<strong>de</strong>utsche Teilung“ gerechnet wer<strong>de</strong>n muss. Auch haften wir mit, wenn aufgrund---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------Datei: <strong>Beschwer<strong>de</strong>schrift</strong> Militärsteuer.doc Stand: 25.11.08 Seite 2 von 29


militärischer Aktionen Deutschlands Anschläge im eigenen Land verübt wer<strong>de</strong>n.Wir haften auch immateriell mit für die Verbrechen in unserer Vergangenheit. Wir haften nicht nurmateriell son<strong>de</strong>rn auch immateriell mit, wenn durch kriegerische Verwicklungen und zu geringerHilfeleistung gegen Hunger, Elend und Umweltschädigungen neue Kriege ausgelöst wer<strong>de</strong>n unddadurch unser Ansehen in <strong>de</strong>r Weltgemeinschaft betroffen ist.Wir stellen fest, dass je<strong>de</strong>rmann persönlich mithaftet für die Verwendung seiner Steuerzahlungen,die er leistet, auch für jene, die gegen sein Gewissen und seinem Protest verwandt wer<strong>de</strong>n.Aufgrund dieser unvermeidlichen Haftung, die niemand sonst übernimmt und übernehmen kann, 1sind wir zwangsläufig in die Mitverantwortung hinein genommen. Wir sind uns dieser Mitverantwortungbewusst, können ihr aber aufgrund <strong>de</strong>r Haushaltspraxis nicht gerecht wer<strong>de</strong>n. Darausresultiert die Belastung unseres Gewissens.2. BetroffenheitDie Betroffenheit <strong>de</strong>r Beschwer<strong>de</strong>führer wird in persönlichen Texten dargelegt und nachfolgendallgemein zusammengefasst.2.1 Persönliche BetroffenheitenBeschwer<strong>de</strong>führer zu 1. Dr. Robert F. AntochIch bin 63 Jahre alt und als kleines Kind aus <strong>de</strong>m Land, in <strong>de</strong>m ich geboren wur<strong>de</strong>,vertrieben wor<strong>de</strong>n. Ich habe <strong>de</strong>n längsten Teil meines Berufslebens als Psychotherapeut undPsychoanalytiker gearbeitet, bin verheiratet und Vater von zwei erwachsenen Kin<strong>de</strong>rn. In <strong>de</strong>nachtziger Jahren bin ich zusammen mit meiner Frau in die Religiöse Gesellschaft <strong>de</strong>r Freun<strong>de</strong>(Quäker) eingetreten.Sowohl meinem persönlichen Schicksal als Vertriebener, meiner beruflichen Erfahrung alsSchlichter in Gewalterfahrungen als auch meiner religiösen Überzeugung entsprechend ist mir dieAusübung von Gewalt o<strong>de</strong>r gar <strong>de</strong>r Gebrauch von Waffen ein Gräuel. Und darüber hinausbetrachte ich es als einen Angriff auf <strong>de</strong>n gesun<strong>de</strong>n Menschenverstand, wenn Gewalt als eingeeignetes Mittel zur Herstellung sozialer und gesellschaftlicher Ordnung und Gerechtigkeitpropagiert wird. Denn auch aus <strong>de</strong>r Geschichte – nicht erst seit <strong>de</strong>n bei<strong>de</strong>n schrecklichenWeltkriegen <strong>de</strong>s vorigen Jahrhun<strong>de</strong>rts, son<strong>de</strong>rn gleichermaßen aus <strong>de</strong>n <strong>de</strong>rzeit um uns herumtoben<strong>de</strong>n Kriegen – ist zu lernen, dass Gewalt immer wie<strong>de</strong>r nur zu Gegengewalt und damit ineinen unauflösbaren circulus vitiosus führt.Im Grundgesetz <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>srepublik Deutschland hat das Recht aufKriegsdienstverweigerung aus Gewissengrün<strong>de</strong>n seinen festen Platz gefun<strong>de</strong>n. Wenn nun nachArtikel 4, Abs. 2 wirklich „niemand … gegen seinen Gewissen zum Kriegsdienst mit <strong>de</strong>r Waffegezwungen wer<strong>de</strong>n“ darf, wie kommt es dann, dass wir uns als Steuerzahler an diesemKriegsdienst dann doch beteiligt sehen? - Aus diesem Grund haben meine Frau und ich unterBerufung auf diesen Passus im Jahr 1993 einen Prozess vor <strong>de</strong>m Finanzgericht in Düsseldorf (Az..:10 K 1678/93 AO) angestrengt. Bei dieser Gelegenheit mussten wir es nicht nur erleben, dass wir<strong>de</strong>n Prozess verloren haben, son<strong>de</strong>rn uns von unserem Richter auch noch die zynische Vermutung1 Weitere Ausführungen dazu siehe 6.3 b)---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------Datei: <strong>Beschwer<strong>de</strong>schrift</strong> Militärsteuer.doc Stand: 25.11.08 Seite 3 von 29


gefallen lassen, dass wir uns auf Kosten <strong>de</strong>r Lei<strong>de</strong>n an<strong>de</strong>rer auf unserem guten Gewissen ausruhenwollten! Als ob durch Krieg menschliche Verhältnisse jemals gebessert wor<strong>de</strong>n wären.Deshalb ist mir die Verweigerung <strong>de</strong>s Kriegsdienstes mit <strong>de</strong>r Steuer seit vielen Jahren einAnliegen, zu <strong>de</strong>m ich mich als Bürger, als Psychologe und Psychoanalytiker und auch als Quäkernicht nur berechtigt, son<strong>de</strong>rn von meinem Gewissen her auch verpflichtet fühle. UnsereVerfassung, die jungen Menschen die Möglichkeit <strong>de</strong>r Verweigerung <strong>de</strong>s Militärdienstes einräumt,kann uns Erwachsenen dieses Recht doch nicht allen Ernstes vorenthalten, in<strong>de</strong>m es uns dazuzwingt, <strong>de</strong>n Kriegsdienst mit <strong>de</strong>r Waffe durch <strong>de</strong>n Ankauf eben dieser Waffen erst zu ermöglichen!Denn dass wir durch die gegenwärtige Haushaltspraxis zur Finanzierung kriegerischerAusrüstungen und Maßnahmen gezwungen wer<strong>de</strong>n, können wir als Steuerzahler nicht von unsweisen.dazu.Dieser Zwang verletzt mein Gewissen, und <strong>de</strong>shalb verweigere ich meine ZustimmungBeschwer<strong>de</strong>führer zu 2. Dr. <strong>Marduk</strong> BuscherIch bin im Jahre 1959 geboren, bin promovierter Medienwissenschaftler und arbeite alsgeschäftsführen<strong>de</strong>r Gesellschafter einer Firmengruppe rund um IT und Medien mit zusammen etwa60 Angestellten. Ich bin Mitglied im Bun<strong>de</strong>swirtschaftssenat <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>sverban<strong>de</strong>smittelständische Wirtschaft (BVMW) und <strong>de</strong>s Stiftungsrates <strong>de</strong>r Bürgerstiftung Ba<strong>de</strong>n-Ba<strong>de</strong>n. Ichbin seit über 25 Jahre verheiratet und bin es gewohnt, Verantwortung für mich und an<strong>de</strong>re zuübernehmen.Mein Vater war als überzeugter Kommunist und Mitglied <strong>de</strong>r Deutschen Jungenschaft vom1.11.1929 (dj.1.11.) bereits als Jugendlicher mehrfach in Gestapo-Haft und im KZ, weil er HJ- undWehrmachtseineinrichtungen sabotiert und bekämpft hatte. Von seinem eigenen Vater wur<strong>de</strong> erkurz vor Kriegsen<strong>de</strong> mit vorgehaltener Waffe <strong>de</strong>n Nazi-Feldjägern überstellt und <strong>de</strong>sertierte nachdrei Tagen zu <strong>de</strong>n Amerikanern.Nach <strong>de</strong>m Krieg engagierte er sich u.a. für die Volksbefragung gegen die „Wie<strong>de</strong>rbewaffnung“ undwur<strong>de</strong> dafür von staatlicher Seite ausgegrenzt und verfolgt.Meine Tante mütterlicherseits – aus einer kommunistischen <strong>de</strong>utsch-italienischen Familiestammend – flüchtete 1961 in die DDR und heiratete dort <strong>de</strong>n späteren Innenminister FriedrichDickel, welcher <strong>de</strong>r Familie schon seit Jahrzehnten verbun<strong>de</strong>n war.Meine Brü<strong>de</strong>r und ich sind in einer absolut antimilitaristischen Auffassung erzogen wor<strong>de</strong>n. Bereitsmit 7 Jahren verfasste ich eigenhändig Flugblätter gegen <strong>de</strong>n Vietnamkrieg und verteilte sie auf <strong>de</strong>rStraße. Von meinem ersten Taschengeld kaufte ich mir einen Matrizendrucker, <strong>de</strong>r dieseserleichterte. Die Fernsehbil<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Luftangriffe auf Nordvietnam wer<strong>de</strong> ich niemals vergessenkönnen.Der Musterung und <strong>de</strong>m Wehr- o<strong>de</strong>r Ersatzdienst entzog ich mich unter größten Schwierigkeitenaus politischen und ethischen Grün<strong>de</strong>n. Es wäre für mich – auch unabhängig von meiner generellantimilitaristischen Überzeugung – un<strong>de</strong>nkbar gewesen, in einem eventuell drohen<strong>de</strong>n <strong>de</strong>utsch<strong>de</strong>utschenKonflikt sozusagen gegen die eigene Familie kämpfen zu sollen. Und auch als„Ersatzdienstleisten<strong>de</strong>r“ wäre ich im Krisenfall <strong>de</strong>m Kriegsminister unterstellt und <strong>de</strong>rUniformierungs- und Kasernierungspflicht unterstellt wor<strong>de</strong>n. „Zur Strafe“ drangsalierte mich dieBRD mit jährlichen Betriebsprüfungen meiner gera<strong>de</strong> gegrün<strong>de</strong>ten Firma, weil man angesichts <strong>de</strong>rdamaligen Rechtslage offenbar keinen an<strong>de</strong>ren Weg sah, gerichtlich gegen mich vorzugehen.---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------Datei: <strong>Beschwer<strong>de</strong>schrift</strong> Militärsteuer.doc Stand: 25.11.08 Seite 4 von 29


Ich lehnte und lehne auch heute noch die Existenz <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>swehr und prinzipiell auch je<strong>de</strong>ran<strong>de</strong>ren Armee grundsätzlich ab. Gera<strong>de</strong> die Entwicklung <strong>de</strong>r letzten 10 Jahre hat mir bewiesen,dass diese grundsätzliche Haltung richtig war. Die Einbindung in die Nato und <strong>de</strong>ren (angeblichneue) Ausrichtung zu einer weltweiten Interventionsallianz bestätigten alle meine grundsätzlichenVorbehalte gegen Rüstung und Militär und im speziellen auch gegen die Bun<strong>de</strong>swehr.1999 eröffnete ich in <strong>de</strong>r Ba<strong>de</strong>n-Ba<strong>de</strong>ner Fußgängerzone eine Informationsstelle gegen die Nato-Aggression in Jugoslawien, 2001 und 2003 blockierte ich vor Beginn <strong>de</strong>s Afghanistan- und <strong>de</strong>sIrak-Krieges mehrfach KSK- und US-Einrichtungen auf <strong>de</strong>utschem Bo<strong>de</strong>n. Ich übte zivilenUngehorsam, ließ mich wegtragen und wur<strong>de</strong> mit Prozessen und einer Hausdurchsuchung„bestraft“, weil ich Nato-kritische Plakate verteilt hatte. Im Gegenzug verklagte ich mehrfach JosefFischer und Gerhard Schrö<strong>de</strong>r wegen Beteiligung an einem Angriffskrieg. Diese Klagen wur<strong>de</strong>n –wie nicht an<strong>de</strong>rs zu erwarten - nie<strong>de</strong>rgeschlagen. Selbst dann noch, als 2008 dasBun<strong>de</strong>sverfassungsgericht in <strong>de</strong>n AWACS-Einsätzen einen Verfassungsbruch konstatiert hatte.Aufgrund meiner politischen und ethischen Erziehung und Entwicklung wird es für michzunehmend unerträglicher – gegen mein Gewissen – durch meine Steuerzahlungen die militärischeRüstung <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>srepublik mit zu finanzieren, und damit auch die moralischen undwirtschaftlichen Folgen (wie <strong>de</strong>n Hunger auf <strong>de</strong>r Welt, <strong>de</strong>n Zerfall <strong>de</strong>r Zivilgesellschaft in arm undreich, die Gefahr von Anschlägen gegen die Bun<strong>de</strong>srepublik – bis hin zu einem <strong>de</strong>nkbarenAtomkrieg) mit tragen zu müssen.Da es mir als Unternehmer nicht möglich ist, meine Überzeugung und Verzweiflung auf an<strong>de</strong>rem,legalem Wege zu <strong>de</strong>monstrieren, und je<strong>de</strong> Form <strong>de</strong>s zivilen Ungehorsams, zum Beispiel eineinseitiger Steuerboykott, die Existenz von mehr als 60 Arbeitsplätzen gefähr<strong>de</strong>n wür<strong>de</strong>, betreibeich die Verfassungsbeschwer<strong>de</strong> in ihrem Ziel, das Recht auf Kriegssteuerverweigerungverfassungsmäßig durchzusetzen. Hierin besteht meine letzte Hoffnung, auch weiterhin konstruktivan <strong>de</strong>r Gestaltung einer friedlichen Zukunft mitwirken zu können, wie ich es bisher in vielengesellschaftlichen Bereichen getan habe.Beschwer<strong>de</strong>führer zu 3. Kurt BüttlerIch bin 63 Jahre alt, verheiratet und Vater von 2 Kin<strong>de</strong>rn. Ich arbeitete als Religionspädagoge anberuflichen Schulen und als Fachmitarbeiter bei <strong>de</strong>r Regierung von Nie<strong>de</strong>rbayern. Ebenso war ichim Auftrag <strong>de</strong>r bayerischen Lan<strong>de</strong>skirche im Bereich <strong>de</strong>r Aus- und Fortbildung vonReligionspädagogen tätig. 1947 kam ich mit meiner Mutter und Schwester (ohne Vater) als Folge<strong>de</strong>s Krieges nach Nie<strong>de</strong>rbayern. Seit dieser Zeit weiß ich, wie es sich anfühlt, fremd zu seinem -Flüchtling und evangelisch - in beschei<strong>de</strong>nsten Verhältnissen aufzuwachsen und mit Gleichaltrigennicht mithalten zu können.Als Christ weiß ich mich an die frie<strong>de</strong>nsstiften<strong>de</strong>n Weisungen <strong>de</strong>s Evangeliums gebun<strong>de</strong>n. Darausfolgt auch mein ehrenamtliches Engagement in <strong>de</strong>r Kirchengemein<strong>de</strong> und in <strong>de</strong>r Stadt Landshut. Soleite ich z. B. Bibelgespräche, bin Gründungsmitglied und langjähriger Vorstand <strong>de</strong>s LandshuterArbeitskreises Partnerschaft mit <strong>de</strong>r Dritten Welt e.V. und betreibe eine enge Zusammenarbeit mit<strong>de</strong>m Haus International, <strong>de</strong>r Frie<strong>de</strong>nsinitiative Landshut, UNICEF, amnesty international und <strong>de</strong>mInterreligiösen Forum Landshut. Also überall dort, wo ich exemplarisch für Entwicklung undGerechtigkeit, Verständigung und Frie<strong>de</strong>n arbeiten kann. Für alle diese Bemühungen wur<strong>de</strong> mir1995 die Gol<strong>de</strong>ne Bürgermedaille <strong>de</strong>r Stadt Landshut verliehen.Je intensiver die beschriebene Arbeit wur<strong>de</strong>, umso klarer zeichnete es sich für mich ab, wie sehrRüstung und Krieg Entwicklung behin<strong>de</strong>rn, Verständigung und Frie<strong>de</strong>n verunmöglichen und dassich mit meinen Steuern gezwungenermaßen diesen Tatbestand beför<strong>de</strong>re. Ich empfin<strong>de</strong> es mehr als---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------Datei: <strong>Beschwer<strong>de</strong>schrift</strong> Militärsteuer.doc Stand: 25.11.08 Seite 5 von 29


eine „unbillige Härte“, mit <strong>de</strong>n finanziellen Folgen meiner Erwerbstätigkeit mein öffentlichesEngagement mit meinen I<strong>de</strong>alen zu konterkarieren. Ich vertrete in Beruf und Freizeit einerseitspazifistische Positionen und muss an<strong>de</strong>rerseits Rüstung und Krieg finanzieren. Eine Schizophrenie,die ich nicht länger aushalten will.Als Religionspädagoge (jetzt im Vorruhestand) erziele ich Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeitund kann keine Steuern einbehalten. So musste ich einen Antrag auf Stundung meiner Steuerschuldstellen o<strong>de</strong>r gegen <strong>de</strong>n Einkommensteuerbescheid Einspruch erheben, was dann bis vor dasFinanzgericht (Az.: 11 K 964 / 92; Az.:11 K 1691 / 95; Az.:11 K 3787 / 98; Az.:11 K 3114 / 99)bzw. <strong>de</strong>m Bun<strong>de</strong>sfinanzhof (Az.: VI R 89/ 94; Az.: VI B 21 / 99; Az.: VI B 58 / 00) in Münchenging. Beinahe 10 Jahre beschritt ich diesen Weg mit nicht unerheblichen finanziellen und zeitlichenAufwendungen – ohne Erfolg.Aber ich musste das tun, weil ich <strong>de</strong>r Überzeugung bin, die das Berliner Amtsgericht in einemMauerschützenprozess wie folgt formulierte:„An je<strong>de</strong>n sind beson<strong>de</strong>re Anfor<strong>de</strong>rungen zu stellen, wenn es sich um Angriffe auf das Lebenhan<strong>de</strong>lt. ...Die <strong>de</strong>utsche Geschichte lehrt, dass nicht alles, was Gesetz ist, auch Recht ist. ...Imletzten Viertel <strong>de</strong>s 20. Jahrhun<strong>de</strong>rts darf man nicht schnell sein Gewissen abschalten, wenn es umTötung von Menschen im Sinn <strong>de</strong>r Obrigkeit geht. ...Man muss sein Gewissen rechtzeitig prüfen.“(Aus <strong>de</strong>r Urteilsbegründung vom 20. 01. 1992)Als Ergebnis solch einer Gewissensprüfung, sehe ich heute nur <strong>de</strong>n Weg einer Verfassungsbeschwer<strong>de</strong>und wer<strong>de</strong> zu diesem Schritt durch eine Politik bestärkt, die von „größer gewor<strong>de</strong>ner<strong>de</strong>utscher Verantwortung in <strong>de</strong>r Welt“ spricht und <strong>de</strong>utsche Truppenpräsenz bei Kriegen meint,gleichzeitig aber Kriegsvermeidung im Vorfeld aufgrund massiver wirtschaftlicher Interessenunterlässt – und das auch mit meinem Geld. Dabei zeichneten sich alle Kriege, bei <strong>de</strong>nen <strong>de</strong>utscheTruppen zurzeit beteiligt sind, Jahre zuvor ab. Für eine rechtzeitige präventive und zivileKriegsvermeidung und für zivile Zwecke wüsste ich gerne meine Steuern verwen<strong>de</strong>t.Ich bin <strong>de</strong>r Auffassung, dass Steuerzahlen ein Ausdruck sozialer Verantwortung ist.Folglich geht es mir niemals darum, <strong>de</strong>n staatlichen Haushalt zu schmälern. Es geht mir darum,dass ich nicht gegen mein Gewissen gezwungen wer<strong>de</strong>, Rüstung und Krieg mitfinanzieren zumüssen. Für mein Gewissen macht es keinen Unterschied ob ich die Waffen persönlich in die Handnehme o<strong>de</strong>r ob ihr Gebrauch durch einen Militärhaushalt, in <strong>de</strong>n auch meine Steuern fließen,mitfinanziert wird.Weil im gelten<strong>de</strong>n Haushaltsgesetz Mittel bereitgestellt wer<strong>de</strong>n, die die „Tötung von Menschen imSinn <strong>de</strong>r Obrigkeit“ ermöglichen und ich dies als Unrecht erkenne, auch wenn es Gesetz ist, kannund will ich mein „Gewissen nicht abschalten“. Ich will nicht gegen meine Überzeugung leben,darum führe ich diese Beschwer<strong>de</strong>, damit <strong>de</strong>r in unserem Grundgesetz garantierte Gewissensschutzauch für mich Wirklichkeit wird.Beschwer<strong>de</strong>führerin zu 4. Dr. Brigitte JanusKrieg ist das größte Verbrechen an <strong>de</strong>r Menschheit, das ich in keiner Weise unterstützen will. MeinGewissen verbietet es mir, an<strong>de</strong>re Menschen und an<strong>de</strong>re Völker als Fein<strong>de</strong> zu betrachten, die im sogenannten „Ernstfall“ getötet wer<strong>de</strong>n dürfen. Je<strong>de</strong>r Mensch hat das Bedürfnis nach Liebe,Geborgenheit und Anerkennung. Je<strong>de</strong>r Mensch braucht Nahrung, Kleidung, Wohnung, Bildungund Arbeit. Albert Schweitzer sagte:„Ich bin Leben, das leben will, inmitten von Leben, das leben will.“---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------Datei: <strong>Beschwer<strong>de</strong>schrift</strong> Militärsteuer.doc Stand: 25.11.08 Seite 6 von 29


Ich bin als Mensch <strong>de</strong>m Leben verpflichtet. Krieg zerstört, was im Artikel 1 <strong>de</strong>s Grundgesetzesunmissverständlich festgeschrieben ist: „Die Wür<strong>de</strong> <strong>de</strong>s Menschen ist unantastbar.“ Es geht um dieWür<strong>de</strong> aller Menschen.Wir leben in einem Umbruch:Niemals in <strong>de</strong>r Menschheit war es möglich, dass <strong>de</strong>r Mensch alles menschliche Leben auf diesemPlaneten auslöschen konnte. Nie zuvor war es möglich, die Raumschiffperspektive in einerErdumlaufbahn einzunehmen, um auf diesen einzigartigen Planeten mit seiner so dünnen,verletzlichen Hülle zu schauen. Nie zuvor war es so offensichtlich, dass wir auf einem ´Sandkorn´,dieser winzigen Er<strong>de</strong>, im All treiben.Was spielen da Nationen, Rassen, Religionen, Kulturen für eine Rolle? Wir sind eine bunte,vielfältige Menschheitsfamilie auf Ge<strong>de</strong>ih und Ver<strong>de</strong>rb - wir haben es nur noch nicht begriffen!Google Earth lässt uns in nahezu je<strong>de</strong>n Winkel dieses Dorfes schauen; wir wohnen Tür an Tür.Es gibt kein menschliches Leben ohne Konflikte: Die Erfahrung im Kleinen, in <strong>de</strong>r Familie lehrt,dass Gewalt keine Lösung ist. Gewalt erzeugt immer Gegengewalt, wenn nicht in dieser, dann in<strong>de</strong>n darauf folgen<strong>de</strong>n Generationen.Es kann in Zukunft nicht um <strong>de</strong>n eigenen Vorteil gehen, son<strong>de</strong>rn um ein Geben und Nehmen, umkonstruktiv ausgehan<strong>de</strong>lte Lösungen unter Beachtung unserer Lebensgrundlagen. Denn alles,wirklich alles ist miteinan<strong>de</strong>r verknüpft und beeinflusst sich wechselseitig (Siehe Kybernetik,Quantenphysik).Der Philosoph Hans Jonas drückt es in seinem Buch ´Prinzip Verantwortung` so aus: „Heute istNächstenliebe Fernstenliebe in Raum und Zeit.“Soziale Unterschie<strong>de</strong>, etwa die extreme Armut und Hoffnungslosigkeit afrikanischer Menschen,die Rohstoffausbeutung in <strong>de</strong>n Entwicklungslän<strong>de</strong>rn durch die Industrielän<strong>de</strong>r, <strong>de</strong>r Raubbau an <strong>de</strong>rNatur mit <strong>de</strong>r Ausrottung tierischer und pflanzlicher Arten, die militärischen Besetzungen <strong>de</strong>s Irakund Afghanistans, die <strong>de</strong>rzeitigen Kriege in Süd- und Nordafrika mit so vielen traumatisiertenKin<strong>de</strong>rsoldaten, Zivilpersonen, Soldaten und so vielen Toten, die irrationalen Spekulationen mitdubiösen Investment- und Hedgefonds, das alles schlägt früher o<strong>de</strong>r später schmerzhaft auf unszurück: seien es zunehmen<strong>de</strong> Migrantenströme in die Festung Europa, Klimaverän<strong>de</strong>rungen,Terroranschläge, seien es Banken, die wie Kartenhäuser zusammenfallen und Zusammenbrücheganzer Volkswirtschaften inklusive unserer Wirtschaft nach sich ziehen können….Wir können uns dieser komplexen Wirklichkeit nicht entziehen. Politik ist das Feilschen um dieendliche Ressource Geld! Die Parameter Zeit und Geld zeigen klar und ein<strong>de</strong>utig die politischenund die persönlichen Prioritäten! Militär, Rüstung und Krieg müssen ja von jeman<strong>de</strong>m bezahltwer<strong>de</strong>n.Für mich ist <strong>de</strong>r Gedanke unerträglich, dass Deutschland einer <strong>de</strong>r größten Rüstungsproduzentenund- exporteure ist, dass Milliar<strong>de</strong>n ins Militär fließen und in völkerrechts- und verfassungswidrigeAuslandseinsätze <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>swehr. Militär und Gewalt können keine Sicherheit bieten. NGO ´sberichten aus Afghanistan, dass sie Angriffspunkte sind, sobald Hilfsprojekte von Militärs´geschützt´ wer<strong>de</strong>n. Ich weiß um die vielen traumatisierten <strong>de</strong>utschen Soldaten und vonSelbstmor<strong>de</strong>n unter <strong>de</strong>n Soldaten.Ich möchte aus dieser ´Destruktionstrance´ aussteigen.Es ist ein Skandal, dass ich gezwungen wer<strong>de</strong>, einen jungen Menschen dafür zu bezahlen, dass erdas Risiko <strong>de</strong>s Tötens und Getötetwer<strong>de</strong>ns auf sich nimmt.---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------Datei: <strong>Beschwer<strong>de</strong>schrift</strong> Militärsteuer.doc Stand: 25.11.08 Seite 7 von 29


Dieses Bewusstsein ist bei mir langsam gewachsen. Ich bin 1951 als zweites Kind in einenArzthaushalt hineingeboren wor<strong>de</strong>n. Ich habe Medizin und Zahnheilkun<strong>de</strong> studiert und binnie<strong>de</strong>rgelassene Ärztin für Mund-Kiefer und Gesichtschirurgie seit 1989.Der zweite Weltkrieg hat auch meine Familie getroffen. Väterlicherseits verhungerte mein<strong>de</strong>utscher Großvater 1945/46 in einem polnischen Konzentrationslager. Der Onkel wur<strong>de</strong> alspolnischer Oberleutnant in Katyn 1941 erschossen. Mein 1944 geborener Bru<strong>de</strong>r erhielt zumAn<strong>de</strong>nken seinen Namen. Mein Vater hat Unsagbares als Lazarettarzt erlebt und konnte aufgrundvon Granatsplitterverletzungen in <strong>de</strong>n Hän<strong>de</strong>n nicht mehr operativ als Gynäkologe tätig sein. In <strong>de</strong>rNachkriegszeit waren wir durch <strong>de</strong>n eisernen Vorhang von <strong>de</strong>r Verwandtschaft im jetzigenKattowice (früher Kattowitz / Oberschlesien) getrennt. Die Suchmeldungen <strong>de</strong>s Suchdienstes <strong>de</strong>sRoten Kreuzes im Radio begleiteten mich in meiner Kindheit.Ich erinnere mich an die Zeit <strong>de</strong>s kalten Krieges und <strong>de</strong>s Rüstungswettlaufes. Ein Klima <strong>de</strong>r Angstließ <strong>de</strong>n Russen nicht als Menschen, son<strong>de</strong>rn als Monstrum erscheinen. Die Kriegsberichterstattungaus Vietnam gehörte zu <strong>de</strong>n täglichen Nachrichten. Erschüttert hat mich in <strong>de</strong>n siebziger Jahren dieMilgram- Studie. Damals habe ich mir geschworen, wachsam zu sein und auf meine innere Stimmezu hören. Aufgerüttelt hat mich ein Sandwich-Plakat auf <strong>de</strong>m Katholikentag in München 1982:Auch Rüstung tötet!Mir wur<strong>de</strong> schlagartig klar, dass ich schon vor Ausbruch eines Krieges (<strong>de</strong>r Spitze <strong>de</strong>s Eisberges)das Zerstörerische, Lei<strong>de</strong>n und <strong>de</strong>n Hungertod von Kin<strong>de</strong>rn mit meinen Steuern für <strong>de</strong>nMilitärhaushalt mitverursache:Statt Brot und Bildung Bomben, statt Zukunft Massensterben und Verelendung. Ich konnte dieAugen nicht davor schließen. Mir wur<strong>de</strong> klar, dass Gerechtigkeit die Voraussetzung für einenlebendigen, nachhaltigen Frie<strong>de</strong>n ist wie schon im Konziliaren Prozess <strong>de</strong>r Kirchen formuliert:Gerechtigkeit, Frie<strong>de</strong>n und Bewahrung <strong>de</strong>r SchöpfungDaher bin ich Mitglied von Christen für gerechte Wirtschaftsordnung, in Pax Christi, in <strong>de</strong>rIPPNW ( Ärzte gegen <strong>de</strong>n Atomkrieg und für soziale Verantwortung ) und im NetzwerkFrie<strong>de</strong>nssteuer. Ich habe Einführungen und Vorträge zu Frie<strong>de</strong>nsthemen gehalten. Ich war zuArbeitseinsätzen in Nigeria 1988, auf Mindanao1990 und in Pakistan 1995. Ich verweigere seit 16 Jahren zunächst anteilig, seit 1999 imZusammenhang mit <strong>de</strong>r völkerrechts- und verfassungswidrigen militärischen Intervention inJugoslawien die gesamte Einkommenssteuer und wer<strong>de</strong> vierteljährlich gepfän<strong>de</strong>t. Zusätzlichwer<strong>de</strong>n noch Säumniszuschläge erhoben. Um meine Steuer für <strong>de</strong>n Militärhaushalt zu senken,spen<strong>de</strong> ich min<strong>de</strong>stens die steuerlich relevante Höchstsumme an Hilfsorganisationen in aller Welt.1992 habe ich <strong>de</strong>n Rechtsweg beschritten und gegen das Finanzamt geklagt (Finanzamt NürnbergAktenzeichen V183/92). Wie alle Klagen wur<strong>de</strong> auch meine Klage abgewiesen und die Kosten <strong>de</strong>sVerfahrens hatte ich zu tragen. Ich habe die nächste Instanz nicht angerufen, da kurz zuvor dieKlage eines Ehepaares abgewiesen wor<strong>de</strong>n war.Bisher gibt es für mich keine gewissensneutrale Handlungsalternative. Ich appelliere an Sie alsoberste Richter unserer <strong>de</strong>mokratischen Verfassung, sich dieses Problems anzunehmen und mireine Steuerzahlung guten Gewissens zu ermöglichen. Wie immer Sie entschei<strong>de</strong>n, ich gebe dieHoffnung nicht auf!Beschwer<strong>de</strong>führerin zu 5. Ria MakeinMein Name ist Ria Makein. Ich wur<strong>de</strong> 1952 als 5. von 11 Kin<strong>de</strong>rn geboren. Mit<strong>de</strong>nken undMitfühlen wur<strong>de</strong> mir damit wohl sozusagen in die Wiege gelegt. Folgerichtig wählte ichSozialpädagogik zu meinem Beruf, arbeitete 18 Jahre lang im Kin<strong>de</strong>rgarten und seit 1994 mitbeeinträchtigten Menschen in einem heilpädagogischen Heim.Im Jahre 1980 wur<strong>de</strong> ich darauf aufmerksam gemacht, dass wir in Deutschland bzw. in Europamilitärisch auf einem Pulverfass sitzen und die Lunte war durch die geplante atomare Aufrüstung---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------Datei: <strong>Beschwer<strong>de</strong>schrift</strong> Militärsteuer.doc Stand: 25.11.08 Seite 8 von 29


mit Pershing 2 und Cruise missile gelegt. Unsere tödliche Leistungsfähigkeit lag bei ca. 30 kgSprengstoff pro Kopf <strong>de</strong>r Bevölkerung während auch heute noch weltweit Menschen in Elend undHunger vegetieren müssen. Das hat mein Gewissen geweckt und als Bürgerin dieses Lan<strong>de</strong>s fühlteich mich mitverantwortlich.Nun protestierte ich mit Teilnahme an Demonstrationen, schrieb Briefe an Abgeordnete,wi<strong>de</strong>rsetzte mich mit Aktionen zivilen Ungehorsams gegen die atomare Hochrüstung, zahlteGeldstrafen o<strong>de</strong>r ging ins Gefängnis (Amtsgericht Schwäbisch-Gmünd, Az. Cs779/86-16 und Cs568/86-16; dazu Kostenbescheid von <strong>de</strong>r Polizeidirektion Aalen, Az III b – PD AA 967,,Oberlan<strong>de</strong>sgericht Stuttgart Az. 3 Ss 731/89 und Ns 81/87-10; diese Beträge wur<strong>de</strong>n gepfän<strong>de</strong>t.Oberlan<strong>de</strong>sgericht Koblenz JS 10.987/86, dieser Beschluss wur<strong>de</strong> mit <strong>de</strong>m Az. Js 23172/95 wie<strong>de</strong>raufgehoben; Landgericht Aachen, Az. Js 383/89 für diese Tagessätze ging ich teilweise insGefängnis , Amtsgericht Frankfurt Az. Js 39277.o/91 hierfür ging ich 10 Tage ins Gefängnis, umdie Tagessätze nicht bezahlen zu müssen) und - zahlte Steuern, mit <strong>de</strong>nen das von mir angeklagteUnrecht fortgesetzt wer<strong>de</strong>n konnte.Dagegen wie<strong>de</strong>rum protestierte ich durch teilweise Steuerverweigerung meiner Kfz-Steuer,beantragte bei meinem Arbeitgeber die Einbehaltung eines rüstungsrelevanten Teils meinerEinkommenssteuer, beteiligte mich an <strong>de</strong>r Aktion „Steuern zu Pflugscharen“ im Rahmen <strong>de</strong>rFrie<strong>de</strong>nssteuerinitiative und beantragte gerichtlich die Reduzierung meines Steueranteils fürRüstung und Militär. Das Geld, das seit<strong>de</strong>m in Rüstung und Krieg geflossen ist, ging für sozialeund humane Investitionen verloren – die Chancenlosigkeit <strong>de</strong>r verelen<strong>de</strong>ten Menschen außerhalbEuropas und Nordamerikas hat sich verschärft.Meine Hoffnungen von 1980 bis 1990, dass sich ein zivilisierter starker Staat nicht mittelsKriegsgewalt durchzusetzen versucht, ging im Krieg gegen <strong>de</strong>n Irak 1991 verloren. Das Recht <strong>de</strong>sStärkeren setzte sich durch und zieht sich durch nahezu alle zwischenstaatlichen Konflikte.Genau das möchte ich nicht durch meine Steuerzahlungen mittragen und for<strong>de</strong>re <strong>de</strong>shalb seit <strong>de</strong>n80er Jahren mit <strong>de</strong>n verschie<strong>de</strong>nsten Aktionen bis zu einer Klage beim Finanzgericht Düsseldorf(Az.. 17 K 4698/2000) und beim Bun<strong>de</strong>sfinanzhof (Az. III B 136/02) gegen meineSteuerzahlungen für Rüstung und Militär. Das in <strong>de</strong>r AO verankerte Prinzip <strong>de</strong>r Billigkeit ließe esmeiner Meinung nach unbedingt zu, mir und an<strong>de</strong>ren Klägern die Gewissensverletzung zuersparen.Beschwer<strong>de</strong>führer zu 6. Dr. Klaus-Dieter PreisMit Schreiben vom 01. November 2004 an das Finanzamt Forchheim hatte ich <strong>de</strong>n Antrag gestellt,„dass meine Steuern solange zurück gelegt wer<strong>de</strong>n können, bis die zuständigen Bun<strong>de</strong>sorgane eineRegelung getroffen haben, die eine ausschließlich zivile Verwendung dieser zurück gelegtenSteuerbeträge gewährleistet, also ausdrücklich einen Missbrauch meiner Steuern zur Verwendungfür militärische Zwecke ausschließen.“ Zugleich beantragte ich eine Richtervorlage beimBun<strong>de</strong>sverfassungsgericht.Heute lebe ich seit über 20 Jahren als nie<strong>de</strong>rgelassener Allgemeinarzt und Vater von 3 Kin<strong>de</strong>rn mitmeiner Frau in Gößweinstein, einer Marktgemein<strong>de</strong> in Oberfranken. Geboren 1953 undaufgewachsen in einer christlichen Familie, wo ethische Maßstäbe von großer Be<strong>de</strong>utung waren,verknüpft mit <strong>de</strong>r Erfahrung, dass <strong>de</strong>r letzte Weltkrieg meinen Vater als jungen Menschenschwerbehin<strong>de</strong>rt zurückließ, entwickelte sich bei mir als junger Mensch ein starkes Empfin<strong>de</strong>ngegen jegliche Gewaltanwendung. Die Kriegsdienstverweigerung vom Februar 1972, die vomPrüfungsausschuss fünf Monate später anerkannt wur<strong>de</strong>, war die natürliche Konsequenz. In <strong>de</strong>r---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------Datei: <strong>Beschwer<strong>de</strong>schrift</strong> Militärsteuer.doc Stand: 25.11.08 Seite 9 von 29


Folgezeit war ich dann in <strong>de</strong>r Frie<strong>de</strong>nsbewegung stark engagiert. Als Arzt trat ich in dieOrganisation IPPNW, die Organisation <strong>de</strong>r Internationalen Ärzte für die Verhütung <strong>de</strong>sAtomkrieges, Ärzte in sozialer Verantwortung bei und hielt für sie Vorträge. Im Anschluss an dieökologische und pazifistische Bewegung stellte ich mich 1990 für die Wahl zum Kreistag zurVerfügung. Bereits mit <strong>de</strong>r Teilnahme <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>sregierung am Krieg gegen Serbien imKosovokonflikt 1999, wo statt einer diplomatischen eine völkerrechtswidrige militärische Lösunggesucht wur<strong>de</strong>, begann mein innerer Rückzug von <strong>de</strong>r Partei, für die ich angetreten war. DerAngriff Afghanistans im Gefolge <strong>de</strong>s Terroranschlags vom 11. September 2001 unter <strong>de</strong>rBeteiligung <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>sregierung war endgültiger Grund, aus <strong>de</strong>r Fraktion auszutreten: VonSelbstverteidigung konnte hier nicht mehr die Re<strong>de</strong> sein – die Bun<strong>de</strong>sregierung nahm nach meinerAuffassung entgegen <strong>de</strong>m Art. 26/1 an einem Angriffskrieg teil!Es bedurfte eines Vortrags im Februar 2004 über <strong>de</strong>n Zusammenhang von Steuerzahlung undAusübung militärischer Gewalt, um mir klar zu machen, „das ich mit <strong>de</strong>r gleichgültigenÜberlassung meiner Steuergel<strong>de</strong>r an <strong>de</strong>n Staat zu einer Politik beitrage, die immer mehr zurGewaltausübung innerhalb und zwischen <strong>de</strong>n Staaten führt“ (Zitat aus <strong>de</strong>m Brief an das FinanzamtForchheim vom 01.11.2004). Dies war eine Gewissensverletzung, die ich nicht mehr akzeptierenwollte. Aus diesem Grund erfolgte bei <strong>de</strong>r nächsten Steuererklärung mein obiger Antrag aufSteuerstundung aus Gewissensgrün<strong>de</strong>n.Nach einer Verhandlung vor <strong>de</strong>m Finanzgericht Nürnberg am 07.12.2005 wur<strong>de</strong> mit Schreibenvom 23.01.2006, AZ.: III 110/2005, meine Klage abgewiesen, eine Revision nicht zugelassen un<strong>de</strong>ine Vorlage an das Bun<strong>de</strong>sverfassungsgericht unterblieb. Bezüglich meiner Gewissenverletzungwur<strong>de</strong> ich auf <strong>de</strong>n Weg <strong>de</strong>r politische Überzeugungsarbeit und die Möglichkeit, diese im Rahmenvon Wahlen zum Ausdruck zu bringen, verwiesen.Angesichts realer herrschen<strong>de</strong>r Verhältnisse wur<strong>de</strong> ich also bis zu mein Lebensen<strong>de</strong> daraufverpflichtet, Geld aus meinen Steuern für militärische Zwecke zur Verfügung zu stellen. Diepersönliche Gewissens- und Glaubensfreiheit nach Art. 4, Abs. 1 Grundgesetz wird mir ebensowenig zugestan<strong>de</strong>n wie die Ausgestaltung von Art. 3, Abs. 3 Grundgesetz nach meinen sittlichenVorstellungen.Meine Steuerverweigerung war von Seiten <strong>de</strong>s Finanzamts Forchheim mit hohenSäumniszuschlägen verbun<strong>de</strong>n wor<strong>de</strong>n. Es gab keinen Sinn für mich, dieses Geld <strong>de</strong>m Staatzusätzlich in Zukunft durch eine weitere vollständige Steuerverweigerung zukommen zu lassen.Daher wird von mir seit dieser Zeit ein symbolischer Betrag bei je<strong>de</strong>r Steuererhebung an dasFinanzamt Forchheim nicht überwiesen. Damit bringe ich weiterhin zum Ausdruck, dass ich nichteinverstan<strong>de</strong>n bin, dass Teile meiner Steuer für <strong>de</strong>n Militärbereich verwandt wer<strong>de</strong>n. Dereinbehaltene Betrag wird mir allerdings von <strong>de</strong>r Behör<strong>de</strong> zwangsweise bei <strong>de</strong>r Steuerrückerstattungabgezogen.Zugleich blieb das Urteil <strong>de</strong>s Finanzgerichts Nürnberg für mich unerträglich. Ständig muss icherleben, wie <strong>de</strong>r Einsatz von Gewalt- und Kriegsmitteln im bun<strong>de</strong>srepublikanischen Staatsalltagzur Selbstverständlichkeit eines parteiübergreifen<strong>de</strong>n Konsenses gewor<strong>de</strong>n ist. Dies geschieht, wie<strong>de</strong>r Einsatz <strong>de</strong>utscher Truppen in Afghanistan zeigt, ausdrücklich gegen <strong>de</strong>n Willen <strong>de</strong>s Großteils<strong>de</strong>r <strong>de</strong>utschen Bevölkerung. Zwei Drittel <strong>de</strong>r Menschen lehnen eine Beteiligung Deutschlands ammilitärischen Einsatz in Afghanistan ab! Der Krieg in Afghanistan und die bisherige Besetzungdurch die militärischen Streitkräfte haben die Lage dort nicht befrie<strong>de</strong>t, son<strong>de</strong>rn im Gegenteil mitGewalt und Terror sehr viel Elend gera<strong>de</strong> auch in die Zivilbevölkerung hinein gebracht. Es machtmich wütend und ich fühle mich zugleich hilflos, wenn ich sehe, wie vorrangig Geld für diemilitärische Lösung <strong>de</strong>s selbst geschaffenen Problems, aber nur wenig Geld für <strong>de</strong>n zivilen Aufbauim Vergleich dazu zur Verfügung gestellt wird. Wut und Hilflosigkeit mischen sich ständig, wennich sehe, wie die führen<strong>de</strong>n politischen Kräfte <strong>de</strong>n militärischen Drohungen und <strong>de</strong>m Einsatz---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------Datei: <strong>Beschwer<strong>de</strong>schrift</strong> Militärsteuer.doc Stand: 25.11.08 Seite 10 von 29


militärischer Gewalt Vorrang vor Dialog und zivilen Konfliktlösungen geben. Der Rückzug aus <strong>de</strong>rPolitik ist Ausdruck dieser Hilflosigkeit. Die Militärsteuerverweigerung ist für mich die einzigeMöglichkeit, nicht vollständig in dieser Hilflosigkeit zu versacken. Allerdings ist dies eine sehrpassive Haltung. Weitaus ermutigen<strong>de</strong>r wäre es, wenn ich zumin<strong>de</strong>st einen Teil <strong>de</strong>r Steuergel<strong>de</strong>rgarantiert für zivile, nicht militärische Zwecke statt zur Finanzierung <strong>de</strong>s Verteidigungshaushaltszahlen wür<strong>de</strong>. Eine <strong>de</strong>rartige Situation wür<strong>de</strong> ich als ermutigend für <strong>de</strong>n Weg in ein zivilesMiteinan<strong>de</strong>r ansehen.Die Verfassungsbeschwer<strong>de</strong> gegen das Bun<strong>de</strong>shaushaltsgesetz 2009 ist für mich daher einhoffnungsvoller Schritt, ein Han<strong>de</strong>ln nach meinem Gewissen auch bei <strong>de</strong>r Steuerzahlung inZukunft zum Ausdruck bringen zu können.Beschwer<strong>de</strong>führerin zu 7. Gerlin<strong>de</strong> Rambow„Deutschland weit vorn – Militärausgaben steigen.“ So lese ich es am 9.Juni 2008 in <strong>de</strong>r n-tv-Seite. Und das ist keine neue Nachricht. 2007 stiegen die Militärausgaben weltweit auf 858 Mrd. €,ein Zuwachs von 45% seit 1998. Und Deutschland ist bemüht, seine wirtschaftlicheVorrangstellung auch auf diesem Gebiet zu halten. Wir sind z. Zt. <strong>de</strong>r drittgrößteRüstungsexporteur weltweit. Ich sage „wir“, <strong>de</strong>nn wir sind als Steuerzahler alle daran beteiligt.Afghanistan – seit 2001 ein Kriegsherd, und Deutschland ist dabei. Die terroristische Gewalt inAfghanistan aber hat trotz <strong>de</strong>r massiven militärischen Präsenz stetig zugenommen. „Keines <strong>de</strong>rvorgeblichen Kriegsziele wur<strong>de</strong> erreicht.“, so <strong>de</strong>r Kasseler Politikwissenschaftler Peter Strutynski.Die Wie<strong>de</strong>raufbauhilfe in diesem Land steht mit 7 Mrd. US-$ in keinem Verhältnis gegenüber <strong>de</strong>rAusgaben von 82 Mrd. US-$ Kriegskosten, vor allem, wenn ich lese, dass sogar davon 40% wie<strong>de</strong>rin die Geberlän<strong>de</strong>r zurückfließen.Und wie<strong>de</strong>r bin ich beteiligt, unmittelbar mit meinem Steuergeld. Das ist für mich unerträglich un<strong>de</strong>ine große Gewissensnot. Ich wer<strong>de</strong> an <strong>de</strong>r Ausübung meines Grundrechts <strong>de</strong>r Gewissensfreiheitnach Art. 4 GG gehin<strong>de</strong>rt, <strong>de</strong>nn ich leiste täglich Kriegsdienst, zwar nicht mit <strong>de</strong>r Waffe, dafürumso mehr mit meinem Geld. Und ich kann nicht schlafen, wenn ich nur daran <strong>de</strong>nke. MeinVerantwortungsbewusstsein gegenüber meinen Mitmenschen, meinen Kin<strong>de</strong>rn, meinen Enkelnbringt mich in einen enormen Gewissenskonflikt.Ich gehöre zu einer Generation, die nie selbst Kriege erleben musste, aber noch von Bombenträumte, da es das Trauma unserer Eltern war. Ich habe noch erlebt, wie die letzten Kriegsgefangenenals Heimkehrer im Dorf empfangen wur<strong>de</strong>n. Und ich bin aufgewachsen mit <strong>de</strong>m Leitbild vomChristus, <strong>de</strong>r das Gewehr zerbricht. 1950 in Sachsen geboren, wuchs ich in einem christlichenElternhaus auf, studierte später Pflanzenzüchtung und arbeitete in diesem Beruf bis 1990. Ich binverheiratet, habe drei Kin<strong>de</strong>r und arbeite heute im Büro <strong>de</strong>r Evangelischen Jugend in Thüringen.Die Zeit <strong>de</strong>s kalten Krieges zwischen bei<strong>de</strong>n Teilen unseres Lan<strong>de</strong>s führte dazu, dass in <strong>de</strong>rstaatlichen Erziehung unserer Kin<strong>de</strong>r nichts wichtiger war als die Werbung für die Volksarmee.Und für viele Freun<strong>de</strong> und Bekannte war gleichzeitig nichts gefürchteter als das. Ich wer<strong>de</strong> nichtvergessen, wie meine Tochter sich gewehrt hat, im Schulsportunterricht Handgranaten zu werfen,und wie mein Sohn davon erzählt, dass er sich in <strong>de</strong>r Schule geweigert hat, das Lied „Auf auf zumKampf, zum Kampf, zum Kampf bin ich geboren“ zu singen. Wie die bei<strong>de</strong>n ihre kleine Schwesterausschimpften, als sie im Kin<strong>de</strong>rgarten einen Panzer gemalt hat. Ich war stolz auf die Kin<strong>de</strong>r.Kin<strong>de</strong>r haben ein gutes Gespür für einfache Wahrheit und Richtigkeit.---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------Datei: <strong>Beschwer<strong>de</strong>schrift</strong> Militärsteuer.doc Stand: 25.11.08 Seite 11 von 29


Einen Höhepunkt erreichte dann <strong>de</strong>r Wahnsinn im Golfkrieg 1991. Da waren wir schon längst nichtmehr DDR, hatten sich die Verhältnisse geän<strong>de</strong>rt. Und was niemand für möglich gehalten hatte, esgab ein Zivildienstgesetz. Mein Sohn brauchte keinen Wehrdienst mehr zu leisten. Wir waren aufeinem guten Weg, so dachten wir. Aber militärische Optionen wur<strong>de</strong>n wie<strong>de</strong>r politikfähig, und vorallem beteiligte sich Deutschland am Kriegsgeschäft mit 17 Mrd. DM, gezahlt von meinen Steuern- Kriegssteuern zum 1. Mal nach <strong>de</strong>m 2. Weltkrieg. Mir wur<strong>de</strong> spätestens da klar, welch großeBe<strong>de</strong>utung die Haushaltspraxis unseres Staates für die Situation von Militär und Rüstung hat. ImJahre 1993 bin ich <strong>de</strong>r Ökumenischen Aktion „Steuern zu Pflugscharen im NetzwerkFrie<strong>de</strong>nssteuer“ beigetreten und habe dort Verantwortung übernommen.Es ist für mich eine unerträgliche Belastung, keine Möglichkeit zur ausschließlich zivilenVerwendung meiner Steuern zu haben. Zweimal gingen wir, mein Mann und ich, <strong>de</strong>shalb schonvor Gericht, um gegen die Steuerfestsetzung 1996 und 2004 durch das Finanzamt Erfurt zu klagen.Wir beriefen uns auf die Abgabenordnung, wodurch eine verän<strong>de</strong>rte Steuerfestsetzung inAusnahmefällen gewährleistet wäre (AO §§ 163, 222, 227).Ich bin fest davon überzeugt, dass wir neue Wege <strong>de</strong>r Konfliktlösungen gehen müssen, dassmilitärischen Einsätze und Waffenproduktionen immer mit wirtschaftlichen Interessen,Machtpolitik und gegen Menschlichkeit einhergehen. Ich stütze mich auf mein Grundrecht <strong>de</strong>rAusübung meiner Gewissensfreiheit nach Art. 4 GG und sage Nein zu einem Gesetz, was dieVerwendung meiner Steuer für Militär und Krieg festschreibt. Ich wünsche einegrundrechtskonforme gegenwärtige und zukünftige Haushaltspraxis <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>srepublik.Beschwer<strong>de</strong>führer zu 8. Martin RambowIch erfahre es als eine erhebliche Gewissensnot, zur Zahlung von Steuern für Militär und Rüstunggezwungen zu sein. Damit wer<strong>de</strong> ich an <strong>de</strong>r Ausübung <strong>de</strong>s Grundrechts <strong>de</strong>r Gewissensfreiheit, wiees im Grundgesetz Art.4 zugesichert ist, gehin<strong>de</strong>rt.Ich habe 1965 in <strong>de</strong>r damaligen DDR meine Gewissensentscheidung gegen Kriegsdienst getroffenund bin seit<strong>de</strong>m Wehrdienst-Totalverweigerer. Vorausgegangen war in meiner Kindheit undJugend eine christlich-pazifistische Erziehung, während <strong>de</strong>r ich lernte, diese Haltung auch gegenWi<strong>de</strong>rstän<strong>de</strong> und trotz erlittener Benachteiligung durchzuhalten. Meine Kriegsdienstverweigerungverstand ich nicht als zeitlich befristete Haltung, etwa um 18 Monaten Wehrdienst in <strong>de</strong>rNationalen Volksarmee o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>n Baueinheiten <strong>de</strong>r NVA zu entgehen, son<strong>de</strong>rn alsLebensentscheidung. Mein Pazifismus war auch nicht, politisch einseitig, antikommunistischmotiviert; ich war zehn Jahre alt, als meine Eltern uns Kin<strong>de</strong>r in <strong>de</strong>r Zeit <strong>de</strong>r <strong>de</strong>utschenWie<strong>de</strong>rbewaffnung und <strong>de</strong>r Gründung von Armeen in bei<strong>de</strong>n <strong>de</strong>utschen Staaten lehrten: Das gibt esnie und nirgends, zwei Armeen, von <strong>de</strong>nen die eine mit Patronen und die an<strong>de</strong>re mit Schokola<strong>de</strong>schießt. Meine Kriegsdienstverweigerung be<strong>de</strong>utete für mich immer ein ganzes Nein zu je<strong>de</strong>mKrieg.In meinem Beruf als Gemein<strong>de</strong>pfarrer habe ich mehr als dreieinhalb Jahrzehnte in <strong>de</strong>r Einheit voninnerer Überzeugung und dienstlichem Auftrag die biblische Frie<strong>de</strong>nsbotschaft verkündigt undmein persönliches Leben nach ihr auszurichten versucht. Ich habe in <strong>de</strong>n 70er Jahren aktiv an <strong>de</strong>rEntwicklung und Umsetzung <strong>de</strong>r pädagogisch-theologischen Konzeption “Erziehung zum Frie<strong>de</strong>n“in <strong>de</strong>n evangelischen Kirchen <strong>de</strong>r DDR mitgewirkt, ebenso im Konziliaren Prozess fürGerechtigkeit, Frie<strong>de</strong>n und die Bewahrung <strong>de</strong>r Schöpfung. Ich bin Mitbegrün<strong>de</strong>r <strong>de</strong>s erstenchristlichen Frie<strong>de</strong>nsseminars in <strong>de</strong>r DDR gewesen und Mitinitiator <strong>de</strong>r jährlichenFrie<strong>de</strong>ns<strong>de</strong>ka<strong>de</strong>n, die seit En<strong>de</strong> <strong>de</strong>r 70er Jahre stattfin<strong>de</strong>n.---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------Datei: <strong>Beschwer<strong>de</strong>schrift</strong> Militärsteuer.doc Stand: 25.11.08 Seite 12 von 29


Der Staatssicherheitsdienst <strong>de</strong>r DDR hat mich als “feindliches Element“ und “Mitbegrün<strong>de</strong>r <strong>de</strong>rBewegung Schwerter zu Pflugscharen“ verfolgt und, wie meine StaSi-Akte belegt, Vorkehrungenzu meiner Inhaftierung bis hin zur physischen “Ausschaltung“ getroffen. Unsere Kin<strong>de</strong>r wur<strong>de</strong>nwährend ihrer Schulzeit in <strong>de</strong>r DDR jahrelang systematisch diskriminiert und von weiterführen<strong>de</strong>rSchulbildung ausgeschlossen, da sie an vormilitärischer Ausbildung und schulischem Wehrkun<strong>de</strong>unterrichtnicht teilnahmen. Es ist mir bis heute eine Genugtuung, dass keiner meiner SöhneKriegsdienst geleistet hat, we<strong>de</strong>r in <strong>de</strong>r NVA noch in <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>swehr.Im Jahre 1978 wur<strong>de</strong> in <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>srepublik die Frie<strong>de</strong>nsinitiative “Ohne Rüstung Leben“gegrün<strong>de</strong>t. Ich bin seit <strong>de</strong>m Gründungsjahr Mitunterzeichner folgen<strong>de</strong>r “Basiserklärung“: “Ich binbereit, ohne <strong>de</strong>n Schutz militärischer Rüstung zu leben. Ich will in meinem Land dafüreintreten, dass Frie<strong>de</strong>n ohne Waffen politisch entwickelt wird.“ Auch diese Erklärung bin<strong>de</strong>tmich, ebenso wie meine Kriegsdienst-Totalverweigerung, in meinem Gewissen bis heute.Es ist Pflicht <strong>de</strong>s Staates, mir mit <strong>de</strong>n Mitteln <strong>de</strong>r Rechtsordnung und <strong>de</strong>r Staatsorgane Beistand zuleisten gegen drohen<strong>de</strong> Verletzungen meiner Menschen- und Bürgerrechte. Darum ist es für michnach wie vor nicht zu akzeptieren, dass das Thüringer Finanzgericht in zwei Verfahren <strong>de</strong>ngemeinschaftlich mit meiner Frau eingereichten Klagen gegen das Finanzamt Erfurt gegen die(Militär-)Steuerfestsetzung 1996 bzw. 2004 nicht stattgegeben hat, obwohl die Abgabenordnung inFällen “unbilliger Härte“ die Möglichkeit dazu einräumt.Es ist für mich eine unerträgliche Belastung, dass ich als Lohn- und Gehaltsempfänger seitfast 40 Jahren, d.h. nahezu 25mal länger als mein Waffendienst gedauert hätte, mit meinemGeld Rüstung, Militär und Krieg finanzieren muss. Diese Gewissensbelastung verschärft sichnicht nur durch die Fortdauer meines Kriegsdienstes, son<strong>de</strong>rn auch durch eine nach wie vor aufprimär militärische Optionen fixierte Politik unseres Staates und <strong>de</strong>s Staaten- undMilitärbündnisses, <strong>de</strong>nen wir angehören. Die von <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>srepublik im Bündnis praktizierte“Verteidigungs“-Politik schließt auch Angriffshandlungen ein, was sowohl die Praxis <strong>de</strong>r letztenJahre als auch die militärstrategische Konzeption <strong>de</strong>r NATO belegen. In Ausübung dieser Politikwer<strong>de</strong>n Waffen entwickelt, beschafft und eingesetzt, die ein<strong>de</strong>utig Angriffswaffen und -waffensysteme sind. Die Ausgaben für Militär übersteigen diejenigen für Zivilen Frie<strong>de</strong>nsdienstund Entwicklungszusammenarbeit um ein Vielfaches. Dies alles dient nach meiner festenÜberzeugung we<strong>de</strong>r <strong>de</strong>m inneren und äußeren Frie<strong>de</strong>n, noch gibt es eine reale Bedrohungssituation,durch die gerechtfertigt wer<strong>de</strong>n könnte, dass jährlich mehr als 10% <strong>de</strong>r Staatsausgabenfür Militär und Rüstung (Einzelplan 14 <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>shaushalts) verwen<strong>de</strong>t wer<strong>de</strong>n.Meine Lebenserfahrung und politische Einsicht lehren mich, dass diese Entwicklungen gefährlicheIrrwege sind. Ich bin aber als Bürger verpflichtet, <strong>de</strong>n Nutzen <strong>de</strong>s Gemeinwesens, in <strong>de</strong>m ich lebe,zu mehren und Scha<strong>de</strong>n von ihm abzuwen<strong>de</strong>n. Da ich mich also zu eigener Mitwirkung an einerPolitik gezwungen sehe, die im Blick auf die “Verteidigung“ und die dafür getätigtenStaatsausgaben nach meiner Überzeugung kriegsför<strong>de</strong>rnd ist, und da ich gegen meinen erklärtenWillen an <strong>de</strong>r Ausübung <strong>de</strong>s Grundrechts <strong>de</strong>r Gewissensfreiheit gehin<strong>de</strong>rt wer<strong>de</strong>, gebietet mir meinGewissen, Nein zu sagen und persönlich Wi<strong>de</strong>rstand zu leisten.Daher lege ich Verfassungsbeschwer<strong>de</strong> ein gegen das gelten<strong>de</strong> Haushaltsgesetz 2009.Beschwer<strong>de</strong>führer zu 9. Josef RottmayrIch bin 1936 geboren, verheiratet, Vater von drei Kin<strong>de</strong>rn und als Beraten<strong>de</strong>r Ingenieur fürTragwerksplanung in München tätig.Als Kind haben mich die Tränen und Klagen <strong>de</strong>r Mütter aus meinem bäuerlichen Heimatdorf---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------Datei: <strong>Beschwer<strong>de</strong>schrift</strong> Militärsteuer.doc Stand: 25.11.08 Seite 13 von 29


erschüttert, wenn wie<strong>de</strong>r und wie<strong>de</strong>r einer <strong>de</strong>r Söhne o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r einzige Sohn im Krieg umgekommenwar. Auch die ausgebombten und bedürftigen Menschen, die zu unserem kleinen Anwesen kamenund um Brot o<strong>de</strong>r um ein Ei baten und die fortgeschickt wer<strong>de</strong>n mussten, weil nichts mehr da war,gehörten für mich zu <strong>de</strong>n prägen<strong>de</strong>n Kriegserlebnissen. Die ständigen Fragen meiner Mutter obdieses alles <strong>de</strong>nn wirklich sein müsse, mögen in meinen reiferen Jahren Ansporn gewesen sein,darüber nachzu<strong>de</strong>nken und zu versuchen, es mit meinem katholisch christlichen Glauben zuvereinbaren. Durch die religiöse Erziehung hatte ich die Gewaltlosigkeit Jesu bereits verinnerlicht.Nach und nach stieß ich auf ihre politische Relevanz und traf auf viele, die Jesus darin nachgefolgtsind und nachfolgen. Eindrucksvolle Beispiele waren und sind für mich <strong>de</strong>r hl. Martin,Kriegsdienstverweigerer und Bischof von Tours, die urchristlichen Märtyrer, die sich weigerteneinen Soldateneid zu schwören, <strong>de</strong>r hl. Franziskus, <strong>de</strong>r seine Ritterrüstung ablegte, <strong>de</strong>r Hl. Pfarrervon Ars, <strong>de</strong>r Napoleon <strong>de</strong>n Kriegsdienst verweigerte und die hingerichteten katholischenKriegsdienstverweigerer <strong>de</strong>s 2. Weltkriegs. Insbeson<strong>de</strong>re <strong>de</strong>r kürzlich durch Papst Benedikt XVI.selig gesprochene Franz Jägerstätter aus <strong>de</strong>m Innviertel - wie ich kleinbäuerlicher Herkunft - hatmeine Überzeugung geprägt und meinen Glauben trotz gegenteiliger kirchlicher Traditionsliniengefestigt. Gera<strong>de</strong> Jägerstätter hat mir bewiesen, dass seine aus unabhängigen Nach<strong>de</strong>nken undGlauben genährte Entscheidung, entgegen <strong>de</strong>s katholischen Mainstreams, richtig war. Auch dievielen Christen aus an<strong>de</strong>ren Kirchen, insbeson<strong>de</strong>re <strong>de</strong>n historischen Frie<strong>de</strong>nskirchen, die wegenihres gewaltfreien Han<strong>de</strong>lns ihr Leben eingesetzt haben z.B. Martin Luther King, zeigten mir dieWahrheitsspur in <strong>de</strong>r kirchlichen Überlieferung. So wäre ich, wäre ich noch jung, nicht in <strong>de</strong>r Lage,gegen meine religiöse Überzeugung und gegen mein Gewissen Kriegsdienst mit <strong>de</strong>r Waffe zuleisten. Desgleichen sehe ich mich heute nicht in <strong>de</strong>r Lage diesen Kriegsdienst mit meinen Steuernzu finanzieren. Darin sehe ich seine Ermöglichung und Beauftragung.Deshalb habe ich ab 1986 zwanzig Prozent meiner Umsatz- und Einkommensteuern verweigertund sie <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>sstiftung Mutter und Kind überwiesen. Die Pfändungen <strong>de</strong>s FinanzamtesMünchen führten zu meiner ersten Klage vor <strong>de</strong>m Finanzgericht München (Az.: 14 K2659/98) in<strong>de</strong>m ich die Aussetzung von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen beantragt hatte. Der Antrag wur<strong>de</strong>am 4.1.99 durch Beschluss <strong>de</strong>s Finanzgerichtes abgelehnt, die Kosten <strong>de</strong>s Verfahrens wur<strong>de</strong>n mirauferlegt.Im Zusammenhang mit <strong>de</strong>r Kriegsführung Deutschlands im NATO - Verbund gegenRestjugoslawien 1 und durch einen entsprechen<strong>de</strong>n Hinweis eines Finanzbeamten wur<strong>de</strong> mir<strong>de</strong>utlich, dass ich auch mit meinen restlichen 80 % <strong>de</strong>r direkten Steuern und mit meinen indirektenSteuern das tötungsrelevante und die Ärmsten <strong>de</strong>r Welt verletzen<strong>de</strong> militärische Gewaltpotenzialför<strong>de</strong>re. So verweigerte ich, mir als Selbständigen möglich, ab April 1999 meine Umsatz- undEinkommensteuern zu 100 %. Die indirekten Steuern habe ich aus Überlebensgrün<strong>de</strong>n nichtverweigert.Aufgrund <strong>de</strong>r Pfändungen <strong>de</strong>s Finanzamtes München erhob ich erneut Klage beim Finanzgerichtmit <strong>de</strong>m Antrag, aus Billigkeitsgrün<strong>de</strong>n wenigstens keine Säumniszuschläge und Pfändungskostenmehr entrichten zu müssen. Auch diese Klage wur<strong>de</strong> durch Urteil <strong>de</strong>s Finanzgerichtes (AZ: 14 K5379/01) am 5.6.03 abgelehnt und mir wie<strong>de</strong>rum die Gerichtskosten auferlegt.Der Gewissenskonflikt besteht somit weiterhin. Er wird verschärft, da Deutschland erneut imRahmen <strong>de</strong>r Nato in einem Krieg <strong>de</strong>r USA in Afghanistan verwickelt ist, <strong>de</strong>n ich mit finanziere.Deshalb kann ich die Verweigerung <strong>de</strong>r Steuerzahlungen nicht einstellen. Ich lebe mit <strong>de</strong>rGewissensbelastung, dass meine Steuern, die ich mit <strong>de</strong>m Einsatz meiner persönlichen Arbeitskrafterwirtschaftet habe und noch erwirtschafte, auch für Kriegsdienst verwandt und gleichzeitig <strong>de</strong>mGemeinwohl entzogen wer<strong>de</strong>n und ich dafür mit allen Folgen, die daraus entstehen, Verantwortungtrage.1 Dieser Krieg war auch völkerrechtswidrig, da die Völkergemeinschaft dieses Vorgehen we<strong>de</strong>r verlangt noch gutgeheißen hat.---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------Datei: <strong>Beschwer<strong>de</strong>schrift</strong> Militärsteuer.doc Stand: 25.11.08 Seite 14 von 29


Durch meine und vieler an<strong>de</strong>rer vergeblichen gerichtlichen Versuche, über die Finanzgerichte <strong>de</strong>sGewissenskonflikts enthoben zu sein und in Wür<strong>de</strong> in unserem Staat zu leben, hat sich bei mir einePolitik- und Staatsverdrossenheit eingestellt, gegen die anzukämpfen ich Mühe habe. Die negativeBehandlung einer sittlich anerkannten und grundgesetzlich geschützten ernsten Gewissenssituationvon Min<strong>de</strong>rheiten ist dabei ausschlaggebend.Der Gewissenskonflikt beeinflusste auch meine berufliche Entwicklung. 1Er bewog mich als selbständigen Ingenieur kein höheres Einkommen zu erwirtschaften als das, dasbei entsprechen<strong>de</strong>n Konsumeinschränkungen zu einem halbwegs würdigen Leben meiner Familieerfor<strong>de</strong>rlich war. Er bewog mich ferner keine Arbeitsplätze für Angestellte zu schaffen und ineinem genossenschaftlichen Unternehmen tätig zu sein, das keinen Gewinn erwirtschaftet undsomit keine nennenswerten Steuern zahlt. 2 Die Tätigkeit in dieser eG bewahrte mich auch vorBenachteiligungen, die <strong>de</strong>r Beraten<strong>de</strong> Ingenieur in meiner Situation in Kauf nehmen muss.Da er wie ich durch die Steuerverweigerung nahezu ständig Finanzamtsschul<strong>de</strong>n hat, unterliegt er<strong>de</strong>n üblichen Ausschlusskriterien für öffentliche Aufträge an Freiberufler, <strong>de</strong>nn nach VOL § 11 d)können Bewerber für Aufträge ausgeschlossen wer<strong>de</strong>n, die ihrer Verpflichtung zur Zahlung vonSteuern und Abgaben nicht ordnungsgemäß nachgekommen sind. Die übliche ei<strong>de</strong>sstattlicheErklärung die dazu von Bewerbern abzugeben ist, hätte ich persönlich o<strong>de</strong>r an<strong>de</strong>re Kollegen inmeiner Situation nicht abgeben können.Aus <strong>de</strong>r Weigerung meine direkten Steuern freiwillig abzuführen, erlebe ich mit meiner FamilieBenachteiligungen:Das Erscheinen <strong>de</strong>s Gerichtsvollziehers in <strong>de</strong>r Wohnung löst bei meiner Familie Ängste aus undwir sehen uns dadurch <strong>de</strong>m Gere<strong>de</strong> <strong>de</strong>r Nachbarschaft ausgesetzt. 3 .Durch die Pfändungen <strong>de</strong>s Finanzamtes wird jeweils mein Konto bei <strong>de</strong>r Stadtsparkasse Münchengesperrt. Dies geschah mehrmals in <strong>de</strong>r Weihnachtszeit, so dass die Ausgaben für das Fest und dieregelmäßigen Lastschriften für Haushalt, Strom, Hausgeld, Rundfunk, Grundsteuern, Vereine usw.durch die Bank nicht eingelöst wer<strong>de</strong>n konnten und die Empfänger eine Mitteilung <strong>de</strong>r Bankbekamen, dass das Konto keine entsprechen<strong>de</strong> Deckung aufweise. Die letzte Kontosperrung durchdas Finanzamt dauerte vom 14.12.07 bis 28.1.08.Aufgrund <strong>de</strong>r Berechnung von Säumniszuschlägen, Pfändungskosten und Kontobearbeitungen <strong>de</strong>rBank, sind meine Ausgaben für Steuern um ca. 8 – 15 % höher, als bei vergleichbarenSteuerzahlern. Dazu kommt <strong>de</strong>r erhebliche Zeitaufwand für <strong>de</strong>n Schriftverkehr mit <strong>de</strong>m Finanzamt,<strong>de</strong>r Bank und <strong>de</strong>n Gläubigern bei Kontosperrungen.Auch durch meine Klagen vor <strong>de</strong>m Finanzgericht München, <strong>de</strong>n im Grundgesetz zugesichertenGrundrechtsschutz <strong>de</strong>r Religions- und Gewissensfreiheit zu erlangen, entstan<strong>de</strong>n mir Kosten un<strong>de</strong>in Zeitaufwand von vielen Wochen. Dieser Zeitaufwand ging mir für meine Familie, für meineberufliche und ehrenamtliche Tätigkeit verloren.Beschwer<strong>de</strong>führer zu 10. Dr. Wolfgang SteuerBereits als Kind habe ich das Leid einer Mutter erfahren, <strong>de</strong>ren Gatte am ersten Tag seinesKriegseinsatzes fiel – sinnlos und nicht zu rechtfertigen.1 Die folgen<strong>de</strong>n Feststellungen können bei Bedarf nachgewiesen bzw. glaubhaft gemacht wer<strong>de</strong>n.2 Das genossenschaftliche Unternehmen ist die Ingenieurgruppe München eG.2003 gab ich mit 67 Jahren die Tätigkeit in diesem Ingenieurbüro auf und bin nun Rentenbezieher und nur mehr eingeschränkt alsBeraten<strong>de</strong>r Ingenieur tätig.3 Beim letzten Mal im Dez. 08 wur<strong>de</strong> eine meiner bei<strong>de</strong>n Zithern gepfän<strong>de</strong>t. Dies wur<strong>de</strong> durch eine Pfändung in mein Konto späterwie<strong>de</strong>r aufgehoben.---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------Datei: <strong>Beschwer<strong>de</strong>schrift</strong> Militärsteuer.doc Stand: 25.11.08 Seite 15 von 29


Mein Großvater, <strong>de</strong>r für mich die Rolle <strong>de</strong>s Vaters einnahm, wur<strong>de</strong> Vorbild und lebendigeBegründung einer pazifistischen Haltung. Er war als Handwerksbursche durch mehrereeuropäische Län<strong>de</strong>r gewan<strong>de</strong>rt, hatte stets <strong>de</strong>n Militärdienst abgelehnt, und we<strong>de</strong>r am 1., noch am2. Weltkrieg kämpfend teilgenommen – darauf war er stolz, zumal er Menschen an<strong>de</strong>rer Nationund Sprache stets als gleichwertig achtete.Während meiner Jugend war ich bei <strong>de</strong>n Pfadfin<strong>de</strong>rn engagiert und lernte dort ganzselbstverständlich einen achtsamen Umgang mit Natur und Mitmenschen – gewaltlos und offen fürSorgen an<strong>de</strong>rer. Die Beschäftigung mit <strong>de</strong>r Biographie und Arbeiten Albert Schweitzers – <strong>de</strong>r klarund öffentlich zum Verzicht auf atomare Rüstung und die Wie<strong>de</strong>rbewaffnung West<strong>de</strong>utschlandsaufrief – half mir, mich für <strong>de</strong>n Arztberuf zu entschei<strong>de</strong>n. Aus <strong>de</strong>m gleichen Motiv heraus (Lebenzu schützen) habe ich <strong>de</strong>n Militärdienst verweigert inklusive mündlicher Verhandlung zurAnerkennung. Seither habe ich mich auch bei Amnesty international (Hilfe für Gewaltopfer), <strong>de</strong>rIPPNW (Ärzte zur Verhütung eines Atomkriegs), <strong>de</strong>r ‚Gewaltfreien Aktion Atomwaffenabschaffen’ u. a. engagiert.Nach Abschluss <strong>de</strong>r Berufsausbildung und Spezialisierung zum Kin<strong>de</strong>rarzt war es mein Ziel, ineinem Entwicklungsland zu arbeiten und Erfahrungen zu sammeln. Durch eine kirchlicheOrganisation wur<strong>de</strong> ich von 1979 bis 1982 an ein Krankenhaus in Tansania vermittelt, wo ich mitmeiner Frau und unserem ersten Sohn eine interessante, sehr lebendige Zeit bei kontaktfreudigenMenschen erlebte.Nach <strong>de</strong>r Rückkehr nach Deutschland beunruhigten mich die ständigen Nachrichten überAufrüstung in Ost und West, ergebnislose Verhandlungen über Abrüstung <strong>de</strong>r Großmächte,Sirenen-Warnübungen, allgemeine Angst vor einem Atomkrieg etc. Deshalb nahm ich ausÜberzeugung an <strong>de</strong>r Menschenkette Stuttgart-Ulm und an einer ‚Arbeitsgemeinschaft Frie<strong>de</strong>n’ <strong>de</strong>rKirchengemein<strong>de</strong> teil, pflegte Kontakte zu Verwandten und Kindheitsfreun<strong>de</strong>n in ‚Fein<strong>de</strong>sland’(DDR), organisierte mit an<strong>de</strong>ren Schweigekreise, Frie<strong>de</strong>nsgebete und Aufrufe gegen militärischeAktivitäten.In dieser Zeit erfuhr ich auch von einer neu gegrün<strong>de</strong>ten Frie<strong>de</strong>nssteuer-Initiative. Dieser schlossich mich an, <strong>de</strong>nn die Unterstützung von Militär und Rüstung durch meine Steuerzahlungenerscheint mir als Unrecht – sie verletzt mein Bestreben, Konflikte ohne Töten undGewaltandrohung zu lösen und zwingt mich, z. B. die Ausbildung junger (ethisch noch instabiler)Menschen zum Töten mit <strong>de</strong>r Waffe zu finanzieren. Deshalb habe ich seit 1983 für einige Jahre <strong>de</strong>nRüstungsanteil meiner Steuern auf ein Son<strong>de</strong>rkonto überwiesen und schließlich das zuständigeFinanzamt angeklagt, um eine Möglichkeit zu erhalten, diesen Anteil meiner Steuern einergewaltlos arbeiten<strong>de</strong>n, zivilen Organisation (z. B. <strong>de</strong>m DRK, Brot für die Welt, BMZ) zuüberweisen.Meine Überzeugung, dass politische Entscheidungsträger in Fragen militärischer Einsätze sehr oftunehrlich han<strong>de</strong>ln, wur<strong>de</strong> durch das Buch ‚Totschlag im Amt’ von Major Florian Pfaff weiterbestärkt.Im privaten wie im öffentlichen Bereich halte ich Gewaltbereitschaft für falsch und nicht <strong>de</strong>mFrie<strong>de</strong>n dienlich. Meine Erfahrung bis heute als 64-Jähriger (verh. 3 Kin<strong>de</strong>r) ist, dass Militär <strong>de</strong>mAnspruch, Frie<strong>de</strong>n zu schaffen, nicht gerecht wird, und zerstört, statt aufzubauen. Dies will ichnicht unterstützen und noch weniger für Folgen militärischer Einsätze als Bürger haften. Deshalbbeteilige ich mich an dieser Verfassungsbeschwer<strong>de</strong> und arbeite dafür, dass we<strong>de</strong>r ich noch meineKin<strong>de</strong>r irgen<strong>de</strong>in Militär aktiv durch Geldmittel o<strong>de</strong>r an<strong>de</strong>rs unterstützen müssen. Ich trete dafürein, dass das Menschenrecht, Militär nicht unterstützen zu müssen, eines Tages – hoffentlich bald –Wirklichkeit wird.---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------Datei: <strong>Beschwer<strong>de</strong>schrift</strong> Militärsteuer.doc Stand: 25.11.08 Seite 16 von 29


2.2 Zusammenfassung BetroffenheitDas Bun<strong>de</strong>shaushaltsgesetz bzw. <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>shaushaltsplan legt die Verwendung auch unsererSteuern für Rüstung und Militär fest. Dadurch wer<strong>de</strong>n wir angesichts unserer Steuerpflicht zurunmittelbaren Mitwirkung an <strong>de</strong>r Finanzierung <strong>de</strong>s militärischen Gewaltpotenzials gezwungen.Diese Mitwirkung ist durch die Verwendung unserer laufen<strong>de</strong>n direkten und/o<strong>de</strong>r indirektenSteuerzahlungen immer gegenwärtig. So sehen wir uns unmittelbar und gegenwärtig in unsererGewissensfreiheit verletzt.Wir wer<strong>de</strong>n und wur<strong>de</strong>n gehin<strong>de</strong>rt unsere Steuern ohne Gewissenskonflikt zu zahlen. Deshalbhaben wir in <strong>de</strong>r Vergangenheit vor Finanzgerichten geklagt o<strong>de</strong>r in begrün<strong>de</strong>ten Ausnahmefällenan<strong>de</strong>rweitig protestiert.Die Verwendung unserer Steuern für zivile Zwecke ist für uns selbstverständlich und kein ernstesGewissensproblem, auch wenn wir im Einzelnen wie je<strong>de</strong>rmann bestimmte Verwendungen fürüberflüssig, falsch o<strong>de</strong>r sogar für gefährlich halten. Da unsere direkten und indirekten Steuern aberdazu mitverwen<strong>de</strong>t wer<strong>de</strong>n, <strong>de</strong>n Kriegsdienst einschließlich <strong>de</strong>r Rüstung zu finanzieren, tritt füruns eine schwere Gewissensbelastung ein.Die beson<strong>de</strong>re Gewissensrelevanz von Militär und Rüstung ist unbestritten. Das Grundgesetzdokumentiert selbst durch die im gesamten Gesetz einzigartige Hervorhebung in Art. 4 Abs. 3, dasses insbeson<strong>de</strong>re <strong>de</strong>r Kriegsdienst ist, <strong>de</strong>r gewissensrelevant ist. Seine Finanzierung mit <strong>de</strong>r Steuerkann nicht weniger gewissensbelastend sein. Gegenüber <strong>de</strong>m Kriegsdienst mit <strong>de</strong>r Waffe wird dasGewissensproblem sogar noch verschärft, weil die Finanzierung <strong>de</strong>s Kriegsdienstes diesenermöglicht, Auftragscharakter hat und zugleich Steuermittel <strong>de</strong>m Allgemeinwohl und einerkonstruktiven Frie<strong>de</strong>nsentwicklung entzieht. Die Tragweite dieses Entzuges wird <strong>de</strong>utlich, wennman sich vor Augen hält, dass die Welt täglich mehr als 2,5 Milliar<strong>de</strong>n € Steuermittel fürmilitärische Zwecke ausgibt. 1 Diese Mittel stehen für die dringendsten Bedürfnisse <strong>de</strong>r Menschheitinsbeson<strong>de</strong>re <strong>de</strong>r Armen und Benachteiligten nicht mehr zur Verfügung. 2Obwohl es zutiefst unsere sittliche Auffassung verletzt, sehen wir uns durch die undifferenzierteVerwendung <strong>de</strong>r aus unserer Arbeit entstehen<strong>de</strong>n Steuern gezwungen, kriegerische Gewalt undGewaltpotenziale aktiv zu för<strong>de</strong>rn und zu Mittätern zu wer<strong>de</strong>n. Es ist nicht schwer sichvorzustellen, dass es eine Gewissenbelastung für einen Menschen ist, <strong>de</strong>r es für unmenschlich undunverantwortlich hält, Menschen zu töten, zu verletzen o<strong>de</strong>r die Früchte ihrer Arbeit zu zerstören, 3wenn er gezwungen wird, dies mit seinen Steuern mit zu finanzieren und letztlich mit zubeauftragen. Dieser Zwang bringt uns ungewollt in Konflikt mit Staatsorganen, die sich überGrundrechte hinwegsetzen, die zu schützen sie verpflichtet sind. Er beeinflusst unserKonsumverhalten wegen <strong>de</strong>r enthaltenen Verbrauchssteuern (indirekte Steuern), die anteilmäßigauch für Rüstung und Militär verwandt wer<strong>de</strong>n. Er bremst auch die unseren Möglichkeitenentsprechen<strong>de</strong>n wirtschaftlichen Aktivitäten (bloß nicht mehr verdienen, als unbedingterfor<strong>de</strong>rlich), die auch die Bereitstellung von Arbeitsplätzen einschließen.Bleibt jemand arm, weil er mit an<strong>de</strong>ren teilt, o<strong>de</strong>r in <strong>de</strong>r freiwilligen Armut einen sittlichen Wertsieht, behin<strong>de</strong>rt ihn kein Gesetz. Will er aber Steuern für militärische Gewaltpotenziale, diean<strong>de</strong>rswo Armut erzeugen, nicht zahlen, so sieht er sich - wenn er seinem Gewissen konsequentfolgen will - per Gesetz zur Armut gezwungen. Dieser Zwang geht ten<strong>de</strong>nziell bis zumExistenzverlust. Die indirekten Steuern (Konsumsteuern), die in Deutschland bei <strong>de</strong>r Deckung vonGrundbedürfnissen wie Nahrung, Kleidung und Wohnung 4 von je<strong>de</strong>m Einwohner, egal ob Baby1 Wie das Stockholmer Frie<strong>de</strong>nsforschungsinstitut SIPRI mitteilte, wur<strong>de</strong>n auf <strong>de</strong>r Welt 2006 umgerechnet 900 Milliar<strong>de</strong>n € fürmilitärische Zwecke ausgegeben. Das sind pro Tag = 900 / 360 = 2,5 Milliar<strong>de</strong>n € o<strong>de</strong>r 3,3 Milliar<strong>de</strong>n US Dollar. Die Ausgaben2006 waren 3,5 Prozent mehr als 2005. In <strong>de</strong>n letzten zehn Jahren sind die Rüstungsausgaben weltweit um 37 Prozent gestiegen.2 Vergl. Dorothee Sölle: Aufrüstung tötet auch ohne Krieg, Stuttgart 1982 Kreuz Verlag und Albrecht Ernst Lock Wulf: Rüstungund Unterentwicklung, Hamburg 1976 Rowohlt Taschenbuchverlag3 Dies alles ist z.B. durch <strong>de</strong>utsches Militär in Jugoslawien bereits geschehen.4 Die Miete für eine Wohnung ist zwar mehrwertsteuerfrei, nicht aber die Möblierung, Erhaltung, Heizung usw.---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------Datei: <strong>Beschwer<strong>de</strong>schrift</strong> Militärsteuer.doc Stand: 25.11.08 Seite 17 von 29


o<strong>de</strong>r Greis nur für das militärische Gewaltpotenzial gezahlt wer<strong>de</strong>n müssen, betragen im Mittel ca.200 € im Jahr. 1Wenn wir als Selbstständige uns veranlasst sehen, unsere Steuern aufgrund ihrer kriegerischenVerwendung gar nicht o<strong>de</strong>r nur teilweise abzuführen, hat dies einen beträchtlichen Zeitaufwand,Kontosperrungen, Säumniszuschläge, Pfändungen mit Pfändungsgebühren und Hausbesuchen vonVollstreckungsbeamten (Gerichtsvollziehern) zur Folge. Letzteres erweckt schon in <strong>de</strong>runmittelbaren Nachbarschaft Misstrauen. Nehmen Selbstständige persönlich am Geschäftslebenteil, so führt dies zu negativen Bankauskünften und bei öffentlichen Ausschreibungen undVergaben sogar zur Nichtberücksichtigung wegen Steuerschul<strong>de</strong>n.Versuchen Arbeitnehmer ihre Steuern wegen <strong>de</strong>r Militärfinanzierung nicht abzuführen, so müssensie bei ihren Arbeitgebern dahingehend wirken, dass diese ihre Lohnsteuer nicht <strong>de</strong>m Finanzamtabführen. Dabei erfahren sie bestenfalls, dass ihre Arbeitgeber dies wegen <strong>de</strong>r Gesetzeslage nichtdürfen, wegen <strong>de</strong>r aufwändigen Auseinan<strong>de</strong>rsetzung mit <strong>de</strong>n Behör<strong>de</strong>n nicht können o<strong>de</strong>r auch,weil sie an<strong>de</strong>rer Ansicht seien, gar nicht wollen.Es sind aber nicht nur die betroffen, die aus Gewissensgrün<strong>de</strong>n selbst Militärsteuern verweigern,son<strong>de</strong>rn auch alle, die aus Angst vor <strong>de</strong>n o.g. Restriktionen keine Verweigerungskonsequenzenziehen und von <strong>de</strong>r Grundrechtsausübung abgehalten wer<strong>de</strong>n. Das kann zu psychosomatischenStörungen führen, die auch die Allgemeinheit belasten.Bleibt uns und all jenen - die ebenso betroffen sind, in dieser Verfassungsbeschwer<strong>de</strong> jedoch nichtin Erscheinung treten - die Entscheidung <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>sverfassungsgerichtes versagt, müssen wir alledie tägliche, lebensbegleiten<strong>de</strong> Grundrechtsverletzung hinnehmen. Dann ist es für uns unmöglich,unser Staatswesen in unsere persönliche I<strong>de</strong>ntität zu integrieren – etwas, das man z.B. vonEinwan<strong>de</strong>rern selbstverständlich erwartet. Es ist unmöglich, nicht weil viele o<strong>de</strong>r die Mehrheitan<strong>de</strong>rs empfin<strong>de</strong>t, an<strong>de</strong>rs wählt o<strong>de</strong>r an<strong>de</strong>rs abstimmt, son<strong>de</strong>rn weil es hier um <strong>de</strong>n sittlichen Grun<strong>de</strong>iner rechtsstaatlichen Demokratie geht, um die Wür<strong>de</strong> <strong>de</strong>r Person.Die Klärung durch das Bun<strong>de</strong>sverfassungsgericht ist somit von grundsätzlicher undallgemeiner Be<strong>de</strong>utung.3. GrundrechtsverletzungenWährend alle, die sich mit Rüstung und Militär abfin<strong>de</strong>n o<strong>de</strong>r diese für sinnvoll halten, keine <strong>de</strong>rgeschil<strong>de</strong>rten Restriktionen zu erwarten haben, sehen wir uns mit unserer religiös und /o<strong>de</strong>r ethischbegrün<strong>de</strong>ten pazifistischen Überzeugung benachteiligt. Diese Überzeugung erlaubt uns nicht,Steuern zu zahlen, ohne Beschwer<strong>de</strong>n bei Finanzbehör<strong>de</strong>n und gerichtliche Klagen einzureichen.Auch nach <strong>de</strong>n ablehnen<strong>de</strong>n Beschei<strong>de</strong>n <strong>de</strong>r Finanzämter und Finanzgerichte bleibt <strong>de</strong>rGewissenskonflikt bestehen. Bei <strong>de</strong>r indirekten Steuerzahlung über unsere Konsumausgaben undbei je<strong>de</strong>r unserer direkten Steuerzahlungen ist uns bewusst, dass dies ein sittlicher Verstoß ist. Wirkönnen aber nichts tun, um <strong>de</strong>m zu entrinnen. Versuchten wir „unser Gewissen los zu wer<strong>de</strong>n“,wür<strong>de</strong>n wir unsere Wür<strong>de</strong> verspielen.Nun stellen wir aber fest, dass im Grundgesetz für uns entschei<strong>de</strong>n<strong>de</strong> Grundrechte verbürgt sind.Nach Art. 4 Abs. 1 GG ist die Glaubens- und Gewissenfreiheit uneingeschränkt, also einschließlich1 Vergl. Anlage 6---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------Datei: <strong>Beschwer<strong>de</strong>schrift</strong> Militärsteuer.doc Stand: 25.11.08 Seite 18 von 29


<strong>de</strong>s daraus entspringen<strong>de</strong>n Han<strong>de</strong>lns, geschützt und gemäß Art. 3 Abs. 3 GG darf niemand „wegenseines……., Glaubens, seiner religiösen o<strong>de</strong>r politischen Anschauung benachteiligt o<strong>de</strong>r bevorzugtwer<strong>de</strong>n.“Doch müssen wir erfahren, dass unser Gewissen bzw. unser davon geleitetes Han<strong>de</strong>ln - z.B. dieMilitärsteuerverweigerung unter Berufung auf Art. 4 Abs1 GG - nicht geschützt wird, obwohl diesdie Rechte an<strong>de</strong>rer o<strong>de</strong>r die <strong>de</strong>r staatlichen Gemeinschaft in keiner Weise einschränken wür<strong>de</strong>.Ferner erfahren wir, dass wir benachteiligt wer<strong>de</strong>n, in<strong>de</strong>m wir die oben geschil<strong>de</strong>rten Restriktionenaufgrund unseres Gewissenshan<strong>de</strong>lns hinzunehmen gezwungen sind.Diese Benachteiligung sehen wir nicht in erster Linie finanziell. Sie besteht hauptsächlich darin,dass wir nicht die gleiche Gewissensfreiheit wie die Kriegsdienstverweigerer mit <strong>de</strong>r Waffe haben,obwohl unser Steuerbeitrag diesen erst ermöglicht. Unsere Verfassungsbeschwer<strong>de</strong> ist damit etwasBeson<strong>de</strong>res und kann mit Beschwer<strong>de</strong>n um finanzielle Benachteiligungen nicht verglichen wer<strong>de</strong>n.Durch die genannten Grundrechtsverletzungen ist für uns die Einhaltung <strong>de</strong>s Rechtsstaatprinzips,das im Art. 1 Abs. 3 GG zugunsten <strong>de</strong>r Menschen im Staate festgeschrieben ist, nicht mehrgewährleistet.Gemäß Art. 1 Abs. 3 GG sind die Gesetzgebung, die vollziehen<strong>de</strong> Gewalt und die Rechtssprechungan die Grundrechte gebun<strong>de</strong>n. Als Betroffene haben wir das Recht, durch die vorliegen<strong>de</strong>Verfassungsbeschwer<strong>de</strong> zu verlangen, dass das Haushaltsgesetz bzw. <strong>de</strong>r Haushaltsplan <strong>de</strong>nangeführten Grundrechten entspricht und diese nicht wie dargelegt verletzen darf.4. Ursache <strong>de</strong>r GrundrechtsverletzungenDie beschriebene Gewissensproblematik einschließlich <strong>de</strong>r <strong>de</strong>s Kriegsdienstes mit <strong>de</strong>r Waffeentstand durch die Wie<strong>de</strong>rbewaffnung im Nachkriegs<strong>de</strong>utschland. Hätte Deutschland - wie etwaCosta Rica seit 1949 - kein militärisches Gewaltpotenzial mehr aufgebaut, bestün<strong>de</strong> dieseProblematik nicht.Da die Aufstellung von Streitkräften aber nachträglich im Grundgesetz verankert wur<strong>de</strong>, ist von <strong>de</strong>rvorliegen<strong>de</strong>n grundgesetzlichen Situation auszugehen. Davon ausgehend stellt sich nun die Fragenach <strong>de</strong>r Verursachung <strong>de</strong>r geschil<strong>de</strong>rten Grundrechtsverletzungen. Wer<strong>de</strong>n sie verursacht:a) durch das Gewissen einer Min<strong>de</strong>rheit (verirrtes Gewissen),b) durch eine zwingen<strong>de</strong> und unvermeidliche Gemeinschaftsstruktur,c) durch die allgemeine Steuerpflicht und die Steuergesetzed) durch das Haushaltsgesetz, das eine undifferenzierte Steuerverwendung im Haushaltsplanfeststellt und in Kraft setzt?Zu a) Es gilt als unbestritten, dass das Gewissen einer Min<strong>de</strong>rheit geschützt wer<strong>de</strong>n muss, wenndas daraus entspringen<strong>de</strong> Han<strong>de</strong>ln nicht die Grundrechte an<strong>de</strong>rer verletzt und es <strong>de</strong>m Staat auchmöglich ist, diesen Schutz ohne Selbstaufgabe 1 umzusetzen. Ein Rechtsstaat muss zugestehen, dasssich in einer staatlichen Gemeinschaft Gewissen fin<strong>de</strong>n, die ein von <strong>de</strong>r Mehrheit abweichen<strong>de</strong>sHan<strong>de</strong>ln intendieren. Gera<strong>de</strong> dafür ist das Grundrecht <strong>de</strong>r Gewissensfreiheit notwendig. Deshalb istdie zunächst nahe liegen<strong>de</strong> Feststellung, dass die Problematik durch ein „exklusives“, wenn nicht1 Das BVerfG sogar noch höher an. In <strong>de</strong>n Urteilen <strong>de</strong>s BVerfG 1 BvR 83, 244 und 345/69 zur Gewissensfreiheit undMenschenwür<strong>de</strong> (BVerfGE 12, 45 [53 f.]) offenbaren sich das Gewicht und die beson<strong>de</strong>re Be<strong>de</strong>utung eines unabdingbaren, nichteinschränkbaren Grundrechts, mit <strong>de</strong>m <strong>de</strong>m Schutz <strong>de</strong>s Einzelgewissens Vorrang, selbst gegenüber <strong>de</strong>r Pflicht zur Beteiligung an<strong>de</strong>r bewaffneten Lan<strong>de</strong>sverteidigung und damit an <strong>de</strong>r Sicherung <strong>de</strong>r staatlichen Existenz eingeräumt wird"---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------Datei: <strong>Beschwer<strong>de</strong>schrift</strong> Militärsteuer.doc Stand: 25.11.08 Seite 19 von 29


gar „verirrtes“ Gewissen entstehe, im Sinne „hättest du ein an<strong>de</strong>res Gewissen, gäbe es diesesProblem gar nicht“, nicht weiterführend und juristisch nicht relevant.Zu b) Auch die staatliche Gemeinschaftsstruktur mit ihrer grundgesetzlichen Verankerungerzwingt nicht die geschil<strong>de</strong>rten Grundrechtsverletzungen. Wie durch das „NetzwerkFrie<strong>de</strong>nssteuer“ 1 mit Expertengutachten nachgewiesen wor<strong>de</strong>n ist, kann <strong>de</strong>r infrage stehen<strong>de</strong>Gewissensschutz durch ein Zivilsteuergesetz grundgesetzkonform ohne Einschränkung <strong>de</strong>sBudgetrechts und mit marginalen Kosten gewährleistet wer<strong>de</strong>n.Darüber hinaus bieten das Haushaltsgrundsätzegesetz (HGrG) bzw. die Bun<strong>de</strong>shaushaltsordnung(BHO) selbst die Möglichkeit, das Problem zu entschärfen. Der § 7 <strong>de</strong>s HGrG´ bzw. <strong>de</strong>r § 8 <strong>de</strong>rBHO lautet:„Alle Einnahmen dienen als Deckungsmittel für alle Ausgaben. Auf die Verwendung für bestimmteZwecke dürfen Einnahmen beschränkt wer<strong>de</strong>n, soweit dies durch Gesetz vorgeschrieben o<strong>de</strong>r imHaushaltsplan zugelassen ist.“ 2So könnte in einem ersten Schritt im Haushaltsplan ein Teil <strong>de</strong>r Steuereinnahmen <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>s 3 fürdie zivilen Zwecke beschränkt und im Haushaltsplan zugelassen wer<strong>de</strong>n. Diese auf zivile Zweckebeschränkten Steuereinnahmen flössen dann nur <strong>de</strong>n zivilen Einzelhaushalten zu. Sie könnten aufdie zivilen Einzelhaushalte vorweg verteilt und diese dann mit <strong>de</strong>n sonstigen Steuereinnahmenaufgefüllt wer<strong>de</strong>n. Das Verfahren könnte im Haushaltsgesetz festgelegt wer<strong>de</strong>n.Zu c) Grundsätzlich ist die allgemeine Steuerpflicht durchaus für die Grundrechtsverletzungkonstitutiv. Die Steuergesetze eröffnen jedoch Möglichkeiten Grundrechtsverletzungen <strong>de</strong>rgeschil<strong>de</strong>rten Art zu vermei<strong>de</strong>n. So kann das Finanzamt (vollziehen<strong>de</strong> Gewalt) nach <strong>de</strong>rAbgabenordnung (AO) aus Billigkeitsgrün<strong>de</strong>n Steuern abweichend festsetzen (§ 163 AO) erlassen(§ 227 AO) o<strong>de</strong>r stun<strong>de</strong>n (§222 AO). Nach § 227 AO hätten Steuerpflichtige auch die Möglichkeitindirekt entrichtete Steuer erstattet zu bekommen. Darüber hinaus könnte die Finanzbehör<strong>de</strong> nach §361 (2) AO die Vollziehung aussetzen.Bei all diesen Möglichkeiten müsste die Finanzbehör<strong>de</strong> allerdings das Prinzip <strong>de</strong>r Billigkeit auchauf die Gewissensproblematik und Wür<strong>de</strong> <strong>de</strong>s Menschen anwen<strong>de</strong>n und nicht nur auf <strong>de</strong>n homooeconomicus und auf finanzielle Zwänge.Die Rechtsprechung hat diese Möglichkeiten bisher verhin<strong>de</strong>rt. Ob aus Furcht vor Missbrauch o<strong>de</strong>rGleichbehandlungserwägungen, weil man das alte Rechtsprinzip <strong>de</strong>r Billigkeit nicht beiGewissenskonflikten anwen<strong>de</strong>n will o<strong>de</strong>r aus an<strong>de</strong>ren Grün<strong>de</strong>n kann hier nicht erörtert wer<strong>de</strong>n.Festzuhalten bleibt, dass die allgemeine Steuerpflicht mit <strong>de</strong>n vorliegen<strong>de</strong>n Steuergesetzen durchdie möglichen Ausnahmeregelungen wohl nicht als Ursache <strong>de</strong>r Grundrechtsverletzung angesehenwer<strong>de</strong>n kann.Zu d) So verbleibt als Verursacher <strong>de</strong>r Grundrechtsverletzungen nur noch das Haushaltsgesetzbzw. seiner Anlage <strong>de</strong>m Haushaltsplan, <strong>de</strong>r festlegt, dass alle Bun<strong>de</strong>ssteuern, auch unsere, fürmilitärische Zwecke (Einzelhaushalt 14) mit verwen<strong>de</strong>t wer<strong>de</strong>n.Zu diesem Ergebnis kommt auch <strong>de</strong>r Petitionsausschuss <strong>de</strong>s Deutschen Bun<strong>de</strong>stages in seinerAblehnungsbegründung <strong>de</strong>s mit 12-Tausend Unterschriften unterstützten Antrags <strong>de</strong>s NetzwerksFrie<strong>de</strong>nssteuer, eine gesetzliche Regelung für das Militärsteuerproblem zu schaffen. Diese1 Im Netzwerk Frie<strong>de</strong>nssteuer, Träger <strong>de</strong>s Aachener Frie<strong>de</strong>nspreises, bemühen sich engagierte Personen die Öffentlichkeit zuinformieren, einen Entwurf eines Zivilsteuergesetzes zu entwickeln und bei Bun<strong>de</strong>stagsabgeordneten für ein solchesZivilsteuergesetzzu werben.2 In einer generellen Sicht ist <strong>de</strong>r Haushaltsplan ohnehin nichts an<strong>de</strong>res als die nachträgliche Zweckbindung von Steuereinnahmen.3 Die Höhe dieser Steuereinnahmen kann im Zuge <strong>de</strong>r Steuerschätzung anhand von infrage kommen<strong>de</strong>n Zivilsteuerzahlern alsprozentualer o<strong>de</strong>r fester Anteil <strong>de</strong>r Steuereinnahmen <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>s festgelegt wer<strong>de</strong>n. Das Konzept für ein Zivilsteuergesetz <strong>de</strong>sNetzwerks Frie<strong>de</strong>nssteuer unterschei<strong>de</strong>t zwischen „Zivilsteuerzahlern“, <strong>de</strong>ren Steuern nur für zivile Zwecke verwandt wer<strong>de</strong>nsollen,und „Sonstigen Steuerzahlern“ o<strong>de</strong>r „Allgemeinsteuerzahlern“, <strong>de</strong>ren Steuern wie üblich für alle Zwecke verwen<strong>de</strong>t wer<strong>de</strong>n.---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------Datei: <strong>Beschwer<strong>de</strong>schrift</strong> Militärsteuer.doc Stand: 25.11.08 Seite 20 von 29


Ablehnungsbegründung 1 verweist auf Begründungen zu Nichtannahmebeschlüssen <strong>de</strong>sBun<strong>de</strong>sverfassungsgerichts, zu <strong>de</strong>nen wir unter 6. noch Stellung nehmen wer<strong>de</strong>n. Sie enthält aberauch folgen<strong>de</strong> - unsere Ursachenanalyse bestätigen<strong>de</strong> - Aussage:„Die Zuführung <strong>de</strong>r Mittel zu einem bestimmten Ausgabenbereich erfolgt erst durch dasentsprechen<strong>de</strong> Haushaltsgesetz, sodass die das Gewissen <strong>de</strong>s Bürgers tangieren<strong>de</strong> Entscheidungauf das Haushaltsgesetz zurückzuführen ist und nicht auf die neutrale Steuererhebung.“ 2Dieses Haushaltsgesetz begrün<strong>de</strong>t also unsere unmittelbare Mitwirkung an <strong>de</strong>r Finanzierung <strong>de</strong>smilitärischen Gewaltpotenzials. Es unterlässt eine grundrechtskonforme Ausgestaltung, wodurchdie oben beschriebene Verletzung <strong>de</strong>r Gewissensfreiheit für die Beschwer<strong>de</strong>führer und zahlreicherMitmenschen gegeben ist. 3Die Verletzung könnte geheilt wer<strong>de</strong>n, da <strong>de</strong>r Gesetzgeber wie oben angeführt die Möglichkeit hat,solche Einnahmen im Haushaltsplan zuzulassen (BHO § 8). Dadurch wird auch die geson<strong>de</strong>rteErfassung solcher Einnahmen bei <strong>de</strong>r Finanzverwaltung möglich. Wie ferner bereits angeführt hater darüber hinaus die Möglichkeit, durch ein Zivilsteuergesetz <strong>de</strong>n Konflikt für alle zufrie<strong>de</strong>nstellend zu lösen. Den Nachweis dazu hat bereits <strong>de</strong>r Frankfurter Verwaltungsrichter Dr. Dr. PaulTie<strong>de</strong>mann erbracht 4 . 2003 hat das Netzwerk Frie<strong>de</strong>nssteuer ein Konzept vorgelegt, wonach einZivilsteuergesetz ohne große Probleme realisiert wer<strong>de</strong>n kann (vergl. Anlage 1). Zu diesemKonzept liegt ein verfassungsrechtliches Gutachten von Prof. Dr. Andreas Fisahn, UniversitätBielefeld, vor (Anlage 2) und ein finanztechnisches Gutachten mit <strong>de</strong>n Folgekosten einesZivilsteuergesetzes von Prof. Dr. Dirk Löhr, Fachhochschule Trier (Anlage 3). In diesen Gutachtenwird festgestellt, dass ein Zivilsteuergesetz ohne Verfassungsän<strong>de</strong>rung und ohne nennenswerteFolgekosten möglich ist.Aus <strong>de</strong>m Gutachten Löhr Pkt. 3.2.3 geht auch hervor, dass die einschlägigen Bun<strong>de</strong>sgesetze wieEinkommensteuergesetz (EKStG), Abgabenordnung (AO) und Finanzverwaltungsgesetz (FVG)kaum betroffen sind. Lediglich <strong>de</strong>r § 5 1b EKStG sei neu zu fassen. In <strong>de</strong>r AO §§ 268 ff und imFVG § 5 Abs. 5 wer<strong>de</strong>n Klarstellungen empfohlen, die jedoch nicht zwingend seien.Durch ein Zivilsteuergesetz wür<strong>de</strong> sich auch die Frage <strong>de</strong>r indirekten Steuern erledigen, da siedanach, ähnlich wie in <strong>de</strong>n USA, nicht für militärische Zwecke verwandt wer<strong>de</strong>n dürften. Weil sieim Einzelfall nicht leicht nachzuweisen sind, ist eine Regelung allein durch Haushaltsgesetz undHaushalt nicht ganz befriedigend. 55. Zeitpunkt <strong>de</strong>r Verfassungsbeschwer<strong>de</strong>Um das Ansinnen dieser Verfassungsbeschwer<strong>de</strong> zum gegenwärtigen Zeitpunkt zu verstehen, ist eswichtig, die bisherigen Bemühungen zur Lösung <strong>de</strong>s Gewissensproblems zu kennen. Zunächsthaben bisherige Kläger wie auch wir sich gegen die Steuererhebung gewandt und vor <strong>de</strong>nFinanzgerichten und vor <strong>de</strong>m Bun<strong>de</strong>sfinanzhof bis zur Verfassungsbeschwer<strong>de</strong> geklagt.Das Ergebnis dieser Klagen war immer negativ. Die Finanzgerichte erkannten dasGewissensproblem verschie<strong>de</strong>ntlich an, erklärten sich aber oft nicht für zuständig und verwiesen1 Sie ging nach drei Jahren am 24.4.08 beim Netzwerk Frie<strong>de</strong>nssteuer e.V. ein (Vergl. Anlage 5).2 Anlage 5 S.6 unten, (Protokoll Nr. 16/56 S. 60)3 Ein Hinweis auf die Zahl <strong>de</strong>r erwähnten Mitmenschen ergibt sich schon aus <strong>de</strong>n Unterstützern dieser Verfassungsbeschwer<strong>de</strong> und<strong>de</strong>n 12 Tausend eingereichten Unterschriften von Personen, die eine gesetzliche Regelung <strong>de</strong>s Militärsteuerproblems for<strong>de</strong>rn.4 Tie<strong>de</strong>mann Paul: Das Recht <strong>de</strong>r Steuerverweigerung aus Gewissengrün<strong>de</strong>n, Hil<strong>de</strong>sheim 1991, S.149 u.f.5 Die indirekten Steuern müssten im Einzelfall nachgewiesen o<strong>de</strong>r im Durchschnitt errechnet und dann <strong>de</strong>r zivilen Verwendungzugewiesen wer<strong>de</strong>n.---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------Datei: <strong>Beschwer<strong>de</strong>schrift</strong> Militärsteuer.doc Stand: 25.11.08 Seite 21 von 29


uns - meist mündlich - auf die Politiker. Wandten wir uns an diese, dann hielten sie das Problemfür marginal o<strong>de</strong>r für möglicherweise ausufernd und verwiesen uns wie<strong>de</strong>r auf die Gerichte. Dawir, die Militärsteuerverweigerer aus Gewissensgrün<strong>de</strong>n und die Interessierten im NetzwerkFrie<strong>de</strong>nssteuer, eine Min<strong>de</strong>rheit sind, waren wohl auch alle bisherigen Bemühungen für einZivilsteuergesetz bei Bun<strong>de</strong>stagsabgeordneten erfolglos. Auch drei eingebrachte Gesetzentwürfe<strong>de</strong>r Grünenopposition 1 und einer <strong>de</strong>s MdB Wolfgang Ullmann 2 brachten keine Mehrheit. Selbst alswir 2005 im Reichstag <strong>de</strong>m Bun<strong>de</strong>stagspräsi<strong>de</strong>nten Wolfgang Thierse 12 000 Unterschriften zueiner Erklärung für eine gesetzliche Regelung überreichten (vgl. Anlage 4), ergab sich keinpositives Echo im Bun<strong>de</strong>stag. Der Bun<strong>de</strong>stagspräsi<strong>de</strong>nt hat die Unterschriften <strong>de</strong>mPetitionsausschuss <strong>de</strong>s Deutschen Bun<strong>de</strong>stages weitergereicht, <strong>de</strong>r wie erwähnt drei Jahre späterdie Petition mit <strong>de</strong>n Stimmen <strong>de</strong>r CDU, CSU und FDP abgelehnt hat (Begründung siehe Anlage 5).Parallel zu solchen Bemühungen hat das Netzwerk Frie<strong>de</strong>nssteuer aus <strong>de</strong>n nationalen undinternationalen Ansätzen ein Konzept für ein Zivilsteuergesetz entwickelt und wie erwähnt dieverfassungsgerechte und praktische Machbarkeit durch Expertengutachten belegen lassen. 3 ImZuge dieser Arbeit konzentrierte sich die Blickrichtung mehr als bisher auf dieVerwendungsentscheidung <strong>de</strong>r Steuern und damit auf die durch <strong>de</strong>n Petitionsausschuss bestätigteErkenntnis, dass hier die Ursache unserer Gewissensverletzung und Benachteiligung zu suchen ist.So wur<strong>de</strong> allmählich klar, dass das Gewissensproblem zwar bei <strong>de</strong>r Steuererhebung praktischwirksam wird, aber eigentlich durch die undifferenzierte Art <strong>de</strong>r gesetzlich festgelegtenSteuerverwendung entsteht.Dabei besteht unser Gewissensproblem nicht darin, dass das Parlament über <strong>de</strong>n Haushaltentschei<strong>de</strong>t, son<strong>de</strong>rn wie mehrmals betont darin, dass durch das vorliegen<strong>de</strong>, unzureichendausgestattete Haushaltsgesetz mit <strong>de</strong>m Haushaltsplan, unsere Mitwirkung an <strong>de</strong>rMilitärfinanzierung gegen unser Gewissen erzwungen wird.6. Stellungnahme zu bisherigen Beschlussbegründungen <strong>de</strong>s BVerfGDurch die folgen<strong>de</strong>n Stellungnahmen zu drei beispielgeben<strong>de</strong>n Nichtannahmebeschlüssen <strong>de</strong>sBun<strong>de</strong>sverfassungsgerichts möchten wir unser Problem präzisieren und <strong>de</strong>utlich machen, dass esnotwendig ist, ein Urteil <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>sverfassungsgerichtes herbeizuführen. Ein Nichtannahmebeschlusszu unserer hier vorgelegten Verfassungsbeschwer<strong>de</strong> wür<strong>de</strong> die oben beschriebenenGrundrechtsverletzungen weiterhin bestehen lassen.6.1 BVerfG-Beschluss vom 9.10.86 Az. 1BvR 1013/86In diesem Beschluss wur<strong>de</strong> die Beschwer<strong>de</strong> <strong>de</strong>s Beschwer<strong>de</strong>führers nicht angenommen.In <strong>de</strong>r Begründung wer<strong>de</strong>n <strong>de</strong>r Schutz <strong>de</strong>r Gewissensverwirklichung als umstritten dargestellt undSchranken <strong>de</strong>r Gewissensfreiheit angeführt. Wörtlich heißt es dort: 4„Selbst wenn man ein solches Verfassungsrecht anerkennt (nämlich, dass das Grundrecht <strong>de</strong>rGewissensfreiheit auch die Gewissensverwirklichung umfasse) 5 , kann es je<strong>de</strong>nfalls nichtgrenzenlos gelten. Ihm sind von vorneherein Schranken durch die Grundrechte Dritter, aber auchdurch an<strong>de</strong>re grundlegen<strong>de</strong> Verfassungsprinzipien gesetzt. Zu diesen gehört – worauf das1 Gesetz zur Errichtung eines Frie<strong>de</strong>nsfonds (BT Drs. 10/7420 vom 29.4.86), Gesetz zur Befreiung von Militärsteuern (BT Drs.11/8393 vom 31.10.90) und Gesetz zur Befreiung von Militärsteuern (BT Drs. 12/74 vom 4.2.91)2 Gesetz zur Verfassungsreform (BT Drs. 12/6686 vom 27.1.94)3 siehe Anlagen 1, 2 und 34 Wörtliche Zitate sind kursiv gesetzt5 Einfügung durch die Beschwer<strong>de</strong>führen<strong>de</strong>n---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------Datei: <strong>Beschwer<strong>de</strong>schrift</strong> Militärsteuer.doc Stand: 25.11.08 Seite 22 von 29


Finanzgericht zurecht hingewiesen hat - das Budgetrecht <strong>de</strong>s Parlaments, als eines <strong>de</strong>rvornehmsten Rechte <strong>de</strong>r Volksvertretung in einer parlamentarischen Demokratie, das auch <strong>de</strong>ssenRecht umfasst, bei <strong>de</strong>r Verabschiedung <strong>de</strong>s Haushaltsplanes <strong>de</strong>r verfassungsrechtlichenGrun<strong>de</strong>ntscheidung für eine militärische Verteidigung …Rechnung zu tragen. Damit wäre einGrundrecht <strong>de</strong>s einzelnen Bürgers, die Verwendung seines Steueraufkommens für bestimmteHaushaltstitel, insbeson<strong>de</strong>re für Zwecke <strong>de</strong>r militärischen Verteidigung, untersagen zu dürfen,nicht zu vereinbaren.“Stellungnahme zu 1BvR 1013/86:a) Der Schutz <strong>de</strong>r Gewissensverwirklichung ist die Substanz <strong>de</strong>s Gewissensschutzes nach Art. 4(1) GG. Da <strong>de</strong>r Artikel <strong>de</strong>n Gewissenschutz nicht näher eingrenzt, muss davon ausgegangenwer<strong>de</strong>n, dass dieses Grundrecht die Gewissensverwirklichung umfasst - auch Art. 4 (3) betrifftdie Gewissensverwirklichung. Täte sie das nicht, wür<strong>de</strong> <strong>de</strong>r Artikel be<strong>de</strong>uten, dass zwar je<strong>de</strong>rein Gewissen haben könnte wie es ihm beliebt, aber <strong>de</strong>r Versuch danach zu leben, wäre nichtmehr geschützt. Der Artikel wäre dann wertlos. Wie später (s. 6.3) gezeigt wird, hat dasBVerfG die Sache ein<strong>de</strong>utig entschie<strong>de</strong>n.Dies mag als Beispiel dafür dienen, dass das Bun<strong>de</strong>sverfassungsgericht durch eineEntscheidung Begründungen in Ablehnungsbeschlüssen korrigiert bzw. klarstellt.b) Schranken durch die Verletzung von Grundrechten Dritter o<strong>de</strong>r an<strong>de</strong>re verfassungsrechtlicheSchranken sind nicht ersichtlich. Die Bereitschaft <strong>de</strong>s Beschwer<strong>de</strong>führers, Steuern in <strong>de</strong>rgesetzlichen Höhe zu zahlen wie alle an<strong>de</strong>ren auch, wird durch ihn nicht infragegestellt. EineBevorzugung nach Art. 3 Abs. 3 GG ist also nicht gegeben.c) Das Budgetrecht steht nicht im Grundgesetz. Dort fin<strong>de</strong>t sich auch nicht, dass es einVerfassungsprinzip und eines <strong>de</strong>r vornehmsten Rechte sei und gar über <strong>de</strong>n Grundrechtenstün<strong>de</strong>. In Art. 20 (2) wird zwar das beson<strong>de</strong>re Organ <strong>de</strong>r Gesetzgebung benannt, das nach Art.122 (1) für das Haushaltsgesetz nach Art. 110 (2), durch das <strong>de</strong>r Haushaltsplan festgestelltwird, zuständig ist. Da wie bereits dargelegt nach Art.1(3) die Gesetzgebung an dieGrundrechte gebun<strong>de</strong>n ist, sind diese die vornehmsten Rechte, nicht das Budgetrecht. DieGrundrechte betreffen <strong>de</strong>n Menschen, das Budgetrecht aber nur ein Verfahren und eineMachtverteilung. Auch das Budgetrecht darf nach Art. 1 Abs. 3 nicht dazu benutzt wer<strong>de</strong>n, dieGrundrechte einzuschränken. Das Budgetrecht ist also kein absolutes, schrankenloses Recht,son<strong>de</strong>rn fin<strong>de</strong>t durch die Grundrechte seine Grenzen und nicht umgekehrt. An<strong>de</strong>rnfalls könntedas Parlament Gesetze beschließen, die Min<strong>de</strong>rheiten o<strong>de</strong>r ganze Bevölkerungsteilediskriminieren. Da das Budgetrecht mit staatlicher Gewalt zu tun hat, unterliegt es ferner auchArt. 1 Abs. 1, wonach die Wür<strong>de</strong> <strong>de</strong>s Menschen unantastbar ist und es Verpflichtung allerstaatlichen Gewalt ist, diese zu achten und zu schützen. Was, so muss gefragt wer<strong>de</strong>n, gehört zudieser Wür<strong>de</strong>? Ist nicht das Gewissen ihr vornehmster Inhalt?d) Das Budgetrecht als solches wird durch das Begehren, zum Kriegsdienst mit <strong>de</strong>r Steuer nichtgezwungen zu wer<strong>de</strong>n, nicht wirklich angetastet. Denn auch über eine Beschränkung vonSteuereinnahmen auf zivile Zwecke entschei<strong>de</strong>t das Parlament. Und wodurch sollte es <strong>de</strong>mParlament verboten sein <strong>de</strong>m Budget solche Beschränkungen aufzuerlegen?Wir gehen <strong>de</strong>shalb auf das Budgetrecht nicht weiter ein. Wir verweisen aber auf diegrundgesetzliche Pflicht <strong>de</strong>s Staates, dass nach Art. 1(3) GG die Gesetze und so auch dasHaushaltsgesetz <strong>de</strong>n angeführten Grundrechten, in <strong>de</strong>nen sich die Beschwer<strong>de</strong>führer verletztsehen, entsprechen müssen.---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------Datei: <strong>Beschwer<strong>de</strong>schrift</strong> Militärsteuer.doc Stand: 25.11.08 Seite 23 von 29


e) Das Parlament ist durch das Begehren <strong>de</strong>s Beschwer<strong>de</strong>führers nicht behin<strong>de</strong>rt, <strong>de</strong>rgrundgesetzgemäßen Entscheidung zur militärischen Verteidigung nachzukommen. Aber auchhier gilt kein Absolutheitsanspruch. Wür<strong>de</strong> eine übergroße Mehrheit <strong>de</strong>r Steuerzahler 1 in <strong>de</strong>rMilitärfrage auf ihren Grundrechten in <strong>de</strong>r Weise <strong>de</strong>r Beschwer<strong>de</strong>führers bestehen, wäre dasParlament nach Art. 20 (2), wonach das Volk über seinen Organen steht, aufgefor<strong>de</strong>rt, <strong>de</strong>nHaushaltsplan in Art. 87a Abs. 1 entsprechend zu gestalten. Dieser konstruierte Fall ist aberebenso wenig zu erwarten wie die Abschaffung <strong>de</strong>s Militärdienstes durch <strong>de</strong>n Kriegsdienst.f) Im letzten Satz <strong>de</strong>s oben zitierten Teiles <strong>de</strong>r Ablehnungsbegründung wird <strong>de</strong>r Schluss gezogen,weil eine verfassungsrechtliche Grun<strong>de</strong>ntscheidung für eine militärische Verteidigung vorliege,es mit <strong>de</strong>m Grundrecht eines Bürgers nicht zu vereinbaren sei, dass er die Verwendung seinesSteueraufkommens für bestimmte Haushaltstitel, insbeson<strong>de</strong>re für militärische Verteidigung,untersagen könne. Dieser Satz gibt im Negativschluss zu, dass es ein Grundrecht <strong>de</strong>s Bürgersgebe, die Verwendung seines Steueraufkommens für bestimmte Haushaltstitel zu verlangen,wenn keine verfassungsrechtliche Grun<strong>de</strong>ntscheidung wie die bei <strong>de</strong>r militärischenVerteidigung entgegenstehe. In <strong>de</strong>r Tat besteht keine verfassungsrechtliche Grun<strong>de</strong>ntscheidung,die einer ausschließlich zivilen Verwendung von Steuermitteln <strong>de</strong>s Beschwer<strong>de</strong>führerswi<strong>de</strong>rspräche. Das Parlament hat somit die Möglichkeiten, <strong>de</strong>m Grundrecht <strong>de</strong>sBeschwer<strong>de</strong>führers dadurch nachzukommen, dass es nicht seine, son<strong>de</strong>rn die sonstigenBun<strong>de</strong>ssteuermittel dazu verwen<strong>de</strong>t, <strong>de</strong>r oben genannten verfassungsrechtlichenGrun<strong>de</strong>ntscheidung nachzukommen. Vergleichbares geschieht ja auch bei <strong>de</strong>r Kriegsdienstverweigerungmit <strong>de</strong>r Waffe.Es existiert somit keine zwingen<strong>de</strong> Koppelung <strong>de</strong>s einen mit <strong>de</strong>m an<strong>de</strong>ren. Das Grundrechtkann gewährt wer<strong>de</strong>n, auch wenn die oben genannte verfassungsrechtliche Grun<strong>de</strong>ntscheidungbesteht.Selbst wenn Überschneidungen verschie<strong>de</strong>ner Auslegungen von Grundgesetzbestimmungenvorliegen, besteht kein Zwang das Grundrecht <strong>de</strong>r Gewissensfreiheit einzuschränken.Das Bun<strong>de</strong>sverwaltungsgericht (BVerwG 2 WD 12.04 TDG N 1 VL 24/03) führt zu seinemUrteil vom 21.6.05 im gerichtlichen Disziplinarverfahren von Major Pfaff unter 4.1.5.3 dazuaus:„Ist im Einzelfall aufgrund einer solchen Auslegung eine Kollision <strong>de</strong>s Geltungsgehaltesmehrerer Grundrechtsbestimmungen o<strong>de</strong>r sonstiger Verfassungsnormen im Sinne einer(partiellen) Überschneidung ihrer sachlichen Geltungsbereiche festzustellen, so stellt sich dieAufgabe, „praktische Konkordanz“ herzustellen. Dies erfor<strong>de</strong>rt, um logische und systematischeWi<strong>de</strong>rsprüche zu vermei<strong>de</strong>n, eine „Optimierung <strong>de</strong>s Geltungsgehaltes aller beteiligtenVerfassungsnormen unter möglichster Schonung ihres jeweiligen Regelungsanspruches. DerGeltungsbereich <strong>de</strong>r in Re<strong>de</strong> stehen<strong>de</strong>n Normen darf nur insoweit immanent beschränktwer<strong>de</strong>n, „wie das logisch und systematisch zwingend erscheint“; dabei muss ihr sachlicherGrundwertgehalt …in je<strong>de</strong>m Fall respektiert wer<strong>de</strong>n“ (vergl. u.a. Beschluss vom 26.Mai 1970 -1BvR 83/96 u.a. – ).“Das Gericht fährt fort:„Diese Aufgabe, wi<strong>de</strong>rstreiten<strong>de</strong> Belange gegeneinan<strong>de</strong>r abzugrenzen, obliegt in erster Linie<strong>de</strong>m Gesetzgeber.“Wir gehen davon aus, dass <strong>de</strong>r Gesetzgeber dies mit <strong>de</strong>m Haushaltsgesetz und <strong>de</strong>mHaushaltsplan aufgrund einer entsprechen<strong>de</strong>n Entscheidung <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>sverfassungsgerichts tut.1 Wobei auch die Zahler <strong>de</strong>r indirekten Steuern gemeint sind---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------Datei: <strong>Beschwer<strong>de</strong>schrift</strong> Militärsteuer.doc Stand: 25.11.08 Seite 24 von 29


6.2 BVerfG-Beschluss vom 6.12.91, Az.: 1BvR 752/87Auch in diesem Beschluss wur<strong>de</strong> die Verfassungsbeschwer<strong>de</strong> in Sachen Militärsteuer nicht zurEntscheidung angenommen. Die angeführten Grün<strong>de</strong> wie<strong>de</strong>rholen im Wesentlichen die Grün<strong>de</strong> für<strong>de</strong>n Ablehnungsbeschluss nach 6.2. Etwas ist aber doch noch an<strong>de</strong>rs gefasst. So heißt es dort:„Hierzu (zu <strong>de</strong>n Verfassungsprinzipien) 1 gehören die Befugnis <strong>de</strong>s Staates zur Verteidigung unddas Recht <strong>de</strong>r Volksvertretung zu entschei<strong>de</strong>n in welchem Maße dafür öffentliche Mittel verlangtund eingesetzt wer<strong>de</strong>n….Gegenüber diesen Prinzipien tritt die mit einer Steuerzahlungspflichteinhergehen<strong>de</strong> Gewissensbelastung je<strong>de</strong>nfalls im Ergebnis zurück, zumal die zu zahlen<strong>de</strong>Einkommensteuer zum Unterhalt von Streitkräften rechnerisch nur in geringem Maße beiträgt.“Stellungnahme zu 1BvR 752/87:Die Gewissensbelastung, die mit einer Steuerzahlungspflicht einhergeht, wird in diesem Beschlussnicht infrage gestellt. Sie wird aber marginalisiert, in<strong>de</strong>m sie von <strong>de</strong>r rechnerischen Höhe abhängiggemacht wird, in <strong>de</strong>r zum Unterhalt von Streitkräften beigetragen wird. Das wirft die Frage auf,wie hoch ein Beitrag zum Unterhalt von Streitkräften sein muss, um als Gewissensbelastunggegenüber <strong>de</strong>n „Verfassungsprinzipien“ Gewicht zu erhalten. Diese pointierte Bemerkung macht<strong>de</strong>utlich, dass Gewissensfragen qualitativer und nicht quantitativer Natur sind. Außer<strong>de</strong>m stellt sichdie Frage, wenn schon die Steuerzahlung im Ergebnis so unbe<strong>de</strong>utend ist, warum man diese„Kleinigkeit“ <strong>de</strong>m Beschwer<strong>de</strong>führer dieser VB nicht erlassen hat?6.3 BVerfG-Beschluss vom 26.8.1992, Az.: 2BvR 478/ 92Auch diese Beschwer<strong>de</strong> in Sachen Militärsteuer ist nicht zur Entscheidung angenommen wor<strong>de</strong>n.In <strong>de</strong>r Begründung <strong>de</strong>r Ablehnung unter 1. wird unter Verweis auf eine Entscheidung bei<strong>de</strong>r SenateBVerfGE 78, 391 2 klargestellt, dass die Gewissensfreiheit nicht nur die Freiheit umfasse,ein „Gewissen zu haben, son<strong>de</strong>rn grundsätzlich auch die Freiheit von <strong>de</strong>r öffentlichen Gewalt nichtverpflichtet zu wer<strong>de</strong>n, gegen Gebote und Verbote <strong>de</strong>s Gewissens zu han<strong>de</strong>ln.“Dann wird <strong>de</strong>n Beschwer<strong>de</strong>führern dieser Verfassungsbeschwer<strong>de</strong> zugestan<strong>de</strong>n, eine Gewissensentscheidunggetroffen zu haben:„Die Beschwer<strong>de</strong>führer haben eine Gewissensentscheidung im Sinne <strong>de</strong>s Art. 4 Abs. 1 GGgetroffen, also eine ernste sittliche, d.h. an <strong>de</strong>n Kategorien von „Gut“ und „Böse“ orientierteEntscheidung, die sie als für sich bin<strong>de</strong>nd und unbedingt verpflichtend innerlich erfahren (vergl.BVerfGE 12, 45 ).“Die Begründung unter <strong>de</strong>m Abschnitt 2 wirft unseres Erachtens aber juristische Probleme auf.Es heißt dort:„2. Eine Gewissensentscheidung, die Organisation und Finanzierung <strong>de</strong>r Verteidigung 3 ablehnt,berührt jedoch grundsätzlich nicht die Pflicht zur Steuerzahlung. Die Steuerzahlung ist einFinanzierungsinstrument <strong>de</strong>s Staates, aus <strong>de</strong>ssen Aufkommen die Staatshaushalte allgemein – ohneje<strong>de</strong> Zweckbindung - ausgestattet wer<strong>de</strong>n. Über die Verwendung dieser Haushaltsmittel entschei<strong>de</strong>tallein das Parlament (Art. 110 Abs. 2 und 3 GG). Die Abgeordneten <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>stages sind dabei anAufträge und Weisungen nicht gebun<strong>de</strong>n und nur ihrem Gewissen unterworfen (Art. 38 Abs. 1 Satz2 GG). Durch die strikte Trennung von Steuererhebung und haushaltsrechtlicherVerwendungsentscheidung gewinnt <strong>de</strong>r Staat rechtsstaatliche Distanz und Unabhängigkeitgegenüber <strong>de</strong>n ihn finanzieren<strong>de</strong>n Steuerpflichtigen und ist <strong>de</strong>shalb allen Bürgern - mögen sie1 Einfügung durch die Beschwer<strong>de</strong>führer2 Entscheidungssammlung bei<strong>de</strong>r Senate <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>sverfassungsgerichts Band 78 beginnend auf Seite 391 maßgebend Seite 3953 Gemeint ist natürlich die militärische Verteidigung---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------Datei: <strong>Beschwer<strong>de</strong>schrift</strong> Militärsteuer.doc Stand: 25.11.08 Seite 25 von 29


erhebliche Steuerleistungen erbringen o<strong>de</strong>r nicht zu <strong>de</strong>n Steuerzahlern gehören – in gleicher Weiseverantwortlich. An<strong>de</strong>rerseits nimmt er <strong>de</strong>m Steuerzahler Einflussmöglichkeit undVerantwortlichkeit gegenüber <strong>de</strong>n staatlichen Ausgabeentscheidungen. Dementsprechend ist dieindividuelle Steuerschuld aller Steuerpflichtigen unabhängig von <strong>de</strong>r zukünftigen Verwendung <strong>de</strong>sSteueraufkommens, mag <strong>de</strong>r Staat Verteidigungsaufgaben finanzieren o<strong>de</strong>r auf sie verzichten. Auf<strong>de</strong>r Grundlage dieser strikten Trennung zwischen steuerlicher Staatsfinanzierung undhaushaltsrechtlicher Verwendungsentscheidung ist für <strong>de</strong>n einzelnen Steuerpflichtigen we<strong>de</strong>rrechtserheblich noch ersichtlich, ob seine Einkommensteuerzahlung an die Lan<strong>de</strong>sfinanzbehör<strong>de</strong>n(Art. 108 Abs. 2 GG) in <strong>de</strong>n Bun<strong>de</strong>s- o<strong>de</strong>r in <strong>de</strong>n Lan<strong>de</strong>shaushalt fließen(vergl. Art. 106 Abs. 3GG) und für welchen konkreten Verwendungszweck innerhalb einer dieser Haushalte seineZahlungen dienen. Die Pflicht zu Steuerzahlung lässt mithin <strong>de</strong>n Schutzbereich <strong>de</strong>s Grundrechts<strong>de</strong>r Gewissensfreiheit (Art, 4 Abs. 1 GG) unberührt.“Stellungnahme zu 2BvR 478/ 92:Die Feststellung, dass die Ablehnung, das militärische Gewaltpotenzial mitzufinanzieren,grundsätzlich nicht die Pflicht zur Steuerzahlung berühre und auch die Pflicht zur Steuerzahlung<strong>de</strong>n Schutzbereich <strong>de</strong>s Grundrechts <strong>de</strong>r Gewissensfreiheit nicht berühre, kann unseres Erachtensnicht aufrecht erhalten wer<strong>de</strong>n.a) Die kausale Verknüpfung von Steuerzahlung und Steuerverwendung hat <strong>de</strong>n Steuerzahlerschon immer berührt. Dafür gibt es viele Beispiele aus <strong>de</strong>r Geschichte, die bis zurück zu <strong>de</strong>rFrage <strong>de</strong>r Pharisäer nach <strong>de</strong>r Erlaubtheit <strong>de</strong>r Steuerzahlung an die römische Besatzungsmachtreichen, die das Volk als Unrecht empfand. 1 Auch das allgemeine Bewusstsein <strong>de</strong>sStaatsbürgers spricht dafür. Die Realität spiegelnd drückt es sich im Sprachgebrauch in Sätzenaus wie; „Dafür muss wie<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Steuerzahler aufkommen“. 2b) Trotz <strong>de</strong>s in <strong>de</strong>r Begründung ausgedrückten Wunsches, dass <strong>de</strong>r Staat durch die strikteTrennung von Steuererhebung und Steuerverwendung „rechtsstaatliche Distanz undUnabhängigkeit“ gewinne, ist <strong>de</strong>m nicht uneingeschränkt so, da wie im Abschnitt „2.Betroffenheit“ bereits ausgeführt, die Haftung für die Verwendungsentscheidung nach wie vorbeim Steuerzahler, <strong>de</strong>m Zahler <strong>de</strong>r direkten und indirekten Steuern, liegt. Er haftet mit seinemVermögen für jegliche Inflation, und er haftet für die Staatsschul<strong>de</strong>n, wenn z.B. <strong>de</strong>rSchul<strong>de</strong>ndienst so hoch ist, dass die Steuern erhöht o<strong>de</strong>r neue Steuern eingeführt wer<strong>de</strong>nmüssen, um die Bedürfnisse <strong>de</strong>s Staatswesens zu <strong>de</strong>cken. Die Repräsentanten <strong>de</strong>s Volkes, dieVolksvertreter o<strong>de</strong>r das Parlament sind als solche von jeglicher Haftung befreit (Vgl. Art. 34und Art. 46 GG) und können nicht zur „Verantwortung gezogen“ wer<strong>de</strong>n. Dieser nicht zubeseitigen<strong>de</strong> Sachlage, dass das steuerzahlen<strong>de</strong> Volk haftet und <strong>de</strong>shalb zur Verantwortungherangezogen wird, das verwendungsentschei<strong>de</strong>n<strong>de</strong> Parlament jedoch nicht zur„Verantwortung gezogen“ wer<strong>de</strong>n kann (Art. 46 (1) GG), begrün<strong>de</strong>t die kausale Beziehungzwischen Steuerzahlung und Steuerverwendung. Diese kann somit nicht durch eine„rechtsstaatliche Distanz“ abgetrennt wer<strong>de</strong>n. Irgendwo muss ja die Verantwortung bleiben.c) Diese Beziehung kann und darf auch nicht durch positive Gesetzgebung aufgelöst wer<strong>de</strong>n. Daszeigt folgen<strong>de</strong>s Gedankenspiel: Angenommen das Parlament verwen<strong>de</strong> Steuermitteln perHaushaltsgesetz für einen Angriffskrieg mit <strong>de</strong>m Einsatz von Massenvernichtungswaffen o<strong>de</strong>rfür Einrichtung und Betrieb von Folter- o<strong>de</strong>r Vernichtungslagern. In diesen Fällen, die dieverfassungsmäßige Ordnung beseitigen wür<strong>de</strong>n, hätten gem. Art. 20 Abs. 4 „alle Deutschen1Math 22,15-22, MK 12,13-17, Luk 20,20-262 Kürzlich z.B. <strong>de</strong>r wie<strong>de</strong>rholte und selbstverständliche Hinweis in <strong>de</strong>n Medien und in <strong>de</strong>r Politik, dass für die Rettung <strong>de</strong>rzusammenbrechen<strong>de</strong>n Großbanken und Lan<strong>de</strong>sbanken selbstverständlich <strong>de</strong>r Steuerzahler aufkommen müsse.---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------Datei: <strong>Beschwer<strong>de</strong>schrift</strong> Militärsteuer.doc Stand: 25.11.08 Seite 26 von 29


das Recht zum Wi<strong>de</strong>rstand, wenn an<strong>de</strong>re Abhilfe nicht möglich ist.“ Wie kann es dann sein -wenn Bürger <strong>de</strong>swegen Steuern für solch verbrecherisches Tun als wirksamster Wi<strong>de</strong>rstandverweigern - dass dies, wegen <strong>de</strong>r „rechtsstaatlichen Distanz“ zwischen Steuerzahlung undSteuerverwendung, nicht erlaubt sein soll?Die Beschwer<strong>de</strong>führer können sich auch nicht vorstellen, dass die Steuerverweigerung imnationalsozialistischen Staat, durch <strong>de</strong>ssen Han<strong>de</strong>ln weit über 50 Millionen Tote zu beklagenwaren, unrechtmäßig gewesen sein könnte. Auch dies zeigt die enge Beziehung zwischenSteuerzahlung und Steuerverwendung im Bewusstsein <strong>de</strong>s Staatsvolkes. Eine rechtsstaatlicheDistanz könnte grundsätzlich nur dann herbeigeführt wer<strong>de</strong>n, wenn das steuerzahlen<strong>de</strong> Volknicht mehr für das haften müsste, was die gesetzgeben<strong>de</strong> und die vollziehen<strong>de</strong> Gewalt perHaushaltsplan entschei<strong>de</strong>t – was unmöglich ist.d) Die strikte Trennung zwischen Steuererhebung und Steuerverwendung ist zwar formalrealisiert, aber diese Kompetenzzuweisungsnorm 1 reicht nicht soweit, dass sie dieSteuerverwendung - wie oben bereits dargelegt - <strong>de</strong>m Verantwortungsbereich <strong>de</strong>s Bürgersentzieht und diesen Sachbereich durch eine positivrechtliche Kompetenzzuweisung aus <strong>de</strong>mSchutz <strong>de</strong>r Gewissensfreiheit ausklammert. Dies wäre auch problematisch, weil <strong>de</strong>r Staat durchsolche Kompetenzzuweisungen <strong>de</strong>n Gewissenschutz beliebig einschränken könnte. In diesemZusammenhang verweisen wir auf die Auseinan<strong>de</strong>rsetzung Naujoks mit einer AnsichtHer<strong>de</strong>gens 2 : Naujok argumentiert wie folgt:„Nach <strong>de</strong>m Konzept von Her<strong>de</strong>gen können durch positivrechtliche Kompetenzzuweisungen anStaatsorgane Einschränkung <strong>de</strong>r Gewissensfreiheit ermöglicht wer<strong>de</strong>n, da diese Regelungenausschließen, dass <strong>de</strong>r persönliche Verantwortungsbereich <strong>de</strong>s Gewissensträgers betroffenwer<strong>de</strong>. Allerdings ist dabei zu beachten, dass die verfassungsrechtlichen Kompetenznormenund Aufgabenzuweisungen nur eine Aufgabenverteilung zwischen staatlichen Organenbestimmen. Es erfolgt keine Abgrenzung <strong>de</strong>r Kompetenz bzw. <strong>de</strong>r Verantwortung zwischenBürger und Staat. Die Aufnahme eines Sachbereichs in eine verfassungsrechtlicheKompetenzzuweisungsnorm kann daher nicht be<strong>de</strong>uten, dass <strong>de</strong>r einzelne Bürger in diesemBereich keine Handlungsbefugnisse mehr hat. Damit kann eine Kompetenzzuweisungsnormnicht die Handlungsbefugnisse <strong>de</strong>s Bürgers beschränken bzw. <strong>de</strong>n von ihr geregelten Bereichaus <strong>de</strong>r Verantwortungssphäre <strong>de</strong>s Bürgers entziehen. Weiterhin wür<strong>de</strong> – folgt man <strong>de</strong>rAuffassung Her<strong>de</strong>gens - die Gefahr eines Leerlaufs <strong>de</strong>s Gewissensschutzes bestehen. Der Staatkönnte durch das beliebige Ansichziehen von Entscheidungskompetenzen faktisch je<strong>de</strong>nSachbereich aus <strong>de</strong>m Schutz <strong>de</strong>r Gewissensfreiheit entziehen.“ 3e) Naujok behan<strong>de</strong>lt in seiner Arbeit auch die Kausalität zwischen Steuerzahlung und Steuerverwendungin ihrer objektiven und subjektiven Form.Danach wer<strong>de</strong> die Kausalitätskette zwischen Steuerzahlung und Steuerverwendung auch nichtdadurch unterbrochen, dass die Entscheidung, für welche Zwecke Haushaltsmittel verwen<strong>de</strong>twer<strong>de</strong>n, allein <strong>de</strong>m Staat obliege. 4Naujok kommt wie vor ihm Tie<strong>de</strong>mann 5 zu <strong>de</strong>m Schluss: “Mithin liegt zwischen <strong>de</strong>r Zahlung<strong>de</strong>r Steuer und <strong>de</strong>r Finanzierung militärischer Aufgaben ein objektiv kausalerZusammenhang.“ 6Auch die subjektive Kausalität, also dass <strong>de</strong>r Steuerpflichtige sich selbst vorstellen kann, erleiste mit <strong>de</strong>r Steuerzahlung einen Beitrag zur Finanzierung militärischer Aufgaben1 Z.B. dass das Parlament für die Haushaltsentscheidung zuständig ist (Anm. <strong>de</strong>r Beschwer<strong>de</strong>führer)2 Jan-Pieter Naujok: Gewissensfreiheit und Steuerpflicht, 2003 WiKu-Verlag S. 753 Das Beispiel <strong>de</strong>s Kriegsdienstes mit <strong>de</strong>r Waffe zeigt, dass <strong>de</strong>r Staat auch hier versucht war, <strong>de</strong>n Kriegsdienst aus <strong>de</strong>mGewissenschutz herauszunehmen. Nur die jüngste Geschichte <strong>de</strong>s <strong>de</strong>utschen Volkes hat uns davor bewahrt.4 Naujok S. 1355 Tie<strong>de</strong>mann: Das Recht <strong>de</strong>r Steuerverweigerung aus Gewissengrün<strong>de</strong>n S. 56 u.f.6 Naujok S. 135---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------Datei: <strong>Beschwer<strong>de</strong>schrift</strong> Militärsteuer.doc Stand: 25.11.08 Seite 27 von 29


(Zurechenbarkeit), ist nach Naujok schon <strong>de</strong>shalb gegeben, weil eine objektive Kausalitätzwischen Steuerverwendung und Finanzierung militärischer Aufgaben bestehe.f) Dieser kausale Zusammenhang kann in <strong>de</strong>r Frage <strong>de</strong>r Militärsteuer nur unterbrochen wer<strong>de</strong>n,in<strong>de</strong>m <strong>de</strong>r Gesetzgeber das Haushaltsgesetz grundrechtskonform modifiziert bzw. durch einegesetzliche Regelung dafür sorgt, dass die Steuerzahlungen von <strong>de</strong>n betroffenenGewissensträgerinnen und -trägern nicht mehr für ein militärisches Gewaltpotenzial verwandtwer<strong>de</strong>n.7. Schlussbemerkung und UnterschriftenWie dargelegt, wer<strong>de</strong>n durch die Steuerverwendung wie sie im Bun<strong>de</strong>shaushaltsgesetz 2009 mitseinem Bun<strong>de</strong>shaushaltsplan festgelegt wird unsere Grundrechte <strong>de</strong>r Gewissensfreiheit und <strong>de</strong>rGleichbehandlung verletzt. Uns ist klar, dass dies nicht beabsichtigt ist, da die meistenVolksvertreter bei <strong>de</strong>r Haushaltsentscheidung sich dieser Konsequenz gar nicht bewusst sind.Auch die Rechtsprechung hält angesichts <strong>de</strong>r bisherigen Entscheidungen die erzwungeneMilitärfinanzierung für ein untergeordnetes Problem. Für <strong>de</strong>n <strong>de</strong>mokratischen Rechtsstaat istjedoch das Problem und damit die Verfassungsbeschwer<strong>de</strong> von grundsätzlicher Be<strong>de</strong>utung. DemBun<strong>de</strong>stag liegen wie erwähnt zwölftausend Unterschriften von Personen vor, die eine Lösungdieses Problems for<strong>de</strong>rn. Wie gezeigt gibt es Möglichkeiten, über <strong>de</strong>n Haushaltsplan bzw. dasHaushaltsgesetz, vor allem aber durch ein Zivilsteuergesetz, eine Steuerverwendung vorzusehen,die niemand scha<strong>de</strong>t und Art. 4 Abs. 1 GG gebührend berücksichtigt. Es geht bei unseremAnliegen nicht um einfache Vor-und Nachteile dieser o<strong>de</strong>r jener Steuerverwendung son<strong>de</strong>rn umeine Verwendung, bei <strong>de</strong>r es um nichts geringeres geht als um Krieg o<strong>de</strong>r Frie<strong>de</strong>n, als um Lebeno<strong>de</strong>r Tod.Unsere Hoffnungen richten sich auf das Bun<strong>de</strong>sverfassungsgericht, das nicht auf Mehrheitsmeinungenan<strong>de</strong>rer Staatsorgane angewiesen ist, son<strong>de</strong>rn sich <strong>de</strong>m Text und <strong>de</strong>m Geist <strong>de</strong>s<strong>de</strong>utschen Grundgesetzes verpflichtet weiß und die Wür<strong>de</strong> auch von Min<strong>de</strong>rheiten schützt.Wir sind uns <strong>de</strong>ssen bewusst, dass mit einem Urteil im Sinne <strong>de</strong>r hier vorgelegtenVerfassungsbeschwer<strong>de</strong> internationale Rechtsgeschichte geschrieben wird. Die Militärsteuerverweigereraus Gewissensgrün<strong>de</strong>n in allen <strong>de</strong>mokratischen Staaten, insbeson<strong>de</strong>re in <strong>de</strong>n älterenDemokratien z.B. in Großbritannien und USA, warten darauf seit langer Zeit.München <strong>de</strong>n 15. Februar 2009, die Beschwer<strong>de</strong>führer:Dr. Robert F. Antoch:Dr. <strong>Marduk</strong> Buscher:Kurt Büttler:---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------Datei: <strong>Beschwer<strong>de</strong>schrift</strong> Militärsteuer.doc Stand: 25.11.08 Seite 28 von 29


Dr. Brigitte Janus,Ria MakeinDr. Klaus-Dieter PreisGerlin<strong>de</strong> RambowMartin RambowJosef RottmayrDr. Wolfgang SteuerAnlagen:Anlage 1:Anlage 2:Anlage 3:Konzept eines Zivilsteuergesetzes mit Erläuterungen vom Netzwerk Frie<strong>de</strong>nssteuerVerfassungsrechtliches Gutachten zum Konzept von Prof. Dr. Andreas Fishan UNIBielefeldFinanztechnisches Gutachten zum Konzept mit <strong>de</strong>n Folgekosten einesZivilsteuergesetzes vonProf. Dr. Dirk Löhr, Fachhochschule TrierAnlage 4: Erklärung <strong>de</strong>s Netzwerks Frie<strong>de</strong>nssteuer, die bisher von mehr als 12 000Bürgerinnen undBürgern unterschrieben wor<strong>de</strong>n ist.Anlage 5: Beschlussempfehlung und Begründung <strong>de</strong>s Petitionsausschusses vom 15.2.08Anlage 6:Berechnung <strong>de</strong>r durchschnittlichen Militärfinanzierung durch die Steuerzahlerinnenund Steuerzahler---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------Datei: <strong>Beschwer<strong>de</strong>schrift</strong> Militärsteuer.doc Stand: 25.11.08 Seite 29 von 29

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