Lieferant (Supplier) - Stihl
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ANDREAS STIHL AG & Co. KG<br />
Postfach 1771<br />
71307 Waiblingen<br />
Regelungen zur Anlieferverpackung<br />
Ausgabe vom September 2009<br />
Inhaltsverzeichnis:<br />
1. PRÄAMBEL........................................................................................................................................... 2<br />
2. STIHL VERPACKUNGSMITTEL ....................................................................................................... 2<br />
2.1. MEHRWEGVERPACKUNG................................................................................................................... 2<br />
2.2. EINWEGVERPACKUNG....................................................................................................................... 3<br />
2.3. LEERGUT (MEHRWEG) ...................................................................................................................... 3<br />
2.4. KENNZEICHNUNG ............................................................................................................................. 3<br />
3. ALLGEMEINE VORGABEN ZUR VERPACKUNGSGESTALTUNG.............................................. 4<br />
3.1. FÜLLMENGE ..................................................................................................................................... 4<br />
3.2. STAPELUNG...................................................................................................................................... 4<br />
3.3. BELADUNG....................................................................................................................................... 5<br />
4. QUALITÄTSMANAGEMENT (8D REPORT) .................................................................................... 5<br />
5. WARENEINGANG / ANLIEFERUNG................................................................................................. 5<br />
6. VERPACKUNGSFESTLEGUNG / -ÄNDERUNG............................................................................... 5<br />
6.1. ANSPRECHPARTNER.......................................................................................................................... 5<br />
Anlagen:<br />
Anlage 1: Universal-Kleinladungsträger<br />
Anlage 2: weitere Mehrwegbehältnisse<br />
Anlage 2b: Lagerbehältnisse<br />
Anlage 3: Einwegbehältnisse<br />
Anlage 4: zugelassene / unzulässige Materialien<br />
Anlage 5: Vierwege-System<br />
Anlage 6: Öffnungssysteme von Kartonagen<br />
Anlage 7: sicherer Transportzustand<br />
Anlage 8: Anschreiben Anlieferverpackung <strong>Lieferant</strong><br />
Anlage 9: STIHL KLT Tauschkriterien<br />
Anlage 10: Schnittstelle Qualitätsverantwortung Transportmittel<br />
Anlage 11: Warenanhänger nach VDA Standard 4902<br />
Anlage 12: 8D-Report Transportmittel (Mehrweg)<br />
Anlage 13: VDA 8D-Report Blanko Vorlage<br />
Seite 1 von 20
1. Präambel<br />
Die Regelungen zur Anlieferverpackung gelten für alle Zulieferer der Werke der ANDREAS STIHL<br />
AG & Co. KG (im folgenden mit STIHL bezeichnet) und sind als Ergänzung der Anlieferbedingungen<br />
sowie der STIHL Werksnormen (SWN) anzusehen. Sie beschreiben die Grundsätze,<br />
die den Verpackungsfestlegungen von STIHL zugrunde liegen, und die Anforderungen an den<br />
ergänzenden Verpackungseinsatz von Seiten des <strong>Lieferant</strong>en.<br />
STIHL erfüllt gemeinsam mit seinen <strong>Lieferant</strong>en die abfallwirtschaftlichen Ziele der<br />
Umweltgesetzgebung nach folgenden ökologischen Prioritäten:<br />
1. Vermeidung Beschränkung auf das gewichts- und volumenmäßig<br />
Notwendige (Ressourcenschonung und Reduzierung des<br />
Transportaufkommens)<br />
2. Verminderung Einsatz und kontinuierliche Verbesserung wiederverwertbarer<br />
Verpackungen aus stofflich verwertbaren<br />
Materialien<br />
3. Stoffliche Verwertung Verwendung umweltverträglicher, stofflich verwertbarer<br />
Materialien für alle Verpackungsarten; Verwertung<br />
möglichst nahe des Anfall-Ortes, um Rückgabe über die<br />
Anlieferkette und den damit verbundenen Transportaufwand<br />
zu vermeiden<br />
Die Verpackung ist teilespezifisch nach Gesichtspunkten der Logistik, Qualitätssicherung, Umweltverträglichkeit,<br />
Wirtschaftlichkeit und gesetzlichen Vorgaben zu planen.<br />
2. STIHL Verpackungsmittel<br />
In der logistischen Kette vom Zulieferer bis zum Verbraucherort werden folgende Verpackungsarten<br />
eingesetzt, wobei der Verpacker / Versender – soweit nichts anderes vereinbart - für die<br />
Anlieferqualität des Packgutes haftet:<br />
2.1. Mehrwegverpackung<br />
Eine detaillierte Auflistung der einzelnen Typen mit Angabe von Eigenschaften finden Sie in<br />
den Anlagen 1, 2, 2b.<br />
Für jede nach ISPM-15 Standard (IPPC) behandelte Flachpalette muss ein entsprechender<br />
Nachweis vorhanden sein. Weitere Details befinden sich in den Anlieferbedingungen.<br />
Jede Flachpalette darf das Vierwege-System nicht beeinträchtigen (siehe Anlage 5). Für das<br />
reibungslose Handling mit einem Gabelstapler muss insbesondere eine Einfahrhöhe von<br />
100 mm eingehalten werden.<br />
Sofern keine besonderen Liefervorschriften nach unseren STIHL Werksnormen (z.B.<br />
SWN 31904-01: Lieferart von Platinen) maßgebend sind, bevorzugen wir die Verwendung<br />
von Pool-Tauschpaletten.<br />
Die Verwendung von anderen Palettengrößen ist nur in gesonderten Fällen sowie nach<br />
Abstimmung und Freigabe durch STIHL erlaubt.<br />
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2.2. Einwegverpackung<br />
Zum Bereich der Einwegverpackungen zählt STIHL:<br />
- Einweg-Klein-Kartonagen<br />
- Einweg-Paletten-Karton<br />
- Einweg-Paletten<br />
- Einweg-Schutzverpackungen<br />
- Einweg-Verpackungshilfsmittel<br />
In der Kategorie der Einweg-Paletten sind INKA-Paletten ausgeschlossen.<br />
Im Sinne einer effizienten Raumausnutzung beim Containertransport, werden von uns darauf<br />
ausgerichtete Paletten und Kartontypen verwendet. Falls Sie solche Einwegverpackungen in<br />
Ihrem Lieferprogramm haben bevorzugen wir die Verwendung dieser. Eine detaillierte<br />
Auflistung, der von STIHL verwendeten einzelnen Karton- und Paletten-Kartontypen, mit<br />
Angabe von Eigenschaften finden Sie in Anlage 3.<br />
Die Qualität jeder Einweg-Verpackung ist so zu wählen, dass die Ware ausreichend vor<br />
Beschädigung geschützt wird.<br />
Wir bevorzugen Kartontypen, die sich an den Außenmaßen eines Universal-Kleinladungsträgers<br />
orientieren. Befindet sich ein Karton mit solchen Abmaßen nicht im Sortiment des<br />
<strong>Lieferant</strong>en, so muss im zweiten Schritt berücksichtigt werden, dass ein anderer Karton<br />
effizient in einen KLT (im Sinne der Raumausnutzung) hineingepackt oder gestapelt werden<br />
kann (Orientierung an den Innenmaßen).<br />
Jeder Karton sollte mit einem einfach zu handhabenden Öffnungssystem ausgezeichnet sein.<br />
Hierzu verweisen wir auf zwei unterschiedliche Varianten (siehe Anlage 6), wobei erstere von<br />
STIHL bevorzugt wird.<br />
Der Verschluss von Kartonagen ist ausschließlich mit Klebeband (keine Metallklammern) zu<br />
bewerkstelligen.<br />
Für alle Einweg-Verpackungen sind umweltverträgliche, stofflich verwertbare Materialien, die<br />
flächendeckend zum Recycling akzeptiert werden, zu verwenden (siehe Anlage 4).<br />
2.3. Leergut (Mehrweg)<br />
Wenn die von EPAL definierten Tauschkriterien erfüllt sind (siehe http://www.epalpallets.de/de/downloads/downloads.php)<br />
werden nach Eingang von Euro-Pool-Flachpaletten<br />
bzw. DB-Gitterboxpaletten diese sofort buchhalterisch beglichen oder ersetzt.<br />
Alle Richtlinien und Details zur Thematik Beschaffung, Inventur, Reinigung und Kosten von<br />
Universal-Kleinladungsträgern sind in der Vereinbarung zum KLT-Verkehr festgehalten<br />
(siehe Anlage 9).<br />
Bei nachweisbaren Beschädigungen der Transportmittel behalten wir uns vor, die Annahme<br />
dieser Transportmittel zu verweigern oder eine Pauschale in Höhe des Neuwertes in<br />
Rechnung zu stellen (siehe Anlage 10).<br />
2.4. Kennzeichnung<br />
Jedes einzelne Packstück (Palette, Karton, Beutel, etc.) muss einen Anhänger oder<br />
Aufkleber an deutlich sichtbarer Stelle tragen.<br />
Folgende Angaben müssen vorhanden sein (Mindestanforderungen):<br />
- STIHL Materialnummer<br />
- STIHL Teilebenennung<br />
- Stückzahl<br />
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<strong>Lieferant</strong>en, die EDI nach VDA 4913 an STIHL versenden, sind verpflichtet, Ihre Packstücke<br />
nach VDA Standard 4902 zu kennzeichnen. (siehe Anlage 11)<br />
Für Warenanhänger ist Papier oder Pappe zu verwenden. Sie dürfen bei Mehrwegbehältnissen<br />
nicht geklebt werden. Sofern vorgesehene Aufnahmen für die Warenanhänger<br />
vorhanden sind, sind diese zu benutzen.<br />
Dagegen sollten Warenanhänger bei Einweg-Verpackungen grundsätzlich geklebt sein, um<br />
einen Verlust zu vermeiden.<br />
Alle Einweg-Verpackungen sind eindeutig und sichtbar, mit genormten (Bild- und Kurzzeichen<br />
nach DIN 6120) bzw. von der Entsorgungswirtschaft anerkannten Symbolen zu<br />
kennzeichnen. Die Kennzeichnung darf die Recyclingfähigkeit nicht einschränken.<br />
Alle nicht-materialkonformen Warenanhänger und Befestigungen sind zu entfernen. Die<br />
Anbringung von Zusatz- bzw. Ersatzetiketten ist nur nach deren Freigabe zulässig.<br />
Bei Mischpaletten ist es erforderlich eine Packliste beizulegen, in der die Materialnummern<br />
und Stückzahlen der einzelnen Packstücke genannt sind.<br />
3. Allgemeine Vorgaben zur Verpackungsgestaltung<br />
Die Verpackung für ein Material ist immer an dessen qualitativen und technischen Anforderungen<br />
anzupassen. Durch zusätzliche Packhilfsmittel muss ein ausreichender Schutz vor Staub, UV-<br />
Licht, Korrosion, Vibration, etc. gewährleistet sein.<br />
Es ist darauf zu achten, dass die mit uns individuell vereinbarten Anlieferpackvorschriften auf den<br />
Containertransport ausgelegt sind und ggf. für den Stückgutversand weitere Anforderungen<br />
hinsichtlich Verpackungsschutz bestehen.<br />
Bei der Verpackungsgestaltung ist zu beachten, dass Einweg-Verpackungen frei von Verunreinigung,<br />
vollständig entleerbar und ggf. mit Inliner (z.B. PE-Beutel) versehen sind.<br />
Der Verschluss von Beuteln darf nicht zu einem erhöhten Risiko beim Öffnen des jeweiligen<br />
führen (d.h. Heftklammern als Verschluss sind nicht zulässig).<br />
Materialkombinationen oder Verbindungen sind zu vermeiden bzw. auf ein Minimum zu<br />
beschränken und müssen nach Gebrauch einfach zu trennen sein.<br />
Sollte eine unverhältnismäßig aufwendige Verpackung einen erheblichen Mehraufwand beim<br />
Auspacken nach sich ziehen, wird eine Verpackungsbeanstandung erstellt und die daraus<br />
resultierenden Kosten dem <strong>Lieferant</strong>en in Rechnung gestellt.<br />
Generell lehnt STIHL die Verwendung von Verpackungsmaterial aus Nahrungsmitteln (z.B.<br />
Verpackungschips aus Mais) ab.<br />
3.1. Füllmenge<br />
Die Füllmenge ist an die Verpackung anzupassen. Eine Änderung der Füllmenge ist nur nach<br />
Abstimmung und Freigabe durch STIHL, Fachbereich Produktionslogistik zulässig.<br />
3.2. Stapelung<br />
Grundsätzlich sollte die Verpackung so gewählt werden, dass sie stapelfähig ist. Die<br />
Stapelung muss transportsicher sein und ein einfaches und ungefährliches Handling<br />
gewährleisten.<br />
Für Universal-Kleinladungsträger gelten die in Anlage 1 geltenden Richtlinien (Palettenbelegung<br />
/ Lagereinheitentyp).<br />
Eine Stapelung muss immer in kompletten Lagen geschehen. Die Anzahl der auf der Palette<br />
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gestapelten Lagen darf nicht zu Deformationen oder Beschädigungen der Packstücke führen.<br />
Wenn auf ein Packstück keine weitere Stapelung durchgeführt werden darf ist zu beachten,<br />
dass eine Kennzeichnung vorhanden sein muss.<br />
Der Aufbau bei Einweg-Kartonagen darf gegen die Bestimmungen 3.3. Beladung nicht<br />
verstoßen.<br />
3.3. Beladung<br />
Zur Vermeidung von Beschädigungen dürfen das Pack-Gut sowie Packhilfsmittel nicht die<br />
Außenkonturen der Ladungsträger überschreiten. Abweichungen sind mit dem Fachbereich<br />
Produktionslogistik abzustimmen.<br />
Die zur Ladungssicherung verwendeten Umreifungen müssen aus Kunststoffband bestehen.<br />
Damit die Behältnisse nicht beschädigt werden, muss horizontaler Kantenschutz verwendet<br />
werden. Alternativ zur Umreifung mit Kunststoffbändern kann die Ladung durch Einstretchen<br />
bzw. Einschrumpfen mit PE-Folie gesichert werden (siehe Anlage 7).<br />
Die Abdeckhaube A1208 für KLT Paletten ersetzt einen horizontalen Kantenschutz.<br />
4. Qualitätsmanagement (8D Report)<br />
Zur Verbesserung von Produkten, Prozessen oder Leistungen jeglicher Art fördert STIHL den<br />
Einsatz eines 8D Report.<br />
In Zusammenhang der Transportmittel (Mehrweg) muss das STIHL Formular (siehe Anlage 12)<br />
verwendet werden.<br />
Zur Rückmeldung von Verpackungsbeanstandungen können Sie Ihren eigenen 8D Report<br />
verwenden oder die VDA Blanko Vorlage (siehe Anlage 13).<br />
5. Wareneingang / Anlieferung<br />
Im Wareneingang wird standardmäßig die Stückzahl der gelieferten Behälter sowie Zustand und<br />
Art der Verpackung geprüft. Transportmittel und Verpackung werden nur in einwandfreiem<br />
Zustand übernommen.<br />
Bei Sendungen, die nicht den gültigen Vereinbarungen entsprechen behalten wir uns das Recht<br />
vor, die Lieferung zurückzuschicken. Sofern hierdurch aus Termingründen unverhältnismäßig<br />
hohe Schäden entstehen sollten, erfolgt das Umpacken durch STIHL. Die hierbei entstandenen<br />
Kosten werden dem <strong>Lieferant</strong>en in Rechnung gestellt.<br />
6. Verpackungsfestlegung / -änderung<br />
Jede Verpackungsfestlegung / -änderung wird dem <strong>Lieferant</strong>en schriftlich mitgeteilt<br />
(siehe Anlage 8). Sollte innerhalb von 10 Arbeitstagen hierzu keine Stellungsnahme des<br />
<strong>Lieferant</strong>en vorliegen, gilt die Anlieferverpackung zu dem im Anschreiben festgelegten Termin als<br />
vereinbart.<br />
Besteht aus Sicht des <strong>Lieferant</strong>en ein Grund zu einer Verpackungsänderung, so muss er diesen<br />
dem zuständigen Ansprechpartner von STIHL mitteilen.<br />
Abweichungen bedürfen einer schriftlichen Ausnahmegenehmigung durch STIHL.<br />
6.1. Ansprechpartner<br />
Die Koordination von Verpackungsänderungen / -festlegungen erfolgt grundsätzlich durch die<br />
Produktionslogistik.<br />
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Anlage 1: Universal-Kleinladungsträger<br />
Offizielle Bezeichnung<br />
C-KLT 3214<br />
STIHL-Bezeichnung Transportbehälter<br />
M09<br />
Maße Innen LxBxH [mm] 260x136x144<br />
Maße Außen LxBxH [mm] 300x200x147,5<br />
Gewicht kg 0,72<br />
Inhalt l 4,6<br />
Obergrenze des<br />
Füllgewichts kg<br />
Palettenbelegung/<br />
Lagereinheitentyp<br />
25<br />
2 Lagen à 16 Beh. =<br />
32 Beh. pro Euro-<br />
Palette<br />
LET = P9N<br />
C-KLT 4321<br />
Transportbehälter<br />
M08<br />
C-KLT 6421<br />
Transportbehälter<br />
M06<br />
Seite 6 von 20<br />
C-KLT 6428<br />
Transportbehälter<br />
M05<br />
Abdeckhaube<br />
A1208<br />
Abdeckhaube für<br />
KLT-Paletten<br />
334x247x168 532x346x164 532x346x231 1200x800x95<br />
400x300x213 600x400x213 600x400x280 1204x807x95<br />
2,0 3,7 4,4 6,1<br />
14 30 43 -<br />
25 25 25 -<br />
4 Lagen à 8 Beh. =<br />
32 Beh. pro Euro-<br />
Palette<br />
LET = P8H<br />
2 Lagen à 8 Beh. =<br />
16 Beh. pro Euro-<br />
Palette<br />
LET = P8N<br />
4 Lagen à 4 Beh. =<br />
16 Beh. pro Euro-<br />
Palette<br />
LET = P6H<br />
2 Lagen à 4 Beh. =<br />
8 Beh. pro Euro-<br />
Palette<br />
LET = P6N<br />
3 Lagen à 4 Beh. =<br />
12 Beh. pro Euro-<br />
Palette<br />
LET = P5H<br />
1 Lage à 4 Beh. =<br />
4 Beh. pro Euro-<br />
Palette<br />
LET = P5N
Anlage 2: weitere Mehrwegbehältnisse<br />
Offizielle Bezeichnung<br />
Euro-Pool-Flachpalette DIN<br />
15146<br />
DB-Gitterboxpalette DIN<br />
15155<br />
Seite 7 von 20<br />
Halbe Gitterboxpalette Transportbehälter<br />
verzinkt<br />
STIHL-Bezeichnung Euro-Flachpalette DB-Gitterboxpalette GP1 Halbe Gitterboxpalette HP1 Stahlwanne WA1<br />
Maße Innen LxBxH [mm] 1200x800x150<br />
Maße Außen LxBxH [mm] 1200x800x150<br />
Gewicht kg 25<br />
Inhalt l -<br />
Obergrenze des<br />
Füllgewichts kg<br />
1000<br />
(Werk D4 / D7<br />
max. 800)<br />
1200x800x800 1200x800x420 800x500x600<br />
1240x835x910 1240x835x485 860x550x670<br />
85 55 35<br />
768 403,2<br />
1000<br />
(Werk D4 / D7<br />
max. 800)<br />
1000<br />
(Werk D4 / D7<br />
max. 800)<br />
240<br />
800
Anlage 2b: Lagerbehältnisse<br />
Offizielle Bezeichnung<br />
Blauer Kunststoffbehälter<br />
K06<br />
Grüner Kunststoffbehälter<br />
K08<br />
Seite 8 von 20<br />
Blauer Kunststoffbehälter<br />
K09<br />
STIHL-Bezeichnung Lagerbehälter K06 Lagerbehälter K08 Lagerbehälter K09<br />
Maße Innen LxBxH [mm] 560x360x311<br />
Maße Außen LxBxH [mm] 600x400x315<br />
Gewicht kg 2,8<br />
Inhalt l 62,5<br />
Obergrenze des<br />
Füllgewichts kg<br />
Palettenbelegung/<br />
Lagereinheitentyp<br />
25<br />
1 Lage à 8 Beh. = 8 Behälter<br />
pro Euro-Palette<br />
445x278x185 291x181x185<br />
500x300x200 350x210x200<br />
1,58 0,79<br />
23,5 10,4<br />
25<br />
-<br />
25<br />
-
Anlage 3: Einwegbehältnisse<br />
Offizielle<br />
Bezeichnung<br />
Paletten-Karton P01<br />
ISPM-15 Standard<br />
Paletten-Karton P02<br />
ISPM-15 Standard<br />
Paletten-Karton P03<br />
ISPM-15 Standard<br />
Seite 9 von 20<br />
Stülpdeckelkarton M06<br />
STIHL-<br />
Bezeichnung<br />
Paletten-Karton P01 Paletten-Karton P02 Paletten-Karton P03 KLT-Karton M06<br />
Maße Innen<br />
LxBxH [mm]<br />
1160x730x730<br />
1160x730x380 720x565x380 579x373x182<br />
Maße Außen<br />
LxBxH [mm]<br />
1180x750x750<br />
1180x750x400 740x585x400 589x385x192<br />
Gewicht kg 10<br />
6 4 0,837<br />
Inhalt l 618<br />
Obergrenze des<br />
Füllgewichts kg<br />
1000<br />
(Werk D4 / D7<br />
max. 800)<br />
322 154,5 39<br />
1000<br />
(Werk D4 / D7<br />
max. 800)<br />
500<br />
15
Anlage 4: zugelassene / unzulässige Materialien<br />
Art<br />
Faserstoffe<br />
Kartonagen<br />
Korrosionsschutzpapier<br />
zugelassenes Material<br />
Papiere und Pappen, die von papierproduktionsschädlichen Stoffen frei sind<br />
VCI-Papiere, die nachweislich gemeinsam Schutzpapier mit Papier / Pappe<br />
stofflich verwertbar sind (VCI: Volatile Corrosion Inhibitor)<br />
Kunststoffe Formteile PE, PET, PP, PS, PA<br />
Schutzklappen PE, PET, PP, PS, PA<br />
Folien PE, PP, PS<br />
Schaumstoffe PE, PP, PS<br />
Umreifungsbänder PP (Farbe, schwarz)<br />
VCI-Folie Der Einsatz von VCI-Folien ist im einzelnen mit der<br />
ANDREAS STIHL AG & Co. KG abzusprechen<br />
Metalle Stahl (auch verzinkt oder lackiert)<br />
Aluminium<br />
Holz Massivholz ungetränkt<br />
Sperrholz<br />
Holzwolle<br />
Seite 10 von 20<br />
Beispiele für nicht zugelassenes Material<br />
Papiere und Pappen mit wasserunlöslichen<br />
Beschichtungen oder Klebstoffen<br />
Papier mit unverträglichen Beimengungen, unverträglich<br />
imprägniertes oder getränktes Papier (z.B. Bitumenpapier)<br />
PVC<br />
nicht sortenreine Kunststoffe<br />
Kunststofffasern (Glasfaser)<br />
PA Umreifungsbänder<br />
Holz, lackiert oder beschichtet<br />
Textilien Zellulosefasern (z.B. Baumwolle, Sisal, Hanf) getränktes oder beschichtete Zellulose (z.B. Wachsleinen)<br />
Glas nur, wenn aus Gründen der chemischen Verträglichkeit mit dem Füllgut<br />
unbedingt erforderlich
Anlage 5: Vierwege-System<br />
Einfahrhöhe 100 mm<br />
Seite 11 von 20
Anlage 6: Öffnungssysteme von Kartonagen<br />
1. Verpackung mit Stülpdeckel (nicht verkleben, bündeln, usw.)<br />
2. Verpackung mit Perforation<br />
Seite 12 von 20
Anlage 7: sicherer Transportzustand<br />
Seite 13 von 20
Anlage 8: Anschreiben Anlieferverpackung <strong>Lieferant</strong><br />
<strong>Lieferant</strong>en Nr.:<br />
<br />
<br />
<br />
<br />
Ihr Zeichen Ihre Nachricht vom Unser Zeichen E-mail Telefon Telefax Datum<br />
Anlieferverpackung Festlegung<br />
Sehr geehrte(r) ,<br />
XX.XX.XXXX<br />
bei nachfolgend aufgeführten Teilen wurde folgende Verpackungsart neu festgelegt:<br />
Material-Nr. Bezeichnung Anliefer-Packmittel Weiterverpackung<br />
Die neue Verpackung entspricht unseren Anforderungen und wird von STIHL festgeschrieben.<br />
Ab muß entsprechend der obigen Festlegung geliefert werden.<br />
Abweichungen werden beanstandet und gehen in die <strong>Lieferant</strong>enbewertung Logistik ein.<br />
Änderungen bedürfen der vorherigen Rücksprache und Genehmigung durch STIHL.<br />
Hinweis:<br />
Grundsätzlich muß die kleinste Verpackungseinheit und die Umverpackung mit<br />
STIHL Materialnummer, Bezeichnung und Menge gekennzeichnet sein.<br />
Sollte innerhalb von 10 Arbeitstagen nach Erstellen dieses Schreibens keine<br />
Stellungnahme Ihrerseits vorliegen, betrachten wir diese Anlieferverpackung als<br />
mit Ihrem Unternehmen vereinbart.<br />
Bitte beachten Sie ebenfalls unsere Anlieferbedingungen und Regelungen zur Anlieferverpackung.<br />
Sie finden diese im <strong>Lieferant</strong>enbereich auf unserer Homepage.<br />
http://www.stihl.com<br />
Mit freundlichen Grüßen<br />
ANDREAS STIHL AG & Co. KG<br />
Steuerung Produkionslogistik<br />
Mörikestraße 81 + 83<br />
D-71636 Ludwigsburg<br />
i. A.<br />
<br />
Dieses Schreiben wurde maschinell erstellt und ist daher ohne Unterschrift gültig.<br />
Seite 14 von 20
Anlage 9: STIHL KLT Tauschkriterien<br />
Seite 15 von 20
Anlage 10: Schnittstelle Qualitätsverantwortung Transportmittel<br />
Seite 16 von 20
Anlage 11: Warenanhänger nach VDA Standard 4902<br />
Seite 17 von 20
Anlage 12: 8D-Report Transportmittel (Mehrweg)<br />
Seite 18 von 20
Anlage 13: VDA 8D-Report Blanko Vorlage<br />
8 D – REPORT<br />
Beanstandung<br />
(Concern Title)<br />
Berichtsdatum<br />
(Status Date)<br />
1 Team<br />
Name,Abt.(Depmt)<br />
Teamleit.(Champ.)<br />
3 Sofortmaßnahme(n)<br />
(Containment Action(s))<br />
4 Fehlerursache(n)<br />
(Root Cause(s))<br />
<strong>Lieferant</strong> (<strong>Supplier</strong>)<br />
Anschrift (Adress/Location)<br />
Teilebezeichnung:<br />
(Part Name)<br />
Zeichnungsnummer/Index:<br />
(Part Number/Index)<br />
2 Problembeschreibung<br />
(Problem Description)<br />
Fehlercharakter<br />
(Problem Profile Data)<br />
5 Geplante Abstellmaßnahme(n)<br />
(Chosen Permanent Corrective Action(s))<br />
6 Eingeführte Abstellmaßnahme(n)<br />
(Implemented Permanent Corrective Action(s))<br />
7 Fehlerwiederholung verhindern<br />
(Action(s) to Prevent Recurrence)<br />
Implementation in:<br />
8 Teamerfolg gewürdigt<br />
(Congratulate your Team)<br />
Product<br />
FMEA<br />
Process<br />
FMEA<br />
Control<br />
Plan<br />
Procedure<br />
Beanstand.-Nr.<br />
(Ref. No.)<br />
% Wirkung<br />
(Effect)<br />
Eröffnet am:<br />
(Start Date)<br />
Einführungsdatum<br />
(Implem. date)<br />
%Beteiligung (Contribution)<br />
Wirksamkeitsprüfung<br />
(Verification)<br />
Ergebniskontrolle<br />
(Controls)<br />
verantwortlich<br />
(responsible)<br />
Abschlußdatum<br />
(Close Date)<br />
Einsatztermin<br />
(Implement. date)<br />
Einführ.termin<br />
(Implem.date)<br />
Ersteller (Rep.by)<br />
Tel.,Fax-Nr.<br />
Seite 19 von 20
8 D - REPORT SEITE (PAGE):<br />
4 Fehlerursache(n)<br />
(Root Cause(s))<br />
5 Geplante Abstellmaßnahme(n)<br />
(Chosen Permanent Corrective Action(s))<br />
<strong>Lieferant</strong> (<strong>Supplier</strong>)<br />
Anschrift (Adress/Location)<br />
% Beteiligung<br />
(Contribution)<br />
Wirksamkeitsprüfung<br />
(Verification)<br />
Ersteller<br />
(Report by)<br />
Seite 20 von 20