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Lieferant (Supplier) - Stihl

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ANDREAS STIHL AG & Co. KG<br />

Postfach 1771<br />

71307 Waiblingen<br />

Regelungen zur Anlieferverpackung<br />

Ausgabe vom September 2009<br />

Inhaltsverzeichnis:<br />

1. PRÄAMBEL........................................................................................................................................... 2<br />

2. STIHL VERPACKUNGSMITTEL ....................................................................................................... 2<br />

2.1. MEHRWEGVERPACKUNG................................................................................................................... 2<br />

2.2. EINWEGVERPACKUNG....................................................................................................................... 3<br />

2.3. LEERGUT (MEHRWEG) ...................................................................................................................... 3<br />

2.4. KENNZEICHNUNG ............................................................................................................................. 3<br />

3. ALLGEMEINE VORGABEN ZUR VERPACKUNGSGESTALTUNG.............................................. 4<br />

3.1. FÜLLMENGE ..................................................................................................................................... 4<br />

3.2. STAPELUNG...................................................................................................................................... 4<br />

3.3. BELADUNG....................................................................................................................................... 5<br />

4. QUALITÄTSMANAGEMENT (8D REPORT) .................................................................................... 5<br />

5. WARENEINGANG / ANLIEFERUNG................................................................................................. 5<br />

6. VERPACKUNGSFESTLEGUNG / -ÄNDERUNG............................................................................... 5<br />

6.1. ANSPRECHPARTNER.......................................................................................................................... 5<br />

Anlagen:<br />

Anlage 1: Universal-Kleinladungsträger<br />

Anlage 2: weitere Mehrwegbehältnisse<br />

Anlage 2b: Lagerbehältnisse<br />

Anlage 3: Einwegbehältnisse<br />

Anlage 4: zugelassene / unzulässige Materialien<br />

Anlage 5: Vierwege-System<br />

Anlage 6: Öffnungssysteme von Kartonagen<br />

Anlage 7: sicherer Transportzustand<br />

Anlage 8: Anschreiben Anlieferverpackung <strong>Lieferant</strong><br />

Anlage 9: STIHL KLT Tauschkriterien<br />

Anlage 10: Schnittstelle Qualitätsverantwortung Transportmittel<br />

Anlage 11: Warenanhänger nach VDA Standard 4902<br />

Anlage 12: 8D-Report Transportmittel (Mehrweg)<br />

Anlage 13: VDA 8D-Report Blanko Vorlage<br />

Seite 1 von 20


1. Präambel<br />

Die Regelungen zur Anlieferverpackung gelten für alle Zulieferer der Werke der ANDREAS STIHL<br />

AG & Co. KG (im folgenden mit STIHL bezeichnet) und sind als Ergänzung der Anlieferbedingungen<br />

sowie der STIHL Werksnormen (SWN) anzusehen. Sie beschreiben die Grundsätze,<br />

die den Verpackungsfestlegungen von STIHL zugrunde liegen, und die Anforderungen an den<br />

ergänzenden Verpackungseinsatz von Seiten des <strong>Lieferant</strong>en.<br />

STIHL erfüllt gemeinsam mit seinen <strong>Lieferant</strong>en die abfallwirtschaftlichen Ziele der<br />

Umweltgesetzgebung nach folgenden ökologischen Prioritäten:<br />

1. Vermeidung Beschränkung auf das gewichts- und volumenmäßig<br />

Notwendige (Ressourcenschonung und Reduzierung des<br />

Transportaufkommens)<br />

2. Verminderung Einsatz und kontinuierliche Verbesserung wiederverwertbarer<br />

Verpackungen aus stofflich verwertbaren<br />

Materialien<br />

3. Stoffliche Verwertung Verwendung umweltverträglicher, stofflich verwertbarer<br />

Materialien für alle Verpackungsarten; Verwertung<br />

möglichst nahe des Anfall-Ortes, um Rückgabe über die<br />

Anlieferkette und den damit verbundenen Transportaufwand<br />

zu vermeiden<br />

Die Verpackung ist teilespezifisch nach Gesichtspunkten der Logistik, Qualitätssicherung, Umweltverträglichkeit,<br />

Wirtschaftlichkeit und gesetzlichen Vorgaben zu planen.<br />

2. STIHL Verpackungsmittel<br />

In der logistischen Kette vom Zulieferer bis zum Verbraucherort werden folgende Verpackungsarten<br />

eingesetzt, wobei der Verpacker / Versender – soweit nichts anderes vereinbart - für die<br />

Anlieferqualität des Packgutes haftet:<br />

2.1. Mehrwegverpackung<br />

Eine detaillierte Auflistung der einzelnen Typen mit Angabe von Eigenschaften finden Sie in<br />

den Anlagen 1, 2, 2b.<br />

Für jede nach ISPM-15 Standard (IPPC) behandelte Flachpalette muss ein entsprechender<br />

Nachweis vorhanden sein. Weitere Details befinden sich in den Anlieferbedingungen.<br />

Jede Flachpalette darf das Vierwege-System nicht beeinträchtigen (siehe Anlage 5). Für das<br />

reibungslose Handling mit einem Gabelstapler muss insbesondere eine Einfahrhöhe von<br />

100 mm eingehalten werden.<br />

Sofern keine besonderen Liefervorschriften nach unseren STIHL Werksnormen (z.B.<br />

SWN 31904-01: Lieferart von Platinen) maßgebend sind, bevorzugen wir die Verwendung<br />

von Pool-Tauschpaletten.<br />

Die Verwendung von anderen Palettengrößen ist nur in gesonderten Fällen sowie nach<br />

Abstimmung und Freigabe durch STIHL erlaubt.<br />

Seite 2 von 20


2.2. Einwegverpackung<br />

Zum Bereich der Einwegverpackungen zählt STIHL:<br />

- Einweg-Klein-Kartonagen<br />

- Einweg-Paletten-Karton<br />

- Einweg-Paletten<br />

- Einweg-Schutzverpackungen<br />

- Einweg-Verpackungshilfsmittel<br />

In der Kategorie der Einweg-Paletten sind INKA-Paletten ausgeschlossen.<br />

Im Sinne einer effizienten Raumausnutzung beim Containertransport, werden von uns darauf<br />

ausgerichtete Paletten und Kartontypen verwendet. Falls Sie solche Einwegverpackungen in<br />

Ihrem Lieferprogramm haben bevorzugen wir die Verwendung dieser. Eine detaillierte<br />

Auflistung, der von STIHL verwendeten einzelnen Karton- und Paletten-Kartontypen, mit<br />

Angabe von Eigenschaften finden Sie in Anlage 3.<br />

Die Qualität jeder Einweg-Verpackung ist so zu wählen, dass die Ware ausreichend vor<br />

Beschädigung geschützt wird.<br />

Wir bevorzugen Kartontypen, die sich an den Außenmaßen eines Universal-Kleinladungsträgers<br />

orientieren. Befindet sich ein Karton mit solchen Abmaßen nicht im Sortiment des<br />

<strong>Lieferant</strong>en, so muss im zweiten Schritt berücksichtigt werden, dass ein anderer Karton<br />

effizient in einen KLT (im Sinne der Raumausnutzung) hineingepackt oder gestapelt werden<br />

kann (Orientierung an den Innenmaßen).<br />

Jeder Karton sollte mit einem einfach zu handhabenden Öffnungssystem ausgezeichnet sein.<br />

Hierzu verweisen wir auf zwei unterschiedliche Varianten (siehe Anlage 6), wobei erstere von<br />

STIHL bevorzugt wird.<br />

Der Verschluss von Kartonagen ist ausschließlich mit Klebeband (keine Metallklammern) zu<br />

bewerkstelligen.<br />

Für alle Einweg-Verpackungen sind umweltverträgliche, stofflich verwertbare Materialien, die<br />

flächendeckend zum Recycling akzeptiert werden, zu verwenden (siehe Anlage 4).<br />

2.3. Leergut (Mehrweg)<br />

Wenn die von EPAL definierten Tauschkriterien erfüllt sind (siehe http://www.epalpallets.de/de/downloads/downloads.php)<br />

werden nach Eingang von Euro-Pool-Flachpaletten<br />

bzw. DB-Gitterboxpaletten diese sofort buchhalterisch beglichen oder ersetzt.<br />

Alle Richtlinien und Details zur Thematik Beschaffung, Inventur, Reinigung und Kosten von<br />

Universal-Kleinladungsträgern sind in der Vereinbarung zum KLT-Verkehr festgehalten<br />

(siehe Anlage 9).<br />

Bei nachweisbaren Beschädigungen der Transportmittel behalten wir uns vor, die Annahme<br />

dieser Transportmittel zu verweigern oder eine Pauschale in Höhe des Neuwertes in<br />

Rechnung zu stellen (siehe Anlage 10).<br />

2.4. Kennzeichnung<br />

Jedes einzelne Packstück (Palette, Karton, Beutel, etc.) muss einen Anhänger oder<br />

Aufkleber an deutlich sichtbarer Stelle tragen.<br />

Folgende Angaben müssen vorhanden sein (Mindestanforderungen):<br />

- STIHL Materialnummer<br />

- STIHL Teilebenennung<br />

- Stückzahl<br />

Seite 3 von 20


<strong>Lieferant</strong>en, die EDI nach VDA 4913 an STIHL versenden, sind verpflichtet, Ihre Packstücke<br />

nach VDA Standard 4902 zu kennzeichnen. (siehe Anlage 11)<br />

Für Warenanhänger ist Papier oder Pappe zu verwenden. Sie dürfen bei Mehrwegbehältnissen<br />

nicht geklebt werden. Sofern vorgesehene Aufnahmen für die Warenanhänger<br />

vorhanden sind, sind diese zu benutzen.<br />

Dagegen sollten Warenanhänger bei Einweg-Verpackungen grundsätzlich geklebt sein, um<br />

einen Verlust zu vermeiden.<br />

Alle Einweg-Verpackungen sind eindeutig und sichtbar, mit genormten (Bild- und Kurzzeichen<br />

nach DIN 6120) bzw. von der Entsorgungswirtschaft anerkannten Symbolen zu<br />

kennzeichnen. Die Kennzeichnung darf die Recyclingfähigkeit nicht einschränken.<br />

Alle nicht-materialkonformen Warenanhänger und Befestigungen sind zu entfernen. Die<br />

Anbringung von Zusatz- bzw. Ersatzetiketten ist nur nach deren Freigabe zulässig.<br />

Bei Mischpaletten ist es erforderlich eine Packliste beizulegen, in der die Materialnummern<br />

und Stückzahlen der einzelnen Packstücke genannt sind.<br />

3. Allgemeine Vorgaben zur Verpackungsgestaltung<br />

Die Verpackung für ein Material ist immer an dessen qualitativen und technischen Anforderungen<br />

anzupassen. Durch zusätzliche Packhilfsmittel muss ein ausreichender Schutz vor Staub, UV-<br />

Licht, Korrosion, Vibration, etc. gewährleistet sein.<br />

Es ist darauf zu achten, dass die mit uns individuell vereinbarten Anlieferpackvorschriften auf den<br />

Containertransport ausgelegt sind und ggf. für den Stückgutversand weitere Anforderungen<br />

hinsichtlich Verpackungsschutz bestehen.<br />

Bei der Verpackungsgestaltung ist zu beachten, dass Einweg-Verpackungen frei von Verunreinigung,<br />

vollständig entleerbar und ggf. mit Inliner (z.B. PE-Beutel) versehen sind.<br />

Der Verschluss von Beuteln darf nicht zu einem erhöhten Risiko beim Öffnen des jeweiligen<br />

führen (d.h. Heftklammern als Verschluss sind nicht zulässig).<br />

Materialkombinationen oder Verbindungen sind zu vermeiden bzw. auf ein Minimum zu<br />

beschränken und müssen nach Gebrauch einfach zu trennen sein.<br />

Sollte eine unverhältnismäßig aufwendige Verpackung einen erheblichen Mehraufwand beim<br />

Auspacken nach sich ziehen, wird eine Verpackungsbeanstandung erstellt und die daraus<br />

resultierenden Kosten dem <strong>Lieferant</strong>en in Rechnung gestellt.<br />

Generell lehnt STIHL die Verwendung von Verpackungsmaterial aus Nahrungsmitteln (z.B.<br />

Verpackungschips aus Mais) ab.<br />

3.1. Füllmenge<br />

Die Füllmenge ist an die Verpackung anzupassen. Eine Änderung der Füllmenge ist nur nach<br />

Abstimmung und Freigabe durch STIHL, Fachbereich Produktionslogistik zulässig.<br />

3.2. Stapelung<br />

Grundsätzlich sollte die Verpackung so gewählt werden, dass sie stapelfähig ist. Die<br />

Stapelung muss transportsicher sein und ein einfaches und ungefährliches Handling<br />

gewährleisten.<br />

Für Universal-Kleinladungsträger gelten die in Anlage 1 geltenden Richtlinien (Palettenbelegung<br />

/ Lagereinheitentyp).<br />

Eine Stapelung muss immer in kompletten Lagen geschehen. Die Anzahl der auf der Palette<br />

Seite 4 von 20


gestapelten Lagen darf nicht zu Deformationen oder Beschädigungen der Packstücke führen.<br />

Wenn auf ein Packstück keine weitere Stapelung durchgeführt werden darf ist zu beachten,<br />

dass eine Kennzeichnung vorhanden sein muss.<br />

Der Aufbau bei Einweg-Kartonagen darf gegen die Bestimmungen 3.3. Beladung nicht<br />

verstoßen.<br />

3.3. Beladung<br />

Zur Vermeidung von Beschädigungen dürfen das Pack-Gut sowie Packhilfsmittel nicht die<br />

Außenkonturen der Ladungsträger überschreiten. Abweichungen sind mit dem Fachbereich<br />

Produktionslogistik abzustimmen.<br />

Die zur Ladungssicherung verwendeten Umreifungen müssen aus Kunststoffband bestehen.<br />

Damit die Behältnisse nicht beschädigt werden, muss horizontaler Kantenschutz verwendet<br />

werden. Alternativ zur Umreifung mit Kunststoffbändern kann die Ladung durch Einstretchen<br />

bzw. Einschrumpfen mit PE-Folie gesichert werden (siehe Anlage 7).<br />

Die Abdeckhaube A1208 für KLT Paletten ersetzt einen horizontalen Kantenschutz.<br />

4. Qualitätsmanagement (8D Report)<br />

Zur Verbesserung von Produkten, Prozessen oder Leistungen jeglicher Art fördert STIHL den<br />

Einsatz eines 8D Report.<br />

In Zusammenhang der Transportmittel (Mehrweg) muss das STIHL Formular (siehe Anlage 12)<br />

verwendet werden.<br />

Zur Rückmeldung von Verpackungsbeanstandungen können Sie Ihren eigenen 8D Report<br />

verwenden oder die VDA Blanko Vorlage (siehe Anlage 13).<br />

5. Wareneingang / Anlieferung<br />

Im Wareneingang wird standardmäßig die Stückzahl der gelieferten Behälter sowie Zustand und<br />

Art der Verpackung geprüft. Transportmittel und Verpackung werden nur in einwandfreiem<br />

Zustand übernommen.<br />

Bei Sendungen, die nicht den gültigen Vereinbarungen entsprechen behalten wir uns das Recht<br />

vor, die Lieferung zurückzuschicken. Sofern hierdurch aus Termingründen unverhältnismäßig<br />

hohe Schäden entstehen sollten, erfolgt das Umpacken durch STIHL. Die hierbei entstandenen<br />

Kosten werden dem <strong>Lieferant</strong>en in Rechnung gestellt.<br />

6. Verpackungsfestlegung / -änderung<br />

Jede Verpackungsfestlegung / -änderung wird dem <strong>Lieferant</strong>en schriftlich mitgeteilt<br />

(siehe Anlage 8). Sollte innerhalb von 10 Arbeitstagen hierzu keine Stellungsnahme des<br />

<strong>Lieferant</strong>en vorliegen, gilt die Anlieferverpackung zu dem im Anschreiben festgelegten Termin als<br />

vereinbart.<br />

Besteht aus Sicht des <strong>Lieferant</strong>en ein Grund zu einer Verpackungsänderung, so muss er diesen<br />

dem zuständigen Ansprechpartner von STIHL mitteilen.<br />

Abweichungen bedürfen einer schriftlichen Ausnahmegenehmigung durch STIHL.<br />

6.1. Ansprechpartner<br />

Die Koordination von Verpackungsänderungen / -festlegungen erfolgt grundsätzlich durch die<br />

Produktionslogistik.<br />

Seite 5 von 20


Anlage 1: Universal-Kleinladungsträger<br />

Offizielle Bezeichnung<br />

C-KLT 3214<br />

STIHL-Bezeichnung Transportbehälter<br />

M09<br />

Maße Innen LxBxH [mm] 260x136x144<br />

Maße Außen LxBxH [mm] 300x200x147,5<br />

Gewicht kg 0,72<br />

Inhalt l 4,6<br />

Obergrenze des<br />

Füllgewichts kg<br />

Palettenbelegung/<br />

Lagereinheitentyp<br />

25<br />

2 Lagen à 16 Beh. =<br />

32 Beh. pro Euro-<br />

Palette<br />

LET = P9N<br />

C-KLT 4321<br />

Transportbehälter<br />

M08<br />

C-KLT 6421<br />

Transportbehälter<br />

M06<br />

Seite 6 von 20<br />

C-KLT 6428<br />

Transportbehälter<br />

M05<br />

Abdeckhaube<br />

A1208<br />

Abdeckhaube für<br />

KLT-Paletten<br />

334x247x168 532x346x164 532x346x231 1200x800x95<br />

400x300x213 600x400x213 600x400x280 1204x807x95<br />

2,0 3,7 4,4 6,1<br />

14 30 43 -<br />

25 25 25 -<br />

4 Lagen à 8 Beh. =<br />

32 Beh. pro Euro-<br />

Palette<br />

LET = P8H<br />

2 Lagen à 8 Beh. =<br />

16 Beh. pro Euro-<br />

Palette<br />

LET = P8N<br />

4 Lagen à 4 Beh. =<br />

16 Beh. pro Euro-<br />

Palette<br />

LET = P6H<br />

2 Lagen à 4 Beh. =<br />

8 Beh. pro Euro-<br />

Palette<br />

LET = P6N<br />

3 Lagen à 4 Beh. =<br />

12 Beh. pro Euro-<br />

Palette<br />

LET = P5H<br />

1 Lage à 4 Beh. =<br />

4 Beh. pro Euro-<br />

Palette<br />

LET = P5N


Anlage 2: weitere Mehrwegbehältnisse<br />

Offizielle Bezeichnung<br />

Euro-Pool-Flachpalette DIN<br />

15146<br />

DB-Gitterboxpalette DIN<br />

15155<br />

Seite 7 von 20<br />

Halbe Gitterboxpalette Transportbehälter<br />

verzinkt<br />

STIHL-Bezeichnung Euro-Flachpalette DB-Gitterboxpalette GP1 Halbe Gitterboxpalette HP1 Stahlwanne WA1<br />

Maße Innen LxBxH [mm] 1200x800x150<br />

Maße Außen LxBxH [mm] 1200x800x150<br />

Gewicht kg 25<br />

Inhalt l -<br />

Obergrenze des<br />

Füllgewichts kg<br />

1000<br />

(Werk D4 / D7<br />

max. 800)<br />

1200x800x800 1200x800x420 800x500x600<br />

1240x835x910 1240x835x485 860x550x670<br />

85 55 35<br />

768 403,2<br />

1000<br />

(Werk D4 / D7<br />

max. 800)<br />

1000<br />

(Werk D4 / D7<br />

max. 800)<br />

240<br />

800


Anlage 2b: Lagerbehältnisse<br />

Offizielle Bezeichnung<br />

Blauer Kunststoffbehälter<br />

K06<br />

Grüner Kunststoffbehälter<br />

K08<br />

Seite 8 von 20<br />

Blauer Kunststoffbehälter<br />

K09<br />

STIHL-Bezeichnung Lagerbehälter K06 Lagerbehälter K08 Lagerbehälter K09<br />

Maße Innen LxBxH [mm] 560x360x311<br />

Maße Außen LxBxH [mm] 600x400x315<br />

Gewicht kg 2,8<br />

Inhalt l 62,5<br />

Obergrenze des<br />

Füllgewichts kg<br />

Palettenbelegung/<br />

Lagereinheitentyp<br />

25<br />

1 Lage à 8 Beh. = 8 Behälter<br />

pro Euro-Palette<br />

445x278x185 291x181x185<br />

500x300x200 350x210x200<br />

1,58 0,79<br />

23,5 10,4<br />

25<br />

-<br />

25<br />

-


Anlage 3: Einwegbehältnisse<br />

Offizielle<br />

Bezeichnung<br />

Paletten-Karton P01<br />

ISPM-15 Standard<br />

Paletten-Karton P02<br />

ISPM-15 Standard<br />

Paletten-Karton P03<br />

ISPM-15 Standard<br />

Seite 9 von 20<br />

Stülpdeckelkarton M06<br />

STIHL-<br />

Bezeichnung<br />

Paletten-Karton P01 Paletten-Karton P02 Paletten-Karton P03 KLT-Karton M06<br />

Maße Innen<br />

LxBxH [mm]<br />

1160x730x730<br />

1160x730x380 720x565x380 579x373x182<br />

Maße Außen<br />

LxBxH [mm]<br />

1180x750x750<br />

1180x750x400 740x585x400 589x385x192<br />

Gewicht kg 10<br />

6 4 0,837<br />

Inhalt l 618<br />

Obergrenze des<br />

Füllgewichts kg<br />

1000<br />

(Werk D4 / D7<br />

max. 800)<br />

322 154,5 39<br />

1000<br />

(Werk D4 / D7<br />

max. 800)<br />

500<br />

15


Anlage 4: zugelassene / unzulässige Materialien<br />

Art<br />

Faserstoffe<br />

Kartonagen<br />

Korrosionsschutzpapier<br />

zugelassenes Material<br />

Papiere und Pappen, die von papierproduktionsschädlichen Stoffen frei sind<br />

VCI-Papiere, die nachweislich gemeinsam Schutzpapier mit Papier / Pappe<br />

stofflich verwertbar sind (VCI: Volatile Corrosion Inhibitor)<br />

Kunststoffe Formteile PE, PET, PP, PS, PA<br />

Schutzklappen PE, PET, PP, PS, PA<br />

Folien PE, PP, PS<br />

Schaumstoffe PE, PP, PS<br />

Umreifungsbänder PP (Farbe, schwarz)<br />

VCI-Folie Der Einsatz von VCI-Folien ist im einzelnen mit der<br />

ANDREAS STIHL AG & Co. KG abzusprechen<br />

Metalle Stahl (auch verzinkt oder lackiert)<br />

Aluminium<br />

Holz Massivholz ungetränkt<br />

Sperrholz<br />

Holzwolle<br />

Seite 10 von 20<br />

Beispiele für nicht zugelassenes Material<br />

Papiere und Pappen mit wasserunlöslichen<br />

Beschichtungen oder Klebstoffen<br />

Papier mit unverträglichen Beimengungen, unverträglich<br />

imprägniertes oder getränktes Papier (z.B. Bitumenpapier)<br />

PVC<br />

nicht sortenreine Kunststoffe<br />

Kunststofffasern (Glasfaser)<br />

PA Umreifungsbänder<br />

Holz, lackiert oder beschichtet<br />

Textilien Zellulosefasern (z.B. Baumwolle, Sisal, Hanf) getränktes oder beschichtete Zellulose (z.B. Wachsleinen)<br />

Glas nur, wenn aus Gründen der chemischen Verträglichkeit mit dem Füllgut<br />

unbedingt erforderlich


Anlage 5: Vierwege-System<br />

Einfahrhöhe 100 mm<br />

Seite 11 von 20


Anlage 6: Öffnungssysteme von Kartonagen<br />

1. Verpackung mit Stülpdeckel (nicht verkleben, bündeln, usw.)<br />

2. Verpackung mit Perforation<br />

Seite 12 von 20


Anlage 7: sicherer Transportzustand<br />

Seite 13 von 20


Anlage 8: Anschreiben Anlieferverpackung <strong>Lieferant</strong><br />

<strong>Lieferant</strong>en Nr.:<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

Ihr Zeichen Ihre Nachricht vom Unser Zeichen E-mail Telefon Telefax Datum<br />

Anlieferverpackung Festlegung<br />

Sehr geehrte(r) ,<br />

XX.XX.XXXX<br />

bei nachfolgend aufgeführten Teilen wurde folgende Verpackungsart neu festgelegt:<br />

Material-Nr. Bezeichnung Anliefer-Packmittel Weiterverpackung<br />

Die neue Verpackung entspricht unseren Anforderungen und wird von STIHL festgeschrieben.<br />

Ab muß entsprechend der obigen Festlegung geliefert werden.<br />

Abweichungen werden beanstandet und gehen in die <strong>Lieferant</strong>enbewertung Logistik ein.<br />

Änderungen bedürfen der vorherigen Rücksprache und Genehmigung durch STIHL.<br />

Hinweis:<br />

Grundsätzlich muß die kleinste Verpackungseinheit und die Umverpackung mit<br />

STIHL Materialnummer, Bezeichnung und Menge gekennzeichnet sein.<br />

Sollte innerhalb von 10 Arbeitstagen nach Erstellen dieses Schreibens keine<br />

Stellungnahme Ihrerseits vorliegen, betrachten wir diese Anlieferverpackung als<br />

mit Ihrem Unternehmen vereinbart.<br />

Bitte beachten Sie ebenfalls unsere Anlieferbedingungen und Regelungen zur Anlieferverpackung.<br />

Sie finden diese im <strong>Lieferant</strong>enbereich auf unserer Homepage.<br />

http://www.stihl.com<br />

Mit freundlichen Grüßen<br />

ANDREAS STIHL AG & Co. KG<br />

Steuerung Produkionslogistik<br />

Mörikestraße 81 + 83<br />

D-71636 Ludwigsburg<br />

i. A.<br />

<br />

Dieses Schreiben wurde maschinell erstellt und ist daher ohne Unterschrift gültig.<br />

Seite 14 von 20


Anlage 9: STIHL KLT Tauschkriterien<br />

Seite 15 von 20


Anlage 10: Schnittstelle Qualitätsverantwortung Transportmittel<br />

Seite 16 von 20


Anlage 11: Warenanhänger nach VDA Standard 4902<br />

Seite 17 von 20


Anlage 12: 8D-Report Transportmittel (Mehrweg)<br />

Seite 18 von 20


Anlage 13: VDA 8D-Report Blanko Vorlage<br />

8 D – REPORT<br />

Beanstandung<br />

(Concern Title)<br />

Berichtsdatum<br />

(Status Date)<br />

1 Team<br />

Name,Abt.(Depmt)<br />

Teamleit.(Champ.)<br />

3 Sofortmaßnahme(n)<br />

(Containment Action(s))<br />

4 Fehlerursache(n)<br />

(Root Cause(s))<br />

<strong>Lieferant</strong> (<strong>Supplier</strong>)<br />

Anschrift (Adress/Location)<br />

Teilebezeichnung:<br />

(Part Name)<br />

Zeichnungsnummer/Index:<br />

(Part Number/Index)<br />

2 Problembeschreibung<br />

(Problem Description)<br />

Fehlercharakter<br />

(Problem Profile Data)<br />

5 Geplante Abstellmaßnahme(n)<br />

(Chosen Permanent Corrective Action(s))<br />

6 Eingeführte Abstellmaßnahme(n)<br />

(Implemented Permanent Corrective Action(s))<br />

7 Fehlerwiederholung verhindern<br />

(Action(s) to Prevent Recurrence)<br />

Implementation in:<br />

8 Teamerfolg gewürdigt<br />

(Congratulate your Team)<br />

Product<br />

FMEA<br />

Process<br />

FMEA<br />

Control<br />

Plan<br />

Procedure<br />

Beanstand.-Nr.<br />

(Ref. No.)<br />

% Wirkung<br />

(Effect)<br />

Eröffnet am:<br />

(Start Date)<br />

Einführungsdatum<br />

(Implem. date)<br />

%Beteiligung (Contribution)<br />

Wirksamkeitsprüfung<br />

(Verification)<br />

Ergebniskontrolle<br />

(Controls)<br />

verantwortlich<br />

(responsible)<br />

Abschlußdatum<br />

(Close Date)<br />

Einsatztermin<br />

(Implement. date)<br />

Einführ.termin<br />

(Implem.date)<br />

Ersteller (Rep.by)<br />

Tel.,Fax-Nr.<br />

Seite 19 von 20


8 D - REPORT SEITE (PAGE):<br />

4 Fehlerursache(n)<br />

(Root Cause(s))<br />

5 Geplante Abstellmaßnahme(n)<br />

(Chosen Permanent Corrective Action(s))<br />

<strong>Lieferant</strong> (<strong>Supplier</strong>)<br />

Anschrift (Adress/Location)<br />

% Beteiligung<br />

(Contribution)<br />

Wirksamkeitsprüfung<br />

(Verification)<br />

Ersteller<br />

(Report by)<br />

Seite 20 von 20

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