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Empfehlungsprotokoll Projekt Anker - Schulen Aadorf

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33. Schliessung der beiden StandorteIm Moment sieht keine IG die Notwendigkeit einer sofortigen Schliessung, solange einSchulbetrieb mit den flankierenden Massnahmen gemäss Ziffer 2 umsetzbar ist.Im Falle einer Schliessung wäre es wünschenswert, dass die Schüler eines Ortsteils nachMöglichkeit in einer gemeinsamen Klasse verbleiben.Mehrzweckräume und die Turnhallen sollen weiterhin der Dorfbevölkerung zur Verfügungstehen. Ein mögliches Kaufinteresse der politischen Gemeinde und vonInteressengemeinschaften des Ortsteils ist vor einem Verkauf zu klären.<strong>Aadorf</strong>, 8. Dezember 2010Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer der letzten Mediationssitzung in alphabetischerReihenfolge:Teilnehmerin/Teilnehmer:Heinz AmmannKarin BüchiUeli GrafAndreas HehleEric KooremanMartin KöstliVreni LeuenbergerMonika MordasiniFranz NydeggerRebecca RoncoroniPatrik StacherBarbara StorcheneggerJürg WidmerVertretene Interessengruppe:Dorfverein Weiern WittenwilMüttertreff HäuslenenDorfverein Aawangen-HäuslenenDorfgemeinschaft GuntershausenPro Region WittenwilSchulleitung Ettenhausen, Guntershausen, Häuslenen,WittenwilTagesschule HäuslenenFDP <strong>Aadorf</strong>Einwohnerverein EttenhausenElternforum <strong>Aadorf</strong>SVP <strong>Aadorf</strong>Junge Mütter WittenwilSchulleitung <strong>Aadorf</strong>


PräsidiumGemeindeplatz 1, 8355 <strong>Aadorf</strong>Tel. 052 368 48 60praesidium@schulenaadorf.chwww.schulenaadorf.chAn die MedienMM_ANKER_240111<strong>Aadorf</strong>, 24. Januar 2011/SGLStellungnahme der Schulbehördezum <strong>Empfehlungsprotokoll</strong> der Mediationsgruppe <strong>Anker</strong>Die Schulbehörde dankt den Mitgliedern der Mediation sowie den Mediatoren für ihre sorgfältigeArbeit. Sie nimmt zu den folgenden Punkten des <strong>Empfehlungsprotokoll</strong>s wie folgtStellung:KEINE SOFORTIGE SCHLIESSUNG EINES SCHULSTANDORTSDie Behörde nimmt diesen Punkt als Wunsch der Mediationsgruppe entgegen. Sie weistdarauf hin, dass die Organisation der Schule gemäss Volksschulgesetz, Sache der Schulbehördeist. Ein definitiver Entscheid der Schulbehörde ist bis Mitte Juni zu erwarten.BEIDE ODER KEINEN SCHULSTANDORT SCHLIESSENObwohl die Entwicklung der Schülerzahlen dies nahelegt, nimmt die Behörde zur Kenntnis,dass die Schliessung eines Schulorts zugunsten des anderen politisch heikel wäre.KLASSENZUSAMMENLEGUNGDie Zusammenlegung von Klassen ist logisch und notwendig. Ein ökonomisch und betrieblichvertretbarer Weiterbetrieb ist nur mit einer angemessenen Altersdurchmischung in denKlassen zu erreichen.Der Grundsatz der flexiblen Aufteilung der Klassen wird begrüsst. Im Rahmen des Machbarenversucht die Behörde, eine bestmögliche Kontinuität für Schüler in Bezug aufSchulort, Lehrperson und Klassenverband zu erreichen.Die grundsätzliche Bereitschaft zur Inkaufnahme von Auswärtsschuljahren wird begrüsst.Der Hinweis zur qualitativen Gleichbehandlung aller Schulorte in Bezug auf die Berechtigungam Lektionenpool wird begrüsst.Die Sicherheit des Schulwegs ist ein wichtiges Anliegen der Schulbehörde, dies kann - wiebereits praktiziert - zu Schülertransporten zulasten der Schulgemeinde führen.


FINANZIELLE BEITRÄGE DER POLITISCHEN GEMEINDEDie Behörde anerkennt die soziokulturelle Bedeutung der <strong>Schulen</strong> in den Standorten. EineBeteiligung der Politischen Gemeinde sieht sie erst in zweiter Linie und für klar definierteausserschulische Aufgaben.AUFFÜLLEN MIT SCHÜLERN AUS ANDEREN ORTSTEILENEin Auffüllen von Klassen mit Schülern aus anderen Ortsteilen kommt für die Behördenicht in Frage.VERKAUF VON LIEGENSCHAFTENDie Behörde begrüsst die Bereitschaft zur Veräusserung von nicht genutzten Schulliegenschaften.Ein Vorkaufsrecht für die Politische Gemeinde und die Ortsvereine ist aus Sichtder Behörde selbstverständlich.SCHLIESSUNGSFALLDie Behörde anerkennt den Wunsch der Betroffenen im Schliessungsfall, dass die Schülereines Ortsteils nach Möglichkeit in gemeinsamen Klassen eingeteilt werden.WEITERES VORGEHENDie Schulbehörde wird bis Ende Juni einen abschliessenden Entscheid über die Weiterführungder Standorte Häuslenen und Wittenwil fällen. Gleichzeitig wird sie zur Umsetzungdes Entscheids eine Arbeitsgruppe benennen, welche unter Einbezug der betroffenen Mitarbeitendendie Umsetzung des Standortentscheids per Schuljahr 2012/13 in die Wegeleiten wird.

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