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Lescha da baghegiar - Gemeinde Sumvitg

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<strong>Gemeinde</strong> <strong>Sumvitg</strong>Baugesetz 23Art. 45 Bauweise1 Geschlossene oder halboffene Bauweise liegt vor, wenn mindestens drei selbständigeGebäude entlang einer Strasse oder Gasse durch seitliches Zusammenbauen zu einerHäuserzeile vereinigt werden. Neue geschlossene und halboffene Bauweise, die die zulässigeGebäudegrundfläche überschreitet, wird nur im Rahmen von Quartiergestaltungsplänenbewilligt. Gegenüber benachbarten Gebäuden sind die zonengemässen Abständeeinzuhalten. Vorbehalten sind Baulinien entlang von Strassen und Gassen gemäss Quartierplan.2 Offene Bauweise liegt vor bei Einzelbauten oder wenn zwei an sich selbständige Gebäudezu einer baulichen Einheit vereinigt werden.Art. 46 Ausnützungsziffer1 Die Ausnützungsziffer (AZ) ist die Verhältniszahl zwischen der anrechenbaren Bruttogeschossfläche(BGF) der Gebäude und der anrechenbaren Landfläche (LF). Sie wird berechnet:BGFAZ = ———LFDie massgebenden AZ sind im Zonenschema festgelegt. Die maximale AZ <strong>da</strong>rf bei Neubauten,wesentlichen Umbauten und Erweiterungen nicht überschritten werden.2 Als anrechenbare Bruttogeschossfläche gilt die Summe aller oberirdischen Geschossflächenim Aussenmass in Haupt-, An- und Nebenbauten einschliesslich Aussentreppen undZwischengeschossen mit Ausnahme des Mehrmasses von Aussenmauern mit Wandstärkenüber 30 cm.3 Im Dachgeschoss sind ohne Rücksicht auf die Nutzung Raumteile anzurechnen, derenlichte Höhe gemessen bis Unterkant Dachsparren 1,60 m überschreitet. In Geschossen,die nicht vollständig über dem gewachsenen oder abgegrabenen Boden liegen, sindRaumteile ohne Rücksicht auf die Nutzung anzurechnen, die mehr als 1,60 m über <strong>da</strong>sgewachsene oder abgegrabene Terrain hinausragen.4 Nicht angerechnet werden:1. Nicht gewerblichen Zwecken dienende Einstellräume für Motorfahrzeuge, Velos,Kinderwagen etc.,2. Holzschöpfe, Gartenhäuschen für Gartengeräte, Kleintierställe und dgl.,3. Offene Erdgeschosshallen und überdeckte offene Dachterrassen,4. Offene ein- und vorspringende Balkone, sofern sie nicht als Laubengänge dienen.5 Als anrechenbare Landfläche gilt die zusammenhängende Fläche der von der Baueingabeerfassten baulich noch nicht ausgenützten Grundstücke oder Grundstücksteile in derBauzone.Art. 47 Nutzungsübertragung und Parzellierung1 Der <strong>Gemeinde</strong>vorstand kann massvolle Nutzungsübertragungen in einem Quartier undinnerhalb der gleichen Bauzone zulassen, sofern ein entsprechender Vertrag zwischen790.000

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