Einstellung und Verbeamtung von schwerbehinderten Lehrkräften
Einstellung und Verbeamtung von schwerbehinderten Lehrkräften Einstellung und Verbeamtung von schwerbehinderten Lehrkräften
Schwerbehinderte Bewerber müssen auch bei der Vergabe von Vertretungsstellen zuAuswahlgesprächen eingeladen werden. s. Infoblatt 613Geschieht dies nicht, hat der Bewerber Anspruch auf eine Entschädigung.Gemäß § 13 Abs.1 der Laufbahnverordnung NRW (LVO) darf bei der Einstellung vonSchwerbehinderten und Gleichgestellten nur das für die Laufbahn erforderliche Mindestmaßkörperlicher Rüstigkeit verlangt werden.Gemäß § 6 LVO können Schwerbehinderte bis zur Vollendung des 43sten Lebensjahresverbeamtet werden.
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Schwerbehinderte Bewerber müssen auch bei der Vergabe <strong>von</strong> Vertretungsstellen zuAuswahlgesprächen eingeladen werden. s. Infoblatt 613Geschieht dies nicht, hat der Bewerber Anspruch auf eine Entschädigung.Gemäß § 13 Abs.1 der Laufbahnverordnung NRW (LVO) darf bei der <strong>Einstellung</strong> <strong>von</strong>Schwerbehinderten <strong>und</strong> Gleichgestellten nur das für die Laufbahn erforderliche Mindestmaßkörperlicher Rüstigkeit verlangt werden.Gemäß § 6 LVO können Schwerbehinderte bis zur Vollendung des 43sten Lebensjahresverbeamtet werden.