Einstellung und Verbeamtung von schwerbehinderten Lehrkräften

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12.07.2015 Aufrufe

Schwerbehinderte Bewerber müssen auch bei der Vergabe von Vertretungsstellen zuAuswahlgesprächen eingeladen werden. s. Infoblatt 613Geschieht dies nicht, hat der Bewerber Anspruch auf eine Entschädigung.Gemäß § 13 Abs.1 der Laufbahnverordnung NRW (LVO) darf bei der Einstellung vonSchwerbehinderten und Gleichgestellten nur das für die Laufbahn erforderliche Mindestmaßkörperlicher Rüstigkeit verlangt werden.Gemäß § 6 LVO können Schwerbehinderte bis zur Vollendung des 43sten Lebensjahresverbeamtet werden.

Schwerbehinderte Bewerber müssen auch bei der Vergabe <strong>von</strong> Vertretungsstellen zuAuswahlgesprächen eingeladen werden. s. Infoblatt 613Geschieht dies nicht, hat der Bewerber Anspruch auf eine Entschädigung.Gemäß § 13 Abs.1 der Laufbahnverordnung NRW (LVO) darf bei der <strong>Einstellung</strong> <strong>von</strong>Schwerbehinderten <strong>und</strong> Gleichgestellten nur das für die Laufbahn erforderliche Mindestmaßkörperlicher Rüstigkeit verlangt werden.Gemäß § 6 LVO können Schwerbehinderte bis zur Vollendung des 43sten Lebensjahresverbeamtet werden.

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