AGB's der Traube Tonbach - Hotel Traube Tonbach
AGB's der Traube Tonbach - Hotel Traube Tonbach
AGB's der Traube Tonbach - Hotel Traube Tonbach
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
1. Geltungsbereich<br />
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN<br />
für <strong>Hotel</strong>aufnahmeverträge und Veranstaltungen<br />
<strong>der</strong><br />
<strong>Traube</strong> <strong>Tonbach</strong><br />
Familie Finkbeiner KG<br />
1.1 Diese Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Leistungen und Lieferun-<br />
gen <strong>der</strong> <strong>Traube</strong> <strong>Tonbach</strong>, insbeson<strong>der</strong>e für <strong>Hotel</strong>aufnahmeverträge sowie<br />
für Veranstaltungen wie Konferenzen und Bankette sowie für alle damit zu-<br />
sammenhängenden weiteren Leistungen und Lieferungen <strong>der</strong> <strong>Traube</strong> Ton-<br />
bach, insbeson<strong>der</strong>e auch Catering- und Event-Serviceleistungen.<br />
1.2 Von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende Regelungen<br />
gelten nur im Falle schriftlicher Bestätigung durch die <strong>Traube</strong> <strong>Tonbach</strong>.<br />
2. Angebot, Vertragsschluss, Schriftform<br />
2.1 Präsentationen <strong>der</strong> <strong>Traube</strong> <strong>Tonbach</strong>, insbeson<strong>der</strong>e im Internet o<strong>der</strong> in Wer-<br />
bebroschüren, stellen kein bindendes Angebot <strong>der</strong> <strong>Traube</strong> <strong>Tonbach</strong> dar.<br />
2.2 Ein <strong>Hotel</strong>aufnahmevertrag kommt durch die Annahme des Antrags des<br />
Kunden durch das <strong>Hotel</strong> <strong>Traube</strong> <strong>Tonbach</strong> zustande. Dem <strong>Hotel</strong> steht es frei,<br />
die Zimmerbuchung in Textform zu bestätigen.<br />
2.3 Veranstaltungsverträge kommen dadurch zustande, dass ein von <strong>der</strong> Trau-<br />
be <strong>Tonbach</strong> abgegebenes Angebot durch den Auftraggeber schriftlich an-<br />
genommen wird.<br />
3. Gesamtschuldnerische Haftung<br />
Schließt ein Dritter für einen Gast o<strong>der</strong> einen Auftraggeber einen Vertrag ab<br />
o<strong>der</strong> bedient sich <strong>der</strong> Auftraggeber einer Veranstaltung bei <strong>der</strong>en Organisa-<br />
tion o<strong>der</strong> Durchführung eines Dritten, so haften <strong>der</strong> Gast und <strong>der</strong> Dritte bzw.<br />
<strong>der</strong> Auftraggeber und <strong>der</strong> Dritte als Gesamtschuldner.
4. Preise<br />
4.1 Die Preise schließen die gesetzliche Umsatzsteuer ein.<br />
4.2 Rechnungen <strong>der</strong> <strong>Traube</strong> <strong>Tonbach</strong> sind sofort nach Zugang ohne Abzug<br />
zahlbar.<br />
4.3 Die <strong>Traube</strong> <strong>Tonbach</strong> ist berechtigt, bei Vertragsschluss o<strong>der</strong> danach eine<br />
angemessene Vorauszahlung o<strong>der</strong> Sicherheitsleistung zu verlangen. Die<br />
Höhe <strong>der</strong> Vorauszahlungen und <strong>der</strong>en Fälligkeit können im Vertrag schrift-<br />
lich vereinbart werden. Die <strong>Traube</strong> <strong>Tonbach</strong> ist ferner berechtigt, während<br />
<strong>der</strong> Vertragslaufzeit aufgelaufene For<strong>der</strong>ungen durch Erteilung von<br />
Zwischenrechnungen je<strong>der</strong>zeit fällig zu stellen und sofortige Zahlung zu ver-<br />
langen.<br />
Bis zur Zahlung des Vorschusses, <strong>der</strong> Sicherheitsleistung o<strong>der</strong> <strong>der</strong> fälligen<br />
Zwischenrechnung steht <strong>der</strong> <strong>Traube</strong> <strong>Tonbach</strong> ein Leistungsverweigerungs-<br />
recht zu.<br />
5. Beson<strong>der</strong>e Bestimmungen bei <strong>Hotel</strong>aufnahmeverträgen<br />
5.1 Die Unter- und Weitervermietung <strong>der</strong> überlassenen Zimmer sowie <strong>der</strong>en<br />
Nutzung zu an<strong>der</strong>en als <strong>der</strong> Beherbergung dienenden Zwecke bedürfen <strong>der</strong><br />
vorherigen schriftlichen Zustimmung <strong>der</strong> <strong>Traube</strong> <strong>Tonbach</strong>.<br />
5.2 Gebuchte Zimmer stehen dem Gast ab 15:00 Uhr zur Verfügung. Sie müs-<br />
sen am Abreisetag spätestens um 12:00 Uhr geräumt sein.<br />
5.3 Sofern nichts Abweichendes schriftlich vereinbart ist, hat <strong>der</strong> Gast keinen<br />
Anspruch auf Bereitstellung bestimmter Zimmer o<strong>der</strong> Räumlichkeiten.<br />
5.4 Zimmerstornierungen können nur schriftlich erfolgen. Es gelten die nachfol-<br />
genden Einzelheiten:<br />
2/10
5.4.1 Stornierungen bei Individualreservierungen<br />
(1) Bis zu drei Monate vor dem geplanten Aufenthalt entstehen dem Gast<br />
bei Stornierungen von Individualreservierungen keine Stornokosten. Bei<br />
späteren Stornierungen ist das vereinbarte Entgelt unter Berücksichtigung<br />
<strong>der</strong> Regelungen des Abs. 2 zu zahlen.<br />
(2) Werden Zimmer an<strong>der</strong>weitig vermietet, hat das <strong>Hotel</strong> die Einnahmen<br />
sowie die ersparten Aufwendungen anzurechnen. Werden die Zimmer nicht<br />
an<strong>der</strong>weitig vermietet, so kann das <strong>Hotel</strong> den Abzug für ersparte Aufwen-<br />
dungen pauschalieren. Der Gast ist in diesem Fall verpflichtet, mindestens<br />
90 % des vertraglich vereinbarten Preises für Übernachtungen (mit o<strong>der</strong><br />
ohne Frühstück) und 70 % für Halbpensionsarrangements zu zahlen. Dem<br />
Gast steht die Möglichkeit offen, nachzuweisen, dass <strong>der</strong> für die ersparten<br />
Aufwendungen pauschalierte Betrag tatsächlich höher liegt; in diesem Fall<br />
wird <strong>der</strong> vom Gast nachgewiesene Betrag berücksichtigt.<br />
5.4.2 Stornierungen bei Zimmerfestkontingenten<br />
Zimmerfestkontingente liegen bei Reservierungen von 10 o<strong>der</strong> mehr Zim-<br />
mern pro Nacht vor. Je nach Zeitpunkt <strong>der</strong> Stornierung kann ein Teil des<br />
Zimmerkontingents kostenfrei storniert werden:<br />
(1) Zimmerfestkontingent bis 49 Zimmern pro Nacht<br />
Zeitpunkt <strong>der</strong> Stornierung <strong>der</strong> <strong>Hotel</strong>-<br />
zimmer (Zugang bei <strong>Traube</strong> <strong>Tonbach</strong>)<br />
Anteil des Kontingents, <strong>der</strong> kostenfrei<br />
zurückgegeben werden kann<br />
Stornierung bis 10 Wochen vor Anreise 50 % des Kontingents pro Nacht<br />
Stornierung bis 6 Wochen vor Anreise 25 % des Kontingents pro Nacht<br />
Stornierung bis 4 Wochen vor Anreise 10 % des Kontingents pro Nacht<br />
3/10
(2) Zimmerfestkontingent ab 50 Zimmer pro Nacht:<br />
Zeitpunkt <strong>der</strong> Stornierung <strong>der</strong> <strong>Hotel</strong>-<br />
zimmer (Zugang bei <strong>Traube</strong> <strong>Tonbach</strong>)<br />
Anteil des Kontingents, <strong>der</strong> kostenfrei<br />
zurückgegeben werden kann<br />
Rücktritt bis 12 Wochen vor Anreise 50 % des Kontingents pro Nacht<br />
Rücktritt bis 8 Wochen vor Anreise 25 % des Kontingents pro Nacht<br />
Rücktritt bis 6 Wochen vor Anreise 10 % des Kontingents pro Nacht<br />
Für nicht kostenfrei stornierbare und nicht in Anspruch genommene Zimmer<br />
ist <strong>der</strong> Gast verpflichtet, 90 % des anteiligen Zimmerpreises zu zahlen, so-<br />
fern die <strong>Traube</strong> <strong>Tonbach</strong> die jeweiligen Zimmer nicht an<strong>der</strong>weitig vermieten<br />
kann. Dem Gast steht die Möglichkeit offen, nachzuweisen, dass die erspar-<br />
ten Aufwendungen tatsächlich höher liegen; in diesem Fall wird <strong>der</strong> vom<br />
Gast nachgewiesene Betrag berücksichtigt.<br />
5.4.3 Stornierungen bei Abrufkontingenten<br />
Abrufkontingente sind Reservierungen von 10 o<strong>der</strong> mehr Zimmern pro<br />
Nacht, bei denen die Zimmer von Gast o<strong>der</strong> einem Dritten unter einem<br />
Stichwort bis zum einem vereinbarten Zeitpunkt bei <strong>der</strong> <strong>Traube</strong> <strong>Tonbach</strong><br />
abgerufen werden. Je nach Zeitpunkt <strong>der</strong> Stornierung kann ein Teil des Ab-<br />
rufkontingents kostenfrei storniert werden.<br />
(1) Abrufkontingent bis 49 Zimmer pro Nacht:<br />
Zeitpunkt <strong>der</strong> Stornierung <strong>der</strong> <strong>Hotel</strong>-<br />
zimmer (Zugang bei <strong>Traube</strong> <strong>Tonbach</strong>)<br />
Anteil des Kontingents, <strong>der</strong> kostenfrei<br />
zurückgegeben werden kann<br />
Stornierung bis 10 Wochen vor Anreise 50 % des Kontingents pro Nacht<br />
Stornierung bis 6 Wochen vor Anreise 25 % des Kontingents pro Nacht<br />
Stornierung bis 4 Wochen vor Anreise 10 % des Kontingents pro Nacht<br />
4/10
(2) Abrufkontingent ab 50 Zimmer pro Nacht<br />
Zeitpunkt <strong>der</strong> Stornierung <strong>der</strong> <strong>Hotel</strong>-<br />
zimmer (Zugang bei <strong>Traube</strong> <strong>Tonbach</strong>)<br />
Anteil des Kontingents, <strong>der</strong> kostenfrei<br />
zurückgegeben werden kann<br />
Rücktritt bis 12 Wochen vor Anreise 25 % des Kontingents pro Nacht<br />
Rücktritt bis 8 Wochen vor Anreise 15 % des Kontingents pro Nacht<br />
Rücktritt bis 6 Wochen vor Anreise 10 % des Kontingents pro Nacht<br />
Für nicht kostenfrei stornierbare und nicht in Anspruch genommene Zimmer<br />
ist <strong>der</strong> Gast verpflichtet, 90 % des anteiligen Zimmerpreises zu zahlen, so-<br />
fern die <strong>Traube</strong> <strong>Tonbach</strong> die jeweiligen Zimmer nicht an<strong>der</strong>weitig vermieten<br />
kann. Dem Gast steht die Möglichkeit offen, nachzuweisen, dass die erspar-<br />
ten Aufwendungen tatsächlich höher liegen; in diesem Fall wird <strong>der</strong> vom<br />
Gast nachgewiesene Betrag berücksichtigt.<br />
6. Beson<strong>der</strong>e Bestimmungen für Spa<br />
6.1 Zu Beginn <strong>der</strong> Behandlung informiert <strong>der</strong> Gast den Betreuer über evtl. ge-<br />
sundheitliche Beeinträchtigungen wie Herzkrankheiten, Bluthochdruck,<br />
Stoffwechselstörung, Allergien o<strong>der</strong> eine Schwangerschaft.<br />
6.2 Die <strong>Traube</strong> <strong>Tonbach</strong> haftet nicht für durch Kosmetika und Behandlungen<br />
aufgetretene nicht absehbare Haut- und Körperreaktionen sowie durch dem<br />
Gast nicht bekannte o<strong>der</strong> <strong>der</strong> <strong>Traube</strong> <strong>Tonbach</strong> nicht mitgeteilte Allergien<br />
o<strong>der</strong> an<strong>der</strong>e körperliche Voraussetzungen, bei denen von <strong>der</strong> gebuchten<br />
Behandlung abzusehen gewesen wäre.<br />
6.3 Die <strong>Traube</strong> <strong>Tonbach</strong> kann die Wellness- und Fitnessräume vorübergehend<br />
schließen o<strong>der</strong> die Öffnungszeiten än<strong>der</strong>n, falls es Reparaturarbeiten o<strong>der</strong><br />
ähnliches notwendig machen.<br />
6.4 Kin<strong>der</strong> dürfen sich nur unter Aufsicht im Fitnessraum aufhalten.<br />
5/10
7. Beson<strong>der</strong>e Bestimmungen bei Veranstaltungen<br />
7.1 Die Unter- und Weitervermietung von im Rahmen <strong>der</strong> Veranstaltung durch<br />
die <strong>Traube</strong> <strong>Tonbach</strong> überlassenen Räume, Vitrinen o<strong>der</strong> Flächen an Dritte<br />
sowie die Än<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> vereinbarten Art <strong>der</strong> Veranstaltung bedürfen <strong>der</strong><br />
vorherigen schriftlichen Zustimmung <strong>der</strong> <strong>Traube</strong> <strong>Tonbach</strong>.<br />
7.2 Der Auftraggeber hat für seine Veranstaltung notwendige behördliche Er-<br />
laubnisse rechtzeitig auf eigene Kosten zu beschaffen. Ihm obliegt die Ein-<br />
haltung öffentlich-rechtlicher Auflagen und sonstiger Vorschriften. An Dritte<br />
zu zahlende Abgaben, insbeson<strong>der</strong>e GEMA-Gebühren, hat er unmittelbar<br />
an den Gläubiger zu entrichten.<br />
7.3 Die Anbringung von Dekorationen o<strong>der</strong> sonstigen Materialien bedarf <strong>der</strong><br />
vorherigen schriftlichen Zustimmung <strong>der</strong> <strong>Traube</strong> <strong>Tonbach</strong>. Die Dekorati-<br />
onsmaterialien müssen den feuerpolizeilichen Anfor<strong>der</strong>ungen entsprechen.<br />
Auf Anfrage hat <strong>der</strong> Auftraggeber <strong>der</strong> <strong>Traube</strong> <strong>Tonbach</strong> den entsprechenden<br />
Nachweis zu führen. Ausschließlich <strong>der</strong> Auftraggeber ist dafür verantwort-<br />
lich, dass die feuerpolizeilichen Anfor<strong>der</strong>ungen eingehalten werden.<br />
7.4 Vom Auftraggeber selbst mitgebrachtes Dekorationsmaterial muss bis spä-<br />
testens 72 Stunden nach <strong>der</strong> Veranstaltung von diesem wie<strong>der</strong> abgeholt<br />
werden. Danach ist die <strong>Traube</strong> <strong>Tonbach</strong> berechtigt, es auf Kosten des Auf-<br />
traggebers zu entsorgen.<br />
7.5 Än<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong> Teilnehmerzahl und <strong>der</strong> Veranstaltungszeit<br />
7.5.1 Eine Erhöhung <strong>der</strong> Teilnehmerzahl um mehr als 5 % muss <strong>der</strong> <strong>Traube</strong> Ton-<br />
bach spätestens fünf Werktage vor Veranstaltungsbeginn mitgeteilt werden;<br />
sie bedarf <strong>der</strong> Zustimmung <strong>der</strong> <strong>Traube</strong> <strong>Tonbach</strong>, die in Textform erfolgen<br />
soll. Der Abrechnung wird die tatsächliche Teilnehmerzahl zugrunde gelegt,<br />
mindestens aber 95 % <strong>der</strong> vereinbarten höheren Teilnehmerzahl. Ist die tat-<br />
sächliche Teilnehmerzahl niedriger, hat <strong>der</strong> Auftraggeber das Recht, den<br />
vereinbarten Preis um die von ihm nachzuweisenden, aufgrund <strong>der</strong> geringe-<br />
ren Teilnehmerzahl zusätzlich ersparten Aufwendungen zu min<strong>der</strong>n.<br />
6/10
7.5.2 Eine Reduzierung <strong>der</strong> Teilnehmerzahl um mehr als 5 % soll <strong>der</strong> <strong>Traube</strong><br />
<strong>Tonbach</strong> frühzeitig, spätestens bis fünf Werktage vor Veranstaltungsbeginn,<br />
mitgeteilt werden. Der Abrechnung wird die tatsächliche Teilnehmerzahl zu-<br />
grunde gelegt, mindestens jedoch 95 % <strong>der</strong> letztlich vereinbarten Teilneh-<br />
merzahl. Ziff. 7.5.1 Satz 3 gilt entsprechend.<br />
7.5.3 Bei Reduzierung <strong>der</strong> Teilnehmerzahl um mehr als 10 % ist die <strong>Traube</strong> Ton-<br />
bach berechtigt, die bestätigten Räume, unter Berücksichtigung <strong>der</strong> gege-<br />
benenfalls abweichenden Raummiete, zu tauschen, es sei denn, dass dies<br />
dem Auftraggeber unzumutbar ist.<br />
7.5.4 Verschieben sich die vereinbarten Anfangs- o<strong>der</strong> Schlusszeiten <strong>der</strong> Veran-<br />
staltung und stimmt die <strong>Traube</strong> <strong>Tonbach</strong> diesen Abweichungen zu, so kann<br />
die <strong>Traube</strong> <strong>Tonbach</strong> die zusätzliche Leistungsbereitschaft angemessen in<br />
Rechnung stellen, es sei denn, die <strong>Traube</strong> <strong>Tonbach</strong> trifft ein Verschulden.<br />
7.6 Der Vertragspartner darf Speisen und Getränke zu Veranstaltungen nur<br />
nach schriftlicher Vereinbarung mit <strong>der</strong> <strong>Traube</strong> <strong>Tonbach</strong> mitbringen. In die-<br />
sen Fällen kann die <strong>Traube</strong> <strong>Tonbach</strong> eine angemessene Servicegebühr zur<br />
Deckung <strong>der</strong> Gemeinkosten berechnen.<br />
7.7 Soweit im Rahmen <strong>der</strong> Veranstaltung auch Zimmer überlassen werden, gilt<br />
die Ziffer 5 dieser AGB (Beson<strong>der</strong>e Bestimmungen bei <strong>Hotel</strong>aufnahmever-<br />
trägen) entsprechend.<br />
8. Beson<strong>der</strong>e Bestimmungen bei Catering<br />
8.1 Die <strong>Traube</strong> <strong>Tonbach</strong> bietet Catering an.<br />
8.2 Der Catering-Auftrag ist mindestens 10 Tage im Voraus schriftlich zu ertei-<br />
len. Sollte sich die Personenanzahl än<strong>der</strong>n, teilt <strong>der</strong> Besteller dies umge-<br />
hend, spätestens 7 Tage vor dem Liefertermin, mit.<br />
8.3 Eine kostenlose Stornierung ist bis 10 Tage vor Liefertermin möglich.<br />
8.4 Alle mitgelieferten Geräte, Behälter, Platten, Teller, Bestecke etc. sind Ei-<br />
gentum <strong>der</strong> <strong>Traube</strong> <strong>Tonbach</strong>. Das Equipment wird vollständig in einer Aus-<br />
7/10
stattungsliste erfasst, die <strong>der</strong> Besteller bei Empfang prüft und <strong>der</strong>en Richtig-<br />
keit bestätigt bzw. ggf. korrigiert.<br />
Das Equipment darf nur zum vereinbarten Zweck und am vereinbarten Ort<br />
genutzt werden.<br />
Fehlende o<strong>der</strong> beschädigte Gegenstände werden dem Kunden zum<br />
Wie<strong>der</strong>beschaffungswert in Rechnung gestellt.<br />
Für hochwertige Ausstattungen kann die <strong>Traube</strong> <strong>Tonbach</strong> einen angemes-<br />
senen Mietpreis erheben, <strong>der</strong> individuell vereinbart und in <strong>der</strong> Preiskalkula-<br />
tion geson<strong>der</strong>t ausgewiesen wird.<br />
Die zur Verfügung gestellte Ausstattung ist vom Veranstalter nach Ver-<br />
anstaltungsende zum vereinbarten Termin zur Abholung bereitzustellen.<br />
8.5 Sollten angebotene Produkte saisonbedingt nicht lieferbar sein o<strong>der</strong> <strong>der</strong><br />
<strong>Traube</strong> <strong>Tonbach</strong> von ihren Lieferanten nicht in <strong>der</strong> erfor<strong>der</strong>lichen Menge<br />
bzw. Qualität geliefert werden, so behält sich die <strong>Traube</strong> <strong>Tonbach</strong> geringfü-<br />
gige Än<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong> angebotenen Speisen/Getränke durch Ersatz dieser<br />
Produkte durch gleichwertige Waren vor.<br />
8.6 Dienstleistungen von Servicekräften, Buffetkräften, Küchen-, Auf- und Ab-<br />
baupersonal, Reinigungskräften, Technikern, Hostessen, Hilfskräften wer-<br />
den geson<strong>der</strong>t vereinbart; hierfür wird auf Stundenbasis abgerechnet.<br />
9. Rücktrittsrecht <strong>der</strong> <strong>Traube</strong> <strong>Tonbach</strong><br />
Die <strong>Traube</strong> <strong>Tonbach</strong> ist berechtigt, von Verträgen zurückzutreten, wenn<br />
a) Höhere Gewalt o<strong>der</strong> an<strong>der</strong>e von <strong>der</strong> <strong>Traube</strong> <strong>Tonbach</strong> nicht zu vertre-<br />
tende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen o<strong>der</strong><br />
unzumutbar erschweren,<br />
b) die Durchführung des Vertrags den Geschäftsbetrieb, die Sicherheit<br />
o<strong>der</strong> den Ruf <strong>der</strong> <strong>Traube</strong> <strong>Tonbach</strong> nachhaltig beeinträchtigen kann,<br />
soweit dies nicht von <strong>der</strong> <strong>Traube</strong> <strong>Tonbach</strong> zu vertreten und nach<br />
8/10
Vertragsabschluss eingetreten bzw. <strong>der</strong> <strong>Traube</strong> <strong>Tonbach</strong> bekannt<br />
geworden ist.<br />
10. Haftung <strong>der</strong> <strong>Traube</strong> <strong>Tonbach</strong><br />
10.1 Sollten Störungen o<strong>der</strong> Mängel an den Waren o<strong>der</strong> Leistungen <strong>der</strong> <strong>Traube</strong><br />
<strong>Tonbach</strong> auftreten, wird sich die <strong>Traube</strong> <strong>Tonbach</strong> auf unverzügliche Rüge<br />
des Vertragspartners bemühen, für Abhilfe zu sorgen.<br />
Unterlässt es <strong>der</strong> Vertragspartner schuldhaft, einen offensichtlichen Mangel<br />
dem <strong>Hotel</strong> innerhalb einer Frist von zwei Wochen anzuzeigen, so ist ein An-<br />
spruch auf Min<strong>der</strong>ung des vertraglich vereinbarten Entgelts ausgeschlos-<br />
sen. Der Vertragspartner ist auch nicht zum Rücktritt berechtigt. Gesetzliche<br />
Anzeigepflichten des § 536 c Abs. 2 Satz 2 BGB sowie – bei Kaufleuten -<br />
§ 377 HGB bleiben unberührt. Gleiches gilt für sämtliche sonstige gesetzli-<br />
chen Anzeige-, Prüfungs- und Rügepflichten.<br />
10.2 Die <strong>Traube</strong> <strong>Tonbach</strong> haftet für leicht fahrlässig verursachte sonstige Schä-<br />
den nur dann, wenn diese auf die Verletzung einer wesentlichen Vertrags-<br />
pflicht o<strong>der</strong> einer Kardinalspflicht in einer den Vertragszweck gefährdenden<br />
Weise zurückzuführen sind. In diesen Fällen ist die Haftung auf den vorher-<br />
sehbaren vertragstypischen Schaden begrenzt.<br />
10.3 Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht für die Haftung <strong>der</strong><br />
<strong>Traube</strong> <strong>Tonbach</strong> wegen vorsätzlichen Verhaltens o<strong>der</strong> grober Fahrlässig-<br />
keit, für garantierte Beschaffenheitsmerkmale, wegen Verletzung des Le-<br />
bens, des Körpers o<strong>der</strong> <strong>der</strong> Gesundheit o<strong>der</strong> nach dem Produkthaftungsge-<br />
setz.<br />
10.4 Ziff. 11 dieser AGB (Haftung für eingebrachte Sachen) bleiben unberührt.<br />
11. Haftung für eingebrachte Sachen<br />
Beherbergt die <strong>Traube</strong> <strong>Tonbach</strong> Gäste o<strong>der</strong> Auftraggeber von Veranstal-<br />
tungen, so haftet die <strong>Traube</strong> <strong>Tonbach</strong> nach den Regelungen <strong>der</strong> §§ 701 ff.<br />
BGB – also grundsätzlich <strong>der</strong> Höhe nach begrenzt durch das 100-fache des<br />
9/10
Beherbergungspreises für einen Tag, mindestens bis zu dem Betrag von<br />
EUR 600,00 und höchstens bis zu dem Betrag von EUR 3.500,00.<br />
Für Wertgegenstände (Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten) die im Zim-<br />
mersafe ordnungsgemäß untergebracht sind, haftet die <strong>Traube</strong> <strong>Tonbach</strong><br />
grundsätzlich höchstens bis zum Betrag von EUR 10.000,00.<br />
12. Schlussbestimmungen<br />
12.1 Es gilt deutsches Recht. Die Geltung des Übereinkommens <strong>der</strong> Vereinten<br />
Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG) ist aus-<br />
geschlossen.<br />
12.2 Sofern <strong>der</strong> Gast o<strong>der</strong> Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffent-<br />
lichen Rechts o<strong>der</strong> ein öffentlich-rechtliches Son<strong>der</strong>vermögen ist o<strong>der</strong> kei-<br />
nen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, ist ausschließlicher Gerichts-<br />
stand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit Lieferungen und<br />
Leistungen <strong>der</strong> <strong>Traube</strong> <strong>Tonbach</strong> in Freudenstadt.<br />
12.3 Sollten einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen<br />
unwirksam o<strong>der</strong> nichtig sein o<strong>der</strong> werden, so wird dadurch die Wirksamkeit<br />
<strong>der</strong> übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen<br />
Vorschriften.<br />
<strong>Traube</strong> <strong>Tonbach</strong> – Familie Finkbeiner KG Stand (Juni 2012)<br />
10/10