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AGB's der Traube Tonbach - Hotel Traube Tonbach

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1. Geltungsbereich<br />

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN<br />

für <strong>Hotel</strong>aufnahmeverträge und Veranstaltungen<br />

<strong>der</strong><br />

<strong>Traube</strong> <strong>Tonbach</strong><br />

Familie Finkbeiner KG<br />

1.1 Diese Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Leistungen und Lieferun-<br />

gen <strong>der</strong> <strong>Traube</strong> <strong>Tonbach</strong>, insbeson<strong>der</strong>e für <strong>Hotel</strong>aufnahmeverträge sowie<br />

für Veranstaltungen wie Konferenzen und Bankette sowie für alle damit zu-<br />

sammenhängenden weiteren Leistungen und Lieferungen <strong>der</strong> <strong>Traube</strong> Ton-<br />

bach, insbeson<strong>der</strong>e auch Catering- und Event-Serviceleistungen.<br />

1.2 Von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende Regelungen<br />

gelten nur im Falle schriftlicher Bestätigung durch die <strong>Traube</strong> <strong>Tonbach</strong>.<br />

2. Angebot, Vertragsschluss, Schriftform<br />

2.1 Präsentationen <strong>der</strong> <strong>Traube</strong> <strong>Tonbach</strong>, insbeson<strong>der</strong>e im Internet o<strong>der</strong> in Wer-<br />

bebroschüren, stellen kein bindendes Angebot <strong>der</strong> <strong>Traube</strong> <strong>Tonbach</strong> dar.<br />

2.2 Ein <strong>Hotel</strong>aufnahmevertrag kommt durch die Annahme des Antrags des<br />

Kunden durch das <strong>Hotel</strong> <strong>Traube</strong> <strong>Tonbach</strong> zustande. Dem <strong>Hotel</strong> steht es frei,<br />

die Zimmerbuchung in Textform zu bestätigen.<br />

2.3 Veranstaltungsverträge kommen dadurch zustande, dass ein von <strong>der</strong> Trau-<br />

be <strong>Tonbach</strong> abgegebenes Angebot durch den Auftraggeber schriftlich an-<br />

genommen wird.<br />

3. Gesamtschuldnerische Haftung<br />

Schließt ein Dritter für einen Gast o<strong>der</strong> einen Auftraggeber einen Vertrag ab<br />

o<strong>der</strong> bedient sich <strong>der</strong> Auftraggeber einer Veranstaltung bei <strong>der</strong>en Organisa-<br />

tion o<strong>der</strong> Durchführung eines Dritten, so haften <strong>der</strong> Gast und <strong>der</strong> Dritte bzw.<br />

<strong>der</strong> Auftraggeber und <strong>der</strong> Dritte als Gesamtschuldner.


4. Preise<br />

4.1 Die Preise schließen die gesetzliche Umsatzsteuer ein.<br />

4.2 Rechnungen <strong>der</strong> <strong>Traube</strong> <strong>Tonbach</strong> sind sofort nach Zugang ohne Abzug<br />

zahlbar.<br />

4.3 Die <strong>Traube</strong> <strong>Tonbach</strong> ist berechtigt, bei Vertragsschluss o<strong>der</strong> danach eine<br />

angemessene Vorauszahlung o<strong>der</strong> Sicherheitsleistung zu verlangen. Die<br />

Höhe <strong>der</strong> Vorauszahlungen und <strong>der</strong>en Fälligkeit können im Vertrag schrift-<br />

lich vereinbart werden. Die <strong>Traube</strong> <strong>Tonbach</strong> ist ferner berechtigt, während<br />

<strong>der</strong> Vertragslaufzeit aufgelaufene For<strong>der</strong>ungen durch Erteilung von<br />

Zwischenrechnungen je<strong>der</strong>zeit fällig zu stellen und sofortige Zahlung zu ver-<br />

langen.<br />

Bis zur Zahlung des Vorschusses, <strong>der</strong> Sicherheitsleistung o<strong>der</strong> <strong>der</strong> fälligen<br />

Zwischenrechnung steht <strong>der</strong> <strong>Traube</strong> <strong>Tonbach</strong> ein Leistungsverweigerungs-<br />

recht zu.<br />

5. Beson<strong>der</strong>e Bestimmungen bei <strong>Hotel</strong>aufnahmeverträgen<br />

5.1 Die Unter- und Weitervermietung <strong>der</strong> überlassenen Zimmer sowie <strong>der</strong>en<br />

Nutzung zu an<strong>der</strong>en als <strong>der</strong> Beherbergung dienenden Zwecke bedürfen <strong>der</strong><br />

vorherigen schriftlichen Zustimmung <strong>der</strong> <strong>Traube</strong> <strong>Tonbach</strong>.<br />

5.2 Gebuchte Zimmer stehen dem Gast ab 15:00 Uhr zur Verfügung. Sie müs-<br />

sen am Abreisetag spätestens um 12:00 Uhr geräumt sein.<br />

5.3 Sofern nichts Abweichendes schriftlich vereinbart ist, hat <strong>der</strong> Gast keinen<br />

Anspruch auf Bereitstellung bestimmter Zimmer o<strong>der</strong> Räumlichkeiten.<br />

5.4 Zimmerstornierungen können nur schriftlich erfolgen. Es gelten die nachfol-<br />

genden Einzelheiten:<br />

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5.4.1 Stornierungen bei Individualreservierungen<br />

(1) Bis zu drei Monate vor dem geplanten Aufenthalt entstehen dem Gast<br />

bei Stornierungen von Individualreservierungen keine Stornokosten. Bei<br />

späteren Stornierungen ist das vereinbarte Entgelt unter Berücksichtigung<br />

<strong>der</strong> Regelungen des Abs. 2 zu zahlen.<br />

(2) Werden Zimmer an<strong>der</strong>weitig vermietet, hat das <strong>Hotel</strong> die Einnahmen<br />

sowie die ersparten Aufwendungen anzurechnen. Werden die Zimmer nicht<br />

an<strong>der</strong>weitig vermietet, so kann das <strong>Hotel</strong> den Abzug für ersparte Aufwen-<br />

dungen pauschalieren. Der Gast ist in diesem Fall verpflichtet, mindestens<br />

90 % des vertraglich vereinbarten Preises für Übernachtungen (mit o<strong>der</strong><br />

ohne Frühstück) und 70 % für Halbpensionsarrangements zu zahlen. Dem<br />

Gast steht die Möglichkeit offen, nachzuweisen, dass <strong>der</strong> für die ersparten<br />

Aufwendungen pauschalierte Betrag tatsächlich höher liegt; in diesem Fall<br />

wird <strong>der</strong> vom Gast nachgewiesene Betrag berücksichtigt.<br />

5.4.2 Stornierungen bei Zimmerfestkontingenten<br />

Zimmerfestkontingente liegen bei Reservierungen von 10 o<strong>der</strong> mehr Zim-<br />

mern pro Nacht vor. Je nach Zeitpunkt <strong>der</strong> Stornierung kann ein Teil des<br />

Zimmerkontingents kostenfrei storniert werden:<br />

(1) Zimmerfestkontingent bis 49 Zimmern pro Nacht<br />

Zeitpunkt <strong>der</strong> Stornierung <strong>der</strong> <strong>Hotel</strong>-<br />

zimmer (Zugang bei <strong>Traube</strong> <strong>Tonbach</strong>)<br />

Anteil des Kontingents, <strong>der</strong> kostenfrei<br />

zurückgegeben werden kann<br />

Stornierung bis 10 Wochen vor Anreise 50 % des Kontingents pro Nacht<br />

Stornierung bis 6 Wochen vor Anreise 25 % des Kontingents pro Nacht<br />

Stornierung bis 4 Wochen vor Anreise 10 % des Kontingents pro Nacht<br />

3/10


(2) Zimmerfestkontingent ab 50 Zimmer pro Nacht:<br />

Zeitpunkt <strong>der</strong> Stornierung <strong>der</strong> <strong>Hotel</strong>-<br />

zimmer (Zugang bei <strong>Traube</strong> <strong>Tonbach</strong>)<br />

Anteil des Kontingents, <strong>der</strong> kostenfrei<br />

zurückgegeben werden kann<br />

Rücktritt bis 12 Wochen vor Anreise 50 % des Kontingents pro Nacht<br />

Rücktritt bis 8 Wochen vor Anreise 25 % des Kontingents pro Nacht<br />

Rücktritt bis 6 Wochen vor Anreise 10 % des Kontingents pro Nacht<br />

Für nicht kostenfrei stornierbare und nicht in Anspruch genommene Zimmer<br />

ist <strong>der</strong> Gast verpflichtet, 90 % des anteiligen Zimmerpreises zu zahlen, so-<br />

fern die <strong>Traube</strong> <strong>Tonbach</strong> die jeweiligen Zimmer nicht an<strong>der</strong>weitig vermieten<br />

kann. Dem Gast steht die Möglichkeit offen, nachzuweisen, dass die erspar-<br />

ten Aufwendungen tatsächlich höher liegen; in diesem Fall wird <strong>der</strong> vom<br />

Gast nachgewiesene Betrag berücksichtigt.<br />

5.4.3 Stornierungen bei Abrufkontingenten<br />

Abrufkontingente sind Reservierungen von 10 o<strong>der</strong> mehr Zimmern pro<br />

Nacht, bei denen die Zimmer von Gast o<strong>der</strong> einem Dritten unter einem<br />

Stichwort bis zum einem vereinbarten Zeitpunkt bei <strong>der</strong> <strong>Traube</strong> <strong>Tonbach</strong><br />

abgerufen werden. Je nach Zeitpunkt <strong>der</strong> Stornierung kann ein Teil des Ab-<br />

rufkontingents kostenfrei storniert werden.<br />

(1) Abrufkontingent bis 49 Zimmer pro Nacht:<br />

Zeitpunkt <strong>der</strong> Stornierung <strong>der</strong> <strong>Hotel</strong>-<br />

zimmer (Zugang bei <strong>Traube</strong> <strong>Tonbach</strong>)<br />

Anteil des Kontingents, <strong>der</strong> kostenfrei<br />

zurückgegeben werden kann<br />

Stornierung bis 10 Wochen vor Anreise 50 % des Kontingents pro Nacht<br />

Stornierung bis 6 Wochen vor Anreise 25 % des Kontingents pro Nacht<br />

Stornierung bis 4 Wochen vor Anreise 10 % des Kontingents pro Nacht<br />

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(2) Abrufkontingent ab 50 Zimmer pro Nacht<br />

Zeitpunkt <strong>der</strong> Stornierung <strong>der</strong> <strong>Hotel</strong>-<br />

zimmer (Zugang bei <strong>Traube</strong> <strong>Tonbach</strong>)<br />

Anteil des Kontingents, <strong>der</strong> kostenfrei<br />

zurückgegeben werden kann<br />

Rücktritt bis 12 Wochen vor Anreise 25 % des Kontingents pro Nacht<br />

Rücktritt bis 8 Wochen vor Anreise 15 % des Kontingents pro Nacht<br />

Rücktritt bis 6 Wochen vor Anreise 10 % des Kontingents pro Nacht<br />

Für nicht kostenfrei stornierbare und nicht in Anspruch genommene Zimmer<br />

ist <strong>der</strong> Gast verpflichtet, 90 % des anteiligen Zimmerpreises zu zahlen, so-<br />

fern die <strong>Traube</strong> <strong>Tonbach</strong> die jeweiligen Zimmer nicht an<strong>der</strong>weitig vermieten<br />

kann. Dem Gast steht die Möglichkeit offen, nachzuweisen, dass die erspar-<br />

ten Aufwendungen tatsächlich höher liegen; in diesem Fall wird <strong>der</strong> vom<br />

Gast nachgewiesene Betrag berücksichtigt.<br />

6. Beson<strong>der</strong>e Bestimmungen für Spa<br />

6.1 Zu Beginn <strong>der</strong> Behandlung informiert <strong>der</strong> Gast den Betreuer über evtl. ge-<br />

sundheitliche Beeinträchtigungen wie Herzkrankheiten, Bluthochdruck,<br />

Stoffwechselstörung, Allergien o<strong>der</strong> eine Schwangerschaft.<br />

6.2 Die <strong>Traube</strong> <strong>Tonbach</strong> haftet nicht für durch Kosmetika und Behandlungen<br />

aufgetretene nicht absehbare Haut- und Körperreaktionen sowie durch dem<br />

Gast nicht bekannte o<strong>der</strong> <strong>der</strong> <strong>Traube</strong> <strong>Tonbach</strong> nicht mitgeteilte Allergien<br />

o<strong>der</strong> an<strong>der</strong>e körperliche Voraussetzungen, bei denen von <strong>der</strong> gebuchten<br />

Behandlung abzusehen gewesen wäre.<br />

6.3 Die <strong>Traube</strong> <strong>Tonbach</strong> kann die Wellness- und Fitnessräume vorübergehend<br />

schließen o<strong>der</strong> die Öffnungszeiten än<strong>der</strong>n, falls es Reparaturarbeiten o<strong>der</strong><br />

ähnliches notwendig machen.<br />

6.4 Kin<strong>der</strong> dürfen sich nur unter Aufsicht im Fitnessraum aufhalten.<br />

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7. Beson<strong>der</strong>e Bestimmungen bei Veranstaltungen<br />

7.1 Die Unter- und Weitervermietung von im Rahmen <strong>der</strong> Veranstaltung durch<br />

die <strong>Traube</strong> <strong>Tonbach</strong> überlassenen Räume, Vitrinen o<strong>der</strong> Flächen an Dritte<br />

sowie die Än<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> vereinbarten Art <strong>der</strong> Veranstaltung bedürfen <strong>der</strong><br />

vorherigen schriftlichen Zustimmung <strong>der</strong> <strong>Traube</strong> <strong>Tonbach</strong>.<br />

7.2 Der Auftraggeber hat für seine Veranstaltung notwendige behördliche Er-<br />

laubnisse rechtzeitig auf eigene Kosten zu beschaffen. Ihm obliegt die Ein-<br />

haltung öffentlich-rechtlicher Auflagen und sonstiger Vorschriften. An Dritte<br />

zu zahlende Abgaben, insbeson<strong>der</strong>e GEMA-Gebühren, hat er unmittelbar<br />

an den Gläubiger zu entrichten.<br />

7.3 Die Anbringung von Dekorationen o<strong>der</strong> sonstigen Materialien bedarf <strong>der</strong><br />

vorherigen schriftlichen Zustimmung <strong>der</strong> <strong>Traube</strong> <strong>Tonbach</strong>. Die Dekorati-<br />

onsmaterialien müssen den feuerpolizeilichen Anfor<strong>der</strong>ungen entsprechen.<br />

Auf Anfrage hat <strong>der</strong> Auftraggeber <strong>der</strong> <strong>Traube</strong> <strong>Tonbach</strong> den entsprechenden<br />

Nachweis zu führen. Ausschließlich <strong>der</strong> Auftraggeber ist dafür verantwort-<br />

lich, dass die feuerpolizeilichen Anfor<strong>der</strong>ungen eingehalten werden.<br />

7.4 Vom Auftraggeber selbst mitgebrachtes Dekorationsmaterial muss bis spä-<br />

testens 72 Stunden nach <strong>der</strong> Veranstaltung von diesem wie<strong>der</strong> abgeholt<br />

werden. Danach ist die <strong>Traube</strong> <strong>Tonbach</strong> berechtigt, es auf Kosten des Auf-<br />

traggebers zu entsorgen.<br />

7.5 Än<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong> Teilnehmerzahl und <strong>der</strong> Veranstaltungszeit<br />

7.5.1 Eine Erhöhung <strong>der</strong> Teilnehmerzahl um mehr als 5 % muss <strong>der</strong> <strong>Traube</strong> Ton-<br />

bach spätestens fünf Werktage vor Veranstaltungsbeginn mitgeteilt werden;<br />

sie bedarf <strong>der</strong> Zustimmung <strong>der</strong> <strong>Traube</strong> <strong>Tonbach</strong>, die in Textform erfolgen<br />

soll. Der Abrechnung wird die tatsächliche Teilnehmerzahl zugrunde gelegt,<br />

mindestens aber 95 % <strong>der</strong> vereinbarten höheren Teilnehmerzahl. Ist die tat-<br />

sächliche Teilnehmerzahl niedriger, hat <strong>der</strong> Auftraggeber das Recht, den<br />

vereinbarten Preis um die von ihm nachzuweisenden, aufgrund <strong>der</strong> geringe-<br />

ren Teilnehmerzahl zusätzlich ersparten Aufwendungen zu min<strong>der</strong>n.<br />

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7.5.2 Eine Reduzierung <strong>der</strong> Teilnehmerzahl um mehr als 5 % soll <strong>der</strong> <strong>Traube</strong><br />

<strong>Tonbach</strong> frühzeitig, spätestens bis fünf Werktage vor Veranstaltungsbeginn,<br />

mitgeteilt werden. Der Abrechnung wird die tatsächliche Teilnehmerzahl zu-<br />

grunde gelegt, mindestens jedoch 95 % <strong>der</strong> letztlich vereinbarten Teilneh-<br />

merzahl. Ziff. 7.5.1 Satz 3 gilt entsprechend.<br />

7.5.3 Bei Reduzierung <strong>der</strong> Teilnehmerzahl um mehr als 10 % ist die <strong>Traube</strong> Ton-<br />

bach berechtigt, die bestätigten Räume, unter Berücksichtigung <strong>der</strong> gege-<br />

benenfalls abweichenden Raummiete, zu tauschen, es sei denn, dass dies<br />

dem Auftraggeber unzumutbar ist.<br />

7.5.4 Verschieben sich die vereinbarten Anfangs- o<strong>der</strong> Schlusszeiten <strong>der</strong> Veran-<br />

staltung und stimmt die <strong>Traube</strong> <strong>Tonbach</strong> diesen Abweichungen zu, so kann<br />

die <strong>Traube</strong> <strong>Tonbach</strong> die zusätzliche Leistungsbereitschaft angemessen in<br />

Rechnung stellen, es sei denn, die <strong>Traube</strong> <strong>Tonbach</strong> trifft ein Verschulden.<br />

7.6 Der Vertragspartner darf Speisen und Getränke zu Veranstaltungen nur<br />

nach schriftlicher Vereinbarung mit <strong>der</strong> <strong>Traube</strong> <strong>Tonbach</strong> mitbringen. In die-<br />

sen Fällen kann die <strong>Traube</strong> <strong>Tonbach</strong> eine angemessene Servicegebühr zur<br />

Deckung <strong>der</strong> Gemeinkosten berechnen.<br />

7.7 Soweit im Rahmen <strong>der</strong> Veranstaltung auch Zimmer überlassen werden, gilt<br />

die Ziffer 5 dieser AGB (Beson<strong>der</strong>e Bestimmungen bei <strong>Hotel</strong>aufnahmever-<br />

trägen) entsprechend.<br />

8. Beson<strong>der</strong>e Bestimmungen bei Catering<br />

8.1 Die <strong>Traube</strong> <strong>Tonbach</strong> bietet Catering an.<br />

8.2 Der Catering-Auftrag ist mindestens 10 Tage im Voraus schriftlich zu ertei-<br />

len. Sollte sich die Personenanzahl än<strong>der</strong>n, teilt <strong>der</strong> Besteller dies umge-<br />

hend, spätestens 7 Tage vor dem Liefertermin, mit.<br />

8.3 Eine kostenlose Stornierung ist bis 10 Tage vor Liefertermin möglich.<br />

8.4 Alle mitgelieferten Geräte, Behälter, Platten, Teller, Bestecke etc. sind Ei-<br />

gentum <strong>der</strong> <strong>Traube</strong> <strong>Tonbach</strong>. Das Equipment wird vollständig in einer Aus-<br />

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stattungsliste erfasst, die <strong>der</strong> Besteller bei Empfang prüft und <strong>der</strong>en Richtig-<br />

keit bestätigt bzw. ggf. korrigiert.<br />

Das Equipment darf nur zum vereinbarten Zweck und am vereinbarten Ort<br />

genutzt werden.<br />

Fehlende o<strong>der</strong> beschädigte Gegenstände werden dem Kunden zum<br />

Wie<strong>der</strong>beschaffungswert in Rechnung gestellt.<br />

Für hochwertige Ausstattungen kann die <strong>Traube</strong> <strong>Tonbach</strong> einen angemes-<br />

senen Mietpreis erheben, <strong>der</strong> individuell vereinbart und in <strong>der</strong> Preiskalkula-<br />

tion geson<strong>der</strong>t ausgewiesen wird.<br />

Die zur Verfügung gestellte Ausstattung ist vom Veranstalter nach Ver-<br />

anstaltungsende zum vereinbarten Termin zur Abholung bereitzustellen.<br />

8.5 Sollten angebotene Produkte saisonbedingt nicht lieferbar sein o<strong>der</strong> <strong>der</strong><br />

<strong>Traube</strong> <strong>Tonbach</strong> von ihren Lieferanten nicht in <strong>der</strong> erfor<strong>der</strong>lichen Menge<br />

bzw. Qualität geliefert werden, so behält sich die <strong>Traube</strong> <strong>Tonbach</strong> geringfü-<br />

gige Än<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong> angebotenen Speisen/Getränke durch Ersatz dieser<br />

Produkte durch gleichwertige Waren vor.<br />

8.6 Dienstleistungen von Servicekräften, Buffetkräften, Küchen-, Auf- und Ab-<br />

baupersonal, Reinigungskräften, Technikern, Hostessen, Hilfskräften wer-<br />

den geson<strong>der</strong>t vereinbart; hierfür wird auf Stundenbasis abgerechnet.<br />

9. Rücktrittsrecht <strong>der</strong> <strong>Traube</strong> <strong>Tonbach</strong><br />

Die <strong>Traube</strong> <strong>Tonbach</strong> ist berechtigt, von Verträgen zurückzutreten, wenn<br />

a) Höhere Gewalt o<strong>der</strong> an<strong>der</strong>e von <strong>der</strong> <strong>Traube</strong> <strong>Tonbach</strong> nicht zu vertre-<br />

tende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen o<strong>der</strong><br />

unzumutbar erschweren,<br />

b) die Durchführung des Vertrags den Geschäftsbetrieb, die Sicherheit<br />

o<strong>der</strong> den Ruf <strong>der</strong> <strong>Traube</strong> <strong>Tonbach</strong> nachhaltig beeinträchtigen kann,<br />

soweit dies nicht von <strong>der</strong> <strong>Traube</strong> <strong>Tonbach</strong> zu vertreten und nach<br />

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Vertragsabschluss eingetreten bzw. <strong>der</strong> <strong>Traube</strong> <strong>Tonbach</strong> bekannt<br />

geworden ist.<br />

10. Haftung <strong>der</strong> <strong>Traube</strong> <strong>Tonbach</strong><br />

10.1 Sollten Störungen o<strong>der</strong> Mängel an den Waren o<strong>der</strong> Leistungen <strong>der</strong> <strong>Traube</strong><br />

<strong>Tonbach</strong> auftreten, wird sich die <strong>Traube</strong> <strong>Tonbach</strong> auf unverzügliche Rüge<br />

des Vertragspartners bemühen, für Abhilfe zu sorgen.<br />

Unterlässt es <strong>der</strong> Vertragspartner schuldhaft, einen offensichtlichen Mangel<br />

dem <strong>Hotel</strong> innerhalb einer Frist von zwei Wochen anzuzeigen, so ist ein An-<br />

spruch auf Min<strong>der</strong>ung des vertraglich vereinbarten Entgelts ausgeschlos-<br />

sen. Der Vertragspartner ist auch nicht zum Rücktritt berechtigt. Gesetzliche<br />

Anzeigepflichten des § 536 c Abs. 2 Satz 2 BGB sowie – bei Kaufleuten -<br />

§ 377 HGB bleiben unberührt. Gleiches gilt für sämtliche sonstige gesetzli-<br />

chen Anzeige-, Prüfungs- und Rügepflichten.<br />

10.2 Die <strong>Traube</strong> <strong>Tonbach</strong> haftet für leicht fahrlässig verursachte sonstige Schä-<br />

den nur dann, wenn diese auf die Verletzung einer wesentlichen Vertrags-<br />

pflicht o<strong>der</strong> einer Kardinalspflicht in einer den Vertragszweck gefährdenden<br />

Weise zurückzuführen sind. In diesen Fällen ist die Haftung auf den vorher-<br />

sehbaren vertragstypischen Schaden begrenzt.<br />

10.3 Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht für die Haftung <strong>der</strong><br />

<strong>Traube</strong> <strong>Tonbach</strong> wegen vorsätzlichen Verhaltens o<strong>der</strong> grober Fahrlässig-<br />

keit, für garantierte Beschaffenheitsmerkmale, wegen Verletzung des Le-<br />

bens, des Körpers o<strong>der</strong> <strong>der</strong> Gesundheit o<strong>der</strong> nach dem Produkthaftungsge-<br />

setz.<br />

10.4 Ziff. 11 dieser AGB (Haftung für eingebrachte Sachen) bleiben unberührt.<br />

11. Haftung für eingebrachte Sachen<br />

Beherbergt die <strong>Traube</strong> <strong>Tonbach</strong> Gäste o<strong>der</strong> Auftraggeber von Veranstal-<br />

tungen, so haftet die <strong>Traube</strong> <strong>Tonbach</strong> nach den Regelungen <strong>der</strong> §§ 701 ff.<br />

BGB – also grundsätzlich <strong>der</strong> Höhe nach begrenzt durch das 100-fache des<br />

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Beherbergungspreises für einen Tag, mindestens bis zu dem Betrag von<br />

EUR 600,00 und höchstens bis zu dem Betrag von EUR 3.500,00.<br />

Für Wertgegenstände (Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten) die im Zim-<br />

mersafe ordnungsgemäß untergebracht sind, haftet die <strong>Traube</strong> <strong>Tonbach</strong><br />

grundsätzlich höchstens bis zum Betrag von EUR 10.000,00.<br />

12. Schlussbestimmungen<br />

12.1 Es gilt deutsches Recht. Die Geltung des Übereinkommens <strong>der</strong> Vereinten<br />

Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG) ist aus-<br />

geschlossen.<br />

12.2 Sofern <strong>der</strong> Gast o<strong>der</strong> Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffent-<br />

lichen Rechts o<strong>der</strong> ein öffentlich-rechtliches Son<strong>der</strong>vermögen ist o<strong>der</strong> kei-<br />

nen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, ist ausschließlicher Gerichts-<br />

stand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit Lieferungen und<br />

Leistungen <strong>der</strong> <strong>Traube</strong> <strong>Tonbach</strong> in Freudenstadt.<br />

12.3 Sollten einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen<br />

unwirksam o<strong>der</strong> nichtig sein o<strong>der</strong> werden, so wird dadurch die Wirksamkeit<br />

<strong>der</strong> übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen<br />

Vorschriften.<br />

<strong>Traube</strong> <strong>Tonbach</strong> – Familie Finkbeiner KG Stand (Juni 2012)<br />

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