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landkreis saalekreis - Stadt Halle (Saale)

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Aufnahmekriterien:<br />

Voraussetzung gemäß Betreuungsgesetz:<br />

• Kann ein Volljähriger aufgrund einer psychischen Krankheit oder<br />

einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung seine<br />

Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht besorgen, so bestellt<br />

das Vormundschaftsgericht einen Betreuer (§ 1896 Abs.1 BGB<br />

abhängig von der Entscheidung der Vormundschaftsgerichte).<br />

• Eine kurzfristige Aufnahme eines Betreuungsverhältnisses<br />

entsprechend der Aufnahmekriterien ist jederzeit möglich.<br />

Dauer der Betreuung:<br />

Die Betreuungsdauer ist abhängig von der Entscheidung des<br />

Vormundschaftsgerichts.<br />

In der Regel beträgt die Betreuungsdauer 5 Jahre. Durch das<br />

Vormundschaftsgericht erfolgen eine Überprüfung, sowie die<br />

Entscheidung über eine Verlängerung oder Aufhebung.<br />

<strong>Stadt</strong> <strong>Halle</strong>, I Erwachsenenpsychiatrie 65<br />

5 Ambulante soziale Dienste, Beratungsstellen

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