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landkreis saalekreis - Stadt Halle (Saale)

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Finanzierung:<br />

Die Beratungen und Hilfestellungen sind kostenfrei.<br />

Kriterien der Inanspruchnahme:<br />

die Voraussetzung im Betreuungsgesetz müssen erfüllt werden<br />

Entscheidungen werden durch das Vormundschaftsgericht getroffen<br />

Hilfebedarf nach Betreuungsgesetz muss festgestellt werden<br />

Betroffener ist 18 Jahre alt (gilt für alle in der BRD lebenden<br />

Bürger)<br />

Dauer der Betreuung:<br />

Die Dauer der Betreuung bestimmt der Vormundschaftsrichter im<br />

Gerichtsbeschluss (längste Dauer zwischen 5 – 7 Jahre).<br />

Mitarbeiterstruktur:<br />

• In der Betreuungsbehörde sind beschäftigt:<br />

1 Leiter, 3 Mitarbeiter, 1 Sekretärin<br />

A+B Betreuungsverein <strong>Halle</strong> e. V.<br />

Verbandszugehörigkeit: Mitglied im DPWV Landesverband Sachsen-Anhalt<br />

Advokatenweg 39, 06114 <strong>Halle</strong> (<strong>Saale</strong>)<br />

Tel.: (0345) 2030553<br />

Fax: (0345) 2021813<br />

Ansprechpartner: Herr Dirk Troll<br />

E-Mail: info@betreuungsverein-halle.de<br />

Betreuungsverein <strong>Halle</strong> e.V.:<br />

11 hauptamtliche Vereinsbetreuer und 3 Sachbearbeiter<br />

Unabhängiger Betreuungsverein <strong>Halle</strong> und <strong>Saale</strong>kreis e.V.:<br />

8 hauptamtliche Vereinsbetreuer und 1 Bürofachfrau<br />

<strong>Stadt</strong> <strong>Halle</strong>, I Erwachsenenpsychiatrie 63<br />

5 Ambulante soziale Dienste, Beratungsstellen

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