landkreis saalekreis - Stadt Halle (Saale)
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• der ASD ist verpflichtet (gem. SGB VIII), den Schutz von Kindern<br />
und Jugendlichen sicherzustellen<br />
• er gewährt Erziehungshilfen nach dem SGB VIII<br />
• der ASD bietet Beratung und Unterstützung in schwierigen<br />
Lebenslagen, bei Krisen und Problemen an<br />
• er vermittelt in andere Dienste und Einrichtungen<br />
• er ist Ansprechpartner bei Fragen zu sozialen Leistungen und in<br />
wirtschaftlichen Notsituationen<br />
Finanzierung:<br />
Die Rechtsgrundlage für die Hilfen zur Erziehung ist das SGB VIII.<br />
Die Hilfen werden über Pflegesätze finanziert. Bei stationären und<br />
teilstationären Erziehungshilfen werden Eltern bzw. junge<br />
Volljährige entsprechend ihrer finanziellen Möglichkeiten an den<br />
Kosten beteiligt.<br />
Mitarbeiterstruktur:<br />
45 hauptamtliche Wohngebietssozialarbeiterinnen, aufgeteilt in die<br />
5 sozialraumlbezogenen Teams<br />
<strong>Stadt</strong> <strong>Halle</strong>, I Erwachsenenpsychiatrie 61<br />
5 Ambulante soziale Dienste, Beratungsstellen