landkreis saalekreis - Stadt Halle (Saale)
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Rechtsstatus der Bewohner:<br />
Die Bewohner schließen mit dem Träger einen Heimvertrag ab, der die<br />
wesentlichen Details der Zusammenarbeit regelt.<br />
Finanzierung:<br />
Die Finanzierung erfolgt auf der Grundlage §§ 53/54 SGB XII für<br />
stationäre Versorgungsangebote. Kostenträger ist der überörtliche<br />
Sozialhilfeträger.<br />
Aufnahmekriterien:<br />
Der unter Zielgruppe benannte Personenkreis muss „wesentlich<br />
seelisch behindert“ sein und ein Kostenanerkenntnis vom zuständigen<br />
Sozialhilfeträger erhalten.<br />
Dauer der Betreuung:<br />
Die Betreuungsdauer ist unbefristet, wird aber auf der Grundlage<br />
eines amtsärztlichen Gutachtens festgelegt und in regelmäßigen<br />
Zeitabständen überprüft.<br />
Mitarbeiterstruktur:<br />
Die Zahl der Mitarbeiter orientiert sich an der<br />
Heimpersonalverordnung und der Auslastung des Intensiv Betreuten<br />
Wohnens.<br />
Ziele:<br />
• Beseitigung, Überwindung oder Milderung der vorhandenen<br />
Behinderung bzw. deren Folgen<br />
• Sicherstellung der Eingliederung in die Gesellschaft sowie<br />
Teilnahme am Leben in der Gemeinschaft<br />
Angebote:<br />
• zeitlich unbefristetes Wohnangebot<br />
• Tagesstrukturierende Angebote<br />
• Arbeits- und Beschäftigungsangebote<br />
• Psychologische Beratungsangebote werden vermittelt<br />
• Förderung der Teilhabe am gesellschaftlichen, kulturellen und<br />
sportlichen Leben<br />
• Förderung von Kontakten zum sozialen Umfeld<br />
• Entwicklung und Erhalt von Selbstständigkeit, Selbstbestimmung<br />
und sozialer Verantwortung<br />
36 <strong>Stadt</strong> <strong>Halle</strong>, I Erwachsenenpsychiatrie<br />
3 Wohnen