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landkreis saalekreis - Stadt Halle (Saale)

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Rechtsstatus der Bewohner:<br />

Die Klienten wohnen in ihren eigenen Wohnungen und sind rechtlich<br />

selbständig. Einige von ihnen haben zusätzlich zum ABW einen vom<br />

Gericht bestellten gesetzlichen Betreuer nach BGB.<br />

Finanzierung:<br />

Die Finanzierung erfolgt gemäß §§ 53/ 54 SGB XII<br />

(Eingliederungshilfe). Kostenträger ist der überörtliche<br />

Sozialhilfeträger.<br />

Aufnahmekriterien:<br />

In einem Erstkontaktgespräch werden Interessierte über das Angebot<br />

und die Voraussetzungen informiert. Entsprechen die Interessen und<br />

Erwartungen den Möglichkeiten von „rückenwind“, muss ein<br />

Sozialhilfeantrag beim örtlichen Sozialamt gestellt werden. Dieses<br />

gibt ein amtsärztliches Gutachten sowie einen Sozialbericht in<br />

Auftrag. Im Anschluss daran findet ein Hilfeplangespräch statt, in<br />

dem die Hilfe und der Zeitpunkt des Hilfebeginns festgelegt werden.<br />

Grundlage des Ambulant Betreuten Wohnens sind Freiwilligkeit und<br />

Verlässlichkeit des Klienten sowie die Bereitschaft zur<br />

konstruktiven Zusammenarbeit.<br />

Ausschlusskriterien sind:<br />

• Minderjährigkeit<br />

• eine im Vordergrund stehende Suchtproblematik<br />

• erhebliche geistige Behinderung<br />

Dauer der Betreuung:<br />

Die Betreuung wird in der Regel zunächst für 6 Monate bewilligt.<br />

Verlängerungen werden im Rahmen einer Hilfeplankonferenz jeweils<br />

befristet gewährt.<br />

Mitarbeiterstruktur:<br />

Der Verein beschäftigt neun Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit<br />

sozialpädagogischen Qualifikationen. Unterstützt werden sie von ein<br />

bis zwei Praktikantinnen. Auszubildende und Zivildienstleistende<br />

werden nicht beschäftigt. Eine Honorarkraft für Supervision ist<br />

vertraglich gebunden.<br />

<strong>Stadt</strong> <strong>Halle</strong>, I Erwachsenenpsychiatrie 25<br />

3 Wohnen

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