landkreis saalekreis - Stadt Halle (Saale)
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Hiermit soll sowohl die maximal verbesserte Teilhabefähigkeit am<br />
gesellschaftlichen Leben als auch der Erhalt der<br />
Beschäftigungsfähigkeit bzw. die Überwindung von suchtbedingten<br />
Beschäftigungs- und Vermittlungshemmnissen erreicht werden.<br />
Finanzierung:<br />
Finanzierung über Eingliederungshilfe nach §§ 53/54 SGB XII und §<br />
16 SGB II<br />
Aufnahmekriterien/Dauer der Betreuung:<br />
• Vollendung des 18. Lebensjahres<br />
• ein Kostenanerkenntnis<br />
• ein vorhandener Kostenübernahmebescheid durch das Sozialamt<br />
• die Aufnahme erfolgt freiwillig, die Leistungsberechtigten<br />
werden in einem Aufnahmegespräch über Ziele und Inhalte der<br />
Betreuung in der Tagesstätte informiert<br />
• die aufzunehmenden Leistungsberechtigten sind verpflichtet, an<br />
ihrer sozialen und gesundheitlichen Rehabilitation aktiv<br />
mitzuwirken<br />
• die aufzunehmenden Leistungsberechtigten müssen für den Erfolg<br />
der Maßnahmen ein Mindestmaß an körperlichen und psychischen<br />
Voraussetzungen aufbringen können<br />
• ein mit der Einrichtung bestehender Betreuungsvertrag<br />
• Die Dauer der Betreuung ist entsprechend Grundanerkenntnis oder<br />
Eingliederungsvereinbahrung befristet. Eine Verlängerung ist<br />
grundsätzlich möglich.<br />
16 <strong>Stadt</strong> <strong>Halle</strong>, I Erwachsenenpsychiatrie<br />
1 Begegnungs- und Tagesstätten