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landkreis saalekreis - Stadt Halle (Saale)

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Hiermit soll sowohl die maximal verbesserte Teilhabefähigkeit am<br />

gesellschaftlichen Leben als auch der Erhalt der<br />

Beschäftigungsfähigkeit bzw. die Überwindung von suchtbedingten<br />

Beschäftigungs- und Vermittlungshemmnissen erreicht werden.<br />

Finanzierung:<br />

Finanzierung über Eingliederungshilfe nach §§ 53/54 SGB XII und §<br />

16 SGB II<br />

Aufnahmekriterien/Dauer der Betreuung:<br />

• Vollendung des 18. Lebensjahres<br />

• ein Kostenanerkenntnis<br />

• ein vorhandener Kostenübernahmebescheid durch das Sozialamt<br />

• die Aufnahme erfolgt freiwillig, die Leistungsberechtigten<br />

werden in einem Aufnahmegespräch über Ziele und Inhalte der<br />

Betreuung in der Tagesstätte informiert<br />

• die aufzunehmenden Leistungsberechtigten sind verpflichtet, an<br />

ihrer sozialen und gesundheitlichen Rehabilitation aktiv<br />

mitzuwirken<br />

• die aufzunehmenden Leistungsberechtigten müssen für den Erfolg<br />

der Maßnahmen ein Mindestmaß an körperlichen und psychischen<br />

Voraussetzungen aufbringen können<br />

• ein mit der Einrichtung bestehender Betreuungsvertrag<br />

• Die Dauer der Betreuung ist entsprechend Grundanerkenntnis oder<br />

Eingliederungsvereinbahrung befristet. Eine Verlängerung ist<br />

grundsätzlich möglich.<br />

16 <strong>Stadt</strong> <strong>Halle</strong>, I Erwachsenenpsychiatrie<br />

1 Begegnungs- und Tagesstätten

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