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landkreis saalekreis - Stadt Halle (Saale)

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Aufnahmekriterien/Dauer der Betreuung:<br />

Voraussetzung ist ein Kostenanerkenntnis. Ein Antrag auf<br />

Wiedereingliederung ist beim örtlichen Sozialhilfeträger zu<br />

stellen.<br />

In der Tagesstätte können nicht betreut werden:<br />

• Suchtkranke<br />

• Personen mit extremen Weglauftendenzen<br />

• Personen mit akuter Fremd- und Selbstgefährdung<br />

• Schwerstpflegebedürftige und schwer Demenzkranke<br />

• Bettlägerige<br />

• Menschen mit geistigen und mehrfachen Behinderungen<br />

Mitarbeiterstruktur:<br />

• 2 hauptamtliche Mitarbeiter (bezogen auf 12 Tagesgäste)<br />

• vertretene Berufsgruppen: Sozialpädagogen/in, Ergotherapeuten/in<br />

12 <strong>Stadt</strong> <strong>Halle</strong>, I Erwachsenenpsychiatrie<br />

1 Begegnungs- und Tagesstätten

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