12.07.2015 Aufrufe

ARCHITEKT DIPL.-ING. HUBERT KEMPF

ARCHITEKT DIPL.-ING. HUBERT KEMPF

ARCHITEKT DIPL.-ING. HUBERT KEMPF

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

<strong>ARCHITEKT</strong> <strong>DIPL</strong>.-<strong>ING</strong>. <strong>HUBERT</strong> <strong>KEMPF</strong>STAATLICH BEFUGTER UND BEEIDETER ZIVILTECHNIKERA-1050 WIEN,RÜDIGERGASSE 19/5TELEFON: +43-1-58 60 111-0 FAX: DW -21e-Mail: zt @ kempf . at • www . kempf . atLeistungskatalogLK 23 - Architekturleistungen gemäß HIA 7/2008 (BAIK), ergänzt um LV detailliertID TLTeilleistungIV-WLKZPA ProjektvorbereitungA.01 ProjektleitungA.01.01 ProjektzieleA.01.01.01.AA.01.01.02.AA.01.01.03.ADefinition der ProjektzieleDefinition der Projektziele in Hinblick auf Quantitäten, Qualitäten,Kosten und Termine. Rechtzeitiges Herbeiführen der erforderlichenEntscheidungen hinsichtlich Funktion, Konstruktion, Standardund Gestaltung als auch hinsichtlich Qualitäten, Kosten undTerminen.MaßnahmenkatalogFühren und Aktualisieren des Entscheidungs- und Maßnahmenkatalogszur Kontrolle der Projektziele.Projektbesprechungen und VerhandlungenLeiten von Projektbesprechungen auf Geschäftsführungs- undVorstandsebene zur Vorbereitung, Einleitung und Durchsetzungvon Entscheidungen. Führen von Verhandlungen mit Dritten mitprojektbezogener vertragsrechtlicher oder öffentlich-rechtlicherBindungswirkung für AG. Wahrnehmen der Projektanlaufstelle.A.01.02 Definition der AnforderungsprofileA.01.02.01.ADefinition Leistungsumfang Fachplaner/ -innenDefinition der Fachgebiete und des Leistungsumfangs der für das Projekt erforderlichenFachplaner/ -innen. Einholung von Angeboten für die Beauftragung vonFachplanungsleistungen. Bewertung der Angebote und Vorschlag zur Beauftragung anAG. Ausarbeitung der Auftragsschreiben für die einzelnen Planenden im Einvernehmenmit AG.A.01.03 VollzugsleistungenA.01.04 KonfliktmanagementA.01.04.01.AKonfliktmanagementKonfliktmanagement bei Auseinandersetzungen mit Nachbarn/ - innen, Firmen undsonstigen Beteiligten. Wahrung der Interessen des Auftraggebers / der Auftraggeberin.A.01.05 ReprästentationA.02 ProjektsteuerungA.02.01 Organisation, Information, Koordination, DokumentationA.02.01.01.AAbklärung ProjektorganisationFestlegen der Projektorganisation im Einvernehmen mit AG, Definition von Schnittstellen,Zuständigkeiten, Standards, Kommunikationsmitteln, Kommunikationswegen,Datenformaten, Berichten etc., gegebenenfalls in Form eines projektspezifischenOrganisationshandbuchs.A.02.02 Definition der Qualitäten und QuantitätenA.02.02.01.AAnalyse PlanungsvorgabenAnalyse der Vorgaben. Prüfung der Vorgaben des Auftraggebers / der Auftraggeberin inHinblick auf die Übereinstimmung der funktionellen, quantitativen, qualitativen undfinanziellen Zieldefinitionen.A.02.03 Kosten- und FinanzmanagementGedruckt mit Ergo-Sum www.ergo-sum.at - www.architektenleistungen.at Ausdruck 21.1.2009 - 12:01 - Seite 1


LeistungskatalogLK 23 - Architekturleistungen gemäß HIA 7/2008 (BAIK), ergänzt um LV detailliertID TLTeilleistungIV-WLKZPA.03 ProjektentwicklungA.03.01 MachbarkeitsstudieA.03.01.01.AA.03.01.01.BA.03.01.01.CErhebung rechtlicher Rahmenbedingungen IV ZErhebung von Flächenwidmungsplänen, Bebauungsplänen, Bebauungsrichtlinien sowieErhebungen aus dem Grundbuch, Vermessungsamt und Denkmalamt, soweit diese fürdie Bauaufgabe von Bedeutung sind.Erhebung zusätzlicher rechtlicher Rahmenbedingungengemäß projektspezifischer VereinbarungErhebung und Bewertung von sonstigen RahmenbedingungenErhebung und Bewertung von Verkehrsanbindung (Straße, Schiene, Flughafen,öffentlicher Verkehr), vorhandenen Infrastruktureinrichtungen (Gewerbe, Industrie) sowieVer- und Entsorgungseinrichtungen (Gas, Wasser, Strom, Fernwärme).A.03.01.04.B MarktuntersuchungenA.03.01.05.AA.03.01.06.AA.03.01.07.AKonzepterstellungAuf Basis des vom Auftraggeber / der Auftraggeberin bekannt gegebenen Raum- undFunktionsprogramms sowie unter Zugrundelegung der städtebaulichenRahmenbedingungen Untersuchung der Machbarkeit in Hinblick auf die städtebauliche,architektonische, baurechtliche, funktionelle und finanzielle Umsetzbarkeit. Darstellungnach Erfordernissen in Plänen, Berichtenoder Ähnlichem.,KostenrahmenAufstellung eines Kostenrahmens in der Regel nach Flächen- oderKubaturkennzahlen. Gliederung des Kostenrahmens z.B. gemäß ÖNORM B 1801-1 miteiner Genauigkeit von ca. +/- 35% für Neubauten und +/- 45% für Umbauten.RahmenterminplanAufstellen eines Rahmenterminplanes mit der Festlegung der projektentwicklungs-,Planungs-, Bewilligungs- und Ausführungsphasen sowie der Entscheidungszeitpunkteohne Detaillierung in quartalsgenauer Darstellung.A.03.01.08.A NutzungskonzeptA.03.01.08.B Varianten zum NutzungskonzeptA.03.01.20.A Zusammenfassung und EmpfehlungA.03.02 GrundlagenaufbereitungA.03.02.01.BA.03.02.02.AGutachtenseinholungEinholung und Koordinierung von Gutachten (Standortgutachten,Konkurrenzanalysen, Bodengutachten, Verkehrsgutachten etc.).Bewertung der RahmenbedingungenDefinition und Bewertung der behördlichen und politischen Rahmen- undUmfeldbedingungen.A.03.02.03.B Markt- und VerwertungsanalyseA.03.03 Mitwirkung am LiegenschaftsankaufA.03.03.01.B Identifikation von LiegenschaftenA.03.03.02.BA.03.03.03.BGrundstücksanalysenAnalysen und Vergleich von Baugründen anhand festgelegter Bewertungskriterien.Bewertung von Verkehrsanbindungen, von vorhandenen Infrastruktureinrichtungen etc.Beratung zum LiegenschaftsankaufBeratung und Betreuung des Auftraggebers / der Auftraggeberin beim Ankauf derLiegenschaft.Gedruckt mit Ergo-Sum www.ergo-sum.at - www.architektenleistungen.at Ausdruck 21.1.2009 - 12:01 - Seite 2


LeistungskatalogLK 23 - Architekturleistungen gemäß HIA 7/2008 (BAIK), ergänzt um LV detailliertID TLTeilleistungIV-WLKZPA.03.03.04.B Vorschlag einer Projekt- und FinanzierungsstrukturA.03.04 ProjektkonzeptionA.03.04.01.AA.03.04.03.BA.03.04.04.BA.03.04.05.AA.03.04.06.BA.03.04.07.BA.03.04.08.BA.03.04.09.BA.03.04.10.BA.03.04.11.BRaum- und FunktionsprogrammBeratung des Auftraggebers / der Auftraggeberin über funktionelle, betriebliche,rechtliche, normative und organisatorische Erfordernisse für die Aufstellung eines RaumundFunktionsprogramms. Koordinierung der Anforderungen des Auftraggebers inHinblick auf die Umsetzung dieser Vorstellungen. Erstellung einer detaillierten Liste mitAngabe der Raumbezeichnung, Raumnutzung, Nutzfläche, Erläuterungen zuwesentlichen Zusammenhängen mit anderen Räumen und gegebenenfalls weiterererläuternder Anmerkungen (spezielle Ausstattungen oder Anforderungen). Abstimmungdes Programms mit dem Auftraggeber / der Auftraggeberin.NutzerabfragenIV ZBefragen der Nutzenden im Einvernehmen mit dem Auftraggeber / der Auftraggeberinzur Erhebung derer Anforderungen, Auflisten und Bewerten dieser Vorgaben intechnischer, wirtschaftlicher und kostenmäßiger Hinsicht sowie Überprüfung aufWidersprüche der Anforderungen als Entscheidungsgrundlage für den Auftraggeber / dieAuftraggeberin.Kommentar: Art und Anzahl der Nutzer/-innen sind entscheidend in der Abschätzung derzugehörigen Aufwendungen für die Abfragen von Nutzern / Nutzerinnen. Insbesondereist die Divergenz der Wünsche von Nutzern / Nutzerinnen in Hinblick auf möglicheWidersprüche und Ausschliessungsgründe zu sehen. Diese Leistungen sind auch beiguter Kenntnis der Nutzer/-innen kaum abschätzbar, eine Verrechnung nachZeitaufwand sollte angestrebt werden.Sonstige Ausarbeitungen- Konzeption der Nutzungsbereiche- Konzeption der Struktur der einzelnen Nutzungsbereiche (Branchenmix)- Konzeption der wesentlichen Ausstattungen- Erstellung der Grundlagen für WirtschaftlichkeitsanalysenBebauungsstudiein städtebaulichem MaßstabProjektablaufplanungKonzept der Projektablaufplanung und der Projektbudgetplanung.ProjektorganisationVorbereiten der Projektorganisation.Wirtschaftlichkeitsberechnungeinschließlich Ertrags- und Renditedarstellung.Nutzerbedarfsprogrammz.B.nach DIN 18206UEPQPrüfung der Umwelterheblichkeit.UVPPrüfung der Umweltverträglichkeit.A.03.05 ProjektmarketingA.03.05.01 MarketingkonzeptA.03.05.02 Aussagen zu ProjektnutzenA.03.05.03 VerkaufsstrukturA.03.05.04 Marketing TermineA.03.05.05 Marketing KostenA.03.05.06 WerbekonzeptA.03.05.07 VerkaufsunterlagenGedruckt mit Ergo-Sum www.ergo-sum.at - www.architektenleistungen.at Ausdruck 21.1.2009 - 12:01 - Seite 3


LeistungskatalogLK 23 - Architekturleistungen gemäß HIA 7/2008 (BAIK), ergänzt um LV detailliertID TLTeilleistungIV-WLKZPA.04 Architekturleistung ProjektvorbereitungA.04.01 GrundlagenerarbeitungA.04.01.01.AA.04.01.02.AA.04.01.03.AA.04.01.05.AA.04.01.06.AA.04.01.07.AErarbeitung von PlanungsgrundlagenWE ZErstellung von Unterlagen zur Erlangung von behördlichen Angaben oder Festlegungen,z.B. Bebauungsbestimmungen, Bebauungsgrundlagen, Denkmaluntersuchungen.Kommentar: Erstellung und Abänderung von Bebauungplanvorschlägen oderFlächenwidmungplanentwürfen als Projektgrundlage siehe Leistungskatalog "Städtebauund Raumplanung"Aufmaß des BestandsobjektesWE PErstellen eines Aufmaßes vom Bestandsobjekt samt Erstellen von Feldskizzen, alsGrundlage für die Erstellung von Bestandsplänen.Kommentar: Detaillierungsgrad und Genauigkeit nach projektspezifischer VereinbarungAufmaß FassadenWE PAufmaß von Fassaden eines Bestandsobjektes mit folgender Detailgenauigkeit:a.) einschließlich Fassadengliederungb.) einschließlich Fassadenornamentec.) einschließlich Profilierungen der Fenster- und TürverkleidungenKommentar: Detaillierungsgrad und Genauigkeit nach projektspezifischer VereinbarungBestandspläne WE PErstellen von Bestandsplänen auf Basis des Aufmaßes als Grundlage für die weitereBearbeitung.Fotodokumentation WE PFotodokumentation des Bestandsobjektes.Beweissicherung Bestandsobjekte WE PDurchführen von Beweissicherungen an Bestandsobjekten. Bei dieser Beweissicherungwerden die wesentlichen Ausstattungsmerkmale aller Gebäudeoberflächen beschriebenund allfällige Störungen (Risse, Farbablösungen, Verwerfungen etc.) in Lage und Größedokumentiert.A.04.01.08.BWeitere BeweissicherungenWEDurchführen einer Beweissicherung wie zuvor beschrieben an folgendenNachbargebäuden: ....Kommentar: Genaue Bezeichnung der Objekte, die der Beweissicherung unterzogenwerden, sollen als individuelle Erweiterung des Positionstextes vereinbartwerden.PA.04.01.09.AGebäudezustandserhebung WE PUntersuchung und Feststellung des Gebäudezustands, Prüfung auf Übereinstimmungmit den geltenden Regeln der Technik und den einschlägigen Gesetzen, Feststellen desSanierungsbedarfes unter Beiziehung geeigneter Fachleute.*A.04.01.10.AVeranlassung von UntersuchungenIVVeranlassung von Untersuchungen durch Dritte im Rahmen der Ermittlung derBebaubarkeit des Baugrundes durch folgende Fachleute: ....Kommentar: Hier sollte die Art der gewünschten Untersuchung angegeben werden(Sickerfähigkeit, Grundwasserstand, Kontamination, Tragfähigkeit udgl.)ZA.05 TragwerksplanungA.06 BaukoordinationA.07 Technische GebäudeausstattungA.08 BauphysikB PlanungsphaseB.01 ProjektleitungGedruckt mit Ergo-Sum www.ergo-sum.at - www.architektenleistungen.at Ausdruck 21.1.2009 - 12:01 - Seite 4


LeistungskatalogLK 23 - Architekturleistungen gemäß HIA 7/2008 (BAIK), ergänzt um LV detailliertID TLTeilleistungIV-WLKZPB.02 ProjektsteuerungB.03 ProjektentwicklungB.04 Architekturleistung PlanungB.04.01 VorentwurfsplanungB.04.01.01.AB.04.01.01.BB.04.01.02.AB.04.01.02.BErhebung bei der Baubehörde IV ZDurchführung von Erhebungen bei der Baubehörde hinsichtlich der grundsätzlichenGenehmigungsfähigkeit des zu planenden Bauobjektes.Erhebung bei Behörden IV ZErhebungen bei weiteren Behörden (Denkmalamt, Arbeitsinspektorat, Gewerbebehörde,etc.) bezüglich der Genehmigungsfähigkeit des zu planenden Bauobjektes.VorentwurfWE PKlärung der Aufgabenstellung, Analyse der Planungsgrundlagenund Klärung der Rahmenbedingungen, Erarbeitung eines Lösungsvorschlages auf Basisder vom Auftraggeber / von derAuftraggeberin bekannt gegebenen Planungsgrundlagen (LageundHöhenplan, Aufmaßpläne des Bestandes, rechtliche Festlegungenbzw. Bebauungsbestimmungen, Raum- und Funktionsprogrammetc.), mit zeichnerischer Darstellung in geeignetemMaßstab (1:200, 1:500) samt Besprechungsskizzen.Kommentar: Darlegung des Entwurfsprozesses mit den dazu erforderlichen Skizzen dergrundsätzlichen Lösungsansätze zur Erlangung des Vorentwurfs. Es wirdempfohlen, die Freigabe des Vorentwurfs durch den Auftraggeber / dieAuftraggeberin schriftlich fest zu halten.Ergänzende DarstellungenFarbige Darstellung des Raum- und Funktionsprogramms in Form von Funktionsplänen.B.04.01.03.B Kunst am BauB.04.01.04.BAlternativenWEErstellung von Alternativen auf Grundlage geänderter Vorgabenin gleicher Ausarbeitung wie unter B0401-02 A Vorentwurf beschrieben.Kommentar: Ausmaß und Anzahl der Alternativen sollen vereinbart werden.PB.04.01.05.BB.04.01.06.BVariantenWE PErstellung von Varianten auf Grundlage unveränderter Vorgabenin gleicher Ausarbeitung wie unter B0401-02 A Vorentwurf beschrieben.Kommentar: Über Ausmaß und Anzahl der Varianten ist das Einvernehmen herzustellen.Verkehrskonzept WE PErstellung von VerkehrskonzeptenB.04.01.07.BB.04.01.08.AErläuterungsberichtWEErstattung eines Erläuterungsberichtes zur Darstellung der Entwurfsabsicht und dergrundsätzlichen Qualitäten.Kommentar: Erläuterungsberichte können auch in mündlicher Form erstattet werden.KostenschätzungErstellen einer Kostenschätzung z.B. auf Basis der Kennwertem² - Nettogeschoßfläche (NGF) oderm² - Bruttogeschoßfläche (BGF) oderm³ - Bruttorauminhalt (BRI).PB.04.01.08.BVertiefte Kostenschätzung WE PErstellung einer einfachen gewerkeweise gegliederten Kostenschätzung auf Basis derÖNORM B 1801-1 für die KostengruppenBauwerk - Rohbau,Bauwerk - Technik undBauwerk - Ausbau.Die Genauigkeit beträgt ca. +/- 20% für Neubauten und ca. +/- 25% für Umbauten.Gedruckt mit Ergo-Sum www.ergo-sum.at - www.architektenleistungen.at Ausdruck 21.1.2009 - 12:01 - Seite 5


LeistungskatalogLK 23 - Architekturleistungen gemäß HIA 7/2008 (BAIK), ergänzt um LV detailliertID TLTeilleistungIV-WLKZPnur ausgewählte oder alle Kostengruppen behandelt werden, sollte im Vertragfestgelegt werden. Zur Durchführung der vertieften Kostenschätzung istdas Vorziehen von Entwurfs- und Ausführungsplanungsleistungen erforderlich.Es wird empfohlen fest zu halten, wenn die Kostenschätzung auf Daten,Messergebnissen, Erhebungen, Mengenermittlungen etc. basiert, die vomAuftraggeber beigestellt werden. Jedenfalls ist darauf hinzuweisen, dassauch mit Einhaltung der in der ÖNORM definierten Genauigkeiten keineKostengarantie abgegeben werden kann.B.04.01.08.CGewerkeweise KostenschätzungWE PErstellung einer detaillierten gewerkeweise gegliederten Kostenschätzung auf Basis derÖNORM B 1801-1, ausführungsorientiert für sämtliche Kostengruppen. Die Genauigkeitbeträgt ca. +/- 15% für Neubauten und ca. +/- 20% für Umbauten.Kommentar: Die Genauigkeiten der optionalen Kostenschätzungen sind vertraglich zuvereinbaren. Der Anteil der "nicht Erfassbaren" und der "nicht erfassten Leistungen" istanzugeben. Zur Durchführung der vertieften Kostenschätzung ist die Vorziehung vonEntwurfs- und Ausführungsplanungsleistungen erforderlich. Es wird empfohlen fest zuhalten, wenn die Kostenschätzung auf Daten (Messergebnissen, Erhebungen,Mengenermittlungen, etc.) basiert, die vom Auftraggeber beigestellt werden. Jedenfallsist darauf hinzuweisen, dass auch mit Einhaltung der in der ÖNORM definiertenGenauigkeiten keine Kostengarantie abgegeben werden kann.B.04.01.09.AB.04.01.09.BB.04.01.10.AB.04.01.11.AB.04.01.12.BTerminplanungErstellung eines grundsätzlichen Phasenterminplanes, in der Regel mit quartalsgenauerDarstellung.Vertiefte TerminplanungWEErstellung eines Planungs- und Ausführungsterminplanes mit Darstellung derEntscheidungsabläufe in monatlicher Darstellung.Integration der FachplanungenWEIntegration der Leistungen der an der Planung beteiligten Fachkonsulenten/ Fachkonsulentinnen.Kommentar: Die Koordination der Planungen der einzelnen Fachplaner/-innen (aus denFachgebieten Tragwerksplanung, Bodenmechanik, Vermessung, Bauphysik,Haustechnik etc.) ist Teil der Projektsteuerung und mit dieser Position nicht erfasst.Ermittlung von KennwertenWEErmittlungen von Flächen und Kubaturen im für das Projekt erforderlichen Umfang.Ermittlung von Flächenkennwerten (GFZ, GRZ, BMZ, u.ä.) z.B. nach ÖNORM B1800.Kommentar: Flächenermittlungen sollten nachvollziehbar erstellt werden.Auswerten von KennwertenWEGegenüberstellungen, Auswertung und Zuordnung von Flächen und Kubaturwerten(Brutto- Nettoflächen, Verkehrs- Nutzflächen und dergleichen) nach besonderenVorgaben.B.04.01.13.BB.04.01.14.BMaterialkonzeptGrundlegendes Materialkonzept, falls erforderlich mit Bemusterung.ArbeitsmodellErstellen eines Arbeitsmodells ohne Anforderung an die Genauigkeit.WEWEB.04.01.15.BB.04.01.16.BB.04.01.20.APräsentationsmodellWEErstellen eines Präsentationsmodells mit Festlegung von Maßstab, Material,Genauigkeit, Detailsausbildung, und dgl.PräsentationsdarstellungenWEVisualisierungen, Animationen, Fotomontagen und dgl.Kommentar: Qualität und Umfang der Darstellung sollten entsprechend vereinbartwerden.Besprechungen mit AG und Nutzenden IV ZTeilnahme an Planungsbesprechungen mit Auftraggeber/ -in und /oder Nutzer/ -innengruppen und an der Planung beteiligten Dritten (Sonderfachleuten).Gedruckt mit Ergo-Sum www.ergo-sum.at - www.architektenleistungen.at Ausdruck 21.1.2009 - 12:01 - Seite 6


LeistungskatalogLK 23 - Architekturleistungen gemäß HIA 7/2008 (BAIK), ergänzt um LV detailliertID TLTeilleistungIV-WLKZPB.04.02 EntwurfsplanungKommentar: Gegebenenfalls Protokollierung der Besprechungen mit Evidenthaltungoffener Punkte und Versand der Protokolle.B.04.02.01.AB.04.02.02.AB.04.02.03.AB.04.02.04.AB.04.02.04.BB.04.02.05.AB.04.02.05.BB.04.02.06.AB.04.02.07.BEntwurfWEDurcharbeitung des grundsätzlichen Lösungsvorschlages der Bauaufgabe ausgehendvom genehmigten Vorentwurf unter Berücksichtigung der Rahmenbedingungen.Zeichnerische Darstellung des Bauwerks in solcher Durcharbeitung, dass diese ohnegrundsätzliche Änderung als Grundlage für die weiteren Teilleistungen dienen kann, inder Regel mit Grundrissen, Ansichten und Schnitten im Maßstab 1:100, mit Lageplan indeutlich kleinerem Maßstab (z.B. 1:1000, 1:500, o.ä..), generell samt Bemaßung derHauptabmessungen.Kommentar: Es wird empfohlen, die Freigabe des Entwurfs durch den Auftraggeber / dieAuftraggeberin schriftlich fest zu halten.Darstellung der EinrichtungenWEBerücksichtigung oder Festlegung der Lage von wesentlichenEinrichtungen und Anlagen.Kommentar: z.B. Betriebseinrichtungen nach Angabe des Auftraggebers / derAuftraggeberin, Sanitäranlagen. Dies umfasst nicht die Planung derInnenraumgestaltung.Integration der FachplanungenWEIntegration der Leistungen der an der Planung beteiligten Fachplaner/ Fachplanerinnen für Vermessung, Statik, Gebäudetechnik und dgl. durch Einbindungderer Planungen zur Festlegung der wichtigsten Bauelemente.Kommentar: Die Koordination der Planungen der einzelnen Fachplaner /Fachplanerinnenist Teil der Projektsteuerung und mit dieser Position nicht erfasst. Die Leistungen derFachplaner / Fachplanerinnen sind in der Teilleistung nicht enthalten.ObjektbeschreibungWEErstellung einer Objektbeschreibung mit Erläuterungen zur Festlegung der Qualitäten,der wichtigsten Materialien und Farben.Vertiefte ObjektbeschreibungWEUntersuchung und Gegenüberstellung von in Frage kommenden Materialien, Produktenund Herstellungsmethoden in technischer und wirtschaftlicher Hinsicht. Bemusterungmittels Katalogen, Bildern oder Materialproben nach Vorschlag des Architekten / derArchitektin.KostenberechnungWEErstellung einer gegliederten Kostenberechnung (z.B. nach ÖNORM B1801-1) mit einerGenauigkeit von ca. +/- 15% für Neubauten und ca. +/-20% für Umbauten, aufbauend aufder freigegebenen Kostenschätzung des Vorentwurfs.Vertiefte KostenberechnungWEErstellung einer gewerkeweise gegliederten Kostenberechnung gemäß ÖNORM B 1801-1 mit einer Genauigkeit von ca. +/- 10% für Neubauten und ca. +/- 15% für Umbauten .Kommentar: Es wird empfohlen fest zu halten, wenn die Kostenberechnung auf Daten(Messergebnissen, Erhebungen, Mengenermittlungen, etc.) basiert, die vomAuftraggeber beigestellt werden. Jedenfalls ist darauf hinzuweisen, dass auch mitEinhaltung der in der ÖNORM definierten Genauigkeiten keine Kostengarantieabgegeben werden kann.TerminplanungWEErstellung eines gegliederten Planungs- und Ausführungsterminplans aufbauend aufdem freigegebenen Phasenterminplan des Vorentwurfs. Die Gliederung erfolgt inPlanungsschritten mit Freigaben bzw. nach Ausführungsschritten in monatsgenauerDarstellung.Belichtungs- und BeleuchtungskonzeptWEFestlegung der wesentlichen Angaben zum Belichtungs- und Beleuchtungskonzept.B.04.02.08.A Weiterführen der Ermittlung der Kennwerte WEGedruckt mit Ergo-Sum www.ergo-sum.at - www.architektenleistungen.at Ausdruck 21.1.2009 - 12:01 - Seite 7


LeistungskatalogLK 23 - Architekturleistungen gemäß HIA 7/2008 (BAIK), ergänzt um LV detailliertID TLTeilleistungIV-WLKZPfür das Projekt erforderlichen Umfang.Ermittlung von Flächenkennwerten (GFZ, GRZ, BMZ, u.ä.).B.04.02.09.BWeiterführen der Auswertungen der KennwerteWEWeiterführen der Gegenüberstellungen, Auswertung und Zuordnung von Flächen undKubaturwerten (Brutto- Nettoflächen, Verkehrs- Nutzflächen und dergleichen).B.04.02.10.BArbeitsmodellErstellen eines Arbeitsmodells ohne Anforderung an die Genauigkeit.WEB.04.02.11.BB.04.02.12.BPräsentationsmodellWEErstellen eines Präsentationsmodells mit Festlegung von Maßstab, Material,Genauigkeit, Detailsausbildung und dgl.PräsentationsdarstellungenWEVisualisierungen, Animationen, Fotomontagen und dgl..Kommentar: Qualität und Umfang der Darstellung(en) sollten entsprechend vereinbartwerden.B.04.02.13.BEinbindung von DrittbeteiligtenEinbindung von Nutzern / Nutzerinnen, auftraggeber- / auftraggeberinnenseitigenGremien und weiteren Beteiligten in die Berichterstattungen, dieBedarfserhebungen und Freigaben.IVB.04.02.20.ABesprechungen mit AG und NutzendenTeilnahme an Planungsbesprechungen mit Auftraggeber/ -in und / oder Nutzer/ -innengruppen und an der Planung beteiligten Dritten (Sonderfachleuten).Kommentar: Gegebenenfalls Protokollierung der Besprechungen mit Evidenthaltungoffener Punkte und Versand der Protokolle.B.04.03 EinreichplanungB.04.03.01.AB.04.03.01.BB.04.03.02.AB.04.03.02.BB.04.03.03.BVorbesprechung Baubehörde IV ZDurchführung einer Vorbesprechung bei der Baubehörde anhand des vom Auftraggeber /von der Auftraggeberin genehmigten Entwurfes.Vorbesprechung - weitere BehördenIVDurchführung sonstiger Vorbesprechungen und Erhebungen, die für die Baubewilligungerforderlich sind (z.B. Gewerbebehörde, Förderungsdienststellen u.ä.).Dienststellen und Behörden im gegenständlichen Fall: ...Kommentar: Optionale Leistungen sind z.B. auch Abklärungen für den baulichenBrandschutz, Anforderungen aus dem Bereich des Energie- und Umweltschutzes mitden zuständigen Behörden, Abklärungen mit dem Bundesdenkmalamt, derGewerbebehörde, dem Arbeitsinspektorat und dgl.EinreichpläneWEAusarbeitung der für den Antrag auf Baubewilligung erforderlichenBaupläne auf der Grundlage des genehmigten Entwurfes und der bekannt gegebenenRahmenbedingungen, soweit diese nicht von Fachkonsulenten / Fachkonsulentinnen zuerbringen sind.Weitere Beilagen für den BauantragWEAusarbeitung weiterer für den Antrag auf Baubewilligung erforderlicher Unterlagen (z.B.Brandschutzkonzept, Belichtungsnachweis, Belüftungsnachweis,Fassadenabwicklungen, Vidierungsparien usw.).Kommentar: Als Grundleistung ist die Anfertigung von Einreichplänen in der für dasbehördliche Bewilligungsverfahren erforderlichen Anzahl an Gleichstücken zu sehen.Als optionale Leistung ist die Erstellung von zusätzlichen Ausfertigungen fürbeschleunigte Bauverfahren, Anrainer/-innen und weiteren Belegexemplaren zu sehen.Antragsbeilagen für sonstige BewilligungsverfahrenWEAusarbeitung weiterer für den Antrag auf Erteilung von zusätzlich erforderlichenbehördlichen Bewilligungen erforderlicher Pläne (z.B. Gewerberecht, Wasserrecht,Naturschutz, Denkmalschutz usw.).ZB.04.03.04.B Fluchtwegepläne WEGedruckt mit Ergo-Sum www.ergo-sum.at - www.architektenleistungen.at Ausdruck 21.1.2009 - 12:01 - Seite 8


LeistungskatalogLK 23 - Architekturleistungen gemäß HIA 7/2008 (BAIK), ergänzt um LV detailliertID TLTeilleistungIV-WLKZPErstellung bzw. Aktualisieren der Fluchtwegepläne, Maßstab M 1:100, in Abstimmung mitden Erfordernissen der behördlichen Auflagen.B.04.03.05.BAlarmpläneWEErstellung bzw. Aktualisieren der Alarmpläne, in der Regel im Maßstab 1:100, inAbstimmung mit den Erfordernissen der behördlichen Auflagen.B.04.03.06.BBrandschutzkonzeptErstellung bzw. Aktualisierung eines Brandschutzkonzepts in Abstimmungmit den Erfordernissen der Behörde.WEB.04.03.07.AB.04.03.08.BB.04.03.09.AB.04.03.10.BBaubeschreibungWEErstellung der Baubeschreibung zum Bauansuchen gemäß einschlägigen Vorschriften.Integration von FachplanungenWEIntegration von im Zuge des baulichen Bewilligungsverfahrens zusätzlich erforderlichenLeistungen von Fachplanern / Fachplanerinnen (Bodengutachten, Statik, Bauphysik,Haustechnik und dgl.) durch Informationserteilung und Abstimmungsleistungen.Kommentar: Die Erstellung allfälliger bauphysikalischer Berechnungen oder desEnergieausweisessind im Leistungsbild Bauphysik enthalten.Zusammenstellen Einreichunterlagen, AntragstellungWEZusammenstellung der Unterlagen für den Antrag auf Baubewilligung, sowie Verfassungund Einbringung eines solchen Antrages.Zusätzliche Einreichunterlagen IV ZErhebung von Adressdaten, Einholung von Einverständniserklärungen Dritter oderMitwirkung an der Einholung solcher Erklärungen, Beschaffung von Grundbuch- oderHandelsregistersauszügen und dgl.B.04.03.10.CErstellung von NachweisenErstellung von Flächen-, Belichtungs- oder Belüftungsnachweisen und dgl.WEB.04.03.10.DB.04.03.10.EB.04.03.11.AB.04.03.12.BB.04.03.13.BB.04.03.14.BErstellen von Zusatzunterlagen für BehördenWEErstellen besonderer von der Behörde geforderter Unterlagen, die über den üblichenUmfang der Projektunterlagen hinausgehen, wie z. B. Perspektiven, Fotomontagen,Visualisierungen, Modelle, Atteste und dgl.Einholen von Gutachten und Vidierungen IV ZDurchführung von Erhebungen und Einholung von Gutachten oder Vidierungsvermerkenbei von der Baubehörde beigezogenen Amts-/ Sachverständigen und Dritten.Durchführung von Erhebungen bei der Baubehörde nach Antragstellung.Bauverhandlung IV ZTeilnahme an der Bauverhandlung zur Interessenwahrung des Auftraggebers / derAuftraggeberin.Prüfung Verhandlungsschrift und Baubescheid IV ZPrüfung der Verhandlungsschrift und des Baubescheids.Sonstige Verhandlung IV ZTeilnahme an der mündlichen Verhandlung zur Interessenwahrung des Auftraggebers /der Auftraggeberin.Prüfung sonstiger Schriftstücke IV ZPrüfung der Verhandlungsschrift und allfälliger Bescheide aus der mündlichenVerhandlung.B.04.03.15.BVereinfachte VerfahrenTätigkeiten im Zusammenhang mit der Durchführung von vereinfachtenBaubewilligungsverfahren.WEB.04.03.16.BZusätzliche Maßnahmen nach der Bauverhandlung IV ZBearbeitung von Einwendungen und Einsprüchen, Mitwirkung bei Berufungs- undDevolutionsverfahren, Einholung von Rechtsmittelverzichten der Parteien,Rechtskraftbestätigungen etc.Gedruckt mit Ergo-Sum www.ergo-sum.at - www.architektenleistungen.at Ausdruck 21.1.2009 - 12:01 - Seite 9


LeistungskatalogLK 23 - Architekturleistungen gemäß HIA 7/2008 (BAIK), ergänzt um LV detailliertID TLTeilleistungIV-WLKZPB.04.03.18.BNachführen der KostenberechnungWENachführen der Kostenberechnung des Entwurfes aufgrund der Ergebnisse desBaubewilligungsverfahrens.B.04.03.19.BB.04.03.20.BNachführen der TerminplanungNachführen der Terminplanung auf Grund der Ergebnisse desBaubewilligungsverfahrens.BeschreibungErstellung von Beschreibungen wie z.B. des Projekts, städtebaulicherEntwurfsüberlegungen, Erläuterung der Verkehrsanbindung etc.WEWEB.04.03.21.BB.04.03.25.AÖffentlichkeitsarbeit IV ZMitwirkung an Informationsveranstaltungen (Informationen an Bürger/-innen,Versammlungen mit Anrainer/-innen etc.)Besprechungen mit AG und NutzendenTeilnahme an Planungsbesprechungen mit Auftraggeber/ -in und / oder Nutzer/ -innengruppen und an der Planung beteiligten Dritten (Sonderfachleute).Gegebenenfalls Protokollierung der Besprechungen mit Evidenthaltung offener Punkteund Versand der Protokolle.B.04.04 Ausführungs- und DetailplanungB.04.04.01.AB.04.04.02.AB.04.04.03.AB.04.04.04.BB.04.04.05.AB.04.04.05.BB.04.04.06.BAusführungspläneWEZeichnerische Darstellung des Objektes in Form von Ausführungs- undDetailzeichnungen auf Grundlage des genehmigten Entwurfes unter Berücksichtigungder behördlichen Bewilligungen mit den für die Erstellung der Leistungsverzeichnisseerforderlichen und für die Ausführung wesentlichen Angaben.Darstellung in den jeweils erforderlichen Maßstäben mit Eintragung der erforderlichenMaßangaben, Materialbestimmungen und sonstigen Beschriftungen.Integration der FachplanungenWEIntegration der Leistungen von Fachplanern/-planerinnen in die Ausführungs- undDetailzeichnungen mit den für die Erstellung der Leistungsverzeichnisse erforderlichenund für die Ausführung wesentlichen Angaben.Prüfung von WerkzeichnungenWEPrüfung von Plänen nicht an der Planung fachlich Beteiligter auf Übereinstimmung mitden Ausführungsplänen (Werkzeichnungen von Unternehmen, Aufstellungs- undFundamentpläne von Maschinenlieferanten und dgl.) und Integration in die Planung.Stichprobenartige Überprüfung der wesentlichen Maßangaben (z.B. Einbaumaße,Materialien und Ausführungsdetails). Die Überprüfungstiefe konzentriert sich dabei aufdie für die Gestaltung wesentlichen Teile. Eine Haftung des Architekten / der Architektinfür Fehler der Fachplaner ist ausdrücklich ausgeschlossen.Prüfung von AusführungsunterlagenWEPrüfung von Ausführungsunterlagen von Sonderfachleuten, deren Inhalte nicht in dieAusführungspläne des Architekten / der Architektin eingearbeitet werden (z.B.Schalungspläne).Stichprobenartige Überprüfung der wesentlichen Maßangaben (z.B. Einbaumaße,Materialien und Ausführungsdetails). Die Überprüfungstiefe konzentriert sich dabei aufdie für die Gestaltung wesentlichen Teile. Eine Haftung des Architekten / der Architektinfür Fehler der Fachplaner ist ausdrücklich ausgeschlossen.TerminplanungWEFortschreiben des Ausführungsterminplans und Aktualisieren von Zwischenterminen alsGrundlage für Kostenermittlung und Ausschreibung.Vertiefte TerminplanungWEVerdichtung des Ausführungsterminplans zu einer detaillierten gewerkeweisen,einzelleistungsbezogenen Darstellung.Organisation PlanverteilungIVErstellen und laufende Aktualisierung der Struktur für die Planverteilung. Organisationund Koordination der Vervielfältigung und Verteilung von Detail- undAusführungszeichnungen.Gedruckt mit Ergo-Sum www.ergo-sum.at - www.architektenleistungen.at Ausdruck 21.1.2009 - 12:01 - Seite 10


LeistungskatalogLK 23 - Architekturleistungen gemäß HIA 7/2008 (BAIK), ergänzt um LV detailliertID TLTeilleistungIV-WLKZPKommentar: In herkömmlicher oder digitaler Form, je nach Vereinbarung.B.04.04.20.AB.04.05Besprechungen mit AG und NutzendenTeilnahme an Planungsbesprechungen mit Auftraggeber/ -in und / oder Nutzer/ -innengruppen und an der Planung beteiligten Dritten (Sonderfachleuten).Kostenermittlungsgrundlagen, Ausschreibungen und VergabenVorbemerkungen:Leistungsumfang Leistungsverzeichnisse:Die Erstellung von Leistungsverzeichnissen versteht sich inklusive Zusammenstellungder Grundlagen,im Wesentlichen sind das folgende Leistungen:Informationsaufnahme:- das Ermitteln aller Begleitumstände der geplanten Arbeiten wie das Vorhan-denseinvon zum Abbruch bestimmten Objekten, das Vorhandensein von entsorgungspflichtigenMaterialien, Stand des Grundwasserspiegels, Bodenbeschaffenheit des Baugrundes inBezug auf die Tragfähigkeit und chemische Zusammensetzung, Notwendigkeit vonSonderfundierungsmassnahmen und dgl.- das Einholen von relevanten Informationen und Planunterlagen von Planern undKonsulenten der einzelnen Fachgebiete wie Statik, Elektrotechnik, HKLS, Bauphysik unddgl.- Prüfung der Unterlagen, die Basis für die Erstellung von den Leistungsbeschreibungenbilden in Bezug auf Vollständigkeit und erforderliche Genauigkeit.Fragenstellungen:Erfassen der wesentlichen kostenrelevanten Fragen, die aus den der Ausschreibungzugrunde gelegten Unterlagen nicht hervorgehen, samt Übermittlung von Hinweisen, diezur weiteren Durcharbeitung und Verbesserung des Planungsstandes dienen, samthierfür erforderlicher Abstimmung mit dem Planersteller.Abstimmung und Koordination:Abstimmung und Koordination mit anderen an der Planung fachlich Beteiligten(Sonderfachleute) zwecks:- Definieren der Leistungsabgrenzung zwischen den Leistungsverzeichnissen desArchitekten und den Leistungsverzeichnissen der Planer von einzelnen Fachgebieten wieElektrotechnik, HKLS und dgl.- Ermittlung von erforderlichen Leistungen in den Berührungsbereichen zwischen denRohbau-, Ausbau- und haustechnischen Gewerken.Erklärungen über den Genauigkeitsgrad der Ausarbeitungen:Nicht Erfassbares:Zur Zeitpunkt der Erstellung von Ausarbeitungen nicht zur Verfügung stehendeInformationen verursachen das Fehlen oder das mengenmäßig unzureichendeErfassung von einzelnen Leistungen in den Leistungsverzeichnissen. Um dieseAuswirkung zu minimieren werden in den Ausarbeitungen diverse Leistungen vorsorglicherfasst und die Mengen dazu geschätzt.Nicht Erfasstes:Dem unvermeidlichen Umstand dass die Ausarbeitungen nicht alle Leistungen lückenloserfassen wird begegnet indem man die ermittelten Mengen mit Reservezuschlägeversieht.Zusätzliche Vorbemerkungen:Genauigkeit der MengenermittlungKommentar: Die Nummerierung dieses Leistungskataloges entspricht jener der HIA.Somit können die Leistungen dieses Leistungskataloges den in der HIA enthaltenenLeistungen hinzugefügt werden.B.04.05.01.AErstellung von LeistungsverzeichnissenWEErmittlung der Mengen und Massen als Grundlage für die Aufstellung derLeistungsverzeichnisse, auch unter Verwendung der Beiträge anderer an der Planungfachlich Beteiligter (Sonderfachleute).Aufstellung von ausschreibungsreifen Leistungsverzeichnissen mitLeistungsbeschreibungen, positionsweise nach Gewerken, gegebenenfalls unterGedruckt mit Ergo-Sum www.ergo-sum.at - www.architektenleistungen.at Ausdruck 21.1.2009 - 12:01 - Seite 11


LeistungskatalogLK 23 - Architekturleistungen gemäß HIA 7/2008 (BAIK), ergänzt um LV detailliertID TLTeilleistungIV-WLKZPVerwendung standardisierter Leistungsbeschreibungen.B.04.05.01.BB.04.05.02.BB.04.05.03.BB.04.05.04.AB.04.05.05.BB.04.05.06.BB.04.05.07.BB.04.05.08.BB.04.05.09.AB.04.05.09.BFunktionale LeistungsbeschreibungWEErstellung der Ausschreibungsunterlagen als funktionale Leistungsbeschreibung (alsAlternative zu B0405-01 A Erstellung von Leistungsverzeichnissen"), z.B. als detaillierteBeschreibung aller Materialien und Konstruktionen (Raumblätter), insbesondere imHinblick auf Pauschal- oder Globalvergaben.Kommentar: Leistungsverzeichnisse und Leistungsbeschreibungen, die in denLeistungsumfang von Sonderfachleuten fallen, sind durch dieser Position nicht umfasst.Bis zum Vorliegen gesicherter Erfahrungswerte empfehlen wir eine Abschätzung derZeitaufwendungen in einer Gliederung der zu erwartenden "kleinen - mittleren - großen"Leistungsverzeichnisse. Die Position "Funktionale Leistungsbeschreibung" kann sowohlEinzelgewerke als auch Gesamtleistungsbeschreibungen für Generalunternehmerbetreffen. Für diese Form der Leistungsbeschreibung werden keine Massen ermittelt; dieLeistungen werden nicht detailliert beschrieben.Abstimmung von LeistungsverzeichnissenIVAbstimmung und Koordination der Leistungsverzeichnisse und Kostenanschläge deranderen an der Planung fachlich Beteiligten (Sonderfachleute).Alternative LeistungsbeschreibungenWEAufstellen von Leistungsbeschreibungen für Ausführungsalternativen folgender Bereiche:Kommentar: Hier sind insbesondere Parallelausschreibungen gemeint (z.B. Trockenbauim Leistungsverzeichnis Baumeisterarbeiten enthalten und gleichzeitige Verfassungeines eigenen LVs).Zusammenstellung der AusschreibungsunterlagenIVZusammenstellung der Ausschreibungsunterlagen (Leistungsbeschreibungen, Pläneetc.) für alle Leistungsbereiche in gedruckter und/oder digitaler Form alsVervielfältigungsvorlage.KostenanschlagWEErmittlung der Herstellungskosten nach ortsüblichen Preisen auf Basis derLeistungsverzeichnisse und unter Verwendung der Kostenanschläge der anderen an derPlanung fachlich Beteiligten (Sonderfachleute) als Kostenanschlag (z.B. nach ÖNORM B1801-1) (mit einer Genauigkeit von ca. +/- 10% für Neubauten und ca. +/-15% fürUmbauten). Überprüfung auf Übereinstimmung mit der freigegebenenKostenberechnung.Kommentar: Es wird empfohlen fest zu halten, wenn der Kostenanschlag auf Daten(Messergebnissen, Erhebungen, Mengenermittlungen, etc.) basiert, die vomAuftraggeber beigestellt werden. Jedenfalls ist darauf hinzuweisen, dass auch mitEinhaltung der in der ÖNORM definierten Genauigkeiten keine Kostengarantieabgegeben werden kann.Überarbeitung von KostenermittlungsgrundlagenWEÜberarbeiten und Nachführen von Kostenermittlungsgrundlagen bzw.Leistungsbeschreibungen aufgrund geänderter Anforderungen bzw. aus anderenUmständen, die der Architekt / die Architektin nicht zu vertreten hat.Erkundung des InteressentenkreisesIVErkunden des Interessentenkreises vor Durchführung der Ausschreibung unterBerücksichtigung des Leistungsumfangs und des Terminrahmens.Kommentar: Empfohlen wird die Honorierung nach tatsächlichem Aufwand.ÜberprüfungIVÜberprüfung der fachlichen Qualifikationen und Bonität von Interessenten.Kommentar: Eine genaue Festlegung der zu prüfenden Interessenten und desPrüfumfangs sollte mit dem Auftraggeber / der Auftraggeberin vereinbart werden.Durchführung der AusschreibungIVVervielfältigen der Ausschreibungsunterlagen und Durchführung der Ausschreibung bzw.Einladung zur Angebotsabgabe und Bearbeiten von Anfragen von Bietern / Bieterinnenwährend der Angebotsphase.Ausschreibung nach BundesvergabegesetzIVErweitertes Leistungsbild für die Durchführung der Ausschreibung unter Einhaltung desBundesvergabegesetzes.Gedruckt mit Ergo-Sum www.ergo-sum.at - www.architektenleistungen.at Ausdruck 21.1.2009 - 12:01 - Seite 12


LeistungskatalogLK 23 - Architekturleistungen gemäß HIA 7/2008 (BAIK), ergänzt um LV detailliertID TLTeilleistungIV-WLKZPKommentar: Die Honorierung sollte je ausgegebenem Leistungsverzeichnis erfolgen.B.04.05.10.AB.04.05.10.BB.04.05.10.CAngebotsprüfung und VergabevorschlagIVÜberprüfung und Bewertung der Angebote, einschließlich allenfalls erforderlicherklärender Gespräche mit den Bietern / Bieterinnen und Erstellung eines Preisspiegelsund des Vergabevorschlages.Kommentar: Bei funktionalen Ausschreibungen sind von den Bietern / Bieterinnenangegebene Mengen und Massen nicht zu überprüfen.Angebotsprüfung u. Vergabevorschlag nach BVergGIVErweitertes Leistungsbild für die Durchführung der Angebotsprüfung und desVergabevorschlages unter Einhaltung des Bundesvergabegesetzes.Kommentar: Die Honorierung sollte je abgegebenem Anbot erfolgen.Vertiefte AngebotsprüfungIVDurchführung der vertieften Angebotsprüfung gemäß ÖNORM A 2050 oder BVergG.Kommentar: Die Honorierung sollte je vertieft geprüftem Anbot erfolgen.B.04.05.11.BVerhandlung mit Bietern / BieterinnenWahrnehmung der Interessen des/der Auftraggebers/Auftraggeberin beiVergabeverhandlungen.IVB.04.05.12.BB.04.05.20.AB.04.05.21Wiederholung von AusschreibungenIVWiederholung von Ausschreibungen bzw. Einladungen zur Angebotslegung z.B. für denFall, dass eine nicht ausreichende Anzahl von Angeboten eingegangen ist oder ausanderen Gründen, die vom Architekten / von der Architektin nicht zu vertreten sind.Besprechungen mit AG und NutzendenTeilnahme an Planungsbesprechungen mit Auftraggeber/ -in und / oder Nutzer/ -innengruppen und an der Planung beteiligten Dritten (Sonderfachleuten). GegebenenfallsProtokollierung der Besprechungen mit Evidenthaltung offener Punkte und Versand derProtokolle.Erstellung von detaillierten Leistungsverzeichnissen (Einzelgewerke)nklusive MengenermittlungErstellung von ausschreibungsreifen Leistungsverzeichnissen mit Leistungsbeschreibungen,positionsweise nach Gewerken, gegebenenfalls unter Verwen-dungstandardisierter Leistungsbeschreibungen.B.04.05.21.01 AufschliessungErmittlung der Mengen und Massen für die detaillierten Leistungsverzeichnisse, auchunter Verwendung der Beiträge anderer an der Planung fachlich Beteiligter(Sonderfachleute).Die LV s und die Mengenermittlungen werden zunächst als Vorabzüge erstellt, nachKonsultationen mit Bauherren korrigiert und an laufende Planung (Einarbeiten von neuenPlanständen) angepasst. Zum Schluss werden sie kontrolliert, korrigiert und alsEndausfertigung fertig gestellt.B.04.05.21.01AB.04.05.21.01BLV BaugrunduntersuchungenLeistungsverzeichnis inklusive Mengen für die BaugrunduntersuchungenLV AbbrucharbeitenLeistungsverzeichnis inklusive Mengen für die AbbrucharbeitenB.04.05.21.02 Bauwerk-RohbauB.04.05.21.02AB.04.05.21.02BB.04.05.21.02CLV SonderfundierungsarbeitenLeistungsverzeichnis inklusive Mengen für die SonderfundierungsarbeitenLV BaumeisterarbeitenLeistungsverzeichnis inklusive Mengen für die BaumeisterarbeitenLV konstruktiven StahlbauLeistungsverzeichnis inklusive Mengen für konstruktiven StahlbauGedruckt mit Ergo-Sum www.ergo-sum.at - www.architektenleistungen.at Ausdruck 21.1.2009 - 12:01 - Seite 13


LeistungskatalogLK 23 - Architekturleistungen gemäß HIA 7/2008 (BAIK), ergänzt um LV detailliertID TLB.04.05.21.02DTeilleistungB.04.05.21.03 Bauwerk-TechnikLV ZimmermeisterarbeitenLeistungsverzeichnis inklusive Mengen für ZimmermeisterarbeitenIV-WLKZPB.04.05.21.03AB.04.05.21.03BB.04.05.21.03CB.04.05.21.03DLV ElektroinstallationsarbeitenLeistungsverzeichnis inklusive Mengen für die ElektroinstallationsarbeitenLV HKLS-InstallationsarbeitenLeistungsverzeichnis inklusive Mengen für die HKLS-InstallationsarbeitenLV AufzügeLeistungsverzeichnis inklusive Mengen Massen für AufzügeLV RolltreppenLeistungsverzeichnis inklusive Mengen für RolltreppenB.04.05.21.04 Bauwerk-AusbauB.04.05.21.04AB.04.05.21.04BB.04.05.21.04CB.04.05.21.04DB.04.05.21.04EB.04.05.21.04EB.04.05.21.04B.04.05.21.04B.04.05.21.04B.04.05.21.04B.04.05.21.04B.04.05.21.04B.04.05.21.04B.04.05.21.04B.04.05.21.04B.04.05.21.04HLV SchwarzdeckerarbeitenLeistungsverzeichnis inklusive Mengen für die SchwarzdeckerarbeitenLV DachdeckerarbeitenLeistungsverzeichnis inklusive Mengen für die DachdeckerarbeitenLV SpenglerarbeitenLeistungsverzeichnis inklusive Mengen für die SpenglerarbeitenLV FliesenlegerarbeitenLeistungsverzeichnis inklusive Mengen für die FliesenlegerarbeitenLV NatursteinarbeitenLeistungsverzeichnis inklusive Mengen für die NatursteinarbeitenLV KunststeinarbeitenLeistungsverzeichnis inklusive Mengen für die KunststeinarbeitenLV SchlosserarbeitenLeistungsverzeichnis inklusive Mengen für die SchlosserarbeitenLV ToreLeistungsverzeichnis inklusive Mengen für die ToreLV SchrankenanlagenLeistungsverzeichnis inklusive Mengen für die SchrankenanlagenLV ÜberladebrückenLeistungsverzeichnis inklusive Mengen für die ÜberladebrückenLV automatischen TürenLeistungsverzeichnis inklusive Mengen für die automatischen TürenLV ZaunanlageLeistungsverzeichnis inklusive Mengen für die ZaunanlageLV SchallschutzwändeLeistungsverzeichnis inklusive Mengen für die SchallschutzwändeLV SchließanlageLeistungsverzeichnis inklusive Mengen für die SchließanlageLV DoppelbödenLeistungsverzeichnis inklusive Mengen für die DoppelbödenLV BautischlerarbeitenLeistungsverzeichnis inklusive Mengen für die BautischlerarbeitenGedruckt mit Ergo-Sum www.ergo-sum.at - www.architektenleistungen.at Ausdruck 21.1.2009 - 12:01 - Seite 14


LeistungskatalogLK 23 - Architekturleistungen gemäß HIA 7/2008 (BAIK), ergänzt um LV detailliertID TLB.04.05.21.04HTeilleistungLV MöbeltischlerarbeitenLeistungsverzeichnis inklusive Mengen für die MöbeltischlerarbeitenIV-WLKZPB.04.05.21.04HB.04.05.21.04HB.04.05.21.04HB.04.05.21.04IB.04.05.21.04JB.04.05.21.04KB.04.05.21.04KB.04.05.21.04KB.04.05.21.04KB.04.05.21.04LB.04.05.21.04B.04.05.21.04B.04.05.21.04NB.04.05.21.04NB.04.05.21.04NB.04.05.21.04NB.04.05.21.04NB.04.05.21.04B.04.05.21.04PB.04.05.21.04RB.04.05.21.04SLV Innentüren aus HolzLeistungsverzeichnis inklusive Mengen für die Innentüren aus HolzLV mobile TrennwändeLeistungsverzeichnis inklusive Mengen für mobile TrennwändeLV HolzinnenstiegenLeistungsverzeichnis inklusive Mengen für HolzinnenstiegenLV Lichtelemente im DachbereichLeistungsverzeichnis inklusive Mengen für die Lichtelemente im Dachbereich(Lichtkuppeln, Lichtbänder)LV HolzfußbödenLeistungsverzeichnis inklusive Mengen für die HolzfußbödenLV TrockenbauarbeitenLeistungsverzeichnis inklusive Mengen für die TrockenbauarbeitenLV Büro-SystemtrennwändeLeistungsverzeichnis inklusive Mengen für die Büro-SystemtrennwändeLV Büro-SchranktrennwändeLeistungsverzeichnis inklusive Mengen für die Büro-SchranktrennwändeLV baulichen BrandschutzLeistungsverzeichnis inklusive Mengen für baulichen BrandschutzLV FassadenverkleidungenLeistungsverzeichnis inklusive Mengen für FassadenverkleidungenLV Beschichtungen auf Holz und MetallLeistungsverzeichnis inklusive Mengen für die Beschichtungen auf Holz und MetallLV Beschichtungen auf Mauerwerk, Putz und BetonLeistungsverzeichnis inklusive Mengen für die Beschichtungen auf Mauerwerk, Putz undBetonLV BodenbelägeLeistungsverzeichnis inklusive Mengen für die BodenbelägeLV textilen BodenbelägeLeistungsverzeichnis inklusive Mengen für die textilen BodenbelägeLV Bodenbeläge aus LinolLeistungsverzeichnis inklusive Mengen für die Bodenbeläge aus LinolLV Bodenbeläge aus KunststoffLeistungsverzeichnis inklusive Mengen für die Bodenbeläge aus KunststoffLV Bodenbeläge aus KautschukLeistungsverzeichnis inklusive Mengen für die Bodenbeläge aus KautschukLV Fenster, Portale, Fassaden aus HolzLeistungsverzeichnis inklusive Mengen für die Fenster, Portale, Fassaden aus HolzLV Fenster, Portale, Fassaden aus AluLeistungsverzeichnis inklusive Mengen für die Fenster, Portale, Fassaden aus AluLV Fenster, Portale, Fassaden aus KunststoffLeistungsverzeichnis inklusive Mengen für die Fenster, Portale, Fassaden aus KunststoffLV Fenster, Portale, Fassaden aus Holz-AluGedruckt mit Ergo-Sum www.ergo-sum.at - www.architektenleistungen.at Ausdruck 21.1.2009 - 12:01 - Seite 15


LeistungskatalogLK 23 - Architekturleistungen gemäß HIA 7/2008 (BAIK), ergänzt um LV detailliertID TLTeilleistungIV-WLKZPB.04.05.21.04TB.04.05.21.04UB.04.05.21.04LV Sanierung von Fenstern und TürenLeistungsverzeichnis inklusive Mengen für die Sanierung von Fenstern und TürenLV beweglichen Abschlüsse von Fenstern (Sonnenschutz)Leistungsverzeichnis inklusive Mengen für die beweglichen Abschlüsse von Fenstern(Sonnenschutz)LV BeschilderungLeistungsverzeichnis inklusive Mengen für die BeschilderungB.04.05.21.06 AußenanlagenB.04.05.21.06AB.04.05.21.06BB.04.05.21.06CB.04.05.21.99LV AußenanlagenarbeitenLeistungsverzeichnis inklusive Mengen für AußenanlagenarbeitenLV AsphaltierungsarbeitenLeistungsverzeichnis inklusive Mengen für AsphaltierungsarbeitenLV GartengestaltungLeistungsverzeichnis inklusive Mengen für GartengestaltungSonstigesErstellung von Leistungsverzeichnissen inklusive Mengenermittlung für andere Gewerke(wie Meisterkabinen, Sportanlagen, Sonderbeschichtungen und dgl.) oder Teilbereicheder einzelnen Gewerke wie Erdarbeiten, Außenanlagenarbeiten, Asphaltarbeiten, MessundRegeltechnik und dgl.B.04.05.21.99A ....B.04.05.21.99B ....B.04.05.21.99C ....B.04.05.22Erstellung von detaillierten Leistungsverzeichnissen (Einzelgewerke)ohne MengenermittlungErstellung von ausschreibungsreifen Leistungsverzeichnissen mit Leistungsbeschreibungen,positionsweise nach Gewerken, gegebenenfalls unter Verwen-dungstandardisierter Leistungsbeschreibungen.Ohne Ermittlung der Mengen und Massen.Die Leistungsverzeichnisse werden zunächst als Vorabzüge erstellt, nach Konsultationenmit Bauherren korrigiert und an laufende Planung (Einarbeiten von neuen Planständen)angepasst. Zum Schluss werden sie kontrolliert, korrigiert und als Endausfertigung fertiggestellt.B.04.05.22.01 AufschliessungB.04.05.22.01AB.04.05.22.01BLV BaugrunduntersuchungenLeistungsverzeichnis ohne Mengenermittlung für die BaugrunduntersuchungenLV AbbrucharbeitenLeistungsverzeichnis ohne Mengenermittlung für die AbbrucharbeitenB.04.05.22.02 Bauwerk-RohbauB.04.05.22.02AB.04.05.22.02BB.04.05.22.02CB.04.05.22.02DLV SonderfundierungsarbeitenLeistungsverzeichnis ohne Mengenermittlung für die SonderfundierungsarbeitenLV BaumeisterarbeitenLeistungsverzeichnis ohne Mengenermittlung für die BaumeisterarbeitenLV konstruktiven StahlbauLeistungsverzeichnis ohne Mengenermittlung für konstruktiven StahlbauLV ZimmermeisterarbeitenLeistungsverzeichnis ohne Mengenermittlung für ZimmermeisterarbeitenGedruckt mit Ergo-Sum www.ergo-sum.at - www.architektenleistungen.at Ausdruck 21.1.2009 - 12:01 - Seite 16


LeistungskatalogLK 23 - Architekturleistungen gemäß HIA 7/2008 (BAIK), ergänzt um LV detailliertID TLTeilleistungB.04.05.22.03 Bauwerk-TechnikIV-WLKZPB.04.05.22.03AB.04.05.22.03BB.04.05.22.03CB.04.05.22.03DLV ElektroinstallationsarbeitenLeistungsverzeichnis ohne Mengenermittlung für die ElektroinstallationsarbeitenLV HKLS-InstallationsarbeitenLeistungsverzeichnis ohne Mengenermittlung für die HKLS-InstallationsarbeitenLV AufzügeLeistungsverzeichnis ohne Mengenermittlung Massen für AufzügeLV RolltreppenLeistungsverzeichnis ohne Mengenermittlung für RolltreppenB.04.05.22.04 Bauwerk-AusbauB.04.05.22.04AB.04.05.22.04BB.04.05.22.04CB.04.05.22.04DB.04.05.22.04EB.04.05.22.04EB.04.05.22.04B.04.05.22.04B.04.05.22.04B.04.05.22.04B.04.05.22.04B.04.05.22.04B.04.05.22.04B.04.05.22.04B.04.05.22.04B.04.05.22.04HB.04.05.22.04HLV SchwarzdeckerarbeitenLeistungsverzeichnis ohne Mengenermittlung für die SchwarzdeckerarbeitenLV DachdeckerarbeitenLeistungsverzeichnis ohne Mengenermittlung für die DachdeckerarbeitenLV SpenglerarbeitenLeistungsverzeichnis ohne Mengenermittlung für die SpenglerarbeitenLV FliesenlegerarbeitenLeistungsverzeichnis ohne Mengenermittlung für die FliesenlegerarbeitenLV NatursteinarbeitenLeistungsverzeichnis ohne Mengenermittlung für die NatursteinarbeitenLV KunststeinarbeitenLeistungsverzeichnis ohne Mengenermittlung für die KunststeinarbeitenLV SchlosserarbeitenLeistungsverzeichnis ohne Mengenermittlung für die SchlosserarbeitenLV ToreLeistungsverzeichnis ohne Mengenermittlung für die ToreLV SchrankenanlagenLeistungsverzeichnis ohne Mengenermittlung für die SchrankenanlagenLV ÜberladebrückenLeistungsverzeichnis ohne Mengenermittlung für die ÜberladebrückenLV automatischen TürenLeistungsverzeichnis ohne Mengenermittlung für die automatischen TürenLV ZaunanlageLeistungsverzeichnis ohne Mengenermittlung für die ZaunanlageLV SchallschutzwändeLeistungsverzeichnis ohne Mengenermittlung für die SchallschutzwändeLV SchließanlageLeistungsverzeichnis ohne Mengenermittlung für die SchließanlageLV DoppelbödenLeistungsverzeichnis ohne Mengenermittlung für die DoppelbödenLV BautischlerarbeitenLeistungsverzeichnis ohne Mengenermittlung für die BautischlerarbeitenLV MöbeltischlerarbeitenLeistungsverzeichnis ohne Mengenermittlung für die MöbeltischlerarbeitenGedruckt mit Ergo-Sum www.ergo-sum.at - www.architektenleistungen.at Ausdruck 21.1.2009 - 12:01 - Seite 17


LeistungskatalogLK 23 - Architekturleistungen gemäß HIA 7/2008 (BAIK), ergänzt um LV detailliertID TLB.04.05.22.04HTeilleistungLV Innentüren aus HolzLeistungsverzeichnis ohne Mengenermittlung für die Innentüren aus HolzIV-WLKZPB.04.05.22.04HB.04.05.22.04HB.04.05.22.04IB.04.05.22.04JB.04.05.22.04KB.04.05.22.04KB.04.05.22.04KB.04.05.22.04KB.04.05.22.04LB.04.05.22.04B.04.05.22.04B.04.05.22.04NB.04.05.22.04NB.04.05.22.04NB.04.05.22.04NB.04.05.22.04NB.04.05.22.04B.04.05.22.04PB.04.05.22.04RB.04.05.22.04SLV mobile TrennwändeLeistungsverzeichnis ohne Mengenermittlung für mobile TrennwändeLV HolzinnenstiegenLeistungsverzeichnis ohne Mengenermittlung für HolzinnenstiegenLV Lichtelemente im DachbereichLeistungsverzeichnis ohne Mengenermittlung für die Lichtelemente im Dachbereich(Lichtkuppeln, Lichtbänder)LV HolzfußbödenLeistungsverzeichnis ohne Mengenermittlung für die HolzfußbödenLV TrockenbauarbeitenLeistungsverzeichnis ohne Mengenermittlung für die TrockenbauarbeitenLV Büro-SystemtrennwändeLeistungsverzeichnis ohne Mengenermittlung für die Büro-SystemtrennwändeLV Büro-SchranktrennwändeLeistungsverzeichnis ohne Mengenermittlung für die Büro-SchranktrennwändeLV baulichen BrandschutzLeistungsverzeichnis ohne Mengenermittlung für baulichen BrandschutzLV FassadenverkleidungenLeistungsverzeichnis ohne Mengenermittlung für FassadenverkleidungenLV Beschichtungen auf Holz und MetallLeistungsverzeichnis ohne Mengenermittlung für die Beschichtungen auf Holz und MetallLV Beschichtungen auf Mauerwerk, Putz und BetonLeistungsverzeichnis ohne Mengenermittlung für die Beschichtungen auf Mauerwerk,Putz und BetonLV BodenbelägeLeistungsverzeichnis ohne Mengenermittlung für die BodenbelägeLV textilen BodenbelägeLeistungsverzeichnis ohne Mengenermittlung für die textilen BodenbelägeLV Bodenbeläge aus LinolLeistungsverzeichnis ohne Mengenermittlung für die Bodenbeläge aus LinolLV Bodenbeläge aus KunststoffLeistungsverzeichnis ohne Mengenermittlung für die Bodenbeläge aus KunststoffLV Bodenbeläge aus KautschukLeistungsverzeichnis ohne Mengenermittlung für die Bodenbeläge aus KautschukLV Fenster, Portale, Fassaden aus HolzLeistungsverzeichnis ohne Mengenermittlung für die Fenster, Portale, Fassaden ausHolzLV Fenster, Portale, Fassaden aus AluLeistungsverzeichnis ohne Mengenermittlung für die Fenster, Portale, Fassaden aus AluLV Fenster, Portale, Fassaden aus KunststoffLeistungsverzeichnis ohne Mengenermittlung für die Fenster, Portale, Fassaden ausKunststoffLV Fenster, Portale, Fassaden aus Holz-AluLeistungsverzeichnis ohne Mengenermittlung für die Fenster, Portale, Fassaden ausHolz-AluGedruckt mit Ergo-Sum www.ergo-sum.at - www.architektenleistungen.at Ausdruck 21.1.2009 - 12:01 - Seite 18


LeistungskatalogLK 23 - Architekturleistungen gemäß HIA 7/2008 (BAIK), ergänzt um LV detailliertID TLTeilleistungIV-WLKZPB.04.05.22.04TB.04.05.22.04UB.04.05.22.04LV Sanierung von Fenstern und TürenLeistungsverzeichnis ohne Mengenermittlung für die Sanierung von Fenstern und TürenLV beweglichen Abschlüsse von Fenstern (Sonnenschutz)Leistungsverzeichnis ohne Mengenermittlung für die beweglichen Abschlüsse vonFenstern (Sonnenschutz)LV BeschilderungLeistungsverzeichnis ohne Mengenermittlung für die BeschilderungB.04.05.22.06 AußenanlagenB.04.05.22.06AB.04.05.22.06BB.04.05.22.06CB.04.05.22.99LV AußenanlagenarbeitenLeistungsverzeichnis ohne Mengenermittlung für AußenanlagenarbeitenLV AsphaltierungsarbeitenLeistungsverzeichnis ohne Mengenermittlung für AsphaltierungsarbeitenLV GartengestaltungLeistungsverzeichnis ohne Mengenermittlung für GartengestaltungSonstigesErstellung von Leistungsverzeichnissen ohne Mengenermittlung für andere Gewerke (wieMeisterkabinen, Sportanlagen, Sonderbeschichtungen und dgl.) oder Teilbereiche dereinzelnen Gewerke wie Erdarbeiten, Außenanlagenarbeiten, Asphaltarbeiten, Mess- undRegeltechnik und dgl.B.04.05.22.99A ....B.04.05.22.99B ....B.04.05.22.99C ....B.04.05.23Ermittlung der Mengen und MassenErmittlung der Mengen und Massen für die detaillierten Leistungsverzeichnisse, auchunter Verwendung der Beiträge anderer an der Planung fachlich Beteiligter(Sonderfachleute).B.04.05.23.01 AufschliessungB.04.05.23.01AB.04.05.23.01BMassenermittlung BaugrunduntersuchungenErmittlung der Mengen und Massen für die BaugrunduntersuchungenMassenermittlung AbbrucharbeitenErmittlung der Mengen und Massen für die AbbrucharbeitenB.04.05.23.02 Bauwerk-RohbauB.04.05.23.02AB.04.05.23.02BB.04.05.23.02CB.04.05.23.02DMassenermittlung SonderfundierungsarbeitenErmittlung der Mengen und Massen für die SonderfundierungsarbeitenMassenermittlung BaumeisterarbeitenErmittlung der Mengen und Massen für die BaumeisterarbeitenMassenermittlung konstruktiven StahlbauErmittlung der Mengen und Massen für konstruktiven StahlbauMassenermittlung ZimmermeisterarbeitenErmittlung der Mengen und Massen für ZimmermeisterarbeitenB.04.05.23.03 Bauwerk-TechnikB.04.05.23.03AB.04.05.23.03BMassenermittlung ElektroinstallationsarbeitenErmittlung der Mengen und Massen für die ElektroinstallationsarbeitenMassenermittlung HKLS-InstallationsarbeitenErmittlung der Mengen und Massen für die HKLS-InstallationsarbeitenGedruckt mit Ergo-Sum www.ergo-sum.at - www.architektenleistungen.at Ausdruck 21.1.2009 - 12:01 - Seite 19


LeistungskatalogLK 23 - Architekturleistungen gemäß HIA 7/2008 (BAIK), ergänzt um LV detailliertID TLTeilleistungIV-WLKZPB.04.05.23.03CMassenermittlung AufzügeErmittlung der Mengen und Massen Massen für AufzügeB.04.05.23.03DMassenermittlung RolltreppenErmittlung der Mengen und Massen für RolltreppenB.04.05.23.04 Bauwerk-AusbauB.04.05.23.04AB.04.05.23.04BB.04.05.23.04CB.04.05.23.04DB.04.05.23.04EB.04.05.23.04EB.04.05.23.04B.04.05.23.04B.04.05.23.04B.04.05.23.04B.04.05.23.04B.04.05.23.04B.04.05.23.04B.04.05.23.04B.04.05.23.04B.04.05.23.04HB.04.05.23.04HB.04.05.23.04HB.04.05.23.04HB.04.05.23.04HMassenermittlung SchwarzdeckerarbeitenErmittlung der Mengen und Massen für die SchwarzdeckerarbeitenMassenermittlung DachdeckerarbeitenErmittlung der Mengen und Massen für die DachdeckerarbeitenMassenermittlung SpenglerarbeitenErmittlung der Mengen und Massen für die SpenglerarbeitenMassenermittlung FliesenlegerarbeitenErmittlung der Mengen und Massen für die FliesenlegerarbeitenMassenermittlung NatursteinarbeitenErmittlung der Mengen und Massen für die NatursteinarbeitenMassenermittlung KunststeinarbeitenErmittlung der Mengen und Massen für die KunststeinarbeitenMassenermittlung SchlosserarbeitenErmittlung der Mengen und Massen für die SchlosserarbeitenMassenermittlung ToreErmittlung der Mengen und Massen für die ToreMassenermittlung SchrankenanlagenErmittlung der Mengen und Massen für die SchrankenanlagenMassenermittlung ÜberladebrückenErmittlung der Mengen und Massen für die ÜberladebrückenMassenermittlung automatischer TürenErmittlung der Mengen und Massen für die automatischen TürenMassenermittlung ZaunanlageErmittlung der Mengen und Massen für die ZaunanlageMassenermittlung SchallschutzwändeErmittlung der Mengen und Massen für die SchallschutzwändeMassenermittlung SchließanlageErmittlung der Mengen und Massen für die SchließanlageMassenermittlung DoppelbödenErmittlung der Mengen und Massen für die DoppelbödenMassenermittlung BautischlerarbeitenErmittlung der Mengen und Massen für die BautischlerarbeitenMassenermittlung MöbeltischlerarbeitenErmittlung der Mengen und Massen für die MöbeltischlerarbeitenMassenermittlung Innentüren aus HolzErmittlung der Mengen und Massen für die Innentüren aus HolzMassenermittlung mobiler TrennwändeErmittlung der Mengen und Massen für mobile TrennwändeMassenermittlung HolzinnenstiegenGedruckt mit Ergo-Sum www.ergo-sum.at - www.architektenleistungen.at Ausdruck 21.1.2009 - 12:01 - Seite 20


LeistungskatalogLK 23 - Architekturleistungen gemäß HIA 7/2008 (BAIK), ergänzt um LV detailliertID TLTeilleistungIV-WLKZPErmittlung der Mengen und Massen für HolzinnenstiegenB.04.05.23.04IB.04.05.23.04JB.04.05.23.04KB.04.05.23.04KB.04.05.23.04KB.04.05.23.04KB.04.05.23.04LB.04.05.23.04B.04.05.23.04B.04.05.23.04NB.04.05.23.04NB.04.05.23.04NB.04.05.23.04NB.04.05.23.04NB.04.05.23.04B.04.05.23.04PB.04.05.23.04RB.04.05.23.04SB.04.05.23.04TMassenermittlung Lichtelemente im DachbereichErmittlung der Mengen und Massen für die Lichtelemente im Dachbereich (Lichtkuppeln,Lichtbänder)Massenermittlung HolzfußbödenErmittlung der Mengen und Massen für die HolzfußbödenMassenermittlung TrockenbauarbeitenErmittlung der Mengen und Massen für die TrockenbauarbeitenMassenermittlung Büro-SystemtrennwändeErmittlung der Mengen und Massen für die Büro-SystemtrennwändeMassenermittlung Büro-SchranktrennwändeErmittlung der Mengen und Massen für die Büro-SchranktrennwändeMassenermittlung baulicher BrandschutzErmittlung der Mengen und Massen für baulichen BrandschutzMassenermittlung FassadenverkleidungenErmittlung der Mengen und Massen für FassadenverkleidungenMassenermittlung Beschichtungen auf Holz und MetallErmittlung der Mengen und Massen für die Beschichtungen auf Holz und MetallMassenermittlung Beschichtungen auf Mauerwerk, Putz und BetonErmittlung der Mengen und Massen für die Beschichtungen auf Mauerwerk, Putz undBetonMassenermittlung BodenbelägeErmittlung der Mengen und Massen für die BodenbelägeMassenermittlung textiler BodenbelägeErmittlung der Mengen und Massen für die textilen BodenbelägeMassenermittlung Bodenbeläge aus LinolErmittlung der Mengen und Massen für die Bodenbeläge aus LinolMassenermittlung Bodenbeläge aus KunststoffErmittlung der Mengen und Massen für die Bodenbeläge aus KunststoffMassenermittlung Bodenbeläge aus KautschukErmittlung der Mengen und Massen für die Bodenbeläge aus KautschukMassenermittlung Fenster, Portale, Fassaden aus HolzErmittlung der Mengen und Massen für die Fenster, Portale, Fassaden aus HolzMassenermittlung Fenster, Portale, Fassaden aus AluErmittlung der Mengen und Massen für die Fenster, Portale, Fassaden aus AluMassenermittlung Fenster, Portale, Fassaden aus KunststoffErmittlung der Mengen und Massen für die Fenster, Portale, Fassaden aus KunststoffMassenermittlung Fenster, Portale, Fassaden aus Holz-AluErmittlung der Mengen und Massen für die Fenster, Portale, Fassaden aus Holz-AluMassenermittlung Sanierung von Fenstern und TürenErmittlung der Mengen und Massen für die Sanierung von Fenstern und TürenB.04.05.23.04UMassenermittlung beweglicher Abschlüsse von Fenstern(Sonnenschutz)Ermittlung der Mengen und Massen für die beweglichen Abschlüsse von Fenstern(Sonnenschutz)B.04.05.23.04 Massenermittlung BeschilderungGedruckt mit Ergo-Sum www.ergo-sum.at - www.architektenleistungen.at Ausdruck 21.1.2009 - 12:01 - Seite 21


LeistungskatalogLK 23 - Architekturleistungen gemäß HIA 7/2008 (BAIK), ergänzt um LV detailliertID TLTeilleistungIV-WLKZPErmittlung der Mengen und Massen für die BeschilderungB.04.05.23.06 AußenanlagenB.04.05.23.06AB.04.05.23.06BB.04.05.23.06CB.04.05.23.99Massenermittlung AußenanlagenarbeitenErmittlung der Mengen und Massen für AußenanlagenarbeitenMassenermittlung AsphaltierungsarbeitenErmittlung der Mengen und Massen für AsphaltierungsarbeitenMassenermittlung GartengestaltungErmittlung der Mengen und Massen für GartengestaltungSonstigesErmittlung der Mengen und Massen für andere Gewerke (wie Meisterkabinen,Sportanlagen, Sonderbeschichtungen und dgl.) oder Teilbereiche der einzelnen Gewerkewie Erdarbeiten, Außenanlagenarbeiten, Asphaltarbeiten, Mess- und Regeltechnik unddgl.B.04.05.23.99A ....B.04.05.23.99B ....B.04.05.23.99C ....B.04.05.24Erstellung von funktionalen Leistungsbeschreibungen für Einzelgewerke,ohne MengenermittlungErstellung von funktionalen Leistungsbeschreibungen für einzelne Gewerke alsGrundlage für Anbotserstellung durch ausführende Firmen.Auch unter Verwendung der Beiträge anderer an der Planung fachlich Beteiligter(Sonderfachleute).Die funktionalen Leistungsbeschreibungen für einzelne Gewerke werden zunächst alsVorabzüge erstellt, nach Konsultationen mit Bauherren korrigiert und an laufendePlanung (Einarbeiten von neuen Planständen) angepasst. Zum Schluss werden siekontrolliert, korrigiert und als Endausfertigung fertig gestellt.B.04.05.24.01 AufschliessungB.04.05.24.01AB.04.05.24.01BFunktionale LB BaugrunduntersuchungenFunktionale Leistungsbeschreibung für die BaugrunduntersuchungenFunktionale LB AbbrucharbeitenFunktionale Leistungsbeschreibung für die AbbrucharbeitenB.04.05.24.02 Bauwerk-RohbauB.04.05.24.02AB.04.05.24.02BB.04.05.24.02CB.04.05.24.02DFunktionale LB SonderfundierungsarbeitenFunktionale Leistungsbeschreibung für die SonderfundierungsarbeitenFunktionale LB BaumeisterarbeitenFunktionale Leistungsbeschreibung für die BaumeisterarbeitenFunktionale LB konstruktiven StahlbauFunktionale Leistungsbeschreibung für konstruktiven StahlbauFunktionale LB ZimmermeisterarbeitenFunktionale Leistungsbeschreibung für ZimmermeisterarbeitenB.04.05.24.03 Bauwerk-TechnikB.04.05.24.03AB.04.05.24.03BB.04.05.24.03CFunktionale LB ElektroinstallationsarbeitenFunktionale Leistungsbeschreibung für die ElektroinstallationsarbeitenFunktionale LB HKLS-InstallationsarbeitenFunktionale Leistungsbeschreibung für die HKLS-InstallationsarbeitenFunktionale LB AufzügeFunktionale Leistungsbeschreibung für AufzügeGedruckt mit Ergo-Sum www.ergo-sum.at - www.architektenleistungen.at Ausdruck 21.1.2009 - 12:01 - Seite 22


LeistungskatalogLK 23 - Architekturleistungen gemäß HIA 7/2008 (BAIK), ergänzt um LV detailliertID TLTeilleistungIV-WLKZPB.04.05.24.03DFunktionale LB RolltreppenFunktionale Leistungsbeschreibung für RolltreppenB.04.05.24.04 Bauwerk-AusbauB.04.05.24.04AB.04.05.24.04BB.04.05.24.04CB.04.05.24.04DB.04.05.24.04EB.04.05.24.04EB.04.05.24.04B.04.05.24.04B.04.05.24.04B.04.05.24.04B.04.05.24.04B.04.05.24.04B.04.05.24.04B.04.05.24.04B.04.05.24.04B.04.05.24.04HB.04.05.24.04HB.04.05.24.04HB.04.05.24.04HB.04.05.24.04HFunktionale LB SchwarzdeckerarbeitenFunktionale Leistungsbeschreibung für die SchwarzdeckerarbeitenFunktionale LB DachdeckerarbeitenFunktionale Leistungsbeschreibung für die DachdeckerarbeitenFunktionale LB SpenglerarbeitenFunktionale Leistungsbeschreibung für die SpenglerarbeitenFunktionale LB FliesenlegerarbeitenFunktionale Leistungsbeschreibung für die FliesenlegerarbeitenFunktionale LB NatursteinarbeitenFunktionale Leistungsbeschreibung für die NatursteinarbeitenFunktionale LB KunststeinarbeitenFunktionale Leistungsbeschreibung für die KunststeinarbeitenFunktionale LB SchlosserarbeitenFunktionale Leistungsbeschreibung für die SchlosserarbeitenFunktionale LB ToreFunktionale Leistungsbeschreibung für die ToreFunktionale LB SchrankenanlagenFunktionale Leistungsbeschreibung für die SchrankenanlagenFunktionale LBLV ÜberladebrückenFunktionale Leistungsbeschreibung für die ÜberladebrückenFunktionale LB automatischen TürenFunktionale Leistungsbeschreibung für die automatischen TürenFunktionale LB ZaunanlageFunktionale Leistungsbeschreibung für die ZaunanlageFunktionale LB SchallschutzwändeFunktionale Leistungsbeschreibung für die SchallschutzwändeFunktionale LB SchließanlageFunktionale Leistungsbeschreibung für die SchließanlageFunktionale LB DoppelbödenFunktionale Leistungsbeschreibung für die DoppelbödenFunktionale LB BautischlerarbeitenFunktionale Leistungsbeschreibung für die BautischlerarbeitenFunktionale LB MöbeltischlerarbeitenFunktionale Leistungsbeschreibung für die MöbeltischlerarbeitenFunktionale LB Innentüren aus HolzFunktionale Leistungsbeschreibung für die Innentüren aus HolzFunktionale LB mobile TrennwändeFunktionale Leistungsbeschreibung für mobile TrennwändeFunktionale LB HolzinnenstiegenFunktionale Leistungsbeschreibung für HolzinnenstiegenB.04.05.24.04I Funktionale LB Lichtelemente im DachbereichGedruckt mit Ergo-Sum www.ergo-sum.at - www.architektenleistungen.at Ausdruck 21.1.2009 - 12:01 - Seite 23


LeistungskatalogLK 23 - Architekturleistungen gemäß HIA 7/2008 (BAIK), ergänzt um LV detailliertID TLB.04.05.24.04JB.04.05.24.04KB.04.05.24.04KB.04.05.24.04KB.04.05.24.04KB.04.05.24.04LB.04.05.24.04B.04.05.24.04B.04.05.24.04NB.04.05.24.04NB.04.05.24.04NB.04.05.24.04NB.04.05.24.04NB.04.05.24.04B.04.05.24.04PB.04.05.24.04RB.04.05.24.04SB.04.05.24.04TB.04.05.24.04UB.04.05.24.04TeilleistungIV-WLFunktionale Leistungsbeschreibung für die Lichtelemente im Dachbereich (Lichtkuppeln,Lichtbänder)Funktionale LB HolzfußbödenFunktionale Leistungsbeschreibung für die HolzfußbödenFunktionale LB TrockenbauarbeitenFunktionale Leistungsbeschreibung für die TrockenbauarbeitenFunktionale LB Büro-SystemtrennwändeFunktionale Leistungsbeschreibung für die Büro-SystemtrennwändeFunktionale LB Büro-SchranktrennwändeFunktionale Leistungsbeschreibung für die Büro-SchranktrennwändeFunktionale LB baulichen BrandschutzFunktionale Leistungsbeschreibung für baulichen BrandschutzFunktionale LB FassadenverkleidungenFunktionale Leistungsbeschreibung für FassadenverkleidungenFunktionale LB Beschichtungen auf Holz und MetallFunktionale Leistungsbeschreibung für die Beschichtungen auf Holz und MetallFunktionale LB Beschichtungen auf Mauerwerk, Putz und BetonFunktionale Leistungsbeschreibung für die Beschichtungen auf Mauerwerk, Putz undBetonFunktionale LB BodenbelägeFunktionale Leistungsbeschreibung für die BodenbelägeFunktionale LB textilen BodenbelägeFunktionale Leistungsbeschreibung für die textilen BodenbelägeFunktionale LB Bodenbeläge aus LinolFunktionale Leistungsbeschreibung für die Bodenbeläge aus LinolFunktionale LB Bodenbeläge aus KunststoffFunktionale Leistungsbeschreibung für die Bodenbeläge aus KunststoffFunktionale LB Bodenbeläge aus KautschukFunktionale Leistungsbeschreibung für die Bodenbeläge aus KautschukFunktionale LB Fenster, Portale, Fassaden aus HolzFunktionale Leistungsbeschreibung für die Fenster, Portale, Fassaden aus HolzFunktionale LB Fenster, Portale, Fassaden aus AluFunktionale Leistungsbeschreibung für die Fenster, Portale, Fassaden aus AluFunktionale LB Fenster, Portale, Fassaden aus KunststoffFunktionale Leistungsbeschreibung für die Fenster, Portale, Fassaden aus KunststoffFunktionale LB Fenster, Portale, Fassaden aus Holz-AluFunktionale Leistungsbeschreibung für die Fenster, Portale, Fassaden aus Holz-AluFunktionale LB Sanierung von Fenstern und TürenFunktionale Leistungsbeschreibung für die Sanierung von Fenstern und TürenFunktionale LB beweglichen Abschlüsse von Fenstern (Sonnenschutz)Funktionale Leistungsbeschreibung für die beweglichen Abschlüsse von Fenstern(Sonnenschutz)Funktionale LB BeschilderungFunktionale Leistungsbeschreibung für die BeschilderungKZPB.04.05.24.06 AußenanlagenGedruckt mit Ergo-Sum www.ergo-sum.at - www.architektenleistungen.at Ausdruck 21.1.2009 - 12:01 - Seite 24


LeistungskatalogLK 23 - Architekturleistungen gemäß HIA 7/2008 (BAIK), ergänzt um LV detailliertID TLTeilleistungIV-WLKZPB.04.05.24.06AFunktionale LB AußenanlagenarbeitenFunktionale Leistungsbeschreibung für AußenanlagenarbeitenB.04.05.24.06BFunktionale LB AsphaltierungsarbeitenFunktionale Leistungsbeschreibung für AsphaltierungsarbeitenB.04.05.24.06CFunktionale LB GartengestaltungFunktionale Leistungsbeschreibung für GartengestaltungB.04.05.24.99SonstigesErstellung von funktionalen Leistungsbeschreibungen ohne Mengenermittlung für andereGewerke (wie Meisterkabinen, Sportanlagen, Sonderbeschichtungen und dgl.) oderTeilbereiche der einzelnen Gewerke wie Erdarbeiten, Außenanlagenarbeiten,Asphaltarbeiten, Mess- und Regeltechnik und dgl.B.04.05.24.99A ....B.04.05.24.99B ....B.04.05.24.99C ....B.04.05.25B.04.05.25.01B.04.05.26B.04.05.26.01B.04.05.27B.04.05.27.01B.04.05.27.01AErstellung von detaillierten, gewerkeübergreifendenLeistungsbeschreibungenAufstellung von ausschreibungsreifen Leistungsbeschreibungen über mehrere Gewerke,frei textiert, mit Angabe von allen für die Preisbildung relevanten Um-ständen unddetaillierter Beschreibung von gewünschten Konstruktionen, Materialien, Produkten undAusführungsarten.Die Leistungsbeschreibungen werden zunächst als Vorabzüge erstellt, nachKonsultationen mit Bauherren korrigiert und an laufende Planung (Einarbeiten von neuenPlanständen) angepasst. Zum Schluss werden sie kontrolliert, korrigiert und alsEndausfertigung fertig gestellt.Generalunternehmer-LeistungsbeschreibungAls Vertragsgrundlage für Vergabe der Leistung zu einem pauschalierten Preis, eventuellunterteilt in mehrere Unterpauschalbeträge für z.B. Baumeisterarbeiten, Ausbaugewerke,Aufzüge, Elektroinstallationsarbeiten, HKLS-Installationsarbeiten usw. Ohne ermittlungder Mengen und Massen.Erstellung gewerkeübergreifende Funktionalbeschr.Aufstellung von ausschreibungsreifen Leistungsbeschreibungen über mehrere Gewerke,frei textiert, mit Angabe von allen gewünschten Funktionen des Bau-werkes und allen fürdie Preisbildung relevanten Umständen. Gegebenenfalls wird ein bestehendesReferenzbauwerk als Vertragsgrundlage genannt. Ohne ermittlung der Mengen undMassen.Gewerkeübergreifende FunktionalbeschreibungAls Vertragsgrundlage für Vergabe der Leistung zu einem pauschalierten Preis, eventuellunterteilt in mehrere Unterpauschalbeträge für z.B. Baumeisterarbeiten, Ausbaugewerke,Aufzüge, Elektroinstallationsarbeiten, HKLS-Installationsarbeiten usw. Ohne Ermittlungder Mengen und Massen.Erstellung eines KostenanschlagesErmittlung der Herstellungskosten nach ortsüblichen Preisen auf Basis der Leistungsverzeichnisseund unter Verwendung der Kostenanschläge der anderen an derPlanung fachlich Beteiligten (Sonderfachleute) als Kostenanschlag (z.B. nach ÖNORM B1801-1).Kostenanschlag anhand detaillierter Leistungsverz. 05.02Erstellung von Prognosekosten mittels Auspreisung von vorhandenen detaillierten, mitMengen versehenen Leistungsverzeichnissen (gemäß Punkt 05.02) mitErfahrungspreisen, die bei anderen, technisch, regional und in sonstiger Hinsichtvergleichbaren Bauvorhaben gewonnen wurden. Abrechnung nach Anzahl derausgepreisten Leistungsverzeichnisse mit Unter-scheidung der der LV-Größen.Kostenanschlag kleines LVKostenanschlag / Prognosekosten für ein kleines Leistungsverzeichnis mit bis zu 80Positionen.Gedruckt mit Ergo-Sum www.ergo-sum.at - www.architektenleistungen.at Ausdruck 21.1.2009 - 12:01 - Seite 25


LeistungskatalogLK 23 - Architekturleistungen gemäß HIA 7/2008 (BAIK), ergänzt um LV detailliertID TLTeilleistungIV-WLKZPB.04.05.27.01BB.04.05.27.01CB.04.05.27.02B.04.05.27.03B.04.05.27.04B.04.05.27.05B.04.05.28B.04.05.28.01Kostenanschlag mittleres LVKostenanschlag / Prognosekosten für ein mittleres Leistungsverzeichnis mit bis über 80und bis zu 400 Positionen.Kostenanschlag großes LVKostenanschlag / Prognosekosten für ein großes Leistungsverzeichnis mit bis über 80und bis zu 400 Positionen.Kostenanschlag anhand detaillierter Leistungsverzeichnisse 05.03Erstellung von Prognosekosten mittels Auspreisung von vorhandenen detaillierten, nichtmit Mengen versehenen Leistungsverzeichnissen für Einzelgewerke gemäß Punkt 05.03.Inklusive grober Abschätzung der Mengen und mit Erfahrungspreisen, die bei anderen,größenmäßg, technisch, regional und in sonstiger Hinsicht vergleichbaren Bauvorhabengewonnen wurden.Der angebotene Kostenanschlag versteht sich für alle Leistungen des Projektes.Kostenanschlag anhand funktionalen Leistungsbeschreibungen 05.05Erstellung von Prognosekosten mittels Auspreisung von vorhandenen funktionalen, nichtmit Mengen versehenen Leistungsbeschreibungen für Einzelgewerke gemäß Punkt05.05.Mit Erfahrungspreisen, die bei anderen, größenmäßg, technisch, regional und insonstiger Hinsicht vergleichbaren Bauvorhaben gewonnen wurden.Der angebotene Kostenanschlag versteht sich für alle Leistungen des Projektes.Kostenanschlag anhand GU-Leistungsbeschreibung 05.06Erstellung von Prognosekosten mittels Auspreisung von der vorhandenen, nicht mitMengen versehenen, gewerkeübergreifenden Generalunternehmer-Leistungsbeschreibung gemäß Punkt 05.06.Mit Erfahrungspreisen, die bei anderen, größenmäßg, technisch, regional und insonstiger Hinsicht vergleichbaren Bauvorhaben gewonnen wurden.Der angebotene Kostenanschlag versteht sich für alle Leistungen des Projektes.Kostenanschlag anhand Funktionalbeschreibung 05.07Erstellung von Prognosekosten mittels Auspreisung von der vorhandenen, nicht mitMengen versehenen, gewerkeübergreifenden Funktional-Leistungsbeschreibung gemäßPunkt 05.07.Mit einem Erfahrungspreis, der von anderen, größenmäßg, technisch, regional und insonstiger Hinsicht vergleichbaren Bauvorhaben abgeleitet wurde.Der angebotene Kostenanschlag versteht sich für alle Leistungen des Projektes.Überprüfung und Bewertung der AngeboteDie Angebotsprüfungen und Preisspiegel beziehen sich auf Angebote, die an-hand vondetaillierten Leistungsverzeichnissen erstellt wurden.AngebotsprüfungErstellung einer rechnerischer Angebotsprüfung, bestehend im Wesentlichen aus:- Überprüfung der angebotenen Einzelpreise bezüglich grober Fehler aufgrund von Irrtum(unüblich kleine oder unüblich große Beträge),- rechnerischer Überprüfung der Richtigkeit von den in die Leistungsverzeichnisseeingetragenen Teilsummenbildungen, Seitenüberträge und sonstigen Summenbildungen,- Protokollierung aller vorgefundenen Angebotsfehler,- Rücksprache mit den Anbietern bezüglich der vorgefundenen Angebotsfehler,- Erneuter Angebotsprüfung nach eingelangten Angebotskorrekturen seitens derAnbieter.Erstellung einer Angebotsprüfung in Bezug auf die Qualitätsanforderungen, be-stehendim Wesentlichen aus:- Überprüfung der Bieterlücken in Bezug auf Gleichwertigkeit der angebotenen Produktebzw. Konstruktionsarten mit den in den Leistungsverzeichnissen angeführten Produkten,Leistungsmerkmalen, Konstruktionsarten und dgl.- Überprüfung der eingelangten Alternativangebote.B.04.05.28.01AB.04.05.28.01BAngebotsprüfung kleines LV / bis 6 AnbieterAngebotsprüfung für ein kleines Leistungsverzeichnis mit bis zu 80 ausgepreistenPositionen und nicht mehr als 6 Anbietern.Angebotsprüfung kleines LV / 6-12 AnbieterGedruckt mit Ergo-Sum www.ergo-sum.at - www.architektenleistungen.at Ausdruck 21.1.2009 - 12:01 - Seite 26


LeistungskatalogLK 23 - Architekturleistungen gemäß HIA 7/2008 (BAIK), ergänzt um LV detailliertID TLTeilleistungIV-WLKZPPositionen und 6 bis 12 Anbietern.B.04.05.28.01DB.04.05.28.01EB.04.05.28.01B.04.05.28.01HB.04.05.28.02B.04.05.28.02AB.04.05.28.02BB.04.05.28.02DB.04.05.28.02EB.04.05.28.02B.04.05.28.02HAngebotsprüfung mittleres LV / bis 6 AnbieterAngebotsprüfung für ein mittleres Leistungsverzeichnis mit über 80 und bis 400ausgepreisten Positionen und nicht mehr als 6 Anbietern.Angebotsprüfung mittleres LV / 6-12 AnbieterAngebotsprüfung für ein mittleres Leistungsverzeichnis mit über 80 und bis 400ausgepreisten Positionen und und 6 bis 12 Anbietern.Angebotsprüfung großes LV / bis 6 AnbieterAngebotsprüfung für ein großes Leistungsverzeichnis mit über 400 ausgepreistenPositionen und nicht mehr als 6 Anbietern.Angebotsprüfung großes LV / 6-12 AnbieterAngebotsprüfung für ein großes Leistungsverzeichnis mit über 400 ausgepreistenPositionen und und 6 bis 12 Anbietern.PreisspiegelErstellung von tabellarischer Zusammenstellung der angebotenen Preise mehrererAnbieter mit zumindest folgenden Informationen:- Angabe von Reihung der Teile der Angebote (z.B. einzelne Leistungsgruppen,Unterleistungsgruppen) und Gesamtangebote,- Angabe von Differenzen (prozentuell und als absolute Differenzbeträge) zwi-schenPreisen der einzelnen Anbieter für Teile der Angebote (z.B. einzelne Leistungsgruppen,Unterleistungsgruppen) und Gesamtangebote,- Aufzeigen von Bestpreisen bei einzelnen LV-Positionen,- Darstellen von Reihungsänderungen der einzelnen Angebote aufgrund vonBerücksichtigung der Alternativpositionen und Eventualpositionen.Preisspiegel kleines LV / bis 6 AnbieterPreisspiegel für ein kleines Leistungsverzeichnis mit bis zu 80 ausgepreisten Positionenund nicht mehr als 6 Anbietern.Preisspiegel kleines LV / 6-12 AnbieterPreisspiegel für ein kleines Leistungsverzeichnis mit bis zu 80 ausgepreisten Positionenund 6 bis 12 Anbietern.Preisspiegel mittleres LV / bis 6 AnbieterPreisspiegel für ein mittleres Leistungsverzeichnis mit über 80 und bis 400 ausgepreistenPositionen und nicht mehr als 6 Anbietern.Preisspiegel mittleres LV / 6-12 AnbieterPreisspiegel für ein mittleres Leistungsverzeichnis mit über 80 und bis 400 ausgepreistenPositionen und und 6 bis 12 Anbietern.Preisspiegel großes LV / bis 6 AnbieterPreisspiegel für ein großes Leistungsverzeichnis mit über 400 ausgepreisten Positionenund nicht mehr als 6 Anbietern.Preisspiegel großes LV / 6-12 AnbieterPreisspiegel für ein großes Leistungsverzeichnis mit über 400 ausgepreisten Positionenund und 6 bis 12 Anbietern.B.04.06 Künstlerische OberleitungB.04.06.01.AKünstlerische OberleitungÜberwachung der Herstellung in Hinblick auf die Sicherstellung der Umsetzung desEntwurfs. Letzte Klärung von funktionellen und gestalterischen Einzelheiten während derPlanung und der Ausführung. Mitwirkung an der Schlussabnahme des Bauwerkesunmittelbar nach dessen Fertigstellung im Einvernehmen mit der örtlichen Bauaufsicht.Die künstlerische Oberleitung umfasst nicht die Obliegenheiten der ÖrtlichenBauaufsicht.Kommentar: Die Leistung der Künstlerischen Oberleitung umfasst keine Tätigkeiten ausdem Bereich der ÖBA.B.04.06.10.A Besprechungen mit AG und NutzendenGedruckt mit Ergo-Sum www.ergo-sum.at - www.architektenleistungen.at Ausdruck 21.1.2009 - 12:01 - Seite 27


LeistungskatalogLK 23 - Architekturleistungen gemäß HIA 7/2008 (BAIK), ergänzt um LV detailliertID TLTeilleistungIV-WLKZPB.04.20 Sonstige LeistungenTeilnahme an Planungsbesprechungen mit Auftraggeber/ -in und /oder Nutzer/ -innengruppen und an der Planung beteiligten Dritten (Sonderfachleuten).Gegebenenfalls Protokollierung der Besprechungen mit Evidenthaltung offener Punkteund Versand der Protokolle.B.04.20.01.BB.04.20.02.BPlanungsergänzung Wunsch AG WE ZWeiterführen der Ausführungspläne durch Einarbeiten von Maß- undAusführungsänderungen, Darstellen von Mobiliar und Einrichtungen nach Angabe und imEinvernehmen mit AG.Brandschutzpläne WE ZErstellen von Brandschutzplänen nach Absprache mit der zuständigen Behörde.B.04.20.03.BSonstige PläneWEErstellen bzw. Aufbereiten sonstiger Pläne gemäß Spezifikation.Kommentar: Es wird empfohlen, die Anzahl, den Inhalt und den Umfang derPlandarstellung genau zu beschreiben.ZB.04.20.04.BUnterlagen Benützungsbewilligung WE ZAusarbeiten der Unterlagen für die Erwirkung der Benützungsbewilligung,Zusammenstellen der Unterlagen anderer fachlich Beteiligter, Erstellen des Ansuchensund Abgabe bei der Behörde.B.04.20.05.AArchivierung ProjektunterlagenWEZusammenstellen und Übergabe von Unterlagen an die Auftraggeberin / denAuftraggeber.Kommentar: Die Art und der Umfang der Unterlagen sollte genau vereinbart werden.ZB.04.20.06.BKonfliktmanagement Bauphase IV ZUnterstützung des Auftraggebers / der Auftraggeberin bei rechtlichenAuseinandersetzungen. Aufbereiten erforderlicher Unterlagen, Zusammenwirken mit demRechtsvertreter / der Rechtsvertreterin des Auftraggebers / der Auftraggeberin.Konfliktmanagement bei Auseinandersetzungen mit Nachbarn / Nachbarinnen, Firmenund sonstigen Beteiligten. Wahrung der Interessen des Auftraggebers / derAuftraggeberin in solchen Auseinandersetzungen.B.04.20.07.APlanübergabe CADWEÜbergabe sämtlicher Pläne sowohl in geplotteter Form (Papier) als auch elektronisch inForm eines Datenträgers. Die Übergabe der Pläne erfolgt als PDF-File.Kommentar: Die EDV-Kompatibilität mit dem System des Auftraggebers / derAuftraggeberin soll nachweislich vor Erstellung der CAD-Pläne sichergestellt werden.ZB.04.20.08.BWEZPlanübergabe CAD-Richtlinien BMWAÜbergabe sämtlicher Pläne sowohl in geplotteter Form (Papier)als auch elektronisch in Form eines Datenträgers, wobei für dieÜbergabe der Daten eine der folgenden Qualitäten zu vereinbaren ist:Lieferqualität Typ APläne bzw. Zeichnungen (Datenbestände), die mit einem CADSystem erstellt und imDXF-Format übergeben werden.Lieferqualität Typ BPläne bzw. Zeichnungen (Datenbestände),die mit AutoCAD, AutoCAD LTdie mit ArchiCAD 9 (oder höher)die mit Allplanoder einem anderen CAD-System, das Dateien im DWG-Format unmittelbar schreibenkann, erstellt und im DWG-Format übergeben werden.Lieferqualität Typ CPläne bzw. Zeichnungen (Datenbestände), gemäß der vomBundesministerium für Wirtschaft und Arbeit herausgegebenenzum Zeitpunkt der Anbotlegung gültigen Fassung der "Richtlinien CAD .Kommentar: Die aktuellen CAD-Richtlinen des BMWA sind de facto kaum einhaltbar. Essollte eine abgestufte Form des Datenaustausches vereinbart werden, z.B. Abstufung lt.Gedruckt mit Ergo-Sum www.ergo-sum.at - www.architektenleistungen.at Ausdruck 21.1.2009 - 12:01 - Seite 28


LeistungskatalogLK 23 - Architekturleistungen gemäß HIA 7/2008 (BAIK), ergänzt um LV detailliertID TLTeilleistungIV-WLKZPB.05 TragwerksplanungB.06 BaukoordinationBIG in Qualitäten A, B oder C. Die EDV-Kompatibilität mit dem System desAuftraggebers / der Auftraggeberin soll jedenfalls vor Erstellung der CAD - Plänesichergestellt werden.B.07 Technische GebäudeausstattungB.08 BauphysikB.08.10.01.AEnergieausweisErstellen des Energieausweises einschließlich der bauphysikalischen Ausarbeitung derzur Berechnung relevanten Bauteile.Verfassen der Dokumentation.C AusführungsphaseC.01 ProjektleitungC.02 ProjektsteuerungC.03 ProjektentwicklungC.04 Architekturleistung Örtliche BauaufsichtC.04.01 Grundsätzliche Interessensvertretung, allgemeine Koordination undDokumentationC.04.01.01.AC.04.01.02.BC.04.01.03.BC.04.01.04.BInteressensvertretungÖrtliche Vertretung der Interessen des Auftraggebers / der Auftraggeberin im Rahmeneines Bevollmächtigungsvertrages, einschließlich der Ausübung des Hausrechtes auf derBaustelle. Die örtliche Bauaufsicht umfasst nicht die Obliegenheiten der Bauführung.Kommentar: Eindeutige Klarstellung der Zugehörigkeit der ÖBA zum Auftraggeber / zurAuftraggeberin und NICHT zu den ausführenden Firmen (Qualitätskontrolle,Rechnungskorrekturen - Vollkaufmann!). Die Koordination und Verantwortlichkeit derAbstimmung der Bauaufsichten soll in den entsprechenden Verträgen abgestimmtwerden.Koordination FachbauaufsichtKoordinierung der Tätigkeiten der anderen an der Bauüberwachung beteiligtenSonderfachleute (Fachbauaufsichten)Umsetzung Vorgaben ProjektsteuerungUmsetzung der Vorgaben der Projektleitung/ -steuerung zur Projektorgansiation beiVerfahrensabläufen, Ordnungs- und Kennzeichnungssystem, Genehmigungsabläufe,Verteilersystem des Schriftverkehrs, Planlistenverfahren, etc. Die Örtliche Bauaufsichtumfasst dabei nicht die Obliegenheiten der Projektleitung/ -steuerung.Kommentar: Vor Vertragsabschluss sollten die entsprechenden Vorgaben derProjektsteuerung bekannt sein bzw. (falls die Projektsteuerung noch nicht bestellt seinsollte) in vergleichbaren Vorgaben berücksichtigt werden können. Je nach Art undUmfang der Vorgaben wird ein entsprechender Zu-/Abschlag bei den anderenTeilleistungen der ÖBA anzusetzen sein.In dieser Position sollten die Vorgaben der Projektsteuerung auf die vertraglichangesetzte Baudauer (bzw. Vertragsdauer der ÖBA) berücksichtigt werden.Prüfung UnterlagenÜbernahme der Unterlagen wie z.B. Pläne, Leistungsverzeichnisse, Montage-Werkzeichnungen und deren Prüfung auf Übereinstimmung mit den behördlichen undgesetzlichen Vorschreibungen, bedungenen technischen Vorschriften, samt Hinweis aufallenfalls festgestellte Abweichungen.Überprüfungstiefe standardmäßig in nachvollziehbaren Stichproben (ca. 10%). Im Fallenegativer Überprüfungsergebnisse sind darüber hinausgehende Überprüfungen (bis hinzur vollständigen Überprüfung bzw. Ersatzvornahme) kostenpflichtige Zusatzleistungen.Kommentar: Dem Auftraggeber / der Auftraggeberin wird empfohlen, kostenpflichtigeZusatzleistungen den Verursachenden anzulasten (Gegenrechnung, Abzugvom Werklohn).Gedruckt mit Ergo-Sum www.ergo-sum.at - www.architektenleistungen.at Ausdruck 21.1.2009 - 12:01 - Seite 29


LeistungskatalogLK 23 - Architekturleistungen gemäß HIA 7/2008 (BAIK), ergänzt um LV detailliertID TLTeilleistungIV-WLKZPC.04.01.05.BVertiefte Prüfung externer UnterlagenIVZusätzliche Überprüfungen auf offensichtliche Mängel hinsichtlich Zweckmäßigkeit,Wirtschaftlichkeit, sowie sonstige Projektanforderungen. Überprüfung derLeistungsverzeichnisse auf Übereinstimmung mit der Bau- undAusstattungsbeschreibung. Verfassung von Hinweisen an den/die Auftraggeber/-in, fallsbei der Überprüfung der Unterlagen erforderliche Ergänzungen, Änderungen oderBerichtigungen erkenntlich werden.Überprüfungstiefe standardmäßig in nachvollziehbaren Stichproben (ca. 10%). Im Fallenegativer Überprüfungsergebnisse sind darüber hinausgehende Überprüfungen (bis hinzur vollständigen Überprüfung bzw. Ersatzvornahme) kostenpflichtige Zusatzleistungen.Kommentar: Dem Auftraggeber / der Auftraggeberin wird empfohlen, kostenpflichtigeZusatzleistungenden Verursachenden anzulasten (Gegenrechnung, Abzugvom Werklohn).C.04.01.06.AC.04.01.06.BC.04.01.07.AC.04.01.08.BC.04.01.09.BC.04.01.10.BC.04.01.11.BC.04.01.12.BC.04.01.13.AKoordination BauablaufÖrtliche Koordination der Bauausführenden und aller Lieferungen und Leistungen mitdem Ziel des ungestörten Zusammenwirkens.Koordination externer AusführenderZusätzliche Koordination der Zusammenarbeit mit bildenden Künstlern / Künstlerinnen,Restauratoren/-innen, Innenarchitekten/-innen und weiteren Gestaltern / Gestalterinnen.Koordination und Leitung von Fachbauaufsichten.VerhandlungstätigkeitDirekte Verhandlungstätigkeit mit den ausführenden Unternehmen zur Abklärung derEinsatztermine und technischer Fragen der Ausführung. Weiterleitung und Erörterungübernommener Unterlagen an die ausführenden Firmen, Aufnahme offenerPlanungsfragen und Weiterleitung an die Ersteller/-innen der Ausführungsgrundlagen.Kommentar: Die Protokollierung der Verhandlungen wird als Nachweis der eigenenTätigkeit empfohlen.Dokumentation VerhandlungenNachweisliche Dokumentation der Verhandlungen mit den Unternehmen in besonderenAnlassfällen. Dokumentation der Unterlagenübergabe an die ausführendenUnternehmen.Kontrolle ArbeitsberechtigungenÜberwachung des Arbeitseinsatzes der ausführenden Unternehmen sowiestichprobenartige Überprüfung der Arbeitsberechtigungen von ausländischenArbeitskräften.BesprechungswesenEinberufung und Abhaltung von Baubesprechungen mit Protokollierung undEvidenzhaltung unerledigter Punkte bis zur deren Erledigung.Versand der Protokolle.Kommentar: Empfehlung zu "Endlosprotokollen" mit Fortführung unerledigter Punktestatt "Einzelprotokollierungen".Führung BaubuchFührung des Baubuches.Kommentar: Das Ziel der Baubuchführung sollte ausdrücklich geklärt werden, da dieDokumentation einer Baustelle über Protokolle, Bautagesberichte undEinzelkorrespondenz meistens hinreichend gegeben ist. Üblicherweise wird ein Baubuchbei Baustellen des Tiefbaues bzw. mit geringem Erfordernis einer ÖBA (Anwesenheit vorOrt) geführt.Evidenzhaltung UnterlagenFührung der Unterlagenevidenz (Pläne, Bewilligungen, Bauprotokolle,Besprechungsprotokolle, Meldungen und sonstige Berichte).Verteilung UnterlagenWeitergabe übernommener Unterlagen an die ausführenden Unternehmen.C.04.01.13.B Koordination Übergabe UnterlagenGedruckt mit Ergo-Sum www.ergo-sum.at - www.architektenleistungen.at Ausdruck 21.1.2009 - 12:01 - Seite 30


LeistungskatalogLK 23 - Architekturleistungen gemäß HIA 7/2008 (BAIK), ergänzt um LV detailliertID TLTeilleistungIV-WLKZPPlänen, Unterlagen usw. an den Auftragnehmer / die Auftragnehmerin und diebauausführenden Unternehmen (samt entsprechender Dokumentation).C.04.01.14.AC.04.01.16.BBeaufsichtigung AusführendeAllgemeine Beaufsichtigung der Tätigkeiten der ausführenden Unternehmen auf dieDauer ihrer Anwesenheit auf der Baustelle bis zum vertraglich vereinbartenFertigstellungstermin ihrer Leistungen.Kommentar: Fertigstellungstermin bzw. Übernahme als Behebung vonErfüllungsmängelnist eine Zusatzleistung zu Lasten der Verursacher dieser Mängel.Mitwirkung an integrierter PlaneraussageStellungnahme zu Leistungen oder Vorschlägen anderer Planungsbeteiligten hinsichtlichAuswirkungen auf die eigene Leistung. Die Integration der eigenen Stellungnahme in dieGesamtaussage ist nicht Bestandteil der Leistung der ÖBA. Dadurch sollen möglicheLeistungsstörungen aufgrund divergierender Ansätze (z.B. Schnittstellen, Inhalte)rechtzeitig erkannt werden und durch geeignete Maßnahmen Abhilfe geschaffen werden.Kommentar: Bei dieser Position sollten vor allem die Aufbauorganisation derProjektsteuerung berücksichtigt sowie Art und Anzahl der Projektbeteiligten mit derzugehörigen Mühewaltung abgeschätzt werden.C.04.01.17.BC.04.01.18.BSchriftverkehr mit Projektbeteiligten nach Vorgabe ProjektsteuerungDurchführen des auftragsbezogenen Schriftverkehrs mit allen Projektbeteiligten, der fürdie Tätigkeiten des Auftragnehmers erforderlich ist, in Abstimmung mit der Projektleitung/-steuerung.Kommentar: Bei dieser Position sollten vor allem die Aufbauorganisation derProjektsteuerung berücksichtigt sowie Art und Anzahl der Projektbeteiligten mit derzugehörigen Mühewaltung abgeschätzt werden.Mitwirkung an zusätzlichen BesprechungenMitwirken und Teilnehmen an sämtlichen Besprechungen, die für die Tätigkeiten derÖrtlichen Bauaufsicht erforderlich sind.Kommentar: Hier sollten vor allem die Anzahl der Besprechungskreise, die Häufigkeitund Dauer der Besprechungen sowie eine allfällige zusätzliche Vorbereitungszeitabgeschätzt werden.C.04.02 Terminplanerstellung, Terminüberwachung, TerminsteuerungC.04.02.01.ATerminplan / -koordinationErstellung und Überwachung eines Ausführungsterminplanes im Rahmen einesvorgegebenen Grobterminplanes und unter Beachtung der einzelvertraglichenTerminvorgaben.C.04.02.01.BDetailterminpläne / TerminverfolgungAusarbeitung verfeinerter Ausführungsterminpläne als Grundlage einer verdichtetenTerminkontrolle (Soll-Ist-Vergleich), Mitwirkung an der Erstellung von übergeordnetenTerminvorgaben für die Verfeinerung der Ausführungsterminpläne. Erstellung undlaufende Aktualisierung des Ausführungsterminplanes für die gesamten Bauleistungen,verstanden als Terminvorgabe sowie als Terminsteuerung und -kontrolle, wie z.B.Festlegung notwendiger Leistungszeiträume unter Beachtung des Gesamtablaufes. DieTerminplanung hat alle für die vertragsmäßige Fertigstellung des Bauvorhabenswesentlichen Vorgänge zu erfassen. Erwirkung der Freigabe durch den Auftraggeber /die Auftraggeberin. Abänderungen der freigegebenen Ecktermine (z.B. Dachgleiche) sindnur in Abstimmung und im Einvernehmen mit dem Auftraggeber / der Auftraggeberinmöglich.Kommentar: In der "Planung" ist der Gesamt- und Grobterminplan für Planung undBauabwicklung festzusetzen.Die ÖBA erstellt unter Einhaltung der Rahmentermine die detailliertenAusführungstermine auf Basis vertraglicher Vereinbarungen zwischen dem/derAuftraggeber/-in und den Firmen. Diese Ausführungstermine sollen Grundlage für eineVerfeinerung der Termine für die Planung, Freigaben und Vergabeverfahren sein. Im Fallvon Abweichungen oder Widersprüchen zu den einzelvertraglichen Vorgaben kommt dieWarnpflicht zum Tragen.C.04.02.02.A Korrekturmaßnahmen TermineGedruckt mit Ergo-Sum www.ergo-sum.at - www.architektenleistungen.at Ausdruck 21.1.2009 - 12:01 - Seite 31


LeistungskatalogLK 23 - Architekturleistungen gemäß HIA 7/2008 (BAIK), ergänzt um LV detailliertID TLTeilleistungIV-WLKZPKorrekturmaßnahmen außerhalb des "kritischen Weges" soweit dies ohneVertragsveränderungen (Forcierungen) möglich ist.C.04.02.02.BC.04.02.04.BC.04.02.05.BGegenrechnungen TerminverzugErmittlung des Verursachers von Terminverzügen durch Aufnahme und Nachverfolgungder Ursachen mit Ermittlung von Vertragsabweichungen. Bekanntgabe an dieVerursacher. Feststellung von Pönalen auf Grund von Vertragsabweichungen zurBerücksichtigung in den Rechnungsprüfungen.Mitwirkung ÜbersiedlungsplanungMitwirken bei der Übersiedelungsplanung (bauteilweise Freimachung undWiederbesiedlung) in Abstimmung mit dem Terminplan (Beratung).Mitwirkung Terminplan Übernahme / InbetriebnahmeMitwirken bei der Ablaufplanung zur Übergabe / Übernahme und Inbetriebnahme /Nutzung.C.04.03 QualitätskontrolleC.04.03.01.AC.04.03.01.BC.04.03.02.BC.04.03.03.BC.04.03.04.BQualitätskontrolle StandardQualitätskontrolle der Bauausführung nach dem Augenschein, auf Übereinstimmung mitden Gesetzen, behördlichen Vorschreibungen, Plänen, Leistungsverzeichnissen undAngaben aus dem Bereich der künstlerischen Qualitätssicherung.Stichprobenartige Kontrolle der Materialien, der Verarbeitungsqualitäten, derMaßgenauigkeiten und der Einhaltung der technischen Regeln. Abweichungen von denbedungenen Qualitäten sind zu rügen und Verbesserung zu fordern. Bei nicht gegebenerVerbesserung ist eine Entgeltminderung als Grundlage der Zahlungsfreigabenfestzulegen. Überprüfungstiefe standardmäßig in nachvollziehbaren Stichproben (ca.10%). Im Falle negativer Überprüfungsergebnisse sind darüber hinausgehendeÜberprüfungen (bis hin zur vollständigen Überprüfung bzw. Ersatzvornahme)kostenpflichtige Zusatzleistungen. Die Örtliche Bauaufsicht umfasst dabei nicht dieObliegenheiten der künstlerischen Oberleitung.Erweiterte QualitätskontrolleErweiterte Qualitätskontrollen, in vertraglich zu vereinbarendem erhöhten Ausmaß.Überprüfung mit Messgeräten, die das übliche Maß der bei Architekten / Architektinnenangewendeten Geräte übersteigen, zur Dokumentation der Einhaltung von Toleranzen,und dergleichen.Kommentar: Als "übliches Maß" sind Maßband, Laser-Disto, Lot, Wasserwaage und1,20m Latte, Blattlehre und Leitungssuchgerät (Metalldetektor) anzusehen. Diese Gerätewerden üblicherweise und lt. ÖNORM von den Ausführenden bei Qualitätskontrollenbeigestellt. Nivelliergeräte, Rotations-Laser, Schichtdickenmessgeräte,Theodolit etc. übersteigen dieses Maß. Dem Auftraggeber / der Auftraggeberin wirdempfohlen, kostenpflichtige Zusatzleistungen den Verursachenden anzulasten(Gegenrechnung, Abzug vom Werklohn).LeistungsfeststellungenDurchführung von Leistungsfeststellungen als Grundlage der Zahlungsfreigaben und dernachfolgenden Übernahme der Leistungen durch den Auftraggeber / die Auftraggeberin.Kommentar: Leistungsfeststellungen sind "Abnahmen", jedoch keine "Übernahmen" mitNutzungs- und Gefahrenübergang und dienen dem Qualitätsnachweis. Siefließen in die Zahlungsfreigaben ein und bilden mit der abschließendenLeistungsfeststellung vor Übernahme (vgl. ÖNORM) die Grundlage derÜbernahme durch den Auftraggeber / die Auftraggeberin. Abnahmen werdeninsbesondere dann empfohlen, wenn die Leistungen zu einem späterenZeitpunkt nicht mehr feststellbar sind.Kontrolle LeistungsdatenKontrolle der von den ausführenden Firmen durchgeführten Messungen der technischenLeistungsdaten (Istwerte) und Kontrolle bis zur Erreichung der Sollwerte desLeistungsverzeichnisses.Kontrolle ZustandsdatenKontrolle der von den ausführenden Firmen durchgeführten Messungen der ZustandsundGarantiewerte und Kontrolle auf Übereinstimmung mit den vertraglich vereinbartenSollwerten.Gedruckt mit Ergo-Sum www.ergo-sum.at - www.architektenleistungen.at Ausdruck 21.1.2009 - 12:01 - Seite 32


LeistungskatalogLK 23 - Architekturleistungen gemäß HIA 7/2008 (BAIK), ergänzt um LV detailliertID TLC.04.03.05.BC.04.03.06.BTeilleistungIV-WLEinregulierung/ Schulung HaustechnikObsorge der Einregulierung aller haustechnischen Anlagenteile und der Einschulung desBedienungspersonals und Erstellen eines Einschulungsprotokolls.Überwachung ProbebetriebÜberwachung des Probebetriebes haustechnischer Anlagen.KZPC.04.04 Aufmaßprüfung, Rechnungsprüfung, ZahlungsfreigabenC.04.04.01.AC.04.04.01.BC.04.04.02.APrüfung Aufmaßunterlagen(Quantitätskontrolle) Überprüfung der Aufmaßunterlagen der Ausführenden innachvollziehbarer Form nach Naturmaß oder nach Planmaßen, als Grundlage für dieRechnungsprüfung, inklusive Überprüfung der Aufmessungen und Zuordnung zu denLeistungspositionen.Vereinfachte AufmaßüberprüfungVereinfachte Quantitätskontrolle durch Überprüfung der Aufmaßunterlagen derAusführenden im Rahmen einer Plausibilitätsprüfung in nachvollziehbaren Stichproben.Das Ausmaß der Stichprobenüberprüfung ist mit 50% der jeweiligen Rechnungssummeals Mindestmaß angesetzt.Kommentar: Die Überprüfung der Aufmaßunterlagen der ausführenden Firmen hat aufVertragskonformität und technische Richtigkeit zu erfolgen, Aufmaßunterlagenmüssen lt. ÖNORM B2110 "leicht prüfbar" sein. Vom Vertrag abweichende,vereinfachte Aufmaßdarstellungen (Abweichungen von den Abrechnungsrundlagender Werkvertragsnormen) sind nur dann im Rahmen der Interessenswahrung desAuftraggebers / der Auftraggeberin möglich, wenn mit dem Auftraggeber / derAuftraggeberin entsprechende Vertragsänderungenvereinbart wurden. Aufmaß- oder Rechnungskorrekturen nach oben sind jedenfalls nurmit Zustimmung des Auftraggebers / der Auftraggeberindurchzuführen, da dies üblicherweise der Interessenswahrung entspricht. Bei Änderungder Positionszuordnung von Leistungen sind Rechnungskorrekturenin beide Richtungen vorzunehmen. Eine stichprobenweise Aufmaßprüfung wird nur beinahezu vollständiger Fehlerfreiheit der nach Grundleistung überprüften Aufmaßeempfohlen; bei Auffinden von Fehlern inden Aufmaßen wird die Beauftragung der Zusatzleistung empfohlen, wobei dieZusatzkosten den Verursachenden der fehlerhaften Aufmaße im Zuge desSchadenersatzes vom Entgelt abgezogen werden können.RechnungsprüfungÜberprüfung der Rechnungen (und deren evtl. Aufgliederungen) der Ausführenden, aufformale Richtigkeit sowie auf Basis der geprüften Aufmaßunterlagen auf rechnerischeRichtigkeit zur Ermittlung der anerkannten Leistung. Durchführung vonRechnungskorrekturen und Mängelrügen der Rechnungen im Rahmen derVertragsvereinbarungen. Erstellung von Zahlungsfreigaben unter Berücksichtigung deranerkannten Leistung, der vertraglichen Einbehalte und Abzüge sowie allfälligerEinbehalte und Abzüge für Qualitätsmängel und Bauschäden. Die Rechnungsprüfungerfolgt bei allen Rechnungen vollumfänglich.C.04.04.02.BC.04.04.03.B BietersturzprotokolleVereinfachte RechnungsprüfungÜberprüfung der Rechnungen (und deren evtl. Aufgliederungen) der Ausführenden, aufformale Richtigkeit sowie auf Basis der geprüften Aufmaßunterlagen auf rechnerischeRichtigkeit zur Ermittlung der anerkannten Leistung. Durchführung vonRechnungskorrekturen und Mängelrügen der Rechnungen im Rahmen derVertragsvereinbarungen. Erstellung von Zahlungsfreigaben unter Berücksichtigung deranerkannten Leistung, der vertraglichen Einbehalte und Abzüge sowie allfälligerEinbehalte und Abzüge für Qualitätsmängel und Bauschäden. Das Ausmaß dervereinfachten Rechnungsprüfung ist bei Abschlagsrechnungen nur hinsichtlich möglicherÜberzahlung durchzuführen, bei Schlussrechnungen und Regierechnungenvollumfänglich durchzuführen.Kommentar: Bei der Überprüfung der Rechnungen sollten auf die Einhaltung dervertraglichen Prüf- und Zahlfristen der ausführenden Firmen in Abstimmung mit demeigenen Leistungsbild und den Zahlungsgepflogenheiten des Auftraggebers / derAuftraggeberin (Skonto beinhalten Zahlung als Bringschuld!) geachtet und diese Fristendetailliert festgelegt werden.Gedruckt mit Ergo-Sum www.ergo-sum.at - www.architektenleistungen.at Ausdruck 21.1.2009 - 12:01 - Seite 33


LeistungskatalogLK 23 - Architekturleistungen gemäß HIA 7/2008 (BAIK), ergänzt um LV detailliertID TLTeilleistungIV-WLKZPder drei erstgereihten Bieter. Bewertung und Weiterleitung an die Projektleitung/ -steuerung und den Auftraggeber / die Auftraggeberin.Kommentar: Für diese Leistung ist die Verfügbarkeit der Daten der Bieter gemäß ÖNormB 2063 Voraussetzung.C.04.04.04.BGebührenprüfungFachtechnische und rechnerische Überprüfung von Vorschreibungen und Gebühren aufRichtigkeit und Vertragsmäßigkeit. Feststellung und Dokumentation der anweisbarenBeträge und deren Freigabe zur Zahlungsdurchführung.C.04.05 Kostenschätzungen, Kostenkontrolle, KostenprognosenC.04.05.01.AC.04.05.01.BÜbernahme KostenberechnungÜbernahme der Kostenberechnung (z. B. lt. ÖNORM B 1801-1) des freigegebenenEntwurfs als Grundlage einer begleitenden Kostenkontrolle während derAusführungsphase.Erweiterung KostenberechnungErweiterung der Kostenberechnung des freigegebenen Entwurfs in eine gewerkeweiseKostenschätzung (lt. B 1801-1) mit nachvollziehbaren Mengen und Qualitätsansätzen alsGrundlage einer begleitenden Kostenkontrolle während der weiteren Planungs- undAusführungsphase. Festlegung einer Bezugsbasis für die begleitende Kostenkontrolle, z.B. Kostenberechnung des freigegebenen Entwurfs mit der darin verankertenGenauigkeit. Kenntlichmachung der in der Kostenschätzung enthaltenen Ansätze für"Nicht Erfasstes" als Ergebnis der jeweiligen Genauigkeit der Planungsschritte(Planungsgenauigkeit) sowie der Ansätze für "Nicht Erfassbares" als Ergebnis derjeweiligen technischen Projektanforderungen (Projektrisiko). Vorbereitung derEinbindung von Projektänderungen und Bauschadens-Gegenrechungen in dieKostenkontrolle.Die erweiterte Kostenberechnung ist Grundlage von Steuerungsfunktionen desAuftraggebers / der Auftraggeberin zur Heranführung von Qualität, Kosten und Terminenan die Vorgaben des Auftraggebers / der Auftraggeberin.Kommentar: Folgende Genauigkeiten werden empfohlen:Erste Einschätzung, jedoch noch vor einer Projektentwicklung: +/- 40%.Abschluss einer Studie zur Projektentwicklung: +/- 30%Abschluss des Vorentwurfs: +/- 25%Abschluss der Entwurfsplanung: +/- 15%Abschluss der Behördenverfahren: +/- 10%Abschluss der Ausführungs- und Detailplanung sowie derKostenberechnungsgrundlagen: +/- 5%Abschluss der Ausführungsphase als Kostenfeststellung: +/- 0%Diese Werte sind Empfehlungen. Sie sollten je nach Art des Objektes und denerforderlichen Anforderungen adaptiert und die Genauigkeiten vertraglich festgelegtwerden. Im Falle einer vom Auftraggeber / von der Auftraggeberin gewünschten"Kostendeckelung" sollte klargestellt werden, dass die Ergebnisse der jeweiligenPlanungsschritte um das Maß der erzielbaren Genauigkeit UNTERHALB der vomAuftraggeber / von der Auftraggeberin gewünschten Kostendeckelung liegen müssen.Zur Festlegung der allenfalls erforderlichen Einsparungen wird die Erstellung einerPrioritätenliste mit Terminangaben für deren Entscheidung empfohlen.C.04.05.02.BC.04.05.03.AStellungnahme VergabeStellungnahme zu Vergabevorschlägen.Kommentar: Die Prüfung von Vergabevorschlägen ist an sich eine Leistung desAuftraggebers / der Auftraggeberin bzw. dessen/deren Projektsteuerung. Die Tiefe derStellungnahmen sollte vereinbart werden (Plausibilitätsprüfung, Verfahrensprüfung,Prüfung auf Preisangemessenheit, etc.)Einholung NachtragsanboteEinholung von Nachtrags- und Zusatzanboten zur Festlegung vonAbrechnungsgrundlagen für Leistungen, die nicht gemäß Leistungsverzeichnisabzurechnen sind und Übersendung an Planer / Planerinnen zur Prüfung.Kommentar: Die Prüfung von Nachtrags- und Zusatzanboten ist eine Planungsleistungund sollte auch vom Planer durchgeführt werden. Der Aufwand ist nur schwerkalkulierbar und hängt vom Ausmaß der zu erwartenden Zusatzwünsche bzw. von derQualität der Planung ab.Gedruckt mit Ergo-Sum www.ergo-sum.at - www.architektenleistungen.at Ausdruck 21.1.2009 - 12:01 - Seite 34


LeistungskatalogLK 23 - Architekturleistungen gemäß HIA 7/2008 (BAIK), ergänzt um LV detailliertID TLTeilleistungIV-WLKZPC.04.05.03.BC.04.05.04.AC.04.05.04.BC.04.05.05.BC.04.05.06.BStellungnahme NachträgePrüfung von und Stellungnahme zu allfälligen Nachtrags- oder Zusatzanboten, sowieBeurteilung der Menge und Preiswürdigkeit, (z.B. Heranziehen vergleichbarer Positionenaus dem Hauptangebot) bzw. Veranlassung der Vorlage der zugehörigenKalkulationsgrundlage durch den/die Bieter/-in.Kommentar: Die Prüfung von Nachtrags- und Zusatzanboten ist eine Planungsleistungund sollte auch vom Planer durchgeführt werden. Der Aufwand ist nur schwerkalkulierbar und hängt vom Ausmaß der zu erwartenden Zusatzwünschebzw. von der Qualität der Planung ab.Begleitende KostenkontrolleErstellung einer begleitenden Kostenkontrolle durch Erfassung von Aufträgen,Abrechnungen und freigegebenen Projektänderungen. Gegenüberstellung derbegleitenden Kostenkontrolle mit dem vom Auftraggeber / von der Auftraggeberinfreigegebenen Kostenrahmen.Erweiterte KostenkontrolleErstellung einer gewerkeweisen, begleitenden Kostenkontrolle durch Zuordnung dervergebenen Aufträge in die Gliederung der Kostenkontrolle mit den in derKostenschätzung vorgesehenen Anteilen der beauftragten Leistung.Erfassung von Abweichungen zwischen "Kostenanschlag" und Auftragssumme,Herstellung der Kostenbedeckung durch Umbuchungen von oder in den Bereich "NichtErfasstes". Erfassung freigegebener Zusatzaufträge. Durchführung vonKostenänderungen auf Grund freigegebener Projektänderungen (Änderungsevidenz, s.eigener Punkt). Einbindung der Zahlungsfreigaben in die begleitende Kostenkontrolleund laufende Aktualisierung der gewerkeweisen Kostenprognosen.Kommentar: Eine bloße Gegenüberstellung des "Kostenrahmens" als oft gebräuchlicheZielvorgabe des Auftraggebers / der Auftraggeberin, jedoch ohne weitereAufgliederung, mit den Werten des Auftrags- und Abrechnungsstandes lässtkaum Möglichkeiten zu, Kostenabweichungen frühzeitig zu erkennen. Soll einebegleitende Kostenkontrolle auch als Steuerungsinstrument des Auftraggebers/ der Auftraggeberin herangezogen werden, muss die Kostenberechnungdetailliert vorliegen und die jeweiligen Aufträge und Rechnungen den in derKostenberechnung enthaltenen Leistungen zugeordnet werdenkönnen. Nur so können Abweichungen zwischen der Kostenberechnungals Schätzung und den tatsächlichen Herstellungskosten als Ergebnis vonFirmenkalkulationen erfasst werden.Kostenkontrolle mit Soll-Ist-VergleichDurchführung einer detaillierten, positionsweisen Kostenkontrolle von Aufträgen,bezogen auf Aufträge des A-Bereiches (auf den obersten 80% Anteil) der ABC-Analyse,dort wiederum der Leitpositionen (Positionssumme entspricht 80% der Auftragssumme).Durchführung eines Soll-Ist-Vergleichs der Mengen anhand nachvollziehbarer Ansätzedes Leistungsverzeichnisses in Gegenüberstellung zu den Abrechnungsmengen undBerücksichtigung der noch plangemäß zu erbringenden Mengen. Durchführung einerAbweichungsanalyse zur Offenlegung der vorgefundenen Abweichungen. Mitteilung anden Auftraggeber / die Auftraggeberin bei absehbaren Über- / Unterschreitungen desAuftragsstandes um mehr als 20%. Die detaillierte Kostenkontrolle ist jeAbschlagsrechnung und für die Schlussrechnung durchzuführen.Kommentar: Mit dieser detaillierten Kostenkontrolle können vor allem Abweichungen derPlanungsvorgaben zu den Erfordernissen der Bauführung erkannt werden und stellenbei rechtzeitigem Erkennen auch eine geeignete Steuerungsmöglichkeit desAuftraggebers / der Auftraggeberin (NICHT der ÖBA!) dar. Allerdings sind diese jeAbschlagsrechnung durchzuführenden SOLL-IST-Vergleiche einerseits an plausibelnachvollziehbare und detaillierte Massenermittlungen gebunden, andererseits stellendiese Vergleiche auch trotz EDV-Einsatz einen stark erhöhten Zeitbedarf in derErstellung dar. Die Intensität der Überprüfungen und der zugehörige Aufwand solltendaher unbedingt mit dem Auftraggeber / der Auftraggeberin abgestimmt werden, sowiewelche Gewerke betroffen sind. Die Auswahl der Gewerke ist dabei in Abhängigkeit zumProjektrisiko zu sehen (Unvermeidbare Änderungen, Änderungen mitEntscheidungsmöglichkeit des Auftraggebers / der Auftraggeberin).KostenprognosenErstellung und laufende Aktualisierung der Kostenprognosen auf Grund desfreigegebenen Budgets (Bezugsbasis der Kostenkontrolle) der Auftragssummen, MehrundMinderleistungen, der Zahlungsfreigaben und der Projektänderungen.Bauschadensaufträge und -rechnungen sind in eigenen Bereichen zu führen und denGedruckt mit Ergo-Sum www.ergo-sum.at - www.architektenleistungen.at Ausdruck 21.1.2009 - 12:01 - Seite 35


LeistungskatalogLK 23 - Architekturleistungen gemäß HIA 7/2008 (BAIK), ergänzt um LV detailliertID TLTeilleistungIV-WLVerursachern/Verursacherinnen gegenzurechnen.Kommentar: Begleitende Kontrollen sind Grundlage der Steuerungsfunktionen desAuftraggebers / der Auftraggeberin. Zur Feststellung von Abweichungen und Einleitungvon Steuerungsmaßnahmen sind zumindest nachvollziehbare SOLL-Vorgabenerforderlich.Die Erstellung und laufende Aktualisierung von Kostenprognosen unter Einbindung derProjektänderungen ist eines der wesentlichsten Instrumente zur Kostensteuerung.Diese ist jedoch immer im Zusammenhang mit einer Qualitätskontrolle undTerminkontrolle und den entsprechenden Steuerungsmaßnahmen zu sehen.Es wird empfohlen fest zu halten, wenn die Kostenprognose auf Daten(Messergebnissen, Erhebungen, Mengenermittlungen, etc.) basiert, die vomAuftraggeber beigestellt werden.Jedenfalls ist darauf hinzuweisen, dass auch mit Einhaltung der in der ÖNORMdefinierten Genauigkeiten keine Kostengarantie abgegeben werden kann.KZPC.04.05.07.AC.04.05.07.BC.04.05.08.BErstellung KostenfeststellungErstellung einer Kostenfeststellung z.B. gemäß ÖNORM B 1801-1 nach Abschluss derBauleistungen und in Abstimmung mit den Planungskonsulenten/-konsulentinnen.Erweiterte KostenfeststellungErstellung einer erweiterten, gewerkeweise gegliederten Kostenfeststellungin Fortschreibung der detaillierten, gewerkeweisen Kostenprognosen. Darstellung dergewerkeweisen Abweichungen zwischen "Genehmigtem Budget" und"Kostenfeststellung".ZahlungspläneErstellung und laufende Aktualisierung eines quartalsweisen Zahlungsplanes über dieLeistungen der Bauausführenden.C.04.06 Übernahme, Gewährleistungsbetreuung, SchlussfeststellungC.04.06.01.AC.04.06.01.BC.04.06.02.AC.04.06.02.BC.04.06.03.AFörmliche ÜbernahmeDurchführung der förmlichen Übernahme der Bauleistungen durch den Auftraggeber / dieAuftraggeberin unter Mitwirkung der an der Planung und Bauüberwachung fachlichBeteiligten (Sonderfachleute) mit Feststellung von Mängeln und Gewährleistungsfristen.Erstellung eines Übernahmeprotokolls.Behebung ÜbernahmemängelErweiterung des Übernahmeprotokolls durch Erfassung der bei der Übernahmebestehenden Erfüllungsmängel mit Darstellung der Behebungsart und der zugehörigenTermine. Betreuung der zum Zeitpunkt der Übergabe festgestellten Erfüllungsmängel biszu deren Erledigung durch Mangelbehebung bzw. Entgeltminderung.Kommentar: Der Aufwand der ÖBA bei der Behebung von Erfüllungsmängeln sindgrundsätzlich vom Verursacher / von der Verursacherin zu tragen, da von einermangelfreien Bestellung ausgegangen werden kann. Insbesondere die Betreuungunbehebbarer oder wesentlicher Mängel in der Leistungserbringungder ausführenden Firmen kann nicht zu Lasten des Auftraggebers / derAuftraggeberin oder der ÖBA gehen, sondern ist dem Verursacher / derVerursacherin anzulasten. Dies entspricht den gesetzlichen Regelungen.Behördliche AbnahmenAntrag auf behördliche bzw. durch Bescheid vorgeschriebene Abnahmen und Teilnahmean den entsprechenden Verfahren.Kommentar: Oft sind über die bauliche Errichtung hinausgehende Verfahren im Interessedes Auftraggebers / der Auftraggeberin. Die Unterstützung darin als Interessenswahrungsollte abgeklärt werden, ein allenfalls nicht kalkulierbares Risiko der Zeitaufwendungenin der Sphäre des Auftraggebers / der Auftraggeberin verbleiben.Zusätzliche SonderabnahmenMitwirkung bei Antragstellungen auf zusätzliche Abnahmen von maschinellenEinrichtungen, Gewerbeeinrichtungen oder Feststellungen für Förderansuchen.Teilnahme an den entsprechenden Verfahren.Übergabe UnterlagenÜbergabe aller Unterlagen wie Bedienungsanleitungen, Prüfberichte etc. an denAuftraggeber / die Auftraggeberin.Gedruckt mit Ergo-Sum www.ergo-sum.at - www.architektenleistungen.at Ausdruck 21.1.2009 - 12:01 - Seite 36


LeistungskatalogLK 23 - Architekturleistungen gemäß HIA 7/2008 (BAIK), ergänzt um LV detailliertID TLC.04.06.04.BC.04.06.05.BTeilleistungIV-WLKommentar: Die erweiterten Leistungen im Sinne des § 8 BauKG sind unter C06 erfasst.Mängelevidenz u. BetreuungAufnahme der vom Auftraggeber / von der Auftraggeberin gemeldeten Mängel undZuordnung zu Gebrauchs- und Gewährleistungsmängeln. Mitteilung vonGewährleistungsmängeln an die ausführenden Firmen, Erstellung eines Konzeptes zurMängelbehebung in Abstimmung mit dem Auftraggeber / der Auftraggeberin und denFirmen. Ankündigung und Einleitung allfällig erforderlicher Ersatzvornahmen zurMängelbehebung. Koordination der Mängelbehebung mit Qualitätskontrolle undAbnahme der erfolgten Mängelbehebung. Adaptierung laufender Gewährleistungsfristenbzw. Verlängerung der Gewährleistungsfristen auf betroffene Leistungsbereiche.Kommentar: Die Erfassung und Betreuung von Gewährleistungsmängeln ist eineLeistung "zu Lasten Dritter" und ist daher weder vom Auftraggeber / von derAuftraggeberin noch von der ÖBA , sondern von jenen Firmen zu verantworten, die dieGewährleistungsmängel zu vertreten haben. Die Kostentragung ist diesen Firmenzuzuordnen. Dies entspricht den gesetzlichen Regelungen.SchlussfeststellungenObjektbegehung zur Mängelfeststellung vor Ablauf der Verjährungsfristen derGewährleistungsansprüche gegenüber den bauausführenden Unternehmen zurVorbereitung der Schlussfeststellung.Überwachung der Beseitigung von Mängeln, dieinnerhalb der Verjährungsfristen der Gewährleistungsansprüche, längstens jedoch biszum Ablauf von 3 Jahren nach Abnahme der Bauleistungen auftreten.KZPC.04.10 ProjektdokumentationC.04.10.01.BQuartalsbericht StandardQuartalsbericht nach einem zu vereinbarenden Muster bis spätestens 3 Wochen nachEnde jedes Kalenderquartals über die Terminsituation bei Planung, Vergabe, Ausführungund Abrechnung etc. (Vergleich Soll-Ist-Stand). Unterbreitung geeigneter Vorschläge beiTerminabweichungen an den/die Auftraggeber/-in. Umsetzung angenommenerVorschläge.C.04.10.02.BC.05 TragwerksplanungC.06 BaukoordinationQuartalsbericht lt. AuftraggeberVerfassung der quartalsweisen Kostenberichte unter Verwendung eines vomAuftraggeber / von der Auftraggeberin zur Verfügung gestelltenKostenkontrollprogrammes. Verwendung des letztgültigen Stammcodeverzeichnissesdes Auftraggebers / der Auftraggeberin für die gewerkeweise Gliederung derKostenkontrolle. Übergabe von Daten an den Auftraggeber / die Auftraggeberin mittelsDatenträger oder E-Mail.Kommentar: Dieser Bereich sollte mit entsprechender Umsicht behandelt werden, wobeider Aufwand für den Einsatz beigestellter Software samt allfälliger Lizenzkosten beurteiltwerden sollte.Für den Datentransfer ist eine Übermittlung durch FTP und Upload empfehlenswert.C.06.01 Projektleiter/-in und Baustellenkoordinator/-inC.06.01.01.AC.06.01.01.BC.06.01.01.CProjektleiter/-inDer Auftragnehmer / die Auftragnehmerin stimmt gemäß § 9 (1) BauKG ausdrücklicheiner Übertragung der Pflichten des Auftraggebers nach § 3, § 4 Abs. 1, § 6, § 7 und § 8BauKG auf den Auftragnehmer /die Auftragnehmerin zu und nimmt als Projektleiter /Projektleiterin diese Pflichten wahr. Diese übertragenenPflichten sind u.a.: ...Kommentar: Es sollten projektspezifisch Aufgaben definiert werden.Planungskoordinator/-inBestellung eines Planungskoordinators / einer Planungskoordinatorin, wobei dieProjektleitung durch den Auftraggeber / die Auftraggeberin selbst wahrgenommen wird.Baustellenkoordinator/-inBestellung eines Baustellenkoordinators / einer Baustellenkoordinatorin, wobei dieProjektleitung durch den/die Auftraggeber/-in selbst wahrgenommen wird. Der/diePlanungskoordinator/-in wird vom Auftraggeber / von der Auftraggeberin vorVertragsabschluss namhaft gemacht.Gedruckt mit Ergo-Sum www.ergo-sum.at - www.architektenleistungen.at Ausdruck 21.1.2009 - 12:01 - Seite 37


LeistungskatalogLK 23 - Architekturleistungen gemäß HIA 7/2008 (BAIK), ergänzt um LV detailliertID TLTeilleistungIV-WLKZPC.06.01.02.AC.06.01.03.GefahrenverhütungObsorge für die Berücksichtigung der allgemeinen Grundsätze der Gefahrenverhütunggemäß § 7 ASchG (ArbeitnehmerInnenschutzgesetz) von der Planungsphase bis zumProjektende.Vorankündigung ArbeitsinspektoratErstellung einer Vorankündigung gemäß § 6 (1) BauKG und Übermittlung dieser gemäߧ 6 (2) BauKG an das zuständige Arbeitsinspektorat.C.06.02 Planungskoordinator/-inC.06.02.01.AC.06.02.02.AC.06.02.03.AKoordination PlanungBeratung und Koordination der Planenden in sicherheitstechnischen Belangeninsbesondere in der Umsetzung der Grundsätze der Gefahrenverhütung gemäß ASchGin ihrer Planungen.Erstellung SiGe- PlanObsorge für die Erstellung des SiGe-Plans durch den Planungskoordinator / diePlanungskoordinatorin und Sorge für dessen Berücksichtigung.Unterlage für spätere ArbeitenErstellung der Unterlage für spätere Arbeiten gemäß § 8 BauKG.C.06.03 Baustellenkoordinator/-inC.06.03.01.AC.06.03.02.AC.06.03.03.AC.06.03.04.BUmsetzung SiGe-MaßnahmenUmsetzung der Grundsätze der Gefahrenverhütung gemäß § 7 ASchG, der für diebetreffende Baustelle geltenden Bestimmungen über Sicherheit und Gesundheitsschutzbei Arbeiten sowie Überwachung der ordnungsgemäßen Anwendung derArbeitsverfahren.Überprüfung vor OrtÜberprüfung der Einhaltung der Maßnahmen aus dem SiGe-Plan.Koordination / InformationKoordination der Tätigkeiten zum Schutz der Arbeitnehmenden und zur Verhütung vonUnfällen und berufsbedingten Gesundheitsgefährdungen zwischen den Arbeitgebendenunter Einbeziehung der auf der Baustelle tätigen Selbständigen sowie Veranlassen dergegenseitigen Information.Fortschreiben SiGe-PlanAnpassen des SiGe-Plans und der Unterlage für spätere Arbeiten unter Berücksichtigungdes Arbeitsfortschrittes und der eingetretenen Änderungen.C.07 Technische GebäudeausstattungC.08 BauphysikD ProjektabschlussE Innenraumgestaltung, kunstgewerbliche und industrielle FormgebungF FreilandgestaltungG Raumplanung und StädtebauH Gutachten und ImmobilienbewertungI Begleitende KontrolleJ LeistungsänderungenKommentar: Voraussetzungen zur Erkennung von Leistungsänderungen:1. Genaue Vereinbarung (Vertrag) von Ziel, Umfang, Zeit und Umständen derLeistungserbringung2. Genaue Kenntnis dieser Vereinbarung durch allen Projektbeteiligten (ZT undMitarbeiter)Gedruckt mit Ergo-Sum www.ergo-sum.at - www.architektenleistungen.at Ausdruck 21.1.2009 - 12:01 - Seite 38


LeistungskatalogLK 23 - Architekturleistungen gemäß HIA 7/2008 (BAIK), ergänzt um LV detailliertID TLTeilleistungIV-WLKZP3. Ständiges Controlling während der Leistungserbringung durch allen Projektbeteiligten(ZT und Mitarbeiter)Leistungsänderungen sind zB: Zusätzliche Planungen (Änderungen, Varianten etc.),zusätzliche Ausschreibungen, Vergaben, Besprechungen, etc.Hinweis zur empfohlenen Verrechnung dieser Leistung:Bei jeder Buchung einer Leistung wird zunächst geprüft, ob ein Dritter für diese Leistungoder einen Teil davon in Anspruch genommen werden muss.Wenn dies nicht der Fall ist, wird geprüft, ob diese Leistung oder einen Teil davon dieÄnderung einer bereits vorhandenen Leistung darstellt usw ....Durch diese netzartige Vorgehensweise kann sichergestellt werden, dass bei denGrundleistungen lediglich jene Leistungen gebucht werden, die auch tatsächlich diesenGrundleistungen zuzuordnen sind.J.00J.00.01LeistungsänderungenIV ZBearbeitung von Leistungsäderungen, das sind Leistungen, die einerseits durch eine -vom AN nicht zu vertretende - Änderung des Leistungsziels, des Leistungsumfangs, derLeistungszeit oder der Umstände der Leistungserbringung verursacht sind, undandererseits für den AN mit Zeit- und/oder Kostenaufwand verbunden sind.Bagatellgrenzen sind nicht vorgesehen.Kommentar: Leistungsänderungen treten häufig auf und können erheblicheGrößenordnungen annehmen. Es wird daher empfohlen,diese Tatsache bereits bei derErstellung von Leistungs- und Honorarvorschlägen angemessen zu berücksichtigen undvon Anfang an ein vorläufiges Ausmaß an Bearbeitungsstunden fürLeistungsänderungen anzubieten und zu vereinbaren. Beim Auftreten vonLeistugsänderungen wird weiters empfohlen, diese nach Maßgabe der nachfolgendenTeilleistungspositionen zu gliedern, wobei "Leistungen zu Lasten Dritter" nachnatürlichen und juristischen Personen (Verursachern) zu erfassen sind,und"Projektänderungen" sowie "Sonstige Zusatzleistungen" nach Titeln(Änderungsstichwörtern). Aufwand und Zeitaufwand in Zusammenhang mit Behinderungund Forcierung verstehen sich in dieser Systematik als "Sonstige Zusatzleistungen", sindjedoch häufig nicht mittels Zeitevidenz getrennt erfassbar. Ergänzende Ausführungenhierzu siehe Erläuterungen zur HIA.Leistungen zu Lasten DritterLeistungen, die durch mangelhafte Leistungserbringung Drittbeteiligter verursachtwurden, mit denen der AN in keinem Vertragsverhältnis steht. Bagatellgrenzen sind nichtvorgesehen.Kommentar: Zu den "Leistungen zu Lasten Dritter" zählen beispielsweise dieDurchsetzung von Mängelbehebungen und Forcierungen, die Veranlassung vonErsatzvornahmen, die Bearbeitung von Kommunal- und Kausalschäden sowieMehraufwände in Zusammenhang mit der Eröffnung von Ausgleichen und Konkursenüber das Vermögen Drittbeteiligter. Beim Auftreten von "Leistungen zu Lasten Dritter"wird empfohlen, diese getrennt nach den jeweiligen natürlichen und juristischenPersonen (Verursachern) zu erfassen.J.00.01.01 Person 1 IV ZJ.00.01.02 Person 2 IV ZJ.00.01.03 Person 3 IV ZJ.00.02ProjektänderungenBearbeitung von Änderungen und Optimierungen. Bagatellgrenzen sind nichtvorgesehen.Kommentar: Zu den Projektänderungen zählen sämtliche Bearbeitungen vonÄnderungen und Optimierungen, die einerseits der AN nicht zu vertreten hat und dieandererseits auch nicht durch Drittbeteiligte verursacht wurden (siehe "Leistungen zuLasten Dritter"). Beim Auftreten von Änderungen und Optimierungen wird empfohlen,diese getrennt nach den jeweiligen Titeln (Änderungsstichwörtern) zu erfassen.J.00.02.01 Projektänderung 1 IV ZJ.00.02.02 Projektänderung 2 IV ZGedruckt mit Ergo-Sum www.ergo-sum.at - www.architektenleistungen.at Ausdruck 21.1.2009 - 12:01 - Seite 39


LeistungskatalogLK 23 - Architekturleistungen gemäß HIA 7/2008 (BAIK), ergänzt um LV detailliertID TLTeilleistungIV-WLKZPJ.00.02.03 Projektänderung 3 IV ZJ.00.03Sonstige ZusatzleistungenSonstige Zusatzleistungen, die weder als "Leistungen zu Lasten Dritter" noch alsProjektänderungen zu qualifizieren sind. Bagatellgrenzen sind nicht vorgesehen.Kommentar: Zu den sonstigen Zusatzleistungen zählen alle Leistungen, die einerseitsnicht Gegenstand des Hauptauftrages sind und andererseits auch nicht als "Leistungenzu Lasten Dritter" oder als Projektänderungen zu qualifizieren sind. Beim Auftreten vonsonstigen Zusatzleistungen wird empfohlen, diese getrennt nach den jeweiligen Titeln zuerfassen.J.00.03.01 Sonstige Zusatzeistung 1 IV ZJ.00.03.02 Sonstige Zusatzleistung 2 IV ZJ.00.03.03 Sonstige Zusatzleistung 3 IV ZJ.00.04ForcierungLeistungen in Folge der vom Auftraggeber bestellten Beschleunigung derLeistungserbringung im Vergleich zum vertraglich vereinbarten TerminplanKommentar: Kosten für den Ziviltechniker entstehen beispielsweise durch- Leistungsverlust bei Überstunden- zusätzlichem Einsatz von Subunternehmer oder Fremdpersonal- erhöhtem Überwachungs- und Koordinierungsaufwand- Einrichtung eines Mehrschichtbetriebes(vergl. Kropik, Andreas: Der Bauvertrag und die ÖNORM B 2110; VerlagÖsterreichisches Normungsinstitut 2002)J.00.05BehinderungBehinderungen sind solche tatsächlichen oder rechtlichen Umstände, die denvertragsmäßig vorgesehenen Bauablauf stören, insbesondere erschweren, hemmenoder verzögern. Eine Störung mit negativen Folgen für einen Vertragspartner wird zueiner Behinderung.Kommentar: Kosten für den Ziviltechniker entstehen beispielsweise durch- die personellen Kosten für das nicht produktivtätige Personal- wegen Leerarbeit nicht erwirtschafteten personellen Kosten des produktivenPersonals- Mehrkosten auf Grund von Lohnerhöhungen- die zeitabhängigen allgemeinen Geschäftskosten einschließlich verlängerterVersicherungskosten, Lizenzgebühren, Mieten, usw.- Umstellungskosten auf ein anderes Bauverfahren(vergl. Kropik, Andreas: Der Bauvertrag und die ÖNORM B 2110; VerlagÖsterreichisches Normungsinstitut 2002)KK.01GeneralplanerleistungenGeneralplanerleistungen, nur hinsichtlich des Zeitaufwandes für Ausschreibung, Vergabeund Abrechnung der Leistungen der Subkonsulenten.PlanungskoordinationLeistungen betreffend die Koordination anderer an der Planung fachlich Beteiligter.K.01.01 GP 1 IV ZK.01.02 GP 2 IV ZK.01.03 GP 3 IV KGedruckt mit Ergo-Sum www.ergo-sum.at - www.architektenleistungen.at Ausdruck 21.1.2009 - 12:01 - Seite 40


LeistungskatalogLK 23 - Architekturleistungen gemäß HIA 7/2008 (BAIK), ergänzt um LV detailliertID TLTeilleistungIV-WLKZPR RisikenR.01 Risiken betreffend die GrundlagenR.01.01 Widersprüche oder Mängel in beigestellten UnterlagenKommentar: Es wird empfohlen, dieses Risiko zur Gänze in der Sphäre desAuftraggebers zu belassen.R.01.02R.01.03Baugrundrisikophysikalische Bedingungen, Kontamination, historische Funde und dergleichenKommentar: Es wird empfohlen, dieses Risiko zur Gänze in der Sphäre desAuftraggebers zu belassen.Bebauung im Bereich der LiegenschaftRisiken betreffend die Bebauung im Bereich der Liegenschaft, LeitungenKommentar: Es wird empfohlen, dieses Risiko zur Gänze in der Sphäre desAuftraggebers zu belassen.R.02 VerfahrensrisikenR.02.01R.02.02R.02.03R.02.04Mangelnde Akzeptanz des Projektes durch DritteMangelnde Akzeptanz des Projektes durch Dritte (Anrainer, Bürger, Politiker, ...)Kommentar: Es wird empfohlen, dieses Risiko zur Gänze in der Sphäre desAuftraggebers zu belassen.Ablaufen von BewilligungenRisiko der Nichterlangung und des Ablaufens von BewilligungenKommentar: Es wird empfohlen, dieses Risiko zur Gänze in der Sphäre desAuftraggebers zu belassen.FörderungenRisiko der Nichterlangung und des Ablaufens von Zusagen und FörderungenKommentar: Es wird empfohlen, dieses Risiko zur Gänze in der Sphäre desAuftraggebers zu belassen.Änderung von GesetzenRisiko der Änderung von Gesetzen, Verordnungen und NormenKommentar: Es wird empfohlen, dieses Risiko zur Gänze in der Sphäre desAuftraggebers zu belassen.R.03 Planungs- und BaudurchführungsrisikenR.03.01R.03.02ArbeitsunterbrechungenArbeitsunterbrechungen, die der Architekt nicht zu vertreten hatKommentar: Es wird empfohlen, dieses Risiko zur Gänze in der Sphäre desAuftraggebers zu belassen.ÄnderungenÄnderungen des Leistungszieles, der Leistungszeit oder des LeistungsumfangesKommentar: Es wird empfohlen, dieses Risiko zur Gänze in der Sphäre desAuftraggebers zu belassen.R.03.03 Risiko ausbleibender und mangelhafter Anbote DritterR.03.04R.03.05Kommentar: Es wird empfohlen, dieses Risiko zur Gänze in der Sphäre desAuftraggebers zu belassen.Mangelhafte Vertragstreue DritterMangelhafte Vertragstreue Dritter (Insolvenz, Ausführungsqualität, Termine, ...)Kommentar: Es wird empfohlen, dieses Risiko zur Gänze in der Sphäre desAuftraggebers zu belassen.KostenüberschreitungenKostenüberschreitungen, die der Architekt nicht zu vertreten hatGedruckt mit Ergo-Sum www.ergo-sum.at - www.architektenleistungen.at Ausdruck 21.1.2009 - 12:01 - Seite 41


LeistungskatalogLK 23 - Architekturleistungen gemäß HIA 7/2008 (BAIK), ergänzt um LV detailliertID TLTeilleistungIV-WLKZPAuftraggebers zu belassen.R.03.06TerminüberschreitungenTerminüberschreitungen, die der Architekt nicht zu vertreten hatKommentar: Es wird empfohlen, dieses Risiko zur Gänze in der Sphäre desAuftraggebers zu belassen.R.03.07 Verlust oder Schaden am Werk durch höhere Gewalt vor der ÜbernahmeKommentar: Es wird empfohlen, dieses Risiko zur Gänze in der Sphäre desAuftraggebers zu belassen.R.03.08 Verlust oder Schaden am Werk durch Fremdeinwirkung vor derÜbernahmeKommentar: Es wird empfohlen, dieses Risiko zur Gänze in der Sphäre desAuftraggebers zu belassen.R.03.09 Risiko von Preisgleitungen und IndexanpassungenKommentar: Es wird empfohlen, dieses Risiko zur Gänze in der Sphäre desAuftraggebers zu belassen.R.03.10 Mängel an beigestellten Leistungen und Materialien sowie anEigenleistungenKommentar: Es wird empfohlen, dieses Risiko zur Gänze in der Sphäre desAuftraggebers zu belassen.R.04 Risiken von Projektentwicklung, Projektsteuerung undProjektmanagementR.04.01 FinanzierungsrisikoR.04.02 VerwertungsrisikoKommentar: Es wird empfohlen, dieses Risiko zur Gänze in der Sphäre desAuftraggebers zu belassen.Kommentar: Es wird empfohlen, dieses Risiko zur Gänze in der Sphäre desAuftraggebers zu belassen.R.04.03 Mängel in Projektentwicklung, Projektsteuerung und ProjektmanagementV Beratung und VertretungV.01.01 Beratung und VertretungXX.01X.01.01Kommentar: Es wird empfohlen, dieses Risiko zur Gänze in der Sphäre desAuftraggebers zu belassen.Nicht verrechenbarProjektbezogene, nicht direkt verrechenbare Leistungen ("Nicht verrechenbareProjektanteile"), exklusive der Kanzleiverwaltung (zB Einkauf, EDV, Fortbildung) und der"Nicht verrechenbaren Projekte" (zB Akquisition, Wettbewerbe)Kommentar: Nicht direkt verrechenbare Leistungen gliedern sich grundsätzlich in die"Kanzleiverwaltung" (zB Einkauf, EDV, Fortbildung), "Nicht verrechenbare Projekte" (zBAkquisition, Wettbewerbe) sowie in "Nicht verrechenbare Projektanteile" (zB Controlling,Honorarverrechnung)Nicht verrechenbare StandardleistungenProjektbezogene Leistungen, die nicht direkt verrechenbar sindKommentar: Nicht direkt verrechenbare Leistungen, die bei Auftragserfüllungen üblicherWeise anfallenControlling, ZeitevidenzIVControlling hinsichtlich der eigenen Leistungen und der Leistungen der eigenenNachunternehmer, textliche und zuordnungsmäßige Pflege der ZeitevidenzKommentar: Die zeitnahe Eingabe der Leistungen in der Zeitevidenz ist nichtGegenstand dieser TeilleistungX.01.02 ZT-Vertrag, samt Anpassungen IV ZZGedruckt mit Ergo-Sum www.ergo-sum.at - www.architektenleistungen.at Ausdruck 21.1.2009 - 12:01 - Seite 42


LeistungskatalogLK 23 - Architekturleistungen gemäß HIA 7/2008 (BAIK), ergänzt um LV detailliertID TLTeilleistungIV-WLKZPFortschreibungen, jedoch ohne die Erstellung von Leistungs- und HonorarvorschlägenKommentar: Die Erstellung von Leistungs- und Honorarvorschlägen, insbesonderesolche mit Charakter eines Kostenvoranschlages sind als verrechenbare oder nichtverrechenbare Sonderleistungen evident zu halten.X.01.03HonorarverrechnungIV ZErstellung der Honorarnoten und der zugehörigen Beilagen, Erklärungen zu diesenUnterlagen, Urgenzen und Mahnungen, exklusive Leistungen in Zusammenhang mitWiderspruchsverfahrenKommentar: Leistungen nach wenigen vergeblichen Urgenzen und Mahnungen sind alsLeistungen im Rahmen eines Widerspruchsverfahrens anzusehen.X.01.04Archivierung nach ProjektabschlussIVArchivierung der projektbezogenen Unterlagen nach Projektabschluss außerhalb derKanzleiKommentar: Aushebungen von bereits archivierten Unterlagen und deren neuerlicheArchivierung sind mit den jeweiligen Bedarfsträgern zu verrechnenZX.02 Nicht verrechenbare SonderleistungenKommentar: Nicht direkt verrechenbare Leistungen, die bei Auftragserfüllungenzusätzlich anfallen könnenX.02.01X.02.02X.02.03Akquisition, VorleistungenIV ZAkquisitionsleistungen, ohne Ausarbeitung von Leistungs- und HonorarvorschlägenKommentar: Akquisitions- und Vorleistungen, die zu einem Auftrag führen, sind je nachAuftragsumfang als verrechenbare Leistung umzubuchenLeistungs- und HonorarvorschlägeWE ZErstellung von Leistungs- und Honorarvorschlägen für Haupt- und Zusatzleistungen, mitallen Festlegungen zu den LeistungenKommentar: Die Festlegungen zu den Leistungen umfassen Leistungsziel,Leistungsumfang, Leistungszeit und Umstände der Leistungserbringung. Die Erstellungder Leistungs- und Honorarvorschlägen (Kostenvoranschlägen) erfolgt nur beiausdrücklicher Vereinbarung unentgeltlichKontaktpflegeIVProjektbezogene KontaktpflegeKommentar: Derartige Kontaktpflege bedarf der ausdrücklichen Anordnung desgeschäftsführenden Ziviltechnikers, sofern diese nicht außerhalb der Arbeitszeit erfolgtund nicht Gegenstand der Zeitevidenz istZX.02.04X.02.05Marketing, PRIVMarketing und Öffentlichkeitsarbeit zur Darstellung der eigenen LeistungKommentar: Für den Fall, dass Marketing und Öffentlichkeitsarbeit auch im Interessedes eigenen Auftraggebers liegt, empfiehlt sich eine anteilige Verrechnung dieserLeistungenVeranstaltungen, FeiernIVVor- und Nachbereitung von Veranstaltungen und FeiernKommentar: Die Teilnahme an Veranstaltungen und Feiern durch Mitarbeiter erfolgtgrundsätzlich außerhalb der Arbeitszeit und nicht Gegenstand der ZeitevidenzZZX.02.06X.02.07Freiwillige MehrleistungenZNicht beauftragte Leistungen, Informationserteilungen an eigene Mitarbeiter, die nicht mitder Projektbearbeitung betraut sindKommentar: Derartige freiwillige Mehrleistungen bedürfen der ausdrücklichen Anordnungdes geschäftsführenden ZiviltechnikersFehlerbehebungenZBehebung von selbst zu vertretenden Mängeln und Fehlern sowie Maßnahmen zurBegrenzung und zur Minimierung von selbst zu vertretenden SchädenKommentar: Bei Erfordernis derartiger Leistungen ist umgehend der geschäftsführendeZiviltechniker zu informieren und erforderlichenfalls eine Meldung an dieHaftpflichtversicherung zu erstatten.Gedruckt mit Ergo-Sum www.ergo-sum.at - www.architektenleistungen.at Ausdruck 21.1.2009 - 12:01 - Seite 43


LeistungskatalogLK 23 - Architekturleistungen gemäß HIA 7/2008 (BAIK), ergänzt um LV detailliertID TLX.02.08X.02.09TeilleistungIV-WLStudien, KnowledgeIV ZAneignung, Vertiefung und Auffrischung von grundlegendem, für die Projektbearbeitungerforderlichem Fachwissen, das nach Maßgabe der Funktion des jeweiligen Beteiligtenvorausgesetzt werden darfKommentar: Aneignung, Vertiefung und Auffrischung von sonstigem Fachwissen istentweder unter dem Titel Kanzleiverwaltung (Teilleistungsgruppe Knowledge) evident zuhalten oder - insbesondere bei Seminaren - außerhalb der Arbeitszeit durchzuführen unddaher nicht Gegenstand der ZeitevidenzWiderspruchIV ZLeistungen in Zusammenhang mit Widerspruchsverfahren mit dem eigenen Auftraggeberoder den eigenen NachunternehmernKommentar: Leistungen zur Unterstützung des Auftraggebers in Widerspruchsverfahrengegen Dritte sind verrechnenbare Leistungen, die üblicher Weise als "SonstigeZusatzleistungen" zu qualifizieren sind.KZPGedruckt mit Ergo-Sum www.ergo-sum.at - www.architektenleistungen.at Ausdruck 21.1.2009 - 12:01 - Seite 44

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!