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Berufsbilder im Sprachendienst - Ziviler Arbeitgeber Bundeswehr ...

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Quelle: Bundessprachenamt<br />

www.bundeswehr-karriere.de<br />

Quelle: Bundessprachenamt<br />

<strong>Berufsbilder</strong><br />

<strong>im</strong> <strong>Sprachendienst</strong><br />

Karriere mit Zukunft.


2<br />

www.bundeswehr-karriere.de<br />

Inhaltsverzeichnis<br />

Der <strong>Sprachendienst</strong> . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3<br />

Aufgaben des Bundessprachenamtes . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4<br />

<strong>Berufsbilder</strong> und Einstellungsvoraussetzungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5<br />

Fachpersonal in der Abteilung Sprachausbildung<br />

des Bundessprachenamtes . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6<br />

Der Arbeitsplatz<br />

3 Sprachlehrerin/Sprachlehrer . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6<br />

3 Sprachlehrerin/Sprachlehrer <strong>im</strong> vergleichbar gehobenen Dienst . . 6<br />

3 Sprachlehrerin/Sprachlehrer <strong>im</strong> vergleichbar höheren Dienst . . . . . 7<br />

Der Arbeitsplatz Wissenschaftliche Fachkraft . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8<br />

Der Arbeitsplatz<br />

Fremdsprachenassistentin/Fremdsprachenassistent . . . . . . . . . . . . . . . . . 8<br />

Fachpersonal in der Abteilung Sprachmittlerdienst<br />

des Bundessprachenamtes . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9<br />

Der Arbeitsplatz Übersetzerin/Übersetzer . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9<br />

Der Arbeitsplatz Überprüferin/Überprüfer . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10<br />

Der Arbeitsplatz Terminologin/Terminologe . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10<br />

Der Arbeitsplatz<br />

Konferenzdolmetscherin/Konferenzdolmetscher . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11<br />

Der Arbeitsplatz<br />

Fremdsprachenassistentin/Fremdsprachenassistent . . . . . . . . . . . . . . . . 12<br />

Fachliches Auswahlverfahren . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13<br />

Einstellung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13<br />

Einarbeitung in das Aufgabengebiet . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13<br />

Teilnahme an Auslandseinsätzen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14<br />

Bewerbung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15


Der <strong>Sprachendienst</strong><br />

Quelle: Bundessprachenamt<br />

Das Bundessprachenamt ist eine Bundesoberbehörde <strong>im</strong> Geschäftsbereich des<br />

Bundesministeriums der Verteidigung und hat seinen Hauptsitz in Hürth bei<br />

Köln. 1969 entstand es durch die Fusion des Übersetzerdienstes der <strong>Bundeswehr</strong><br />

in Mannhe<strong>im</strong> mit der Sprachenschule der <strong>Bundeswehr</strong> in Euskirchen.<br />

Das Bundessprachenamt gliedert sich in drei Abteilungen: die Fachabteilungen<br />

Sprachausbildung (S) und Sprachmittlerdienst (SMD) sowie die Abteilung Zentralangelegenheiten<br />

(ZA). Die Abteilungen sind in Referate und Referatsteile gegliedert,<br />

deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Hürth oder aber an einem der<br />

dezentralen Dienstorte in Deutschland beschäftigt sind.<br />

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der <strong>Sprachendienst</strong>e bei den <strong>Bundeswehr</strong>verwaltungsstellen<br />

<strong>im</strong> Ausland gehören dem Bundesamt für Wehrverwaltung an,<br />

sie sind jedoch dem Bundessprachenamt fachaufsichtlich unterstellt. Ebenfalls<br />

der Fachaufsicht des Bundessprachenamtes unterliegen die Sprachenzentren<br />

der Universitäten der <strong>Bundeswehr</strong> in Hamburg und München.<br />

Das Bundessprachenamt in Hürth<br />

<strong>Berufsbilder</strong> <strong>im</strong> <strong>Sprachendienst</strong><br />

3


4<br />

www.bundeswehr-karriere.de<br />

Aufgaben des Bundessprachenamtes<br />

Das Bundessprachenamt hat folgende Aufgaben:<br />

3 Fremdsprachliche Ausbildung und Durchführung<br />

von Sprachprüfungen für Angehörige der Streitkräfte<br />

und der Wehrverwaltung sowie für Personal<br />

des Bundes und der Länder<br />

3 Ausbildung in Deutsch als Fremdsprache auf der<br />

Grundlage von Vereinbarungen mit zahlreichen<br />

Staaten aller Kontinente<br />

3 Entwicklung von Lehr-, Lern- und Prüfmaterialien<br />

für die Sprachausbildung<br />

3 Übersetzung deutscher und fremdsprachiger<br />

Fachtexte und deren Überprüfung<br />

3 Konferenzdolmetschen (konsekutiv und s<strong>im</strong>ultan)<br />

und Verhandlungsdolmetschen<br />

3 Erfassung, Bearbeitung und DV-gestützte Bereitstellung<br />

fachsprachlicher Terminologie<br />

3 Erprobung und Einführung computerunterstützter<br />

Übersetzungshilfen<br />

3 Fremdsprachliche Unterstützung der deutschen<br />

Einsatzkontingente<br />

3 Fachaufsicht über Sprachmittler bei rund 15<br />

Dienststellen <strong>im</strong> Ausland und bei den deutschen<br />

Einsatzkontingenten sowie über die Sprachenzentren<br />

der Universitäten der <strong>Bundeswehr</strong> in<br />

München und Hamburg<br />

3 Nationale Zusammenarbeit mit den <strong>Sprachendienst</strong>en<br />

der Bundes- und Länderbehörden<br />

sowie internationale Kooperation mit den <strong>Sprachendienst</strong>en<br />

anderer Staaten und<br />

3 Betreuung von militärischen Lehrgangsteilnehmern<br />

aus aller Welt.<br />

Die Sprachlehrgänge des Bundessprachenamtes<br />

werden ständig an derzeit rund 40 Ausbildungseinrichtungen<br />

durchgeführt. Regelmäßig werden ca.<br />

15 Sprachen unterrichtet, weitere 35 bei Bedarf.<br />

Quelle: Bundessprachenamt<br />

Täglich werden bis zu 4.100 Lehrgangsteilnehmerinnen<br />

und Lehrgangsteilnehmer unterrichtet, darunter<br />

bis zu 250 ausländische Lehrgangsteilnehmer<br />

aus ca. 60 Nationen, die in Deutsch als Fremdsprache<br />

ausgebildet werden.<br />

Das jährliche Übersetzungsvolumen des Bundessprachenamtes<br />

beträgt ca. 200.000 Seiten. Übersetzungen<br />

werden aus und in über 25 Sprachen<br />

gefertigt. Hiervon werden rund 85.000 Seiten<br />

zusätzlich überprüft. Die Dolmetscherinnen und<br />

Dolmetscher des Bundessprachenamtes dolmetschen<br />

<strong>im</strong> Jahr ca. 33.000 Stunden. Im Terminologiebereich<br />

werden pro Jahr rund 55.000 Datenbankeinträge<br />

in zehn Fremdsprachen bearbeitet<br />

(Zugänge, Änderungen, Streichungen) und etwa<br />

800 Fachgebietsglossare maschinell erstellt und an<br />

<strong>Bundeswehr</strong>angehörige versandt.<br />

Das Bundessprachenamt beschäftigt derzeit rund<br />

975 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter: Rund 430<br />

von ihnen sind Angehörige der Abteilung Sprachausbildung<br />

(insbesondere Lehrkräfte, wissenschaftliche<br />

Fachkräfte sowie Fremdsprachenassistentinnen<br />

und Fremdsprachenassistenten), etwa 440 sind Angehörige<br />

der Abteilung Sprachmittlerdienst (insbesondere<br />

Übersetzerinnen und Übersetzer, Dolmetscherinnen<br />

und Dolmetscher, Überprüferinnen und<br />

Überprüfer, Terminologinnen und Terminologen<br />

sowie Fremdsprachenassistentinnen und Fremdsprachenassistenten).<br />

Hinzu kommen über 100 Mitarbeiterinnen<br />

und Mitarbeiter in der Abteilung<br />

Zentralangelegenheiten (ZA). Der Anteil des weiblichen<br />

Personals des Bundessprachenamtes beträgt<br />

rund 60 Prozent.


<strong>Berufsbilder</strong> und<br />

Einstellungsvoraussetzungen<br />

Der <strong>Sprachendienst</strong> bietet vielfältige Beschäftigungsmöglichkeiten. Zur Deckung<br />

des fremdsprachlichen Bedarfs der <strong>Bundeswehr</strong> werden ständig neue Mitarbeiterinnen<br />

und Mitarbeiter gesucht.<br />

Zu den <strong>Berufsbilder</strong>n <strong>im</strong> Einzelnen:<br />

Das Bundessprachenamt beschäftigt in der Abteilung Sprachausbildung<br />

3 Sprachlehrerinnen/Sprachlehrer<br />

3 Wissenschaftliche Fachkräfte<br />

3 Fremdsprachenassistentinnen/Fremdsprachenassistenten und in der Abteilung<br />

Sprachmittlerdienst<br />

3 Übersetzerinnen/Übersetzer (ggf. mit Dolmetschaufgaben)<br />

3 Überprüferinnen/Überprüfer<br />

3 Terminologinnen/Terminologen<br />

3 Konferenzdolmetscherinnen/Konferenzdolmetscher<br />

3 Fremdsprachenassistentinnen/Fremdsprachenassistenten<br />

(ggf. mit Dolmetschaufgaben)<br />

Quelle: Bundessprachenamt<br />

<strong>Berufsbilder</strong> <strong>im</strong> <strong>Sprachendienst</strong><br />

5


6 www.bundeswehr-karriere.de<br />

Fachpersonal in der Abteilung Sprachausbildung<br />

des Bundessprachenamtes<br />

Der Arbeitsplatz Sprachlehrerin/Sprachlehrer<br />

Als Sprachlehrerin oder Sprachlehrer be<strong>im</strong> Bundessprachenamt erwarten Sie<br />

vielfältige und interessante Aufgaben. Sprachlehrerinnen und Sprachlehrer werden<br />

in der Regel als Tarifbeschäftigte des vergleichbar gehobenen oder vergleichbar<br />

höheren Dienstes eingestellt. Für Sprachlehrkräfte des vergleichbar<br />

höheren Dienstes besteht die Möglichkeit der Verbeamtung.<br />

Sprachlehrerin / Sprachlehrer <strong>im</strong><br />

vergleichbar gehobenen Dienst<br />

Ihre Aufgaben<br />

Als Sprachlehrerin oder Sprachlehrer <strong>im</strong> vergleichbar gehobenen Dienst unterrichten<br />

Sie Angehörige der <strong>Bundeswehr</strong> sowie Bedienstete des Bundes und der<br />

Länder. Sie erteilen vor allem Unteroffizieren und entsprechenden zivilen Mitarbeiterinnen<br />

und Mitarbeitern verwendungsbezogenen und fertigkeitsorientierten,<br />

teilweise fachsprachlichen Fremdsprachenunterricht und nehmen Sprachprüfungen<br />

ab. Sofern Sie als Fachsprachlehrerin oder Fachsprachlehrer qualifiziert<br />

sind, können Sie Ihre Expertise ggf. auch bei der Erstellung von Lehr-, Lernund<br />

Prüfmaterialien einbringen.<br />

Einstellungsvoraussetzungen<br />

Als Sprachlehrerin oder Sprachlehrer des vergleichbar gehobenen Dienstes können<br />

Sie eingestellt werden, wenn Sie<br />

3 ein abgeschlossenes Studium <strong>im</strong> fremdsprachlichen Bereich<br />

(z. B. Bachelor of Arts) oder vergleichbare Kenntnisse und Fähigkeiten<br />

besitzen<br />

3 über einschlägige Lehrerfahrung, möglichst auch <strong>im</strong> Bereich<br />

der Erwachsenenbildung, verfügen<br />

3 muttersprachliche oder muttersprachenähnliche Sprachkenntnisse besitzen<br />

3 über Kenntnisse <strong>im</strong> Bereich der Methodik und Didaktik des modernen<br />

Fremdsprachenunterrichts verfügen und bereit sind, sich in die<br />

computerunterstützte Sprachausbildung einzuarbeiten und<br />

3 an einem fachlichen Auswahlverfahren des Bundessprachenamtes für eine<br />

Sprachlehrertätigkeit des vergleichbar gehobenen Dienstes erfolgreich teilgenommen<br />

haben


Quelle: Bundessprachenamt<br />

Sprachlehrerin / Sprachlehrer <strong>im</strong><br />

vergleichbar höheren Dienst<br />

Sprachunterricht <strong>im</strong> Bundessprachenamt<br />

Ihre Aufgaben<br />

Als Sprachlehrerin oder Sprachlehrer <strong>im</strong> vergleichbar höheren Dienst unterrichten<br />

Sie Angehörige der <strong>Bundeswehr</strong> sowie Bedienstete des Bundes und der Länder.<br />

Sie erteilen vor allem Offizieranwärtern und Offizieren sowie entsprechenden<br />

zivilen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern verwendungsbezogenen und fertigkeitsorientierten,<br />

teilweise auch fachsprachlichen Fremdsprachenunterricht und<br />

nehmen Sprachprüfungen ab. Außerhalb der Sprachlehrertätigkeit kommt ggf.<br />

auch eine Tätigkeit als Wissenschaftliche Fachkraft in Betracht, die mit der Erstellung<br />

von Lehr-, Lern- und Prüfmaterialien befasst ist.<br />

Einstellungsvoraussetzungen<br />

Als Sprachlehrerin oder Sprachlehrer <strong>im</strong> vergleichbar höheren Dienst können Sie<br />

eingestellt werden, wenn Sie<br />

3 ein einschlägiges Hochschulstudium <strong>im</strong> fremdsprachlichen Bereich erfolgreich<br />

absolviert haben (z. B. Master of Arts) oder über gleichwertige Kenntnisse<br />

und Fähigkeiten verfügen<br />

3 einschlägige Lehrerfahrung, möglichst auch <strong>im</strong> Bereich der Erwachsenenbildung,<br />

besitzen<br />

3 über muttersprachliche oder muttersprachenähnliche Sprachkenntnisse<br />

verfügen<br />

3 solide Kenntnisse <strong>im</strong> Bereich der Methodik und Didaktik des modernen<br />

Fremdsprachenunterrichts besitzen und bereit sind, sich in die computerunterstützte<br />

Sprachausbildung einzuarbeiten und<br />

3 an einem fachlichen Auswahlverfahren des Bundessprachenamtes für eine<br />

Sprachlehrertätigkeit des vergleichbar höheren Dienstes erfolgreich teilgenommen<br />

haben<br />

Bei Vorliegen entsprechender Voraussetzungen ist eine Übernahme in das<br />

Beamtenverhältnis möglich.<br />

<strong>Berufsbilder</strong> <strong>im</strong> <strong>Sprachendienst</strong><br />

7


8 www.bundeswehr-karriere.de<br />

Der Arbeitsplatz Wissenschaftliche Fachkraft<br />

(siehe Sprachlehrerin/Sprachlehrer <strong>im</strong> vergleichbar höheren Dienst)<br />

Wissenschaftliche Fachkräfte werden grundsätzlich nicht direkt eingestellt,<br />

sondern intern aus der Gruppe der Sprachlehrkräfte rekrutiert.<br />

Der Arbeitsplatz Fremdsprachenassistentin/<br />

Fremdsprachenassistent<br />

Als Fremdsprachenassistentin oder Fremdsprachenassistent des <strong>Sprachendienst</strong>es<br />

erwartet Sie ein vielfältiges und interessantes Aufgabenfeld entweder in<br />

der Abteilung Sprachausbildung oder der Abteilung Sprachmittlerdienst.<br />

Je nach Arbeitsplatz nehmen Sie Aufgaben in folgenden Bereichen wahr:<br />

3 fachliche Unterstützung bei der Sprachausbildung und den Sprachprüfungen<br />

3 Zuarbeit bei der Erstellung fremdsprachlicher Materialien<br />

3 Betreuung der Mult<strong>im</strong>ediaklassenräume<br />

3 Übersetzen einfacher Texte Fremdsprache-Deutsch und Deutsch-Fremdsprache<br />

3 Dolmetschen<br />

3 Unterstützung der Übersetzerinnen und Übersetzer durch Vor- und<br />

Nachbereitung von computerunterstützt gefertigten Übersetzungen<br />

und lexikographische Vorarbeiten<br />

Einstellungsvoraussetzungen<br />

Als Fremdsprachenassistentin oder Fremdsprachenassistent des <strong>Sprachendienst</strong>es<br />

können Sie eingestellt werden, wenn Sie<br />

3 fundierte Fremdsprachenkenntnisse besitzen<br />

(z. B. durch eine Fremdsprachenkorrespondentenausbildung)<br />

3 zuverlässig und gründlich arbeiten - auch unter Zeitdruck<br />

3 eine gute Auffassungsgabe, Organisationsvermögen und Flexibilität besitzen<br />

3 gerne <strong>im</strong> Team arbeiten<br />

3 über gute Anwenderkenntnisse in MS-Office und in der Internetnutzung<br />

verfügen<br />

3 bereit sind, sich mit der <strong>im</strong> <strong>Sprachendienst</strong> angewandten Computertechnologie<br />

vertraut zu machen und<br />

3 an einem fachlichen Auswahlverfahren des Bundessprachenamtes<br />

erfolgreich teilgenommen haben


Quelle: Bundessprachenamt<br />

Fachpersonal in der Abteilung<br />

Sprachmittlerdienst des Bundessprachenamtes<br />

Im Sprachmittlerdienst des Bundessprachenamtes ist in der Regel eine Beschäftigung<br />

als Übersetzerin/Übersetzer <strong>im</strong> vergleichbar gehobenen Dienst, als Überprüferin/Überprüfer<br />

<strong>im</strong> vergleichbar höheren Dienst, als Terminologin/Terminologe<br />

<strong>im</strong> vergleichbar gehobenen Dienst, als Konferenzdolmetscherin/Konferenzdolmetscher<br />

<strong>im</strong> vergleichbar höheren Dienst sowie als Fremdsprachenassistentin/<br />

Fremdsprachenassistent möglich. Die Arbeitsschwerpunkte liegen insbesondere<br />

<strong>im</strong> sicherheitspolitischen, militärischen, wehrtechnischen<br />

und naturwissenschaftlichen Bereich.<br />

Übersetzerin des Sprachmittlerdienstes <strong>im</strong><br />

Bundessprachenamt<br />

Der Arbeitsplatz<br />

Übersetzerin/Übersetzer<br />

Ihre Aufgaben<br />

Übersetzerinnen und Übersetzer<br />

fertigen Übersetzungen schwieriger<br />

Texte ressortspezifischer<br />

Fachgebiete in verschiedenen<br />

Sprachen und Sprachrichtungen.<br />

Häufig werden auch Dolmetschaufgaben<br />

übernommen.<br />

Einstellungsvoraussetzungen<br />

Eine Beschäftigung als Übersetzerin<br />

oder Übersetzer als Tarifbeschäftigte<br />

oder Tarifbeschäftigter<br />

<strong>im</strong> vergleichbar gehobenen<br />

Dienst setzt voraus, dass Sie<br />

3 ein sprach- und kulturwissenschaftliches Studium mit philologischem Hochschulabschluss<br />

als Übersetzerin/Übersetzer oder Dolmetscherin/Dolmetscher<br />

absolviert oder einen vergleichbaren berufsqualifizierenden Abschluss haben<br />

3 muttersprachliche oder muttersprachenähnliche Kenntnisse in<br />

der/den Arbeitssprache(n) besitzen<br />

3 über solide Kenntnisse in den ressortspezifischen Fachgebieten und in der<br />

computerunterstützten Übersetzung verfügen oder die Bereitschaft mitbringen,<br />

sich in diese Bereiche einzuarbeiten<br />

3 erfolgreich an einem fachlichen Auswahlverfahren <strong>im</strong> Bundessprachenamt<br />

teilgenommen haben<br />

Nach mehrjähriger Tätigkeit als Übersetzerin/Übersetzer <strong>im</strong> Sprachmittlerdienst<br />

des Bundessprachenamtes ist eine Qualifizierung zur Überprüferin/zum Überprüfer<br />

<strong>im</strong> vergleichbar höheren Dienst möglich.<br />

<strong>Berufsbilder</strong> <strong>im</strong> <strong>Sprachendienst</strong><br />

9


10 www.bundeswehr-karriere.de<br />

Der Arbeitsplatz Überprüferin/Überprüfer<br />

Ihre Aufgaben<br />

Überprüferinnen und Überprüfer prüfen die von den Übersetzerinnen und Übersetzern<br />

gefertigten Übersetzungen auf sprachliche, inhaltliche und fachliche<br />

Korrektheit und Vollständigkeit. Außerdem sind sie Ansprechpartner für Fachfragen<br />

der Übersetzerinnen und Übersetzer und koordinieren ggf. umfangreiche<br />

Übersetzungsprojekte.<br />

Beschäftigungsvoraussetzungen<br />

Voraussetzung für eine Beschäftigung als Überprüferin oder Überprüfer als Tarifbeschäftigte<br />

oder Tarifbeschäftigter <strong>im</strong> vergleichbar höheren Dienst ist eine<br />

mehrjährige Tätigkeit als Übersetzerin bzw. Übersetzer <strong>im</strong> Bundessprachenamt.<br />

Weitere Voraussetzung ist die erfolgreiche Teilnahme am fachlichen Auswahlverfahren<br />

für Überprüferinnen und Überprüfer <strong>im</strong> Bundessprachenamt.<br />

Alle Überprüferinnen und Überprüfer müssen zusätzlich zu den von Übersetzerinnen<br />

und Übersetzern geforderten sprachlichen und fachlichen Kenntnissen in<br />

der Lage sein, Übersetzungen verantwortlich zu überprüfen, Übersetzerinnen<br />

und Übersetzer sprachlich und fachlich anzuleiten und größere Übersetzungsprojekte<br />

zu leiten.<br />

Überprüferinnen und Überprüfer werden nicht direkt eingestellt (siehe Beschreibung<br />

Arbeitsplatz Übersetzerin/Übersetzer). Nach erfolgreicher Qualifikation als<br />

Überprüferin/Überprüfer ist eine Übernahme in das Beamtenverhältnis möglich.<br />

Der Arbeitsplatz Terminologin/Terminologe<br />

Im Sprachmittlerdienst des Bundessprachenamtes können Sie als Terminologin/<br />

Terminologe <strong>im</strong> vergleichbar gehobenen Dienst beschäftigt werden.<br />

Ihre Aufgaben<br />

Terminologinnen und Terminologen be<strong>im</strong> Bundessprachenamt werten fremdsprachige<br />

und deutsche Texte <strong>im</strong> Hinblick auf fachsprachliche Begriffe aus und<br />

bearbeiten Fachwortbestände in Terminologiedatenbanken.<br />

Einstellungsvoraussetzungen<br />

Eine Beschäftigung als Terminologin oder Terminologe als Tarifbeschäftigte<br />

bzw. Tarifbeschäftigter <strong>im</strong> vergleichbar gehobenen Dienst setzt voraus, dass Sie<br />

3 ein sprach- und kulturwissenschaftliches Studium mit philologischem Hochschulabschluss<br />

, z. B. als Übersetzerin/Übersetzer oder Dolmetscherin/Dolmetscher,<br />

absolviert haben oder einen vergleichbaren berufsqualifizierenden<br />

Abschluss haben<br />

3 Ihre Arbeitssprache(n) muttersprachlich oder muttersprachenähnlich beherrschen<br />

3 über solide Kenntnisse in den ressortspezifischen Fachgebieten verfügen oder<br />

aber die Bereitschaft besitzen, sich in diese einzuarbeiten<br />

3 an einem fachlichen Auswahlverfahren <strong>im</strong> Bundessprachenamt erfolgreich<br />

teilgenommen haben


Der Arbeitsplatz Konferenzdolmetscherin/Konferenzdolmetscher<br />

Bei uns können Sie die sprachmittlerische Tätigkeit einer Konferenzdolmetscherin<br />

oder eines Konferenzdolmetschers als Tarifbeschäftigte/Tarifbeschäftigter des vergleichbar<br />

höheren Dienstes wahrnehmen. Bei Vorliegen entsprechender Voraussetzungen<br />

ist eine Übernahme in das Beamtenverhältnis möglich.<br />

Ihre Aufgaben<br />

Konferenzdolmetscherinnen und Konferenzdolmetscher dolmetschen sowohl<br />

s<strong>im</strong>ultan als auch konsekutiv bei internationalen Veranstaltungen auf hoher<br />

Ebene aus einer fremden Sprache ins Deutsche und umgekehrt.<br />

Einstellungsvoraussetzungen<br />

Voraussetzung für eine Beschäftigung als Konferenzdolmetscherin oder Konferenzdolmetscher<br />

<strong>im</strong> vergleichbar höheren Dienst ist<br />

3 ein sprach- und kulturwissenschaftliches Universitätsstudium mit philologischem<br />

Hochschulabschluss als Dolmetscherin/Dolmetscher (z. B. Master of Arts) oder<br />

ein vergleichbarer qualifizierender Abschluss<br />

3 das muttersprachliche oder muttersprachenähnliche Beherrschen<br />

der Arbeitssprache(n)<br />

3 eine solide Kenntnis der ressortspezifischen Fachgebiete oder<br />

die Bereitschaft, sich in diese einzuarbeiten<br />

3 das erfolgreiche Absolvieren eines fachlichen Auswahlverfahrens<br />

be<strong>im</strong> Bundesministerium der Verteidigung.<br />

Quelle: BMVg Org 7<br />

Konferenzdolmetscher <strong>im</strong> Einsatz<br />

<strong>Berufsbilder</strong> <strong>im</strong> <strong>Sprachendienst</strong><br />

11


12 www.bundeswehr-karriere.de<br />

Der Arbeitsplatz Fremdsprachenassistentin/<br />

Fremdsprachenassistent<br />

Als Fremdsprachenassistentin oder Fremdsprachenassistent des <strong>Sprachendienst</strong>es<br />

erwartet Sie ein vielfältiges und interessantes Aufgabenfeld entweder in<br />

der Abteilung Sprachausbildung oder der Abteilung Sprachmittlerdienst.<br />

Je nach Arbeitsplatz nehmen Sie Aufgaben in folgenden Bereichen wahr:<br />

3 fachliche Unterstützung bei der Sprachausbildung und den Sprachprüfungen<br />

3 Zuarbeit bei der Erstellung fremdsprachlicher Materialien<br />

3 Betreuung der Mult<strong>im</strong>ediaklassenräume<br />

3 Übersetzen einfacher Texte Fremdsprache-Deutsch und Deutsch-Fremdsprache<br />

3 Dolmetschen<br />

3 Unterstützung der Übersetzerinnen und Übersetzer durch Vor- und<br />

Nachbereitung von computerunterstützt gefertigten Übersetzungen<br />

und lexikographische Vorarbeiten<br />

Einstellungsvoraussetzungen<br />

Als Fremdsprachenassistentin oder Fremdsprachenassistent des <strong>Sprachendienst</strong>es<br />

können Sie eingestellt werden, wenn Sie<br />

3 fundierte Fremdsprachenkenntnisse besitzen<br />

(z. B. durch eine Fremdsprachenkorrespondentenausbildung)<br />

3 zuverlässig und gründlich arbeiten - auch unter Zeitdruck<br />

3 eine gute Auffassungsgabe, Organisationsvermögen und Flexibilität besitzen<br />

3 gerne <strong>im</strong> Team arbeiten<br />

3 über gute Anwenderkenntnisse<br />

in MS-Office und in der Internetnutzung<br />

verfügen<br />

3 bereit sind, sich mit der <strong>im</strong><br />

<strong>Sprachendienst</strong> angewandten<br />

Computertechnologie vertraut<br />

zu machen und<br />

3 an einem fachlichen Auswahlverfahren<br />

des Bundessprachenamtes<br />

erfolgreich teilgenommen haben<br />

Fremdsprachenassistentin <strong>im</strong> Bundessprachenamt<br />

Quelle: Bundessprachenamt


Fachliches Auswahlverfahren<br />

Um in den <strong>Sprachendienst</strong> der <strong>Bundeswehr</strong> eingestellt werden zu können, müssen<br />

Sie die erläuterten allgemeinen Einstellungsvoraussetzungen mitbringen und an<br />

einem Auswahlverfahren be<strong>im</strong> Bundessprachenamt erfolgreich teilgenommen<br />

haben.<br />

Ablauf und Inhalt des Auswahlverfahrens sind abhängig vom angestrebten<br />

Berufsbild. Nähere Informationen zu den Auswahlverfahren finden Sie auf der<br />

Homepage des Bundessprachenamtes: www.bundessprachenamt.de<br />

Hinweis:<br />

Die Einstellung von Außenbewerberinnen/Außenbewerbern als Überprüferin/<br />

Überprüfer ist aufgrund der geforderten mehrjährigen Tätigkeit als Übersetzerin/<br />

Übersetzer <strong>im</strong> Bundessprachenamt nicht möglich. Auch Wissenschaftliche Fachkräfte<br />

werden grundsätzlich nicht direkt eingestellt.<br />

Einstellung<br />

Die Einstellung in den <strong>Sprachendienst</strong> der <strong>Bundeswehr</strong> erfolgt durch das Bundessprachenamt<br />

in Hürth. Da das Bundessprachenamt dezentral an über 100 Dienstorten<br />

in Deutschland vertreten ist, ist eine Beschäftigung <strong>im</strong> gesamten Bundesgebiet<br />

möglich.<br />

Der <strong>Sprachendienst</strong> hat sich die berufliche Förderung von Frauen zum Ziel gesetzt<br />

und ist deshalb in Bereichen, in denen der Anteil weiblicher Beschäftigter bislang<br />

nur gering ist, an Bewerbungen von Frauen besonders interessiert.<br />

Schwerbehinderte Menschen werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt;<br />

von ihnen wird nur ein Mindestmaß an körperlicher Eignung verlangt.<br />

Einarbeitung in das Aufgabengebiet<br />

Das Bundessprachenamt gewährleistet eine sachgerechte Einarbeitung durch<br />

intensive Einweisungslehrgänge, welche die neu eingestellten Kolleginnen und<br />

Kollegen auch auf die Besonderheiten der <strong>Sprachendienst</strong>aufgaben <strong>im</strong> Gesamtgefüge<br />

der <strong>Bundeswehr</strong> vorbereiten. Darüber hinaus erfolgt die Betreuung und<br />

Einarbeitung durch erfahrenes <strong>Sprachendienst</strong>personal <strong>im</strong> spezifischen Aufgabenbereich.<br />

Jede neue Mitarbeiterin und jeder neue Mitarbeiter wird einem Referat<br />

zugewiesen, in dem je nach Aufgabengebiet spezifische Aufgaben des Sprachmittlerdienstes<br />

oder der Sprachausbildung wahrzunehmen sind.<br />

<strong>Berufsbilder</strong> <strong>im</strong> <strong>Sprachendienst</strong><br />

13


14<br />

Quelle: © 2008 <strong>Bundeswehr</strong> / Groeneveld<br />

www.bundeswehr-karriere.de<br />

Teilnahme an Auslandseinsätzen<br />

Als sprachlicher Dienstleister der Streitkräfte und der Wehrverwaltung unterstützt<br />

das Bundessprachenamt auch die Auslandseinsätze der <strong>Bundeswehr</strong>. So<br />

werden zum Beispiel konkret auf den Einsatz vorbereitende Sprachlehrgänge für<br />

die Einsatzkontingente praxisnah durchgeführt. Das Bundessprachenamt entsendet<br />

aber auch eigenes <strong>Sprachendienst</strong>personal als Sprachmittler in die Einsatzgebiete.<br />

Bei vielen Dienstposten des Bundessprachenamtes ist eine Teilnahme<br />

an Auslandseinsätzen daher gefordert oder erwünscht. Der Einsatz erfolgt nach<br />

entsprechender Vorbereitung je nach Einsatzgebiet <strong>im</strong> Zivil- oder Soldatenstatus<br />

und dauert meist mehrere Monate. Alle Bewerberinnen und Bewerber für<br />

Übersetzerdienstposten sollten daher grundsätzlich bereit sein, an Auslandseinsätzen<br />

der <strong>Bundeswehr</strong> teilzunehmen. Die Aufgaben des <strong>Sprachendienst</strong>personals<br />

<strong>im</strong> Auslandseinsatz der <strong>Bundeswehr</strong> sind vielfältig; überwiegend handelt es<br />

sich um Übersetzungs- oder Dolmetschleistungen für die Einsatzverbände. Vor<br />

Ort sind die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auch für die Ortskräfte zuständig,<br />

welche die Einsatzkräfte als Sprachmittler in den jeweiligen Landessprachen<br />

unterstützen. Fragen zu Auslandseinsätzen von <strong>Sprachendienst</strong>personal werden<br />

Ihnen von der Organisationseinheit „Unterstützung Auslandseinsätze“ beantwortet,<br />

die Sie per E-Mail unter BSprAUAE@bundeswehr.org erreichen können.<br />

Soldaten <strong>im</strong> Auslandseinsatz sind zur Verständigung oft auf die<br />

Dienstleistungen des <strong>Sprachendienst</strong>es angewiesen<br />

.


Bewerbung<br />

Haben wir Ihr Interesse geweckt und<br />

möchten Sie <strong>im</strong> Bundessprachenamt<br />

arbeiten? Dann bewerben Sie sich<br />

bei uns!<br />

Ihrem Bewerbungsschreiben<br />

fügen Sie bitte folgende Unterlagen bei:<br />

3 ausführlichen tabellarischen Lebenslauf unter<br />

Angabe Ihrer persönlichen Interessen und Hobbys<br />

3 Kopie<br />

- des Hochschulzeugnisses oder<br />

- des Diplomzeugnisses und der Diplomurkunde oder<br />

- des Bachelorzeugnisses und der Bachelorurkunde oder<br />

- des Masterzeugnisses und der Masterurkunde<br />

3 ggf. Kopie von Urkunden über Ernennung(en) und Beförderung(en)<br />

3 ggf. Kopie sonstiger Prüfungs-/Dienstzeugnisse<br />

3 ggf. qualifizierte Arbeitszeugnisse<br />

3 ggf. Dienstzeitbescheinigung über geleisteten Wehrdienst<br />

(einschl. Wehrübungen) oder Ersatzdienst<br />

3 ggf. Nachweis über Schwerbehinderung<br />

Das Anfertigen beglaubigter Fotokopien ist nicht zwangsläufig erforderlich. In<br />

diesem Fall sind jedoch spätestens bei Einstellung die Originale vorzulegen.<br />

Vor der Einstellung wird von Ihnen ein Führungszeugnis gem. §§ 30, 31 des<br />

Bundeszentralregistergesetzes (BZRG) oder die unbeschränkte Auskunft aus<br />

dem Bundeszentralregister (§ 41 BZRG) eingeholt.<br />

Ihre Bewerbung richten Sie bitte an das Personalreferat ZA 2 des Bundessprachenamtes:<br />

Bundessprachenamt<br />

ZA 2<br />

Horbeller Straße 52<br />

50354 Hürth<br />

E-Mail: bewerbungen@bundessprachenamt.de<br />

Weitere Informationen sowie regelmäßige Dienstpostenausschreibungen finden<br />

Sie auf der Internetseite des Bundessprachenamtes<br />

www.bundessprachenamt.de<br />

Quelle: Bundessprachenamt<br />

Beschäftige der Abteilung Zentralangelegenheiten<br />

<strong>im</strong> Bundessprachenamt<br />

<strong>Berufsbilder</strong> <strong>im</strong> <strong>Sprachendienst</strong><br />

15


Weiteres Informationsmaterial erhalten Sie be<strong>im</strong>:<br />

Bundesamt für Wehrverwaltung<br />

ZA 3 - Nachwuchswerbung<br />

Postfach 29 63<br />

53019 Bonn<br />

Karriere-Hotline 0800 - 9 80 08 80 (bundesweit kostenfrei)<br />

E-Mail zivileberufe@bundeswehr.org<br />

Herausgeber und Redaktion:<br />

Bundesministerium der Verteidigung<br />

Abteilung Personal-, Sozial- und<br />

Zentralangelegenheiten<br />

Unterabteilung II<br />

Personalwerbung Zivil<br />

Postfach 13 28 • 53003 Bonn<br />

www.bundeswehr-karriere.de<br />

21910 0809 006 S0709<br />

Druck:<br />

SZ-Druck GmbH, Sankt Augustin<br />

Bestell-Nr. 21910

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