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Betriebsbuch für Betonanlage, Ablaufklasse D, Zulassung Z-55.3-105

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§ 8 Pflichten des AuftraggebersDer Auftraggeber garantiert zum vereinbarten Zeitpunkt den Zugang zur Anlage und zumSchaltschrank.Erhält der Auftragnehmer am vereinbarten Tag in angemessener Zeit keinen Zugang zurKläranlage, werden die entstehenden Kosten für Reise- und Wartezeit sowie Fahrtkostendem Auftraggeber nach Zeit und Aufwand in Rechnung gestellt. Die Information zurVerschiebung eines vereinbarten Wartungstermins muss der Auftraggeber mindestens 1Werktag vorher dem Auftragnehmer mitteilen.Der Auftraggeber stellt dem Auftragnehmer Strom, Wasser sowie alle Betriebsanleitungenund Herstellervorschriften kostenlos zur Verfügung.Der Auftraggeber ist verpflichtet, die vorgeschriebene Eigenüberwachung regelmäßigdurchzuführen und im <strong>Betriebsbuch</strong> zu vermerken.Der Auftraggeber informiert den Auftragnehmer vor der fälligen Wartung über bestehendeerkannte Funktionsstörungen oder Betriebsprobleme.Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Betriebsvorschriften einzuhalten.Auf Anforderung des Auftragnehmers stellt der Auftraggeber der Fachkraft für dieWartungsarbeiten entsprechend der Unfallverhütungsvorschriften eine geeignete Aufsichtspersonbei.§ 9 Sonstige VereinbarungenBei mangelhaft ausgeführter Wartung kann der Auftraggeber bei Einräumung einerangemessenen, wenigstens 3 Wochen betragenden Frist, lediglich Nachbesserungverlangen. Ist diese ergebnislos verstrichen, ist der Auftraggeber berechtigt, Minderung zuverlangen.Zu einer Abtretung der Rechte aus diesem Vertrag bedarf der Auftraggeber derschriftlichen Einwilligung des Auftragnehmers.Eine Aufrechnung gegen eine Forderung auf Gegenleistung kann der Auftraggeber nur mitanerkannten oder rechtskräftig festgestellten Forderungen erklären.Der Vertrag enthält alle getroffenen Vereinbarungen. Weitere schriftliche oder mündlicheNebenabreden bestehen nicht. Änderungen oder Ergänzungen bedürfen der Schriftform.Die Rechtsunwirksamkeit einer Bestimmung berührt die Rechtswirksamkeit der anderenVertragsteile nicht.Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Stadtsteinach......................................................... ..........................................................DRESSEL KLÄRTECHNIKAuftraggeberStadtsteinach, ........................................... ................................ ....................4

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