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Betriebsbuch für Betonanlage, Ablaufklasse D, Zulassung Z-55.3-105

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§ 1 VertragsgegenstandDer Auftragnehmer übernimmt die Wartung der vom Auftraggeber zur Wartungbeauftragten Kläranlage. Der Leistungsumfang richtet sich nach der beiliegendenLeistungsbeschreibung. Diese ist Bestandteil des Vertrages. Grundlage dafür bilden diebehördlichen Vorgaben und/oder die Angaben des Herstellers.Der Auftragnehmer verpflichtet sich, den Auftraggeber über die Ergebnisse jeder einzelnenWartung zu unterrichten. Nach Abschluss der Wartungsarbeiten übermittelt derAuftragnehmer einen Wartungsbericht mit den zugehörigen Werten der Abwasseranalyse.Der Auftraggeber erteilt dem Auftragnehmer die Erlaubnis, das Wartungsprotokoll beiBedarf an die zuständige Behörde weiterzuleiten.§ 2 Zeitliche ErfüllungDie Wartungen werden in vereinbarter Anzahl nach vorheriger Absprache mit demAuftraggeber beginnend mit dem Inkrafttreten des Vertrages ausgeführt.Die Termine werden dem Auftraggeber jeweils rechtzeitig mitgeteilt. Der Auftragnehmerbehält sich vor, die Termine innerhalb der vereinbarten Frist variabel zu planen.Die Wartung führt eine Fachkraft des Auftragnehmers, bzw. eine durch ihn beauftragteFachfirma, während der betriebsüblichen Arbeitszeit - z. Zt. Montag - Freitag von 7.00 -15.45 Uhr - durch.§ 3 VergütungDer Nettopreis für die Wartung Ihrer Kläranlage beträgt:Anzahl pro Jahr Nettopreis pro Jahrzzgl. MwSt.2 Wartungen 228,00 Euround umfasst die Aufwendungen für Lohn, Fahrtaufwendungen, Auslösung sowieWerkzeug- und Gerätevorhaltung. Kosten für benötigtes Material sind nicht in derVergütung inbegriffen und werden separat in Rechnung gestellt. Dazu gehören u.a.Kleinteile, Verbrauchs- und Verschleißmaterialien jeglicher Art.Nach jeder Wartung werden die Wartungspauschale und angefallenen Kosten berechnet.§ 4 ZahlungsbedingungenAlle Preise sind Nettopreise und verstehen sich zzgl. ges. vorgeschriebener MwSt.Die Rechnungen sind 14 Tage nach Rechnungsdatum ohne Abzug fällig.Der Auftragnehmer behält sich vor, die Rechnung ggf. durch eine beauftragte Firma stellenzu lassen.2

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