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Rechtsschutz für Schubhäftlinge - Transnational Dublin Project

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der Schubhaftbetreuung an sie herangetragen werden. 19 Die <strong>Schubhäftlinge</strong> monieren teils<br />

die großen Abstände zwischen den Gesprächen mit den BetreuerInnen, teils die<br />

mangelnden Informationen zum jeweiligen Verfahrensstand und auch die Vermischung der<br />

Aufgaben der Schubhaftbetreuung und der Rückkehrberatung. Die Kritik dürfte in vielen<br />

Fällen darauf zurückzuführen sein, dass immens große Hoffnungen in die MitarbeiterInnen<br />

der Schubhaftbetreuungsorganisationen gesetzt werden, denen diese aus vielerlei Gründen<br />

nicht gerecht werden können. Die Mittel aus dem Fördervertrag lassen nur zeitlich<br />

beschränkte Besuchstätigkeiten zu, zum anderen ändert sich der Verfahrensstand nicht so<br />

schnell wie gewünscht. Die Vermutung liegt nahe, dass die Schubhaftbetreuungseinrichtungen<br />

oftmals mit dem Wunsch nach Rechtsberatung und -vertretung konfrontiert<br />

werden, diese aber nicht anbieten dürfen. Für die Arbeitsgruppe scheint es schlichtweg<br />

unbegründbar, die erwähnten Aspekte des <strong>Rechtsschutz</strong>es zu trennen. Realistischerweise<br />

ist eine Abgrenzung im persönlichen Gespräch nicht möglich.<br />

4 Schubhaftbeschwerde<br />

4.1 Schubhaftverhängung 20<br />

Mit Inkrafttreten des Fremdenrechtspaketes 2005 und den zusätzlichen<br />

Schubhafttatbeständen war auch der Trend hin zu einer extensiven Auslegung dieser<br />

Tatbestände zu beobachten. Die Zahl der Schubhaftverhängungen stieg mit der<br />

Gesetzesänderung von 7.463 (im Jahr 2005) auf 8.694 (im Jahr 2006) an. Seit diesem<br />

Zeitpunkt sind die Zahlen allerdings im Fallen. Dies dürfte auf mehrere Faktoren<br />

zurückzuführen sein:<br />

Zum einen sind die in Österreich seit der EU-Erweiterungsrunde (im Jahr 2004) gestellten<br />

Asylanträge rückläufig. 21 Entsprechend der <strong>Dublin</strong> II-Verordnung dürfen AsylwerberInnen in<br />

der Regel nur mehr im ersten EU-Mitgliedsstaat, in den sie einreisen, einen Antrag stellen. 22<br />

Der Wegfall der EU-Außengrenze hatte somit auf Österreich auch in Hinblick auf das<br />

Asylwesen große Auswirkungen.<br />

Zum anderen weisen auch die Gerichtshöfe des öffentlichen Rechts in ständiger Judikatur<br />

darauf hin, dass eine großzügige Handhabung der Schubhafttatbestände nicht zu tolerieren<br />

ist. Im Besonderen beanstandet der VwGH regelmäßig die Praxis zu den<br />

Schubhafttatbeständen des § 76 Abs 2 FPG. Die Schubhaftverhängung bei Asyl-<br />

19<br />

Vgl. Gemeinsamer Jahresbericht der Kommissionen des MRB 2007, Anhang 1 zum Bericht des<br />

Menschenrechts-beirat über seine Tätigkeit im Jahr 2007.<br />

20<br />

Jahresstatistik Fremdenwesen 2006 und 2007, sowie Statistik Fremdenwesen Juni 2008;<br />

http://www.bmi.gv.at/publikationen/ (05.12.2008)<br />

21<br />

Asylanträge 2005: 22.461; Asylanträge 2006: 13.349, Asylanträge 2007: 11.921; Quelle: Asylanträge seit 1999;<br />

http://www.bmi.gv.at/publikationen/ (05.12.2008)<br />

22<br />

Vgl. Verordnung (EG) Nr. 343/2003 des Rates vom 18. Februar 2003 zur Festlegung der Kriterien und<br />

Verfahren zur Bestimmung des Mitgliedstaats, der <strong>für</strong> die Prüfung eines von einem Drittstaatsangehörigen in<br />

einem Mitgliedstaat gestellten Asylantrags zuständig ist.<br />

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