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Produktbedingungen Sparkonto mit SparCard - Sparkasse Gifhorn ...

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<strong>Sparkonto</strong> <strong>mit</strong> <strong>SparCard</strong>: <strong>Produktbedingungen</strong>1. SparurkundeDie <strong>Sparkasse</strong> erstellt ein <strong>Sparkasse</strong>nbuch in der Form eines Loseblatt-<strong>Sparkasse</strong>nbuches <strong>mit</strong><strong>Sparkasse</strong>nbuchumschlag und <strong>Sparkonto</strong>blättern. Das Loseblatt-<strong>Sparkasse</strong>nbuch ist nur gültig,wenn es aus dem <strong>Sparkasse</strong>nbuchumschlag <strong>mit</strong> Kontonummer und den <strong>Sparkonto</strong>blättern deslaufenden Jahres besteht. Zusätzlich erhält der Kunde eine <strong>SparCard</strong> <strong>mit</strong> persönlicherGeheimzahl (PIN).2. ZinsenDie <strong>Sparkasse</strong> zahlt für das jeweilige Gesamtguthaben variable Zinsen. Die jeweils gültigenZinssätze werden durch Aushang in den Geschäftsräumen der <strong>Sparkasse</strong> bekannt gegeben undkönnen im Internet abgerufen oder telefonisch erfragt werden. Für bestehende Spareinlagen tritteine Änderung der Zinssatzes, unabhängig von einer Kündigungsfrist, <strong>mit</strong> der Änderung desAushanges in Kraft, sofern nichts anders vereinbart ist.3. Kündigung der SpareinlageDie Kündigungsfrist beträgt drei Monate. Von Spareinlagen <strong>mit</strong> einer Kündigungsfrist von dreiMonaten können ohne Kündigung bis zu 2.000,- EUR für jedes <strong>Sparkonto</strong> innerhalb einesKalendermonats zurückgefordert werden. Eine Auszahlung von Zinsen innerhalb von zweiMonaten nach Gutschrift gem. Nr. 3.3 der Bedingungen für den Sparverkehr wird hierauf nichtangerechnet. Ein Anspruch auf vorzeitige Rückzahlung besteht darüber hinaus nicht. Stimmt die<strong>Sparkasse</strong> gleichwohl ausnahmsweise einer vorzeitigen Rückzahlung zu, hat sie das Recht, fürdiese vorzeitige Rückzahlung ein Vorfälligkeitsentgelt oder Vorschusszins zu verlangen. DieHöhe des Vorfälligkeitsentgeltes oder der jeweilige Vorschusszins wird durch Aushang/Auslageim Kassenraum bekannt gegeben oder ist dem Preisaushang zu entnehmen.4. VerfügungenBei Verfügungen wird das verbleibende Guthaben <strong>mit</strong> dem zu diesem Zeitpunkt gültigenZinssatz verzinst.Ergänzend finden die „Bedingungen für die Verwendung von <strong>SparCard</strong>s“ und die „Bedingungenfür den Sparverkehr“ in dem Umfang Anwendung, der für SB-Sparverkehr dort festgelegt ist.


S<strong>Sparkasse</strong> Bedingungen für die Verwendung von <strong>SparCard</strong>s<strong>Gifhorn</strong>-Wolfsburg1. Verwendungsmöglichkeiten und LeistungenDer Karteninhaber kann <strong>mit</strong> der <strong>SparCard</strong> über das auf der <strong>SparCard</strong>angegebene <strong>Sparkonto</strong> Transaktionen in Selbstbedienung treffen(SB-Sparverkehr).Im SB-Sparverkehr können- Kontostandsabfragen getätigt,- <strong>Sparkonto</strong>blätter erstellt,- Bareinzahlungen an Einzahlungsautomaten vorgenommen werden,und in Verbindung <strong>mit</strong> der persönlichen Geheimzahl (PIN)- Umbuchungen auf ein anderes Konto des Sparers,- Auszahlungen an Geldautomaten,vorgenommen werden, sofern das auf der <strong>SparCard</strong> angegebene<strong>Sparkonto</strong> für die jeweilige Verwendungsart freigegeben ist und von der<strong>Sparkasse</strong> entsprechende Selbstbedienungsgeräte (SB-Geräte) zurVerfügung gestellt sind.4.4 Unterrichtungs- und AnzeigepflichtenStellt der Karteninhaber den Verlust seiner <strong>SparCard</strong> oder miss-bräuchlicheVerfügungen <strong>mit</strong> seiner <strong>SparCard</strong> fest, so ist die <strong>Sparkasse</strong>, undzwar möglichst die kontoführende Stelle, unverzüglich zu benachrichtigen.Den Verlust der <strong>SparCard</strong> kann der Karteninhaber auchgegenüber dem Zentralen Sperrannahmedienst anzeigen. In diesem Fallist eine Kartensperre nur möglich, wenn der Name der <strong>Sparkasse</strong> -möglichst <strong>mit</strong> Bankleitzahl - und die Kontonummer angegeben werden.Der Zentrale Sperrannahmedienst sperrt alle für das betreffende Kontoausgegebenen <strong>SparCard</strong>s für die weitere Nutzung an SB-Geräten, für dieeine Eingabe der persönlichen Geheimzahl erforderlich ist. ZurBeschränkung der Sperre auf die abhanden gekommene Karte musssich der Karteninhaber <strong>mit</strong> seiner <strong>Sparkasse</strong>, möglichst <strong>mit</strong> der kontoführendenStelle, in Verbindung setzen.Wird die <strong>SparCard</strong> gestohlen oder missbräuchlich verwendet, ist unverzüglichAnzeige bei der Polizei zu erstatten.<strong>Sparkonto</strong>blätter werden im Rahmen der im Zeitpunkt der Abfrage bestehendentechnischen Möglichkeiten erstellt. Sie enthalten die Kontobewegungen,die bis zum Abruf verbucht und für den Kontoauszugdruckerbereitgestellt sind. Wird vom Kunden kein Ausdruck angefordert oderkann dieser aus technischen Gründen zum Zeitpunkt der Abfrage nichterstellt werden, kann die <strong>Sparkasse</strong> <strong>Sparkonto</strong>blätter erstellen und demSparer zusenden. Für den Versand kann ein Entgelt berechnet werden.Neue <strong>Sparkonto</strong>blätter sind vom Sparer im Loseblatt-<strong>Sparkasse</strong>nbuchabzuheften.Umbuchungen und Verfügungen an Geldautomaten sind nur im Rahmendes Kontoguthabens möglich und auf einen Gesamtbetrag von 2.000EUR pro Kalendermonat beschränkt.2. KarteninhaberDie <strong>SparCard</strong> wird auf die Person des Sparers (Gläubiger der Spar-einlage)ausgestellt und gilt ausschließlich für das auf der Karte angegebene<strong>Sparkonto</strong>.3. Sperre und Einziehung der <strong>SparCard</strong>Wird die persönliche Geheimzahl dreimal nacheinander falsch eingegeben,so kann die <strong>SparCard</strong> für jede weitere Verwendung, die eineEingabe der persönlichen Geheimzahl erfordert, nicht mehr eingesetztwerden. Der Karteninhaber sollte sich in diesem Falle <strong>mit</strong> der <strong>Sparkasse</strong>,möglichst <strong>mit</strong> der kontoführenden Stelle, in Verbindung setzen.Die <strong>Sparkasse</strong> darf die <strong>SparCard</strong> sperren, wenn sie berechtigt ist, denKartenvertrag aus wichtigem Grund zu kündigen. Die <strong>Sparkasse</strong> ist zurSperre der <strong>SparCard</strong> auch berechtigt, wenn die Nutzungsberechtigungder Karte durch ordentliche Kündigung endet.Ist eine <strong>SparCard</strong> gesperrt, ist die <strong>Sparkasse</strong> berechtigt, sie an SB-Geräten einzuziehen.4. Allgemeine Sorgfalts- und Mitwirkungspflichten des Kunden4.1 UnterschriftenDer Karteninhaber hat die <strong>SparCard</strong> nach Erhalt unverzüglich auf demUnterschriftsfeld zu unterschreiben.4.2 Aufbewahrung der <strong>SparCard</strong>Die <strong>SparCard</strong> ist <strong>mit</strong> besonderer Sorgfalt aufzubewahren, um z. B. einenMissbrauch zu verhindern. Insbesondere darf die <strong>SparCard</strong> nichtunbeaufsichtigt im Kraftfahrzeug aufbewahrt werden.4.3 Geheimhaltung der persönlichen Geheimzahl (PIN)Der Karteninhaber hat dafür Sorge zu tragen, dass keine andere PersonKenntnis von der persönlichen Geheimzahl erlangt. Die Geheimzahl darfinsbesondere nicht auf der Karte vermerkt oder in anderer Weise zusammen<strong>mit</strong> dieser aufbewahrt werden. Denn jede Person, die die persönlicheGeheimzahl kennt und im Besitz der Karte ist, kann zu Lasten desauf der <strong>SparCard</strong> angegebenen Kontos Verfügungen tätigen (z. B. Geldam Geldautomaten abheben).Unstimmigkeiten im Zusammenhang <strong>mit</strong> dem Ausdruck von <strong>Sparkonto</strong>blätternsind der <strong>Sparkasse</strong> unverzüglich anzuzeigen.5. Geltung der „Bedingungen für den Sparverkehr“Ergänzend finden die „ Bedingungen für den Sparverkehr“ in dem UmfangAnwendung, der für SB-Sparverkehr dort festgelegt ist.6. HaftungsfragenSobald der <strong>Sparkasse</strong> oder dem Zentralen Sperrannahmedienst derVerlust der <strong>SparCard</strong> angezeigt worden ist, trägt die <strong>Sparkasse</strong> diedanach durch missbräuchliche Verfügungen an Geldautomaten undSelbstbedienungsterminals entstandenen Schäden.Für Schäden, die vor der Verlustanzeige entstanden sind, haftet derSparer, wenn sie auf einer schuldhaften Verletzung seiner Sorgfalts- undMitwirkungspflichten beruhen. Hat die <strong>Sparkasse</strong> zu der Entstehungeines Schadens beigetragen, so bestimmt sich nach den Grundsätzendes Mitverschuldens, in welchem Umfang <strong>Sparkasse</strong> und Sparer denSchaden zu tragen haben.Die <strong>Sparkasse</strong> übernimmt auch die vom Sparer zu tragenden Schäden,die vor der Verlustanzeige entstanden sind, sofern der Karteninhaberseine Sorgfalts- und Mitwirkungspflichten (vgl. Abschnitt Nr. 4) nicht grobfahrlässig verletzt hat.Grobe Fahrlässigkeit des Karteninhabers liegt insbesondere vor, wenn -die persönliche Geheimzahl auf der <strong>SparCard</strong> vermerkt oder zusammen<strong>mit</strong> der <strong>SparCard</strong> verwahrt war (z. B. der Originalbrief, in demdie PIN dem Karteninhaber <strong>mit</strong>geteilt wurde),-die persönliche Geheimzahl einer anderen Person <strong>mit</strong>geteilt und derMissbrauch dadurch verursacht wurde,- der Karteninhaber der <strong>Sparkasse</strong> oder dem Zentralen Sperrannahmedienstnach Feststellen des Kartenverlustes das Abhandenkommennicht umgehend meldet, obwohl ihm dies ohne weiteresmöglich war und der Schaden durch die Verspätung verursachtwurde. Schäden, die nach der Verlustmeldung entstehen, werdenvon der <strong>Sparkasse</strong> erstattet.Die Haftung des Sparers beschränkt sich auf 2.000 EUR pro Kalendermonat.Eine Übernahme des vom Sparer zu tragenden Schadens durch die<strong>Sparkasse</strong> erfolgt nur, wenn die Voraussetzungen der Haftungsentlastungglaubhaft dargelegt und Anzeige bei der Polizei erstattet wurde.7. Nutzung des <strong>Sparkonto</strong>s zu KassentransaktionenDas für den SB-Sparverkehr geeignete <strong>Sparkonto</strong> kann weiterhin zurVornahme von Transaktionen an der Barkasse genutzt werden. In diesenFällen gelten die „ Bedingungen für den Sparverkehr“ Die vorstehendenRegelungen zur Teilnahme am SB-Sparverkehr finden inso-weit keineAnwendung.

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