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21.08.2012 Aufrufe

Terminverlegungen Eine Verlegung von Vorstellungen aus betrieblichen Gründen bleibt vorbehalten. Im Falle von Terminänderungen bemüht sich das Nationaltheater Sie rechtzeitig zu benachrichtigen. Bei Ausfall einer Vorstellung durch Streik oder höhere Gewalt kann kein Ersatz gewährt werden. Es besteht innerhalb eines Abonnements kein Anspruch auf eine bestimmte Vorstellung. Versäumte Vorstellungen Für nicht besuchte oder nicht rechtzeitig umgetauschte Vorstellungen sowie für verlorengegangene oder verfallene Gutscheine kann kein Ersatz geleistet werden. Anschriftenänderung Änderungen der Anschrift, bei Einzugsermächtigung Änderung der Bankverbindung, müssen umgehend schriftlich mitgeteilt werden. Kündigungsfrist Die Abonnements werden für die Dauer einer Spielzeit abgeschlossen und verlängern sich automatisch um eine weitere Spielzeit, sofern sie nicht bis spätestens 15. Juni des laufenden Jahres schriftlich gekündigt werden. Sollte die neue Spielzeit kurz vor oder nach diesem Termin erst öffentlich gemacht werden, so verlängert sich die Kündigungsfrist bis 30. Juni. Wenn das Abonnement geändert werden soll, muss dies bis spätestens Ende der jeweiligen Spielzeit mitgeteilt werden. Anwendbares Recht / Erfüllungsort / Gerichtsstand Es findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Dies gilt auch für den Kartenverkauf über Internet. Erfüllungsort ist Mannheim. Zahlungsbedingungen Die Zahlung des Abonnementpreises ist jeweils am 1. Oktober jeden Kalenderjahres ohne Abzug fällig. Der Abonnementpreis kann in zwei Teilbeträgen am 1. Oktober und am 1. Februar entrichtet werden. Die Wahlabonnements sind zum 1. Oktober jeden Kalenderjahres fällig und können nicht in Teilbeträgen entrichtet werden. Abonnements können gelöscht werden, wenn erhebliche Zahlungsrückstände auftreten. Datenschutz Persönlichen Daten werden auf elektronische Datenträger gespeichert und ausschließlich zur Verwaltung des Abonnements verwendet. 262 ALLGEMEINE GESCHÄFTSbEdINGUNGEN Wahlabonnement Die verschiedenen Wahlabonnements können an der Theaterkasse gegen Eintrittskarten in der jeweiligen Platzgattung eingelöst werden. Sie gelten nicht für Vorstellungen der Preisgruppe A und Sonderveranstaltungen mit erhöhten Preisen. Kartenbestellungen von Wahlabonnenten werden bevorzugt behandelt, sofern sie schon vor dem offiziellen Vorverkaufsbeginn bei uns eingehen. Es besteht kein Anspruch auf eine bestimmte Vorstellung oder einen bestimmten Platz. Ausgestellte Gutscheine können weder umgetauscht noch in ihrer Gültigkeitsdauer verlängert werden. Verlorengegangene Wahlabo­ Tickets können nicht ersetzt werden. Wahlabo­Tickets gelten nur für die laufende Spielzeit. Partnerabo Das ist ein Gruppenabonnement für Personen, die Firmen und Betrieben sowie öffentlichen Körperschaften und Institutionen angehören und wird für eine Spielzeit abgeschlossen. Auf Vorschlag der Betriebe wählt die Theaterleitung die Abonnementvorstellungen aus. Das Partnerabo ist übertragbar. Die Eintrittskarten werden rechtzeitig vor jeder Vorstellung durch die Post zugesandt. Es besteht kein Anspruch auf einen bestimmten Platz. Zugesandte Karten können weder umgetauscht noch zurückgegeben werden. Die Zahlungen für das Partnerabo sind jeweils in zwei Teilbeträgen am 1. November und am 1. März fällig. Schülerabonnement Das Schülerabonnement wird jeweils für ein Schuljahr abgeschlossen. Unter Beteiligung der Kontaktpersonen an den Schulen wählt die Theaterleitung die Abonnementvorstellungen aus. Das Schülerabonnement ist nur an Schüler übertragbar. Für die Mitgliedschaft im Schülerabonnement bedarf es einer Zustimmung der Erziehungsberechtigten und der Schulleitung. Die Eintrittskarten werden der Kontaktperson rechtzeitig zugesandt. Zugesandte Karten können weder umgetauscht noch zurückgegeben werden. Die Zahlungen für das Schülerabonnement sind jeweils in zwei Teilbeträgen am 1. November und am 1. März fällig. Kulturförderung – unsere Aufgabe. Als weltweit führender Schmierstoffanbieter spielt für uns die Förderung von Kunst und Kultur in unserer Region eine große Rolle. Die Unterstützung und Förderung von Veranstaltungen und Projekten, die von Konzerten bis zu Ausstellungen reichen, sind für uns eine besondere Aufgabe. FUCHS PETROLUB AG • Friesenheimer Straße 17 • 68169 Mannheim Tel.: +49 (0)621-3802-0 • E-Mail: contact-de.fpoc@fuchs-oil.de www.fuchs-oil.de

S P I E L S T Ä T T E N U N d A N F A H R T SPIELSTäTTEN Opernhaus/Schauspielhaus Am Goetheplatz Studio und Casino Mozartstraße 11 Schnawwl/Junge Oper Kinder­ und Jugendtheater Alte Feuerwache am Alten Meßplatz, Brückenstraße 2 Tanzhaus Käfertal Galvanistraße, Firmengelände Alstom, Tor 6 NATIONALTHEATER AM GOETHEPLATZ Mit dem PKW Aus Richtung Frankfurt: Ab dem Frankfurter Kreuz die A 5 (E 451) in Richtung Darmstadt, am Darmstädter Kreuz auf die A 67, ab dem Viernheimer Kreuz auf die B 38. Sie fahren auf der Friedrich­Ebert­Straße in Richtung Innenstadt. Nach der Friedrich­ Ebert­Brücke kommen Sie auf die Renzstraße, die in die Goethestraße übergeht. Das Nationaltheater liegt auf der rechten Seite. Aus Richtung Stuttgart: Auf der A 6 (E 50) Richtung Mannheim, Abfahrt Mannheimer Kreuz auf die A 656, dann auf die B 37 in Richtung Mannheim Innenstadt. Sie fahren immer der Vorfahrtsstraße folgend (Augustaanlage) bis zum Wasserturm. Vor dem Wasserturm fahren Sie rechts, der Hauptstraße folgend bis zu einer Ampelkreuzung. Am „Ring“ biegen Sie rechts ab, die Goethestraße ist dann die vierte Straße rechts. 264 SPIELSTÄTTEN UNd ANFAHRT Aus Richtung Heidelberg: Auf der A 656 Richtung Mannheim, dann auf die B 37 in Richtung Mannheim Innenstadt. Sie fahren immer der Vorfahrtsstraße folgend (Augustaanlage) bis zum Wasserturm. Vor dem Wasserturm fahren Sie rechts, dann der Straße folgend bis zu einer Ampelkreuzung. Am „Ring“ biegen Sie rechts ab, die Goethestraße ist dann die vierte Straße von rechts. Aus Richtung Ludwigshafen: Von der Konrad­ Adenauer­Brücke kommend, fahren Sie rechts am Schloss vorbei. Biegen Sie rechts in die Bismarckstraße. Vor dem Hauptbahnhof fahren Sie links ab. Die Goethestraße ist die siebte Straße auf der rechten Seite. Parkplatz Kein Drama mit dem Parkplatz: Am bequemsten parkt man natürlich direkt am Nationaltheater (Einfahrt Hebelstraße) auf dem Parkplatz der Mannheimer Parkhausbetriebe (MPB). Wenn der Theater­Parkplatz besetzt ist, gibt es folgende Möglichkeiten: Auf dem Parkplatz des Collini­Center parken (Einfahrt Collinistraße) oder das Park­Angebot im MPB­Parkhaus in Q 7 nutzen. Außerdem gibt es im Parkhaus in S 6 eine Theaterpauschale – wichtig: vor der Ausfahrt nicht am Automaten, sondern unter Vorlage der Theaterkarte direkt beim Parkwächter zahlen – Abonnenten erhalten zusätzlichen Rabatt. Des Weiteren stehen unseren Besuchern die Tiefgaragen Rosengarten und Wasserturm zur Verfügung. Auch dort gibt es Abendpauschalen. Mit öffentlichen Verkehrsmitteln Sie erreichen das Nationaltheater mit den Straßenbahnlinien 2, 5 und 7 der rnv GmbH (Haltestelle „Nationaltheater“). Wenn Sie mit der Deutschen Bahn anreisen, haben Sie die Möglichkeit, ab Mannheim Hauptbahnhof mit der Straßenbahnlinie 5 (Richtung Käfertal/Weinheim) bis zur Haltestelle „Nationaltheater“ zu fahren. SCHNAWWL/JUNGE OPER ALTE FEUERWACHE, BRÜCKENSTRASSE 2 Mit dem PKW Richtung Neckarstadt West/Alter Meßplatz. Parkplatz im Parkhaus Neckarpromenade, Einfahrt Kurpfalzbrücke, erster Abzweig des Parkhauses links. Besucherparkplätze Alte Feuerwache. Mit öffentlichen Verkehrsmitteln Straßenbahnen 1, 3 und 4 (vom Hauptbahnhof in Richtung Schönau bzw. Sandhofen bzw. Käfertal), Haltestelle Alte Feuerwache MIT DEM ROLLSTUHL INS THEATER Anruf genügt. Wenn Sie gehbehindert sind, informieren Sie die Theaterkasse bitte schon bei Ihrer Kartenbestellung. Unser Einlasspersonal begleitet Sie am Theaterabend zu Ihrem Platz. Neuanlagen Modernisierung Service Vertrauen durch Qualität. www.lochbuehler.de

Terminverlegungen<br />

Eine Verlegung von Vorstellungen aus betrieblichen Gründen bleibt<br />

vorbehalten. Im Falle von Terminänderungen bemüht sich das Nationaltheater<br />

Sie rechtzeitig zu benachrichtigen. Bei Ausfall einer Vorstellung<br />

durch Streik oder höhere Gewalt kann kein Ersatz gewährt werden.<br />

Es besteht innerhalb eines Abonnements kein Anspruch auf eine<br />

bestimmte Vorstellung.<br />

Versäumte Vorstellungen<br />

Für nicht besuchte oder nicht rechtzeitig umgetauschte Vorstellungen<br />

sowie für verlorengegangene oder verfallene Gutscheine kann<br />

kein Ersatz geleistet werden.<br />

Anschriftenänderung<br />

Änderungen der Anschrift, bei Einzugsermächtigung Änderung der<br />

Bankverbindung, müssen umgehend schriftlich mitgeteilt werden.<br />

Kündigungsfrist<br />

Die Abonnements werden für die Dauer einer Spielzeit abgeschlossen<br />

und verlängern sich automatisch um eine weitere Spielzeit, sofern<br />

sie nicht bis spätestens 15. Juni des laufenden Jahres schriftlich<br />

gekündigt werden. Sollte die neue Spielzeit kurz vor oder nach diesem<br />

Termin erst öffentlich gemacht werden, so verlängert sich die<br />

Kündigungsfrist bis 30. Juni. Wenn das Abonnement geändert werden<br />

soll, muss dies bis spätestens Ende der jeweiligen Spielzeit mitgeteilt<br />

werden.<br />

Anwendbares Recht / Erfüllungsort / Gerichtsstand<br />

Es findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Dies gilt auch<br />

für den Kartenverkauf über Internet. Erfüllungsort ist Mannheim.<br />

Zahlungsbedingungen<br />

Die Zahlung des Abonnementpreises ist jeweils am 1. Oktober jeden<br />

Kalenderjahres ohne Abzug fällig. Der Abonnementpreis kann in zwei<br />

Teilbeträgen am 1. Oktober und am 1. Februar entrichtet werden. Die<br />

Wahlabonnements sind zum 1. Oktober jeden Kalenderjahres fällig und<br />

können nicht in Teilbeträgen entrichtet werden. Abonnements können<br />

gelöscht werden, wenn erhebliche Zahlungsrückstände auftreten.<br />

Datenschutz<br />

Persönlichen Daten werden auf elektronische Datenträger gespeichert<br />

und ausschließlich zur Verwaltung des Abonnements verwendet.<br />

262 ALLGEMEINE GESCHÄFTSbEdINGUNGEN<br />

Wahlabonnement<br />

Die verschiedenen Wahlabonnements können an der Theaterkasse<br />

gegen Eintrittskarten in der jeweiligen Platzgattung eingelöst werden.<br />

Sie gelten nicht für Vorstellungen der Preisgruppe A und Sonderveranstaltungen<br />

mit erhöhten Preisen. Kartenbestellungen von Wahlabonnenten<br />

werden bevorzugt behandelt, sofern sie schon vor dem<br />

offiziellen Vorverkaufsbeginn bei uns eingehen. Es besteht kein Anspruch<br />

auf eine bestimmte Vorstellung oder einen bestimmten Platz.<br />

Ausgestellte Gutscheine können weder umgetauscht noch in ihrer<br />

Gültigkeitsdauer verlängert werden. Verlorengegangene Wahlabo­<br />

Tickets können nicht ersetzt werden. Wahlabo­Tickets gelten nur für<br />

die laufende Spielzeit.<br />

Partnerabo<br />

Das ist ein Gruppenabonnement für Personen, die Firmen und Betrieben<br />

sowie öffentlichen Körperschaften und Institutionen angehören<br />

und wird für eine Spielzeit abgeschlossen. Auf Vorschlag der Betriebe<br />

wählt die Theaterleitung die Abonnementvorstellungen aus. Das Partnerabo<br />

ist übertragbar. Die Eintrittskarten werden rechtzeitig vor jeder<br />

Vorstellung durch die Post zugesandt. Es besteht kein Anspruch auf<br />

einen bestimmten Platz. Zugesandte Karten können weder umgetauscht<br />

noch zurückgegeben werden. Die Zahlungen für das Partnerabo sind<br />

jeweils in zwei Teilbeträgen am 1. November und am 1. März fällig.<br />

Schülerabonnement<br />

Das Schülerabonnement wird jeweils für ein Schuljahr abgeschlossen.<br />

Unter Beteiligung der Kontaktpersonen an den Schulen wählt<br />

die Theaterleitung die Abonnementvorstellungen aus. Das Schülerabonnement<br />

ist nur an Schüler übertragbar. Für die Mitgliedschaft im<br />

Schülerabonnement bedarf es einer Zustimmung der Erziehungsberechtigten<br />

und der Schulleitung. Die Eintrittskarten werden der Kontaktperson<br />

rechtzeitig zugesandt. Zugesandte Karten können weder<br />

umgetauscht noch zurückgegeben werden. Die Zahlungen für das<br />

Schülerabonnement sind jeweils in zwei Teilbeträgen am 1. November<br />

und am 1. März fällig.<br />

Kulturförderung –<br />

unsere Aufgabe.<br />

Als weltweit führender Schmierstoffanbieter spielt für uns die Förderung<br />

von Kunst und Kultur in unserer Region eine große Rolle.<br />

Die Unterstützung und Förderung von Veranstaltungen und Projekten,<br />

die von Konzerten bis zu Ausstellungen reichen, sind für uns eine<br />

besondere Aufgabe.<br />

FUCHS PETROLUB AG • Friesenheimer Straße 17 • 68169 Mannheim<br />

Tel.: +49 (0)621-3802-0 • E-Mail: contact-de.fpoc@fuchs-oil.de<br />

www.fuchs-oil.de

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