Anmeldung von Ackerflächen zur Aufbringung von Klärschlamm Name Vorname des Landwirts: __________________________________________ Betriebsnummer:________________________________ (bitte unbedingt angeben) Bodennutzungsarten: s. Rückseite Fl.Nr. Gemarkung Fläche in ha Gemeinde-Nachrichten <strong>Kolitzheim</strong> Derzeitige Bodennutzung Dem Datenabgleich mit der Datenbank BALIS wird zugestimmt. __________________________________ Datum, Unterschrift des Landwirts Termin für Anmeldung: 31. März 2007 Nächste (beabsichtigte) Bodennutzung
Klärschlammräumung in der Kläranlage Stammheim Die Gemeinde beabsichtigt in den Monaten August und September 2007 den Klärschlamm der Kläranlage Stammheim zu räumen. Der Klärschlamm soll wie bisher landwirtschaftlich verwertet und auf Ackerflächen aufgebracht werden. Nachdem gewisse Vorlaufzeiten für die Klärschlammuntersuchung, Bodenuntersuchungen und Anmeldung erforderlich sind, werden die interessierten Landwirte gebeten, die Ackerflächen mit beigefügter Anmeldung bis 31.03.2007 beim Zweckverband Abwasserbeseitigung Stammheimgruppe, Rathausstraße 1, 97509 <strong>Kolitzheim</strong> einzureichen. <strong>Kolitzheim</strong>, 07. März 2007 gez. Herbert, Verbandvorsitzender Anmeldung für Klärschlamm siehe Seite 2 Bodennutzungsarten: (diese sind ebenfalls zwingend anzugeben) - Getreide (einschl. Mais) - Eiweißpflanzen (Hülsenfrüchte) - Ölsaaten - Ackerfutter als Hauptfutterfläche - Konjunkturelle Flächenstilllegung - Sonstige Flächenstilllegung - Hackfrüchte - Gemüse und sonstige Handelsgewächse - Dauerkulturen - Sonstige Flächen - Grünlandumbruch - Zwischenfruchtanbau - Strohrotte Auflagen der geltenden Düngeverordnung sind zu beachten! Bei eventuellen Rückfragen zur Klärschlammaufbringung wenden Sie sich an: Hornung Ludwig, Klärwärter, Tel. 09381/9945 Rettner Jürgen, Klärwärter, Tel. 09381/9443 oder 0171/3055189 Wasser- und Schifffahrtsdirektion Süd Wörthstr. 19, 97082 Würzburg Tel.: (0931) 4105-0 bzw. 393 rechtlich und (06021) 312-0 bzw. 312 technisch Würzburg, 23.02.2007 P - 143.3-Ma/97 Planfeststellungsverfahren für den Ausbau der Fahrrinne des Mains in den Stauhaltungen Dettelbach (Main-km 295,92 bis 300,51) und Gerlachshausen (Main-km 305,60 bis 316,12; ohne Schleusenkanal Gerlachshausen) und die Erstellung eines Schiffswarteplatzes in Volkach (Main-km 305,14 bis 305,60) Meine Bekanntmachung vom 10.11.2006 - P - 143.3- Ma/97 - Ladung zu den Erörterungsterminen Bekanntmachung über die Erörterungstermine für die Behörden und Vereine sowie für die privaten Betroffenen im o.g. Planfeststellungsverfahren. Die gem. § 73 Abs. 6 VwVfG i.V.m. § 14 a Nr. 5 WaStrG durchzuführenden Erörterungen der Stellungnahmen und Einwendungen finden im Festsaal des Schelfenhauses, Schelfengasse 1 in 97332 Volkach, statt, a) für die Träger öffentlicher Belange - TÖB - am Dienstag, den 27.03.2007, ab 9.00 Uhr (zeitlicher Hinweis für Ihre Planung: Kommunen, Regierung und Landratsämter ab 9.00 Uhr, übrige TÖB nicht vor 14.00 Uhr) *) b) für die nach §§ 58, 59 Bundesnaturschutzgesetz anerkannten Vereine, sonstigen Vereinigungen, Vereine und Verbände, sowie die fischereilich Betroffenen incl. Fischereifachberatung am Mittwoch, den 28.03.2007, ab 9.00 Uhr (zeitlicher Hinweis für Ihre Planung: Thema Fischerei nicht vor 13.00 Uhr) *) c) für die Privaten und die Versorgungsunternehmen am Donnerstag, den 29.03.2007, ab 9.00 Uhr (zeitlicher Hinweis für Ihre Planung: Versorgungsunternehmen incl. Wasserversorger nicht vor 13.00 Uhr) *) *) Es wird allerdings darauf hingewiesen, dass das Vorhaben nur am Beginn des jeweiligen Tages vom Träger des Vorhabens ausführlich vorgestellt wird. Bei Bedarf und auf besondere Einladung werden die Erörterungstermine von a) bis c) am Montag, den 02.04.2007, ab 9.00 Uhr; in der Wasser- und Schifffahrtsdirektion Süd, Raum 235, Wörthstr. 19 in 97082 Würzburg fortgesetzt. 1. Die Erörterung ist nicht öffentlich (§ 73 Abs. 6 Satz 6 i.V.m. § 68 Abs. 1 Satz 1 VwVfG). Bei Ausbleiben eines Beteiligten kann ohne ihn verhandelt und entschieden werden. 2. Die betroffenen Träger öffentlicher Belange, die nach den Naturschutzgesetzen anerkannten rechtsfähigen Vereine und diejenigen, die Einwendungen erhoben haben, werden zur Erörterung gesondert schriftlich geladen. 3. Die Beteiligten können sich durch Bevollmächtigte vertreten lassen und sachkundige Personen zu ihrer Unterstützung beiziehen. Auslagen, die anlässlich der Wahrnehmung des Termins entstehen, können nicht erstattet werden. Im Auftrag Beglaubigt: (Schock) (Nicklaus) Regierungsrat Regierungsamtfrau Abfallentsorgung / Müll Umweltschutz Kostenlose Problemmüllaktion des Landkreises - 1. Halbjahr 2007 Der Landkreis Schweinfurt führt wieder eine Erfassung von Problemmüll aus Privathaushalten mit einem mobilen Entsorgungszug durch. In unserer Gemeinde ist das Giftmobil wie folgt eingesetzt: Freitag, den 16.03.2007 09:00 – 09:30 Uhr Gernach (Parkplatz am Sportheim) Freitag, den 23.03.2007 08:00 – 08:45 Uhr Unterspiesheim (Parkplatz am Sportheim) 09:00 – 09:30 Uhr Herlheim (Parkplatz am Sportheim) 10:30 – 11:00 Uhr Zeilitzheim (Parkplatz am Sportheim) 11:15 – 11:45 Uhr Stammheim (Parkstreifen gegenüber Pfarrhaus) 12:00 – 12:30 Uhr Lindach (Platz an der Mariensäule) Gemeinde-Nachrichten <strong>Kolitzheim</strong>