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Satzung der Gemeinde Nindorf über den Bebauungsplan Nr. 7, 1 ...

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BEGRÜNDUNGzum <strong>Bebauungsplan</strong> <strong>Nr</strong>. 7, 1. Än<strong>der</strong>ung<strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Nindorf</strong>für das Teilgebiet „nordöstlich <strong>der</strong> Alten Schule und nördlich des Feuerwehrgerätehauses“sowie für das Teilgebiet „nördlich des Ehrenmales und westlich des Kin<strong>der</strong>gartens“1. Entwicklung <strong>der</strong> Planung aus dem Flächennutzungsplan2. Lage und Umfang des Plangebietes3. Notwendigkeit <strong>der</strong> Planaufstellung und städtebauliche Maßnahmen4. Verkehrserschließung und -anbindung5. Ruhen<strong>der</strong> Verkehr6. Naturschutz und Landschaftspflege7. Ver- und Entsorgung8. Maßnahmen zur Ordnung des Grund und Bo<strong>den</strong>s9. Flächenbilanz10. KostenÜbersichtsplan M. 1 : 5.000PLANUNGSGRUPPEDipl.-Ing. Hermann DirksStadt- und Landschaftsplanung25746 Heide, Loher Weg 4Tel.: 0481/71066 Fax: /71091Mail: info@Planungsgruppe-Dirks.de


1. Entwicklung <strong>der</strong> Planung aus dem FlächennutzungsplanDer wirksame Flächennutzungsplan <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Nindorf</strong> mit seinen Än<strong>der</strong>ungen stelltdie Bauflächen innerhalb des Plangeltungsbereiches des vorliegen<strong>den</strong> <strong>Bebauungsplan</strong>es<strong>Nr</strong>. 7, 1. Än<strong>der</strong>ung als Flächen für <strong>den</strong> Gemeinbedarf mit <strong>den</strong> Zweckbestimmungen„Dorfgemeinschaftshaus“, „Kin<strong>der</strong>garten“ und „Feuerwehr“ dar. Durch die vorliegendePlanung wird die im wirksamen Flächennutzungsplan mit <strong>der</strong> Zweckbestimmung„Dorfgemeinschaftshaus“ dargestellte Teilfläche nunmehr einer Nutzung durch dieFeuerwehr zugeordnetDie vorliegende <strong>Satzung</strong> wird als <strong>Bebauungsplan</strong> <strong>der</strong> Innenentwicklung nach § 13 a BauGBaufgestellt. Entsprechend wird <strong>der</strong> Flächennutzungsplan <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Nindorf</strong> imRahmen einer Berichtigung angepasst und die betreffende Fläche als Fläche für <strong>den</strong>Gemeinbedarf mit <strong>der</strong> Zweckbestimmung „Feuerwehr“ dargestellt.2. Lage und Umfang des PlangebietesDas Plangebiet umfasst eine Fläche von ca. 0,60 ha. Es liegt inmitten des Siedlungsgebietes<strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> südlich des Verlaufes <strong>der</strong> Bundesstraße 431 (Hauptstraße) und nördlich <strong>der</strong>vorhan<strong>den</strong>en Sportplatzanlage.Begrenzt wird das Plangebiet• im Nor<strong>den</strong> durch die „Hauptstraße“ (B 431) und <strong>den</strong> hieran anschließen<strong>den</strong>Baubestand sowie das Dorfgemeinschaftshaus („Alte Schule“),• im Westen durch die Gemeinbedarfseinrichtung „Dorfgemeinschaftshaus“ sowie dieFreiflächen um das „Ehrenmal“ <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Nindorf</strong>,• im Sü<strong>den</strong> und Osten durch die vorhan<strong>den</strong>e Sportplatzanlage, <strong>den</strong> gemeindlichenJugendtreff „Crazy House“ sowie anschließende landwirtschaftlich genutzte Flächen,Das Gelände weist eine Höhe von ca. 22 - 24 m ü. NN ohne nennenswerte topographischeBewegung auf.3. Notwendigkeit <strong>der</strong> Planaufstellung und städtebauliche MaßnahmenMit Stand vom 30-06-2011 wies die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Nindorf</strong> insgesamt 1.193 Einwohner auf. Die<strong>Gemeinde</strong> ist Kin<strong>der</strong>gartenstandort und verfügt über ein teilweise zusammenhängendesSiedlungsgebiet mit <strong>der</strong> westlich angrenzen<strong>den</strong> Stadt Meldorf, die landesplanerisch alsUnterzentrum mit Teilfunktionen eines Mittelzentrums eingeordnet ist. <strong>Nindorf</strong> istamtsangehörige <strong>Gemeinde</strong> des Amtes Mitteldithmarschen mit Verwaltungssitz in Meldorf.Das vorhan<strong>den</strong>e Gebäude <strong>der</strong> Feuerwehr muss einer Erweiterung zugeführt wer<strong>den</strong>, daeine adäquate Unterstellmöglichkeit für ein zusätzliches Fahrzeug zu schaffen ist. Aufgrund<strong>der</strong> örtlichen Gegebenheiten in Verbindung mit <strong>der</strong> erfor<strong>der</strong>lichen guten Zugänglichkeitmuss die Erschließung dieses Garagenplatzes von Westen erfolgen. Hierzu wird dasvorhan<strong>den</strong>e Gebäude in nördlicher Richtung erweitert, da nur auf diesem Wege dieskizzierte Erschließung des Garagenplatzes ermöglicht wer<strong>den</strong> kann.2


Die festgesetzte maximal zulässige Grundfläche (GR) wird auf das durch die festgesetztenBaugrenzen erweiterte Baufenster abgestimmt und nunmehr mit 1.000 m² begrenzt.Die hierfür benötigten Flächen sind im wirksamen Flächennutzungsplan ebenso wie <strong>der</strong>westliche Teil des Standortes des vorhan<strong>den</strong>en Funktionsgebäudes als Fläche für <strong>den</strong>Gemeinbedarf – Dorfgemeinschaftshaus dargestellt. Im Zusammenhang mit <strong>der</strong>Aufstellung des <strong>Bebauungsplan</strong>es <strong>Nr</strong>. 7, 1. Än<strong>der</strong>ung wird <strong>der</strong> Flächennutzungsplan auf <strong>der</strong>Grundlage des § 13a Abs. 2 <strong>Nr</strong>. 2 BauGB im Wege <strong>der</strong> Berichtigung angepasst und dieFläche nunmehr entsprechend <strong>der</strong> tatsächlichen Gegebenheiten und <strong>der</strong> geplantenzukünftigen Nutzung als Fläche für <strong>den</strong> Gemeinbedarf – Feuerwehr dargestellt (s. Anlage<strong>der</strong> Begründung).Gleichzeitig wird die innerhalb <strong>der</strong> Fläche für <strong>den</strong> Gemeinbedarf – Kin<strong>der</strong>gartenvorhan<strong>den</strong>e Kin<strong>der</strong>tagesstätte um eine Krippengruppe erweitert; hierzu wer<strong>den</strong> dieüberbaubaren Grundstücksflächen des Areals in nördlicher und westlicher Richtung –abgestimmt auf die konkrete Bauplanung – erweitert. Auch hier wird die festgesetztemaximal zulässige Grundfläche (GR) auf das durch die festgesetzten Baugrenzen erweiterteBaufenster abgestimmt; die Grenze beträgt nunmehr 800 m².Die <strong>Gemeinde</strong> wird sich in naher Zukunft mit <strong>der</strong> Frage befassen, ob <strong>der</strong> Standort desgemeindlichen „Ehrenmals“ im direkten westlichen Anschluss an die Kin<strong>der</strong>tagesstätteweiterhin als sinnvoll angesprochen wer<strong>den</strong> kann. Die in <strong>der</strong> Vergangenheit unmittelbar andas „Ehrenmal“ herangerückten (konkurrieren<strong>den</strong>) Nutzungen in Form <strong>der</strong>Sportplatzanlage sowie <strong>der</strong> Freiflächen <strong>der</strong> Kin<strong>der</strong>tagesstätte schränken die Qualität desStandortes des „Ehrenmales“ als Ge<strong>den</strong>kstätte nachhaltig ein. Aus diesem Grund ist eineVerlagerung des „Ehrenmales“ an einen adäquateren Standort über<strong>den</strong>kenswert.Die Oberkanten <strong>der</strong> Erdgeschossfußbö<strong>den</strong> (Rohbau) wer<strong>den</strong> für alle Gebäude innerhalbdes Plangebietes mit max. 0,50 m über <strong>der</strong> mittleren Höhenlage <strong>der</strong> jeweils zugehörigenGeländeoberfläche festgesetzt; die maximal zulässige Höhe von Gebäu<strong>den</strong> undGebäudeteilen über Oberkante Erdgeschossfußbo<strong>den</strong> (Rohbau) wird mit 7,0 m festgesetzt.Hierdurch wird <strong>der</strong> exponierten Lage <strong>der</strong> Gebäude innerhalb des Geländes beson<strong>der</strong>eRechnung getragen.Weiterhin wer<strong>den</strong> durch <strong>den</strong> <strong>Bebauungsplan</strong> <strong>Nr</strong>. 7 festgesetzte Maßnahmen zum Schutz,zur Pflege und zur Entwicklung von Bo<strong>den</strong>, Natur und Landschaft in die vorliegende1. Än<strong>der</strong>ung des <strong>Bebauungsplan</strong>es <strong>Nr</strong>. 7 übernommen. Die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Nindorf</strong> stehtweiterhin zu <strong>den</strong> seinerzeit definierten landschaftsplanerischen Zielen.Kin<strong>der</strong> und Jugendliche wer<strong>den</strong> in <strong>den</strong> veröffentlichten Einladungen zu gemeindlichenSitzungen, in <strong>den</strong>en <strong>der</strong> vorliegende Plan erörtert wird, geson<strong>der</strong>t angesprochen undeingela<strong>den</strong>.4. Verkehrserschließung und –anbindungDie äußere Erschließung des Plangeltungsbereiches an das übergeordneteStraßenverkehrsnetz erfolgt durch die „Hauptstraße“ (B 431). Die innere Erschließungerfolgt über die im Flächennutzungsplan dargestellte Gemeinbedarfsfläche –Dorfgemeinschaftshaus; innerhalb dieser Flächen sind für <strong>den</strong> Verkehrsteilnehmererkennbar Fahrgassen und Stellplätze in adäquater Form vorhan<strong>den</strong>.3


5. Ruhen<strong>der</strong> VerkehrDie nach <strong>der</strong> Landesbauordnung Schleswig-Holstein erfor<strong>der</strong>lichen Stellplätze sind auf <strong>der</strong>direkt angrenzen<strong>den</strong> vorhan<strong>den</strong>en Gemeinbedarfsfläche – Dorfgemeinschaftshausherzurichten.Öffentliche Parkflächen für <strong>den</strong> Besucherverkehr sind ebenfalls in diesem Bereichvorhan<strong>den</strong> und dauerhaft potentiellen Nutzern zur Verfügung gestellt; eine Sperrung <strong>der</strong>Fläche für <strong>den</strong> Besucherverkehr wi<strong>der</strong>spräche ohnehin <strong>der</strong> grundsätzlichen Nutzung desGesamtbereiches. Der zu erwartende Bedarf an öffentlichen Parkflächen innerhalb des<strong>Bebauungsplan</strong>es <strong>Nr</strong>. 7, 1. Än<strong>der</strong>ung ist somit abgedeckt.6. Naturschutz und LandschaftspflegeIm Zuge <strong>der</strong> Aufstellung des <strong>Bebauungsplan</strong>es <strong>Nr</strong>. 7 <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Nindorf</strong> wurde einlandschaftspflegerischer Begleitplan aufgestellt, dessen wesentlichen Inhalte als umgesetztanzusehen sind. Die vorliegende 1. Än<strong>der</strong>ung des <strong>Bebauungsplan</strong>es <strong>Nr</strong>. 7 wird als<strong>Bebauungsplan</strong> <strong>der</strong> Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB aufgestellt; eineUmweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB wurde nicht durchgeführt.Die Erfüllung <strong>der</strong> festgesetzten Pflanzgebote innerhalb <strong>der</strong> Planzeichnung (Teil A) sowie<strong>der</strong> textlichen Festsetzungen hinsichtlich von Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zurEntwicklung von Bo<strong>den</strong>, Natur und Landschaft (Teil B) obliegt direkt <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Nindorf</strong>.7. Ver- und Entsorgung7.1 AbwasserbeseitigungDas Schmutzwasser aus dem Plangeltungsbereich wird mit Rücksicht auf die Reinhaltung<strong>der</strong> Gewässer <strong>der</strong> gemeindlichen Kläranlage zur mechanischen – vollbiologischenReinigung zugeführt.Das anfallende Nie<strong>der</strong>schlagswasser ist – sofern die Bo<strong>den</strong>verhältnisse dies zulassen – auf<strong>den</strong> Grundstücken zu versickern. Zulässig ist auch das Sammeln in Teichen o<strong>der</strong> Zisternensowie das Wie<strong>der</strong>verwen<strong>den</strong> als Brauchwasser. Ist die Versickerung nicht möglich, wird dasNie<strong>der</strong>schlagswasser über getrennte Kanäle gesammelt und anschließend in die Vorflutgeleitet. Die entsprechende wasserrechtliche Genehmigung zur Einleitung wird rechtzeitigeingeholt wer<strong>den</strong>.7.2 WasserDie Versorgung mit Wasser erfolgt durch Anschluss an das Versorgungsnetz desWasserverbandes Sü<strong>der</strong>dithmarschen.7.3 ElektrizitätDie Versorgung mit Elektrizität erfolgt durch Anschluss an das Versorgungsnetz <strong>der</strong>E.ON-Hanse AG.4


7.4 GasDie Versorgung mit Gas erfolgt durch Anschluss an das Versorgungsnetz <strong>der</strong>E.ON-Hanse AG.7.5 TelekommunikationIm Bereich <strong>der</strong> Straßen und Wege sind zum Zeitpunkt <strong>der</strong> ErschließungTelekommunikationskabel bzw. Leerrohre für die Breitbandversorgung auszulegen.7.6 AbfallbeseitigungDie Abfallbeseitigung erfolgt in geschlossenen Behältern über die zentraleAbfallbeseitigung. Die Abfallbeseitigung ist durch die <strong>Satzung</strong> über die Abfallbeseitigungdes Kreises Dithmarschen geregelt.7.7 FeuerlöscheinrichtungenAls Feuerlöscheinrichtungen sind in erfor<strong>der</strong>licher Zahl Hydranten anzuordnen; im Zuge<strong>der</strong> Detailplanung sind diesbezüglich mit <strong>der</strong> zuständigen Fachbehörde die erfor<strong>der</strong>lichenAbstimmungen rechtzeitig vorzunehmen.8. Maßnahmen zur Ordnung des Grund und Bo<strong>den</strong>sDie Flächen innerhalb des Plangebietes befin<strong>den</strong> sich in <strong>der</strong> Verfügung <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong>;allgemein gilt jedoch:Soweit sich das zu bebauende Gelände in privatem Eigentum befindet und die jetzigenGrundstücksgrenzen eine Bebauung nach dem vorliegen<strong>den</strong> <strong>Bebauungsplan</strong> nichterlauben, müssen bo<strong>den</strong>ordnende Maßnahmen gemäß §§ 45 ff BauGB, beiGrenzregelungen das Verfahren nach §§ 80 BauGB sowie bei Inanspruchnahme privaterFlächen für öffentliche Zwecke das Verfahren nach §§ 85 ff BauGB vorgesehen wer<strong>den</strong>.Die vorgenannten Maßnahmen und Verfahren sollen jedoch nur dann durchgeführtwer<strong>den</strong>, falls die geplanten Maßnahmen nicht o<strong>der</strong> nicht zu tragbaren Bedingungen o<strong>der</strong>nicht rechtzeitig im Wege freier Vereinbarungen durchgeführt wer<strong>den</strong> können.9. FlächenbilanzBruttobauland ha %______________________________________________________________________________________________________Gemeinbedarf Feuerwehr 0,22 37,3Gemeinbedarf Kin<strong>der</strong>garten 0,34 57,6vorhan<strong>den</strong>e Knicks 0,01 1,7neue Knicks 0,02 3,4______________________________________________________________________________________________________0,59 100,05


10. KostenDie Kosten wer<strong>den</strong> in die Investitions- und Haushaltsplanung aufgenommen.Aufgrund des §§ 127 ff BauGB in Verbindung mit ihrer Erschließungsbeitragssatzung ist die<strong>Gemeinde</strong> <strong>Nindorf</strong> berechtigt, zur Deckung ihres an<strong>der</strong>weitig nicht gedeckten Aufwandesfür Erschließungsanlagen Erschließungsbeiträge zu erheben. Gemäß <strong>der</strong>Erschließungsbeitragssatzung trägt die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Nindorf</strong> 10 v.H. des beitragsfähigenErschließungsaufwandes.Für die Aufwendungen <strong>der</strong> Abwasserbeseitigung (Schmutz- und Nie<strong>der</strong>schlagswasser)erhebt die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Nindorf</strong> Anschlussbeiträge auf <strong>der</strong> Grundlage des § 8Kommunalabgabegesetz (KAG) in Verbindung mit <strong>der</strong> Beitrags- und Gebührensatzung zurAbwassersatzung.<strong>Nindorf</strong>, <strong>den</strong>_____________________- Bürgermeister -6


Durch die Aufstelllung <strong>der</strong> 1. Än<strong>der</strong>ung des <strong>Bebauungsplan</strong>es <strong>Nr</strong>. 7 <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Nindorf</strong>gelingt es, vorhan<strong>den</strong>e Standorte von Gemeinbedarfseinrichtungen (Feuerwehr,Kin<strong>der</strong>garten) weiterzuentwickeln und im Zuge anstehen<strong>der</strong> Baumaßnahmen eineNachverdichtung des Siedlungsraumes unter Berücksichtigung eines sparsamen Umgangesmit Grund und Bo<strong>den</strong> voran zu treiben. Diese Fakten erlauben es, die 1. Än<strong>der</strong>ung des<strong>Bebauungsplan</strong>es <strong>Nr</strong>. 7 als sog. <strong>Bebauungsplan</strong> <strong>der</strong> Innenentwicklung nach § 13 a BauGBaufzustellen.Das für die Erweiterung des Feuerwehrgebäudes benötigte Areal ist <strong>der</strong>zeit im wirksamenFlächennutzungsplan mit seinen Än<strong>der</strong>ungen als Fläche für <strong>den</strong> Gemeinbedarf –Dorfgemeinschaftshaus dargestellt; die Fläche wird nunmehr entsprechend <strong>der</strong>tatsächlichen Gegebenheiten und <strong>der</strong> geplanten zukünftigen Nutzung als Fläche für <strong>den</strong>Gemeinbedarf – Feuerwehr dargestellt.Der wirksame Flächennutzungsplan <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Nindorf</strong> wird im Zuge des vorliegen<strong>den</strong>Verfahrens zur Aufstellung <strong>der</strong> 1. Än<strong>der</strong>ung des <strong>Bebauungsplan</strong>es <strong>Nr</strong>. 7 nach § 13a Abs. 2Satz 2 BauGB im Wege <strong>der</strong> Berichtigung angepasst.<strong>Nindorf</strong>, <strong>den</strong>_____________________- Bürgermeister -7

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