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<strong>proT</strong>-<strong>info</strong><br />
Ausgabe<br />
Inhalt Seite<br />
Kommentar BVerwG ......1<br />
Pressemitteilng. BVerwG2<br />
<strong>proT</strong>-in vor Ort .............2<br />
Karikatur.........................3<br />
Vivento intern .................3<br />
Kurzmeldungen ..............4<br />
Kurzmeldungen ..............5<br />
Direkter Draht.................6<br />
Leserbriefe .....................6<br />
AVKI e.V. aktuell ............7<br />
Stammtischtreffen ..........8<br />
Leserbriefe .....................9<br />
Beitrittsformular ............10<br />
Juli 2006<br />
Kommentar von Dirk Motzkus<br />
Vivento und die<br />
Mär von einer<br />
starken Tarifpartei<br />
Es war einmal eine üble<br />
Zeit, da wurden Telekom-<br />
Mitarbeiter rechtswidrig in<br />
die Vivento versetzt…<br />
Und so begab es sich, dass durch höchstrichterliche<br />
Bestätigung durch das Bundesverwaltungsgericht<br />
am 22.06.2006 dieser Spuk gestoppt wurde.<br />
Der Zauber, durch den die Telekom, Verdi,<br />
DPVKOM, das Bundesministerium für Finanzen<br />
usw. verblendet waren, wurde nun bis in die höchste<br />
Verwaltungsgerichtsinstanz hindurch als gesetzeswidrig<br />
abgestempelt.<br />
Höchstrichterliche Belohnungen<br />
Die Bestätigung für den<br />
jahrelangen Kampf gegen<br />
die Ungerechtigkeit stellte<br />
sich dann auf Grund von<br />
Terminverschiebungen für<br />
die Beamten etwas früher<br />
ein, als für die Arbeitnehmer:<br />
Das Bundesarbeitsgericht<br />
hatte die für Mai geplante Verhandlung<br />
auf den Oktober diesen Jahres verschoben, aber:<br />
Aufgeschoben ist nicht aufgehoben!<br />
Die <strong>proT</strong>-in setzt sich<br />
sachlich und solidarisch mit<br />
und für Arbeitnehmer und<br />
Beamte gleichermaßen ein,<br />
denen Unrecht geschieht.<br />
Rechtsverstöße gegen Arbeitnehmer<br />
und Beamte in unserem<br />
satzungsgemäßen Betätigungsfeld<br />
werden wir auch<br />
weiterhin nicht dulden und wir<br />
werden jeder einzelnen<br />
Kollegin und jedem einzelnen<br />
Kollegen zu Recht verhelfen,<br />
egal ob Arbeitnehmer oder Beamter,<br />
ob T2 oder B2!<br />
Nicht einpacken –<br />
anpacken!<br />
Vom Zünglein an der Waage<br />
Im Gegensatz zu den „Gewerkschaften“ ist die<br />
<strong>proT</strong>-in im Kampf gegen das Unrecht standhaft<br />
geblieben! Die <strong>proT</strong>-in und ihre Betriebsräte haben<br />
immer wieder auf die Rechtswidrigkeit der<br />
Versetzungen in die Vivento hingewiesen! Stellt<br />
doch bitte einmal an die Verdi und DPVKOM Betriebsräte<br />
einige unangenehmen Fragen in diesem<br />
Zusammenhang! Es erstaunte unsere Rechtsabteilung<br />
doch sehr, dass - wie aus Prozessunterlagen<br />
hervorging -- durch Mehrheitsbeschluss des<br />
Vivento- Betriebsrates weitere Zuversetzungen<br />
stattfanden. Und das, obwohl nach den diesjährigen<br />
Betriebsratswahlen die Mehrheitsverhältnisse<br />
für die Beamtengruppe im Vivento Betriebsrat<br />
auch gegen den Verdiklotz ausgereicht hätten. Mit<br />
den entscheidenden (nur) 2 Beamtenstimmen ist<br />
die DPVKOM beim Betriebsrat das Zünglein an<br />
der Waage!<br />
Die Wähler haben die propagierte Einstellung zur<br />
Vivento-Thematik gegenüber der „Gewerkschaft“<br />
deutlich durch Stimmenabwanderungen honoriert.<br />
Aber wie müssen sich die Wähler fühlen, die ihr<br />
Votum in guter Hoffnung für eine opponierende<br />
DPVKOM abgegeben haben? Denn Verdi und<br />
DPVKOM ziehen bei Vivento neuerdings unverblümt<br />
an einem Strang!<br />
Die Politik, die Verdi- Betriebsräte offensichtlich<br />
kritiklos von ihren Vordenkern übernehmen, offenbart,<br />
dass diese „Einheitsgewerkschaft“ immer<br />
mehr an den Interessen der „Postnachfolgebeamten“<br />
vorbei agiert. Sie hat sich auf die Fahne geschrieben,<br />
alles „einheitlich“ zu machen, was mit<br />
dem TV Ratio dann auch gelungen schien. Die<br />
<strong>proT</strong>-in vertritt mittlerweile vor vielen Gerichten<br />
gleichermaßen die Interessen von Arbeitnehmern<br />
und auch Beamten, die zu Unrecht „einheitlich“<br />
abgefertigt wurden.<br />
Im August 2002 ist<br />
das Land Sachsen,<br />
das in der Zeit von<br />
1879 bis 1945 mit<br />
Leipzig den Sitz des<br />
Reichsgerichts gestellt<br />
hatte, wieder mit<br />
einem obersten Gerichtshof<br />
des Bundes<br />
bedacht worden. In<br />
dem alt ehrwürdigen<br />
Gebäude am<br />
Simsonplatz,<br />
Fertigstellung 1888,<br />
residiert jetzt das<br />
Bundes-<br />
Verwaltungsgericht.
<strong>proT</strong>-<strong>info</strong><br />
Die Mär von der starken Tarifpartei<br />
Längst haben die Beschäftigten bei Telekom und<br />
Co. begriffen, dass die angeblich existentiell bedrohlich<br />
finanzielle Lage tatsächlich nur noch ausreichte,<br />
um die Vorstandsgehälter um hunderte von<br />
Prozenten ansteigen zu lassen, nicht aber für den<br />
Erhalt von Arbeitsplätzen bei der DTAG.<br />
Das Argument der angeblich wegbrechenden Arbeit<br />
wird durch die hohe Fremdvergabequote – in<br />
einzelnen Bereichen des ursprünglichen Kerngeschäftes<br />
über 60 % - auch nicht gerade untermauert.<br />
Hatte sich verdi nicht damit gebrüstet, dass in<br />
schwierigen, langwierigen Verhandlungen erreicht<br />
werden konnte, dass durch die Schaffung der PSA<br />
/ Vivento dieser Spuk aufhören sollte? Wie glaubhaft<br />
sind aktuell „erkämpfte“ Gehaltserhöhungen im<br />
Angesicht der bereits widerstandslos abgesegneten<br />
Massenvernichtung von Arbeitsplätzen im<br />
Rahmen der Interessenausgleichs- und Sozialpläne,<br />
in denen wieder einmal „innovative und bislang<br />
einmalige Abbauinstrumente“ angekündigt werden?<br />
Wie diese Abbauinstrumente ausarten können,<br />
wissen Vivento-Transfermitarbeiter genauestens<br />
zu erläutern und mittlerweile auch alle<br />
Instanzen der Arbeits- und Verwaltungsgerichtsbarkeit!<br />
Pressemitteilung des Bundesverwaltungsgericht zum Urteil<br />
2 C 26.05 vom 22. Juni 2006<br />
Keine Versetzung von Beamten zu einer personalservice-<br />
Agentur ohne Übertragung eines<br />
amtsgemäßen Aufgabenbereichs<br />
Die Versetzung eines Beamten zu einer Personalservice-Agentur<br />
(Vivento) ohne gleichzeitige Übertragung eines<br />
amtsgemäßen Aufgabenbereichs verletzt dessen<br />
verfassungsrechtlich gesicherten Anspruch auf amtsgemäße<br />
Beschäftigung. Das hat das Bundesverwaltungsgericht<br />
in Leipzig heute entschieden.<br />
Der Kläger, ein bei einem Nachfolgeunternehmen der<br />
ehemaligen Deutschen Bundespost eingesetzter Beamter,<br />
wurde im Zuge personeller Umstrukturierungen von<br />
seinen bisherigen Aufgaben entbunden und zu Vivento<br />
versetzt. Ziel dieser Maßnahme war es, den Kläger in eine<br />
Anschlussverwendung zu vermitteln. Dem Kläger<br />
wurde bei Vivento kein neuer Aufgabenbereich übertragen.<br />
Abgesehen von zeitlich befristeten Abordnungen zu<br />
einer anderen Behörde, hatte sich der Kläger bei Vivento<br />
lediglich jederzeit für eine endgültige Verwendung oder<br />
zur Fortbildung bereitzuhalten. Nach Auffassung des 2.<br />
Revisionssenats verstößt der unbefristete Entzug des einem<br />
Beamten übertragenen Aufgabenkreises gegen den<br />
verfassungsrechtlich gesicherten Anspruch auf amtsgemäße<br />
Beschäftigung. Bei jeder sachlich begründbaren<br />
Änderung der einem Beamten übertragenen Funktionen<br />
muss diesem stets ein amtsgemäßer Tätigkeitsbereich<br />
verbleiben. Daran hat sich durch die Umwandlung des<br />
Sondervermögens der Deutschen Bundespost in Unternehmen<br />
privater Rechtsform und deren Absicherung im<br />
Grundgesetz nichts geändert. Eine Modifizierung dieser<br />
Rechtslage durch die Privatunternehmen ist nach den<br />
verfassungsrechtlichen Vorgaben nicht möglich. Zu einer<br />
Fortentwicklung der hergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtentums<br />
bleibt der Gesetzgeber berufen.<br />
Seite 2<br />
„<strong>proT</strong>-in Nicht einpacken vor Ort“ –<br />
anpacken!<br />
Hier finden Sie ihren Ansprechpartner:<br />
Regionalverwaltung<br />
Berlin-Brandenburg<br />
Regionalvorsitzender Axel Heise<br />
Axel.Heise@prot-in.de<br />
Schönfließer Str. 71<br />
16548 Glienicke<br />
03 30 56 / 9 41 75<br />
Regionalverwaltung<br />
Nord<br />
Regionalvorsitzender Konrad Eisler<br />
Konrad.Eisler@prot-in.de<br />
Grabenstr. 27<br />
27568 Bremerhaven<br />
04 71 / 9 41 34 40<br />
Regionalverwaltung<br />
Rhein-Ruhr-Münsterland<br />
Regionalvorsitzende Ute Ongsiek<br />
Ute.Ongsiek@<strong>proT</strong>-in.de<br />
Bromberger Str. 7b<br />
44627<br />
Herne<br />
0 23 23 / 49 15 07<br />
Regionalverwaltung<br />
Rhein-Main<br />
Regionalvorsitzender Arno Merkens<br />
Arno.Merkens@prot-in.de<br />
Im Hoverfeld 1<br />
52399 Merzenich<br />
02 27 / 5 66 60<br />
Regionalverwaltung<br />
Südwestfalen<br />
Regionalvorsitzender Klaus-Dieter Koch<br />
Klaus-Dieter.Koch@prot-in.de<br />
Zur Hünenburg 47<br />
59823 Arnsberg<br />
0 29 37 / 27 00<br />
Regionalverwaltung<br />
Südwest<br />
Regionalvorsitzender Alfons Weiß<br />
Alfons.Weiss@<strong>proT</strong>-in.de<br />
Schwarzwaldstr. 20/1<br />
78628 Rottweil<br />
07 41 / 3 46 11<br />
Regionalverwaltung<br />
Bayern<br />
Regionalvorsitzender Bruno Schülein<br />
Bruno.Schuelein@<strong>proT</strong>-in.de<br />
Oedenberger Str. 51<br />
90491 Nürnberg<br />
0911 / 56 22 5
<strong>proT</strong>-<strong>info</strong><br />
Aus einer E- Mail des Anwaltes der Klagenden<br />
Partei (Bundesverwaltungsgericht 2 C 26.05,<br />
Verhandlung 22.06.2006) an die <strong>proT</strong>-in:<br />
Sehr geehrter Herr Motzkus,<br />
….beiden Klägervertretern war wahrscheinlich<br />
spätestens nach fünf Minuten klar, dass wir die<br />
jeweilige Sache gewinnen würden. Wir wussten<br />
sicher beide, dass wir überhaupt kein Wort<br />
mehr zu sagen brauchten. Und zwar unter anderem<br />
deshalb,<br />
- weil wir auf Schriftsätzen aufbauten, die zuvor<br />
gewechselt worden waren, und<br />
- weil es letztlich nur noch um eine Rechtsfrage<br />
ging, die bisher stets in dem Sinne beantwortet<br />
worden war, wie wir es vertreten haben.<br />
Wir wussten sicher beide, dass das Gesetz die<br />
Maßnahme der Telekom nicht tragen könnte….<br />
…Fraglich war allein, ob der Begriff der Versetzung<br />
neu definiert werden könnte. Denn so bezeichnete<br />
die Telekom ihre Maßnahme (weil alles<br />
andere gekünstelt und unglaubhaft gewirkt<br />
hätte).<br />
…Ihre Arbeit imponiert mir und ich wünsche<br />
viel Glück bei Ihren Unterfangen.<br />
Mit freundlichem Gruß, Michael Bertling<br />
Nicht einpacken –<br />
anpacken!<br />
Seite 3<br />
Rechtsanwälte<br />
Michael Bertling und Gabriele Münster<br />
Große Theaterstraße 32<br />
20354 Hamburg<br />
Tel. 040 35102510<br />
Fax 040 35102535<br />
kanzlei@michaelbertling.de<br />
(dm) Noch im Gerichtssaal hatte ich die Möglichkei,t<br />
Herrn Bertling zu gratulieren. Jeder betroffene<br />
Beamte, der bisher nicht gegen die unrechtmäßige<br />
Versetzung vorgegangen ist, sollte<br />
sich eingehend mit diesem Thema beschäftigen!<br />
Ausführliche Prozess- Berichte und weitere<br />
Informationen auf www.<strong>proT</strong>-in.de
<strong>proT</strong>-<strong>info</strong><br />
Die für alle Telekom-Mitarbeiter<br />
hochinteressante Internet-<br />
Diskussions-Plattform „Team-PSA-<br />
Forum“ erreichen Sie über<br />
www.<strong>proT</strong> <strong>proT</strong> <strong>proT</strong>-in <strong>proT</strong> in in.de in<br />
mit dem<br />
Benutzernamen: „PSA“ und dem<br />
Kennwort: „000000“<br />
Kurzmeldungen<br />
T-Systems<br />
(mo) Im Rahmen des Transfers des Bereichs<br />
„Marketing, Vertrieb Business und Business<br />
Services“ (kurz: MV BS) von T-Com zu<br />
T-Systems haben sich rund 200 Beamte nicht<br />
beurlauben lassen. Sie werden T-Systems<br />
Business Services vorläufig befristet für ein<br />
Jahr zugewiesen. In Bezug auf die Saphir Arbeitszeiterfassung<br />
und die Krankheits- und Urlaubsmitteilung<br />
usw. ändert sich im Wesentlichen für die<br />
Beamten nichts. Im Krankheitsfall meldet sich der<br />
Beamte bei seinem fachlichen Vorgesetzen, mit<br />
dem auch der Urlaubszeitpunkt abzustimmen ist.<br />
Atteste sind dann an die PBM NL (Anschrift: DeutscheTelekom<br />
AG / PST, BB3 / 13084 Berlin) zu<br />
senden.<br />
Transfer MVBS - Übergang der Mitarbeiter<br />
und Mitarbeiterinnen zur Business<br />
Services am 1. Juli<br />
(mo) Am 3. Mai hat die Hauptversammlung der<br />
Deutschen Telekom AG die notwendige Zustimmung<br />
zum Transfer MVBS erteilt. Das heißt, zum<br />
1. Juli 2006 werden alle Kolleginnen und Kollegen<br />
von T-Com MVBS in die T-Systems Business Services<br />
legalrechtlich übergehen. Da die Handelsregistereintragung<br />
noch aussteht, kann die Kundenmigration<br />
erst anschließend stattfinden. Bis dahin<br />
bleiben Rechnungserstellung, Vertragserstellung<br />
etc. wie bisher. Die Kundenkorrespondenz wird<br />
später auf „TS BS GmbH“ umgestellt.<br />
Nicht einpacken –<br />
anpacken!<br />
Seite 4<br />
TS-BS Regelungen: Wiederbesetzungsvorbehalt<br />
aktualisiert<br />
(mo) Vor dem Hintergrund der unverändert schlechten<br />
Finanzkennzahlen und der Tatsache, dass der<br />
Personalbestand bei T-Systems Business Services<br />
angestiegen ist, hat die Geschäftsführung der TS-<br />
BS beschlossen, den Wiederbesetzungsvorbehalt<br />
auch auf den Vertrieb auszuweiten. Es wurden verbindliche<br />
Regeln über Zustimmungsabläufe bei konzerninternen,<br />
TS-BS internen und externen Stellenbesetzungen<br />
aufgestellt. Ausgenommen von dieser<br />
Regelung sind nur BS- interne Besetzungen, die auf<br />
Grund des Personalumbaus erfolgen, Besetzungen<br />
im Rahmen des Projekts „Push Mobile“ sowie Besetzungen<br />
nach bereits erfolgter, verbindlicher Einstellungszusage.<br />
Widersprüche Hotline „1020“<br />
(dm) Alle Kolleginnen und Kollegen, die mit Unterstützung<br />
der <strong>proT</strong>-in der Versetzung in die Vivento<br />
widersprochen haben, wurden erfolgreich von uns<br />
vertreten! Details folgen! Wir empfehlen bei ähnlichen<br />
Aktionen der Telekom unbedingt sofort Kontakt<br />
mit uns aufzunehmen!<br />
Zuweisungen zur VTS<br />
In Nahere Zukunft sollen vermehrt Zuweisungen von<br />
Beamten in die VTS erfolgen. In engen Gesprächsrunden<br />
sollen erwartete Schwierigkeiten zwischen<br />
dem Betriebsrat VTS, dem Betriebsrat Vivento, sowie<br />
Vertretern des Arbeitgebers ausgeregelt werden.<br />
Die <strong>proT</strong>-in wird die Ergebnisse dieser Verhandlungen<br />
in gewohnter Weise kritisch begleiten.<br />
Wir werden verhindern, dass mit dem Personalführungsinstrument<br />
der Zuweisung Schindluder getrieben<br />
wird und vor allem ein Auge darauf haben, dass<br />
durch das Aufblähen der VTS keine Arbeitsplätze<br />
bei der T-Com vernichtet werden!<br />
<strong>proT</strong>-in Internetstatistik<br />
(dm) Seit nunmehr über ein Jahr gibt es den beliebten<br />
<strong>proT</strong>-in Internetauftritt. Mit wöchentlich im Mittel<br />
40.000 Zugriffen ist www.<strong>proT</strong>-in.de zu einem der<br />
bevorzugtesten Informationsportale für die Beschäftigten<br />
der Telekommunikations- und Informationstechnik<br />
Branche geworden. In der Woche vor Weihnachten<br />
2005 lag der Spitzenwert bei 72.000<br />
Zugriffen. Bezogen auf einzelne Tage ergab die<br />
Auswertung den Spitzenwert an Zugriffen am<br />
08.12.2005 mit 15.200. Der Negativrekord am<br />
13.08.2005 lag bei „nur“ 1900 Zugriffen.
<strong>proT</strong>-<strong>info</strong><br />
Wieder aktuell: Telekom muss<br />
Kündigung und Abmahnung zurücknehmen<br />
(dm) Wenn es nicht so ernst für die Betroffenen wäre,<br />
könnte man darüber lachen: Wieder einmal<br />
musste die Telekom eine unrechtmäßig ausgesprochene<br />
Kündigung mit vorausgeschickter Abmahnung<br />
zurücknehmen. Wieder einmal wurde einem<br />
Kollegen ein "Angebot" unterbreitet, einen<br />
neuen Arbeitsvertrag zu unterschreiben, was dieser<br />
natürlich ablehnte und mit einer Abmahnung<br />
und rechtswidrigen Kündigung dafür belohnt wurde.<br />
Wer das Protokoll aus Solidarität lesen möchte,<br />
findet dieses auf www.<strong>proT</strong>-in.de<br />
Vivento Interim Services<br />
(dm) Die neue Gesellschaft soll eingesetzt werden,<br />
um kurzfristige Arbeitsspitzen aufzufangen, die<br />
durch den Personalumbau bei der Telekom entstehen.<br />
Sie bietet Telekom-Auszubildenden ohne Folgeanstellung<br />
die Möglichkeit auf eine befristete Beschäftigung,<br />
vorausgesetzt es gibt keine<br />
passenden Transfermitarbeiter von Vivento. Das<br />
neue Angebot von Vivento Interim Services ändert<br />
nichts am bisherigen Bestellprozess für Leih- und<br />
Zeitarbeit im Konzern.<br />
Vivento trennt sich von Zeitkräften<br />
(dm) Wie die Märkische Oderzeitung (MOZ) berichtet,<br />
trennt sich Vivento von knapp 100 Telefonisten,<br />
die bislang in der Filiale in den Lenné Passagen in<br />
Frankfurt/Oder arbeiteten. Dieses wurde gegenüber<br />
der MOZ von Unternehmenspressesprecher<br />
Peter Kespohl bestätigt. Der Standort Frankfurt soll<br />
jedoch erhalten bleiben. Nach seinen Angaben arbeiteten<br />
im Frankfurter Center bislang knapp 100<br />
fest angestellte Telekom-Mitarbeiter sowie eine<br />
ungefähr gleich hohe Zahl von Zeit- und Leihkräften.<br />
DT-Immo Aufsichtsratssitzung<br />
Neue Aufsichtsratsmitglieder<br />
(dm) Jürgen Richter wurde zum stellvertretenden<br />
Vorsitzenden des Aufsichtsrates gewählt. Er folgt<br />
damit Franz Treml, der sein Mandat niedergelegt<br />
hat. Wolf-Thilo Junkes (Leiter Corporate Real Estate<br />
Management) tritt als neues Mitglied die Nachfolge<br />
von Fernandez Reumann im Aufsichtsrat von<br />
DeTeImmobilien an. (Corporate Real Estate Management<br />
trägt die Verantwortung zur Sicherstellung<br />
des wirtschaftlichen Umgangs mit dem Immobilien-<br />
vermögen des Konzerns und steuert die mit dem<br />
Immobilienmanagement beauftragten Gesellschafen<br />
DeTeImmobilien, Sireo, Generalmietgesellschaft,<br />
Deutsche Funkturm, Power&Air Solutions<br />
im Konzern Deutsche Telekom.)<br />
Seite 5<br />
Verkauf DeTeImmobilien<br />
Der eingeleitete Verkaufsprozess Nicht einpacken wird lt. – Bekunden<br />
mit seiner ursprünglichen Zielsetzung anpacken! fortgeführt,<br />
aber es ist davon auszugehen, dass der Verkaufsprozess<br />
aus Gründen der inneren Abstimmung im<br />
Konzern noch einige Zeit in Anspruch nehmen wird.<br />
Aus heutiger Sicht wäre der Abschluss einer entsprechenden<br />
Transaktion mit einem neuen Eigentümer<br />
voraussichtlich zum 1. Januar 2008 zu erwarten.<br />
Vorruhestand auf der Kippe?<br />
(gm) Nachfolgend einige Infos aus der Berliner Zeitung<br />
vom 03.07.2006 zur „Aktion Abendrot“, wie die<br />
angestrebte Vorruhestandsregelung dort bezeichnet<br />
wird. Wir beobachten besorgt, dass es hierzu eine<br />
Menge Zorn in der öffentlichen Diskussion geben<br />
könnte. Es bleibt abzuwarten, wie jetzt nach der<br />
massiven Publikation in den Zeitungen die anderen<br />
Medien das Thema für die Überbrückung des Sommerlochs<br />
ausschlachten.<br />
Verfasser Thomas H. Wendel berichtet: “Während in<br />
der Bundesregierung über eine Anhebung des allgemeinen<br />
Rentenalters auf 67 Jahre debattiert wird,<br />
sollen rund 15 000 Beamte bei Post, Postbank und<br />
Telekom demnächst schon mit 55 Jahren aufs Altenteil<br />
gesetzt werden (Gesetzentwurf siehe www.<br />
<strong>proT</strong>-in.de). …Beim Bundesfinanzministerium legt<br />
man Wert auf die Feststellung, dass das Gesetz<br />
"ausschließlich auf den Wunsch der Unternehmen"<br />
hin gemacht worden sei. Die nun angestrebte Frühverrentung<br />
soll aber, das behauptet zumindest das<br />
Finanzministerium, keine weiteren Etatlöcher reißen.<br />
Auch an anderer Stelle könnte der Etat belastet<br />
werden. Schließlich dürften einige der Jung-<br />
Pensionäre noch Lust auf wirtschaftliche Betätigung<br />
verspüren. Damit werden anderen Arbeitskräften<br />
womöglich die Stellen weggenommen - was sich finanziell<br />
für die Bundesagentur für Arbeit und damit<br />
den Etat des Arbeitsministeriums rächen könnte.<br />
Aus dem Bundestag kommen deshalb warnende<br />
Worte: "Die angebliche Kostenneutralität für den<br />
Bundeshaushalt muss genau geprüft werden", fordert<br />
der FDP-Politiker Brüderle. Es dürfe nicht sein,<br />
dass "der Steuerzahler langfristig doch wieder die<br />
Zeche zahlt".<br />
Anhörung zum geplanten Vergabeverfahren<br />
für Broadband Wireless<br />
Access-Frequenzen (BWA)<br />
(dm) Die Bundesnetzagentur hat jetzt die Anhörung<br />
zu den Eckpunkten des geplanten Vergabeverfahrens<br />
für Broadband Wireless Access-Frequenzen<br />
(BWA) gestartet. Ziel ist es, die Frequenzvergabe<br />
noch in diesem Jahr durchzuführen. Der Frequenzbedarf<br />
übersteigt den Umfang der verfügbaren Frequenzen<br />
um ein Vielfaches. Die Zuteilung der Fre-<br />
quenzen geschieht daher durch ein Versteigerungs-<br />
oder Ausschreibungsverfahren. Die BWA-
<strong>proT</strong>-<strong>info</strong><br />
Frequenznachfrage ist in räumlicher Hinsicht weit<br />
gefächert. Es wurden 16 Regionen gebildet, die in<br />
der Summe das gesamte Bundesgebiet abdecken.<br />
Anträge für einzelne oder mehrere Regionen bis<br />
hin zu einer bundesweiten Abdeckung sind möglich.<br />
Mit den Frequenzzuteilungen wird eine Versorgungsverpflichtung<br />
verbunden. Bis 2009 ist die<br />
Versorgung von 15 Prozent und bis 2011 von 25<br />
Prozent der Gemeinden in der betreffenden Region<br />
als Verpflichtung vorgesehen. Mit dieser Versorgungsverpflichtung<br />
soll die Verbreitung von Breitbandanschlüssen<br />
- insbesondere in bisher nicht<br />
versorgten Regionen - unterstützt werden.<br />
Siemens / Telekom: Doch keine<br />
Kooperation im Personalservice<br />
(dm) Siemens Personnel Services-Chef Bernhard<br />
Grunow teilte per Mail mit, dass Siemens und die<br />
Deutsche Telekom nach Abschluss einer Prüfungsphase<br />
beschlossen haben, "zum gegenwärtigen<br />
Zeitpunkt die Überlegungen zur Gründung eines<br />
gemeinsamen HR Shared Services Bereiches<br />
nicht weiterzuverfolgen." Das Projekt „MILOS“ ist<br />
nach Angaben der Telekom auch wegen der bisher<br />
nicht gelösten Frage der Führung der Beamten in<br />
einer solchen Kooperationsform zu riskant. Als Begründung<br />
für die Entscheidung wurde von Siemens<br />
lediglich angeführt, dass man auf Grund unterschiedlicher<br />
Entwicklungsstände der beiden entsprechenden<br />
Organisationseinheiten schätze, dass<br />
die geplanten Zielsetzungen "hinsichtlich Wirtschaftlichkeit,<br />
Produkt- und Servicequalität [...] zum<br />
augenblicklichen Zeitpunkt nicht ausreichend abgesichert"<br />
werden könnten. Ein weiterer KnowHow-<br />
Austausch bleibe aber weiterhin erwünscht.<br />
Kurth gegen Trennung von Telefonnetz<br />
und Betrieb<br />
FRANKFURT (Dow Jones)--Matthias Kurth, Präsident<br />
der Bundesnetzagentur, hat sich gegen Forderungen<br />
der EU-Medienkommissarin Viviane Reding<br />
ausgesprochen, in der europäischen Telekommunikationsbranche<br />
Telefonnetz und Betrieb zu trennen.<br />
"Wir haben in Deutschland mehr als 20 Netze,<br />
die parallel aufgebaut wurden, Hunderte Anbieter<br />
unterhalten Glasfasernetze. Es würde gar keinen<br />
Sinn machen, diese zu separieren", erläuterte<br />
Kurth in einem Gespräch mit der "Netzeitung"<br />
(Montagausgabe) seine Position. Ohnehin halte<br />
der Wettbewerb im deutschen Festnetzmarkt jedem<br />
Vergleich stand: "Wir in Deutschland haben<br />
seit 1998 ein erfolgreiches Entbündelungskonzept.<br />
3,5 Millionen Anschlüsse sind entbündelt, und die<br />
Deutsche Telekom verliert nach eigenen Angaben<br />
jeden Monat etwa 100.000 Anschlüsse", rechnete<br />
Kurth vor.<br />
Direkter Draht<br />
Nicht einpacken –<br />
anpacken!<br />
Seite 6<br />
zu unseren Betriebsräten bei Vivento:<br />
In Freistellung: Brieden, Franz<br />
Franz.Brieden@<strong>proT</strong>-in.de<br />
01 51 / 14 52 64 22<br />
In Freistellung: Grunz, Stephanie<br />
Stephanie.Grunz@<strong>proT</strong>-in.de<br />
0151 / 14 52 64 46<br />
In Freistellung: Heise, Axel<br />
axel.heise@prot-in.de<br />
01 51 / 12 21 37 64<br />
In Freistellung: Ongsiek, Ute<br />
Ute.Ongsiek@<strong>proT</strong>-in.de<br />
01 75 / 5 78 04 43<br />
Weitere Betriebsräte bei Vivento:<br />
Boßle, Gabriele<br />
Gabi.Bossle@<strong>proT</strong>-in.de<br />
01 60 / 3 63 83 12<br />
Daum, Wilhelmine<br />
Wilhelmine.Daum@<strong>proT</strong>-in.de<br />
01 73 / 8 50 93 19<br />
Eisler, Konrad<br />
konrad.eisler@prot-in.de<br />
01 51 / 14 52 64 87<br />
Hahnengreß, Ruth<br />
Ruth.Hahnengress@<strong>proT</strong>-in.de<br />
01 70 / 5 78 23 96<br />
Kücholl, Brigitte<br />
brigitte.kuecholl@prot-in.de<br />
01 70 / 5 78 35 66<br />
Merkens, Arno<br />
arno.merkens@prot-in.de<br />
01 70 / 5 78 23 07<br />
Möller, Gerhard<br />
Gerhard.Moeller@<strong>proT</strong>-in.de<br />
01 70 / 5 78 26 94<br />
Moldenhauer, Armin<br />
armin.moldenhauer@prot-in.de<br />
01 70 / 5 78 25 46<br />
Schmidt, Franz-Xaver<br />
franz-xaver.schmidt@<strong>proT</strong>-in.de<br />
01 51/ 12 10 42 59<br />
(Hintergrundbild: Prüfblume 800-paariges Hauptkabel)
<strong>proT</strong>-<strong>info</strong><br />
Rückkehr von einer Tochtergesellschaft<br />
- Beschäftigungspflicht der Telekom<br />
(avki-rs/atr/mgsk) Ein Arbeitnehmer der, statt das<br />
unkündbare Arbeitsverhältnis zur Deutschen Telekom<br />
AG aufzulösen, nach Ablauf einer Beurlaubung<br />
zu einer Tochtergesellschaft wieder zur<br />
„Mutter“ zurückkehrt, hat einen Anspruch auf<br />
vertragsgemäße Beschäftigung. Er muss es sich<br />
nicht gefallen lassen, dass der Arbeitgeber ihn<br />
einfach ohne jede Beschäftigung zu Hause belässt.<br />
Auch darf der Arbeitgeber nicht darauf<br />
hinwirken, dass der Arbeitnehmer sich zu einem<br />
anderen Arbeitgeber hin bewirbt und im Falle<br />
des Unterlassens von diesem Erklärungen über<br />
die Gründe der ausbleibenden Bewerbung abfordern.<br />
Dies ist das Ergebnis eines maßgeblich von der<br />
AVKI e.V. unterstützten Verfahrens vor dem Arbeitsgericht<br />
Lübeck (ArbG Lübeck 1 Ca 549/06 vom<br />
22.06.2006, noch nicht rechtskräftig).<br />
Der unkündbare Kollege hatte nach Ablauf der Beurlaubungspraxis<br />
im Konzern keinen Arbeitsvertrag<br />
mit der „Tochter“ abgeschlossen und der Telekom<br />
seine Arbeitskraft angeboten. Statt ihn nun zu beschäftigen,<br />
beließ ihn der Arbeitgeber daheim, um<br />
ihm kurz danach mehrere so genannte Angebote<br />
bei anderen Arbeitgebern zu unterbreiten. Auch das<br />
wäre selbstredend auf eine Beendigung des Arbeitsverhältnisses<br />
hinausgelaufen. Obendrein verlangte<br />
die Telekom von dem Kollegen Rechenschaft<br />
für den Fall, dass dieser sich nicht bewerben wollte.<br />
Außerdem sollte dieser sie auch noch darüber <strong>info</strong>rmieren,<br />
ob und inwieweit er sich eigeninitiativ um<br />
einen entsprechenden Arbeitsplatz bemühen würde.<br />
Diesen Anwandlungen des Arbeitgebers hat das Arbeitsgericht<br />
widersprochen. Es hat die Deutsche Telekom<br />
AG dazu verurteilt, den Kollegen zu den Bedingungen<br />
des Arbeitsvertrages zu beschäftigen.<br />
Außerdem hat sie es zu unterlassen den Kollegen<br />
aufzufordern sich bei einem anderen Arbeitgeber zu<br />
bewerben und Auskunft über Eigeninitiativen über<br />
die Suche nach einem geeigneten Arbeitsplatz abzufordern.<br />
In der mündlichen Verhandlung wies das<br />
Gericht auf den hohen verfassungsmäßigen Stellenwert<br />
der Beschäftigungspflicht in einem ungekündigten<br />
Arbeitsverhältnis hin, der nicht einfach zur<br />
Disposition des Arbeitgebers stände. Ferner seien<br />
schriftliche Aufforderungen und Erwartungsansprüche<br />
an den Kläger nicht als bloße Bitte zu verstehen.<br />
Der Kollege müsse vielmehr damit rechnen,<br />
dass ihm im Fall der Weigerung eine Abmahnung<br />
ins Haus stände, was erfahrungsgemäß belastend<br />
wirke. Die Tatsache, dass sich eine solche Abmahnung<br />
später als unwirksam herausstellen würde,<br />
ändere an der Situation nichts. Dieses Verhalten eines<br />
Arbeitgebers müsse sich ein Arbeitnehmer jedoch<br />
nicht gefallen lassen.<br />
Seite 7<br />
Stammtischtreffen Nicht einpacken – der<br />
anpacken!<br />
<strong>proT</strong> <strong>proT</strong>-in <strong>proT</strong> in<br />
Gäste sind herzlich willkommen!<br />
Berlin-Wedding, 05. Juli 2006, 18.00 Uhr, Ristorante<br />
Bella Italia, Brunnenstr. 104<br />
Dieser Abend soll ein offener Gesprächsabend für<br />
alle Interessierten werden.<br />
Einige Themen dieses Abends:<br />
*Bewerbungspflicht der zu Vivento versetzten Mitarbeiter?<br />
*Konzernrichtlinie Stellenbesetzung<br />
*Zuweisungsversuche der Post AG<br />
*Bundesverwaltungsgericht: Versetzung von<br />
Beamten in Vivento rechtlich unzulässig<br />
Ansprechpartner:<br />
Ingrid Klotz, Tel: 0171 – 173 30 832<br />
Ingrid.Klotz@<strong>proT</strong>-in.de<br />
Gabriele Lägel, Tel: 0160 – 969 25 710<br />
GLaegel@t-online.de<br />
Axel Heise, Tel: 0171 – 470 57 35<br />
Axel.Heise@<strong>proT</strong>-in.de<br />
Stammtischtreffen der<br />
<strong>proT</strong>-in<br />
Gäste sind herzlich willkommen!<br />
Kolpinghaus, Neustraße 20, 44623 Herne<br />
Wann : 06.Juli 2006, ab 18:00 Uhr<br />
Zu diesen Themen haben wir bereits die Zusage der<br />
Teilnahme unseres kooperierenden Rechtsanwaltes<br />
Herrn RA Helmut Legarth:<br />
Bundesverwaltungsgericht , Urteil 2 C 26.05 vom 22. Juni<br />
2006 :Keine Versetzung von Beamten zu einer<br />
personalservice- Agentur ohne Übertragung eines<br />
amtsgemäßen Aufgabenbereichs<br />
-Was bedeutet das für mich, als Beamter außerhalb<br />
Vivento?<br />
- Mit welchen Maßnahmen habe ich als Beamter<br />
außerhalb Vivento zu rechnen?<br />
- Ist eine Zuweisung aus der Vivento heraus zulässig?<br />
- Wie wird die <strong>proT</strong>-in dort unterstützen?<br />
- Welche eventuellen Auswirkungen hat das auf die<br />
Tarifkräfte?<br />
Bitte meldet euch über die unten angegebene E-<br />
Mailadresse an, damit entsprechende Räumlichkeiten<br />
gebucht werden können.<br />
Ute.Ongsiek@<strong>proT</strong>-in.de
<strong>proT</strong>-<strong>info</strong><br />
Stammtischtreffen der<br />
der <strong>proT</strong>-in<br />
Gäste sind herzlich willkommen!<br />
Wer im Chiemgau wohnt oder gerade vor hat, dort<br />
Urlaub zu machen:<br />
Dienstag, den 11.Juli 2006, Traunstein, Oswaldstr.<br />
4 ab 16:30 Uhr, beim "Wochinger Bräu"<br />
Von Bahnhof Traunstein aus gesehen sollte man<br />
sich zuerst südlich bis zur Telekom halten und die<br />
Straße überqueren. Dann immer östlich, eine weitere<br />
Kreuzung mit Ampel überqueren bis zur Kreuzung<br />
mit 6 Fahrbahnen, eine mit einer Fußgängerampel.<br />
(Ca 5 bis 10 Minuten Fußweg)<br />
Die Straße, die rechtwinklig nach Süden abbiegt,<br />
ist die Straße zum "Wochinger".<br />
Um rechtzeitig größere Tische reservieren zu können,<br />
ist eine unverbindliche Anmeldung erwünscht.<br />
wk-<strong>info</strong>-ts@t-online.de<br />
Stammtischtreffen der<br />
<strong>proT</strong>-in<br />
Gäste sind herzlich willkommen!<br />
Mittwoch, den 09 August 2006 ab 19:00 Uhr,<br />
Düren - Arnoldsweiler, Hotel Arnoldusklause,<br />
Arnoldusstr. 50<br />
möchten wir, die Regionalverwaltung Rhein-Main<br />
der Arbeitnehmervereinigung <strong>proT</strong>-in, gemeinsam<br />
mit Ihnen einen offenen Stammtisch durchführen.<br />
Als Themen bieten wir an:<br />
Informationen zum Thema: Versetzung der Beamten<br />
in die Vivento ist laut Bundesverwaltungsgericht(BVerwG)<br />
rechtswidrig!<br />
Wie geht es nun weiter?<br />
Was muß man unternehmen um aus der Vivento<br />
zu kommen?<br />
Was sollte man hierbei beachten?<br />
Gibt es genügend Dauerarbeitsplätze bei der BA ?<br />
Was ist mit der 55 Regelung?<br />
Bei allen Punkten handelt es sich um Vorschläge<br />
unsererseits, diese müssen jedoch nicht unbedingt<br />
vorgetragen werden.<br />
Bitte gebt mir eine kurze Rückmeldung wer kommt,<br />
damit wir die richtige Größe der Räumlichkeit wählen<br />
können!<br />
Arno.Merkens@<strong>proT</strong>-in.de<br />
Leserbrief<br />
Nicht einpacken –<br />
anpacken!<br />
Seite 8<br />
Die hier wiedergebenden Leserbriefe müssen nicht der Meinung der Redaktion<br />
entsprechen, tun es aber häufig.<br />
Allerherzlichsten Glückwünsch<br />
Dem Bundesvorstand der <strong>proT</strong>-in, allen Aktiven<br />
der <strong>proT</strong>-in, allen Mitgliedern der <strong>proT</strong>-in und<br />
nicht zuletzt allen mutigen Klägern, Mitstreitern<br />
und Juristen meine allerherzlichsten Glückwünsche<br />
zum Urteil des BVerwG vom 22.06.06!<br />
Dieses Urteil bestätigt nun endgültig die vom Anfang<br />
an vehement vertretene und somit richtige Auffassung<br />
der <strong>proT</strong>-in zur Unrechtmäßigkeit der Versetzung<br />
von Beamten in die sog. „Beschäftigungs-<br />
Gesellschaft Vivento“.<br />
Im jahrelangen Widerstreit gegen diese Machenschaften<br />
des T-Konzerns und gegen die große<br />
Dienstleistungsgewerkschaft Ver.di, hat <strong>proT</strong>-in damit<br />
ein wichtiges Etappenziel für die Rechte der<br />
Bundesbeamten bei den Postnachfolgeunternehmen<br />
erreicht. Ich selbst hätte mir noch vor Jahren nicht<br />
vorstellen können, dass einmal ein aus einer Bundesbehörde<br />
hervorgegangenes Unternehmen die<br />
grundgesetzlich geregelten und zugesicherten<br />
Rechte der Beamten auf eine nachteilslose Weiterbeschäftigung<br />
in den Postnachfolgeunternehmen<br />
auf eine so ignorante Art und Weise, wie geschehen,<br />
mit Füssen tritt. Und das auch noch mit Duldung,<br />
ja sogar mit Unterstützung der Dienstleistungsgewerkschaft<br />
Ver.di und des obersten<br />
Dienstherren, dem Bundesfinanzministerium.<br />
Bedauerlicherweise glauben immer noch viele verbeamtete<br />
Ver.di-treuen Kolleginnen und Kollegen an<br />
eine sichere, verlässliche und glückliche Zukunft mit<br />
Ver.di im T-Konzern. Ich hoffe jedoch sehr, dass<br />
auch diesen Kolleginnen und Kollegen durch dieses<br />
Urteil nunmehr endlich die Augen und Ohren geöffnet<br />
werden. Mit diesem Urteil wird <strong>proT</strong>-in selbstverständlich<br />
auch an Bedeutung und in seinem Stellenwert<br />
als im T-Konzern vertretene<br />
Arbeitnehmervereinigung erheblich hinzugewinnen.<br />
Nach dem Erfolg ist jedoch vor dem Erfolg!<br />
Insbesondere im Hinblick auf die Situation der zu Vivento<br />
widerspruchslos versetzten Beamtinnen und<br />
Beamten ist nun juristischer Klärungsbedarf dringend<br />
geboten. Herr Welslau betrachtet ja lt. einer<br />
Pressemitteilung vom 22.6.06 schon diese widerspruchslos<br />
erfolgten Versetzungsverfahren von Beamten<br />
zu Vivento als formal abgeschlossen!<br />
Spätestens ab dem 22.06.06 sind daher alle hiervon<br />
betroffenen Beamten aufgefordert, darüber nachzudenken,<br />
ob sie sich nicht gegen dieses möglicherweise<br />
formal zustande gekommene Unrecht möglichst<br />
unter Inanspruchnahme einer Rechtsberatung<br />
wehren und sich auf dem Gleichbehandlungsgrundsatz<br />
berufen sollten, indem sie jetzt die Übertragung<br />
eines angemessenen Amtes e<strong>info</strong>rdern. Ich befürchte,<br />
dass für alle nach dem 22.06.06 weiterhin in
<strong>proT</strong>-<strong>info</strong><br />
Vivento untätig verbleibenden Beamten möglicherweise<br />
erhebliche Beschäftigungsnachteile, insbe-<br />
sondere aber auch besoldungsrechtliche Nachteile<br />
<strong>info</strong>lge Beschäftigungslosigkeit oder geringwertiger<br />
Beschäftigung durch Herabstufung der Besodungsgruppe<br />
erleiden, sofern sie diesen Zustand in<br />
Kenntnis dieses Urteils weiterhin dulden.<br />
Wie viele Verwaltungsgerichte bereits schon im<br />
Vorfeld dieses BVerwG-Urteils richtig erkannt haben,<br />
ist eine beschäftigungslose Zugehörigkeit zu<br />
Vivento ja die krasseste Form einer nicht amtsangemessenen<br />
Beschäftigung. Ich vermute, der T-<br />
Konzern wird daher keine Möglichkeit unversucht<br />
lassen, zu Lasten der in Vivento beschäftigungslos<br />
verbliebenen oder dort unterwertig eingesetzten<br />
Beamten Kapital zu schlagen.<br />
Neben meinen Glückwünschen zum Urteil<br />
möchte ich mich selbstverständlich auch bei allen<br />
Beteiligten, Akteuren und Mitstreitern für Ihren<br />
Mut, ihre Ausdauer und ihre geleistete Arbeit<br />
herzlichst bedanken.<br />
Leserbrief<br />
Die hier wiedergebenden Leserbriefe müssen nicht der Meinung der Redaktion<br />
entsprechen, tun es aber häufig.<br />
Mit Welslau in der Tatrabahn<br />
Es geschah an einem Freitag, in einer alten Tatrabahn<br />
in Berlin. Viele Menschen waren auf dem<br />
Weg zum Einkaufen, zur Arbeit, zu ihrer Gartenkolonie<br />
in einer Straßenbahn in Berlin unterwegs.<br />
Während der Fahrt in Richtung Prenzlauer Promenade<br />
ertönte mir eine bekannte Stimme und bekannte<br />
Worte: Telekom....Vivento... Plötzlich erspähte<br />
ich den Sprecher mit seinem „Knopf im<br />
Ohr“. Ich war erstaunt: „Ist das nicht unser Dietmar<br />
Welslau? Hier in einer Straßenbahn im ehemaligen<br />
Ostberlin, ohne Geschäftskarosse?“ Schade, dass<br />
die damalige Kontrolleurstätigkeit nicht von Vivento<br />
durchgeführt wurde, so hätte ich ihn vielleicht nach<br />
seinem (un-)gültigen Fahrausweis fragen können.<br />
Während der Fahrt war ich gezwungen, seinem Telefonat<br />
zu lauschen: „… aber Vorsicht, nicht, dass<br />
es Morgen in der Bild-Zeitung steht“. Sollte da über<br />
das aktuelle Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes<br />
Leipzig gesprochen worden sein? Wenige<br />
Stunden später konnte man einiges in der aktuellen<br />
Ad-hoc-Mitteilung nachlesen.<br />
Nun stellt sich mir die Frage, was machte unser D.<br />
W. an einem Freitag in Berlin? Will er einen Besuch<br />
bei seinem Freund Thomas R. abstatten, oder<br />
ihm Schützenhilfe leisten? Oder ging es zum Fußballspiel<br />
in das Berliner Olympiastadion, bei dem<br />
die Deutsche Telekom als Sponsor auftritt? Vielleicht<br />
auch nur einmal den Fernsehturm bestaunen,<br />
mit seiner als Fußballkugel beklebten Fassade…<br />
Berlin ist immer eine Reise wert!<br />
Leserbrief<br />
Nicht einpacken –<br />
anpacken!<br />
Seite 9<br />
Die hier wiedergebenden Leserbriefe müssen nicht der Meinung der Redaktion<br />
entsprechen, tun es aber häufig.<br />
Mit der Dienstrecht-Info Nr. 14 zum Allgemeinen<br />
Dienstrecht vom 28. Juni 2006, „Ad hoc-<br />
Maßnahmen zum Bundesverwaltungsgerichtsurteil<br />
vom 22.6.06 zur Versetzung von Beamten“, gibt der<br />
Arbeitgeberverband Telekom (AGV-T) die ersten<br />
verbindlichen Festlegungen nach der finalen Entscheidung<br />
des Bundesverwaltungsgerichts vom<br />
22.06.2006 zur Versetzung von Beamten der Postnachfolgeunternehmen<br />
ohne gleichzeitige Übertragung<br />
eines neuen funktionellen Amtes und konkreten<br />
Aufgabenkreis. Entgegen der Entscheidung aus<br />
Leipzig lese ich in der AGV-T Info nur wieder von<br />
Beschäftigungsmöglichkeiten und nicht wie es mit<br />
Datum 22.06.2006 zur Pflicht wurde, grundsätzlich<br />
ein funktionelles Amt zu übertragen ist. Seltsam, oder?<br />
Heikel empfinde ich auch den Vorgang der Datenübermittlung<br />
an die Vivento. Zwar verbleibt der<br />
betroffene Beamte personalrechtlich in der jeweiligen<br />
Organisationseinheit, aber der mit der Begrifflichkeit<br />
„notwendige Daten“ umschriebene Umfang<br />
sollen Vivento-Vermittler vielleicht sogar Personalaktenrelevante<br />
Unterlagen erhalten. Ich sehe hier Bedenken,<br />
da dieses nach meinem Empfinden gesetzlich,<br />
ohne ausdrückliche Zustimmung des Beamten,<br />
nicht gedeckt wird. Kritisch sehe ich auch die Konstellation,<br />
wie die Anweisungen des Vivento Vermittlers<br />
legitimiert werden sollen: Sowohl im Bundesbeamtengesetz<br />
als auch im Postpersonalrechtsgesetz<br />
ist verbindlich hinterlegt, wer Vorgesetzter und<br />
Dienstvorgesetzter ist, und somit dem Beamten verbindliche<br />
Anweisungen geben darf. BBG § 3 (2)<br />
Dienstvorgesetzter ist, wer für beamtenrechtliche<br />
Entscheidungen über die persönlichen Angelegenheiten<br />
der ihm nachgeordneten Beamten zuständig<br />
ist. Vorgesetzter ist, wer einem Beamten für seine<br />
dienstliche Tätigkeit Anordnungen erteilen kann.<br />
Wer Dienstvorgesetzter und Vorgesetzter ist, bestimmt<br />
sich nach dem Aufbau der öffentlichen Verwaltung;<br />
ist ein Dienstvorgesetzter nicht vorhanden,<br />
so nimmt die zuständige oberste Bundesbehörde die<br />
Befugnisse des Dienstvorgesetzten wahr.<br />
PostPersRG § 1(3) Wer die Befugnisse eines Vorgesetzten<br />
wahrnimmt, bestimmt sich nach dem Aufbau<br />
der Aktiengesellschaft. Also grundsätzlich nur<br />
durch den Aufbau der jeweiligen Organisation und<br />
nicht durch Zuruf oder auf Befehl. Nur durch Gesetz<br />
wird ein Beamter davor geschützt, ungerechtfertigt<br />
für sein Tun bestraft zu werden. Ein Handeln auf Zuruf,<br />
von wem auch immer, birgt die Gefahr der Willkür<br />
und der nicht zu unterschätzenden Gefahr für<br />
den Beamten, für sein möglicherweise nicht rechtskonformes<br />
Verhalten dann auch die Verantwortung<br />
tragen zu müssen.<br />
Als Beamter habe ich gelobt mich für die Einhaltung<br />
unserer Gesetze einzusetzen!
<strong>proT</strong>-<strong>info</strong><br />
B e i t r i t t s e r k l ä r u n g<br />
Seite 10<br />
Mit meiner Unterschrift bestätigte ich den Beitritt in die <strong>proT</strong>-in und akzeptiere Nicht die einpacken nachfolgenden – Bedingungen.<br />
anpacken!<br />
Ich bevollmächtige die Arbeitnehmervereinigung pro Telekommunikations- und Informationstechnik e.V. (<strong>proT</strong>-in),<br />
den satzungsgemäßen Mitgliedsbeitrag (zur Zeit 8 € pro Monat) vierteljährlich im Voraus von meinem unten angegebenen<br />
Konto per Lastschrift abzubuchen.<br />
Ich bin damit einverstanden, dass die von mir gemachten Angaben - einschließlich eventueller Änderungen und<br />
Ergänzungen - zur Erledigung aller mit der Mitgliedschaft in der <strong>proT</strong>-in im Zusammenhang stehenden Aufgaben<br />
im erforderlichen Umfang, auch durch Datenträger, ausgetauscht, genutzt und verarbeitet werden können. Dies<br />
schließt insbesondere die Aufgaben der Mitgliederbestandsführung, der Mitglieder<strong>info</strong>rmation sowie des Beitragseinzuges<br />
ein.<br />
Mit meiner Unterschrift erkläre ich meinen Beitritt zur <strong>proT</strong>-in und erkenne deren Satzung als für mich verbindlich<br />
an.<br />
Die Mitgliedschaft beginnt mit dem ersten Tag des Monats, der auf das Antragsdatum folgt.<br />
Der kostenfreie Versand von Mitglieder<strong>info</strong>rmationen erfolgt nur per E-Mail.<br />
Name<br />
Vorname<br />
akademischer Grad<br />
Straße, Hausnummer<br />
PLZ, Wohnort<br />
private E-Mail<br />
Telefon<br />
Fax<br />
Geburtsdatum<br />
Nationalität<br />
Berufsbezeichnung<br />
Beschäftigt bei<br />
Berufsgruppe<br />
Kontonummer<br />
Bankleitzahl<br />
Kreditinstitut<br />
Ort, Datum<br />
Unterschrift<br />
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__________________<br />
Anschrift <strong>proT</strong>-in, Kellerbergstraße 16, D - 57319 Bad Berleburg<br />
Telekontakte Telefon +49 2751 / 95 91 96, Fax + 49 2751 / 5613<br />
Internet www.<strong>proT</strong>-in.de<br />
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Telekommunikations- und Informationstechnik e.V.<br />
vertreten durch den Bundesvositzenden Dirk Motzkus,<br />
Kellerbergstr. 16, 57319 Bad Berleburg<br />
Redaktion <strong>proT</strong>-<strong>info</strong><br />
Beamtenrecht Konrad Eisler<br />
Gerhard Möller<br />
FAQ Claudia Sonntag<br />
Leserbriefe/ Feedback Stephanie Grunz<br />
Konditionen Beamte Franz Brieden<br />
Mobbing/ Unternehmenskultur<br />
Ute Ongsiek<br />
Arbeitnehmerrecht Dirk Motzkus