02.12.2012 Aufrufe

proT-info

proT-info

proT-info

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

<strong>proT</strong>-<strong>info</strong><br />

Ausgabe<br />

Inhalt Seite<br />

Kommentar BVerwG ......1<br />

Pressemitteilng. BVerwG2<br />

<strong>proT</strong>-in vor Ort .............2<br />

Karikatur.........................3<br />

Vivento intern .................3<br />

Kurzmeldungen ..............4<br />

Kurzmeldungen ..............5<br />

Direkter Draht.................6<br />

Leserbriefe .....................6<br />

AVKI e.V. aktuell ............7<br />

Stammtischtreffen ..........8<br />

Leserbriefe .....................9<br />

Beitrittsformular ............10<br />

Juli 2006<br />

Kommentar von Dirk Motzkus<br />

Vivento und die<br />

Mär von einer<br />

starken Tarifpartei<br />

Es war einmal eine üble<br />

Zeit, da wurden Telekom-<br />

Mitarbeiter rechtswidrig in<br />

die Vivento versetzt…<br />

Und so begab es sich, dass durch höchstrichterliche<br />

Bestätigung durch das Bundesverwaltungsgericht<br />

am 22.06.2006 dieser Spuk gestoppt wurde.<br />

Der Zauber, durch den die Telekom, Verdi,<br />

DPVKOM, das Bundesministerium für Finanzen<br />

usw. verblendet waren, wurde nun bis in die höchste<br />

Verwaltungsgerichtsinstanz hindurch als gesetzeswidrig<br />

abgestempelt.<br />

Höchstrichterliche Belohnungen<br />

Die Bestätigung für den<br />

jahrelangen Kampf gegen<br />

die Ungerechtigkeit stellte<br />

sich dann auf Grund von<br />

Terminverschiebungen für<br />

die Beamten etwas früher<br />

ein, als für die Arbeitnehmer:<br />

Das Bundesarbeitsgericht<br />

hatte die für Mai geplante Verhandlung<br />

auf den Oktober diesen Jahres verschoben, aber:<br />

Aufgeschoben ist nicht aufgehoben!<br />

Die <strong>proT</strong>-in setzt sich<br />

sachlich und solidarisch mit<br />

und für Arbeitnehmer und<br />

Beamte gleichermaßen ein,<br />

denen Unrecht geschieht.<br />

Rechtsverstöße gegen Arbeitnehmer<br />

und Beamte in unserem<br />

satzungsgemäßen Betätigungsfeld<br />

werden wir auch<br />

weiterhin nicht dulden und wir<br />

werden jeder einzelnen<br />

Kollegin und jedem einzelnen<br />

Kollegen zu Recht verhelfen,<br />

egal ob Arbeitnehmer oder Beamter,<br />

ob T2 oder B2!<br />

Nicht einpacken –<br />

anpacken!<br />

Vom Zünglein an der Waage<br />

Im Gegensatz zu den „Gewerkschaften“ ist die<br />

<strong>proT</strong>-in im Kampf gegen das Unrecht standhaft<br />

geblieben! Die <strong>proT</strong>-in und ihre Betriebsräte haben<br />

immer wieder auf die Rechtswidrigkeit der<br />

Versetzungen in die Vivento hingewiesen! Stellt<br />

doch bitte einmal an die Verdi und DPVKOM Betriebsräte<br />

einige unangenehmen Fragen in diesem<br />

Zusammenhang! Es erstaunte unsere Rechtsabteilung<br />

doch sehr, dass - wie aus Prozessunterlagen<br />

hervorging -- durch Mehrheitsbeschluss des<br />

Vivento- Betriebsrates weitere Zuversetzungen<br />

stattfanden. Und das, obwohl nach den diesjährigen<br />

Betriebsratswahlen die Mehrheitsverhältnisse<br />

für die Beamtengruppe im Vivento Betriebsrat<br />

auch gegen den Verdiklotz ausgereicht hätten. Mit<br />

den entscheidenden (nur) 2 Beamtenstimmen ist<br />

die DPVKOM beim Betriebsrat das Zünglein an<br />

der Waage!<br />

Die Wähler haben die propagierte Einstellung zur<br />

Vivento-Thematik gegenüber der „Gewerkschaft“<br />

deutlich durch Stimmenabwanderungen honoriert.<br />

Aber wie müssen sich die Wähler fühlen, die ihr<br />

Votum in guter Hoffnung für eine opponierende<br />

DPVKOM abgegeben haben? Denn Verdi und<br />

DPVKOM ziehen bei Vivento neuerdings unverblümt<br />

an einem Strang!<br />

Die Politik, die Verdi- Betriebsräte offensichtlich<br />

kritiklos von ihren Vordenkern übernehmen, offenbart,<br />

dass diese „Einheitsgewerkschaft“ immer<br />

mehr an den Interessen der „Postnachfolgebeamten“<br />

vorbei agiert. Sie hat sich auf die Fahne geschrieben,<br />

alles „einheitlich“ zu machen, was mit<br />

dem TV Ratio dann auch gelungen schien. Die<br />

<strong>proT</strong>-in vertritt mittlerweile vor vielen Gerichten<br />

gleichermaßen die Interessen von Arbeitnehmern<br />

und auch Beamten, die zu Unrecht „einheitlich“<br />

abgefertigt wurden.<br />

Im August 2002 ist<br />

das Land Sachsen,<br />

das in der Zeit von<br />

1879 bis 1945 mit<br />

Leipzig den Sitz des<br />

Reichsgerichts gestellt<br />

hatte, wieder mit<br />

einem obersten Gerichtshof<br />

des Bundes<br />

bedacht worden. In<br />

dem alt ehrwürdigen<br />

Gebäude am<br />

Simsonplatz,<br />

Fertigstellung 1888,<br />

residiert jetzt das<br />

Bundes-<br />

Verwaltungsgericht.


<strong>proT</strong>-<strong>info</strong><br />

Die Mär von der starken Tarifpartei<br />

Längst haben die Beschäftigten bei Telekom und<br />

Co. begriffen, dass die angeblich existentiell bedrohlich<br />

finanzielle Lage tatsächlich nur noch ausreichte,<br />

um die Vorstandsgehälter um hunderte von<br />

Prozenten ansteigen zu lassen, nicht aber für den<br />

Erhalt von Arbeitsplätzen bei der DTAG.<br />

Das Argument der angeblich wegbrechenden Arbeit<br />

wird durch die hohe Fremdvergabequote – in<br />

einzelnen Bereichen des ursprünglichen Kerngeschäftes<br />

über 60 % - auch nicht gerade untermauert.<br />

Hatte sich verdi nicht damit gebrüstet, dass in<br />

schwierigen, langwierigen Verhandlungen erreicht<br />

werden konnte, dass durch die Schaffung der PSA<br />

/ Vivento dieser Spuk aufhören sollte? Wie glaubhaft<br />

sind aktuell „erkämpfte“ Gehaltserhöhungen im<br />

Angesicht der bereits widerstandslos abgesegneten<br />

Massenvernichtung von Arbeitsplätzen im<br />

Rahmen der Interessenausgleichs- und Sozialpläne,<br />

in denen wieder einmal „innovative und bislang<br />

einmalige Abbauinstrumente“ angekündigt werden?<br />

Wie diese Abbauinstrumente ausarten können,<br />

wissen Vivento-Transfermitarbeiter genauestens<br />

zu erläutern und mittlerweile auch alle<br />

Instanzen der Arbeits- und Verwaltungsgerichtsbarkeit!<br />

Pressemitteilung des Bundesverwaltungsgericht zum Urteil<br />

2 C 26.05 vom 22. Juni 2006<br />

Keine Versetzung von Beamten zu einer personalservice-<br />

Agentur ohne Übertragung eines<br />

amtsgemäßen Aufgabenbereichs<br />

Die Versetzung eines Beamten zu einer Personalservice-Agentur<br />

(Vivento) ohne gleichzeitige Übertragung eines<br />

amtsgemäßen Aufgabenbereichs verletzt dessen<br />

verfassungsrechtlich gesicherten Anspruch auf amtsgemäße<br />

Beschäftigung. Das hat das Bundesverwaltungsgericht<br />

in Leipzig heute entschieden.<br />

Der Kläger, ein bei einem Nachfolgeunternehmen der<br />

ehemaligen Deutschen Bundespost eingesetzter Beamter,<br />

wurde im Zuge personeller Umstrukturierungen von<br />

seinen bisherigen Aufgaben entbunden und zu Vivento<br />

versetzt. Ziel dieser Maßnahme war es, den Kläger in eine<br />

Anschlussverwendung zu vermitteln. Dem Kläger<br />

wurde bei Vivento kein neuer Aufgabenbereich übertragen.<br />

Abgesehen von zeitlich befristeten Abordnungen zu<br />

einer anderen Behörde, hatte sich der Kläger bei Vivento<br />

lediglich jederzeit für eine endgültige Verwendung oder<br />

zur Fortbildung bereitzuhalten. Nach Auffassung des 2.<br />

Revisionssenats verstößt der unbefristete Entzug des einem<br />

Beamten übertragenen Aufgabenkreises gegen den<br />

verfassungsrechtlich gesicherten Anspruch auf amtsgemäße<br />

Beschäftigung. Bei jeder sachlich begründbaren<br />

Änderung der einem Beamten übertragenen Funktionen<br />

muss diesem stets ein amtsgemäßer Tätigkeitsbereich<br />

verbleiben. Daran hat sich durch die Umwandlung des<br />

Sondervermögens der Deutschen Bundespost in Unternehmen<br />

privater Rechtsform und deren Absicherung im<br />

Grundgesetz nichts geändert. Eine Modifizierung dieser<br />

Rechtslage durch die Privatunternehmen ist nach den<br />

verfassungsrechtlichen Vorgaben nicht möglich. Zu einer<br />

Fortentwicklung der hergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtentums<br />

bleibt der Gesetzgeber berufen.<br />

Seite 2<br />

„<strong>proT</strong>-in Nicht einpacken vor Ort“ –<br />

anpacken!<br />

Hier finden Sie ihren Ansprechpartner:<br />

Regionalverwaltung<br />

Berlin-Brandenburg<br />

Regionalvorsitzender Axel Heise<br />

Axel.Heise@prot-in.de<br />

Schönfließer Str. 71<br />

16548 Glienicke<br />

03 30 56 / 9 41 75<br />

Regionalverwaltung<br />

Nord<br />

Regionalvorsitzender Konrad Eisler<br />

Konrad.Eisler@prot-in.de<br />

Grabenstr. 27<br />

27568 Bremerhaven<br />

04 71 / 9 41 34 40<br />

Regionalverwaltung<br />

Rhein-Ruhr-Münsterland<br />

Regionalvorsitzende Ute Ongsiek<br />

Ute.Ongsiek@<strong>proT</strong>-in.de<br />

Bromberger Str. 7b<br />

44627<br />

Herne<br />

0 23 23 / 49 15 07<br />

Regionalverwaltung<br />

Rhein-Main<br />

Regionalvorsitzender Arno Merkens<br />

Arno.Merkens@prot-in.de<br />

Im Hoverfeld 1<br />

52399 Merzenich<br />

02 27 / 5 66 60<br />

Regionalverwaltung<br />

Südwestfalen<br />

Regionalvorsitzender Klaus-Dieter Koch<br />

Klaus-Dieter.Koch@prot-in.de<br />

Zur Hünenburg 47<br />

59823 Arnsberg<br />

0 29 37 / 27 00<br />

Regionalverwaltung<br />

Südwest<br />

Regionalvorsitzender Alfons Weiß<br />

Alfons.Weiss@<strong>proT</strong>-in.de<br />

Schwarzwaldstr. 20/1<br />

78628 Rottweil<br />

07 41 / 3 46 11<br />

Regionalverwaltung<br />

Bayern<br />

Regionalvorsitzender Bruno Schülein<br />

Bruno.Schuelein@<strong>proT</strong>-in.de<br />

Oedenberger Str. 51<br />

90491 Nürnberg<br />

0911 / 56 22 5


<strong>proT</strong>-<strong>info</strong><br />

Aus einer E- Mail des Anwaltes der Klagenden<br />

Partei (Bundesverwaltungsgericht 2 C 26.05,<br />

Verhandlung 22.06.2006) an die <strong>proT</strong>-in:<br />

Sehr geehrter Herr Motzkus,<br />

….beiden Klägervertretern war wahrscheinlich<br />

spätestens nach fünf Minuten klar, dass wir die<br />

jeweilige Sache gewinnen würden. Wir wussten<br />

sicher beide, dass wir überhaupt kein Wort<br />

mehr zu sagen brauchten. Und zwar unter anderem<br />

deshalb,<br />

- weil wir auf Schriftsätzen aufbauten, die zuvor<br />

gewechselt worden waren, und<br />

- weil es letztlich nur noch um eine Rechtsfrage<br />

ging, die bisher stets in dem Sinne beantwortet<br />

worden war, wie wir es vertreten haben.<br />

Wir wussten sicher beide, dass das Gesetz die<br />

Maßnahme der Telekom nicht tragen könnte….<br />

…Fraglich war allein, ob der Begriff der Versetzung<br />

neu definiert werden könnte. Denn so bezeichnete<br />

die Telekom ihre Maßnahme (weil alles<br />

andere gekünstelt und unglaubhaft gewirkt<br />

hätte).<br />

…Ihre Arbeit imponiert mir und ich wünsche<br />

viel Glück bei Ihren Unterfangen.<br />

Mit freundlichem Gruß, Michael Bertling<br />

Nicht einpacken –<br />

anpacken!<br />

Seite 3<br />

Rechtsanwälte<br />

Michael Bertling und Gabriele Münster<br />

Große Theaterstraße 32<br />

20354 Hamburg<br />

Tel. 040 35102510<br />

Fax 040 35102535<br />

kanzlei@michaelbertling.de<br />

(dm) Noch im Gerichtssaal hatte ich die Möglichkei,t<br />

Herrn Bertling zu gratulieren. Jeder betroffene<br />

Beamte, der bisher nicht gegen die unrechtmäßige<br />

Versetzung vorgegangen ist, sollte<br />

sich eingehend mit diesem Thema beschäftigen!<br />

Ausführliche Prozess- Berichte und weitere<br />

Informationen auf www.<strong>proT</strong>-in.de


<strong>proT</strong>-<strong>info</strong><br />

Die für alle Telekom-Mitarbeiter<br />

hochinteressante Internet-<br />

Diskussions-Plattform „Team-PSA-<br />

Forum“ erreichen Sie über<br />

www.<strong>proT</strong> <strong>proT</strong> <strong>proT</strong>-in <strong>proT</strong> in in.de in<br />

mit dem<br />

Benutzernamen: „PSA“ und dem<br />

Kennwort: „000000“<br />

Kurzmeldungen<br />

T-Systems<br />

(mo) Im Rahmen des Transfers des Bereichs<br />

„Marketing, Vertrieb Business und Business<br />

Services“ (kurz: MV BS) von T-Com zu<br />

T-Systems haben sich rund 200 Beamte nicht<br />

beurlauben lassen. Sie werden T-Systems<br />

Business Services vorläufig befristet für ein<br />

Jahr zugewiesen. In Bezug auf die Saphir Arbeitszeiterfassung<br />

und die Krankheits- und Urlaubsmitteilung<br />

usw. ändert sich im Wesentlichen für die<br />

Beamten nichts. Im Krankheitsfall meldet sich der<br />

Beamte bei seinem fachlichen Vorgesetzen, mit<br />

dem auch der Urlaubszeitpunkt abzustimmen ist.<br />

Atteste sind dann an die PBM NL (Anschrift: DeutscheTelekom<br />

AG / PST, BB3 / 13084 Berlin) zu<br />

senden.<br />

Transfer MVBS - Übergang der Mitarbeiter<br />

und Mitarbeiterinnen zur Business<br />

Services am 1. Juli<br />

(mo) Am 3. Mai hat die Hauptversammlung der<br />

Deutschen Telekom AG die notwendige Zustimmung<br />

zum Transfer MVBS erteilt. Das heißt, zum<br />

1. Juli 2006 werden alle Kolleginnen und Kollegen<br />

von T-Com MVBS in die T-Systems Business Services<br />

legalrechtlich übergehen. Da die Handelsregistereintragung<br />

noch aussteht, kann die Kundenmigration<br />

erst anschließend stattfinden. Bis dahin<br />

bleiben Rechnungserstellung, Vertragserstellung<br />

etc. wie bisher. Die Kundenkorrespondenz wird<br />

später auf „TS BS GmbH“ umgestellt.<br />

Nicht einpacken –<br />

anpacken!<br />

Seite 4<br />

TS-BS Regelungen: Wiederbesetzungsvorbehalt<br />

aktualisiert<br />

(mo) Vor dem Hintergrund der unverändert schlechten<br />

Finanzkennzahlen und der Tatsache, dass der<br />

Personalbestand bei T-Systems Business Services<br />

angestiegen ist, hat die Geschäftsführung der TS-<br />

BS beschlossen, den Wiederbesetzungsvorbehalt<br />

auch auf den Vertrieb auszuweiten. Es wurden verbindliche<br />

Regeln über Zustimmungsabläufe bei konzerninternen,<br />

TS-BS internen und externen Stellenbesetzungen<br />

aufgestellt. Ausgenommen von dieser<br />

Regelung sind nur BS- interne Besetzungen, die auf<br />

Grund des Personalumbaus erfolgen, Besetzungen<br />

im Rahmen des Projekts „Push Mobile“ sowie Besetzungen<br />

nach bereits erfolgter, verbindlicher Einstellungszusage.<br />

Widersprüche Hotline „1020“<br />

(dm) Alle Kolleginnen und Kollegen, die mit Unterstützung<br />

der <strong>proT</strong>-in der Versetzung in die Vivento<br />

widersprochen haben, wurden erfolgreich von uns<br />

vertreten! Details folgen! Wir empfehlen bei ähnlichen<br />

Aktionen der Telekom unbedingt sofort Kontakt<br />

mit uns aufzunehmen!<br />

Zuweisungen zur VTS<br />

In Nahere Zukunft sollen vermehrt Zuweisungen von<br />

Beamten in die VTS erfolgen. In engen Gesprächsrunden<br />

sollen erwartete Schwierigkeiten zwischen<br />

dem Betriebsrat VTS, dem Betriebsrat Vivento, sowie<br />

Vertretern des Arbeitgebers ausgeregelt werden.<br />

Die <strong>proT</strong>-in wird die Ergebnisse dieser Verhandlungen<br />

in gewohnter Weise kritisch begleiten.<br />

Wir werden verhindern, dass mit dem Personalführungsinstrument<br />

der Zuweisung Schindluder getrieben<br />

wird und vor allem ein Auge darauf haben, dass<br />

durch das Aufblähen der VTS keine Arbeitsplätze<br />

bei der T-Com vernichtet werden!<br />

<strong>proT</strong>-in Internetstatistik<br />

(dm) Seit nunmehr über ein Jahr gibt es den beliebten<br />

<strong>proT</strong>-in Internetauftritt. Mit wöchentlich im Mittel<br />

40.000 Zugriffen ist www.<strong>proT</strong>-in.de zu einem der<br />

bevorzugtesten Informationsportale für die Beschäftigten<br />

der Telekommunikations- und Informationstechnik<br />

Branche geworden. In der Woche vor Weihnachten<br />

2005 lag der Spitzenwert bei 72.000<br />

Zugriffen. Bezogen auf einzelne Tage ergab die<br />

Auswertung den Spitzenwert an Zugriffen am<br />

08.12.2005 mit 15.200. Der Negativrekord am<br />

13.08.2005 lag bei „nur“ 1900 Zugriffen.


<strong>proT</strong>-<strong>info</strong><br />

Wieder aktuell: Telekom muss<br />

Kündigung und Abmahnung zurücknehmen<br />

(dm) Wenn es nicht so ernst für die Betroffenen wäre,<br />

könnte man darüber lachen: Wieder einmal<br />

musste die Telekom eine unrechtmäßig ausgesprochene<br />

Kündigung mit vorausgeschickter Abmahnung<br />

zurücknehmen. Wieder einmal wurde einem<br />

Kollegen ein "Angebot" unterbreitet, einen<br />

neuen Arbeitsvertrag zu unterschreiben, was dieser<br />

natürlich ablehnte und mit einer Abmahnung<br />

und rechtswidrigen Kündigung dafür belohnt wurde.<br />

Wer das Protokoll aus Solidarität lesen möchte,<br />

findet dieses auf www.<strong>proT</strong>-in.de<br />

Vivento Interim Services<br />

(dm) Die neue Gesellschaft soll eingesetzt werden,<br />

um kurzfristige Arbeitsspitzen aufzufangen, die<br />

durch den Personalumbau bei der Telekom entstehen.<br />

Sie bietet Telekom-Auszubildenden ohne Folgeanstellung<br />

die Möglichkeit auf eine befristete Beschäftigung,<br />

vorausgesetzt es gibt keine<br />

passenden Transfermitarbeiter von Vivento. Das<br />

neue Angebot von Vivento Interim Services ändert<br />

nichts am bisherigen Bestellprozess für Leih- und<br />

Zeitarbeit im Konzern.<br />

Vivento trennt sich von Zeitkräften<br />

(dm) Wie die Märkische Oderzeitung (MOZ) berichtet,<br />

trennt sich Vivento von knapp 100 Telefonisten,<br />

die bislang in der Filiale in den Lenné Passagen in<br />

Frankfurt/Oder arbeiteten. Dieses wurde gegenüber<br />

der MOZ von Unternehmenspressesprecher<br />

Peter Kespohl bestätigt. Der Standort Frankfurt soll<br />

jedoch erhalten bleiben. Nach seinen Angaben arbeiteten<br />

im Frankfurter Center bislang knapp 100<br />

fest angestellte Telekom-Mitarbeiter sowie eine<br />

ungefähr gleich hohe Zahl von Zeit- und Leihkräften.<br />

DT-Immo Aufsichtsratssitzung<br />

Neue Aufsichtsratsmitglieder<br />

(dm) Jürgen Richter wurde zum stellvertretenden<br />

Vorsitzenden des Aufsichtsrates gewählt. Er folgt<br />

damit Franz Treml, der sein Mandat niedergelegt<br />

hat. Wolf-Thilo Junkes (Leiter Corporate Real Estate<br />

Management) tritt als neues Mitglied die Nachfolge<br />

von Fernandez Reumann im Aufsichtsrat von<br />

DeTeImmobilien an. (Corporate Real Estate Management<br />

trägt die Verantwortung zur Sicherstellung<br />

des wirtschaftlichen Umgangs mit dem Immobilien-<br />

vermögen des Konzerns und steuert die mit dem<br />

Immobilienmanagement beauftragten Gesellschafen<br />

DeTeImmobilien, Sireo, Generalmietgesellschaft,<br />

Deutsche Funkturm, Power&Air Solutions<br />

im Konzern Deutsche Telekom.)<br />

Seite 5<br />

Verkauf DeTeImmobilien<br />

Der eingeleitete Verkaufsprozess Nicht einpacken wird lt. – Bekunden<br />

mit seiner ursprünglichen Zielsetzung anpacken! fortgeführt,<br />

aber es ist davon auszugehen, dass der Verkaufsprozess<br />

aus Gründen der inneren Abstimmung im<br />

Konzern noch einige Zeit in Anspruch nehmen wird.<br />

Aus heutiger Sicht wäre der Abschluss einer entsprechenden<br />

Transaktion mit einem neuen Eigentümer<br />

voraussichtlich zum 1. Januar 2008 zu erwarten.<br />

Vorruhestand auf der Kippe?<br />

(gm) Nachfolgend einige Infos aus der Berliner Zeitung<br />

vom 03.07.2006 zur „Aktion Abendrot“, wie die<br />

angestrebte Vorruhestandsregelung dort bezeichnet<br />

wird. Wir beobachten besorgt, dass es hierzu eine<br />

Menge Zorn in der öffentlichen Diskussion geben<br />

könnte. Es bleibt abzuwarten, wie jetzt nach der<br />

massiven Publikation in den Zeitungen die anderen<br />

Medien das Thema für die Überbrückung des Sommerlochs<br />

ausschlachten.<br />

Verfasser Thomas H. Wendel berichtet: “Während in<br />

der Bundesregierung über eine Anhebung des allgemeinen<br />

Rentenalters auf 67 Jahre debattiert wird,<br />

sollen rund 15 000 Beamte bei Post, Postbank und<br />

Telekom demnächst schon mit 55 Jahren aufs Altenteil<br />

gesetzt werden (Gesetzentwurf siehe www.<br />

<strong>proT</strong>-in.de). …Beim Bundesfinanzministerium legt<br />

man Wert auf die Feststellung, dass das Gesetz<br />

"ausschließlich auf den Wunsch der Unternehmen"<br />

hin gemacht worden sei. Die nun angestrebte Frühverrentung<br />

soll aber, das behauptet zumindest das<br />

Finanzministerium, keine weiteren Etatlöcher reißen.<br />

Auch an anderer Stelle könnte der Etat belastet<br />

werden. Schließlich dürften einige der Jung-<br />

Pensionäre noch Lust auf wirtschaftliche Betätigung<br />

verspüren. Damit werden anderen Arbeitskräften<br />

womöglich die Stellen weggenommen - was sich finanziell<br />

für die Bundesagentur für Arbeit und damit<br />

den Etat des Arbeitsministeriums rächen könnte.<br />

Aus dem Bundestag kommen deshalb warnende<br />

Worte: "Die angebliche Kostenneutralität für den<br />

Bundeshaushalt muss genau geprüft werden", fordert<br />

der FDP-Politiker Brüderle. Es dürfe nicht sein,<br />

dass "der Steuerzahler langfristig doch wieder die<br />

Zeche zahlt".<br />

Anhörung zum geplanten Vergabeverfahren<br />

für Broadband Wireless<br />

Access-Frequenzen (BWA)<br />

(dm) Die Bundesnetzagentur hat jetzt die Anhörung<br />

zu den Eckpunkten des geplanten Vergabeverfahrens<br />

für Broadband Wireless Access-Frequenzen<br />

(BWA) gestartet. Ziel ist es, die Frequenzvergabe<br />

noch in diesem Jahr durchzuführen. Der Frequenzbedarf<br />

übersteigt den Umfang der verfügbaren Frequenzen<br />

um ein Vielfaches. Die Zuteilung der Fre-<br />

quenzen geschieht daher durch ein Versteigerungs-<br />

oder Ausschreibungsverfahren. Die BWA-


<strong>proT</strong>-<strong>info</strong><br />

Frequenznachfrage ist in räumlicher Hinsicht weit<br />

gefächert. Es wurden 16 Regionen gebildet, die in<br />

der Summe das gesamte Bundesgebiet abdecken.<br />

Anträge für einzelne oder mehrere Regionen bis<br />

hin zu einer bundesweiten Abdeckung sind möglich.<br />

Mit den Frequenzzuteilungen wird eine Versorgungsverpflichtung<br />

verbunden. Bis 2009 ist die<br />

Versorgung von 15 Prozent und bis 2011 von 25<br />

Prozent der Gemeinden in der betreffenden Region<br />

als Verpflichtung vorgesehen. Mit dieser Versorgungsverpflichtung<br />

soll die Verbreitung von Breitbandanschlüssen<br />

- insbesondere in bisher nicht<br />

versorgten Regionen - unterstützt werden.<br />

Siemens / Telekom: Doch keine<br />

Kooperation im Personalservice<br />

(dm) Siemens Personnel Services-Chef Bernhard<br />

Grunow teilte per Mail mit, dass Siemens und die<br />

Deutsche Telekom nach Abschluss einer Prüfungsphase<br />

beschlossen haben, "zum gegenwärtigen<br />

Zeitpunkt die Überlegungen zur Gründung eines<br />

gemeinsamen HR Shared Services Bereiches<br />

nicht weiterzuverfolgen." Das Projekt „MILOS“ ist<br />

nach Angaben der Telekom auch wegen der bisher<br />

nicht gelösten Frage der Führung der Beamten in<br />

einer solchen Kooperationsform zu riskant. Als Begründung<br />

für die Entscheidung wurde von Siemens<br />

lediglich angeführt, dass man auf Grund unterschiedlicher<br />

Entwicklungsstände der beiden entsprechenden<br />

Organisationseinheiten schätze, dass<br />

die geplanten Zielsetzungen "hinsichtlich Wirtschaftlichkeit,<br />

Produkt- und Servicequalität [...] zum<br />

augenblicklichen Zeitpunkt nicht ausreichend abgesichert"<br />

werden könnten. Ein weiterer KnowHow-<br />

Austausch bleibe aber weiterhin erwünscht.<br />

Kurth gegen Trennung von Telefonnetz<br />

und Betrieb<br />

FRANKFURT (Dow Jones)--Matthias Kurth, Präsident<br />

der Bundesnetzagentur, hat sich gegen Forderungen<br />

der EU-Medienkommissarin Viviane Reding<br />

ausgesprochen, in der europäischen Telekommunikationsbranche<br />

Telefonnetz und Betrieb zu trennen.<br />

"Wir haben in Deutschland mehr als 20 Netze,<br />

die parallel aufgebaut wurden, Hunderte Anbieter<br />

unterhalten Glasfasernetze. Es würde gar keinen<br />

Sinn machen, diese zu separieren", erläuterte<br />

Kurth in einem Gespräch mit der "Netzeitung"<br />

(Montagausgabe) seine Position. Ohnehin halte<br />

der Wettbewerb im deutschen Festnetzmarkt jedem<br />

Vergleich stand: "Wir in Deutschland haben<br />

seit 1998 ein erfolgreiches Entbündelungskonzept.<br />

3,5 Millionen Anschlüsse sind entbündelt, und die<br />

Deutsche Telekom verliert nach eigenen Angaben<br />

jeden Monat etwa 100.000 Anschlüsse", rechnete<br />

Kurth vor.<br />

Direkter Draht<br />

Nicht einpacken –<br />

anpacken!<br />

Seite 6<br />

zu unseren Betriebsräten bei Vivento:<br />

In Freistellung: Brieden, Franz<br />

Franz.Brieden@<strong>proT</strong>-in.de<br />

01 51 / 14 52 64 22<br />

In Freistellung: Grunz, Stephanie<br />

Stephanie.Grunz@<strong>proT</strong>-in.de<br />

0151 / 14 52 64 46<br />

In Freistellung: Heise, Axel<br />

axel.heise@prot-in.de<br />

01 51 / 12 21 37 64<br />

In Freistellung: Ongsiek, Ute<br />

Ute.Ongsiek@<strong>proT</strong>-in.de<br />

01 75 / 5 78 04 43<br />

Weitere Betriebsräte bei Vivento:<br />

Boßle, Gabriele<br />

Gabi.Bossle@<strong>proT</strong>-in.de<br />

01 60 / 3 63 83 12<br />

Daum, Wilhelmine<br />

Wilhelmine.Daum@<strong>proT</strong>-in.de<br />

01 73 / 8 50 93 19<br />

Eisler, Konrad<br />

konrad.eisler@prot-in.de<br />

01 51 / 14 52 64 87<br />

Hahnengreß, Ruth<br />

Ruth.Hahnengress@<strong>proT</strong>-in.de<br />

01 70 / 5 78 23 96<br />

Kücholl, Brigitte<br />

brigitte.kuecholl@prot-in.de<br />

01 70 / 5 78 35 66<br />

Merkens, Arno<br />

arno.merkens@prot-in.de<br />

01 70 / 5 78 23 07<br />

Möller, Gerhard<br />

Gerhard.Moeller@<strong>proT</strong>-in.de<br />

01 70 / 5 78 26 94<br />

Moldenhauer, Armin<br />

armin.moldenhauer@prot-in.de<br />

01 70 / 5 78 25 46<br />

Schmidt, Franz-Xaver<br />

franz-xaver.schmidt@<strong>proT</strong>-in.de<br />

01 51/ 12 10 42 59<br />

(Hintergrundbild: Prüfblume 800-paariges Hauptkabel)


<strong>proT</strong>-<strong>info</strong><br />

Rückkehr von einer Tochtergesellschaft<br />

- Beschäftigungspflicht der Telekom<br />

(avki-rs/atr/mgsk) Ein Arbeitnehmer der, statt das<br />

unkündbare Arbeitsverhältnis zur Deutschen Telekom<br />

AG aufzulösen, nach Ablauf einer Beurlaubung<br />

zu einer Tochtergesellschaft wieder zur<br />

„Mutter“ zurückkehrt, hat einen Anspruch auf<br />

vertragsgemäße Beschäftigung. Er muss es sich<br />

nicht gefallen lassen, dass der Arbeitgeber ihn<br />

einfach ohne jede Beschäftigung zu Hause belässt.<br />

Auch darf der Arbeitgeber nicht darauf<br />

hinwirken, dass der Arbeitnehmer sich zu einem<br />

anderen Arbeitgeber hin bewirbt und im Falle<br />

des Unterlassens von diesem Erklärungen über<br />

die Gründe der ausbleibenden Bewerbung abfordern.<br />

Dies ist das Ergebnis eines maßgeblich von der<br />

AVKI e.V. unterstützten Verfahrens vor dem Arbeitsgericht<br />

Lübeck (ArbG Lübeck 1 Ca 549/06 vom<br />

22.06.2006, noch nicht rechtskräftig).<br />

Der unkündbare Kollege hatte nach Ablauf der Beurlaubungspraxis<br />

im Konzern keinen Arbeitsvertrag<br />

mit der „Tochter“ abgeschlossen und der Telekom<br />

seine Arbeitskraft angeboten. Statt ihn nun zu beschäftigen,<br />

beließ ihn der Arbeitgeber daheim, um<br />

ihm kurz danach mehrere so genannte Angebote<br />

bei anderen Arbeitgebern zu unterbreiten. Auch das<br />

wäre selbstredend auf eine Beendigung des Arbeitsverhältnisses<br />

hinausgelaufen. Obendrein verlangte<br />

die Telekom von dem Kollegen Rechenschaft<br />

für den Fall, dass dieser sich nicht bewerben wollte.<br />

Außerdem sollte dieser sie auch noch darüber <strong>info</strong>rmieren,<br />

ob und inwieweit er sich eigeninitiativ um<br />

einen entsprechenden Arbeitsplatz bemühen würde.<br />

Diesen Anwandlungen des Arbeitgebers hat das Arbeitsgericht<br />

widersprochen. Es hat die Deutsche Telekom<br />

AG dazu verurteilt, den Kollegen zu den Bedingungen<br />

des Arbeitsvertrages zu beschäftigen.<br />

Außerdem hat sie es zu unterlassen den Kollegen<br />

aufzufordern sich bei einem anderen Arbeitgeber zu<br />

bewerben und Auskunft über Eigeninitiativen über<br />

die Suche nach einem geeigneten Arbeitsplatz abzufordern.<br />

In der mündlichen Verhandlung wies das<br />

Gericht auf den hohen verfassungsmäßigen Stellenwert<br />

der Beschäftigungspflicht in einem ungekündigten<br />

Arbeitsverhältnis hin, der nicht einfach zur<br />

Disposition des Arbeitgebers stände. Ferner seien<br />

schriftliche Aufforderungen und Erwartungsansprüche<br />

an den Kläger nicht als bloße Bitte zu verstehen.<br />

Der Kollege müsse vielmehr damit rechnen,<br />

dass ihm im Fall der Weigerung eine Abmahnung<br />

ins Haus stände, was erfahrungsgemäß belastend<br />

wirke. Die Tatsache, dass sich eine solche Abmahnung<br />

später als unwirksam herausstellen würde,<br />

ändere an der Situation nichts. Dieses Verhalten eines<br />

Arbeitgebers müsse sich ein Arbeitnehmer jedoch<br />

nicht gefallen lassen.<br />

Seite 7<br />

Stammtischtreffen Nicht einpacken – der<br />

anpacken!<br />

<strong>proT</strong> <strong>proT</strong>-in <strong>proT</strong> in<br />

Gäste sind herzlich willkommen!<br />

Berlin-Wedding, 05. Juli 2006, 18.00 Uhr, Ristorante<br />

Bella Italia, Brunnenstr. 104<br />

Dieser Abend soll ein offener Gesprächsabend für<br />

alle Interessierten werden.<br />

Einige Themen dieses Abends:<br />

*Bewerbungspflicht der zu Vivento versetzten Mitarbeiter?<br />

*Konzernrichtlinie Stellenbesetzung<br />

*Zuweisungsversuche der Post AG<br />

*Bundesverwaltungsgericht: Versetzung von<br />

Beamten in Vivento rechtlich unzulässig<br />

Ansprechpartner:<br />

Ingrid Klotz, Tel: 0171 – 173 30 832<br />

Ingrid.Klotz@<strong>proT</strong>-in.de<br />

Gabriele Lägel, Tel: 0160 – 969 25 710<br />

GLaegel@t-online.de<br />

Axel Heise, Tel: 0171 – 470 57 35<br />

Axel.Heise@<strong>proT</strong>-in.de<br />

Stammtischtreffen der<br />

<strong>proT</strong>-in<br />

Gäste sind herzlich willkommen!<br />

Kolpinghaus, Neustraße 20, 44623 Herne<br />

Wann : 06.Juli 2006, ab 18:00 Uhr<br />

Zu diesen Themen haben wir bereits die Zusage der<br />

Teilnahme unseres kooperierenden Rechtsanwaltes<br />

Herrn RA Helmut Legarth:<br />

Bundesverwaltungsgericht , Urteil 2 C 26.05 vom 22. Juni<br />

2006 :Keine Versetzung von Beamten zu einer<br />

personalservice- Agentur ohne Übertragung eines<br />

amtsgemäßen Aufgabenbereichs<br />

-Was bedeutet das für mich, als Beamter außerhalb<br />

Vivento?<br />

- Mit welchen Maßnahmen habe ich als Beamter<br />

außerhalb Vivento zu rechnen?<br />

- Ist eine Zuweisung aus der Vivento heraus zulässig?<br />

- Wie wird die <strong>proT</strong>-in dort unterstützen?<br />

- Welche eventuellen Auswirkungen hat das auf die<br />

Tarifkräfte?<br />

Bitte meldet euch über die unten angegebene E-<br />

Mailadresse an, damit entsprechende Räumlichkeiten<br />

gebucht werden können.<br />

Ute.Ongsiek@<strong>proT</strong>-in.de


<strong>proT</strong>-<strong>info</strong><br />

Stammtischtreffen der<br />

der <strong>proT</strong>-in<br />

Gäste sind herzlich willkommen!<br />

Wer im Chiemgau wohnt oder gerade vor hat, dort<br />

Urlaub zu machen:<br />

Dienstag, den 11.Juli 2006, Traunstein, Oswaldstr.<br />

4 ab 16:30 Uhr, beim "Wochinger Bräu"<br />

Von Bahnhof Traunstein aus gesehen sollte man<br />

sich zuerst südlich bis zur Telekom halten und die<br />

Straße überqueren. Dann immer östlich, eine weitere<br />

Kreuzung mit Ampel überqueren bis zur Kreuzung<br />

mit 6 Fahrbahnen, eine mit einer Fußgängerampel.<br />

(Ca 5 bis 10 Minuten Fußweg)<br />

Die Straße, die rechtwinklig nach Süden abbiegt,<br />

ist die Straße zum "Wochinger".<br />

Um rechtzeitig größere Tische reservieren zu können,<br />

ist eine unverbindliche Anmeldung erwünscht.<br />

wk-<strong>info</strong>-ts@t-online.de<br />

Stammtischtreffen der<br />

<strong>proT</strong>-in<br />

Gäste sind herzlich willkommen!<br />

Mittwoch, den 09 August 2006 ab 19:00 Uhr,<br />

Düren - Arnoldsweiler, Hotel Arnoldusklause,<br />

Arnoldusstr. 50<br />

möchten wir, die Regionalverwaltung Rhein-Main<br />

der Arbeitnehmervereinigung <strong>proT</strong>-in, gemeinsam<br />

mit Ihnen einen offenen Stammtisch durchführen.<br />

Als Themen bieten wir an:<br />

Informationen zum Thema: Versetzung der Beamten<br />

in die Vivento ist laut Bundesverwaltungsgericht(BVerwG)<br />

rechtswidrig!<br />

Wie geht es nun weiter?<br />

Was muß man unternehmen um aus der Vivento<br />

zu kommen?<br />

Was sollte man hierbei beachten?<br />

Gibt es genügend Dauerarbeitsplätze bei der BA ?<br />

Was ist mit der 55 Regelung?<br />

Bei allen Punkten handelt es sich um Vorschläge<br />

unsererseits, diese müssen jedoch nicht unbedingt<br />

vorgetragen werden.<br />

Bitte gebt mir eine kurze Rückmeldung wer kommt,<br />

damit wir die richtige Größe der Räumlichkeit wählen<br />

können!<br />

Arno.Merkens@<strong>proT</strong>-in.de<br />

Leserbrief<br />

Nicht einpacken –<br />

anpacken!<br />

Seite 8<br />

Die hier wiedergebenden Leserbriefe müssen nicht der Meinung der Redaktion<br />

entsprechen, tun es aber häufig.<br />

Allerherzlichsten Glückwünsch<br />

Dem Bundesvorstand der <strong>proT</strong>-in, allen Aktiven<br />

der <strong>proT</strong>-in, allen Mitgliedern der <strong>proT</strong>-in und<br />

nicht zuletzt allen mutigen Klägern, Mitstreitern<br />

und Juristen meine allerherzlichsten Glückwünsche<br />

zum Urteil des BVerwG vom 22.06.06!<br />

Dieses Urteil bestätigt nun endgültig die vom Anfang<br />

an vehement vertretene und somit richtige Auffassung<br />

der <strong>proT</strong>-in zur Unrechtmäßigkeit der Versetzung<br />

von Beamten in die sog. „Beschäftigungs-<br />

Gesellschaft Vivento“.<br />

Im jahrelangen Widerstreit gegen diese Machenschaften<br />

des T-Konzerns und gegen die große<br />

Dienstleistungsgewerkschaft Ver.di, hat <strong>proT</strong>-in damit<br />

ein wichtiges Etappenziel für die Rechte der<br />

Bundesbeamten bei den Postnachfolgeunternehmen<br />

erreicht. Ich selbst hätte mir noch vor Jahren nicht<br />

vorstellen können, dass einmal ein aus einer Bundesbehörde<br />

hervorgegangenes Unternehmen die<br />

grundgesetzlich geregelten und zugesicherten<br />

Rechte der Beamten auf eine nachteilslose Weiterbeschäftigung<br />

in den Postnachfolgeunternehmen<br />

auf eine so ignorante Art und Weise, wie geschehen,<br />

mit Füssen tritt. Und das auch noch mit Duldung,<br />

ja sogar mit Unterstützung der Dienstleistungsgewerkschaft<br />

Ver.di und des obersten<br />

Dienstherren, dem Bundesfinanzministerium.<br />

Bedauerlicherweise glauben immer noch viele verbeamtete<br />

Ver.di-treuen Kolleginnen und Kollegen an<br />

eine sichere, verlässliche und glückliche Zukunft mit<br />

Ver.di im T-Konzern. Ich hoffe jedoch sehr, dass<br />

auch diesen Kolleginnen und Kollegen durch dieses<br />

Urteil nunmehr endlich die Augen und Ohren geöffnet<br />

werden. Mit diesem Urteil wird <strong>proT</strong>-in selbstverständlich<br />

auch an Bedeutung und in seinem Stellenwert<br />

als im T-Konzern vertretene<br />

Arbeitnehmervereinigung erheblich hinzugewinnen.<br />

Nach dem Erfolg ist jedoch vor dem Erfolg!<br />

Insbesondere im Hinblick auf die Situation der zu Vivento<br />

widerspruchslos versetzten Beamtinnen und<br />

Beamten ist nun juristischer Klärungsbedarf dringend<br />

geboten. Herr Welslau betrachtet ja lt. einer<br />

Pressemitteilung vom 22.6.06 schon diese widerspruchslos<br />

erfolgten Versetzungsverfahren von Beamten<br />

zu Vivento als formal abgeschlossen!<br />

Spätestens ab dem 22.06.06 sind daher alle hiervon<br />

betroffenen Beamten aufgefordert, darüber nachzudenken,<br />

ob sie sich nicht gegen dieses möglicherweise<br />

formal zustande gekommene Unrecht möglichst<br />

unter Inanspruchnahme einer Rechtsberatung<br />

wehren und sich auf dem Gleichbehandlungsgrundsatz<br />

berufen sollten, indem sie jetzt die Übertragung<br />

eines angemessenen Amtes e<strong>info</strong>rdern. Ich befürchte,<br />

dass für alle nach dem 22.06.06 weiterhin in


<strong>proT</strong>-<strong>info</strong><br />

Vivento untätig verbleibenden Beamten möglicherweise<br />

erhebliche Beschäftigungsnachteile, insbe-<br />

sondere aber auch besoldungsrechtliche Nachteile<br />

<strong>info</strong>lge Beschäftigungslosigkeit oder geringwertiger<br />

Beschäftigung durch Herabstufung der Besodungsgruppe<br />

erleiden, sofern sie diesen Zustand in<br />

Kenntnis dieses Urteils weiterhin dulden.<br />

Wie viele Verwaltungsgerichte bereits schon im<br />

Vorfeld dieses BVerwG-Urteils richtig erkannt haben,<br />

ist eine beschäftigungslose Zugehörigkeit zu<br />

Vivento ja die krasseste Form einer nicht amtsangemessenen<br />

Beschäftigung. Ich vermute, der T-<br />

Konzern wird daher keine Möglichkeit unversucht<br />

lassen, zu Lasten der in Vivento beschäftigungslos<br />

verbliebenen oder dort unterwertig eingesetzten<br />

Beamten Kapital zu schlagen.<br />

Neben meinen Glückwünschen zum Urteil<br />

möchte ich mich selbstverständlich auch bei allen<br />

Beteiligten, Akteuren und Mitstreitern für Ihren<br />

Mut, ihre Ausdauer und ihre geleistete Arbeit<br />

herzlichst bedanken.<br />

Leserbrief<br />

Die hier wiedergebenden Leserbriefe müssen nicht der Meinung der Redaktion<br />

entsprechen, tun es aber häufig.<br />

Mit Welslau in der Tatrabahn<br />

Es geschah an einem Freitag, in einer alten Tatrabahn<br />

in Berlin. Viele Menschen waren auf dem<br />

Weg zum Einkaufen, zur Arbeit, zu ihrer Gartenkolonie<br />

in einer Straßenbahn in Berlin unterwegs.<br />

Während der Fahrt in Richtung Prenzlauer Promenade<br />

ertönte mir eine bekannte Stimme und bekannte<br />

Worte: Telekom....Vivento... Plötzlich erspähte<br />

ich den Sprecher mit seinem „Knopf im<br />

Ohr“. Ich war erstaunt: „Ist das nicht unser Dietmar<br />

Welslau? Hier in einer Straßenbahn im ehemaligen<br />

Ostberlin, ohne Geschäftskarosse?“ Schade, dass<br />

die damalige Kontrolleurstätigkeit nicht von Vivento<br />

durchgeführt wurde, so hätte ich ihn vielleicht nach<br />

seinem (un-)gültigen Fahrausweis fragen können.<br />

Während der Fahrt war ich gezwungen, seinem Telefonat<br />

zu lauschen: „… aber Vorsicht, nicht, dass<br />

es Morgen in der Bild-Zeitung steht“. Sollte da über<br />

das aktuelle Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes<br />

Leipzig gesprochen worden sein? Wenige<br />

Stunden später konnte man einiges in der aktuellen<br />

Ad-hoc-Mitteilung nachlesen.<br />

Nun stellt sich mir die Frage, was machte unser D.<br />

W. an einem Freitag in Berlin? Will er einen Besuch<br />

bei seinem Freund Thomas R. abstatten, oder<br />

ihm Schützenhilfe leisten? Oder ging es zum Fußballspiel<br />

in das Berliner Olympiastadion, bei dem<br />

die Deutsche Telekom als Sponsor auftritt? Vielleicht<br />

auch nur einmal den Fernsehturm bestaunen,<br />

mit seiner als Fußballkugel beklebten Fassade…<br />

Berlin ist immer eine Reise wert!<br />

Leserbrief<br />

Nicht einpacken –<br />

anpacken!<br />

Seite 9<br />

Die hier wiedergebenden Leserbriefe müssen nicht der Meinung der Redaktion<br />

entsprechen, tun es aber häufig.<br />

Mit der Dienstrecht-Info Nr. 14 zum Allgemeinen<br />

Dienstrecht vom 28. Juni 2006, „Ad hoc-<br />

Maßnahmen zum Bundesverwaltungsgerichtsurteil<br />

vom 22.6.06 zur Versetzung von Beamten“, gibt der<br />

Arbeitgeberverband Telekom (AGV-T) die ersten<br />

verbindlichen Festlegungen nach der finalen Entscheidung<br />

des Bundesverwaltungsgerichts vom<br />

22.06.2006 zur Versetzung von Beamten der Postnachfolgeunternehmen<br />

ohne gleichzeitige Übertragung<br />

eines neuen funktionellen Amtes und konkreten<br />

Aufgabenkreis. Entgegen der Entscheidung aus<br />

Leipzig lese ich in der AGV-T Info nur wieder von<br />

Beschäftigungsmöglichkeiten und nicht wie es mit<br />

Datum 22.06.2006 zur Pflicht wurde, grundsätzlich<br />

ein funktionelles Amt zu übertragen ist. Seltsam, oder?<br />

Heikel empfinde ich auch den Vorgang der Datenübermittlung<br />

an die Vivento. Zwar verbleibt der<br />

betroffene Beamte personalrechtlich in der jeweiligen<br />

Organisationseinheit, aber der mit der Begrifflichkeit<br />

„notwendige Daten“ umschriebene Umfang<br />

sollen Vivento-Vermittler vielleicht sogar Personalaktenrelevante<br />

Unterlagen erhalten. Ich sehe hier Bedenken,<br />

da dieses nach meinem Empfinden gesetzlich,<br />

ohne ausdrückliche Zustimmung des Beamten,<br />

nicht gedeckt wird. Kritisch sehe ich auch die Konstellation,<br />

wie die Anweisungen des Vivento Vermittlers<br />

legitimiert werden sollen: Sowohl im Bundesbeamtengesetz<br />

als auch im Postpersonalrechtsgesetz<br />

ist verbindlich hinterlegt, wer Vorgesetzter und<br />

Dienstvorgesetzter ist, und somit dem Beamten verbindliche<br />

Anweisungen geben darf. BBG § 3 (2)<br />

Dienstvorgesetzter ist, wer für beamtenrechtliche<br />

Entscheidungen über die persönlichen Angelegenheiten<br />

der ihm nachgeordneten Beamten zuständig<br />

ist. Vorgesetzter ist, wer einem Beamten für seine<br />

dienstliche Tätigkeit Anordnungen erteilen kann.<br />

Wer Dienstvorgesetzter und Vorgesetzter ist, bestimmt<br />

sich nach dem Aufbau der öffentlichen Verwaltung;<br />

ist ein Dienstvorgesetzter nicht vorhanden,<br />

so nimmt die zuständige oberste Bundesbehörde die<br />

Befugnisse des Dienstvorgesetzten wahr.<br />

PostPersRG § 1(3) Wer die Befugnisse eines Vorgesetzten<br />

wahrnimmt, bestimmt sich nach dem Aufbau<br />

der Aktiengesellschaft. Also grundsätzlich nur<br />

durch den Aufbau der jeweiligen Organisation und<br />

nicht durch Zuruf oder auf Befehl. Nur durch Gesetz<br />

wird ein Beamter davor geschützt, ungerechtfertigt<br />

für sein Tun bestraft zu werden. Ein Handeln auf Zuruf,<br />

von wem auch immer, birgt die Gefahr der Willkür<br />

und der nicht zu unterschätzenden Gefahr für<br />

den Beamten, für sein möglicherweise nicht rechtskonformes<br />

Verhalten dann auch die Verantwortung<br />

tragen zu müssen.<br />

Als Beamter habe ich gelobt mich für die Einhaltung<br />

unserer Gesetze einzusetzen!


<strong>proT</strong>-<strong>info</strong><br />

B e i t r i t t s e r k l ä r u n g<br />

Seite 10<br />

Mit meiner Unterschrift bestätigte ich den Beitritt in die <strong>proT</strong>-in und akzeptiere Nicht die einpacken nachfolgenden – Bedingungen.<br />

anpacken!<br />

Ich bevollmächtige die Arbeitnehmervereinigung pro Telekommunikations- und Informationstechnik e.V. (<strong>proT</strong>-in),<br />

den satzungsgemäßen Mitgliedsbeitrag (zur Zeit 8 € pro Monat) vierteljährlich im Voraus von meinem unten angegebenen<br />

Konto per Lastschrift abzubuchen.<br />

Ich bin damit einverstanden, dass die von mir gemachten Angaben - einschließlich eventueller Änderungen und<br />

Ergänzungen - zur Erledigung aller mit der Mitgliedschaft in der <strong>proT</strong>-in im Zusammenhang stehenden Aufgaben<br />

im erforderlichen Umfang, auch durch Datenträger, ausgetauscht, genutzt und verarbeitet werden können. Dies<br />

schließt insbesondere die Aufgaben der Mitgliederbestandsführung, der Mitglieder<strong>info</strong>rmation sowie des Beitragseinzuges<br />

ein.<br />

Mit meiner Unterschrift erkläre ich meinen Beitritt zur <strong>proT</strong>-in und erkenne deren Satzung als für mich verbindlich<br />

an.<br />

Die Mitgliedschaft beginnt mit dem ersten Tag des Monats, der auf das Antragsdatum folgt.<br />

Der kostenfreie Versand von Mitglieder<strong>info</strong>rmationen erfolgt nur per E-Mail.<br />

Name<br />

Vorname<br />

akademischer Grad<br />

Straße, Hausnummer<br />

PLZ, Wohnort<br />

private E-Mail<br />

Telefon<br />

Fax<br />

Geburtsdatum<br />

Nationalität<br />

Berufsbezeichnung<br />

Beschäftigt bei<br />

Berufsgruppe<br />

Kontonummer<br />

Bankleitzahl<br />

Kreditinstitut<br />

Ort, Datum<br />

Unterschrift<br />

__________________<br />

__________________<br />

__________________<br />

__________________<br />

__________________<br />

__________________<br />

__________________<br />

__________________<br />

__________________<br />

__________________<br />

__________________<br />

__________________<br />

__________________<br />

__________________<br />

__________________<br />

__________________<br />

__________________<br />

__________________<br />

__________________<br />

Anschrift <strong>proT</strong>-in, Kellerbergstraße 16, D - 57319 Bad Berleburg<br />

Telekontakte Telefon +49 2751 / 95 91 96, Fax + 49 2751 / 5613<br />

Internet www.<strong>proT</strong>-in.de<br />

E-Mail Bundesvorstand@<strong>proT</strong>-in.de<br />

Konto Sparkasse Wittgenstein, Konto 42424 (BLZ 460 534 80)<br />

Beitrittserklärung per Fax,<br />

E-Mail oder Brief an:<br />

<strong>proT</strong>-in<br />

Kellerbergstraße 16<br />

57319 Bad Berleburg<br />

Bundesvorstand@<strong>proT</strong>-in.de<br />

Fax 02751 / 5613<br />

www.<strong>proT</strong>-in.de<br />

Impressum<br />

V.i.S.d.P.: <strong>proT</strong>-in, Arbeitnehmervereinigung pro<br />

Telekommunikations- und Informationstechnik e.V.<br />

vertreten durch den Bundesvositzenden Dirk Motzkus,<br />

Kellerbergstr. 16, 57319 Bad Berleburg<br />

Redaktion <strong>proT</strong>-<strong>info</strong><br />

Beamtenrecht Konrad Eisler<br />

Gerhard Möller<br />

FAQ Claudia Sonntag<br />

Leserbriefe/ Feedback Stephanie Grunz<br />

Konditionen Beamte Franz Brieden<br />

Mobbing/ Unternehmenskultur<br />

Ute Ongsiek<br />

Arbeitnehmerrecht Dirk Motzkus

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!