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Prof. Dr-Ing. Jörn Freiheit - Informatik und Wirtschaft als ...

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<strong>Prof</strong>. <strong>Dr</strong>-<strong>Ing</strong>. Jörn <strong>Freiheit</strong>Referent · 02.10.20121 von xx Seiten


Frauenstudiengang <strong>Informatik</strong> <strong>und</strong> <strong>Wirtschaft</strong>


Die wichtigsten Ordnungenhttp://www.htw-berlin.de/Studium/Pruefung/Rahmenordnungen.htmlHochschulordnung (HO)•AM 21/2012•trifft die erforderlichen Regelungen nach BerlHGfür alle Studiengänge der HTW•Rechte <strong>und</strong> Pflichten aller HochschulmitgliederRahmenprüfungsordnung(RPO)•AM 17/2004 mit sechs Änderungen•nichtamtliche Lesefassung•alles, was Prüfungen, Prüfungsleistungen usw.betrifftPrüfungsordnungen derStudiengänge (PO)•AM 42/2009 <strong>und</strong> erste Änderung 24/2011•keine Lesefassung!•http://fiw.htw-berlin.de/studieren/ordnungen/•alles für FIW


Vorbemerkungen• Ordnungen werden einmal beschlossen <strong>und</strong> veröffentlicht.• Alle späteren Änderungen werden nicht in die Ordnungen eingebracht, sondern<strong>als</strong> eigene Änderungsordnungen beschlossen.• Es gelten immer die Originalordnung mit allen späteren Änderungen.• Bei der wichtigen Rahmenprüfungsordnung gibt es eine Lesefassung: Diesebesteht aus dem Original mit allen Änderungen in einem Stück.


HO 18 Anrechnung von Studienzeiten sowieStudien- <strong>und</strong> Prüfungsleistungen• Zum Beginn muss alles vorher Studierte angegeben werden!• Einstufung in ein Fachsemester:• Je Semester sind 30 Leistungspunkte nachzuweisen, in der Summedürfen maximal 10 Leistungspunkte offen sein oder je Semester sind dieSemesterwochenst<strong>und</strong>en gemäß der Regelungen der jeweiligenStudienordnung nachzuweisen, wobei maximal 8Semesterwochenst<strong>und</strong>en offen sein dürfen.• Studien- <strong>und</strong> Prüfungsleistungen:• Bei der Anrechnung von Studien- <strong>und</strong> Prüfungsleistungen werdenbestandene <strong>und</strong> nicht bestandene Prüfungsleistungen zugr<strong>und</strong>e gelegt.Nicht bestandene Prüfungsleistungen werden auf die Wiederholbarkeitangerechnet.


HO 19 Lehrbetrieb <strong>und</strong> Belegen von LV• Voraussetzung für die Berechtigung an einer Lehrveranstaltung teilzunehmen ist dietermingerechte Belegung der Lehrveranstaltung durch den Studenten oder dieStudentin.• Es wird sichergestellt, dass jede(r) Studierende an den Lehrveranstaltungenseines/ihres Fachsemesters gemäß Studienplan der jeweiligen Studienordnungteilnehmen kann.• Eine Belegung von Lehrveranstaltungen im Wiederholungsfall bei nicht bestandeneroder nicht angetretener Prüfung im Erstbelegungssemester ist nicht erforderlich,sofern lt. Studienordnung nicht anders vorgeschrieben.Prioritäten bei der Belegung im LSF


mögliche Probleme I• Es herrscht Belegungspflicht, d.h. zum Beginn der Lehrveranstaltung (LV) muss perLSF ein erfolgreiche Anmeldung vorliegen.• Die Teilnehmerzahlen sind so angelegt, dass immer alle Studierende desbetreffenden Semesters mit Priorität einen Platz erhalten.• Es werden mind. 10% mehr Plätze angeboten.• Probleme:• Studierende wiederholen.• Studierende melden sich sehr spät an.• Studierende wollen zu einer bestimmten Zeit studieren (betrifft Übungen).


Was tun bei Problemen?• Den Dozenten bitten, die Zulassungszahlen zu erhöhen.• Den Dozenten bitten, zusätzlich aufzunehmen: dies geht nur• schriftlich (E-Mail mit Matrikelnummer, Namen <strong>und</strong> die betreffende Veranstaltung).• Aber:• Wenn man nicht im richtigen Semester <strong>und</strong> im eigenen Studiengang ist, danngibt kein Recht, eine bestimmte LV belegen zu können.• Definierte Ausnahmen:• Behinderungen• Sportkader• Mütter/Väter mit (Klein-)Kindern• Berufliche Tätigkeit ist keine Ausnahme!<strong>Prof</strong>. J. <strong>Freiheit</strong> · 02.10.20128


Studienleistungen in anderen Studiengängen• Kann man LV in anderen Studiengängen belegen?• ja, wenn Sie einen Platz bekommen (Belegen im LSF)• Werden diese Leistungen bei FIW angerechnet?• ja, wenn sie äquivalent zu unseren Studienleistungen sind• 2 Varianten:1. Studienleistungen sind laut Prüfungsordnung FIW äquivalent siehe nächste Folien<strong>Prof</strong>. J. <strong>Freiheit</strong> · 02.10.20129


äquivalente StudienleistungenAngewandte <strong>Informatik</strong>Nr.Module der StudienordnungAngewandte <strong>Informatik</strong> vom05. Dezember 2007LPNr.Module der Studienordnung<strong>Informatik</strong> <strong>und</strong> <strong>Wirtschaft</strong> vom04.Februar 2009B15 Betriebswirtschaftslehre 5 B4 Gr<strong>und</strong>lagen der BWL 5B14 Mathematik 1 5 B5 Mathematik 5B33 Betriebssysteme <strong>und</strong> Netze 5 B9 Rechnernetze 5B13 Datenbanken 1 5 B8 Datenbanksysteme 5B22 Datenbanken 2 4 B32 Besondere Kapitel der <strong>Informatik</strong> 5B41 Verteilte Systeme 5 B32 Besondere Kapitel der <strong>Informatik</strong> 5B12 Programmierung 1 5 B2 Programmierung 1 5B21 Programmierung 2 5 B7 Programmierung 2 5B31 Programmierung 3 5 B7 Programmierung 2 5B52 Aktuelle Themen der <strong>Informatik</strong> 1 5 B32 Besondere Kapitel der <strong>Informatik</strong> 5B42 Projektmanagement 5 B17 Projektmanagement 5B62Systemmanagement <strong>und</strong>Systems icherheit5 B14 Datenschutz <strong>und</strong> DatensicherheitLP<strong>Prof</strong>. J. <strong>Freiheit</strong> · 02.10.201210


äquivalente StudienleistungenInternationale MedieninformatikNr.Module der StudienordnungInternationale Medieninformatik vom05. Dezember 2007LPNr.Module der Studienordnung<strong>Informatik</strong> <strong>und</strong> <strong>Wirtschaft</strong> vom04.Februar 2009LPB2 Computersysteme 5 B1Rechnerarchitektur/BetriebssystemeB4 Mathematik für Medieninformatik 1 5 B5 Mathematik 5B14 Datenbanken 4 B8 Datenbanksysteme 5B9 Netzwerke 5 B9 Rechnernetze 5B1 <strong>Informatik</strong> 1 6 B2 Programmierung 1 6B7 <strong>Informatik</strong> 2 5 B7 Programmierung 2 55<strong>Prof</strong>. J. <strong>Freiheit</strong> · 02.10.201211


Nr.äquivalente Studienleistungen<strong>Wirtschaft</strong>sinformatikModule der Studienordnung<strong>Wirtschaft</strong>sinformatik vom04. Juni 2008LPNr.Module der Studienordnung<strong>Informatik</strong> <strong>und</strong> <strong>Wirtschaft</strong> vom04.Februar 2009B1 Einführung in die BWL <strong>und</strong> VWL 5 B4 Gr<strong>und</strong>lagen der BWL 5B3 Buchführung <strong>und</strong> Bilanzen 5 B12 Rechnungswesen 5B5 Mathematik für <strong>Wirtschaft</strong>sinformatiker 6 B5 Mathematik 5B21 Rechnernetze <strong>und</strong> verteilte Systeme 5 B9 Rechnernetze 5B13 Datenmodellierung <strong>und</strong> Datenbanksysteme 5 B8 Datenbanksysteme 5B16 Programmierung 1 5 B2 Programmierung 1 6B17 Programmierung 2 5 B7 Programmierung 2 5B8Betriebliche Anwendungen derInformationsverarbeitung5 B10 Betriebliche Anwendungen 5B9 Unternehmenssoftwaresysteme 4 B16 Projekte in der <strong>Wirtschaft</strong> 5B10 Geschäftsprozesse 4 B37 Kommunikationssysteme 5B11 Gr<strong>und</strong>lagen Projektmanagement 5 B17 Projektmanagement 2B19 Gr<strong>und</strong>lagen des Software-Engineering 5 B15 Software-Engineering 6B20 Modellierung von Anwendungssystemen 5 B38 Modellierung von Informationssystemen 5B22 Webtechnologien 5 B20 Webtechnologien 6B26.1 Präsentation 2 B11 Präsentationstechnik 2B27.2 Konfliktmanagement 2 B26 Konfliktmanagement <strong>und</strong> Mediation 2B31.4 Software Ergonomie 5 B31 Usability/Accessability 5B28 <strong>Wirtschaft</strong>srecht 2 B28 <strong>Wirtschaft</strong>srechtLP<strong>Prof</strong>. J. <strong>Freiheit</strong> · 02.10.201212


Studienleistungen in anderen Studiengängen• Kann man LV in anderen Studiengängen belegen?• ja, wenn Sie einen Platz bekommen (Belegen im LSF)• Werden diese Leistungen bei FIW angerechnet?• ja, wenn sie äquivalent zu unseren Studienleistungen sind• 2 Varianten:1. Studienleistungen sind laut Prüfungsordnung FIW äquivalent siehe nächste Folienwenn die Veranstaltungen laut Prüfungsordnung äquivalent sind,kann man sich einfach im LSF anmelden <strong>und</strong> die Prüfungen ablegen<strong>Prof</strong>. J. <strong>Freiheit</strong> · 02.10.201213


Studienleistungen in anderen Studiengängen• Kann man LV in anderen Studiengängen belegen?• ja, wenn Sie einen Platz bekommen (Belegen im LSF)• Werden diese Leistungen bei FIW angerechnet?• ja, wenn sie äquivalent zu unseren Studienleistungen sind• 2 Varianten:2. Studienleistungen sind nicht in der Prüfungsordnung FIW aufgeführt Antrag beim Prüfungsausschussvorsitzenden stellen (siehe nächsteFolie)Antrag bitte vor Veranstaltungsbeginn stellen!<strong>Prof</strong>. J. <strong>Freiheit</strong> · 02.10.201214


Infos zur Prüfungsanmeldung• http://www.htw-berlin.de/Studium/Pruefung/Pruefungsanmeldung.html• schriftliche Anträge beim Prüfungsausschuss:• http://www.htwberlin.de/documents/Pruefungsangelegenheiten/Antraege_u_Formulare/Formular_schrPA.pdfdas gilt auch, wenn eineAnmeldung über LSF nichtmöglich ist<strong>Prof</strong>. J. <strong>Freiheit</strong> · 02.10.201215


Verpflichtende Studienfachberatung 21 HO• Hat eine Studentin … nicht spätestens nach Ablauf von zwei Semestern 30Leistungspunkte erfolgreich abgeschlossen, wird sie zur Teilnahme an einerverpflichtenden Studienfachberatung aufgefordert.• Im Rahmen dieser Beratung ist eine verbindliche Studienverlaufsvereinbarung fürdas 3. <strong>und</strong> 4. Semester zu erzielen, in der mindestens der erfolgreiche Abschlussaller noch offenen Module des ersten Studiensemesters vorzusehen ist.• Die Studentin ist zu exmatrikulieren, wenn sie1. der Verpflichtung zur Teilnahme an der Studienfachberatung nichtnachgekommen ist oder2. in von ihm/ihr zu vertretender Weise nicht innerhalb der festgesetzten Fristmindestens ein <strong>Dr</strong>ittel der Leistungspunkte der Module erzielt hat, die in derStudienverlaufsvereinbarung … festgelegt wurden.<strong>Prof</strong>. J. <strong>Freiheit</strong> · 02.10.201216


Urlaubssemester 12 Hochschulordnung• Studierende, die in einem Semester verhindert sind, ihr Studium ordnungsgemäßdurchzuführen, können einen Antrag auf Beurlaubung stellen. Der Antrag ist in derRegel spätestens bis zum Ende der Belegungsfrist zu stellen. ( beim ReferatZulassung <strong>und</strong> Immatrikulation)• Gründe für eine Beurlaubung sind insbesondere:• Krankheit• Schwangerschaft oder Mutterschutz oder Elternzeit• die Pflege pflegebedürftiger naher Angehöriger im Sinne des PflegeZG.• Urlaubssemster werden nicht <strong>als</strong> Fachsemster gezähltim Urlaubssemester können keine LV belegt <strong>und</strong> keinePrüfungsleistungen abgelegt werden!<strong>Prof</strong>. J. <strong>Freiheit</strong> · 02.10.201217


Leistungsnachweise3 Rahmenprüfungsordnung• Leistungsnachweise werden unterschieden in:a) Modulprüfungen (14-16),b) modulbegleitend geprüfte Studienleistungen (17),c) Vorprüfungen (Diplomvorprüfung, 18) <strong>und</strong>d) Abschlussprüfungen (Bachelor-Abschluss … 19-24).• Die Bewertung einer Prüfungsleistung erfolgt gr<strong>und</strong>sätzlich differenziert in Form einerBenotung… Abweichend davon können in Bachelor- <strong>und</strong> Master-Studiengängen Moduleim Umfang von bis zu 10% der notwendigen Leistungspunkte … ohne differenzierteBenotung abgeschlossen werden (bei uns nur B22 Fachpraktikum).einmal absolvierte (<strong>und</strong> bestandene) Prüfungsleistungen könnennicht wiederholt werden (auch bei AWE-Fächern bedenken!)<strong>Prof</strong>. J. <strong>Freiheit</strong> · 02.10.201218


Einzel- <strong>und</strong> Gruppenarbeit3 Rahmenprüfungsordnung• Prüfungsleistungen <strong>und</strong> modulbegleitend geprüfte Studienleistungen werden in derRegel <strong>als</strong> Einzelprüfungen oder Einzelleistungen erbracht bzw. durchgeführt.• Gruppenleistungsnachweise sind nur zulässig, soweit der Beitrag der einzelnenStudierenden identifizierbar ist <strong>und</strong> individuell beurteilt werden kann oder das Modul<strong>und</strong>ifferenziert bewertet wird.Gruppenleistungsnachweise sind <strong>als</strong>o nicht möglich, das heißt abernicht, dass Einzelleistungsnachweise für Gruppenarbeitenunterschiedlich sein müssen<strong>Prof</strong>. J. <strong>Freiheit</strong> · 02.10.201219


Formen <strong>und</strong> Modalitäten vonLeistungsnachweisen• Die Zulassung zu einer Prüfung oder zur Erbringung einer modulbegleitendgeprüften Studienleistung kann an Voraussetzungen geknüpft werden.• Zwingende Voraussetzung für die Teilnahme an einer Modulprüfung ist in jedemFall eine gültige Prüfungsanmeldung, die gleichzeitig zur Prüfungsteilnahmeverpflichtet.• Die Modalitäten der Leistungsnachweise inklusive der entsprechenden Terminelegt der Prüfer oder die Prüferin im Rahmen der geltenden Prüfungsordnung inAbsprache mit den Studierenden fest. Sie werden zu Beginn der Vorlesungszeitbekannt gemacht.übliche Voraussetzung zur Teilnahme an einer Klausur ist das Bestehender modulbegleitenden Übungen<strong>Prof</strong>. J. <strong>Freiheit</strong> · 02.10.201220


Zusammenfassung – Wichtig!• Belegen = Selbstverpflichtung, eine Veranstaltung durchführen zu wollen• Belegung ist Voraussetzung zur Teilnahme• Ohne Belegung keine Prüfungsmöglichkeit• Ohne Prüfungsanmeldung keine Prüfung• Belegen elektronisch mit dem LSF-System• 3 Phasen: a) Anmeldung, b) Zuweisung, c) Rücktritteim 1. Semester sind Sie für alle Veranstaltungen angemeldet worden<strong>Prof</strong>. J. <strong>Freiheit</strong> · 02.10.201221


Fristenhttp://www.htw-berlin.de/Studium/Semestertermine.htmlhttp://www.htw-berlin.de/Studium/Kursbelegung.html<strong>Prof</strong>. J. <strong>Freiheit</strong> · 02.10.201222


Leistungsbeurteilungen<strong>Prof</strong>. J. <strong>Freiheit</strong> · 02.10.201223


Wiederholung von Leistungsnachweisen7 RPO• Wiederholungen sind nicht erlaubt• Die Wiederholung eines Leistungsnachweises mit dem Ziel, eine bereitsmindestens auf „ausreichend“ (4,0) lautende Note zu verbessern, istausgeschlossen. Wird eine nicht bestandene Prüfung wiederholt, ersetzt dasErgebnis der Wiederholung die vorherige Note.• Es gibt 3 Versuche• Nicht bestandene Modulprüfungen können höchstens zweimal wiederholtwerden. Im Falle des dritten erfolglosen Versuchs einer Modulprüfung istvom Prüfungsausschuss eine Zweitbeurteilung der Prüfungsleistung durcheinen weiteren Prüfer oder eine weitere Prüferin einzuholen.<strong>Prof</strong>. J. <strong>Freiheit</strong> · 02.10.201224


Wiederholung von Leistungsnachweisen7 RPO• Verlängerung der Wiederholbarkeitsfrist• Die Wiederholbarkeitsfrist verlängert sich um• Urlaubssemester,• Semester, in denen das Modul nicht angeboten wird,• Semester, außerhalb der Hochschule, in denen Praxisphasen vonmindestens 15 Leistungspunkten bzw. 11 Wochen oder die <strong>als</strong>Auslandssemester absolviert werden <strong>und</strong>• Zeiten, in denen der oder die Studierende nicht immatrikuliert ist.Oft haben Sie ab Belegung 5 Semester Zeit, die Prüfung zu bestehenaber z.B. nicht in Englisch!<strong>Prof</strong>. J. <strong>Freiheit</strong> · 02.10.201226


Wiederholung von Leistungsnachweisen7 RPO• Teilleistungen verfallen:• Eine mit mindestens „ausreichend“ (4,0) bewertete […] Studienleistungverfällt, wenn die entsprechende Modulprüfung insgesamt im betreffendenSemester nicht mit mindestens „ausreichend“ (4,0) bewertet worden ist.• Endgültig nicht Bestanden (ENB)• Nach drei erfolglosen Prüfungsversuchen oder nach Ablauf derWiederholbarkeitsfrist ist ein erfolgreicher Abschluss des Studiums in demzugehörigen Studiengang nicht mehr möglich.es gibt <strong>als</strong>o 2 Ausschlussmöglichkeiten: Anzahl der nicht bestandenenVersuche (3) <strong>und</strong> die Wiederholbarkeitsfrist (3 Semster)<strong>Prof</strong>. J. <strong>Freiheit</strong> · 02.10.201227


Zusammenfassung – Wichtig!• Anmelden zur Prüfung ist Pflicht• es gibt max. 3 Versuche• dafür haben Sie 3 Semester (oder länger) Zeit• pro Semester gibt es 2 Möglichkeiten:• 1. Prüfungszeitraum:• letzten beiden Wochen in der VL-Zeit, 1 Woche VL-freie Zeit• 2. Prüfungszeitraum:• letzten beiden Wochen in der VL-freien Zeit, 1 Woche VL-Zeites gibt innerhalb von 3 Semestern 6 Möglichkeiten für Prüfungen<strong>Prof</strong>. J. <strong>Freiheit</strong> · 02.10.201228


Prüfungsverweigerung oder -verhinderung8 RPO• Verweigern:• Ein Leistungsnachweis ist mit „nicht ausreichend“ (5,0) zu bewerten, wennder oder die Studierende zur Prüfung erschienen ist <strong>und</strong> denLeistungsnachweis verweigert.• Nicht Erscheinen:• Eine nicht wahrgenommene Prüfung, für die eine Prüfungsanmeldungerfolgte, wird nicht <strong>als</strong> Prüfungsversuch gewertet.Prüfungsverhinderungsgründe für das Versäumnis einer Prüfung sind nichtnachzuweisen.Sie können sich <strong>als</strong>o zur Prüfung anmelden (insg. 6x) <strong>und</strong> nichterscheinen kein Versuch<strong>Prof</strong>. J. <strong>Freiheit</strong> · 02.10.201229


Zusammenfassung – Wichtig!• nur wenn Sie zur Klausur erscheinen <strong>und</strong> die Klausurblätter erhalten, nehmenSie an der Prüfung teil• jede Teilnahme zählt <strong>als</strong> Versuch• wer vor dem Austeilen der Klausurblätter wieder geht, verbraucht keinenVersuch• aber: die 3-Semster-Uhr läuft weiter!wenn Sie ohne Anmelden zur Prüfung mitschreiben, darf die Klausurnicht korrigiert werden keine Teilnahme, kein Versuch<strong>Prof</strong>. J. <strong>Freiheit</strong> · 02.10.201230


Modulprüfungen 14 RPO• Prüfungszeiten:• Die abschließenden Modulprüfungen finden gr<strong>und</strong>sätzlich zu denfestgelegten Prüfungsterminen statt.• Anmeldung zur Prüfung:• Studierende müssen sich bis spätestens 6 Wochen vor Beginn des 1.Prüfungszeitraumes zur Prüfung entweder für den 1. Prüfungszeitraum oderfür den 2. Prüfungszeitraum anmelden.• Immer anmelden:• Bei Wahl des 2. Prüfungszeitraumes ist bei Nichtbestehen oder Versäumnis!ein zweiter Versuch frühestens im nächstfolgenden Prüfungszeitraummöglich; zur Wiederholungsprüfung ist eine Neuanmeldung erforderlich.Bei Nichtbestehen oder Versäumnis der Prüfung im 1. Prüfungszeitraum isteine Wiederholung der Prüfung im 2. Prüfungszeitraum möglich, eineerneute Anmeldung ist notwendig.<strong>Prof</strong>. J. <strong>Freiheit</strong> · 02.10.201231


Modulnoten auf dem Bachelorzeugnis 8Studienordnung FIW• Zusammenfassung zu Gruppen:• B4 Gr<strong>und</strong>lagen der BWL, B12 Rechnungswesen, B16 Projekte in der<strong>Wirtschaft</strong>, B18 Firmenbesuche/Exkursion <strong>und</strong> B34 Existenzgründung bildendie Modulgruppe Betriebswirtschaftslehre.• B2 Programmierung 1 <strong>und</strong> B7 Programmierung 2 bilden die ModulgruppeProgrammierung.• B9 Rechnernetze, B14 Datenschutz <strong>und</strong> Datensicherheit, B20Webtechnologien <strong>und</strong> B37 Kommunikationssysteme bilden die ModulgruppeVerteilte Anwendungen.• B6 English for Business Computing M2W, B13 English for BusinessComputing M3W <strong>und</strong> optional B29 <strong>und</strong> B30 Advanced English bilden dieModulgruppe Englisch.• B15 Software -Engineering, B17 Projektmanagement <strong>und</strong> B31Usability/Accessability bilden die Modulgruppe Softwaretechnik.<strong>Prof</strong>. J. <strong>Freiheit</strong> · 02.10.201232


Berechnung des Gesamtprädikats9Studienordnung FIW• Die Bestimmung des Gesamtprädikats• ergibt sich […] aus der Gesamtnote (X), die wiederum <strong>als</strong> gewichtetes Mittelder Teilnoten (X1, X2, X3) nach der Formel:X = 0,75 X1+ 0,15 X2+ 0,10 X3 […].• Die Teilnoten sind:• der gewichtete Mittelwert der Modulnoten aller im Bachelorzeugnisausgewiesenen differenziert bewerteten Module (Größe X1); […],• die Note der Bachelorarbeit (Größe X2) <strong>und</strong>,• die Modulnote des Kolloquiums (Größe X3).<strong>Prof</strong>. J. <strong>Freiheit</strong> · 02.10.201233


Wahlpflichtmodule des KerncurriculumsWahlpflichtmodule des Kerncurriculums:Nr. Module LPB23 Projekt 6B21 Besondere Kapitel der <strong>Wirtschaft</strong>sinformatik 5B32 Besondere Kapitel der <strong>Informatik</strong> 5• Für B21 <strong>und</strong> B32 werden jeweils mindestens zwei Angebote unterbreitet, vondenen eines zu wählen ist.• In B23 werden mindestens 3 verschiedene Projekte zur Bearbeitung angeboten.Die Teilnehmerzahl je Projekt soll 7 nicht unter- <strong>und</strong> 10 nicht überschreiten.<strong>Prof</strong>. J. <strong>Freiheit</strong> · 02.10.201234


Wahlpflichtmodule AWE/FremdsprachenVariante 1Nr. Module LeistungspunkteB29 AWE 1 2B30 AWE 2 2Variante 2Nr. Module LeistungspunkteB29 <strong>und</strong> 30 Advanced English 4Variante 3Nr. Module LeistungspunkteB29 <strong>und</strong> 30 2. Fremdsprache 4kann auch später durch einen formlosen Antrag bei Frau Polinskegeändert werden (die meisten ändern hin zu Variante 1)<strong>Prof</strong>. J. <strong>Freiheit</strong> · 02.10.201235


Fragen Sie!• Ihre Kommilitoninnen• die Studentinnen aus den höheren Semestern• die DozentenViel Erfolg!<strong>Prof</strong>. J. <strong>Freiheit</strong> · 02.10.201236


Referent · 02.10.201237 von 45 SeitenVielen Dank für eure Aufmerksamkeit!

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