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Wolfgang Wildgen - Fachbereich 10 - Universität Bremen

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- In den kolonisierten Gebieten gab es noch lange slawische Sprachgemeinschaften,<br />

d.h. es existierte eine Diglossie. Sie kann 1253 in Lübeck;<br />

1293 in Anhalt; 1327 in Altenburg, Zwickau, Leipzig; 1424 in<br />

Meißen durch Dokumente nachgewiesen werden. 7 Im ausgehenden<br />

14. Jahrhundert wurde noch in allen Teilen Mecklenburgs Slawisch<br />

(Wendisch) gesprochen.<br />

- Die Kartierung von Behaghel zeigt südlich von Elbing (Elblog) eine<br />

Grenze zwischen Niederdeutsch (Niederpreußisch) und Mitteldeutsch<br />

(Hochpreußisch) an.<br />

1.2.3. Die Hanse<br />

Mit der Hanse wirkte ein starker wirtschaftlicher Faktor als Katalysator<br />

der Sprachentwicklung. Das ausgedehnte Netz der Hansestädte war durch<br />

festgelegte Wirtschaftsrechte definiert und umfasste schließlich über <strong>10</strong>0<br />

Städte; Hansekontore von Nowgorod, Bergen, London bis Brügge und<br />

Gent ergänzten dieses Netz. Gehandelt wurde mit Pelzen (aus Rußland<br />

und Norwegen), Getreide (aus Litauen, Polen, Deutschland), Wein (vom<br />

Rhein und aus Portugal), Fisch (z.B. aus Schonen), Seesalz (aus Frankreich)<br />

und Bienenwachs (aus Livland und Polen), Metall und Krämerwaren.<br />

Zwei große Handelswege bestimmten die areale Struktur der Hanse:<br />

- Über die Ostsee (Reval, Visby, Lübeck), über Trave und Elbe nach<br />

Hamburg und von hier über die Nordsee nach Brügge. Lübeck, Hamburg<br />

und Brügge bildeten Schlüsselpositionen des Seeweges.<br />

- Für den Handelsweg auf dem Rhein nach Süden hatte Köln eine<br />

Schlüsselposition.<br />

Die Rechtssprechung, die Buchhaltung und die Frachtbriefe wurden in<br />

verschiedenen niederdeutschen Schriftdialekten geführt, wobei das Lübische<br />

aber dominierte. Die lübische Kanzleisprache wurde in der Folge<br />

(im 14. Jahrhundert) zur Gemeinsprache der Kaufleute im hansischen<br />

Gebiet. Insbesondere die Frachtbriefe, die Verträge sowie Beschwerden<br />

und Prozeßakten vor Gericht wurden in Niederdeutsch verfasst. Da das<br />

Mittelhochdeutsche, die andere mittelalterliche Schreibsprache, primär<br />

eine literarische Hofsprache gewesen war und zudem bereits verblasst<br />

war, ist das Niederdeutsche die erste deutsche Hochsprache für Politik<br />

und Verwaltung gewesen. Eben diese Funktion sollte ab dem 15. und<br />

besonders dem 16. Jahrhundert das Frühneuhochdeutsche übernehmen.<br />

13<br />

7 Vgl. Behaghel, 1916: 23. Die Jahresdaten beziehen sich auf urkundliche<br />

Nennung, meist im Zusammenhang eines Verbotes dieser Sprachen vor Gericht.

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