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Archiving websites Archivierungskonzept für das Intranet der Dresdner

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Die Bewertung<br />

Rundschreiben 96 ) sowie die zu erwartende interne als auch externe<br />

Nutzernachfrage 97 .<br />

Für die praktische Umsetzung <strong>der</strong> Bewertung gibt es vier<br />

Bewertungskategorien:<br />

- eindeutig archivwürdig<br />

- eindeutig nicht archivwürdig<br />

- Grenzfälle<br />

- prinzipiell archivwürdig mit Reduzierung bei großen<br />

Überlieferungen<br />

Die Bewertungskriterien, die eben genannten Kategorien und die<br />

Protokollführung zu dem Bewertungsprozess können in <strong>der</strong> digitalen<br />

Umgebung übernommen werden 98 . Denn die Bewertung digitaler<br />

Aufzeichnungen folgt den gleichen Prinzipien. Sie müssen aber,<br />

entsprechend <strong>der</strong> Charakteristik digitaler Informationen, angepasst werden.<br />

Allgemeine Richtlinien <strong>für</strong> die archivische Bewertung digitaler<br />

Informationen sind in Preserving Digital Information aufgeführt. Es ist <strong>das</strong><br />

Ergebnis <strong>der</strong> Arbeitsgruppe Task Force on <strong>Archiving</strong> of Digital Information<br />

und bildet die Grundlage <strong>für</strong> verschiedene Projekte, die sich mit <strong>der</strong><br />

Archivierung von einzelnen Websites befassen 99 . Darin heißt es, <strong>das</strong>s<br />

Auswahlkriterien eine Bewertung beinhalten nach dem Inhalt des Objektes<br />

in Beziehung zum Sammlungsziel des digitalen Archivs, <strong>der</strong> Qualität und<br />

<strong>der</strong> Einzigartigkeit des Objektes:<br />

„In general, selection criteria include an appraisal of the content of<br />

the object – its subject and discipline – in relation to the collection<br />

96<br />

Die gesetzliche Aufbewahrungsfrist <strong>für</strong> interne Rundschreiben als Arbeitsanweisungen<br />

o<strong>der</strong> Organisationsunterlagen [die] zum Verständnis <strong>der</strong> Buchführung erfor<strong>der</strong>lich“ ist,<br />

beträgt 10 Jahre. (Dauen, Aufbewahrungspflichten, 2002, S. 92) Auch die <strong>Dresdner</strong> Bank<br />

besitzt einen internen Fristenkatalog. Inwiefern die Aufbewahrungsfristen <strong>für</strong> <strong>Intranet</strong>angebote<br />

durch die verantwortlichen Unternehmensbereiche eingehalten werden, kann nicht<br />

kontrolliert werden. Da Rundschreiben und Geschäftsberichte <strong>für</strong> <strong>das</strong> Archiv sowieso<br />

archivwürdig sind, hat <strong>das</strong> dieses Kriterium keine Auswirkungen bei <strong>der</strong> Auswahl <strong>der</strong><br />

<strong>Intranet</strong>angebote.<br />

97<br />

Köhne-Lindenlaub, Bewertung, 1998, S. 109.<br />

98<br />

Ebd. S. 116.<br />

99<br />

Vgl. Lyman, <strong>Archiving</strong> WWW, 2002.<br />

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