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Wegweiser für Menschen mit Demenz im Rhein-Kreis Neuss

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Diese Leistungen sind abhängig vom Einkommen und<br />

Vermögen Zusätzlich wird unter Umständen geprüft, ob<br />

Kinder Unterhalt zahlen können Auskünfte erteilt das<br />

zuständige Sozialamt<br />

Schwerbehindertenausweis<br />

<strong>Menschen</strong> <strong>mit</strong> <strong>Demenz</strong> können bei ihren zuständigen<br />

Städten und <strong>Kreis</strong>en einen Antrag auf Ausstellung eines<br />

Schwerbehindertenausweises stellen<br />

Schwerbehindert ist, wer mindestens einen Grad der<br />

Behinderung von 50 Prozent hat Schwerbehinderte<br />

<strong>Menschen</strong> können verschiedene Nachteilsausgleiche wie<br />

zum Beispiel Steuerermäßigungen, Befreiung von der<br />

Rundfunk- und Fernsehgebühr oder Ermäßigungen bei der<br />

Benutzung öffentlicher Verkehrs<strong>mit</strong>tel erhalten Wichtig<br />

sind hier besonders die Merkzeichen, die <strong>im</strong> Ausweis eingetragen<br />

werden:<br />

H – Hilflosigkeit<br />

G – erhebliche Gehbehinderung<br />

B – Begleitung<br />

RF – Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht<br />

Nähere Auskünfte erteilen die Städte und Gemeinden<br />

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4 Finanzielle Hilfen

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