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Leitfaden Diplomarbeit - Fachgebiet Soziologie - Technische ...

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<strong>Technische</strong> Universität MünchenLehrstuhl für <strong>Soziologie</strong>2. Auswahl des <strong>Diplomarbeit</strong>sthemas<strong>Diplomarbeit</strong>sthemen können auf zweierlei Weise ausgewählt werden:Studierende haben die Möglichkeit, entweder ein vom Lehrstuhl angebotenes Thema zu übernehmenoder selbst eines auszuwählen und dies in Abstimmung mit einem Betreuer/einerBetreuerin zu bearbeiten.Die Studierenden legen dem Betreuer/der Betreuerin eine Skizze der geplanten <strong>Diplomarbeit</strong>vor, aus der die inhaltliche Fragestellung, eine vorläufige Gliederung und ein Zeitplan hervorgehen.Der Betreuer/die Betreuerin wird Ihren Vorschlag intensiv mit Ihnen diskutieren und ggf. dasThema gemeinsam mit Ihnen modifizieren bzw. den gegebenen Rahmenbedingungen (Zeitrahmen,erwartbarer Aufwand etc.) anpassen. Wir empfehlen dringend, etwa drei Monate vor demgeplanten Beginn der <strong>Diplomarbeit</strong> Kontakt mit dem/der möglichen Betreuer/in aufzunehmen.3. Betreuung der <strong>Diplomarbeit</strong>Betreuungsberechtigte Personen am Lehrstuhl für <strong>Soziologie</strong> sind:• Dr. Ingrid Artus• Dr. Christa Herrmann• Dr. Ute Kort-Krieger• Dipl.-Berufspäd. (Univ.) Tanja Leibold (Fachdidaktik Sozialkunde)• Prof. Dr. Rainer TrinczekAndere Mitarbeiter/innen des Lehrstuhl für <strong>Soziologie</strong> kommen nach Rücksprache mit Prof.Trinczek als Betreuer/innen in Betracht.Der Betreuer/die Betreuerin ist regelmäßig über den Fortgang der Arbeit zu informieren, so dassAnregungen und Modifikationen frühzeitig beachtet und eingearbeitet werden können.4. FristenDie <strong>Diplomarbeit</strong> soll nicht vor dem 7. Fachsemester begonnen werden (vgl. § 38 FPO), die Bearbeitungszeitsoll sechs Monate nicht überschreiten. Sie kann in begründeten Fällen auf Antragdurch den Prüfungsausschuss um maximal drei Monate verlängert werden. Im Übrigen gelten §29 FPO und § 12 ADPO entsprechend.Wir weisen nachdrücklich darauf hin, dass von den Studierenden, die im September einesJahres den Vorbereitungsdienst an den Schulen antreten möchten (Referendariat), alle währenddes Studiums zu erbringenden Prüfungsleistungen einschließlich der bewerteten <strong>Diplomarbeit</strong>bis Mitte Mai desselben Jahres beim Prüfungsamt vorliegen müssen. Bitte beachten Sie bei derTerminierung der Abgabe Ihrer Arbeit, dass nach § 38 FPO der/die Betreuer/in zwei Monate Zeitzur Bewertung der Arbeit hat. Bitte richten Sie die zeitliche Planung Ihrer <strong>Diplomarbeit</strong> an dieserVorgabe aus!2


<strong>Technische</strong> Universität MünchenLehrstuhl für <strong>Soziologie</strong>„Erklärung gemäß § 12 ADPOHiermit erkläre ich, dass die vorliegende <strong>Diplomarbeit</strong> mit dem Titel(Titel einfügen)ausschließlich von mir selbst und ohne fremde Hilfe angefertigt wurde. Ich habe keineanderen als die angegebenen Hilfsmittel benutzt und die verwendeten Quellen im Literatur-und Quellenverzeichnis aufgeführt. Wörtliche sowie sinngemäße Zitate gehen hierausals solche hervor und sind mit Angabe der Quelle gekennzeichnet. Die Arbeit wurdebisher keiner anderen Prüfungsbehörde vorgelegt und auch noch nicht veröffentlicht.Ort, Abgabedatum6. BewertungDie Arbeit wird von dem Betreuer/der Betreuerin bewertet (vgl. § 38 FPO, § 12 ADPO). In strittigenFällen kann ein Zweitgutachter bestellt werden.Der Betreuer/die Betreuerin erstellt zur Bewertung ein schriftliches Gutachten.Wesentliche Kriterien bei der Bewertung der Arbeit sind folgende:- eindeutige und klare Formulierung der Fragestellung und gegebenenfallsder Hypothesen,- adäquate Bearbeitung der Problemstellung,- Einbeziehung der relevanten Literatur,- stringente, gut nachvollziehbare Argumentation und Gedankenführung(roter Faden),- Beachtung der Richtlinie über die formale Gestaltung wissenschaftlicherArbeiten (siehe Anhang) , und- ein sprachlicher Stil, der einer wissenschaftlichen Arbeit angemessen ist.Die <strong>Diplomarbeit</strong> gilt als bestanden, wenn folgende Noten erreicht werden:• 1,0 1,3 (sehr gut);• 1,7 2,0 2,3 (gut);• 2,7 3,0 3,3 (befriedigend);• 3,7 4,0 (ausreichend).Die <strong>Diplomarbeit</strong> gilt als nicht bestanden (= nicht ausreichend), wenn eine Note vergeben wurde,die schlechter als 4,0 ist.Es wird nachdrücklich auf die üblichen wissenschaftlichen Zitierregeln verwiesen, wie sie indem Merkblatt „Die formale Gestaltung der schriftlichen Hausarbeit/Seminararbeit. VerbindlicheStandards des Lehrstuhls für <strong>Soziologie</strong>“ umrissen sind (vgl. Anhang). Die Nichteinhaltung derFormvorschriften sowie die Verletzung der Zitierregeln führen zu Abzügen bei der Benotung der4

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