CP 4-09_Ums - Pluradent
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➤ Funktionsbenennung an das Finanzamt.<br />
Das begünstigte Wirtschaftsgut<br />
wird hinsichtlich seiner<br />
Funktion (zum Beispiel Geschäftsfahrzeug,<br />
EDV-Arbeitsplatz) präzisiert.<br />
Des Weiteren ist die voraussichtliche<br />
Höhe der Anschaffungsoder<br />
Herstellungskosten des Wirtschaftsguts<br />
anzugeben.<br />
Der IAB ist auf 40 Prozent der voraussichtlichen<br />
Anschaffungs- und<br />
Herstellungskosten begrenzt. Maximal<br />
ist ein Betrag von 200.000 Euro<br />
(für das aktuelle Wirtschaftsjahr und<br />
die drei vorangegangenen) möglich.<br />
Das begünstigte Wirtschaftsgut<br />
muss spätestens im dritten Wirtschaftsjahr,<br />
das auf seine Geltendmachung<br />
folgt, tatsächlich angeschafft<br />
beziehungsweise hergestellt<br />
werden.<br />
Das Wirtschaftsgut muss bis zum<br />
Ende des Wirtschaftsjahrs, welches<br />
der Investition folgt, in einer inländischen<br />
Betriebsstätte des Unternehmens<br />
verbleiben und zu mehr<br />
als 90 Prozent betrieblich genutzt<br />
werden.<br />
Berechnungsbeispiel<br />
Ein Zahnarzt will im Laufe der<br />
nächsten drei Jahre seine Praxisausstattung<br />
für 30.000 Euro erweitern<br />
und sucht außerdem nach einer<br />
Möglichkeit, seinen Gewinn aus<br />
dem Geschäftsjahr 20<strong>09</strong> in Höhe<br />
von 20.000 Euro ein wenig zu „drücken“.<br />
Er geht wie folgt vor:<br />
Ende 20<strong>09</strong> nimmt er einen IAB<br />
von 40 Prozent der geplanten Anschaffungskosten,<br />
das heißt 12.000<br />
Euro, in Anspruch und macht diesen<br />
Betrag 20<strong>09</strong> als Betriebsausgaben<br />
geltend. Statt 20.000 Euro Gewinn<br />
muss er auf diese Weise in<br />
20<strong>09</strong> nur 8.000 Euro (20.000 minus<br />
12.000) versteuern.<br />
Wenn er das Fahrzeug dann beispielsweise<br />
im Jahre 2011 kauft, löst<br />
er den IAB in Höhe von 12.000 Euro<br />
auf. Dadurch erhöht sich sein Gewinn<br />
zunächst um diesen Betrag.<br />
Im Gegenzug kürzt er die Anschaffungskosten<br />
um den IAB und erhöht<br />
damit zugleich die Betriebsausgaben.<br />
Investitionsverzicht<br />
und Nichteinhaltung der<br />
Mindest-Nutzungsdauer<br />
Wirtschaftsgüter, für die ein IAB in<br />
Anspruch genommen wird, müssen<br />
nach der Anschaffung mindestens<br />
ein Jahr lang im Betrieb verbleiben.<br />
Währenddessen müssen<br />
sie „ausschließlich oder fast ausschließlich“<br />
betrieblich genutzt<br />
werden. Ein möglicher privater<br />
Nutzungsanteil darf nicht größer<br />
als 10 Prozent sein. Im vorigen Beispiel<br />
darf das Geschäftsfahrzeug also<br />
nur zu höchstens 10 Prozent privat<br />
genutzt werden (Nachweis<br />
durch Fahrtenbuch). Falls das Investitionsgut<br />
nicht angeschafft oder<br />
vorzeitig wieder verkauft wird,<br />
muss die gebildete Rücklage gewinnerhöhend<br />
aufgelöst werden. Das Finanzamt<br />
ändert nachträglich den<br />
Steuerbescheid für das Jahr, in dem<br />
der IAB in Anspruch genommen<br />
wurde. Für Nicht-Existenzgründer<br />
stellt das Finanzamt Verzugszinsen<br />
in Höhe von 6 Prozent in Rechnung.<br />
Sonderabschreibung<br />
nach Paragraf 7g EStG<br />
Im Beispiel des Betriebsfahrzeugs<br />
geht das Fahrzeug statt mit 30.000<br />
Euro nur mit einem Wert von 18.000<br />
Euro in das Betriebsvermögen ein.<br />
Auf diesen Betrag dürfen dann im<br />
Anschaffungsjahr 2011 zusätzlich<br />
zwei Abschreibungen vorgenommen<br />
werden:<br />
➤ die normale Absetzung für Abnutzung<br />
(AfA): im Falle des Fahrzeugs<br />
mit einer betriebsgewöhnlichen<br />
Nutzungsdauer von sechs<br />
Jahren ein Sechstel des Buchwerts<br />
von 18.000 Euro (= 3.000 Euro).<br />
➤ Bei Einhaltung der Voraussetzungen<br />
(ganz ähnlich denen für den<br />
IAB) darf außerdem eine Sonderabschreibung<br />
von weiteren 20 Prozent<br />
der nach Abzug des IAB verbliebenen<br />
Anschaffungskosten vorgenommen<br />
werden (das heißt zusätzlich<br />
3.600 Euro). Die Sonderabschreibung<br />
ist auch dann zulässig, wenn<br />
zuvor kein IAB gebildet wurde.<br />
Ansparabschreibung versus<br />
Investitionsabzugsbetrag<br />
Die frühere Ansparabschreibung<br />
hat mit dem IAB nicht nur einen<br />
neuen Namen bekommen, sondern<br />
ist auch inhaltlich verändert worden.<br />
Der IAB weist gegenüber der<br />
Ansparabschreibung folgende Verschlechterungen<br />
auf:<br />
➤ Die Sondervergünstigungen für<br />
Existenzgründer und Jungunternehmer<br />
sind ersatzlos entfallen.<br />
➤ Das Wirtschaftsgut muss mindestens<br />
bis zum Ende des Wirtschaftsjahrs<br />
der Anschaffung zu<br />
mindestens 90 Prozent betrieblich<br />
genutzt werden. Eine solche Vorgabe<br />
fand sich bei der Ansparabschreibung<br />
nicht.<br />
➤ Unternehmer, die ihren Gewinn<br />
mit Einnahmen-Überschuss-Rechnung<br />
ermitteln, können nur profitieren,<br />
wenn ihr Gewinn nicht höher<br />
ist als 100.000 Euro. Das wirkt<br />
sich besonders für Freiberufler negativ<br />
aus.<br />
➤ Wird das Wirtschaftsgut nicht<br />
angeschafft, muss der IAB rückwirkend<br />
im Jahr der Bildung aufgelöst<br />
werden.<br />
Es hat keinen Sinn, verloren gegangenen<br />
Vorteilen nachzutrauern. Auch<br />
der IAB beinhaltet Vorteile:<br />
➤ Auch gebrauchte Wirtschaftsgüter<br />
sind begünstigt.<br />
➤ Sonderabschreibungen werden<br />
gewährt, ohne dass vorher ein Abzugsbetrag<br />
gebildet werden muss.<br />
➤ Bilanzierende Betriebe sind bei<br />
höherem Betriebsvermögen begünstigter<br />
als zuvor.<br />
➤ Die Investition muss erst in drei<br />
Jahren (statt in zwei Jahren) vorgenommen<br />
werden. ✽<br />
CHANCE<br />
PRAXIS