CP 4-09_Ums - Pluradent
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FINANZEN<br />
...<br />
<strong>CP</strong><br />
Steuern<br />
Mit Investitionsabzugsbetrag Steuern sparen<br />
Rücklagen für geplante<br />
Inhaber von kleinen und mittleren Unternehmen, Freiberufler<br />
und Selbstständige dürfen für geplante Anschaffungen Rücklagen<br />
bilden. Die Grundlagen dazu finden sich in Paragraf 7g<br />
Einkommensteuergesetz (EStG), der neu gefasst wurde und die<br />
vormalige Ansparrücklage ab 2007 durch den Investitionsabzugsbetrag<br />
(IAB) ablöst.<br />
von DIPL.-VOLKSWIRT KLAUS LINKE, BRIETLINGEN<br />
Anschaffungen<br />
Der IAB beziehungsweise die<br />
Investitionszulage darf für jedes<br />
neue oder gebrauchte<br />
Wirtschaftsgut gebildet werden,<br />
das zum Anlagevermögen gehört<br />
und zu mindestens 90 Prozent betrieblich<br />
genutzt wird. Auf diese<br />
Weise sinkt die Steuerlast des laufenden<br />
Jahres, ohne dass Geld geflossen<br />
ist. Bis zu 40 Prozent der<br />
voraussichtlichen Anschaffungsund<br />
Herstellungskosten können gewinnmindernd<br />
geltend gemacht<br />
werden.<br />
Voraussetzungen<br />
für den Investitionsabzugsbetrag<br />
Zwei vorgegebene Größenmerkmale<br />
dürfen nicht überschritten werden.<br />
Das sind bei bilanzierenden<br />
Unternehmen ein Betriebsvermögen<br />
bis 235.000 Euro (20<strong>09</strong> und 2010<br />
wegen der Finanz- und Wirtschaftskrise<br />
maximal 335.000 Euro).<br />
Nicht-bilanzierende Selbstständige<br />
und Unternehmer (mit Einnahmen-Überschuss-Rechnung)<br />
mit jährlichem<br />
Gewinn (vor Abzug der Rücklage)<br />
bis 100.000 Euro (20<strong>09</strong> und<br />
2010: 200.000 Euro). Weitere Voraussetzungen<br />
sind:<br />
➤ Bestimmte Nutzungsabsicht für<br />
das anzuschaffende Wirtschaftsgut.<br />
Es muss sich um bewegliche<br />
Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens<br />
handeln, die auch gebraucht<br />
sein können. Beispiele: Kraftfahrzeuge,<br />
Maschinen, technische Anlagen,<br />
selbstständige Betriebsvorrichtungen.