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CP 4-09_Ums - Pluradent

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FINANZEN<br />

...<br />

<strong>CP</strong><br />

Steuern<br />

Mit Investitionsabzugsbetrag Steuern sparen<br />

Rücklagen für geplante<br />

Inhaber von kleinen und mittleren Unternehmen, Freiberufler<br />

und Selbstständige dürfen für geplante Anschaffungen Rücklagen<br />

bilden. Die Grundlagen dazu finden sich in Paragraf 7g<br />

Einkommensteuergesetz (EStG), der neu gefasst wurde und die<br />

vormalige Ansparrücklage ab 2007 durch den Investitionsabzugsbetrag<br />

(IAB) ablöst.<br />

von DIPL.-VOLKSWIRT KLAUS LINKE, BRIETLINGEN<br />

Anschaffungen<br />

Der IAB beziehungsweise die<br />

Investitionszulage darf für jedes<br />

neue oder gebrauchte<br />

Wirtschaftsgut gebildet werden,<br />

das zum Anlagevermögen gehört<br />

und zu mindestens 90 Prozent betrieblich<br />

genutzt wird. Auf diese<br />

Weise sinkt die Steuerlast des laufenden<br />

Jahres, ohne dass Geld geflossen<br />

ist. Bis zu 40 Prozent der<br />

voraussichtlichen Anschaffungsund<br />

Herstellungskosten können gewinnmindernd<br />

geltend gemacht<br />

werden.<br />

Voraussetzungen<br />

für den Investitionsabzugsbetrag<br />

Zwei vorgegebene Größenmerkmale<br />

dürfen nicht überschritten werden.<br />

Das sind bei bilanzierenden<br />

Unternehmen ein Betriebsvermögen<br />

bis 235.000 Euro (20<strong>09</strong> und 2010<br />

wegen der Finanz- und Wirtschaftskrise<br />

maximal 335.000 Euro).<br />

Nicht-bilanzierende Selbstständige<br />

und Unternehmer (mit Einnahmen-Überschuss-Rechnung)<br />

mit jährlichem<br />

Gewinn (vor Abzug der Rücklage)<br />

bis 100.000 Euro (20<strong>09</strong> und<br />

2010: 200.000 Euro). Weitere Voraussetzungen<br />

sind:<br />

➤ Bestimmte Nutzungsabsicht für<br />

das anzuschaffende Wirtschaftsgut.<br />

Es muss sich um bewegliche<br />

Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens<br />

handeln, die auch gebraucht<br />

sein können. Beispiele: Kraftfahrzeuge,<br />

Maschinen, technische Anlagen,<br />

selbstständige Betriebsvorrichtungen.

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