CP 4-09_Ums - Pluradent
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FINANZEN<br />
...<br />
<strong>CP</strong><br />
mit Laser niemals Nebenwirkungen<br />
gibt, was ja in Wirklichkeit nicht<br />
auszuschließen ist.<br />
Verboten sind auch übertriebene<br />
Alleinstellungsbehauptungen, wie<br />
„Wir machen die besten Zähne“<br />
oder „Zentrum für Spitzenzahnmedizin“.<br />
Ebenso untersagt ist vergleichende<br />
Werbung, wie „Wir fangen<br />
an, wo andere aufhören“. Bezüglich<br />
der Verhältnismäßigkeit ist darauf<br />
zu achten, sachliche Werbung auch<br />
entsprechend zu präsentieren.<br />
Als unverhältnismäßig gilt beispielsweise<br />
die Bewerbung einer<br />
Zahnarztpraxis auf einer Straßenbahn,<br />
einem Bus oder durch ein<br />
Werbebanner, das hinter einem<br />
Flugzeug hergezogen wird. Als angemessen<br />
gilt die Beschriftung des<br />
Praxisfahrzeugs. Nach herrschender<br />
Auffassung ist es auch unzulässig,<br />
mit Postwurfsendungen und<br />
Flugblättern auf Leistungen der<br />
Praxis hinzuweisen. Ebenfalls verboten,<br />
aber dennoch weit verbreitet,<br />
ist die Auslage von Informationsbroschüren<br />
in anderen Praxen,<br />
Apotheken oder gar in Kosmetikstudios.<br />
In der Wahl des Mediums ist der<br />
Zahnarzt frei. Werbung, die im Radio,<br />
Fernsehen oder Internet präsentiert<br />
wird, ist nicht automatisch<br />
berufswidrig, nur weil diese Werbemedien<br />
bislang für Zahnärzte unüblich<br />
waren. Zahnärzte dürfen eine<br />
Homepage im Internet unterhalten<br />
und dort ihre Praxis und ihre<br />
berufliche Tätigkeit vorstellen. Eine<br />
Beschränkung hinsichtlich Darstellung<br />
und Umfang existiert nicht.<br />
Grundsätzlich gilt: Wer gegen die<br />
Berufsordnung und das HWG ver-<br />
Kostenlose Röntgenaufnahmen Checkliste<br />
Informationen über rechtliche<br />
Werbebeschränkungen von<br />
Zahnarztpraxen können unter<br />
info@bischoffundpartner.de<br />
kostenlos angefordert werden.<br />
Marketing<br />
stößt, verschafft sich einen unlauteren<br />
Wettbewerbsvorteil und verstößt<br />
damit gleichzeitig gegen das<br />
UWG.<br />
Kommunikation trainieren<br />
Führt man sich vor Augen, wie<br />
wichtig ein professionelles Beratungsgespräch<br />
für die erfolgreiche<br />
Patientengewinnung und -bindung<br />
ist, sollte man darüber nachdenken,<br />
in die Kommunikationsfähigkeiten<br />
von Zahnarzt und Praxisteam zu investieren.<br />
Denn patientenorientierte<br />
Fragetechnik und Gesprächsführung<br />
lassen sich trainieren, Recalls<br />
organisieren und empathische Kommunikation<br />
erlernen. Da viele Patienten<br />
die eigentliche zahnärztliche<br />
Leistung nicht wirklich beurteilen<br />
können, werden Service und<br />
Patientenfreundlichkeit zur Bewertungsgrundlage<br />
für oder gegen eine<br />
Praxis. Das Praxisteam, das versteht,<br />
auf seine Patienten einzugehen,<br />
nutzt hier einen klaren Wettbewerbsvorteil.<br />
Welche Maßnahmen<br />
sind erfolgreich?<br />
Viele Zahnarztpraxen stecken viel<br />
Geld in Maßnahmen zur Patientengewinnung.<br />
Aber nur die wenigsten<br />
wissen, mit welchen Maßnahmen<br />
sie tatsächlich neue Patienten gewonnen<br />
haben und mit welchem finanziellen<br />
oder zeitlichen Aufwand.<br />
Ein Luxus, den sich junge<br />
Praxen in der Regel überhaupt nicht<br />
leisten können. PraxisNavigation<br />
bietet auch hier geeignete Grafiken,<br />
die den Erfolg von Marketinginstrumenten<br />
und -aktionen messbar<br />
machen.<br />
Läuft es für die neu gegründete<br />
Praxis ideal, gewinnt sie durch kreative<br />
und mit überschaubarem Aufwand<br />
finanzierte Marketingaktionen<br />
neue Patienten, hält sie durch<br />
gute, an den Bedürfnissen der Patienten<br />
orientierte zahnärztliche<br />
Leistungen und überzeugenden<br />
Service, und wird sich im Laufe der<br />
Jahre durch Empfehlungen einen<br />
festen Platz am Standort sichern<br />
können. ✽<br />
Dr. Susanne Fath, Präsidentin des Dentista<br />
Clubs<br />
Laut einer Datenauswertung des<br />
Instituts der Deutschen Zahnärzte<br />
(IDZ) für den Dentista<br />
Club haben weibliche Praxisinhaber<br />
durchschnittlich 22,4 Prozent<br />
Patienten mit höherem Einkommen<br />
– deutlich weniger als die<br />
männlichen Praxisinhaber: Hier beträgt<br />
der Anteil der Patienten mit<br />
höherem Einkommen 34,7 Prozent.<br />
Bei der Patientenklientel „mittlere<br />
Einkommen“ weisen die Zahnärztinnen<br />
dagegen mit einem Anteil<br />
von 48,3 Prozent eine höhere Quote<br />
auf (Zahnärzte: 37,8 Prozent), ebenso<br />
bei den Patienten mit geringe-<br />
Dr. David Klingenberger, IDZ