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CP 4-09_Ums - Pluradent

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FINANZEN<br />

...<br />

<strong>CP</strong><br />

mit Laser niemals Nebenwirkungen<br />

gibt, was ja in Wirklichkeit nicht<br />

auszuschließen ist.<br />

Verboten sind auch übertriebene<br />

Alleinstellungsbehauptungen, wie<br />

„Wir machen die besten Zähne“<br />

oder „Zentrum für Spitzenzahnmedizin“.<br />

Ebenso untersagt ist vergleichende<br />

Werbung, wie „Wir fangen<br />

an, wo andere aufhören“. Bezüglich<br />

der Verhältnismäßigkeit ist darauf<br />

zu achten, sachliche Werbung auch<br />

entsprechend zu präsentieren.<br />

Als unverhältnismäßig gilt beispielsweise<br />

die Bewerbung einer<br />

Zahnarztpraxis auf einer Straßenbahn,<br />

einem Bus oder durch ein<br />

Werbebanner, das hinter einem<br />

Flugzeug hergezogen wird. Als angemessen<br />

gilt die Beschriftung des<br />

Praxisfahrzeugs. Nach herrschender<br />

Auffassung ist es auch unzulässig,<br />

mit Postwurfsendungen und<br />

Flugblättern auf Leistungen der<br />

Praxis hinzuweisen. Ebenfalls verboten,<br />

aber dennoch weit verbreitet,<br />

ist die Auslage von Informationsbroschüren<br />

in anderen Praxen,<br />

Apotheken oder gar in Kosmetikstudios.<br />

In der Wahl des Mediums ist der<br />

Zahnarzt frei. Werbung, die im Radio,<br />

Fernsehen oder Internet präsentiert<br />

wird, ist nicht automatisch<br />

berufswidrig, nur weil diese Werbemedien<br />

bislang für Zahnärzte unüblich<br />

waren. Zahnärzte dürfen eine<br />

Homepage im Internet unterhalten<br />

und dort ihre Praxis und ihre<br />

berufliche Tätigkeit vorstellen. Eine<br />

Beschränkung hinsichtlich Darstellung<br />

und Umfang existiert nicht.<br />

Grundsätzlich gilt: Wer gegen die<br />

Berufsordnung und das HWG ver-<br />

Kostenlose Röntgenaufnahmen Checkliste<br />

Informationen über rechtliche<br />

Werbebeschränkungen von<br />

Zahnarztpraxen können unter<br />

info@bischoffundpartner.de<br />

kostenlos angefordert werden.<br />

Marketing<br />

stößt, verschafft sich einen unlauteren<br />

Wettbewerbsvorteil und verstößt<br />

damit gleichzeitig gegen das<br />

UWG.<br />

Kommunikation trainieren<br />

Führt man sich vor Augen, wie<br />

wichtig ein professionelles Beratungsgespräch<br />

für die erfolgreiche<br />

Patientengewinnung und -bindung<br />

ist, sollte man darüber nachdenken,<br />

in die Kommunikationsfähigkeiten<br />

von Zahnarzt und Praxisteam zu investieren.<br />

Denn patientenorientierte<br />

Fragetechnik und Gesprächsführung<br />

lassen sich trainieren, Recalls<br />

organisieren und empathische Kommunikation<br />

erlernen. Da viele Patienten<br />

die eigentliche zahnärztliche<br />

Leistung nicht wirklich beurteilen<br />

können, werden Service und<br />

Patientenfreundlichkeit zur Bewertungsgrundlage<br />

für oder gegen eine<br />

Praxis. Das Praxisteam, das versteht,<br />

auf seine Patienten einzugehen,<br />

nutzt hier einen klaren Wettbewerbsvorteil.<br />

Welche Maßnahmen<br />

sind erfolgreich?<br />

Viele Zahnarztpraxen stecken viel<br />

Geld in Maßnahmen zur Patientengewinnung.<br />

Aber nur die wenigsten<br />

wissen, mit welchen Maßnahmen<br />

sie tatsächlich neue Patienten gewonnen<br />

haben und mit welchem finanziellen<br />

oder zeitlichen Aufwand.<br />

Ein Luxus, den sich junge<br />

Praxen in der Regel überhaupt nicht<br />

leisten können. PraxisNavigation<br />

bietet auch hier geeignete Grafiken,<br />

die den Erfolg von Marketinginstrumenten<br />

und -aktionen messbar<br />

machen.<br />

Läuft es für die neu gegründete<br />

Praxis ideal, gewinnt sie durch kreative<br />

und mit überschaubarem Aufwand<br />

finanzierte Marketingaktionen<br />

neue Patienten, hält sie durch<br />

gute, an den Bedürfnissen der Patienten<br />

orientierte zahnärztliche<br />

Leistungen und überzeugenden<br />

Service, und wird sich im Laufe der<br />

Jahre durch Empfehlungen einen<br />

festen Platz am Standort sichern<br />

können. ✽<br />

Dr. Susanne Fath, Präsidentin des Dentista<br />

Clubs<br />

Laut einer Datenauswertung des<br />

Instituts der Deutschen Zahnärzte<br />

(IDZ) für den Dentista<br />

Club haben weibliche Praxisinhaber<br />

durchschnittlich 22,4 Prozent<br />

Patienten mit höherem Einkommen<br />

– deutlich weniger als die<br />

männlichen Praxisinhaber: Hier beträgt<br />

der Anteil der Patienten mit<br />

höherem Einkommen 34,7 Prozent.<br />

Bei der Patientenklientel „mittlere<br />

Einkommen“ weisen die Zahnärztinnen<br />

dagegen mit einem Anteil<br />

von 48,3 Prozent eine höhere Quote<br />

auf (Zahnärzte: 37,8 Prozent), ebenso<br />

bei den Patienten mit geringe-<br />

Dr. David Klingenberger, IDZ

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