CP 4-09_Ums - Pluradent
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RECHT<br />
...<br />
<strong>CP</strong><br />
Kaufpreis, Goodwill und Co<br />
1. Wie bemisst sich der<br />
Kaufpreis für die Praxis?<br />
Der Verkäufer einer Praxis hat meist<br />
sehr konkrete Vorstellungen, was<br />
den Kaufpreis für seine Praxis angeht.<br />
Der Zahnarzt, der die Praxis<br />
Vertragszahnarztrecht<br />
Fallstricke beim<br />
Praxisübernahmevertrag<br />
Der Zahnarzt, der eine Praxis kauft, wird sich zwangsläufig mit den Eckpunkten,<br />
die in einem Praxisübernahmevertrag enthalten sind, auseinandersetzen müssen.<br />
Der folgende Beitrag stellt einige Fallstricke dar, die beim Abschluss eines<br />
Praxisübernahmevertrags lauern können.<br />
von RAin SYLVIA KÖCHLING, MÜNSTER<br />
erwerben will, ist daher gut beraten,<br />
die Kaufpreisvorstellungen zu<br />
hinterfragen. Dazu muss man wissen,<br />
dass sich der Kaufpreis für eine<br />
Praxis aus mehreren Komponenten<br />
zusammensetzt.<br />
Da ist zunächst der materielle<br />
Wert der Praxis zu nennen, womit<br />
die Praxiseinrichtung, die Instrumente<br />
und Geräte, kurz das Inventar,<br />
gemeint ist. Dieser wird üblicherweise<br />
nach dem Verkehrswert<br />
bewertet. Der Verkehrswert ent-<br />
spricht dem Preis, den man im gewöhnlichen<br />
Geschäftsverkehr für<br />
den Praxisgegenstand bei einem<br />
freihändigen Verkauf auf dem Markt<br />
erzielen kann. Zum Übernahmestichtag<br />
sollte das materielle Praxisvermögen<br />
möglichst von einem<br />
Sachverständigen bewertet worden<br />
sein. Zu diesem Zweck ist eine Inventarliste<br />
zu erstellen, die dann<br />
später als Anlage zum Praxiskaufvertrag<br />
genommen wird, damit unter<br />
den Vertragsparteien Einigkeit