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Gutachtliche Stellungnahme Am 5.3.10 fand eine gemeinsame ...

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Seite 2 von 1908.03.2010Auftrag ... aus 2010KZ:...........Es ist aber darauf hinzuweisen dass mit diesem Schreiben kein Gutachten vorgelegt werden soll,dies wäre schon aufgrund der Tatsache dass die Bauarbeiten nicht abgeschlossen sind, nicht sinnvoll.Dieses Schreiben ist seitens Frau ……….. und Herrn ……………….. ausschließlich zum Zweck der Klärungder bei der Begehung aufgetretenen Unstimmigkeiten beauftragt worden. Diese Klärung soll vorder weiteren Bearbeitung der entsprechenden Bauteile erfolgen, um danach Auseinandersetzungen zuallenfalls sonst schwer zu behebender "bautechnischen Fehler" zu vermeiden.Demnach folgende Punkte aufgelistet und an "Bureau Veritas" bzw. die ausführendenUnternehmen zur <strong>Stellungnahme</strong> weitergeleitet werden sollen:Diesbezüglich sollen alle Beteiligten die Möglichkeit zur <strong>Stellungnahme</strong> erhalten, Zweck desSchreibens ist die fehlerfreie Weiterarbeit, nicht die Eskalation oder Auseinandersetzung.1) Flachdach - Halbfirstverblechung / Übergang oberes FlachdachDie Verblechung ist fehlerhaft hergestellt worden, es dringt Regenwasser in die Holzkonstruktion ein2) Flachdach - Putzschäden am KaminAus ungeklärter Ursache ist der Putz teilweise abgefallen (unstrittig)3) Bauanschlussfuge Fenster / LuftdichtheitDie luftdichte, innere Verklebung bei den Fenstern ist teilweise fehlerhaft, Bauanschlussfuge unfertig4) Elektro-Installationen / Luftdichtheitsebene fehlerhaftDie derzeitige Leerverohrung an den Außenwänden ist fehlerhaft ausgeführt, nicht wirksam luftdicht5) Kellergeschoß / Ziegelwände SanitärraumDie Innenwand ist durch die Abwasserrohre gänzlich durchtrennt worden6) Kellergeschoß / Bodenplatte Dampfsperre (Ohne Bildnachweis und Beschreibung)Die Installationen wurden VOR der Dampfsperre verlegt, weitere Ausführung unklar7) Ziegelmauerwerk Ausblühungen / fehlender WitterungsschutzDie Ausblühungen müssen vor Aufbringen des Innenputzes behandelt werden8) Abgesehen von den oben angeführten Punkten 1-7 ist bei der Begehung aufgefallen daßBetonierarbeiten bei Temperaturen unter 0°C durchgeführt wurden. Auch hier haben weder Herr…………... von ………………. noch die Mitarbeiter von "Bureau Veritas" <strong>eine</strong>n Handlungsbedarf gesehen.Auf m<strong>eine</strong>n Hinweis zu Frostschäden erhielt ich die Auskunft "dass man es beim Ausschalenohnehin erkennen werde ob es Frostschäden gibt oder nicht". Mein nächster Hinweis galt derfehlenden Aussenverdichtung mittels Aussenrüttler, hier hat der Ausführende Arbeiter dieSchalung teilweise mit <strong>eine</strong>m Gummihammer abgeklopft, von <strong>eine</strong>r gleichmäßigen Verdichtung isthierbei nicht auszugehen. Im Zuge der nun auch seitens Bauherrenschaft geführten Bedenken zumThema Sichtbeton wurden diese seitens Herrn ……………...und den Mitarbeiter von "Bureau Veritas"in gleicher Art zerstreut. Es gäbe praktisch k<strong>eine</strong>n Sichtbeton, bzw. sei es ein Glücksfall wennman <strong>eine</strong> Sichtbetonoberfläche erhält.

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